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Fabian Klement
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Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
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Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
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OnlineBilanzBlogSonderabschreibung §7g EStG: 20% Sonder-AfA optimal nutzen

Sonderabschreibung §7g EStG: 20% Sonder-AfA optimal nutzen

Veröffentlicht: 01.07.2026Aktualisiert: 01.07.2026Fachlich geprüft: 01.07.2026Lesezeit: ca. 7 Minuten

Die Sonderabschreibung nach § 7g EStG erlaubt es kleinen und mittleren Unternehmen, im Jahr der Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsguts zusätzlich zur regulären AfA bis zu 20 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten sofort steuermindernd abzuziehen. In Kombination mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) entsteht ein zweistufiges Gestaltungsinstrument, das die Steuerliquidität erheblich verbessert – wenn die Voraussetzungen präzise eingehalten werden.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

FK
✓ Fachlich geprüft vonFabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.
Steuerberaterkammer Stuttgart

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Fabian Klement hat die fachlichen Aussagen dieses Beitrags geprüft.

Kurzantwort

Die Sonderabschreibung gem. § 7g Abs. 5–6 EStG beträgt bis zu 20 % der (ggf. um einen IAB geminderten) Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens. Sie ist im Jahr der Anschaffung und in den vier Folgejahren frei verteilbar. Voraussetzung: Das Betriebsvermögen überschreitet im Vorjahr nicht 200.000 € (Gewinngrenze). Eine GmbH kann sie nur über die Einkommensteuer der Anteilseigner nutzen – bei der GmbH selbst gilt das KStG, das § 7g EStG über § 8 Abs. 1 KStG einbezieht.

Grundlagen: Was ist die Sonderabschreibung § 7g?

§ 7g EStG enthält zwei voneinander unabhängige, aber aufeinander abgestimmte Instrumente der steuerlichen Investitionsförderung:

  • Investitionsabzugsbetrag (IAB), § 7g Abs. 1–4 EStG – vorweggenommener Abzug von bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs-/Herstellungskosten, maximal 200.000 € je Betrieb, vor der Investition.
  • Sonderabschreibung, § 7g Abs. 5–6 EStG – zusätzliche Abschreibung von bis zu 20 % nach der Investition, im Jahr der Anschaffung/Herstellung und den vier darauffolgenden Wirtschaftsjahren frei verteilbar.

Beide Instrumente können auf dasselbe Wirtschaftsgut angewendet werden – mit der wichtigen Folge, dass die Sonderabschreibung immer von der fortgeführten Bemessungsgrundlage nach IAB-Hinzurechnung berechnet wird (dazu mehr im Abschnitt Berechnung).

Hinweis: Rechtliche Einordnung

§ 7g EStG ist eine einkommensteuerliche Vorschrift. Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) gilt sie über den Verweis in § 8 Abs. 1 KStG entsprechend. Die Begriffe „Betriebsvermögen“ und „Gewinn“ sind für Kapitalgesellschaften nach Körperschaftsteuerrecht zu interpretieren – die Gewinngrenze bezieht sich auf den steuerlichen Gewinn i. S. d. § 4 Abs. 1 EStG bzw. die Bilanzierungspflicht nach HGB.

Voraussetzungen der Sonderabschreibung im Detail

Die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG knüpft an dieselbe Betriebsgröße an wie der IAB. Folgende Kriterien müssen kumulativ erfüllt sein:

Kriterium Anforderung (Rechtsstand 2025)
Betriebsgröße Gewinn des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs ≤ 200.000 € (ohne IAB-Abzug und ohne Hinzurechnung)
Wirtschaftsgut Abnutzbares bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens
Verbleiben im Betrieb Mindestens bis zum Ende des dem Wirtschaftsjahr der Anschaffung folgenden Wirtschaftsjahrs
Betriebliche Nutzung Ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich (≥ 90 % nach BMF-Rspr.)
Kein Veräußern / Entnehmen Kein schädliche Verwendung im Beobachtungszeitraum (Rückgängigmachungspflicht)

Die 200.000-€-Grenze ist seit dem Jahressteuergesetz 2020 maßgeblich. Frühere Betriebsvermögensgrenzen (z. B. 235.000 € Einheitswert bei Land- und Forstwirtschaft) sind weggefallen. Für GmbHs mit Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr gilt der Gewinn des vorangegangenen Jahres gemäß Steuerbilanz, vor Berücksichtigung eines etwaigen IAB-Abzugs.

