Sonderbilanz · Mitunternehmerschaften

Die Sonderbilanz. Korrekt erfasst. Sauber ans Finanzamt.

Wer an einer KG, OHG, GbR oder GmbH & Co. KG beteiligt ist und ihr ein Grundstück, ein Darlehen oder andere Wirtschaftsgüter überlässt, hat Sonderbetriebsvermögen — und braucht eine Sonderbilanz. Sie ist Teil der zweistufigen Gewinnermittlung nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG und entscheidet mit über die Steuer jedes Gesellschafters. Wir erfassen Ihr Sonderbetriebsvermögen (I & II), erstellen die Sonderbilanz und die Sonder-GuV GoBD-konform, grenzen sauber zur Ergänzungsbilanz ab und übermitteln alles in die einheitliche Feststellung — verantwortet von Steuerberatern. Und wenn Jahre fehlen: Wir holen sie rückwirkend nach.

GmbH & Co. KG? Anteil an der Komplementär-GmbH gehört ins SBV II Sonderbilanz vergessen? Holen wir rückwirkend nach
§ 15Abs. 1 Nr. 2 EStG
SBV I & IISonderbetriebsvermögen
2 StufenGewinnermittlung
StB & WP verantworten jede Bilanz
Rückwirkend für offene Jahre & laufend
Kurz erklärt

Was ist eine Sonderbilanz?

Eine Sonderbilanz ist eine steuerliche Bilanz für einen einzelnen Gesellschafter einer Personengesellschaft. Sie erfasst sein Sonderbetriebsvermögen — Wirtschaftsgüter, die ihm gehören, aber dem Betrieb der Gesellschaft dienen — und die dazugehörigen Erträge und Aufwendungen. Drei Dinge sollten Sie kennen:

01 · Das Wer Nur Mitunternehmer Betrifft Gesellschafter von Personengesellschaften (KG, OHG, GbR, GmbH & Co. KG) — nicht die GmbH selbst. Grundlage ist § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG. § 15 EStG
02 · Das Was Sonderbetriebsvermögen Grundstück, Darlehen oder GmbH-Anteil, den der Gesellschafter der KG überlässt — plus Sondervergütungen (Miete, Zinsen, Tätigkeitsvergütung). SBV I & II
03 · Das Wozu Zweite Stufe des Gewinns Die Sonderbilanz ist die zweite Stufe der Gewinnermittlung — neben der Gesamthandsbilanz. Erst beide zusammen ergeben den steuerlichen Gewinnanteil. 2-stufig
Rechtsgrundlage
§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG
Gilt für
Personengesellschaften
Feststellung
§§ 179, 180 AO
Unser Part
erstellen & übermitteln
Das Herzstück

Sonderbetriebsvermögen — I, II, notwendig & gewillkürt.

Der Kern jeder Sonderbilanz ist die richtige Zuordnung der Wirtschaftsgüter. Was gehört überhaupt ins Sonderbetriebsvermögen, und in welche Kategorie? Genau hier entstehen die teuersten Fehler — etwa wenn bei einer Übertragung stille Reserven ungewollt aufgedeckt werden. Der Überblick:

SBV I

Dient dem Betrieb der Gesellschaft

Wirtschaftsgüter, die der Gesellschafter der Gesellschaft unmittelbar zur Nutzung überlässt — klassisch das Grundstück oder die Halle, die er an „seine" KG vermietet, oder eine Maschine, die er ihr zur Verfügung stellt.

SBV II

Dient der Beteiligung

Wirtschaftsgüter, die die Beteiligung stärken — bei der GmbH & Co. KG der Anteil des Kommanditisten an der Komplementär-GmbH, oder ein Darlehen, das der Gesellschafter zum Erwerb seiner Beteiligung aufgenommen hat.

notwendig

Zwingend zuzuordnen

Wird ein Wirtschaftsgut tatsächlich und unmittelbar für den Betrieb oder die Beteiligung genutzt, ist es notwendiges Sonderbetriebsvermögen — es muss in die Sonderbilanz, ganz ohne Wahlrecht.

gewillkürt

Mit Wahlrecht

Wirtschaftsgüter mit objektivem Zusammenhang zum Betrieb/zur Beteiligung, die gewidmet werden können. Ob das steuerlich sinnvoll ist, prüfen wir im Einzelfall — es hat Folgen für stille Reserven.

