Einen Monat mehr Zeit für Ihre Umsatzsteuer.
Mit der Dauerfristverlängerung verschiebt sich die Abgabe Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung — und die Zahlung — dauerhaft um einen Monat (§ 18 Abs. 6 UStG, §§ 46–48 UStDV). Aus dem 10. des Folgemonats wird der 10. des übernächsten. Für Monatszahler gegen eine Sondervorauszahlung von 1/11 der Vorjahres-Umsatzsteuer, die im Dezember wieder angerechnet wird — für Quartalszahler ganz ohne. Wir beantragen sie über ELSTER, berechnen die Sondervorauszahlung und melden sie jedes Jahr fristgerecht — Sie gewinnen Luft und Liquidität.
Was heißt Dauerfristverlängerung?
Ein Dauer-Aufschub vom Finanzamt: Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Zahlung sind einen Monat später fällig. Drei Dinge sollten Sie kennen:
- Rechtsgrundlage
- § 18 Abs. 6 UStG
- Verfahren
- §§ 46–48 UStDV
- Antrag über
- ELSTER · USt 1 H
- Unser Part
- beantragen & verwalten
Wie die Dauerfristverlängerung funktioniert — Antrag, Sondervorauszahlung, Anrechnung.
Die Verlängerung ist kein Papierkrieg: ein einmaliger Antrag über ELSTER, bei Monatszahlern verbunden mit der Sondervorauszahlung. Danach läuft sie dauerhaft — bis Sie verzichten oder das Finanzamt widerruft. Der Weg in drei Schritten:
Über ELSTER anmelden
Antrag nach amtlichem Datensatz (Vordruck USt 1 H), authentifiziert über ELSTER übermittelt. Papier nur im Härtefall (§ 48 UStDV).
1/11 berechnen & zahlen
Monatszahler melden 1/11 der Vorjahres-USt an und zahlen sie bis zum 10. Februar (§ 47 UStDV). Quartalszahler: keine.
Im Dezember zurück
Die Sondervorauszahlung wird in der letzten Voranmeldung des Jahres angerechnet (§ 48 Abs. 4) — sie ist ein Pfand, kein verlorenes Geld.
Die vier Regeln, die über Ablauf und Höhe entscheiden — und die wir für Sie im Blick behalten:
Verlängerte Frist
Abgabe & Zahlung verschieben sich um einen Monat — für alle künftigen Voranmeldungen, solange die Verlängerung gilt (§ 18 Abs. 6 UStG).
Sondervorauszahlung
Nur Monatszahler: ein Elftel der Summe aller USt-Vorauszahlungen des Vorjahres (§ 47 UStDV) — jährlich neu.
Gilt unbefristet
Einmal genehmigt, läuft sie weiter bis auf Widerruf oder Verzicht — kein jährlicher Neuantrag nötig. Genehmigung erfolgt stillschweigend.
Anrechnung Dezember
Die Sondervorauszahlung wird im letzten Voranmeldungszeitraum verrechnet; ein Rest wird erstattet oder aufgerechnet (§ 226 AO).
Ein Monat Luft — Monat für Monat.
Die Buchhaltung des Vormonats ist selten am 10. fertig, und die Umsatzsteuer muss trotzdem raus. Die Dauerfristverlängerung entzerrt genau das: mehr Zeit für saubere Voranmeldungen, mehr Liquidität, weil die Zahlung später fällig wird. Wir richten sie ein und halten die Fristen.
Sondervorauszahlung — berechnet, gezahlt, angerechnet.
Für Monatszahler ist die Sondervorauszahlung die einzige „Gegenleistung" für den dauerhaften Aufschub. Sie ist kein verlorenes Geld, sondern ein Pfand, das am Jahresende zurückkommt. So läuft es — an einem vereinfachten Beispiel, keine individuelle Beratung:
Von der Berechnung bis zur Anrechnung.
Eine GmbH hat 2025 über alle zwölf Monatsvoranmeldungen zusammen 88.000 € Umsatzsteuer-Vorauszahlungen angemeldet. So ergibt sich die Sondervorauszahlung für 2026:
Die Sondervorauszahlung fließt vollständig zurück — sie kostet nur kurzfristig Liquidität, bringt dafür aber dauerhaft einen Monat mehr Zeit und Zahlungsaufschub. Bei Gründung im Vorjahr wird die Summe auf ein volles Jahr hochgerechnet (§ 47 Abs. 2), bei Gründung im laufenden Jahr auf Basis der erwarteten Vorauszahlungen geschätzt (§ 47 Abs. 3). Wir übernehmen die Rechnung.
Wichtig für die Folgejahre: Zur Berechnung der Sondervorauszahlung wird die Summe der Vorjahres-Vorauszahlungen ohne Abzug der bereits angerechneten Sondervorauszahlung angesetzt — der im Dezember verrechnete Betrag ist also wieder hinzuzurechnen (§ 47 i. V. m. § 48 Abs. 2 UStDV). Ein häufiger Rechenfehler, den wir für Sie vermeiden.
Monats- oder Quartalszahler — zwei verschiedene Wege.
Ob und wie die Dauerfristverlängerung für Sie gilt, hängt vom Voranmeldungszeitraum ab. Der richtet sich nach Ihrer Umsatzsteuer des Vorjahres (§ 18 Abs. 2 UStG). Beide Wege betreuen wir vollständig:
Monatszahler mit Sondervorauszahlung
USt-Vorjahr über 9.000 € → monatliche Voranmeldung. Sondervorauszahlung ist Pflicht.
Quartalszahler ohne Sondervorauszahlung
USt-Vorjahr bis 9.000 € → vierteljährliche Voranmeldung. Keine Sondervorauszahlung nötig.
Wochenend-Regel & Zahlungsschonfrist: Fällt ein Stichtag auf Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag (§ 108 AO). Bei Überweisung gilt zudem die dreitägige Zahlungs-Schonfrist — bei Barzahlung nicht. Die Sondervorauszahlung selbst ist bei fristgerechter Zahlung frei von Säumniszuschlägen; wird sie zu spät angemeldet oder gezahlt, fallen 1 % je angefangenem Monat an (§ 240 AO). Wird die USt-Vorjahr bis 2.000 € unterschritten, kann das Finanzamt sogar ganz von Voranmeldungen befreien; dann ist keine Dauerfristverlängerung nötig.
Nicht für jeden sinnvoll — wir prüfen es ehrlich.
Die Dauerfristverlängerung ist ein starkes Liquiditätswerkzeug — aber kein Selbstläufer. Der entscheidende Punkt: Zahllast oder Vorsteuerüberschuss?
Regelmäßige Zahllast
Wer Monat für Monat Umsatzsteuer abführt, gewinnt echten Zahlungsaufschub und mehr Zeit für die Buchhaltung. Der Regelfall für operativ tätige GmbHs, UGs und Selbstständige.
Vorsteuerüberschuss
Wer regelmäßig Erstattungen bekommt (z. B. hohe Investitionen, Export, Reverse-Charge), bekommt sein Geld durch die Verzögerung später — hier kann ein Verzicht klüger sein.
Einmal einrichten — nie wieder daran denken.
Die Dauerfristverlängerung ist schnell beantragt — der eigentliche Aufwand ist die jährliche Sondervorauszahlung und das Einhalten der Fristen. Genau das übernehmen wir dauerhaft: Wir berechnen den 1/11-Betrag aus Ihrer laufenden Buchhaltung, melden ihn fristgerecht zum 10. Februar, sorgen für die korrekte Anrechnung im Dezember und überwachen jeden Termin. Wechseln Sie unterjährig zu uns, prüfen wir sofort, ob und ab wann sich der Antrag noch lohnt, und führen eine bestehende Verlängerung nahtlos fort.
- Nahtloser Wechsel — wir holen Daten & Unterlagen bei der alten Kanzlei ab und führen eine bestehende Dauerfristverlängerung ohne Unterbrechung fort.
- Fristen automatisch — Sondervorauszahlung jedes Jahr rechtzeitig berechnet, angemeldet und gezahlt. Keine Säumniszuschläge, kein Widerruf.
- Verzicht & Widerruf — wenn sich die Lage ändert, melden wir die Verlängerung sauber ab (formlose Nachricht ans Finanzamt) — Sie bleiben flexibel.
Drei Eckwerte, die alles bestimmen.
Aufschub, Sondervorauszahlung, Frist — alle drei behalten wir für Sie im Griff, von der Anmeldung bis zur Anrechnung.
Von der Prüfung zur laufenden Verwaltung — in fünf Schritten.
So richten wir Ihre Dauerfristverlängerung ein — Ihr Aufwand: Zugang geben. Den Rest machen wir:
Zahlertyp & Nutzen prüfen
Wir klären, ob Sie Monats- oder Quartalszahler sind und ob sich die Verlängerung für Ihren Cashflow lohnt.
Sie · Zugang SichtungSondervorauszahlung rechnen
Aus den Vorjahres-Vorauszahlungen ermitteln wir das 1/11 — korrekt inklusive Hinzurechnung der angerechneten Vorjahres-Sondervorauszahlung.
Wir · § 47 1/11Über ELSTER anmelden
Vordruck USt 1 H authentifiziert übermittelt, Sondervorauszahlung angemeldet und gezahlt — fristgerecht zum 10. Februar.
Wir · § 48 ELSTERAnrechnung sicherstellen
In der Dezember-Voranmeldung ziehen wir die Sondervorauszahlung ab (§ 48 Abs. 4) — ein Erstattungsbetrag kommt zurück.
Wir · Anrechnung § 48 Abs. 4Jährlich wiederholen
Jedes Jahr neu berechnet, angemeldet, überwacht — keine verpasste Frist, kein Säumniszuschlag, kein Widerruf.
Wir · Monitoring FestpreisAlles aus einer Hand: Weil Buchhaltung, USt-Voranmeldung und Dauerfristverlängerung bei uns zusammenlaufen, stimmen die Zahlen immer — und die Sondervorauszahlung ist jedes Jahr pünktlich und korrekt.
Digital heißt bei uns nicht unpersönlich.
Software beschleunigt die Arbeit — verantwortlich bleiben Menschen:
Sie werden vor jeder Anmeldung informiert — transparent statt Blackbox.
Die vier teuersten Fristverlängerungs-Fehler.
Was in der Praxis am häufigsten schiefgeht — alle vermeidbar:
Alle vier lösen sich mit demselben Mittel: eine Kanzlei, die Ihre Fristen laufend führt — genau das ist unser Job.
Dauerfristverlängerung inklusive — bei laufender Betreuung ohne Zusatzkosten.
Ihre Fristen, persönlich verantwortet.
Kein anonymes Portal: Hinter jeder Anmeldung stehen die Menschen, die Sie hier sehen — Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin unter einem Dach.
Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandatsbeziehung. Die steuerliche und rechtliche Verantwortung tragen ausschließlich die drei Berufsträger rechts.
Verantwortet die umsatzsteuerliche Beurteilung — ob sich die Verlängerung lohnt, wie Sonderfälle zu behandeln sind und dass die Sondervorauszahlung korrekt bemessen ist.
Steuert Antrag & Fristen — Anmeldung über ELSTER (USt 1 H), die jährliche Sondervorauszahlung zum 10. Februar und die Anrechnung in der Dezember-Voranmeldung.
Übernimmt die rechtliche Seite: Einspruch, wenn das Finanzamt eine Verlängerung ablehnt oder widerruft, sowie Klärung bei gefährdetem Steueranspruch (§ 46 Satz 2 UStDV).
Dauerfristverlängerung einrichten? Sprechen wir.