Achtung: Schädliche Verwendung

Wird das Wirtschaftsgut innerhalb des Beobachtungszeitraums veräußert, entnommen oder zu mehr als 10 % privat genutzt, ist die Sonderabschreibung rückwirkend zu versagen (§ 7g Abs. 6 EStG). Das Finanzamt ändert die betroffenen Bescheide gem. § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO – inklusive Nachzahlungszinsen nach § 233a AO.

Kombination IAB + Sonderabschreibung: Das zweistufige Modell

Die eigentliche Steuergestaltungskraft entfaltet § 7g EStG erst durch das Zusammenwirken beider Stufen. Der IAB wirkt vorwegnehmend: Er mindert den Gewinn bereits im Jahr der Rücklagebildung und schafft damit Liquidität für die geplante Investition. Die Sonderabschreibung wirkt nachgelagert: Sie beschleunigt die Abschreibung des tatsächlich angeschafften Wirtschaftsguts.

Der entscheidende technische Zusammenhang: Wird ein IAB in Anspruch genommen, mindert er im Wirtschaftsjahr der Anschaffung die Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts (§ 7g Abs. 2 S. 2 EStG). Die Sonderabschreibung nach Abs. 5 wird dann auf die geminderten Anschaffungskosten berechnet. Das ist kein Nachteil, denn die IAB-Gewinnminderung ist bereits in früheren Jahren steuerlich wirksam geworden.

Ohne IAB

  • AK: 100.000 €
  • Sonder-AfA (20 %): 20.000 €
  • Lineare AfA Restbuchwert: 80.000 € / Nutzungsdauer
Mit IAB (50 % = 50.000 €)

  • AK: 100.000 € → gemindert auf 50.000 €
  • Sonder-AfA (20 % von 50.000 €): 10.000 €
  • Lineare AfA Restbuchwert: 40.000 € / Nutzungsdauer
  • Gesamteffekt: 50.000 € (IAB) + 10.000 € = 60.000 € im 1. Jahr

In der Gesamtschau werden also 60 % der ursprünglichen Anschaffungskosten im ersten Jahr steuerlich wirksam – verteilt auf zwei Mechanismen mit zeitlichem Versatz. Das ist die maximale Wirkung des § 7g EStG.

Berechnung & Rechenbeispiel: Maschinenanschaffung einer GmbH

Die Muster-GmbH (Steuerberater-Mandant, Bilanziererin, Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr) schafft im Januar 2025 eine Produktionsmaschine für netto 100.000 € an. Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle: 10 Jahre. Gewinn 2024 (Vorjahr): 180.000 € → Betriebsgrößengrenze eingehalten.

Schritt 1 – IAB-Bildung (Wirtschaftsjahr 2024):

  • IAB = 50 % × 100.000 € = 50.000 € (Gewinnminderung in 2024)

Schritt 2 – Anschaffung und IAB-Hinzurechnung (2025):

  • IAB-Hinzurechnung in 2025: +50.000 € (steuerlich neutral, da Minderung AK)
  • Steuerliche AK nach Minderung: 100.000 € − 50.000 € = 50.000 €

Schritt 3 – AfA-Berechnung 2025:

AfA-Art Bemessungsgrundlage Satz Betrag
Lineare AfA (§ 7 Abs. 1 EStG), zeitanteilig 12/12 50.000 € 10 % 5.000 €
Sonderabschreibung § 7g Abs. 5 EStG 50.000 € 20 % 10.000 €
Gesamt AfA 2025 15.000 €

Steuerlicher Restbuchwert Ende 2025: 50.000 € − 15.000 € = 35.000 €

Gesamte steuerliche Entlastung im Überblick:

Jahr Instrument Gewinnminderung KSt-Ersparnis (15 % + SolZ ≈ 15,83 %)
2024 IAB 50.000 € ≈ 7.915 €
2025 Sonder-AfA + lin. AfA 15.000 € ≈ 2.375 €
2026–2034 Lineare AfA (35.000 € / 9 Jahre) ≈ 3.889 €/Jahr ≈ 615 €/Jahr

Hinweis: Gewerbesteuer

Die IAB-Hinzurechnung und die Sonderabschreibung wirken auch gewerbesteuerlich, da § 7 GewStG auf den körperschaftsteuerlichen Gewinn verweist und § 7g EStG dort grundsätzlich anwendbar ist. Je nach Hebesatz ergibt sich eine zusätzliche Ersparnis von ca. 7–17 %. Nutzen Sie unseren Steuerbelastungsrechner, um die kombinierte KSt/GewSt-Wirkung für Ihre GmbH zu simulieren.

Buchungssatz in der Steuerbilanz

In der Handelsbilanz (HGB) ist eine Sonderabschreibung nach § 7g EStG grundsätzlich nicht zulässig – § 253 HGB kennt keine steuerlichen Sonderabschreibungen. Sie ist daher ausschließlich in der Steuerbilanz zu buchen und führt zu einer temporären Differenz gemäß § 274 HGB (latente Steuern).