Die Zuordnung ist keine Formsache.

Ob ein Grundstück Sonderbetriebsvermögen ist, entscheidet über Abschreibung, laufende Besteuerung und — beim Verkauf oder bei der Nachfolge — über stille Reserven. Wird Sonderbetriebsvermögen übersehen oder falsch entnommen, drohen ungewollte Gewinnrealisierungen mit hoher Steuer. Wir ordnen jedes Wirtschaftsgut sauber zu, dokumentieren es und behalten Übertragungen im Blick.

Richtige Zuordnung SBV I / II Stille Reserven im Blick Sicher bei Nachfolge & Übertragung
Struktur besprechen kostenlos · unverbindlich · vertraulich
Der häufigste Fall

Sonderbilanz bei der GmbH & Co. KG.

Die GmbH & Co. KG ist die Paradedisziplin der Sonderbilanz — und der Ort, an dem am meisten schiefgeht. Grund ist die typische Doppelstruktur: eine Komplementär-GmbH (haftet, führt) und die KG (in der das Geschäft und das Vermögen liegen). Für die Kommanditisten entsteht dadurch fast zwangsläufig Sonderbetriebsvermögen. Die drei Klassiker:

SBV II

Anteil an der Komplementär-GmbH

Hält ein Kommanditist zugleich den Anteil an der Komplementär-GmbH, gehört dieser regelmäßig zu seinem Sonderbetriebsvermögen II — weil er die Beteiligung an der KG stärkt. Wird das übersehen, ist die Sonderbilanz unvollständig.

SBV I

Betriebsgrundstück & Betriebsaufspaltung

Vermietet ein Gesellschafter der KG das Betriebsgrundstück oder wesentliche Anlagen, ist das SBV I. Häufig liegt zusätzlich eine Betriebsaufspaltung vor — mit eigenen Folgen, die wir mitprüfen.

Vergütung

Geschäftsführer-Gehalt über die GmbH

Führt ein Kommanditist die KG als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH, ist die Vergütung als Sondervergütung zu behandeln — nicht als normaler Lohn. Ein oft übersehener, prüfungsrelevanter Punkt.

Warum das zusammengehört: Weil bei der GmbH & Co. KG die Bilanz der Komplementär-GmbH, die Gesamthandsbilanz der KG und die Sonderbilanzen der Gesellschafter ineinandergreifen, dürfen sie nicht getrennt gedacht werden. Wir betreuen beide Gesellschaften plus die Sonderbilanzen aus einer Hand — abgestimmt, widerspruchsfrei und mit Blick auf Betriebsaufspaltung und Nachfolge.

So entsteht Ihr Gewinnanteil

Die zweistufige Gewinnermittlung — Gesamthand + Sonderbilanz.

Der steuerliche Gewinn eines Mitunternehmers entsteht in zwei Stufen. Erst die Summe aus beiden ergibt seine Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Vereinfachtes Beispiel für einen Gesellschafter, der seiner KG ein Grundstück vermietet und ihr ein Darlehen gegeben hat:

1. Stufe

Gesamthandsbilanz

Gewinn der Gesellschaft, anteilig
Gewinnanteil aus der KG+ 50.000 €
Korrektur Ergänzungsbilanz– 3.000 €
Anteil 1. Stufe47.000 €
+
2. Stufe

Sonderbilanz & Sonder-GuV

Sondervergütungen & SBV-Ergebnis
Miete Grundstück (Sonderbetriebseinnahme)+ 24.000 €
Zinsen Gesellschafterdarlehen+ 6.000 €
AfA & Kosten Grundstück (Sonderbetriebsausgabe)– 9.000 €
Anteil 2. Stufe21.000 €
Steuerlicher Gewinnanteil des Gesellschafters — Grundlage der einheitlichen Feststellung
= 68.000 €

Der Clou: Die Miete und die Zinsen mindern zwar auf der ersten Stufe den Gewinn der KG — auf der zweiten Stufe werden sie dem Gesellschafter aber als Sonderbetriebseinnahmen wieder zugerechnet. So wird der Mitunternehmer im Ergebnis wie ein Einzelunternehmer behandelt, der keine steuerwirksamen Verträge „mit sich selbst" schließen kann. Genau diese Systematik bilden wir korrekt ab.

