Gewerbebetrieb · EÜR & Bilanz · ESt · GewSt · USt

Ihr Gewerbebetrieb. EÜR oder Bilanz — wir erledigen beides.

Ob Einnahmen-Überschuss-Rechnung mit Anlage EÜR oder Bilanz mit E-Bilanz: Wir führen die Buchhaltung, ermitteln den Gewinn und geben Einkommensteuer (Anlage G), Gewerbesteuer und Umsatzsteuer fristgerecht ab — verantwortet von WP & Steuerberatern, zum Festpreis. Und wenn die Bilanzpflicht naht: Der Check unten sagt Ihnen in sechs Fragen, was für Sie gilt.

Jede Abgabe von einem Berufsträger endkontrolliert Grenzwert-Überwachung: wir warnen vor der Bilanzpflicht
800.000 €Umsatzgrenze für die EÜR
80.000 €Gewinngrenze für die EÜR
24.500 €GewSt-Freibetrag (Einzel/PersG)
WP & StB verantworten jede Abgabe
Festpreis — in 2 Minuten im Portal
Kurz erklärt

Gewerbebetrieb — und was das Finanzamt erwartet.

Wer gewerblich tätig ist, schuldet dem Finanzamt jedes Jahr eine Gewinnermittlung und drei Erklärungen. Die einzige echte Weiche dabei: EÜR oder Bilanz? Drei Dinge muss man verstehen:

01 · Einordnung Was ein Gewerbebetrieb ist Selbständig, nachhaltig, mit Gewinnabsicht — und kein freier Beruf (§ 15 EStG). Die Folgen: Einkünfte aus Gewerbebetrieb in der Anlage G und Gewerbesteuer — mit 24.500 € Freibetrag und Anrechnung auf die ESt (§ 35 EStG). § 15 EStG · § 11 GewStG
02 · Die Weiche Zwei Arten der Gewinnermittlung Die EÜR (§ 4 Abs. 3 EStG): einfache Geldrechnung nach Zufluss und Abfluss. Die Bilanz (§§ 4 Abs. 1, 5 EStG): doppelte Buchführung mit Inventur, Forderungen und Rückstellungen. Wer was darf, regeln HGB und AO — Grenzen: 800.000 € Umsatz / 80.000 € Gewinn. § 241a HGB · § 141 AO
03 · Die Abgaben Was jedes Jahr fällig ist ESt-Erklärung mit Anlage G, die Gewinnermittlung als Anlage EÜR oder E-Bilanz (§ 5b EStG), GewSt- und USt-Erklärung — alles elektronisch. Unterjährig: USt-Voranmeldungen und laufende Buchhaltung nach GoBD. § 25 EStG · § 5b EStG
EÜR erlaubt bis
800.000 € / 80.000 €
GewSt-Freibetrag
24.500 € (Einzel/PersG)
GmbH & UG
immer Bilanz
Ihr Festpreis
in 2 Min. im Portal
Der Unterschied im Detail

EÜR, Bilanz — und der Wechsel dazwischen.

Klicken Sie sich durch die drei Ansichten: Sie sehen jeweils an denselben Musterzahlen, wie gerechnet wird — und was der Übergang kostet, wenn die Pflicht kommt.

1
Variante 1 · die einfache

EÜR — die Geldrechnung

Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben, gezählt wird, wenn Geld fließt (Zufluss-/Abflussprinzip, § 11 EStG). Keine Inventur, keine Forderungen, keine Rückstellungen — dafür GoBD-feste Aufzeichnungen und die Anlage EÜR per ELSTER.

2
Variante 2 · die vollständige

Bilanz — der Vermögensvergleich

Doppelte Buchführung, Inventur, Forderungen, Verbindlichkeiten, Bestände und Rückstellungen — der Gewinn entsteht, wenn die Leistung erbracht ist, nicht wenn Geld fließt. Übermittelt als E-Bilanz (§ 5b EStG).

3
Der Übergang

Der Wechsel — mit Übergangsgewinn

Wer von der EÜR zur Bilanz wechselt (freiwillig oder per Pflicht), muss nachversteuern, was die EÜR nie gesehen hat: Forderungen und Bestände. Dieser Übergangsgewinn lässt sich auf bis zu drei Jahre verteilen — wenn man ihn plant.

Einnahmen-Überschuss-Rechnung · Muster
Handelsbetrieb · gerundete Musterwerte in €
§ 4 III EStG
Die Rechnungin €
Betriebseinnahmen (zugeflossen)248.000
Betriebsausgaben (abgeflossen)− 152.400
AfA auf Anlagevermögen− 9.300
Privatanteile (Kfz, Telefon)+ 2.000
Gewinn → Anlage G88.300
MerkmaleEÜR
Zufluss / Abfluss statt Periodisierung§ 11
Keine Inventur, keine Bestände
Anlage EÜR elektronisch (ELSTER)Pflicht
10-Tage-Regel bei Jahreswechsel!
Aufwandgering
Einfach heißt nicht formlos: Auch die EÜR verlangt GoBD-feste Aufzeichnungen, ein Anlagenverzeichnis und die richtige Behandlung von Anzahlungen, Umsatzsteuer und Privatnutzung — hier entstehen die meisten Prüfungs-Feststellungen.
Betriebsvermögensvergleich · Muster
derselbe Betrieb, bilanziert · Musterwerte in €
§§ 4 I, 5 EStG
Was jetzt dazukommtin €
Forderungen aus Lieferungen+ 18.400
Warenbestand (Inventur 31.12.)+ 12.200
Verbindlichkeiten Lieferanten− 9.700
Rückstellungen (Urlaub, Abschluss)− 4.800
Gewinn — periodengerecht92.100
PflichtenBilanz
Doppelte Buchführung + Inventur§ 240 HGB
Bilanz + GuV zum Stichtag§ 242
E-Bilanz ans Finanzamt§ 5b EStG
Offenlegung: nur Kapitalgesellschaften§ 325
Aufwandhöher
Warum Banken die Bilanz lieben: Sie zeigt Vermögen, Schulden und offene Posten — nicht nur Geldbewegungen. Rückstellungen und aktive Steuerung des Ergebnisses gibt es nur hier; dafür kostet sie Inventur und Disziplin.
Übergangsrechnung EÜR → Bilanz · Muster
zum Wechselstichtag 01.01. · Musterwerte in €
R 4.6 EStR
Übergangsgewinnin €
+ Forderungen (nie als Einnahme erfasst)18.400
+ Warenbestand (voll als Ausgabe abgesetzt)12.200
− Verbindlichkeiten (nie als Ausgabe erfasst)− 9.700
Korrektur Anzahlungen / RAP− 1.100
Übergangsgewinn — steuerpflichtig19.800
So wird er erträglichGestaltung
Verteilung auf bis zu 3 Jahre (Antrag)R 4.6
Stichtag klug wählen — Bestände tief
Eröffnungsbilanz + Inventur zum 01.01.wir
Bindung: 3 Jahre bis zum RückwechselH 4.6
Ø Mehrsteuer pro Jahr (Muster)≈ 2.600
Der Unterschied zwischen geplant und erlitten: Wer den Wechsel selbst taktet, wählt den Stichtag mit niedrigen Beständen und verteilt die Steuer. Wer auf den §-141-Brief wartet, wechselt, wann das Finanzamt es sagt.

Was kostet das? Der Rechner wohnt im Portal.

Rechtsform, Umsatz, Belegumfang — in rund zwei Minuten steht Ihr verbindlicher Festpreis für Buchhaltung, Gewinnermittlung und alle Erklärungen. Ohne Anmeldung, ohne Stundensätze.

Festpreis-Garantie — keine Nachberechnung EÜR und Bilanz — beides im Rechner Einrichtung & Datenübernahme 0 €
Festpreis jetzt berechnen ≈ 2 Minuten · unverbindlich · ohne Anmeldung
Der Gewinnermittlungs-Check

EÜR oder Bilanz — was gilt für Sie? Sechs Fragen, sofortige Antwort.

