Freie Berufe · § 18 EStG · EÜR · Anlage S · USt

Freiberufler. Sie heilen, beraten, entwerfen — Steuern machen wir.

Ärzte, Anwälte, Ingenieure, Architekten, Berater, Kreative: Als Freiberufler gelten für Sie eigene Regeln — keine Bilanzpflicht, keine Gewerbesteuer, dafür EÜR mit Anlage EÜR, Einkommensteuer mit Anlage S und die Umsatzsteuer mit ihren Befreiungen. Wir übernehmen alles: laufende Buchhaltung, Gewinnermittlung und sämtliche Erklärungen — verantwortet von WP & Steuerberatern, zum Freiberufler-Festpreis.

Jede Abgabe von einem Berufsträger endkontrolliert USt-Befreiungen & Abfärbe-Risiken systematisch geprüft
0 €Gewerbesteuer — nie
NieBilanzpflicht — EÜR genügt
Anlage Sstatt Anlage G
WP & StB verantworten jede Abgabe
Freiberufler-Festpreis — im Rechner unten
Kurz erklärt

Freiberufler — der privilegierte Status.

§ 18 EStG stellt die freien Berufe besser als jedes Gewerbe: weniger Pflichten, mehr Gestaltungsspielraum. Aber der Status will verteidigt werden — drei Dinge muss man verstehen:

01 · Der Status Wer dazugehört Die Katalogberufe (Ärzte, Anwälte, Ingenieure, Architekten, Journalisten u. v. m.), ähnliche Berufe und wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende Tätigkeiten — bei einschlägiger Qualifikation und eigenverantwortlicher Arbeit. § 18 Abs. 1 EStG
02 · Die Privilegien Was Sie nicht müssen Keine Bilanzpflicht — die EÜR genügt dauerhaft, egal wie hoch Umsatz und Gewinn (§ 141 AO gilt nicht). Keine Gewerbesteuer, kein Handelsregister, keine IHK — und die Ist-Versteuerung bei der USt ohne Umsatzgrenze. § 4 III EStG · § 20 UStG
03 · Die Pflichten Was bleibt Jährlich: ESt-Erklärung mit Anlage S, die Anlage EÜR elektronisch, dazu — wenn nicht befreit — USt-Voranmeldungen und Jahreserklärung. Plus GoBD-feste Aufzeichnungen, Aufbewahrung und saubere Trennung privat/beruflich. § 25 EStG · § 18 UStG
Gewerbesteuer
0 € — entfällt
Bilanzpflicht
nie — EÜR genügt
Heilberufe
USt-frei · § 4 Nr. 14
Ihr Festpreis
im Rechner unten
Die Berufsgruppen

Vier Welten, vier Steuer-Profile.

„Freiberufler“ ist keine Einheitsgröße — jede Gruppe hat ihre eigenen Fallstricke, vor allem bei der Umsatzsteuer. Wir kennen alle vier:

01 · § 4 Nr. 14 UStG

Heilberufe

Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Physiotherapeuten, Hebammen, Psychotherapeuten. Heilbehandlungen sind umsatzsteuerfrei — aber IGeL, Gutachten und Ästhetik oft nicht. Dazu: KV-Abrechnungen, Praxisgeräte-AfA, Personal.

  • Welche IGeL-Leistungen muss ich mit 19 % abrechnen?
  • Gutachten fürs Gericht — steuerfrei oder nicht?
  • Gemeinschaftspraxis: Wie vermeiden wir die Abfärbung?
02 · Fremdgeld & Anderkonto

Recht & Beratung

Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Unternehmensberater. Regelbesteuerung mit 19 %, dafür Fremdgeld als durchlaufender Posten, Anderkonten, Vorschüsse — und die RVG-Abrechnung sauber in der EÜR abgebildet.

  • Fremdgeld über die EÜR — wie buche ich das richtig?
  • Ist-Versteuerung: USt erst, wenn der Mandant zahlt?
  • Sozietät gründen — GbR oder PartG mbB?
03 · HOAI & Abschläge

Technik & Planung

Ingenieure, Architekten, Sachverständige, IT-nahe Berufe. Lange Projekte, Abschlagsrechnungen nach HOAI, hohe Außenstände — hier zahlt sich die Ist-Versteuerung doppelt aus. Achtung bei Grenzfällen zur Gewerblichkeit (IT!).

