Umsatzsteuer · Dauerfristverlängerung nach § 46 UStDV

Einen Monat mehr Zeit für Ihre Umsatzsteuer.

Mit der Dauerfristverlängerung verschiebt sich die Abgabe Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung — und die Zahlung — dauerhaft um einen Monat (§ 18 Abs. 6 UStG, §§ 46–48 UStDV). Aus dem 10. des Folgemonats wird der 10. des übernächsten. Für Monatszahler gegen eine Sondervorauszahlung von 1/11 der Vorjahres-Umsatzsteuer, die im Dezember wieder angerechnet wird — für Quartalszahler ganz ohne. Wir beantragen sie über ELSTER, berechnen die Sondervorauszahlung und melden sie jedes Jahr fristgerecht — Sie gewinnen Luft und Liquidität.

Antrag & Sondervorauszahlung über ELSTER — komplett von uns Jährliche Anmeldung fristgerecht zum 10. Februar
+1 Monatmehr Zeit & Liquidität
1/11Sondervorauszahlung (Monatszahler)
WP & StBübernehmen den Antrag
WP & StB übernehmen den Antrag
Festpreis · Fristen laufend überwacht
Kurz erklärt

Was heißt Dauerfristverlängerung?

Ein Dauer-Aufschub vom Finanzamt: Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Zahlung sind einen Monat später fällig. Drei Dinge sollten Sie kennen:

01 · Der Normalfall Frist am 10. Ohne Verlängerung ist die Voranmeldung am 10. des Folgemonats fällig — Januar also am 10. Februar. § 18 UStG
02 · Der Aufschub Ein Monat mehr Mit Dauerfristverlängerung wird daraus der 10. des übernächsten Monats — Januar erst am 10. März. § 46 UStDV
03 · Der Preis 1/11 als Pfand Monatszahler leisten eine Sondervorauszahlung, die im Dezember wieder angerechnet wird. Quartalszahler zahlen nichts. § 47 UStDV
Rechtsgrundlage
§ 18 Abs. 6 UStG
Verfahren
§§ 46–48 UStDV
Antrag über
ELSTER · USt 1 H
Unser Part
beantragen & verwalten
Das Kernstück

Wie die Dauerfristverlängerung funktioniert — Antrag, Sondervorauszahlung, Anrechnung.

Die Verlängerung ist kein Papierkrieg: ein einmaliger Antrag über ELSTER, bei Monatszahlern verbunden mit der Sondervorauszahlung. Danach läuft sie dauerhaft — bis Sie verzichten oder das Finanzamt widerruft. Der Weg in drei Schritten:

Schritt 1 · Antrag

Über ELSTER anmelden

Antrag nach amtlichem Datensatz (Vordruck USt 1 H), authentifiziert über ELSTER übermittelt. Papier nur im Härtefall (§ 48 UStDV).

Schritt 2 · Sondervorauszahlung

1/11 berechnen & zahlen

Monatszahler melden 1/11 der Vorjahres-USt an und zahlen sie bis zum 10. Februar (§ 47 UStDV). Quartalszahler: keine.

Schritt 3 · Anrechnung

Im Dezember zurück

Die Sondervorauszahlung wird in der letzten Voranmeldung des Jahres angerechnet (§ 48 Abs. 4) — sie ist ein Pfand, kein verlorenes Geld.

Die vier Regeln, die über Ablauf und Höhe entscheiden — und die wir für Sie im Blick behalten:

+1 Monat

Verlängerte Frist

Abgabe & Zahlung verschieben sich um einen Monat — für alle künftigen Voranmeldungen, solange die Verlängerung gilt (§ 18 Abs. 6 UStG).

1/11

Sondervorauszahlung

Nur Monatszahler: ein Elftel der Summe aller USt-Vorauszahlungen des Vorjahres (§ 47 UStDV) — jährlich neu.

§ 46

Gilt unbefristet

Einmal genehmigt, läuft sie weiter bis auf Widerruf oder Verzicht — kein jährlicher Neuantrag nötig. Genehmigung erfolgt stillschweigend.

