Digital Festpreis Steuererklärung GmbH 2026
Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Die GmbH-Steuererklärung muss jährlich fristgerecht erstellt, festgestellt und offengelegt werden – ein komplexer Vorgang mit strengen gesetzlichen Vorgaben nach § 325 HGB, § 42a GmbHG und § 149 AO. Viele Geschäftsführer schätzen deshalb das digitale Festpreis-Modell: transparente Kosten, klare Fristen, Steuerberater-Qualität – ohne versteckte Honorare oder langwierige Vor-Ort-Termine.
Kurzantwort
Ein digitales Festpreis-Modell für die GmbH-Steuererklärung kombiniert die fachliche Qualität eines zugelassenen Steuerberaters mit transparenten, vorab kalkulierbaren Kosten und digitaler Abwicklung über ein Mandanten-Portal. Geschäftsführer laden Belege hoch, erhalten klare Checklisten und bekommen Jahresabschluss sowie Steuererklärung rechtsverbindlich vom Steuerberater erstellt – ohne Überraschungen bei der Abrechnung. Besonders für kleine und mittlere GmbHs lohnt sich dieses Modell durch deutlich niedrigere Kosten gegenüber klassischen Kanzleien und die Einhaltung aller Fristen nach § 325 HGB, § 42a GmbHG und § 149 AO.
Inhaltsverzeichnis
- Warum ein Festpreis-Modell für die GmbH-Steuererklärung?
- Welche Leistungen umfasst das Festpreis-Modell für die GmbH?
- Wie funktioniert die digitale Abwicklung über ein Mandanten-Portal?
- Kostenvergleich: Festpreis vs. klassische Steuerberaterkanzlei
- Welche Größenklassen gelten für die GmbH – und warum ist das wichtig?
- Fristen und Offenlegung: Was Geschäftsführer 2026 beachten müssen
- Welche Vorteile bietet das OnlineBilanz Festpreis-Modell konkret?
- Für wen eignet sich eine digitale Festpreis-Lösung – und wann nicht?
Warum ein Festpreis-Modell für die GmbH-Steuererklärung?
Geschäftsführer einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) stehen regelmäßig vor der Frage, welche Kosten für die steuerliche Beratung anfallen. Klassische Steuerberaterkanzleien rechnen nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab – häufig mit Mittelgebühren, Zeitaufschlägen und Zusatzpositionen, die erst mit der Schlussrechnung sichtbar werden. Diese Intransparenz macht die Budgetplanung für kleine und mittelständische GmbHs schwierig.
Ein digitales Festpreis-Modell schafft hier Klarheit: Der Geschäftsführer erfährt bereits vor Mandatserteilung, welche Kosten für Jahresabschluss, Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und ggf. Umsatzsteuer-Jahreserklärung anfallen. Die Abwicklung erfolgt über ein Mandanten-Portal, Belege werden digital hochgeladen, und die Kommunikation läuft strukturiert über ein Ticketsystem oder Video-Call.
Festpreis vs. StBVV
Die StBVV ermöglicht Steuerberatern, Gebühren nach Gegenstandswert, Zeitaufwand oder Pauschalvereinbarung zu berechnen. Ein Festpreis ist eine zulässige Form der Pauschalvereinbarung gemäß § 14 StBVV. Voraussetzung: Die Leistung ist klar definiert, und der Mandant weiß, welche Posten inbegriffen sind.
- Planungssicherheit: Keine Überraschungen bei der Abrechnung.
- Digitale Abwicklung: Kein Warten auf Termine, keine Papierbelege.
- Transparenz: Leistungsumfang ist im Vorfeld klar definiert.
- Steuerberater-Qualität: Jahresabschluss und Steuererklärungen werden durch zugelassene Steuerberater erstellt und unterzeichnet.
Welche Leistungen umfasst das Festpreis-Modell für die GmbH?
Ein vollständiges Festpreis-Paket für eine GmbH sollte sämtliche steuerlichen Pflichten abdecken, die das Handelsgesetzbuch (HGB), das GmbH-Gesetz (GmbHG) und die Abgabenordnung (AO) vorschreiben. Dazu zählen insbesondere:
Jahresabschluss nach § 242 ff. HGB
Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Kapitalgesellschaften müssen diesen gemäß § 264 Abs. 1 HGB um einen Anhang erweitern. Kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB können von Erleichterungen profitieren, müssen aber dennoch die Grundstruktur einhalten.