  • Bin ich als Informatiker überhaupt Freiberufler?
  • Abschläge und Schlussrechnung — wann fließt die USt?
  • Subunternehmer einsetzen — gefährdet das den Status?
04 · 7 % & KSK

Kreativ & Medien

Journalisten, Designer, Texter, Fotografen, Dozenten, Künstler. Oft ermäßigte 7 % bei Einräumung von Nutzungsrechten (§ 12 Abs. 2 Nr. 7 UStG), Künstlersozialkasse auf beiden Seiten — und die Kleinunternehmer-Frage beim Start.

  • 7 % oder 19 % — was gilt für meine Leistung?
  • KSK: Muss ich rein — und wer zahlt die Abgabe?
  • Nebenberuflich kreativ — ab wann melde ich mich an?
Ihre Gewinnermittlung im Detail

Drei Abgaben — ein sauberes System.

EÜR, Einkommensteuer, Umsatzsteuer: Klicken Sie sich durch die drei Bausteine — mit Musterzahlen einer Einzelpraxis und den Stellen, an denen das Finanzamt genau hinsieht.

1
Baustein 1 · der Gewinn

EÜR & Anlage EÜR

Die Geldrechnung nach Zufluss und Abfluss (§ 4 Abs. 3, § 11 EStG): Honorare minus Kosten, plus AfA und Privatanteile — elektronisch als amtliche Anlage EÜR. Mit den Freiberufler-Spezialitäten: KV-Abschläge, Fremdgeld, Anderkonten.

2
Baustein 2 · Ihre Steuer

Einkommensteuer & Anlage S

Der Gewinn wandert in die Anlage S (nicht G!) Ihrer ESt-Erklärung — zusammen mit Versorgungswerk-Beiträgen, Krankenversicherung und allen privaten Positionen. Vorauszahlungen takten wir aktiv, damit keine Nachzahlung überrascht.

3
Baustein 3 · die Umsatzsteuer

USt — frei, 7 %, 19 % oder klein

Die Weiche mit dem größten Fehlerpotenzial: Befreiung (§ 4 Nr. 14), ermäßigter Satz, Regelbesteuerung oder Kleinunternehmer (§ 19) — plus Ist-Versteuerung für die Liquidität. Wir sortieren jede Leistung dem richtigen Regime zu.

EÜR einer Einzelpraxis · Muster
Physiotherapie-Praxis · gerundete Musterwerte in €
§ 4 III EStG
Die Rechnungin €
Honorare KV + privat (zugeflossen)168.200
Personal, Miete, Material− 61.400
AfA Geräte & Ausstattung− 7.900
Privatanteile (Kfz, Telefon)+ 1.500
Gewinn → Anlage S100.400
Worauf das FA schautPraxis
KV-Abschläge periodenrichtig (Zufluss!)§ 11
Anlagenverzeichnis vollständig
Fremdgeld ≠ Einnahme (Anderkonto)
10-Tage-Regel am Jahreswechsel!
Bilanzpflicht trotz 168 T€?nein — nie
Das Privileg in Zahlen: Ein Gewerbetreibender läge mit 100.400 € Gewinn längst über der 80.000-€-Grenze und müsste bilanzieren — als Freiberufler bleiben Sie dauerhaft bei der schlanken EÜR.
Einkommensteuer · Muster
verheiratet, Splitting · gerundete Musterwerte in €
Anlage S
Vom Gewinn zur Steuerin €
Gewinn aus Anlage S100.400
Versorgungswerk (abzugsfähig)− 18.800
Kranken-/Pflegeversicherung Basis− 9.600
Sonderausgaben & Freibeträge− 6.400
ESt + Soli (Splitting, Muster)≈ 14.900
Was wir aktiv steuernlaufend
Vorauszahlungen an Ist-Gewinn anpassen§ 37 EStG
Investitionsabzug vor Gerätekauf§ 7g
Verlustausgleich & Ehegatten-Splitting
Keine Gewerbesteuer — kein § 35-Zirkus0 €
Bescheid geprüft, ggf. Einspruch
Der teuerste Fehler bei Freiberuflern sind nicht die Steuern — es sind die Vorauszahlungen: Nach einem guten Jahr setzt das Finanzamt hohe VZ fest, im mageren Jahr fehlen sie als Liquidität. Wir passen quartalsweise an.
Umsatzsteuer-Landkarte · Muster
dieselbe Praxis · Leistungen sauber sortiert
§ 4 Nr. 14 UStG
LeistungUSt-Regime
Heilbehandlung auf Rezept / KVsteuerfrei
Präventionskurse mit Zertifizierungsteuerfrei
Wellness-Massagen, Personal Training19 %
Vorträge, Gutachten ohne Heilzweck19 %
Vorsteuer: nur anteilig abziehbar§ 15 IV
Die HebelGestaltung
Ist-Versteuerung: USt erst nach Zahlung§ 20
Kleinunternehmer bis 25.000 € Vorjahr§ 19
Kreative: 7 % bei Nutzungsrechten§ 12 II 7
Dauerfristverlängerung für die UStVA+1 Monat
Jede Leistung dem Regime zugeordnet
Hier entstehen die teuersten Prüfungs-Feststellungen bei Heilberufen: IGeL und Gutachten jahrelang steuerfrei behandelt — dann kommen 19 % plus Zinsen für alle offenen Jahre auf einmal. Wir sortieren vorher.
Der Freiberufler-Rechner