§ 48 Abs. 4

Anrechnung Dezember

Die Sondervorauszahlung wird im letzten Voranmeldungszeitraum verrechnet; ein Rest wird erstattet oder aufgerechnet (§ 226 AO).

Der häufigste Fehler: die Sondervorauszahlung vergessen. Die Genehmigung gilt zwar unbefristet — aber Monatszahler müssen die Sondervorauszahlung jedes Jahr bis zum 10. Februar neu berechnen, anmelden und zahlen. Wer das versäumt, riskiert Säumniszuschläge und im schlimmsten Fall den Widerruf der Verlängerung. Wir setzen die Frist automatisch, berechnen den Betrag aus Ihrer Buchhaltung und melden ihn rechtzeitig — Sie müssen an nichts denken.

Ein Monat Luft — Monat für Monat.

Die Buchhaltung des Vormonats ist selten am 10. fertig, und die Umsatzsteuer muss trotzdem raus. Die Dauerfristverlängerung entzerrt genau das: mehr Zeit für saubere Voranmeldungen, mehr Liquidität, weil die Zahlung später fällig wird. Wir richten sie ein und halten die Fristen.

Ein Monat mehr Zeit Dauerhafter Liquiditätsvorteil Keine verpassten Fristen
Fristverlängerung besprechen kostenlos · unverbindlich · vertraulich
Die 1/11-Regel in Zahlen

Sondervorauszahlung — berechnet, gezahlt, angerechnet.

Für Monatszahler ist die Sondervorauszahlung die einzige „Gegenleistung" für den dauerhaften Aufschub. Sie ist kein verlorenes Geld, sondern ein Pfand, das am Jahresende zurückkommt. So läuft es — an einem vereinfachten Beispiel, keine individuelle Beratung:

Vereinfachtes Beispiel · Monatszahler

Von der Berechnung bis zur Anrechnung.

Eine GmbH hat 2025 über alle zwölf Monatsvoranmeldungen zusammen 88.000 € Umsatzsteuer-Vorauszahlungen angemeldet. So ergibt sich die Sondervorauszahlung für 2026:

1 · Basis (Vorjahr 2025)
88.000 €
Summe aller USt-Vorauszahlungen des Vorjahres — die Bemessungsgrundlage nach § 47 UStDV.
2 · Sondervorauszahlung
8.000 €
88.000 € ÷ 11 = 8.000 €. Anmeldung & Zahlung bis 10. Februar 2026 über ELSTER (USt 1 H).
3 · Anrechnung (Dez. 2026)
− 8.000 €
In der Dezember-Voranmeldung von der Zahllast abgezogen (§ 48 Abs. 4). Rest wird erstattet.
Unterm Strich± 0 € Kosten

Die Sondervorauszahlung fließt vollständig zurück — sie kostet nur kurzfristig Liquidität, bringt dafür aber dauerhaft einen Monat mehr Zeit und Zahlungsaufschub. Bei Gründung im Vorjahr wird die Summe auf ein volles Jahr hochgerechnet (§ 47 Abs. 2), bei Gründung im laufenden Jahr auf Basis der erwarteten Vorauszahlungen geschätzt (§ 47 Abs. 3). Wir übernehmen die Rechnung.

Wichtig für die Folgejahre: Zur Berechnung der Sondervorauszahlung wird die Summe der Vorjahres-Vorauszahlungen ohne Abzug der bereits angerechneten Sondervorauszahlung angesetzt — der im Dezember verrechnete Betrag ist also wieder hinzuzurechnen (§ 47 i. V. m. § 48 Abs. 2 UStDV). Ein häufiger Rechenfehler, den wir für Sie vermeiden.

Wer, wann, wie

Monats- oder Quartalszahler — zwei verschiedene Wege.

Ob und wie die Dauerfristverlängerung für Sie gilt, hängt vom Voranmeldungszeitraum ab. Der richtet sich nach Ihrer Umsatzsteuer des Vorjahres (§ 18 Abs. 2 UStG). Beide Wege betreuen wir vollständig:

Monatszahler mit Sondervorauszahlung

USt-Vorjahr über 9.000 € → monatliche Voranmeldung. Sondervorauszahlung ist Pflicht.