Buchung Sonder-AfA 2025 (Steuerbilanz):
Sonderabschreibung § 7g EStG   10.000 €
    an Maschinen   10.000 €
(Minderung Buchwert Maschinen auf 35.000 € in der Steuerbilanz)
Bildung aktiver latenter Steuer (Handelsbilanz, § 274 HGB):
Aktive latente Steuer   ≈ 1.582 € (10.000 € × ca. 15,83 % KSt+SolZ)
    an Steueraufwand latent   ≈ 1.582 €

Die latente Steuer löst sich in den Folgejahren auf, wenn die höhere Handelsbilanz-AfA durch die niedrigere Steuerbilanz-AfA überkompensiert wird.

Optimale Verteilung der Sonderabschreibung über 5 Jahre

§ 7g Abs. 5 EStG erlaubt die Sonderabschreibung von bis zu 20 % – sie muss also nicht zwingend im ersten Jahr vollständig geltend gemacht werden. Der Abzug ist im Jahr der Anschaffung/Herstellung und in den vier darauffolgenden Wirtschaftsjahren frei wählbar, solange der Gesamtbetrag 20 % nicht übersteigt.

Hohe Gewinnjahre: Sonderabschreibung in Jahren mit besonders hohem zu versteuernden Einkommen konzentrieren (Tarifprogression bei natürlichen Personen; bei GmbH wegen Flat-Rate-KSt weniger relevant, aber GewSt-Hebesatz beachten).
Verlustjahre: Sonderabschreibung nicht in Verlustzahlen „versenken“ – Mindestbesteuerung gem. § 10d EStG bzw. § 8 Abs. 1 KStG i. V. m. § 10d EStG beachten.
Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG, Personengesellschaft): Interaktion mit begünstigtem Steuersatz prüfen – niedrigerer Steuersatz kann die Sonder-AfA wertmindern.
Gewerbesteuer-Freibetrag (§ 11 Abs. 1 GewStG): Bei Personenunternehmen (24.500 €) kann eine Verschiebung sinnvoll sein; bei GmbH kein Freibetrag.
Fünfjahreszeitraum überwachen: Nicht genutzter Restsatz verfällt nach dem 5. Jahr – keine Verlängerung möglich.

Gewerbesteuerliche Wirkung

Nach § 7 S. 1 GewStG ist Grundlage der Gewerbesteuer der nach EStG/KStG ermittelte Gewinn, modifiziert durch Hinzurechnungen und Kürzungen gem. §§ 8–9 GewStG. Die Sonderabschreibung nach § 7g EStG ist keine der dort genannten Hinzurechnungen – sie wirkt daher uneingeschränkt gewerbesteuermindernd.

Praxisbeispiel (Hebesatz 400 %): Gewerbesteuerersparnis aus 10.000 € Sonder-AfA ≈ 10.000 € × 3,5 % (Steuermesszahl) × 4,0 (Hebesatz) = 1.400 €. In Verbindung mit KSt 15 % + SolZ 5,5 % ergibt sich eine kombinierte Grenzsteuerbelastung von ca. 30 % – jeder Euro Sonder-AfA spart also rund 30 Cent Steuern. Die GmbH kann dabei den GewSt-Aufwand als Betriebsausgabe im Jahr der Festsetzung abziehen.

Typische Fehlerquellen & Fallstricke

Prüfpunkte für die Jahresabschlussprüfung

Gewinngrenze falsch berechnet: Der Grenzwert von 200.000 € bezieht sich auf den Gewinn des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs – und zwar ohne den IAB-Abzug und ohne etwaige Sonder-AfA desselben Jahrs. Ein Fehler hier führt zur vollständigen Versagung.
Immaterielle Wirtschaftsgüter: Patente, Lizenzen, Softwarelizenzen (nicht selbst erstellt) gelten als immaterielle Wirtschaftsgüter – § 7g EStG ist auf sie nicht anwendbar. Nur körperliche bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind begünstigt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Wird ein GWG nach § 6 Abs. 2 EStG sofort abgeschrieben, kann daneben keine Sonderabschreibung geltend gemacht werden (kein Restbuchwert).
Sonder-AfA in der Handelsbilanz angesetzt: Nach HGB ist keine Sonderabschreibung möglich – Ansatz dort führt zu einer unzulässigen Unterbewertung i. S. v. § 253 HGB.
Privatnutzung unterschätzt: Liegt die betriebliche Nutzung unter 90 %, entfällt die Begünstigung vollständig – nicht nur anteilig. Bei Kfz besonders kritisch, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird.
IAB-Hinzurechnung vergessen: Wird der IAB nicht im Jahr der Anschaffung hinzugerechnet und die AK gemindert, bucht der Steuerpflichtige die Sonder-AfA von falscher Basis – doppelter Abzug droht, der im Betriebsprüfungsfall zu Nachzahlungen führt.