Was kostet Ihre Steuer-Rundum-Betreuung? Zwei Regler, eine Zahl.

Laufende Buchhaltung monatlich — oder 0 €, wenn Sie selbst buchen — plus das Jahrespaket (EÜR + Anlage EÜR + ESt mit Anlage S + USt-Jahreserklärung) einmal pro Jahr: zu denselben Staffeln und Preisen wie das Dauermandat im Portal-Rechner. Stellen Sie Ihre Praxis, Kanzlei oder Ihr Büro ein:

01Ihre Honorare pro Jahr?Umsatz vor Kosten — bestimmt das Jahrespaket
bis 100.000 €Honorare / Jahr
Jahrespaket: EÜR · Anlage EÜR · ESt + Anlage S · USt-Erklärung
50 T€100 T€300 T€500 T€1 Mio2,5 Mio
Über 2,5 Mio. € Honorarvolumen? Dann lohnt ein individuelles Angebot — 30 Minuten, kostenlos.
02Wer bucht die Belege?die günstigste Variante ist vorausgewählt

Selbstbucher zahlen für die laufende Buchhaltung: nichts. Sie erfassen Ihre Belege selbst in unserem Portal (Software, GoBD-Archiv & Support inklusive) — wir prüfen im Rahmen des Jahrespakets. Auf Knopfdruck übernehmen wir das Buchen jederzeit komplett.

03Wie viele Buchungen pro Monat?nur relevant, wenn wir buchen — Staffel wie im Portal-Rechner
bis 100Buchungen / Monat
laufende Buchhaltung inkl. GoBD-Archiv & USt-Voranmeldungen
251005002.0005.000
04Was trifft auf Sie zu?Mehrfachauswahl — wirkt direkt auf den Preis

Heilberuf oder Kleinunternehmer? Dann entfallen die USt-Voranmeldungen — der Tarif bleibt derselbe; die Prüfung Ihrer USt-Zuordnung ist im Jahrespaket enthalten. Die Lohnabrechnung kommt bei Bedarf je Mitarbeiter (14,95 €/Monat) dazu.

Ihr Freiberufler-Festpreis
Alles-in pro Monat · Honorare bis 100.000 €
100,26
pro Monat
netto zzgl. USt
EÜR + Anlage EÜR, ESt mit Anlage S, USt-Jahreserklärung
USt-Zuordnung: frei · 7 % · 19 % — je Leistung geprüft
Ist-Versteuerung & Dauerfristverlängerung beantragt
Bescheid-Prüfung, Vorauszahlungs-Anpassung, Kammer-Bescheinigungen
Betreuung anfragen
★★★★★ 5,00 · 72 Bewertungen Festpreis-Garantie
Unverbindliche Orientierung — Staffeln und Preise entsprechen dem Dauermandat im Portal-Rechner. Ihr verbindliches Festpreis-Angebot erhalten Sie nach dem kostenlosen Erstgespräch — erst nach Ihrer Freigabe beginnt die Arbeit.