Häufig verwechselt

Sonderbilanz oder Ergänzungsbilanz?

Beide sind steuerliche Zusatzbilanzen eines einzelnen Gesellschafters — aber sie lösen völlig unterschiedliche Aufgaben. Wer sie verwechselt, ordnet Werte falsch zu. Der Unterschied in einem Satz: Die Sonderbilanz erfasst eigenes Vermögen des Gesellschafters, das der Gesellschaft dient; die Ergänzungsbilanz korrigiert seinen Anteil am gemeinschaftlichen Vermögen.

  • Sonderbilanz — erfasst Sonderbetriebsvermögen (Grundstück, Darlehen, GmbH-Anteil) und Sondervergütungen. Es geht um Wirtschaftsgüter, die dem Gesellschafter selbst gehören.
  • Ergänzungsbilanzkorrigiert Wertansätze des Gesamthandsvermögens für einen Gesellschafter, typisch nach dem Kauf eines Anteils über oder unter Buchwert (Mehr-/Minderwerte, stille Reserven).
  • Beide fließen in dieselbe Rechnung — Gesamthandsbilanz, Ergänzungsbilanzen und Sonderbilanzen ergeben zusammen den Gewinnanteil in der einheitlichen Feststellung. Wir erstellen und verzahnen alle drei.
Drei Bilanzebenen der Mitunternehmerschaft
Ebeneerfasst
GesamthandVermögen der Gesellschaftalle
ErgänzungWertkorrektur am Anteileinzeln
Sonderbilanzeigenes SBV I & IIeinzeln
Sonder-GuVSondervergütungeneinzeln
Nur wenn alle Ebenen zusammenpassen, stimmt der festgestellte Gewinn. Wir liefern sie aus einer Hand — abgestimmt und widerspruchsfrei.
Das Fundament

Ohne GoBD keine belastbare Sonderbilanz.

Die Sonderbilanz stützt sich auf Verträge und Belege des Gesellschafters — Miet- und Darlehensverträge, Zins- und Abschreibungsnachweise, Anschaffungsbelege. Diese Aufzeichnungen müssen den GoBD entsprechen: nachvollziehbar, vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar, revisionssicher aufbewahrt nach § 147 AO. Nur so hat die Sonderbilanz nach § 158 AO Beweiskraft und hält in der einheitlichen Feststellung wie in einer späteren Betriebsprüfung. Fehlt die saubere Grundlage, wackelt die gesamte Gewinnermittlung der Gesellschaft.

  • Verträge sauber dokumentiert — Miet-, Pacht- und Darlehensverträge zwischen Gesellschafter und Gesellschaft fremdüblich und nachweisbar, als Basis der Sondervergütungen.
  • SBV lückenlos geführt — Zugänge, Abschreibungen und Abgänge des Sonderbetriebsvermögens revisionssicher erfasst — entscheidend bei Übertragung und Nachfolge.
  • Berufsträger-Freigabe — Sonderbilanz und Feststellungserklärung werden von Steuerberatern geprüft und verantwortet, bevor sie ans Finanzamt gehen.
Worauf die Sonderbilanz aufbaut
Bausteinhängt ab von
SondervergütungVertrag & BelegGoBD
AfA im SBVAnschaffungsnachweisGoBD
Feststellung§§ 179, 180 AOGoBD
Betriebsprüfung§ 158 AOGoBD
Eine saubere Grundlage wird einmal erstellt und trägt überall — Feststellung, persönliche Steuer und Prüfung. Genau das liefern wir.
Laufend & rückwirkend · ohne Vorwürfe

Sonderbilanz nie erstellt? Wir arbeiten es auf.