Antrag & Sondervorauszahlungbis 10. Feb.
Jährliche Wiederanmeldungjedes Jahr 10. Feb.
Neue Frist z. B. Januar-VA10. März
Anrechnung SondervorauszahlungDez.-VA

Quartalszahler ohne Sondervorauszahlung

USt-Vorjahr bis 9.000 € → vierteljährliche Voranmeldung. Keine Sondervorauszahlung nötig.

Erstmaliger Antragbis 10. Apr.
Wiederholung nötig?nein
Neue Frist z. B. Q1-VA10. Mai
Sondervorauszahlungentfällt

Wochenend-Regel & Zahlungsschonfrist: Fällt ein Stichtag auf Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag (§ 108 AO). Bei Überweisung gilt zudem die dreitägige Zahlungs-Schonfrist — bei Barzahlung nicht. Die Sondervorauszahlung selbst ist bei fristgerechter Zahlung frei von Säumniszuschlägen; wird sie zu spät angemeldet oder gezahlt, fallen 1 % je angefangenem Monat an (§ 240 AO). Wird die USt-Vorjahr bis 2.000 € unterschritten, kann das Finanzamt sogar ganz von Voranmeldungen befreien; dann ist keine Dauerfristverlängerung nötig.

Wann sie sich lohnt — und wann nicht

Nicht für jeden sinnvoll — wir prüfen es ehrlich.

Die Dauerfristverlängerung ist ein starkes Liquiditätswerkzeug — aber kein Selbstläufer. Der entscheidende Punkt: Zahllast oder Vorsteuerüberschuss?

lohnt sich

Regelmäßige Zahllast

Wer Monat für Monat Umsatzsteuer abführt, gewinnt echten Zahlungsaufschub und mehr Zeit für die Buchhaltung. Der Regelfall für operativ tätige GmbHs, UGs und Selbstständige.

selten sinnvoll

Vorsteuerüberschuss

Wer regelmäßig Erstattungen bekommt (z. B. hohe Investitionen, Export, Reverse-Charge), bekommt sein Geld durch die Verzögerung später — hier kann ein Verzicht klüger sein.

Wir empfehlen nicht blind. Bei dauerhaft negativer Zahllast prüfen wir sogar, ob ein Verzicht auf die Dauerfristverlängerung sinnvoller ist — und weisen das Finanzamt bei umsatzsteuerlichen Sonderfällen (z. B. reduzierter Steuersatz in der Gastronomie ab 2026) aktiv auf abweichende Berechnungen hin. Sie bekommen die Lösung, die zu Ihrem Cashflow passt — nicht die, die am wenigsten Arbeit macht.
Laufend verwaltet · Wechsel jederzeit

Einmal einrichten — nie wieder daran denken.

Die Dauerfristverlängerung ist schnell beantragt — der eigentliche Aufwand ist die jährliche Sondervorauszahlung und das Einhalten der Fristen. Genau das übernehmen wir dauerhaft: Wir berechnen den 1/11-Betrag aus Ihrer laufenden Buchhaltung, melden ihn fristgerecht zum 10. Februar, sorgen für die korrekte Anrechnung im Dezember und überwachen jeden Termin. Wechseln Sie unterjährig zu uns, prüfen wir sofort, ob und ab wann sich der Antrag noch lohnt, und führen eine bestehende Verlängerung nahtlos fort.

