Sonderabschreibung §7g EStG: 20% Sonder-AfA optimal nutzen
Die Sonderabschreibung nach § 7g EStG erlaubt es kleinen und mittleren Unternehmen, im Jahr der Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsguts zusätzlich zur regulären AfA bis zu 20 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten sofort steuermindernd abzuziehen. In Kombination mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) entsteht ein zweistufiges Gestaltungsinstrument, das die Steuerliquidität erheblich verbessert – wenn die Voraussetzungen präzise eingehalten werden.
Kurzantwort
Die Sonderabschreibung gem. § 7g Abs. 5–6 EStG beträgt bis zu 20 % der (ggf. um einen IAB geminderten) Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens. Sie ist im Jahr der Anschaffung und in den vier Folgejahren frei verteilbar. Voraussetzung: Das Betriebsvermögen überschreitet im Vorjahr nicht 200.000 € (Gewinngrenze). Eine GmbH kann sie nur über die Einkommensteuer der Anteilseigner nutzen – bei der GmbH selbst gilt das KStG, das § 7g EStG über § 8 Abs. 1 KStG einbezieht.
Inhaltsverzeichnis
Grundlagen: Was ist die Sonderabschreibung § 7g?
§ 7g EStG enthält zwei voneinander unabhängige, aber aufeinander abgestimmte Instrumente der steuerlichen Investitionsförderung:
- Investitionsabzugsbetrag (IAB), § 7g Abs. 1–4 EStG – vorweggenommener Abzug von bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs-/Herstellungskosten, maximal 200.000 € je Betrieb, vor der Investition.
- Sonderabschreibung, § 7g Abs. 5–6 EStG – zusätzliche Abschreibung von bis zu 20 % nach der Investition, im Jahr der Anschaffung/Herstellung und den vier darauffolgenden Wirtschaftsjahren frei verteilbar.
Beide Instrumente können auf dasselbe Wirtschaftsgut angewendet werden – mit der wichtigen Folge, dass die Sonderabschreibung immer von der fortgeführten Bemessungsgrundlage nach IAB-Hinzurechnung berechnet wird (dazu mehr im Abschnitt Berechnung).
Hinweis: Rechtliche Einordnung
§ 7g EStG ist eine einkommensteuerliche Vorschrift. Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) gilt sie über den Verweis in § 8 Abs. 1 KStG entsprechend. Die Begriffe „Betriebsvermögen“ und „Gewinn“ sind für Kapitalgesellschaften nach Körperschaftsteuerrecht zu interpretieren – die Gewinngrenze bezieht sich auf den steuerlichen Gewinn i. S. d. § 4 Abs. 1 EStG bzw. die Bilanzierungspflicht nach HGB.
Voraussetzungen der Sonderabschreibung im Detail
Die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG knüpft an dieselbe Betriebsgröße an wie der IAB. Folgende Kriterien müssen kumulativ erfüllt sein:
| Kriterium | Anforderung (Rechtsstand 2025) |
|---|---|
| Betriebsgröße | Gewinn des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs ≤ 200.000 € (ohne IAB-Abzug und ohne Hinzurechnung) |
| Wirtschaftsgut | Abnutzbares bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens |
| Verbleiben im Betrieb | Mindestens bis zum Ende des dem Wirtschaftsjahr der Anschaffung folgenden Wirtschaftsjahrs |
| Betriebliche Nutzung | Ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich (≥ 90 % nach BMF-Rspr.) |
| Kein Veräußern / Entnehmen | Kein schädliche Verwendung im Beobachtungszeitraum (Rückgängigmachungspflicht) |
Die 200.000-€-Grenze ist seit dem Jahressteuergesetz 2020 maßgeblich. Frühere Betriebsvermögensgrenzen (z. B. 235.000 € Einheitswert bei Land- und Forstwirtschaft) sind weggefallen. Für GmbHs mit Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr gilt der Gewinn des vorangegangenen Jahres gemäß Steuerbilanz, vor Berücksichtigung eines etwaigen IAB-Abzugs.