Sonderbetriebsvermögen wurde nie erfasst, die Miete ans eigene Grundstück lief „privat", der Anteil an der Komplementär-GmbH taucht nirgends auf, oder der Steuerberater hat die Sonderbilanz schlicht vergessen — das ist häufig und reparabel. Wir übernehmen Ihre Mitunternehmerschaft in jedem Zustand: Wir rekonstruieren das Sonderbetriebsvermögen, erstellen die fehlenden Sonderbilanzen und Sonder-GuVs rückwirkend, ordnen Sondervergütungen und -ausgaben korrekt zu und bringen die Feststellungserklärungen in Ordnung. Besonders wichtig bei Anteilsübertragung, Ausscheiden oder Nachfolge, wo übersehenes SBV teure stille Reserven auslöst. Danach betreuen wir die Sonderbilanzen laufend Jahr für Jahr.

  • SBV rekonstruiert — wir ermitteln, welche Wirtschaftsgüter Sonderbetriebsvermögen sind, und setzen sie mit den richtigen Werten an.
  • Offene Jahre nachgeholt — fehlende Sonderbilanzen und korrigierte Feststellungserklärungen für die betroffenen Jahre.
  • Stille Reserven gesichert — bei Nachfolge & Übertragung vermeiden wir ungewollte Entnahmen und Gewinnrealisierungen.
So holen wir auf
SchrittErgebnis
1 · SichtungStruktur & SBVkostenlos
2 · ZuordnenSBV I / II · Wertesauber
3 · ErstellenSonderbilanzennachgeholt
4 · LaufendJahr für JahrFestpreis
Einmal aufgearbeitet, nie wieder Stress: Sonderbilanz und Feststellung laufen danach im Hintergrund mit — pünktlich und korrekt.
Sonderbilanz in Zahlen

Drei Kennzahlen, die jede Mitunternehmerschaft prägen.

Zwei Stufen, zwei SBV-Kategorien, ein Feststellungsverfahren — alles behalten wir für Sie im Griff.

2 Stufen
Zweistufige Gewinnermittlung — Gesamthandsbilanz (1. Stufe) plus Sonderbilanz und Sonder-GuV (2. Stufe) ergeben zusammen den Gewinnanteil nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG.
I + II
Sonderbetriebsvermögen — SBV I dient dem Betrieb der Gesellschaft (z. B. vermietetes Grundstück), SBV II der Beteiligung (z. B. Anteil an der Komplementär-GmbH).
§§ 179, 180 AO
Gesonderte & einheitliche Feststellung — Gesamthand, Ergänzungs- und Sonderbilanzen fließen in ein Feststellungsverfahren; das Finanzamt stellt den Anteil jedes Gesellschafters fest.
§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG — Mitunternehmer, Sondervergütungen & zweistufige Gewinnermittlung · § 4 / § 5 EStG — Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich · Sonderbetriebsvermögen I & II (notwendig / gewillkürt) nach ständiger BFH-Rechtsprechung & H 4.2 EStH §§ 179, 180 AO — gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte · § 147 AO — Aufbewahrung · § 158 AO — Beweiskraft der Buchführung · GoBD (BMF) — Ordnungsmäßigkeit · Abgrenzung zur Ergänzungsbilanz (Mehr-/Minderwerte am Gesamthandsvermögen)
So läuft es bei uns ab

Von Ihren Verträgen bis zur Feststellung — in fünf Schritten.

So erstellen wir Ihre Sonderbilanz — Ihr Aufwand: Verträge & Belege liefern. Den Rest machen wir:

Aufnahme

Struktur & SBV erfassen

Wir sichten die Gesellschaft und Ihre Verträge und ermitteln, welche Wirtschaftsgüter Sonderbetriebsvermögen sind — Grundstück, Darlehen, GmbH-Anteil.