Körperschaftsteuererklärung (KSt)
Die GmbH ist körperschaftsteuerpflichtig gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG. Der Gewinn wird mit 15 % besteuert. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer, sofern die Freigrenze überschritten wird. Die Körperschaftsteuererklärung ist bis zum 31. Juli des Folgejahres abzugeben – bei steuerlicher Beratung verlängert sich die Frist auf den 28. Februar des übernächsten Jahres (§ 149 Abs. 3 AO, Stand 2026).
Gewerbesteuererklärung (GewSt)
Jede GmbH unterliegt gemäß § 2 Abs. 2 GewStG der Gewerbesteuer. Der Gewerbeertrag wird auf Basis des Gewinns ermittelt, anschließend mit der Steuermesszahl (3,5 %) und dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Die Gewerbesteuererklärung ist Teil des steuerlichen Pflichtprogramms und muss ebenfalls fristgerecht eingereicht werden.
Umsatzsteuer-Jahreserklärung
Sofern die GmbH nicht nach § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) von der Umsatzsteuer befreit ist, muss sie eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgeben. Diese fasst die monatlichen oder quartalsweisen Voranmeldungen zusammen und gleicht Soll- und Ist-Umsatzsteuer ab.
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Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang)
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Körperschaftsteuererklärung inkl. Anlagen
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Gewerbesteuererklärung
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Umsatzsteuer-Jahreserklärung
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E-Bilanz-Übermittlung gemäß § 5b EStG
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Offenlegung im Unternehmensregister (§ 325 HGB)
Plattformen wie OnlineBilanz bieten genau diese Leistungen als digitales Festpreis-Paket an: Der Jahresabschluss wird von zugelassenen Steuerberatern erstellt, geprüft und rechtsverbindlich unterzeichnet – ohne versteckte Zusatzkosten.
Wie funktioniert die digitale Abwicklung über ein Mandanten-Portal?
Die digitale Abwicklung unterscheidet sich grundlegend vom klassischen Kanzlei-Modell: Statt Ordner voller Papierbelege und monatelangem Warten auf Termine läuft die gesamte Kommunikation strukturiert über ein Mandanten-Portal ab. Der Geschäftsführer lädt Belege hoch, beantwortet Rückfragen digital und erhält den fertigen Jahresabschluss samt Steuererklärungen direkt im Portal.
1. Onboarding und Datenerfassung
Nach Vertragsschluss wird ein Mandanten-Account eingerichtet. Der Geschäftsführer gibt Stammdaten ein (Handelsregisternummer, Geschäftsjahr, Bankverbindung) und lädt die Buchhaltungsdaten hoch – entweder als DATEV-Export, CSV-Dateien oder über eine Schnittstelle zur Buchhaltungssoftware.
2. Belegprüfung und Rückfragen
Das Steuerberater-Team prüft die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität. Fehlende Belege oder Unklarheiten werden über ein Ticket-System oder per Video-Call geklärt. Der Geschäftsführer erhält eine Liste mit offenen Punkten und kann diese nach und nach abarbeiten – ohne Zeitdruck durch Terminslots.
3. Erstellung und Freigabe
Sobald alle Daten vorliegen, erstellt der Steuerberater den Jahresabschluss, die Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung. Der Entwurf wird im Portal zur Freigabe bereitgestellt. Der Geschäftsführer kann Anmerkungen machen, Korrekturen anfordern oder direkt genehmigen.
4. Elektronische Übermittlung und Offenlegung
Nach Freigabe übermittelt der Steuerberater die E-Bilanz gemäß § 5b EStG elektronisch an die Finanzverwaltung. Die Steuererklärungen werden via ELSTER eingereicht. Sofern die GmbH offenlegungspflichtig ist (§ 325 HGB), erfolgt die Veröffentlichung im Unternehmensregister – nicht mehr im Bundesanzeiger, da seit dem DiRUG (01.08.2022) das Unternehmensregister die zentrale Stelle ist.