  • Nahtloser Wechsel — wir holen Daten & Unterlagen bei der alten Kanzlei ab und führen eine bestehende Dauerfristverlängerung ohne Unterbrechung fort.
  • Fristen automatisch — Sondervorauszahlung jedes Jahr rechtzeitig berechnet, angemeldet und gezahlt. Keine Säumniszuschläge, kein Widerruf.
  • Verzicht & Widerruf — wenn sich die Lage ändert, melden wir die Verlängerung sauber ab (formlose Nachricht ans Finanzamt) — Sie bleiben flexibel.
So gehen wir vor
SchrittErgebnis
1 · SichtungZahlertyp & UStkostenlos
2 · AntragELSTER · USt 1 H§ 46 UStDV
3 · 1/11berechnet & gezahltbis 10. Feb.
4 · LaufendFristen & AnrechnungFestpreis
Einmal eingerichtet, läuft die Dauerfristverlängerung im Hintergrund mit — inklusive jährlicher Sondervorauszahlung und Dezember-Anrechnung, ohne dass Sie eine Frist im Kalender haben müssen.
Dauerfristverlängerung in Zahlen

Drei Eckwerte, die alles bestimmen.

Aufschub, Sondervorauszahlung, Frist — alle drei behalten wir für Sie im Griff, von der Anmeldung bis zur Anrechnung.

+1 Monat
Mehr Zeit & Liquidität — Abgabe und Zahlung der USt-Voranmeldung verschieben sich dauerhaft um einen Monat (§ 18 Abs. 6 UStG, § 46 UStDV).
1/11
Sondervorauszahlung (nur Monatszahler) — ein Elftel der Summe der Vorjahres-USt-Vorauszahlungen, jährlich bis 10. Februar (§ 47 UStDV). Im Dezember angerechnet.
10. 2.
Stichtag Monatszahler — Antrag & Sondervorauszahlung bis 10. Februar; Quartalszahler bis 10. April. Wochenend-Regel nach § 108 AO.
§ 18 Abs. 6 UStG — Ermächtigung zur Fristverlängerung um einen Monat · § 46 UStDV — Fristverlängerung, unbefristete Geltung bis Widerruf, Ablehnung bei Gefährdung des Steueranspruchs · § 47 UStDV — Sondervorauszahlung 1/11, Umrechnung bei unterjähriger Tätigkeit (Abs. 2), Neugründung im laufenden Jahr (Abs. 3) § 48 UStDV — Verfahren: elektronische Übermittlung (USt 1 H), Selbstberechnung & Entrichtung, jährliche Anmeldung bis 10. Februar (Abs. 2), Anrechnung im letzten Voranmeldungszeitraum (Abs. 4) · § 18 Abs. 2 UStG — Voranmeldungszeitraum (Grenzen 9.000 € / 2.000 €) · § 108 AO — Fristende an Wochenenden/Feiertagen · § 226 AO — Aufrechnung
So läuft es bei uns ab

Von der Prüfung zur laufenden Verwaltung — in fünf Schritten.

So richten wir Ihre Dauerfristverlängerung ein — Ihr Aufwand: Zugang geben. Den Rest machen wir:

Start

Zahlertyp & Nutzen prüfen

Wir klären, ob Sie Monats- oder Quartalszahler sind und ob sich die Verlängerung für Ihren Cashflow lohnt.

Sie · Zugang Sichtung
Berechnung

Sondervorauszahlung rechnen

Aus den Vorjahres-Vorauszahlungen ermitteln wir das 1/11 — korrekt inklusive Hinzurechnung der angerechneten Vorjahres-Sondervorauszahlung.

Wir · § 47 1/11
Antrag

Über ELSTER anmelden

Vordruck USt 1 H authentifiziert übermittelt, Sondervorauszahlung angemeldet und gezahlt — fristgerecht zum 10. Februar.

Wir · § 48 ELSTER
Dezember

Anrechnung sicherstellen

In der Dezember-Voranmeldung ziehen wir die Sondervorauszahlung ab (§ 48 Abs. 4) — ein Erstattungsbetrag kommt zurück.

Wir · Anrechnung § 48 Abs. 4
Laufend

Jährlich wiederholen

Jedes Jahr neu berechnet, angemeldet, überwacht — keine verpasste Frist, kein Säumniszuschlag, kein Widerruf.

Wir · Monitoring Festpreis

Alles aus einer Hand: Weil Buchhaltung, USt-Voranmeldung und Dauerfristverlängerung bei uns zusammenlaufen, stimmen die Zahlen immer — und die Sondervorauszahlung ist jedes Jahr pünktlich und korrekt.