Sie · Verträge SBV I & II
Zuordnung

Bewerten & ansetzen

Wir setzen die Wirtschaftsgüter mit den richtigen Werten an, buchen Abschreibungen und erfassen die Sondervergütungen.

Wir · Bewertung AfA · Werte
Erstellung

Sonderbilanz & Sonder-GuV

Wir erstellen die Sonderbilanz und die Sonder-Gewinn- und Verlustrechnung — und grenzen sauber zur Ergänzungsbilanz ab.

Wir · Berufsträger 2. Stufe
Feststellung

Einheitliche Feststellung

Alle Ebenen fließen in die gesonderte und einheitliche Feststellung (§§ 179, 180 AO) — elektronisch ans Finanzamt übermittelt.

Wir · Finanzamt §§ 179, 180 AO
Danach

Beratung & Fristwächter

Ein fester Steuerberater für Ihre Fragen, für Übertragungen & Nachfolge und die Überwachung aller Fristen — Jahr für Jahr.

Wir · dauerhaft Festpreis

Alles aus einer Hand: Weil Gesamthandsbilanz, Ergänzungs- und Sonderbilanzen sowie die Feststellung bei uns zusammenlaufen, passt jede Ebene zur anderen — kein Widerspruch, keine übersehenen stillen Reserven, keine vergessene Sonderbilanz.

Digital heißt bei uns nicht unpersönlich.

Software beschleunigt die Arbeit — verantwortlich bleiben Menschen:

01WirFester Ansprechpartner — Ihr Steuerberater kennt Ihre Gesellschaft, Ihr Sonderbetriebsvermögen und Ihre Verträge. Kein Ticketsystem.
02WirBerufsträger zeichnen — Steuerberater und Wirtschaftsprüfer verantworten Sonderbilanz und Feststellung, mit Berufshaftpflicht dahinter.
03WirRechtsanwältin im Team — für Gesellschaftsverträge, Übertragungen und Nachfolge sitzt die juristische Kompetenz mit am Tisch.

Sie werden vor jedem wichtigen Schritt eingebunden — transparent statt Blackbox.

Die vier teuersten SBV-Fehler.

Was in der Praxis am häufigsten schiefgeht — alle vermeidbar:

SBV übersehen — das vermietete Grundstück läuft „privat", die Sonderbilanz fehlt: der Gewinn wird falsch festgestellt.
Stille Reserven aufgedeckt — bei Übertragung/Nachfolge wird SBV ungewollt entnommen: hohe Steuer auf einen Schlag.
Komplementär-Anteil vergessen — bei der GmbH & Co. KG gehört er ins SBV II; fehlt er, ist die Bilanz unvollständig.
Sonder- & Ergänzungsbilanz verwechselt — Werte falsch zugeordnet: Korrekturen und Rückfragen in der Prüfung.

Alle vier lösen sich mit demselben Mittel: eine Kanzlei, die alle Bilanzebenen zusammen denkt — genau das ist unser Job.

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Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche und rechtliche Verantwortung tragen ausschließlich die drei Berufsträger rechts.

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Verantwortet Bewertung und Bilanz: den richtigen Ansatz des Sonderbetriebsvermögens, Abschreibungen und die Abgrenzung von Sonder- und Ergänzungsbilanz — auch bei stillen Reserven.

Jakob Röß
StBDipl.-Kfm.Dipl.-Vw.
Jakob Röß
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Steuert Feststellung und laufende Betreuung: Sonder-GuV, gesonderte und einheitliche Feststellung, und die Aufarbeitung fehlender Sonderbilanzen aus Vorjahren.

Dr. Jeannine Dinnebier
RADr. iur.Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Übernimmt Gesellschaftsvertrag & Nachfolge: Übertragung von Anteilen und Sonderbetriebsvermögen, Verträge zwischen Gesellschafter und Gesellschaft, steuerneutrale Gestaltung.

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Sonderbilanz nötig oder unklar? Sprechen wir.