„Die digitale Abwicklung spart Geschäftsführern durchschnittlich 15–20 Stunden pro Jahr – Zeit, die sie in operative Themen investieren können. Durch die strukturierte Kommunikation im Portal entfallen langwierige E-Mail-Verläufe, und alle Dokumente sind zentral verfügbar.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Kostenvergleich: Festpreis vs. klassische Steuerberaterkanzlei
Die Gebührenordnung für Steuerberater (StBVV) regelt, wie Steuerberater ihre Leistungen abrechnen dürfen. Sie kennt Rahmensätze, die je nach Gegenstandswert und Schwierigkeit variieren. Ein Jahresabschluss für eine GmbH mit einem Gegenstandswert von 500.000 Euro kann zwischen 1/10 und 6/10 der Mittelgebühr kosten – je nach Aufwand und Vereinbarung.
| Leistung | Klassische Kanzlei (StBVV) | Festpreis digital (Beispiel) |
|---|---|---|
| Jahresabschluss (GW 500.000 €) | 1.200 – 3.500 € | 1.800 € (fix) |
| Körperschaftsteuererklärung | 400 – 1.200 € | inkl. im Paket |
| Gewerbesteuererklärung | 300 – 900 € | inkl. im Paket |
| Umsatzsteuer-Jahreserklärung | 200 – 600 € | inkl. im Paket |
| E-Bilanz-Übermittlung | 100 – 300 € | inkl. im Paket |
| Offenlegung Unternehmensregister | 150 – 400 € | inkl. im Paket |
| Gesamtkosten | 2.350 – 6.900 € | 1.800 € (fix) |
Die Tabelle zeigt: Bei einer klassischen Kanzlei kann die Bandbreite erheblich sein. Ein Festpreis-Modell bietet Planungssicherheit – vorausgesetzt, der Leistungsumfang ist klar definiert und die Buchhaltung ist vorbereitend in Ordnung. Unvorhergesehene Zusatzaufwände (z. B. unvollständige Belege, fehlende Kontenabstimmung) können auch bei Festpreis-Anbietern zu Aufschlägen führen, wenn sie im Vorfeld nicht eingepreist wurden.
Achtung: Leistungsumfang prüfen
Ein Festpreis ist nur dann fair, wenn klar ist, was inbegriffen ist. Prüfen Sie, ob Buchhaltung, Lohnabrechnung, Steuerberatung im laufenden Geschäftsjahr oder Sonderleistungen (z. B. Betriebsprüfung) zusätzlich kosten. Seriöse Anbieter stellen einen Kostenrechner oder eine detaillierte Leistungsbeschreibung zur Verfügung.
Welche Größenklassen gelten für die GmbH – und warum ist das wichtig?
Das Handelsgesetzbuch unterscheidet in § 267 HGB zwischen kleinen, mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften. Die Einordnung bestimmt, welche Erleichterungen (z. B. Aufstellungspflichten, Offenlegungsumfang) greifen und ob ein Lagebericht erforderlich ist.
§ 267 HGB: Größenklassen im Überblick
| Größenklasse | Bilanzsumme | Umsatzerlöse | Arbeitnehmer (Ø) | Schwellen |
|---|---|---|---|---|
| Klein (§ 267 Abs. 1) | ≤ 6 Mio. € | ≤ 12 Mio. € | ≤ 50 | Zwei von drei Kriterien an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen |
| Mittelgroß (§ 267 Abs. 2) | > 6 bis 20 Mio. € | > 12 bis 40 Mio. € | > 50 bis 250 | Zwei von drei Kriterien |
| Groß (§ 267 Abs. 3) | > 20 Mio. € | > 40 Mio. € | > 250 | Zwei von drei Kriterien |
Stand 2026 gelten die Schwellenwerte nach der letzten Anpassung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) und nachfolgende Novellen. Geschäftsführer sollten jährlich prüfen, ob die GmbH die Schwellen über- oder unterschreitet – denn ein Wechsel der Größenklasse kann erhebliche Auswirkungen auf die Offenlegungspflicht und den Prüfungsaufwand haben.