Hinweis: Alle Preise netto zzgl. Umsatzsteuer. Es gilt derselbe Tarif wie für das Dauermandat im Portal-Rechner: laufende Buchhaltung je Buchungsstaffel (ab 25 €/Monat) — oder 0 €, wenn Sie selbst im Portal buchen —, Jahrespaket je Honorarstaffel (ab 499,95 €/Jahr), Lohnabrechnung 14,95 € je Mitarbeiter und Monat. Die Freiberufler-Besonderheiten — Umsatzsteuer-Zuordnung nach § 4 Nr. 14 UStG, Ist-Versteuerung, Fremdgeld/Anderkonten, Abfärbe-Überwachung bei GbR/PartG, Bescheinigungen für Kammern und Versorgungswerke — sind ohne Aufpreis enthalten. Offene Vorjahre werden je Jahr zum Jahrespaket-Preis aufgearbeitet. Steuerliche Leistungen erbringen ausschließlich zugelassene Berufsträger (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer).

Was wir übernehmen

Ihre Pflichten — unser Tagesgeschäft.

Von der laufenden Buchhaltung bis zur KSK-Meldung: acht Bausteine, ein Portal, ein Festpreis. Sie behandeln, verhandeln, entwerfen — wir liefern ab:

01

Laufende Buchhaltung

Belege, Honorarlisten und Kontoauszüge ins Portal — wir buchen GoBD-fest, mit sauberer Trennung von Fremdgeld, durchlaufenden Posten und Privatanteilen.

02

USt-Voranmeldungen

Monatlich oder vierteljährlich per ELSTER, mit Dauerfristverlängerung und Ist-Versteuerung — oder gar nicht, wenn Ihre Leistungen befreit sind.

03

EÜR + Anlage EÜR

Die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG mit Anlagenverzeichnis, AfA und §-7g-Prüfung — elektronisch übermittelt, vom Berufsträger freigegeben.

04

ESt-Erklärung + Anlage S

Ihre komplette Einkommensteuer inklusive Versorgungswerk, Vorsorgeaufwendungen und privater Positionen — mit aktiver Vorauszahlungs-Steuerung.

05

USt-Jahreserklärung

Die Jahresmeldung mit korrekter Zuordnung: steuerfrei, 7 %, 19 % — und anteiligem Vorsteuerabzug bei gemischten Praxen (§ 15 Abs. 4 UStG).

06

Feststellung GbR & PartG

Einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung für Gemeinschaftspraxen, Sozietäten und Partnerschaften — inklusive Abfärbe-Überwachung (§ 15 Abs. 3 EStG).

07

Lohn für Ihr Team

MFA, ReFa, Assistenz: Lohnabrechnung je Mitarbeiter zum Festpreis — mit Meldungen, SV-Nachweisen und Lohnsteuer-Anmeldungen aus demselben Portal.

08

KSK, Kammer & Bescheide

Künstlersozialabgabe-Prüfung, Bescheinigungen für Kammer, Versorgungswerk und Bank, Bescheid-Kontrolle mit Einspruch — die Nebenschauplätze, die sonst liegen bleiben.

Die Privilegien in Zahlen

Drei Zahlen, die Freiberufler lieben dürfen.

Der Status nach § 18 EStG ist bares Geld wert — wenn man ihn sauber verteidigt.

0 €
Gewerbesteuer — freiberufliche Einkünfte sind komplett befreit; es gibt keine Messbeträge, keine Hebesätze, keine GewSt-Erklärung.
EÜR ohne Grenze — keine Umsatz- oder Gewinnschwelle beendet die einfache Gewinnermittlung; § 141 AO gilt für Freiberufler nicht.
25.000 €
Kleinunternehmer-Grenze (Vorjahr, seit 2025; 100.000 € im laufenden Jahr) — für Gründer und Nebenberufler oft der einfachste Start.
§ 18 EStG — freie Berufe · § 2 GewStG — nur Gewerbebetriebe · § 19 UStG — Kleinunternehmer (neu ab 2025) Ist-Versteuerung: § 20 S. 1 Nr. 3 UStG — für Freiberufler ohne Buchführungspflicht, unabhängig vom Umsatz
So läuft Ihr Steuerjahr

Vom Honorar zum Bescheid — nebenbei erledigt.