Achtung: Schädliche Verwendung
Wird das Wirtschaftsgut innerhalb des Beobachtungszeitraums veräußert, entnommen oder zu mehr als 10 % privat genutzt, ist die Sonderabschreibung rückwirkend zu versagen (§ 7g Abs. 6 EStG). Das Finanzamt ändert die betroffenen Bescheide gem. § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO – inklusive Nachzahlungszinsen nach § 233a AO.
Kombination IAB + Sonderabschreibung: Das zweistufige Modell
Die eigentliche Steuergestaltungskraft entfaltet § 7g EStG erst durch das Zusammenwirken beider Stufen. Der IAB wirkt vorwegnehmend: Er mindert den Gewinn bereits im Jahr der Rücklagebildung und schafft damit Liquidität für die geplante Investition. Die Sonderabschreibung wirkt nachgelagert: Sie beschleunigt die Abschreibung des tatsächlich angeschafften Wirtschaftsguts.
Der entscheidende technische Zusammenhang: Wird ein IAB in Anspruch genommen, mindert er im Wirtschaftsjahr der Anschaffung die Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts (§ 7g Abs. 2 S. 2 EStG). Die Sonderabschreibung nach Abs. 5 wird dann auf die geminderten Anschaffungskosten berechnet. Das ist kein Nachteil, denn die IAB-Gewinnminderung ist bereits in früheren Jahren steuerlich wirksam geworden.
- AK: 100.000 €
- Sonder-AfA (20 %): 20.000 €
- Lineare AfA Restbuchwert: 80.000 € / Nutzungsdauer
- AK: 100.000 € → gemindert auf 50.000 €
- Sonder-AfA (20 % von 50.000 €): 10.000 €
- Lineare AfA Restbuchwert: 40.000 € / Nutzungsdauer
- Gesamteffekt: 50.000 € (IAB) + 10.000 € = 60.000 € im 1. Jahr
In der Gesamtschau werden also 60 % der ursprünglichen Anschaffungskosten im ersten Jahr steuerlich wirksam – verteilt auf zwei Mechanismen mit zeitlichem Versatz. Das ist die maximale Wirkung des § 7g EStG.
Berechnung & Rechenbeispiel: Maschinenanschaffung einer GmbH
Die Muster-GmbH (Steuerberater-Mandant, Bilanziererin, Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr) schafft im Januar 2025 eine Produktionsmaschine für netto 100.000 € an. Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle: 10 Jahre. Gewinn 2024 (Vorjahr): 180.000 € → Betriebsgrößengrenze eingehalten.
Schritt 1 – IAB-Bildung (Wirtschaftsjahr 2024):
- IAB = 50 % × 100.000 € = 50.000 € (Gewinnminderung in 2024)
Schritt 2 – Anschaffung und IAB-Hinzurechnung (2025):
- IAB-Hinzurechnung in 2025: +50.000 € (steuerlich neutral, da Minderung AK)
- Steuerliche AK nach Minderung: 100.000 € − 50.000 € = 50.000 €
Schritt 3 – AfA-Berechnung 2025:
| AfA-Art | Bemessungsgrundlage | Satz | Betrag |
|---|---|---|---|
| Lineare AfA (§ 7 Abs. 1 EStG), zeitanteilig 12/12 | 50.000 € | 10 % | 5.000 € |
| Sonderabschreibung § 7g Abs. 5 EStG | 50.000 € | 20 % | 10.000 € |
| Gesamt AfA 2025 | 15.000 € |
Steuerlicher Restbuchwert Ende 2025: 50.000 € − 15.000 € = 35.000 €
Gesamte steuerliche Entlastung im Überblick:
| Jahr | Instrument | Gewinnminderung | KSt-Ersparnis (15 % + SolZ ≈ 15,83 %) |
|---|---|---|---|
| 2024 | IAB | 50.000 € | ≈ 7.915 € |
| 2025 | Sonder-AfA + lin. AfA | 15.000 € | ≈ 2.375 € |
| 2026–2034 | Lineare AfA (35.000 € / 9 Jahre) | ≈ 3.889 €/Jahr | ≈ 615 €/Jahr |
Hinweis: Gewerbesteuer
Die IAB-Hinzurechnung und die Sonderabschreibung wirken auch gewerbesteuerlich, da § 7 GewStG auf den körperschaftsteuerlichen Gewinn verweist und § 7g EStG dort grundsätzlich anwendbar ist. Je nach Hebesatz ergibt sich eine zusätzliche Ersparnis von ca. 7–17 %. Nutzen Sie unseren Steuerbelastungsrechner, um die kombinierte KSt/GewSt-Wirkung für Ihre GmbH zu simulieren.