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften
- § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB: Verkürzte Gliederung der Bilanz.
- § 276 HGB: Verkürzung der GuV möglich.
- § 288 HGB: Keine Pflicht zur Offenlegung der GuV, wenn im Anhang bestimmte Angaben gemacht werden (seit DiRUG eingeschränkt).
- § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB: Kein Lagebericht erforderlich.
Für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften gelten strengere Anforderungen: Sie müssen einen Lagebericht erstellen (§ 289 HGB) und unterliegen ggf. der gesetzlichen Abschlussprüfungspflicht (§ 316 HGB). Der Festpreis für den Jahresabschluss steigt entsprechend, weil der Umfang der Arbeiten zunimmt.
Tipp: Größenklasse im Kostenrechner berücksichtigen
Seriöse Festpreis-Anbieter fragen im Kostenrechner Bilanzsumme, Umsatz und Mitarbeiterzahl ab, um die Größenklasse automatisch zu ermitteln. So wird der Preis transparent kalkuliert – inkl. aller gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten.
Fristen und Offenlegung: Was Geschäftsführer 2026 beachten müssen
Kapitalgesellschaften unterliegen strikten Feststellungs- und Offenlegungsfristen. Werden diese versäumt, drohen empfindliche Ordnungsgelder nach § 335 HGB – zwischen 500 und 25.000 Euro. Die Fristberechnung richtet sich nach dem Bilanzstichtag; für eine GmbH mit Abschluss zum 31.12.2025 gelten folgende Termine im Jahr 2026:
1. Feststellung des Jahresabschlusses (§ 42a GmbHG)
Gemäß § 42a Abs. 2 GmbHG muss der Jahresabschluss bei kleinen GmbHs innerhalb von elf Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres, bei mittelgroßen und großen GmbHs innerhalb von acht Monaten von den Gesellschaftern festgestellt werden. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet das:
Kleine GmbH
Feststellungsfrist bis 30.11.2026.
Mittelgroße/große GmbH
Feststellungsfrist bis 31.08.2026.
2. Offenlegung im Unternehmensregister (§ 325 HGB)
Nach § 325 Abs. 1 HGB müssen Kapitalgesellschaften den Jahresabschluss spätestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag offenlegen. Seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG, in Kraft seit 01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger.
Für den Stichtag 31.12.2025 läuft die Offenlegungsfrist bis 31.12.2026. Die Einreichung erfolgt elektronisch über das Portal www.unternehmensregister.de. Viele Steuerberater übernehmen diese Aufgabe im Rahmen des Mandats – im Festpreis-Modell sollte die Offenlegung inkludiert sein.
3. Abgabe der Steuererklärungen (§ 149 AO)
Die Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2025 sind grundsätzlich bis zum 31.07.2026 abzugeben. Erfolgt die Erstellung durch einen Steuerberater, verlängert sich die Frist automatisch auf den 28.02.2027 (§ 149 Abs. 3 AO i.V.m. der Allgemeinverfügung der Finanzverwaltung, Stand 2026). Diese Fristverlängerung gilt nur, wenn der Steuerberater bevollmächtigt ist.
Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) überwacht die Offenlegungsfristen. Bei Verstößen wird ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB eingeleitet. Das Ordnungsgeld kann bis zu 25.000 Euro betragen und richtet sich nach Größe der Gesellschaft, Dauer der Verspätung und Verschulden des Geschäftsführers. Ein digitales Festpreis-Modell mit Frist-Monitoring schützt vor versäumten Terminen.
12 Monate
Offenlegungsfrist nach § 325 HGB
500–25.000 €
Ordnungsgeld nach § 335 HGB
28.02.2027
StB-Frist für KSt/GewSt 2025
Welche Vorteile bietet das OnlineBilanz Festpreis-Modell konkret?
OnlineBilanz verbindet die fachliche Qualität zugelassener Steuerberater mit der Effizienz moderner Software. Geschäftsführer erhalten ihren Jahresabschluss, die Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung aus einer Hand – digital koordiniert, transparent kalkuliert, ohne Wartezeiten.