Für eine vollständige Berechnung der steuerlichen Auswirkungen auf Ihre GmbH empfehlen wir unseren Online-Steuerrechner – er berücksichtigt KSt, SolZ und GewSt in einer integrierten Berechnung.

Fazit: Sonderabschreibung als Liquiditätshebel gezielt einsetzen

Die Sonderabschreibung nach § 7g EStG ist ein kraftvolles, aber voraussetzungsreiches Instrument. In Kombination mit dem IAB lassen sich im Anschaffungsjahr bis zu 60 % der Investitionskosten steuerlich geltend machen – das entspricht bei einem Steuersatz von 30 % einer Liquiditätsverbesserung von bis zu 18 % der Nettoanschaffungskosten. Für GmbHs mit Gewinnen knapp unterhalb der 200.000-€-Grenze ist eine sorgfältige Jahresplanung essenziell: Sowohl die Betriebsgrößenprüfung als auch die korrekte Minderung der Anschaffungskosten müssen in der Steuerbilanz sauber dokumentiert sein.

Die freie Verteilung der Sonder-AfA über fünf Jahre bietet zusätzlichen Spielraum, um Gewinnspitzen gezielt abzuflachen. Wer das Instrument professionell nutzen will, sollte frühzeitig mit dem Steuerberater planen – idealerweise noch vor Jahresende des Vorjahres, wenn die IAB-Bildung ansteht. Starten Sie jetzt mit einer kostenlosen Demo bei onlinebilanz.de und prüfen Sie, ob Ihre GmbH von der Sonderabschreibung profitieren kann.

20 %

Maximale Sonder-AfA auf geminderte AK

200.000 €

Gewinngrenze Vorjahr (§7g EStG)

50 %

Maximaler IAB-Satz der Anschaffungskosten

Häufig gestellte Fragen

Kann eine GmbH die Sonderabschreibung nach §7g EStG nutzen?

Ja. §8 Abs.1 KStG verweist auf §7g EStG, sodass Kapitalgesellschaften wie GmbHs die Sonderabschreibung unter denselben Voraussetzungen wie Einzelunternehmen geltend machen können. Maßgeblich ist der steuerliche Gewinn des Vorjahres (≤200.000€).

Wie hoch ist die Sonderabschreibung nach §7g EStG?

Die Sonderabschreibung beträgt bis zu 20% der (ggf. um den IAB geminderten) Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Sie ist im Anschaffungsjahr und den vier Folgejahren frei verteilbar – der Gesamtbetrag darf 20% nicht übersteigen.

Wie verhält sich die Sonder-AfA zur Handelsbilanz?

In der Handelsbilanz (HGB) ist die Sonderabschreibung nach §7g EStG nicht zulässig. Sie wird ausschließlich in der Steuerbilanz erfasst und führt zu einer temporären Differenz, die nach §274 HGB als latente Steuer abzubilden ist.

Was passiert, wenn die Gewinngrenze im Vorjahr überschritten wurde?

Liegt der Gewinn des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs über 200.000€, ist weder die Sonderabschreibung noch die IAB-Bildung möglich. Ein unterjähriger Blick auf den laufenden Gewinn und ggf. eine Gewinnsteuerungsmaßnahme vor Jahresende sind daher essenziell.

Kann die Sonderabschreibung auch ohne IAB genutzt werden?

Ja, IAB und Sonderabschreibung sind unabhängige Instrumente. Die Sonder-AfA kann ohne vorherigen IAB geltend gemacht werden – dann berechnet sie sich von den vollen Anschaffungskosten. Die maximale Steuerersparnis entfaltet sich jedoch erst durch die Kombination beider Mechanismen.

Verliert man die Sonderabschreibung bei Verkauf der Maschine?

Wird das Wirtschaftsgut vor Ablauf des dem Anschaffungsjahr folgenden Wirtschaftsjahrs veräußert oder entnommen, ist die Sonderabschreibung nach §7g Abs.6 EStG rückwirkend zu versagen. Das Finanzamt ändert die Bescheide gem. §175 Abs.1 Nr.2 AO und erhebt Nachzahlungszinsen.

Über Autor und fachliche Prüfung

Autor

Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

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Fachliche Prüfung

Fabian Klement

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  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
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  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

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Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz