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Gesellschafterdarlehen · Vertrag & Steuer

Ihr Gesellschafterdarlehen — fremdüblich gestaltet.

Zins hergeleitet, vGA vermieden, Buchung abgestimmt.

Leiht ein Gesellschafter seiner GmbH Geld, prüft das Finanzamt besonders streng. Halten Zins und Konditionen keinem Fremdvergleich stand, droht die verdeckte Gewinnausschüttung (§ 8 Abs. 3 KStG). Wir gestalten den Vertrag marktüblich, besteuern die Zinsen richtig und verbuchen alles prüfungsfest.

Vertrag und Buchung aus einer HandBestehende Verträge prüfen wir mit
Verantwortung
Drei BerufsträgerWirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin
Bewertung
4,74 / 5,023 BewertungenTrusted Shops
Zertifiziert & angebunden
Software Made in Germany — Bundesverband IT-Mittelstand (BitMi) einfach ELSTER DATEV-Export kompatibel
Kurz erklärt

Was ein Gesellschafterdarlehen ist.

Kapital, das ein Gesellschafter seiner eigenen Gesellschaft leiht — schneller und unbürokratischer als ein Bankkredit, und die Zinsen bleiben im Unternehmerkreis. Weil sich nahestehende Personen gegenüberstehen, gelten besondere Regeln.

Zwei davon prägen jeden Vertrag: Zins und Konditionen müssen marktüblich sein, sonst droht die verdeckte Gewinnausschüttung (§ 8 KStG). Und in der Insolvenz ist das Darlehen nachrangig, Rückzahlungen sind anfechtbar (§§ 39, 135 InsO).

Fremdvergleich
MaßstabSo, wie es unter Dritten üblich wäre.
§ 8 KStG
RisikoVerdeckte Gewinnausschüttung.
10 %
SchwelleAb hier keine Abgeltungsteuer mehr.
§ 39 InsO
In der KriseNachrang und Anfechtung.
Das Kernstück

Fremdvergleich — hier entscheidet sich die Anerkennung.

Vereinbarungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter müssen dem entsprechen, was unter fremden Dritten üblich wäre. Zwei Stufen sind zu bestehen.

Stufe 1 · formell

Ein schriftlicher Vertrag, vor Auszahlung geschlossen, mit eindeutigen Angaben. Bei beherrschenden Gesellschaftern gilt das Rückwirkungsverbot — nachträgliche Abreden zählen nicht.

MaßstabForm

Stufe 2 · materiell

Vor allem der Zinssatz, aber auch Sicherheiten, Laufzeit und Rückzahlung müssen dem entsprechen, was ein fremder Dritter verlangt hätte.

MaßstabKonditionen

Folge bei Verstoß

Die unangemessene Differenz erhöht das Einkommen der Gesellschaft (§ 8 Abs. 3 KStG) und gilt beim Gesellschafter als Kapitalertrag — im Ergebnis eine Doppelbelastung.

MaßstabvGA
§
Nachrang rechtfertigt einen Zinszuschlag.

Für ein unbesichertes und nachrangiges Gesellschafterdarlehen darf ein Risikozuschlag auf den Zins vereinbart werden; die gesetzliche Nachrangigkeit steht dem nicht entgegen (BFH, Urteil vom 18.05.2021 – I R 62/17). Ein fremder Dritter würde für mehr Risiko einen höheren Preis verlangen.

Der marktübliche Zins

Welcher Zinssatz ist fremdüblich?

Es gibt keinen gesetzlich festen Satz. Maßgeblich ist, was ein fremder Dritter unter gleichen Bedingungen verlangt hätte — abhängig von Bonität, Laufzeit, Sicherheiten und Rang.

StellschraubeWas giltOrientierung
Besichertes DarlehenMit werthaltiger Sicherheit, etwa einer Grundschuld, liegt der fremdübliche Zins deutlich niedriger≈ 4 % p.a.
Unbesichert und nachrangigOhne Sicherheiten steigt der angemessene Zins, inklusive Risikozuschlag≈ 5–6 % p.a.
MargenteilungsgrundsatzFehlt ein direkter Vergleich, teilen sich Geber und Nehmer die Spanne zwischen banküblichen Soll- und HabenzinsenSchätzweg
ZinslosEin unverzinstes Darlehen der GmbH an den Gesellschafter ist praktisch immer eine vGAnicht möglich
DokumentationEntscheidend ist die nachvollziehbare Begründung der Zinshöhe im Zeitpunkt des Vertragsschlussesprüfungsfest
!
Die Prozentwerte sind Orientierung, keine Einzelfallprüfung.