Buchungssatz in der Steuerbilanz
In der Handelsbilanz (HGB) ist eine Sonderabschreibung nach § 7g EStG grundsätzlich nicht zulässig – § 253 HGB kennt keine steuerlichen Sonderabschreibungen. Sie ist daher ausschließlich in der Steuerbilanz zu buchen und führt zu einer temporären Differenz gemäß § 274 HGB (latente Steuern).
Sonderabschreibung § 7g EStG 10.000 €
an Maschinen 10.000 €
(Minderung Buchwert Maschinen auf 35.000 € in der Steuerbilanz)
Aktive latente Steuer ≈ 1.582 € (10.000 € × ca. 15,83 % KSt+SolZ)
an Steueraufwand latent ≈ 1.582 €
Die latente Steuer löst sich in den Folgejahren auf, wenn die höhere Handelsbilanz-AfA durch die niedrigere Steuerbilanz-AfA überkompensiert wird.
Optimale Verteilung der Sonderabschreibung über 5 Jahre
§ 7g Abs. 5 EStG erlaubt die Sonderabschreibung von bis zu 20 % – sie muss also nicht zwingend im ersten Jahr vollständig geltend gemacht werden. Der Abzug ist im Jahr der Anschaffung/Herstellung und in den vier darauffolgenden Wirtschaftsjahren frei wählbar, solange der Gesamtbetrag 20 % nicht übersteigt.
Gewerbesteuerliche Wirkung
Nach § 7 S. 1 GewStG ist Grundlage der Gewerbesteuer der nach EStG/KStG ermittelte Gewinn, modifiziert durch Hinzurechnungen und Kürzungen gem. §§ 8–9 GewStG. Die Sonderabschreibung nach § 7g EStG ist keine der dort genannten Hinzurechnungen – sie wirkt daher uneingeschränkt gewerbesteuermindernd.
Praxisbeispiel (Hebesatz 400 %): Gewerbesteuerersparnis aus 10.000 € Sonder-AfA ≈ 10.000 € × 3,5 % (Steuermesszahl) × 4,0 (Hebesatz) = 1.400 €. In Verbindung mit KSt 15 % + SolZ 5,5 % ergibt sich eine kombinierte Grenzsteuerbelastung von ca. 30 % – jeder Euro Sonder-AfA spart also rund 30 Cent Steuern. Die GmbH kann dabei den GewSt-Aufwand als Betriebsausgabe im Jahr der Festsetzung abziehen.
Typische Fehlerquellen & Fallstricke
Prüfpunkte für die Jahresabschlussprüfung
Für eine vollständige Berechnung der steuerlichen Auswirkungen auf Ihre GmbH empfehlen wir unseren Online-Steuerrechner – er berücksichtigt KSt, SolZ und GewSt in einer integrierten Berechnung.