1. Transparente Festpreise mit Kostenrechner
Über den Online-Kostenrechner gibt der Geschäftsführer Bilanzsumme, Umsatz, Anzahl Buchungsposten und Mitarbeiter ein. Das System berechnet sofort den Festpreis – ohne versteckte Zuschläge. Der Preis umfasst alle Pflichtleistungen: Jahresabschluss, Steuererklärungen, E-Bilanz, Offenlegung im Unternehmensregister.
2. Steuerberater-Team mit Zulassung und Haftung
Der Jahresabschluss wird nicht von Software allein erstellt, sondern von zugelassenen Steuerberatern geprüft und rechtsverbindlich unterzeichnet. Das Steuerberater-Team trägt die volle fachliche Verantwortung gemäß § 323 HGB (soweit prüfungspflichtig) bzw. übernimmt die Haftung aus dem Mandatsverhältnis. Servet Gündogan als Büroleiter in Stuttgart koordiniert die Kommunikation zwischen Mandant und Steuerberater-Team.
3. Mandanten-Portal mit Ticketsystem und Dokumentenablage
Alle Belege, Rückfragen und Freigaben laufen über ein zentrales Mandanten-Portal. Der Geschäftsführer sieht jederzeit den Status seines Auftrags, kann Dokumente hochladen und erhält strukturierte Rückmeldungen – kein E-Mail-Chaos, keine verlorenen Anhänge. Video-Calls sind bei Bedarf möglich, aber nicht zwingend erforderlich.
4. Frist-Monitoring und automatische Erinnerungen
Die Plattform überwacht die gesetzlichen Fristen (Feststellung nach § 42a GmbHG, Offenlegung nach § 325 HGB, Abgabe der Steuererklärungen nach § 149 AO) und erinnert den Geschäftsführer rechtzeitig. So wird das Risiko von Ordnungsgeldern nach § 335 HGB minimiert.
„Der Jahresabschluss ist kein ‚nice to have‘, sondern gesetzliche Pflicht. Durch die digitale Abwicklung erreichen wir, dass auch kleine GmbHs Zugang zu professioneller Steuerberatung erhalten – ohne monatelange Wartezeiten und zu kalkulierbaren Kosten. Die fachliche Qualität bleibt dabei unverändert: Jeder Jahresabschluss wird von unseren Steuerberatern geprüft und unterzeichnet.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Festpreis
Kalkulierbare Kosten, keine Überraschungen bei der Abrechnung.
Digital
Mandanten-Portal, Ticketsystem, zentrale Dokumentenablage.
Steuerberater-Qualität
Zugelassene StB erstellen, prüfen und unterzeichnen rechtsverbindlich.
Für wen eignet sich eine digitale Festpreis-Lösung – und wann nicht?
Ein Festpreis-Modell ist nicht für jede GmbH gleichermaßen geeignet. Es entfaltet seine Stärken vor allem dort, wo die Komplexität überschaubar ist, die Buchhaltung gut vorbereitet und der Geschäftsführer bereit ist, digital zu arbeiten.
Ideal für:
- Kleine und mittelgroße GmbHs/UGs (§ 267 Abs. 1, Abs. 2 HGB) ohne gesetzliche Prüfungspflicht nach § 316 HGB.
- Standardgeschäftsmodelle (Dienstleistung, Handel, SaaS, Agentur) ohne komplexe internationale Konzernverflechtungen.
- Geschäftsführer, die Transparenz und Effizienz schätzen und keine wöchentlichen Vor-Ort-Termine benötigen.
- Start-ups und Scale-ups, die schnell wachsen und eine skalierbare Steuerberatung suchen.
- GmbHs mit vorbereitender Buchhaltung – sei es intern oder durch einen externen Buchhalter.
Weniger geeignet für:
- Große Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 3 HGB) mit gesetzlicher Prüfungspflicht – hier ist oft eine enge Abstimmung mit Wirtschaftsprüfern erforderlich.
- Konzernstrukturen mit Beteiligungen, Organschaften oder internationalen Verflechtungen (§ 290 ff. HGB).
- Branchen mit hoher Regulierung (z. B. Banken, Versicherungen, Investmentgesellschaften).