So sieht das Steuerjahr einer Praxis, Kanzlei oder eines Büros bei uns aus — Ihr Aufwand: Belege hochladen. Mehr nicht.

laufend · monatlich

Buchhaltung & UStVA

Belege und KV-Abrechnungen ins Portal — wir buchen, melden voran (falls USt-pflichtig) und liefern die monatliche Auswertung Ihrer Praxis- oder Kanzleizahlen.

Wir · Portal GoBD · § 18 UStG
31.12.

Jahreswechsel

Zufluss-Timing statt Inventur: Welche Zahlung gehört noch ins alte Jahr (10-Tage-Regel), welche Investition zieht per § 7g Steuern vor? Wir sagen es rechtzeitig.

Sie · 1 Nachmittag § 11 EStG · § 7g
Q1 – Q2

EÜR & Erklärungen

EÜR, Anlage EÜR, ESt mit Anlage S, USt-Jahreserklärung — erstellt aus der laufenden Buchhaltung, vom Berufsträger freigegeben, elektronisch übermittelt.

Wir · WP/StB § 25 EStG · § 149 AO
nach Bescheid

Bescheide prüfen

Wir kontrollieren jeden Bescheid, legen bei Abweichungen Einspruch ein und passen die Vorauszahlungen an Ihre echte Gewinnentwicklung an.

Wir · § 347 AO § 37 EStG
ganzjährig

Status verteidigen

Abfärbe-Überwachung bei GbR/PartG, USt-Zuordnung neuer Leistungen, KSK-Check, Bescheinigungen für Kammer & Versorgungswerk — bevor Probleme entstehen.

Wir · proaktiv § 15 III EStG · § 4 Nr. 14

Gründer aufgepasst: Im ersten Jahr stellen wir die Weichen — Kleinunternehmer ja/nein, Ist-Versteuerung beantragen, Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, Vorauszahlungen realistisch ansetzen. Die meisten teuren Fehler passieren in den ersten zwölf Monaten.

Die Abfärbe-Falle: wenn 3 % alles kippen.

Für Gemeinschaftspraxen, Sozietäten und jede freiberufliche GbR die gefährlichste Regel im EStG:

01RisikoEine gewerbliche Nebentätigkeit — Kontaktlinsen-Verkauf, Praxisbedarf, Provisionen — macht die gesamte GbR gewerblich (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG).
02FolgeGewerbesteuer auf alles, Bilanzpflicht-Risiko, IHK-Beitrag — das Privileg ist weg, rückwirkend für offene Jahre.
03SchutzBagatellgrenze überwachen (3 % der Umsätze, max. 24.500 €) — oder die gewerbliche Tätigkeit in eine zweite Gesellschaft auslagern. Beides organisieren wir.

Einzelkämpfer sind entspannter: Beim Einzel-Freiberufler werden gemischte Tätigkeiten getrennt beurteilt — sauber getrennte Aufzeichnungen vorausgesetzt. Auch die führen wir.

Die vier teuersten Fehler.

Was uns bei Freiberuflern regelmäßig auf den Tisch kommt — alle vermeidbar:

IGeL & Gutachten als steuerfrei verbucht — bei der Prüfung kommen 19 % plus Zinsen für alle offenen Jahre.
Fremdgeld als Einnahme gebucht — der Gewinn explodiert auf dem Papier, die Vorauszahlungen gleich mit.
Soll- statt Ist-Versteuerung — Umsatzsteuer monatelang vorfinanziert, obwohl der Antrag nach § 20 UStG eine Formalie wäre.
KSK-Abgabe vergessen — wer regelmäßig Designer oder Texter beauftragt, schuldet die Abgabe; die DRV prüft rückwirkend fünf Jahre.

Und der Dauerbrenner: Versorgungswerk-Beiträge nicht in den Vorauszahlungen berücksichtigt — verschenkte Liquidität, Jahr für Jahr.

Unsere Festpreis-Garantie — statt Abrechnung nach Gegenstandswert.