Marktzinsen, Bonität und Sicherheiten verändern das Bild erheblich. Wir leiten den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses angemessenen Satz her und halten die Begründung fest, damit er einer späteren Prüfung standhält.

Wer zahlt was

Die steuerliche Behandlung der Zinsen.

Ein fremdüblich gestaltetes Darlehen wirkt auf zwei Ebenen. Entscheidend beim Gesellschafter ist die Beteiligungshöhe.

EbeneWirkungNorm
Bei der GmbHDie gezahlten Zinsen sind abziehbare Betriebsausgaben und senken Körperschaft- und Gewerbesteuer§ 8 KStG
Gesellschafter unter 10 %Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich Soli, Werbungskosten sind abgegolten§ 20 EStG
Gesellschafter ab 10 %Versteuerung mit dem persönlichen Steuersatz, dafür sind Werbungskosten voll abziehbar§ 32d Abs. 2 EStG
Ausfall ab 1 % BeteiligungDer Verlust kann als nachträgliche Anschaffungskosten berücksichtigt werden§ 17 Abs. 2a EStG
PersonengesellschaftZinsen sind Sondervergütung und gewerbliche Einkünfte; der Gesamtgewinn bleibt unverändert§ 15 EStG
!
Bei der GmbH & Co. KG dreht sich die Logik.

Was die Gesellschaft als Zinsaufwand abzieht, wird dem Gesellschafter als Sondervergütung wieder hinzugerechnet — der Steuerspareffekt der GmbH entfällt, und die Darlehensforderung wird Sonderbetriebsvermögen mit eigener Sonderbilanz. Der Fremdvergleich bleibt trotzdem Pflicht.

Aus der Praxis

Die vier teuersten Darlehens-Fehler.

Genau an diesen vier neuralgischen Stellen setzen Betriebsprüfer erfahrungsgemäß am allerhäufigsten an — alle vier lassen sich jedoch mit etwas Sorgfalt vollständig vermeiden.

×
Kein oder dünner Vertrag

Mündlich, lückenhaft: Zweifel an Ernsthaftigkeit — verdeckte Gewinnausschüttung.

×
Falscher Zins

Zu niedrig, zu hoch oder gar zinslos — die Differenz wird als vGA erfasst.

×
Rückwirkende Abrede

Nachträglich geregelt: bei beherrschenden Gesellschaftern steuerlich unwirksam.

×
Rückzahlung zur Unzeit

Kurz vor der Krise getilgt: anfechtbar nach § 135 InsO, mit Haftungsrisiko beim Anteilsverkauf.

Das Krisenrisiko

Nachrang, Anfechtung und Rangrücktritt.

In der Krise wird aus dem Darlehen ein Sonderfall — und ein richtig formulierter Rangrücktritt kann eine Überschuldung sogar abwenden.

Gesetzlicher Nachrang

Im Insolvenzverfahren wird der Gesellschafter nach allen Gläubigern bedient (§ 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO). Ausnahmen: Kleinbeteiligtenprivileg bis 10 % ohne Geschäftsführung und Sanierungsprivileg.

Anfechtung von Rückzahlungen

Rückzahlungen im letzten Jahr vor dem Insolvenzantrag kann der Verwalter zurückfordern; eine gewährte Besicherung ist sogar zehn Jahre anfechtbar (§ 135 InsO).

Qualifizierter Rangrücktritt

Tritt der Gesellschafter hinter alle Gläubiger zurück, muss das Darlehen in der Überschuldungsbilanz nicht passiviert werden (§ 19 Abs. 2 InsO) — das kann eine Antragspflicht abwenden.

Formulierung entscheidet

Ein unsauberer Rangrücktritt kann steuerlich einen Ertrag auslösen oder insolvenzrechtlich wirkungslos sein. Die Klausel formulieren wir mit unserer Rechtsanwältin.

Rückzahlung und Anteilsverkauf brauchen Vorlauf

Wer ein Darlehen vor Anteilsverkauf zurückführt, sollte Fristen kennen — sonst haftet der Verkäufer nach. Alternativen wie Abtretung, Treuhand oder Umwandlung planen wir.