Digital heißt bei uns nicht unpersönlich.

Software beschleunigt die Arbeit — verantwortlich bleiben Menschen:

01WirFester Ansprechpartner — Ihr Berater kennt Ihr Unternehmen, Ihren Zahlertyp und Ihre Umsatzsteuer. Kein Ticketsystem, kein Callcenter.
02WirWirtschaftsprüfer im Haus — für saubere umsatzsteuerliche Beurteilung und Sonderfälle, mit Berufshaftpflicht dahinter.
03WirRechtsanwältin im Team — falls das Finanzamt eine Verlängerung ablehnt oder widerruft, für Einspruch und Klärung.

Sie werden vor jeder Anmeldung informiert — transparent statt Blackbox.

Die vier teuersten Fristverlängerungs-Fehler.

Was in der Praxis am häufigsten schiefgeht — alle vermeidbar:

Sondervorauszahlung vergessen — jährliche Anmeldung zum 10. Februar versäumt: Säumniszuschläge, evtl. Widerruf.
Falsch gerechnet — angerechnete Vorjahres-Sondervorauszahlung nicht wieder hinzugerechnet: zu niedrige Anmeldung.
Anrechnung übersehen — Sondervorauszahlung im Dezember nicht abgezogen: unnötig zu viel gezahlt.
Trotz Überschuss beibehalten — bei dauerhaftem Vorsteuerüberschuss die Verlängerung nicht abgemeldet: Geld später erhalten.

Alle vier lösen sich mit demselben Mittel: eine Kanzlei, die Ihre Fristen laufend führt — genau das ist unser Job.

Dauerfristverlängerung inklusive — bei laufender Betreuung ohne Zusatzkosten.

Teil des FestpreisesAntrag, jährliche Berechnung & Anmeldung der Sondervorauszahlung und die Dezember-Anrechnung sind bei laufender Betreuung enthalten — kein Preis pro Jahr.
Berufsträger & Anwältin im TeamWirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin — saubere Berechnung, korrekte Anmeldung und Einspruch bei Ablehnung unter einem Dach.
Digital & ortsunabhängigAlles über ELSTER und das Mandantenportal — Antrag und Sondervorauszahlung gehen bundesweit raus, ohne Kanzleibesuch.
Ihr Team

Ihre Fristen, persönlich verantwortet.

Kein anonymes Portal: Hinter jeder Anmeldung stehen die Menschen, die Sie hier sehen — Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin unter einem Dach.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
UnternehmerGründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche und rechtliche Verantwortung tragen ausschließlich die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WPStBDipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Verantwortet die umsatzsteuerliche Beurteilung — ob sich die Verlängerung lohnt, wie Sonderfälle zu behandeln sind und dass die Sondervorauszahlung korrekt bemessen ist.

Jakob Röß
StBDipl.-Kfm.Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Steuert Antrag & Fristen — Anmeldung über ELSTER (USt 1 H), die jährliche Sondervorauszahlung zum 10. Februar und die Anrechnung in der Dezember-Voranmeldung.

Dr. Jeannine Dinnebier
RADr. iur.Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Übernimmt die rechtliche Seite: Einspruch, wenn das Finanzamt eine Verlängerung ablehnt oder widerruft, sowie Klärung bei gefährdetem Steueranspruch (§ 46 Satz 2 UStDV).

Kostenloses Erstgespräch

Dauerfristverlängerung einrichten? Sprechen wir.

Ob laufende Betreuung, Wechsel der Kanzlei oder ein erster Antrag — Raphael Diener nimmt sich 30 Minuten, klärt Ihren Zahlertyp und sagt Ihnen, ob sich die Verlängerung lohnt — und was es zum Festpreis kostet.

Raphael Diener
Raphael Diener
Buchhalter · Ihr Ansprechpartner

Ihr Erstgespräch zur Fristverlängerung.

Persönlich, ohne Callcenter. Raphael Diener klärt mit Ihnen Zahlertyp, Sondervorauszahlung und Frist — und verbindet Sie bei Bedarf direkt mit dem Steuerberater.