Selbst berechnet, verbindlich fixiertIhr Preis kommt aus dem Rechner oben — nach Honorarvolumen und Belegumfang. Was dort steht, gilt.
Kein Aufwand wird nachberechnetRückfragen, USt-Sortierung, die zweite Runde mit dem Finanzamt — alles im Preis. Keine Stundensätze, keine Wertgebühren.
Einrichtung & Übernahme 0 €Daten vom Vorberater, Anlagenverzeichnis, offene Fragebögen — der Wechsel zu uns kostet nichts extra.
Ihr Team

Freie Berufe, persönlich betreut.

Sie tragen Verantwortung in Ihrem Beruf — wir in unserem: Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin mit Examen, Kammeraufsicht und Berufshaftpflicht.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
UnternehmerGründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche und rechtliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WPStBDipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Gibt jede EÜR und jede Erklärung frei — und führt die Grundsatzfragen: freiberuflich oder gewerblich, Abfärbe-Risiken, Betriebsprüfungen bei Praxen und Kanzleien.

Jakob Röß
StBDipl.-Kfm.Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreut Buchhaltung, EÜR und USt aus einer Hand — inklusive der Feinheiten: Fremdgeld, KV-Abrechnungen, Ist-Versteuerung und die Aufarbeitung offener Jahre.

Dr. Jeannine Dinnebier
RADr. iur.Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Übernimmt die Rechtsfragen der freien Berufe: Einsprüche und Klagen, Statusfragen (freiberuflich vs. gewerblich), Sozietäts- und Praxisverträge, KSK-Verfahren.

Kostenloses Erstgespräch

Lieber erst sprechen? Gerne — unverbindlich.

Den Festpreis zeigt der Rechner oben. Wenn Sie vorher Fragen klären möchten — USt-Befreiung, Kleinunternehmer, Praxisgründung — nimmt sich Raphael Diener 30 Minuten Zeit.

Raphael Diener
Raphael Diener
Buchhalter · Ihr Ansprechpartner

Ihr Erstgespräch für Praxis, Kanzlei & Büro.

Persönlich, ohne Callcenter. Raphael Diener klärt mit Ihnen Status, USt-Zuordnung und Unterlagen — und rechnet Ihren Freiberufler-Festpreis gemeinsam mit Ihnen durch.

  • 30 Minuten · Telefon oder Video
  • Kostenlos & unverbindlich — keine Verpflichtung
  • Klarheit über Status, USt & Kleinunternehmer
  • Ihr Festpreis — schwarz auf weiß
Lieber direkt anrufen?0711 – 968 881 55
DSGVO-konform. Ihre Angaben werden ausschließlich zur Terminvereinbarung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Berufliche Verschwiegenheit ist für uns selbstverständlich — wir unterliegen ihr selbst.
Termin wählen

Verfügbare Tage

Verfügbare Zeiten · Tag wählen

Termin angefragt!

Sie erhalten gleich eine Bestätigung per E-Mail mit dem Einwahllink. Wir freuen uns auf das Gespräch.

Rechtsgrundlagen & Quellen

Auf welchen Paragraphen Ihr Status steht.

Transparenz statt Blackbox: Diese Vorschriften bestimmen Status, Gewinnermittlung und Umsatzsteuer der freien Berufe. Wir arbeiten ausschließlich entlang des geltenden Rechts — nachvollziehbar für Sie und jede Prüfung.

Fabian Klement
✓ Fachlich geprüft von Fabian Klement Wirtschaftsprüfer & Steuerberater
§ 18 EStG

Die freien Berufe

Katalogberufe, ähnliche Berufe und Tätigkeitsberufe — die Eintrittskarte zu allen Privilegien dieses Status.

§ 4 Abs. 3 EStG

Die EÜR

Gewinn = Einnahmen minus Ausgaben nach Zufluss/Abfluss — für Freiberufler ohne jede Umsatzgrenze zulässig.

§ 141 AO

Gilt hier nicht

Die Buchführungspflicht per Finanzamts-Mitteilung trifft nur gewerbliche Unternehmer und Landwirte — Freiberufler nie.

§ 4 Nr. 14 UStG

Heilberufe-Befreiung

Heilbehandlungen sind umsatzsteuerfrei — Maßstab ist das therapeutische Ziel, nicht der Beruf allein.

§ 19 UStG

Kleinunternehmer

Seit 2025: 25.000 € Vorjahr / 100.000 € laufend (netto) — echte Steuerbefreiung, EU-weit reformiert.