Ob Sie die einfache EÜR nutzen dürfen oder bilanzieren müssen, entscheiden Rechtsform, Handelsregister und die Grenzwerte. Beantworten Sie die Fragen so, wie es in Ihrem Betrieb aussieht:

01
Welche Rechtsform hat Ihr Betrieb?GmbH, UG & GmbH & Co. KG bilanzieren immer — da ist der Check kurz
02
Gewerbe oder freier Beruf?Freiberufler (§ 18 EStG: Ärzte, Ingenieure, Berater, Künstler …) bilanzieren nie verpflichtend
03
Im Handelsregister eingetragen?als e.K., OHG oder KG — die Eintragung macht Sie zum Kaufmann nach HGB
04
Umsatz über 800.000 € pro Jahr?in zwei Geschäftsjahren in Folge — Grenze für Wirtschaftsjahre ab 2024
05
Gewinn über 80.000 € pro Jahr?ebenfalls in zwei Jahren in Folge — eine der beiden Grenzen genügt
06
Schreiben vom Finanzamt zur Buchführungspflicht erhalten?Mitteilung nach § 141 AO — die Pflicht beginnt erst im Jahr danach
Anonym & unverbindlich. Der Check ist eine erste Orientierung und ersetzt keine steuerliche Prüfung im Einzelfall — die übernehmen wir im kostenlosen Erstgespräch.
Gewinnermittlungs-Check · Ergebnis
Ihr Ergebnis
Beantworten Sie die Fragen links — Sie sehen sofort, ob für Ihren Betrieb die EÜR reicht oder Bilanzpflicht besteht.
Kostenlose Ersteinschätzung
0 / 6 Fragen beantwortet
Keine Steuerberatung im Einzelfall. Ob EÜR, freiwillige oder verpflichtende Bilanz der richtige Weg ist, klären Berufsträger persönlich mit Ihnen.
Was einzureichen ist

Ihre Pflichten — wir übernehmen alle acht.

Egal ob EÜR oder Bilanz: Am Ende zählt, dass alles vollständig, elektronisch und fristgerecht beim Finanzamt liegt. Das ist das komplette Paket eines Gewerbebetriebs:

01

Laufende Buchhaltung

Belege ins Portal, wir buchen GoBD-fest — die gemeinsame Basis von EÜR und Bilanz, inklusive monatlicher BWA als Steuerungsinstrument.

02

USt-Voranmeldungen

Monatlich oder vierteljährlich per ELSTER, mit Dauerfristverlängerung wo sinnvoll — und Kleinunternehmer-Check (25.000 € / 100.000 € seit 2025).

03

EÜR + Anlage EÜR

Die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG mit amtlicher Anlage EÜR — elektronisch übermittelt, mit Anlagenverzeichnis und sauberen Privatanteilen.

04

Bilanz + E-Bilanz

Bei Bilanzpflicht: Jahresabschluss mit Inventur, Bilanz und GuV — als E-Bilanz im amtlichen Datensatz ans Finanzamt (§ 5b EStG).

05

ESt-Erklärung + Anlage G

Ihr Gewinn landet in der Anlage G der Einkommensteuererklärung — zusammen mit allen privaten Positionen, Vorauszahlungen und Verlustverrechnung.

06

Gewerbesteuererklärung

Mit 24.500 € Freibetrag, Hinzurechnungen/Kürzungen und der Anrechnung auf die ESt (§ 35 EStG) — plus Prüfung des Messbescheids der Gemeinde.

07

USt-Jahreserklärung

Die Jahresmeldung, die alle Voranmeldungen zusammenführt — inklusive Vorsteuer-Feinschliff, § 13b-Fällen und innergemeinschaftlichen Umsätzen.

08

Wechsel & Sonderfälle

Übergang EÜR ↔ Bilanz mit Übergangsrechnung, Aufarbeitung offener Jahre, Reaktion auf §-141-Briefe und Schätzungsbescheide — alles aus einer Hand.

Die Grenzen im Blick

Drei Zahlen entscheiden Ihre Buchführung.

Zwei Grenzen für die EÜR, ein Freibetrag bei der Gewerbesteuer — wir überwachen alle drei Jahr für Jahr.