  • 30 Minuten · Telefon oder Video
  • Kostenlos, unverbindlich & vertraulich
  • Klarheit über Nutzen, Sondervorauszahlung & Frist
  • Bestehende Verlängerung? Wir führen sie fort
Lieber direkt sprechen? Rufen Sie an:0711 – 968 881 55
DSGVO-konform. Ihre Angaben werden ausschließlich zur Terminvereinbarung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
Termin wählen

Verfügbare Tage

Verfügbare Zeiten · Tag wählen

Termin angefragt!

Sie erhalten gleich eine Bestätigung per E-Mail mit dem Einwahllink. Wir freuen uns auf das Gespräch.

Rechtsgrundlagen & Quellen

Auf welchen Vorschriften die Dauerfristverlängerung steht.

Transparenz statt Blackbox: Diese Regeln bestimmen Aufschub, Sondervorauszahlung, Verfahren und Anrechnung. Wir arbeiten ausschließlich entlang des geltenden Rechts — nachvollziehbar und belastbar.

Fabian Klement
✓ Fachlich geprüft von Fabian Klement Wirtschaftsprüfer & Steuerberater
§ 18 Abs. 6 UStG

Ermächtigung

Erlaubt, die Fristen für Voranmeldung und Vorauszahlung um einen Monat zu verlängern — die Grundlage der Dauerfristverlängerung.

§ 46 UStDV

Fristverlängerung

Ein Monat Aufschub auf Antrag; gilt unbefristet bis Widerruf oder Verzicht. Ablehnung nur bei Gefährdung des Steueranspruchs.

§ 47 UStDV

Sondervorauszahlung

1/11 der Vorjahres-Vorauszahlungen für Monatszahler; Umrechnung bei Teiljahr (Abs. 2), Schätzung bei Neugründung im laufenden Jahr (Abs. 3).

§ 48 UStDV

Verfahren

Elektronische, authentifizierte Übermittlung (Vordruck USt 1 H); jährliche Anmeldung bis 10. Februar (Abs. 2); Anrechnung im letzten Zeitraum (Abs. 4).

§ 18 Abs. 2 UStG

Voranmeldungszeitraum

Monat oder Quartal je nach Vorjahres-USt (Grenze 9.000 €); bis 2.000 € ist Befreiung von der Voranmeldung möglich.

§ 108 AO

Fristende

Fällt ein Stichtag auf Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag.

§ 226 AO

Aufrechnung

Ein nach Anrechnung verbleibender Erstattungsanspruch aus der Sondervorauszahlung wird mit anderen Steueransprüchen aufgerechnet oder erstattet.

Abschn. 18.4 UStAE

Verwaltungssicht

Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass konkretisiert das Verfahren der Dauerfristverlängerung für die Finanzverwaltung.

Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand Juli 2026). Fristen, Grenzbeträge und Vordrucke können sich durch Gesetzes- oder Verwaltungsänderung ändern. Keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall — Ihre konkrete Situation klären wir persönlich. Rechtsstand · Juli 2026
Häufige Fragen

Was Sie zur Dauerfristverlängerung wissen sollten.

Von der Frist bis zur Sondervorauszahlung. Fehlt etwas? Wir klären es im kostenfreien Erstgespräch — vertraulich und unverbindlich.