§ 20 UStG

Ist-Versteuerung

USt erst bei Zahlungseingang — für Freiberufler ohne Buchführungspflicht unabhängig vom Umsatz beantragbar.

§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG

Abfärberegelung

Gewerbliche Nebentätigkeit infiziert die ganze Personengesellschaft — Bagatellgrenze: 3 % und 24.500 €.

KSVG

Künstlersozialkasse

Versicherung für Künstler und Publizisten — und Abgabepflicht für Unternehmen, die Kreativleistungen verwerten.

Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht. Keine Steuerberatung im Einzelfall — Ihre konkrete Situation klären wir persönlich. Rechtsstand · Juli 2026
Häufige Fragen

Was Freiberufler uns am häufigsten fragen.

Vom Status bis zur KSK. Fehlt etwas? Wir klären es im kostenfreien Erstgespräch — oder Sie stellen Ihre Zahlen direkt im Rechner ein.

Wer zählt steuerlich als Freiberufler? +
§ 18 EStG nennt die Katalogberufe: Heilberufe (Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten), rechts- und wirtschaftsberatende Berufe (RA, Notare, StB, WP), technische (Ingenieure, Architekten) und Kulturberufe (Journalisten, Dolmetscher, Übersetzer) — dazu ähnliche Berufe und wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten. Entscheidend: einschlägige Qualifikation und leitende, eigenverantwortliche Tätigkeit. Grenzfälle (IT, Berater ohne Studium) prüfen wir einzeln.
Muss ich als Freiberufler jemals bilanzieren? +
Nein — nie verpflichtend. Freiberufler sind keine Kaufleute (kein HGB), und § 141 AO erfasst nur gewerbliche Unternehmer. Egal ob Sie 50.000 € oder 2 Millionen umsetzen: die EÜR bleibt zulässig. Freiwillig bilanzieren geht, lohnt aber nur in Sonderfällen — etwa vor dem Einstieg in eine größere Struktur.
Zahle ich Gewerbesteuer? +
Nein — freiberufliche Einkünfte unterliegen nicht der Gewerbesteuer; Ihr Gewinn gehört in die Anlage S, nicht in die Anlage G. Gefährlich ist nur die Abfärbung: Verkauft Ihre GbR nebenbei Waren (Kontaktlinsen, Pflegeprodukte), kann die gesamte Gesellschaft gewerblich werden (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG). Bagatellgrenze: 3 % der Umsätze, max. 24.500 € — wir überwachen sie laufend.
Welche Erklärungen muss ich jedes Jahr abgeben? +
Drei bis vier, alle elektronisch: ESt-Erklärung mit Anlage S, die Anlage EÜR als amtliche Gewinnermittlung, und — falls nicht befreit — die USt-Jahreserklärung plus unterjährige Voranmeldungen. Gemeinschaftspraxen, Sozietäten und PartG geben zusätzlich die Gewinnfeststellung ab. In beratenen Fällen gelten verlängerte Fristen (§ 149 AO).
Sind meine Leistungen umsatzsteuerfrei? +
Kommt auf die Leistung an, nicht auf den Beruf: Heilbehandlungen mit therapeutischem Ziel sind frei (§ 4 Nr. 14 UStG) — IGeL ohne Indikation, viele Gutachten, Ästhetik und Vorträge sind pflichtig (19 %). Kreative rechnen bei Einräumung von Nutzungsrechten oft mit 7 % ab. Anwälte, Ingenieure, Berater: regulär 19 %. Wir ordnen jede Leistungsart einmal sauber zu — danach läuft es automatisch richtig.
Lohnt die Kleinunternehmerregelung für mich? +
Seit 2025: bis 25.000 € Umsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr keine USt — dafür kein Vorsteuerabzug. Attraktiv für Gründer und Nebenberufler mit Privatkunden; wer B2B arbeitet (Kunden ziehen Vorsteuer) oder investiert, fährt mit Regelbesteuerung meist besser. Achtung: Wer die 100.000 € unterjährig reißt, wird ab diesem Umsatz sofort steuerpflichtig. Wir rechnen beide Varianten durch.