800.000 €
Umsatzgrenze — wer sie in zwei aufeinanderfolgenden Jahren reißt, verliert die EÜR (§ 241a HGB / § 141 AO; bis 2023: 600.000 €).
80.000 €
Gewinngrenze — die zweite Schwelle; eine der beiden genügt für die Bilanzpflicht (bis 2023: 60.000 €).
24.500 €
GewSt-Freibetrag für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (§ 11 GewStG) — dazu die Anrechnung nach § 35 EStG.
§ 241a HGB — Befreiung für Einzelkaufleute · § 141 AO — Buchführungspflicht ab Mitteilung · § 11 GewStG — Freibetrag Grenzwerte 800.000 € / 80.000 € gelten für Wirtschaftsjahre ab 2024 (Wachstumschancengesetz)
So läuft Ihr Steuerjahr

Vom Beleg zum Bescheid — ein Jahr, sauber getaktet.

So sieht das Steuerjahr eines Gewerbetreibenden bei uns aus — Sie liefern Belege, wir halten die Termine:

laufend · monatlich

Buchhaltung & UStVA

Belege und Kontoauszüge ins Portal — wir buchen, melden die Umsatzsteuer voran und liefern die BWA. Rückstände? Arbeiten wir auf.

Wir · Portal GoBD · § 18 UStG
31.12. · Stichtag

Jahreswechsel

EÜR: Zufluss-Timing und 10-Tage-Regel im Blick. Bilanz: Inventur der Bestände — mit unserer Checkliste an einem Nachmittag erledigt.

Sie · mit Checkliste § 11 EStG · § 240 HGB
Q1 – Q2

Gewinnermittlung

EÜR oder Jahresabschluss entstehen aus der laufenden Buchhaltung — inklusive AfA, Privatanteilen, IAB-Prüfung (§ 7g EStG) und Berufsträger-Freigabe.

Wir · WP/StB § 4 EStG
danach

Alle Erklärungen

ESt mit Anlage G, Anlage EÜR oder E-Bilanz, GewSt, USt — elektronisch, in beratenen Fällen mit verlängerter Frist (§ 149 AO).

Wir · ELSTER § 25 EStG · § 5b EStG
nach Bescheid

Bescheide & Vorauszahlungen

Wir prüfen jeden Bescheid, legen bei Fehlern Einspruch ein und passen die Vorauszahlungen an — damit keine böse Nachzahlung wartet.

Wir · § 164 AO Einspruch § 347 AO

Nebenbei überwacht: die EÜR-Grenzen (800.000 € / 80.000 €), die Kleinunternehmer-Schwellen und Ihre GewSt-Vorauszahlungen. Nähert sich eine Grenze, hören Sie es zuerst von uns — nicht vom Finanzamt.

Freiwillig bilanzieren? Manchmal die klügere Wahl.

Auch wer die EÜR nutzen darf, kann bilanzieren. Wann sich das rechnet:

01BankFinanzierung geplant — Banken bewerten Bilanzen deutlich besser als EÜRs: Vermögen, Eigenkapital und offene Posten sind sichtbar.
02LagerHohe Bestände & Forderungen — die EÜR verzerrt hier den Gewinn; die Bilanz glättet und macht Rückstellungen möglich.
03AusblickGmbH in Sicht — wer später umwandeln will (Stichwort Umwandlungsbilanz), fährt mit bestehender Bilanzierung reibungsloser.

Der Preis: Inventur, doppelte Buchführung, mehr Disziplin. Wir rechnen beide Varianten mit Ihren Zahlen — erst dann wird gewählt.

Die vier teuersten Fehler.

Was uns bei Gewerbetreibenden regelmäßig auf den Tisch kommt — alle vermeidbar:

Den §-141-Brief ignorieren — wer trotz Mitteilung EÜR weitermacht, riskiert Schätzung, Zwangsgeld und Ärger bei jeder Prüfung.
Übergangsgewinn verschenken — Wechsel ohne Planung heißt: volle Nachversteuerung in einem Jahr statt Verteilung auf drei.
Kleinunternehmer-Grenze übersehen — seit 2025: 25.000 € Vorjahr / 100.000 € laufend; wer im Jahr die 100.000 € reißt, wird ab dem Umsatz sofort regelbesteuert.
Vorauszahlungen laufen lassen — nach einem guten Jahr setzt das Finanzamt hohe VZ fest; wer sie nicht anpassen lässt, finanziert den Fiskus zinslos.