Was in den Vertrag gehört

Die Pflichtangaben — und was wir prüfen.

Fehlt eine wesentliche Regelung, wird schnell die Ernsthaftigkeit bezweifelt. Diese sieben Punkte gehören hinein.

AngabeWorauf es ankommt
Vertragsparteien und DatumWer leiht wem — geschlossen vor der Auszahlung
DarlehensbetragHöhe, Auszahlungstermin und Konto
Zinssatz und FälligkeitMarktüblich, mit klarer Regelung zur Zinszahlung
Laufzeit und KündigungFeste Laufzeit oder eindeutige Kündigungsregeln
RückzahlungEindeutige, ernsthaft gewollte Tilgungsvereinbarung
SicherheitenGestellt oder bewusst nicht — dann mit Zinszuschlag
Verzug und RangrücktrittRegelungen für die Krise, sauber formuliert
!
Kein Muster von der Stange.

Ein generischer Vordruck aus dem Internet passt selten zu Ihrer Beteiligungs- und Risikolage und übersieht oft genau die Punkte, die in der Prüfung teuer werden. Wir gestalten den Vertrag fallbezogen, mit Herleitung des Zinssatzes, und stimmen ihn mit der Buchhaltung ab.

Bestehende Verträge · ohne Vorwürfe

Darlehen ausgezahlt, Vertrag dünn? Wir bringen es in Ordnung.

Das Geld ist längst geflossen, ein Vertrag fehlt oder ist lückenhaft, Zinsen wurden nie sauber gebucht. Wir übernehmen die Lage in jedem Zustand.

Vertrag geprüft

Bestehende Darlehen auf Zins, Form und vGA-Risiko geprüft, mit klarer Handlungsempfehlung.

Prüfung
Dokumentation nachgeholt

Wir rekonstruieren die Unterlagen, korrigieren die Verbuchung und stellen die richtige Darstellung im Jahresabschluss her.

Korrektur
Betriebsprüfung begleitet

Bei Rückfragen zum Darlehen stehen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwältin zur Seite.

Begleitung
Wechsel zu OnlineBilanz?

Wir holen Daten und Unterlagen bei der alten Kanzlei ab, arbeiten offene Jahre auf und betreuen das Darlehen danach laufend. Sie unterschreiben einmal die Vollmacht.

So läuft es ab

Vom Bedarf zum rechtssicheren Darlehen.

Ihr Aufwand: die wichtigsten Eckdaten sorgfältig zusammentragen und liefern, am Ende nur noch einmal unterschreiben.

Start
1

Bedarf und Eckdaten

Betrag, Richtung, Beteiligungshöhe und Zweck im Erstgespräch klären — daraus ergibt sich die passende Struktur.

kostenlosStruktur
Herleitung
2

Fremdüblicher Zins

Wir leiten den marktüblichen Satz her — mit Blick auf Sicherheiten, Rang und Bonität — und dokumentieren die Begründung.

FremdvergleichBFH I R 62/17
Vertrag
3

Vertrag gestalten

Schriftlicher Vertrag mit allen Pflichtangaben, bei Bedarf mit Rangrücktritt — gemeinsam mit unserer Rechtsanwältin.

§ 39 Abs. 2 InsOPflichtangaben
Buchung
4

Verbuchen und bilanzieren

Auszahlung, Zinsbuchungen und der gesonderte Ausweis der Verbindlichkeit gegenüber Gesellschaftern.

GoBDJahresabschluss
Laufend
5

Steuer und Prüfung

Richtige Zinsbesteuerung und Begleitung bei Rückfragen der Betriebsprüfung, Jahr für Jahr.

§ 32d EStGFestpreis
§
Alles aus einer Hand.

Weil Gestaltung, Buchung und Steuererklärung bei uns zusammenlaufen, passt der Vertrag zur Buchhaltung und die Buchhaltung zur Steuererklärung. Keine Widersprüche in der Prüfung.

Häufige Fragen

Was zum Gesellschafterdarlehen gefragt wird.