Was ist eine Dauerfristverlängerung? +
Eine dauerhafte Genehmigung des Finanzamts, Abgabe und Zahlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung um einen Monat zu verschieben (§ 18 Abs. 6 UStG, §§ 46–48 UStDV). Aus dem 10. des Folgemonats wird der 10. des übernächsten — die Januar-Voranmeldung ist dann erst am 10. März fällig. Mehr unter Kurz erklärt.
Was ist die Sondervorauszahlung und wie wird sie berechnet? +
Monatszahler leisten als Auflage eine Sondervorauszahlung von 1/11 der Vorjahres-USt-Vorauszahlungen (§ 47 UStDV). Beispiel: 88.000 € im Vorjahr → 8.000 € Sondervorauszahlung. Sie wird im Dezember wieder angerechnet — kein verlorenes Geld. Quartalszahler zahlen nichts. Das Rechenbeispiel unter Sondervorauszahlung.
Bis wann muss ich die Dauerfristverlängerung beantragen? +
Bis zu dem Tag, an dem die erste betroffene Voranmeldung fällig wäre: Monatszahler bis 10. Februar, Quartalszahler bis 10. April. Wochenend-/Feiertagsregel nach § 108 AO. Fristen im Überblick unter Fristen & Zahlertyp.
Muss ich die Dauerfristverlängerung jedes Jahr neu beantragen? +
Die Genehmigung gilt unbefristet, bis Sie verzichten oder das Finanzamt widerruft (§ 46 UStDV) — kein jährlicher Neuantrag. Monatszahler müssen aber die Sondervorauszahlung jedes Jahr neu berechnen, anmelden und bis 10. Februar zahlen. Quartalszahler haben dauerhaft Ruhe.
Muss ich auf die Genehmigung warten? +
Nein. Die Genehmigung erfolgt stillschweigend — nur eine Ablehnung oder ein Widerruf wird Ihnen mitgeteilt. Ablehnung kommt praktisch nur bei gefährdetem Steueranspruch vor (§ 46 Satz 2 UStDV). Sie dürfen die verlängerte Frist nutzen, solange kein Ablehnungsbescheid ergeht.
Wann wird die Sondervorauszahlung angerechnet? +
Bei der Festsetzung der Vorauszahlung für den letzten Voranmeldungszeitraum des Jahres — im Normalfall in der Dezember-Voranmeldung (§ 48 Abs. 4 UStDV). Ein Überhang wird erstattet oder aufgerechnet (§ 226 AO). Bei unterjähriger Betriebsaufgabe erfolgt die Anrechnung im letzten aktiven Zeitraum.
Für wen lohnt sich die Dauerfristverlängerung — und für wen nicht? +
Für fast alle mit regelmäßiger Zahllast: mehr Zeit und ein dauerhafter Liquiditätsvorteil. Weniger sinnvoll bei regelmäßigem Vorsteuerüberschuss, dauerhaft negativer Zahllast oder Reverse-Charge. Die ehrliche Abwägung unter Lohnt sich das.
Wie beantrage ich die Dauerfristverlängerung über ELSTER? +
Elektronisch und authentifiziert mit dem Vordruck USt 1 H (§ 48 Abs. 1 UStDV); Papier nur im Härtefall. Monatszahler berechnen die Sondervorauszahlung im Formular selbst (Zeilen 7–9) und zahlen sie gleich. Wir übernehmen Berechnung, Anmeldung und die jährliche Wiederholung. Ablauf unter Wie es funktioniert.
Kann ich die Dauerfristverlängerung rückwirkend einrichten? +
Echte Rückwirkung für bereits abgelaufene Fristen gibt es nicht — sie wirkt ab dem Zeitraum, für den der fristgerechte Antrag gestellt wurde. Bei einem Wechsel zu uns prüfen wir aber sofort, ab wann sie sich noch lohnt, richten sie für die nächste offene Voranmeldung ein und führen eine bestehende nahtlos fort. Mehr unter Laufend & Wechsel.
Was kostet die Dauerfristverlängerung bei OnlineBilanz? +
Bei laufender Betreuung Teil des Festpreises — Antrag, jährliche Sondervorauszahlung und Anrechnung inklusive, ohne Zusatzkosten. Für eine einmalige Einrichtung vereinbaren wir nach kurzer Sichtung einen transparenten Festpreis, ohne Stundensatz und ohne Nachberechnung.
Umsatzsteuer · Dauerfristverlängerung nach § 46 UStDV

Einen Monat mehr Zeit — ohne Friststress.

Antrag über ELSTER, 1/11-Sondervorauszahlung berechnet und jährlich fristgerecht angemeldet, Anrechnung im Dezember — alles aus einer Hand, zum Festpreis, von Berufsträgern verantwortet. Ein kostenloses Erstgespräch klärt, ob sich die Verlängerung für Sie lohnt.

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