Was bringt mir die Ist-Versteuerung konkret? +
Liquidität. Bei der Soll-Versteuerung schulden Sie die USt mit Rechnungsstellung — auch wenn der Mandant erst in drei Monaten zahlt. Bei der Ist-Versteuerung (§ 20 UStG) erst bei Zahlungseingang. Freiberufler ohne Buchführungspflicht können sie unabhängig vom Umsatz beantragen — für uns eine Formalie, für Sie je nach Außenständen ein dauerhafter Liquiditätsvorsprung.
Wie behandle ich Fremdgeld und Anderkonten in der EÜR? +
Als durchlaufende Posten (§ 4 Abs. 3 Satz 2 EStG): Gelder, die Sie im fremden Namen vereinnahmen und weiterleiten — Mandantengelder, Gerichtskostenvorschüsse, verauslagte Gebühren — sind weder Einnahme noch Ausgabe. Falsch gebucht blähen sie Gewinn und Vorauszahlungen auf. Wir führen sie getrennt und prüfungssicher.
Was ist die Künstlersozialabgabe — und betrifft sie mich? +
Zwei Richtungen: Als selbständiger Künstler/Publizist werden Sie über die KSK kranken-, pflege- und rentenversichert — zum halben Beitrag. Als Auftraggeber schulden Sie die Abgabe (2026: rund 4–5 %) auf Honorare an Designer, Texter, Fotografen — auch als Arztpraxis, die regelmäßig Website und Flyer gestalten lässt. Die DRV prüft rückwirkend; wir melden korrekt, bevor es teuer wird.
Was kostet die Betreuung — gilt der normale OnlineBilanz-Tarif? +
Ja — exakt der Dauermandats-Tarif aus dem Portal-Rechner: laufende Buchhaltung nach Buchungsstaffel ab 25 €/Monat (z. B. 100 Buchungen = 100 €/Monat), Jahrespaket nach Honorarstaffel ab 499,95 €/Jahr (EÜR, Anlage EÜR, ESt mit Anlage S, USt-Jahreserklärung), Lohnabrechnung 14,95 € je Mitarbeiter/Monat. Wer selbst im Portal bucht, zahlt für die laufende Buchhaltung nichts (0 €) — es bleibt nur das Jahrespaket. Die Freiberufler-Besonderheiten — USt-Zuordnung, Ist-Versteuerung, Fremdgeld, Abfärbe-Überwachung, Kammer-Bescheinigungen — kosten keinen Aufpreis. Rechnen Sie oben nach: keine Stundensätze, keine Wertgebühren, keine Nachberechnung.
Ich habe mehrere Jahre keine Erklärungen abgegeben — was jetzt? +
Systematisch aufräumen, bevor das Finanzamt schätzt (oder nachdem — auch dann geht noch viel): Wir rekonstruieren aus Kontoauszügen, KV-Abrechnungen und Honorarlisten, erstellen EÜR und Erklärungen je Jahr und legen gegen Schätzungsbescheide Einspruch ein. Je offenem Jahr gilt der Jahrespaket-Preis aus dem Rechner — diskret und ohne Vorwürfe.
Wie läuft die Zusammenarbeit neben Praxis- oder Kanzleialltag? +
Vollständig digital, bundesweit: Belege und Abrechnungen landen im Portal (auf Wunsch automatisch per Bankanbindung), wir buchen laufend und melden fristgerecht. Rückfragen beantworten Sie im Portal, wenn es in Ihren Tag passt. Jede Abgabe prüft ein Berufsträger — und für Kammer, Versorgungswerk oder Bank erstellen wir die Bescheinigungen gleich mit.
Freie Berufe · zum Festpreis

Sie können, was Sie tun. Wir auch.

Stellen Sie oben Honorare und Belege ein — Ihr Festpreis steht sofort: Buchhaltung, EÜR, Anlage S, Umsatzsteuer mit allen Befreiungen. Ein Mandat, ein Preis, ein Portal — und ein Team, das die freien Berufe kennt.

2 Regler bis zum Festpreis
0 € Einrichtung & Übernahme
5,00 ★ aus 72 Bewertungen
Wechsel vom Vorberater? Datenübernahme und Einrichtung kosten nichts — wir holen alles ab.
Jede Abgabe von einem Berufsträger endkontrolliert USt-Befreiungen & Ist-Versteuerung aktiv gestaltet Offene Vorjahre arbeiten wir diskret auf
Ben
Ben
KI-Assistenz