Fazit: Sonderabschreibung als Liquiditätshebel gezielt einsetzen
Die Sonderabschreibung nach § 7g EStG ist ein kraftvolles, aber voraussetzungsreiches Instrument. In Kombination mit dem IAB lassen sich im Anschaffungsjahr bis zu 60 % der Investitionskosten steuerlich geltend machen – das entspricht bei einem Steuersatz von 30 % einer Liquiditätsverbesserung von bis zu 18 % der Nettoanschaffungskosten. Für GmbHs mit Gewinnen knapp unterhalb der 200.000-€-Grenze ist eine sorgfältige Jahresplanung essenziell: Sowohl die Betriebsgrößenprüfung als auch die korrekte Minderung der Anschaffungskosten müssen in der Steuerbilanz sauber dokumentiert sein.
Die freie Verteilung der Sonder-AfA über fünf Jahre bietet zusätzlichen Spielraum, um Gewinnspitzen gezielt abzuflachen. Wer das Instrument professionell nutzen will, sollte frühzeitig mit dem Steuerberater planen – idealerweise noch vor Jahresende des Vorjahres, wenn die IAB-Bildung ansteht. Starten Sie jetzt mit einer kostenlosen Demo bei onlinebilanz.de und prüfen Sie, ob Ihre GmbH von der Sonderabschreibung profitieren kann.
20 %
Maximale Sonder-AfA auf geminderte AK
200.000 €
Gewinngrenze Vorjahr (§7g EStG)
50 %
Maximaler IAB-Satz der Anschaffungskosten
Häufig gestellte Fragen
Kann eine GmbH die Sonderabschreibung nach §7g EStG nutzen?
Ja. §8 Abs.1 KStG verweist auf §7g EStG, sodass Kapitalgesellschaften wie GmbHs die Sonderabschreibung unter denselben Voraussetzungen wie Einzelunternehmen geltend machen können. Maßgeblich ist der steuerliche Gewinn des Vorjahres (≤200.000€).
Wie hoch ist die Sonderabschreibung nach §7g EStG?
Die Sonderabschreibung beträgt bis zu 20% der (ggf. um den IAB geminderten) Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Sie ist im Anschaffungsjahr und den vier Folgejahren frei verteilbar – der Gesamtbetrag darf 20% nicht übersteigen.
Wie verhält sich die Sonder-AfA zur Handelsbilanz?
In der Handelsbilanz (HGB) ist die Sonderabschreibung nach §7g EStG nicht zulässig. Sie wird ausschließlich in der Steuerbilanz erfasst und führt zu einer temporären Differenz, die nach §274 HGB als latente Steuer abzubilden ist.
Was passiert, wenn die Gewinngrenze im Vorjahr überschritten wurde?
Liegt der Gewinn des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs über 200.000€, ist weder die Sonderabschreibung noch die IAB-Bildung möglich. Ein unterjähriger Blick auf den laufenden Gewinn und ggf. eine Gewinnsteuerungsmaßnahme vor Jahresende sind daher essenziell.
Kann die Sonderabschreibung auch ohne IAB genutzt werden?
Ja, IAB und Sonderabschreibung sind unabhängige Instrumente. Die Sonder-AfA kann ohne vorherigen IAB geltend gemacht werden – dann berechnet sie sich von den vollen Anschaffungskosten. Die maximale Steuerersparnis entfaltet sich jedoch erst durch die Kombination beider Mechanismen.
Verliert man die Sonderabschreibung bei Verkauf der Maschine?
Wird das Wirtschaftsgut vor Ablauf des dem Anschaffungsjahr folgenden Wirtschaftsjahrs veräußert oder entnommen, ist die Sonderabschreibung nach §7g Abs.6 EStG rückwirkend zu versagen. Das Finanzamt ändert die Bescheide gem. §175 Abs.1 Nr.2 AO und erhebt Nachzahlungszinsen.
Über Autor und fachliche Prüfung
Autor
Servet Gündogan
Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart
Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.
Fachliche Prüfung
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.
✓ Steuerberaterkammer Stuttgart · Wirtschaftsprüferkammer
Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Verantwortet die fachliche Prüfung dieses Beitrags.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet. Stand der Rechtslage: July 2026.