Und der Klassiker: Privatanteile (Kfz, Telefon, Entnahmen) schlampig geführt — das Lieblingsthema jeder Betriebsprüfung.

Unsere Festpreis-Garantie — EÜR wie Bilanz.

Selbst berechnet, verbindlich fixiertIhr Preis kommt aus dem Portal-Rechner — nach Rechtsform, Umsatz und Belegumfang. Was dort steht, gilt.
Alle Erklärungen inklusiveESt mit Anlage G, EÜR oder E-Bilanz, GewSt, USt samt Voranmeldungen — ein Paket, ein Preis, keine Extras-Liste.
Einrichtung & Übernahme 0 €Daten vom Vorberater, Anlagenverzeichnis, offene Jahre — der Wechsel zu uns kostet nichts extra.
Ihr Team

Ihr Gewerbe, persönlich verantwortet.

Kein anonymes Portal ohne Gesichter: Jede EÜR, jede Bilanz und jede Erklärung verantworten die Menschen, die Sie hier sehen — Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin unter einem Dach.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
UnternehmerGründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche und rechtliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WPStBDipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Gibt jede Gewinnermittlung frei — und führt die Grundsatzfragen: Bilanzpflicht, freiwillige Bilanz, Wechselzeitpunkt, Betriebsprüfungen.

Jakob Röß
StBDipl.-Kfm.Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreut Buchhaltung, EÜR und Bilanzen aus einer Hand — und ist der Mann für Übergangsrechnungen, §-141-Briefe und die Aufarbeitung offener Jahre.

Dr. Jeannine Dinnebier
RADr. iur.Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Übernimmt die Rechtsfragen des Gewerbes: Einsprüche und Klagen gegen Bescheide, Schätzungen, Zwangsgelder — und Gesellschaftervereinbarungen bei GbR & Co.

Kostenloses Erstgespräch

Lieber erst sprechen? Gerne — unverbindlich.

Den Festpreis berechnen Sie jederzeit selbst im Portal. Wenn Sie vorher Fragen klären möchten — EÜR oder Bilanz, Wechsel, Rückstände — nimmt sich Raphael Diener 30 Minuten Zeit.

Raphael Diener
Raphael Diener
Buchhalter · Ihr Ansprechpartner

Ihr Erstgespräch zum Gewerbebetrieb.

Persönlich, ohne Callcenter. Raphael Diener klärt mit Ihnen Gewinnermittlungsart, Unterlagen und Ablauf — und zeigt Ihnen den Portal-Rechner, wenn Sie mögen.

  • 30 Minuten · Telefon oder Video
  • Kostenlos & unverbindlich — keine Verpflichtung
  • Klarheit über EÜR, Bilanzpflicht & Grenzen
  • Ihr Festpreis aus dem Portal — schwarz auf weiß
Lieber direkt anrufen?0711 – 968 881 55
DSGVO-konform. Ihre Angaben werden ausschließlich zur Terminvereinbarung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
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Termin angefragt!

Sie erhalten gleich eine Bestätigung per E-Mail mit dem Einwahllink. Wir freuen uns auf das Gespräch.

Rechtsgrundlagen & Quellen

Auf welchen Paragraphen Ihr Gewerbe steht.

Transparenz statt Blackbox: Diese Vorschriften bestimmen Gewinnermittlung, Grenzen und Erklärungen. Wir arbeiten ausschließlich entlang des geltenden Rechts — nachvollziehbar für Sie und jede Betriebsprüfung.

Fabian Klement
✓ Fachlich geprüft von Fabian Klement Wirtschaftsprüfer & Steuerberater
§ 15 EStG

Der Gewerbebetrieb

Definiert die Einkünfte aus Gewerbebetrieb — und grenzt zum freien Beruf (§ 18 EStG) und zur Vermögensverwaltung ab.

§ 4 Abs. 3 EStG

Die EÜR

Gewinn = Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben nach Zufluss und Abfluss — mit amtlicher Anlage EÜR.

§§ 4 I, 5 EStG

Der Vermögensvergleich

Bilanzierung nach handelsrechtlichen GoB: periodengerechter Gewinn mit Forderungen, Beständen, Rückstellungen.

§ 241a HGB

Befreiung für Einzelkaufleute

Max. 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn an zwei Stichtagen in Folge — dann keine HGB-Buchführungspflicht.

§ 141 AO

Pflicht per Mitteilung

Nicht eingetragene Gewerbetreibende über den Grenzen müssen buchführen — aber erst ab dem Jahr nach der Aufforderung.

§ 5b EStG

E-Bilanz

Bilanz und GuV gehen elektronisch im amtlichen Datensatz ans Finanzamt — nicht als PDF.

§ 11 GewStG · § 35 EStG

Gewerbesteuer

24.500 € Freibetrag für Einzelunternehmen und Personengesellschaften — plus Anrechnung auf die ESt bis zum Vierfachen des Messbetrags.

R 4.6 EStR

Der Übergangsgewinn

Beim Wechsel der Gewinnermittlungsart: Korrekturrechnung — auf Antrag verteilt auf bis zu drei Jahre.

Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht. Keine Steuerberatung im Einzelfall — Ihre konkrete Situation klären wir persönlich. Rechtsstand · Juli 2026
Häufige Fragen

Was Gewerbetreibende uns am häufigsten fragen.

Von der Abgrenzung bis zum Wechsel. Fehlt etwas? Wir klären es im kostenfreien Erstgespräch — oder Sie rechnen direkt im Portal.

Was ist ein Gewerbebetrieb im steuerlichen Sinn? +
Jede selbständige, nachhaltige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht, die weder Land-/Forstwirtschaft noch freier Beruf noch reine Vermögensverwaltung ist (§ 15 Abs. 2 EStG). Die Folgen: Einkünfte aus Gewerbebetrieb in der Anlage G, Gewerbesteuerpflicht (mit 24.500 € Freibetrag für Einzelunternehmen und Personengesellschaften) — und die Pflicht, den Gewinn per EÜR oder Bilanz zu ermitteln.
Was ist der Unterschied zwischen EÜR und Bilanz? +
Die EÜR ist eine Geldrechnung: gezählt wird, was zu- und abfließt — ohne Inventur, Forderungen und Rückstellungen. Die Bilanz erfasst das komplette Betriebsvermögen periodengerecht: doppelte Buchführung, Inventur, offene Posten, Rückstellungen — übermittelt als E-Bilanz. Am Ende derselbe Totalgewinn, aber anders verteilt — und die Bilanz zeigt Banken und Ihnen das ehrlichere Bild. Details im Vergleich oben.
Wer darf die EÜR nutzen — und wer muss bilanzieren? +
EÜR dürfen: Freiberufler (immer), nicht eingetragene Gewerbetreibende unter den Grenzen und Einzelkaufleute mit max. 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn (§ 241a HGB). Bilanzieren müssen: GmbH, UG, GmbH & Co. KG (immer), OHG und KG als Handelsgesellschaften, Einzelkaufleute über den Grenzen — und jeder, dem das Finanzamt die Pflicht nach § 141 AO mitgeteilt hat. Der Check oben beantwortet es für Ihren Fall.
Welche Grenzwerte gelten aktuell? +
Für Wirtschaftsjahre ab 2024: 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn (Wachstumschancengesetz; davor 600.000/60.000). Beim Einzelkaufmann entfällt die §-241a-Befreiung, wenn eine Grenze an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen gerissen wird. Beim nicht eingetragenen Gewerbetreibenden reicht ein Jahr über der Grenze — die Pflicht beginnt aber erst nach der Mitteilung des Finanzamts.
Welche Erklärungen muss ich jedes Jahr abgeben? +
Vier Stück, alle elektronisch: ESt-Erklärung mit Anlage G, die Gewinnermittlung als Anlage EÜR oder E-Bilanz, die Gewerbesteuererklärung und die USt-Jahreserklärung — plus unterjährige USt-Voranmeldungen. Bei GbR/OHG/KG kommt die einheitliche Gewinnfeststellung dazu, bei Mitarbeitern die Lohnabrechnung. In beratenen Fällen gelten verlängerte Abgabefristen (§ 149 AO).
Wie funktioniert die Gewerbesteuer — zahle ich doppelt? +
Meist kaum: Vom Gewinn geht der Freibetrag von 24.500 € ab, der Rest × 3,5 % ergibt den Messbetrag × Hebesatz Ihrer Gemeinde. Im Gegenzug wird die GewSt bis zum Vierfachen des Messbetrags auf Ihre ESt angerechnet (§ 35 EStG) — bis Hebesatz 400 % ist sie damit weitgehend neutralisiert. Teuer wird es nur in Hochhebesatz-Gemeinden; auch das rechnen wir Ihnen vor.
Was passiert beim Wechsel von der EÜR zur Bilanz? +
Es entsteht ein Übergangsgewinn: Forderungen und Warenbestände, die die EÜR nie erfasst hat, werden hinzugerechnet, Verbindlichkeiten abgezogen. Er ist steuerpflichtig, lässt sich aber auf Antrag auf bis zu drei Jahre verteilen (R 4.6 EStR). Dazu kommen Eröffnungsbilanz, Inventur und die Umstellung auf doppelte Buchführung. Gut geplant kostet der Wechsel wenig — erlitten kostet er viel.
Ich habe Post nach § 141 AO bekommen — was jetzt? +
Ruhe bewahren: Die Buchführungspflicht beginnt erst mit dem Wirtschaftsjahr nach der Bekanntgabe — bis dahin bleibt die EÜR gültig. Wir prüfen die Mitteilung, takten die Umstellung, erstellen Eröffnungsbilanz und Übergangsrechnung und stellen die Buchhaltung um. Wichtig: nicht ignorieren — sonst drohen Schätzung und Zwangsgeld.
Lohnt sich freiwilliges Bilanzieren für mich? +
Prüfenswert, wenn Sie Finanzierungen planen (Banken lieben Bilanzen), hohe Bestände oder Forderungen haben (die EÜR verzerrt dann den Gewinn) oder später eine GmbH anstreben. Dagegen sprechen Inventur und Mehraufwand. Wir rechnen beide Varianten mit Ihren echten Zahlen — die Entscheidung fällt danach, nicht nach Bauchgefühl.
Gilt das alles auch für meine GmbH oder UG? +
Für Kapitalgesellschaften gibt es keine Wahl: immer Bilanz — mit Jahresabschluss, E-Bilanz und Offenlegung im Unternehmensregister (§ 325 HGB), dazu KSt statt ESt. Alles Weitere dazu auf unserer Seite Bilanz zum 31.12.
Was kostet EÜR oder Bilanz bei Ihnen? +
Das rechnen Sie am schnellsten selbst aus: Der Festpreis-Rechner im Portal fragt Rechtsform, Umsatz und Belegumfang ab und zeigt in rund 2 Minuten Ihren verbindlichen Festpreis — für Buchhaltung, Gewinnermittlung und alle Erklärungen als Paket. Keine Stundensätze, keine Nachberechnung, Einrichtung 0 €.
Meine Buchhaltung liegt Jahre zurück — helfen Sie trotzdem? +
Ja — das ist unser Alltag: Wir rekonstruieren aus Kontoauszügen und Belegen, erstellen EÜR oder Bilanz je Jahr und reichen alle Erklärungen nach. Bei Schätzungsbescheiden gilt: erst aufarbeiten, dann Einspruch — meist sinkt die Steuer deutlich. Diskret, zum Festpreis je Jahr.
Gewerbebetrieb · zum Festpreis

Geben Sie Ihr Steuerjahr ab — EÜR oder Bilanz.

Berechnen Sie in 2 Minuten Ihren Festpreis im Portal: Buchhaltung, Gewinnermittlung, ESt mit Anlage G, GewSt und USt — ein Mandat, ein Preis, ein Portal. Und wenn die Bilanzpflicht kommt, sind wir schon da.

2 Min. bis zum Festpreis
0 € Einrichtung & Übernahme
5,00 ★ aus 72 Bewertungen
Grenzwert-Überwachung inklusive — Sie erfahren von uns, wenn die Bilanzpflicht naht. Nicht vom Finanzamt.
Jede Abgabe von einem Berufsträger endkontrolliert Wechsel EÜR ↔ Bilanz inklusive Übergangsrechnung Rückstände? Offene Jahre arbeiten wir auf
Ben
Ben
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