Ob laufende Betreuung, Wechsel der Kanzlei oder ein erster Antrag — Raphael Diener nimmt sich 30 Minuten, klärt Ihren Zahlertyp und sagt Ihnen, ob sich die Verlängerung lohnt — und was es zum Festpreis kostet.
Ihr Erstgespräch zur Fristverlängerung.
Persönlich, ohne Callcenter. Raphael Diener klärt mit Ihnen Zahlertyp, Sondervorauszahlung und Frist — und verbindet Sie bei Bedarf direkt mit dem Steuerberater.
- 30 Minuten · Telefon oder Video
- Kostenlos, unverbindlich & vertraulich
- Klarheit über Nutzen, Sondervorauszahlung & Frist
- Bestehende Verlängerung? Wir führen sie fort
Verfügbare Tage
Termin angefragt!
Sie erhalten gleich eine Bestätigung per E-Mail mit dem Einwahllink. Wir freuen uns auf das Gespräch.
Auf welchen Vorschriften die Dauerfristverlängerung steht.
Transparenz statt Blackbox: Diese Regeln bestimmen Aufschub, Sondervorauszahlung, Verfahren und Anrechnung. Wir arbeiten ausschließlich entlang des geltenden Rechts — nachvollziehbar und belastbar.
Ermächtigung
Erlaubt, die Fristen für Voranmeldung und Vorauszahlung um einen Monat zu verlängern — die Grundlage der Dauerfristverlängerung.
Fristverlängerung
Ein Monat Aufschub auf Antrag; gilt unbefristet bis Widerruf oder Verzicht. Ablehnung nur bei Gefährdung des Steueranspruchs.
Sondervorauszahlung
1/11 der Vorjahres-Vorauszahlungen für Monatszahler; Umrechnung bei Teiljahr (Abs. 2), Schätzung bei Neugründung im laufenden Jahr (Abs. 3).
Verfahren
Elektronische, authentifizierte Übermittlung (Vordruck USt 1 H); jährliche Anmeldung bis 10. Februar (Abs. 2); Anrechnung im letzten Zeitraum (Abs. 4).
Voranmeldungszeitraum
Monat oder Quartal je nach Vorjahres-USt (Grenze 9.000 €); bis 2.000 € ist Befreiung von der Voranmeldung möglich.
Fristende
Fällt ein Stichtag auf Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag.
Aufrechnung
Ein nach Anrechnung verbleibender Erstattungsanspruch aus der Sondervorauszahlung wird mit anderen Steueransprüchen aufgerechnet oder erstattet.
Verwaltungssicht
Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass konkretisiert das Verfahren der Dauerfristverlängerung für die Finanzverwaltung.
Was Sie zur Dauerfristverlängerung wissen sollten.
Von der Frist bis zur Sondervorauszahlung. Fehlt etwas? Wir klären es im kostenfreien Erstgespräch — vertraulich und unverbindlich.
Was ist eine Dauerfristverlängerung? +
Was ist die Sondervorauszahlung und wie wird sie berechnet? +
Bis wann muss ich die Dauerfristverlängerung beantragen? +
Muss ich die Dauerfristverlängerung jedes Jahr neu beantragen? +
Muss ich auf die Genehmigung warten? +
Wann wird die Sondervorauszahlung angerechnet? +
Für wen lohnt sich die Dauerfristverlängerung — und für wen nicht? +
Wie beantrage ich die Dauerfristverlängerung über ELSTER? +
Kann ich die Dauerfristverlängerung rückwirkend einrichten? +
Was kostet die Dauerfristverlängerung bei OnlineBilanz? +
Einen Monat mehr Zeit — ohne Friststress.
Antrag über ELSTER, 1/11-Sondervorauszahlung berechnet und jährlich fristgerecht angemeldet, Anrechnung im Dezember — alles aus einer Hand, zum Festpreis, von Berufsträgern verantwortet. Ein kostenloses Erstgespräch klärt, ob sich die Verlängerung für Sie lohnt.