- Geschäftsführer, die persönlichen Kontakt vor Ort bevorzugen und skeptisch gegenüber digitalen Prozessen sind.
- GmbHs mit ungeordneter Buchhaltung – wenn Belege fehlen oder Konten monatelang nicht abgestimmt wurden, ist der Aufwand für den Steuerberater höher und sprengt oft den Festpreis-Rahmen.
Tipp: Erstgespräch nutzen
Seriöse Festpreis-Anbieter bieten ein unverbindliches Erstgespräch oder eine Vorabprüfung an. So kann geklärt werden, ob das Modell passt und welche Vorbereitungen nötig sind. OnlineBilanz führt solche Gespräche über Video-Call oder Telefon – koordiniert durch den Büroleiter und das Steuerberater-Team.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich die GmbH-Steuererklärung auch selbst ohne Steuerberater erstellen?
Rechtlich ist das möglich, in der Praxis aber riskant. Die GmbH-Steuererklärung erfordert fundierte Kenntnisse in Handels- und Steuerrecht (§ 264 HGB, § 5 EStG, § 8 KStG). Fehler können zu Steuernachzahlungen, Verzugszinsen oder Bußgeldern führen. Zudem muss der Jahresabschluss festgestellt (§ 42a GmbHG) und offengelegt werden (§ 325 HGB) – beides setzt fachliche Sorgfalt voraus. Ein Steuerberater haftet für seine Arbeit und sichert Sie ab.
Gibt es Unterschiede zwischen Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung für die GmbH?
Ja. Die GmbH ist körperschaftsteuerpflichtig (§ 1 KStG, aktuell 15 % zzgl. Solidaritätszuschlag), unterliegt der Gewerbesteuer (§ 2 GewStG, kommunal unterschiedlich) und muss Umsatzsteuer abführen (§ 1 UStG, Regelsteuersatz 19 % oder ermäßigt 7 %). Jede Steuerart hat eigene Erklärungsformulare, Berechnungsgrundlagen und Abgabefristen. Ein Festpreis-Modell deckt in der Regel alle drei Steuerarten ab.
Was passiert, wenn ich die Frist für die Steuererklärung oder Offenlegung verpasse?
Bei verspäteter Steuererklärung droht ein Verspätungszuschlag nach § 152 AO (mind. 25 € pro Monat, bei höherem Steueraufkommen prozentual mehr) sowie Zwangsgeld. Bei versäumter Offenlegungsfrist (§ 325 HGB: 12 Monate) verhängt das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB (500–25.000 €). Beide Fristen sind zwingend einzuhalten – ein Festpreis-Modell mit digitalem Fristenmanagement hilft, solche Sanktionen zu vermeiden.
Kann ich während des laufenden Jahres den Steuerberater wechseln – auch zu einem Festpreis-Anbieter?
Ja, ein Wechsel ist jederzeit möglich. Sie kündigen Ihren bisherigen Vertrag schriftlich (unter Beachtung der Kündigungsfrist, meist 3–6 Monate zum Monatsende) und beauftragen den neuen Steuerberater. Dieser fordert die Unterlagen beim Vorgänger an (§ 66 StBerG). Bei einem Festpreis-Anbieter wie OnlineBilanz erhalten Sie ab dem Wechsel transparente Kosten und digitale Prozesse – ohne Mehrkosten für Übernahme oder Einarbeitung.
Sind Festpreise auch bei außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen (Umstrukturierung, M&A) garantiert?
Festpreise gelten in der Regel für das laufende Tagesgeschäft und Standard-Jahresabschlüsse. Außergewöhnliche Vorgänge wie Umwandlungen nach UmwG, Verschmelzungen, Spaltungen oder komplexe M&A-Transaktionen erfordern zusätzliche Beratungsleistungen, die gesondert vergütet werden. Seriöse Anbieter klären solche Fälle vorab transparent und bieten Ihnen ein individuelles Angebot – ohne versteckte Kosten im laufenden Festpreis.
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung des Jahresabschlusses, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses, § 149 AO – Abgabefristen für Steuererklärungen, § 267 HGB – Größenklassen von Kapitalgesellschaften. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