Ob Sie ein Grundstück an Ihre KG vermieten, an einer GmbH & Co. KG beteiligt sind oder eine fehlende Sonderbilanz nachholen müssen — Raphael Diener nimmt sich 30 Minuten, sichtet Ihre Struktur und sagt Ihnen, was zu tun ist.

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Lieber direkt sprechen? Rufen Sie an:0711 – 968 881 55
DSGVO-konform. Ihre Angaben werden ausschließlich zur Terminvereinbarung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
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Rechtsgrundlagen & Quellen

Auf welchen Vorschriften die Sonderbilanz steht.

Transparenz statt Blackbox: Diese Regeln bestimmen Sonderbetriebsvermögen, Gewinnermittlung und Feststellung. Wir arbeiten ausschließlich entlang des geltenden Rechts und der BFH-Rechtsprechung — nachvollziehbar und rechtssicher.

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§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG

Mitunternehmer & Sondervergütungen

Grundnorm: Gewinnanteil plus Vergütungen für Tätigkeit, Darlehen und Nutzungsüberlassung als Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

§ 5 / § 4 EStG

Gewinnermittlung

Betriebsvermögensvergleich — auch für das Sonderbetriebsvermögen des Mitunternehmers.

SBV I & II

Sonderbetriebsvermögen

Nach ständiger BFH-Rechtsprechung (H 4.2 EStH): dem Betrieb (I) bzw. der Beteiligung (II) dienende Wirtschaftsgüter, notwendig oder gewillkürt.

§§ 179, 180 AO

Einheitliche Feststellung

Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte der Gesellschaft und ihrer Verteilung auf die Gesellschafter.

Ergänzungsbilanz

Wertkorrektur am Anteil

Korrigiert Mehr- oder Minderwerte des Gesamthandsvermögens für einen Gesellschafter — abzugrenzen von der Sonderbilanz.

§ 6 Abs. 5 EStG

Übertragung von Wirtschaftsgütern

Regelt die (teils steuerneutrale) Überführung und Übertragung von Wirtschaftsgütern – wichtig bei SBV, Umstrukturierung und Nachfolge.

§ 147 AO

Aufbewahrung

Verträge, Belege und Aufzeichnungen zum Sonderbetriebsvermögen sind revisionssicher aufzubewahren.

GoBD · § 158 AO

Ordnungsmäßigkeit

Nachvollziehbare, unveränderbare Aufzeichnungen als Grundlage für Beweiskraft und eine belastbare Sonderbilanz.

Alle Angaben nach bestem Wissen, geltendem Recht und ständiger BFH-Rechtsprechung. Keine Steuerberatung im Einzelfall — Ihre konkrete Struktur klären wir persönlich. Rechtsstand · Juli 2026
Häufige Fragen

Was Sie zur Sonderbilanz wissen sollten.

Von SBV bis Feststellung. Fehlt etwas? Wir klären es im kostenfreien Erstgespräch — vertraulich und unverbindlich.

Was ist eine Sonderbilanz? +
Eine steuerliche Bilanz für einen einzelnen Gesellschafter einer Personengesellschaft. Sie erfasst sein Sonderbetriebsvermögen — Wirtschaftsgüter, die ihm gehören, aber der Gesellschaft dienen — und die dazugehörigen Erträge/Aufwendungen. Sie ergänzt die Gesamthandsbilanz (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG).
Wer braucht eine Sonderbilanz? +
Gesellschafter von Personengesellschaften (KG, OHG, GbR, GmbH & Co. KG), die Sonderbetriebsvermögen halten oder Sondervergütungen beziehen — z. B. wer ein Grundstück an die Gesellschaft vermietet, ihr ein Darlehen gibt oder den Anteil an der Komplementär-GmbH hält.
Sonderbilanz oder Ergänzungsbilanz — was ist der Unterschied? +
Die Sonderbilanz erfasst eigenes Vermögen des Gesellschafters, das der Gesellschaft dient. Die Ergänzungsbilanz korrigiert seinen Anteil am Gesamthandsvermögen (z. B. Mehrwerte nach Anteilskauf). Mehr unter Sonderbilanz vs. Ergänzungsbilanz.
Was gehört zum Sonderbetriebsvermögen I und II? +
SBV I dient dem Betrieb der Gesellschaft (z. B. vermietetes Grundstück). SBV II dient der Beteiligung (z. B. Anteil an der Komplementär-GmbH, Darlehen zum Anteilserwerb). Zusätzlich unterscheidet man notwendiges und gewillkürtes SBV. Mehr unter Sonderbetriebsvermögen.
Was ist die zweistufige Gewinnermittlung? +
1. Stufe: Gewinn aus der Gesamthandsbilanz (ggf. korrigiert durch Ergänzungsbilanzen). 2. Stufe: Ergebnis der Sonderbilanzen (Sondervergütungen, Sonderbetriebseinnahmen/-ausgaben). Die Summe ist der steuerliche Gewinnanteil. Beispiel unter Zweistufige Gewinnermittlung.
Warum werden Sondervergütungen dem Gewinn hinzugerechnet? +
Weil § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG Vergütungen für Tätigkeit, Darlehen und Nutzungsüberlassung zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb zählt. Sie mindern zwar den Gewinn der Gesellschaft, werden dem Gesellschafter aber als Sonderbetriebseinnahme wieder zugerechnet — er wird so behandelt wie ein Einzelunternehmer.
Was sind Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben? +
Einnahmen: Miete, Zinsen, Sondervergütungen aus der Überlassung an die Gesellschaft. Ausgaben: die dazugehörigen Aufwendungen wie AfA aufs Grundstück oder Finanzierungszinsen. Beides läuft über die Sonder-GuV in die zweite Stufe.
Welche Rolle spielen die GoBD? +
Die Sonderbilanz stützt sich auf Verträge und Belege des Gesellschafters. Nur wenn diese GoBD-konform (nachvollziehbar, vollständig, unveränderbar, § 147/§ 158 AO) sind, ist die Sonderbilanz belastbar — in der Feststellung wie in der Betriebsprüfung. Mehr unter GoBD.
Wie hängt die Sonderbilanz mit der Feststellung zusammen? +
Gewinn und Verteilung werden in der gesonderten und einheitlichen Feststellung (§§ 179, 180 AO) festgestellt. Dort fließen Gesamthand, Ergänzungs- und Sonderbilanzen zusammen; das Finanzamt stellt den Anteil jedes Gesellschafters fest, der dann in seine persönliche Steuererklärung eingeht.
Was passiert, wenn eine Sonderbilanz fehlt oder falsch ist? +
Der Gewinn wird falsch festgestellt — mit falschen Bescheiden, Nachzahlungen und Zinsen, spätestens in der Betriebsprüfung. Besonders kritisch: Bei Übertragung, Ausscheiden oder Nachfolge kann übersehenes SBV stille Reserven aufdecken. Wir prüfen und korrigieren solche Fälle — auch rückwirkend.
Erstellen Sie Sonderbilanzen auch rückwirkend? +
Ja. Wir rekonstruieren das Sonderbetriebsvermögen, erstellen fehlende Sonderbilanzen und Sonder-GuVs, ordnen Vergütungen korrekt zu und bringen die Feststellungserklärungen in Ordnung. Danach betreuen wir laufend. Mehr unter Rückwirkend & laufend.
Was kostet die Erstellung einer Sonderbilanz? +
Zum Festpreis als Teil der Jahresabschluss- und Feststellungsbetreuung Ihrer Gesellschaft — abhängig vom Umfang (Zahl der Gesellschafter mit SBV, Art der Wirtschaftsgüter). Im kostenlosen Erstgespräch nennen wir Ihnen eine klare Vereinbarung ohne versteckte Kosten.
Sonderbilanz · Mitunternehmerschaften

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Sonderbilanz, Ergänzungsbilanz und einheitliche Feststellung — aus einer Hand, zum Festpreis, von Berufsträgern verantwortet. Ob GmbH & Co. KG, offene Jahre oder Nachfolge: Ein kostenloses Erstgespräch klärt den nächsten Schritt.

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