Was ist ein Gesellschafterdarlehensvertrag?
Der Darlehensvertrag zwischen Kapitalgesellschaft und Gesellschafter — meist leiht der Gesellschafter seiner GmbH Geld. Weil sich nahestehende Personen gegenüberstehen, prüft das Finanzamt Zins, Form und Ernsthaftigkeit besonders streng.
Warum muss das Darlehen fremdüblich sein?
Weil die Konditionen dem entsprechen müssen, was unter fremden Dritten üblich wäre. Andernfalls behandelt das Finanzamt die unangemessene Differenz als verdeckte Gewinnausschüttung (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG) — mit Steuerfolgen auf beiden Seiten.
Welchen Zinssatz muss ich ansetzen?
Einen marktüblichen; ein gesetzlicher Festsatz existiert nicht. Als Orientierung für 2025/2026 gelten rund 4 % besichert und 5 bis 6 % unbesichert. Für unbesicherte, nachrangige Darlehen ist ein Risikozuschlag zulässig (BFH I R 62/17).
Darf das Darlehen zinslos sein?
Praktisch nein: Ein unverzinstes Darlehen der GmbH an den Gesellschafter ist regelmäßig eine verdeckte Gewinnausschüttung, denn fremde Dritte überlassen Kapital nicht zinslos. Umgekehrt ist Zinslosigkeit möglich, verschenkt aber Gestaltungspotenzial.
Wie werden die Zinsen besteuert?
Bei der GmbH als Betriebsausgabe, beim Gesellschafter als Kapitalertrag: unter 10 % Beteiligung mit 25 % Abgeltungsteuer, ab 10 % tariflich mit vollem Werbungskostenabzug (§ 32d Abs. 2 EStG). Welche Variante günstiger ist, rechnen wir im Einzelfall.
Was bedeutet der Nachrang in der Insolvenz?
Das Darlehen wird erst nach allen anderen Gläubigern bedient (§ 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO), praktisch bleibt oft nichts. Ausnahmen sind das Kleinbeteiligtenprivileg bis 10 % ohne Geschäftsführung und das Sanierungsprivileg.
Kann eine Rückzahlung angefochten werden?
Ja. Rückzahlungen im letzten Jahr vor dem Insolvenzantrag sind anfechtbar (§ 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO), eine gewährte Besicherung sogar zehn Jahre. Vor einem Anteilsverkauf ist deshalb Vorlauf nötig.
Kann ich den Ausfall steuerlich absetzen?
Bei einer Beteiligung ab 1 % kann der Darlehensausfall als nachträgliche Anschaffungskosten berücksichtigt werden (§ 17 Abs. 2a EStG) — etwa bei Auflösung oder Verkauf. Höhe und Voraussetzungen prüfen wir.
Und wenn ich meiner GmbH & Co. KG ein Darlehen gebe?
Dann gelten andere Regeln: Die Zinsen sind Sondervergütung und gewerbliche Einkünfte, ohne Abgeltungsteuer. Der Zinsaufwand der Gesellschaft wird Ihnen wieder hinzugerechnet, der Gesamtgewinn bleibt gleich, und die Forderung wird Sonderbetriebsvermögen.
Ihre Berufsträger

Ihr Darlehen, persönlich verantwortet.

Sie sprechen mit einem Ansprechpartner; im Hintergrund arbeiten drei Professionen zusammen.

Fabian Klement, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
WPStBM.A.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater

Verantwortet die bilanzielle Behandlung, den korrekten Ausweis der Verbindlichkeit und schwierige Bewertungsfragen.

fabian.klement@onlinebilanz.de
Jakob Röß, Steuerberater
StBDipl.-Kfm.
Jakob Röß
Steuerberater

Leitet den fremdüblichen Zins her, besteuert die Zinsen richtig und verantwortet die Buchung.

jakob.roess@onlinebilanz.de
Dr. Jeannine Dinnebier, Rechtsanwältin
RADr. iur.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechtsanwältin · Steuerrecht

Übernimmt Vertragsklauseln, den Rangrücktritt und die Begleitung bei Streit mit dem Finanzamt.

jeannine.dinnebier@onlinebilanz.de
Rechtsgrundlagen & Quellen

Auf welchen Vorschriften das Darlehen steht.

Fremdvergleichsgrundsatz, korrekte Zinsbesteuerung, gesetzlicher Nachrang und mögliche Anfechtung im amtlichen Volltext.

Rechtsstand: Juli 2026Fachlich geprüft am: 09.08.2026Nächste Prüfung: Februar 2027
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachlich geprüft & freigegeben
Fabian Klement, M.A.
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV

Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand Juli 2026). Die genannten Zinssätze sind grobe Orientierung und ersetzen keine Einzelfallprüfung. Keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall — Ihren Vertrag gestalten wir persönlich.

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