Buchhaltung für Getränkemärkte.

Sie verkaufen Kästen, lagern Sortiment, beliefern Stammkunden — nicht im Büro über Buchungssätzen. Wir kümmern uns um Ihre Zahlen, damit Sie sich um Sortiment und Pfand kümmern können.

Architekten bei der Arbeit
Was wir für Sie buchen

Die typischen Buchungssätze für Getränkemärkte.

Jede Branche hat ihre eigene Buchführungs-DNA. Bei Getränkemärkten wiederholen sich vor allem diese Posten — wir buchen sie automatisch korrekt, ohne dass Sie nachfragen müssen.

Geschäftsvorfall Konto (SKR 03) USt Anmerkung
Speisenverkauf vor Ort (Sitzplatz, Bedienung)840019 %Vor-Ort-Verzehr ist 19 % USt-pflichtig
Speisen zum Mitnehmen / Lieferung83007 %Außer-Haus-Verkauf ermäßigter Steuersatz
Getränkeverkauf alkoholfrei840119 %Alle Getränke vor Ort = 19 %
Getränkeverkauf alkoholisch840219 %Inkl. Sekt, Wein, Spirituosen
Wareneinkauf Lebensmittel34007 %Frische Lebensmittel und Speisen-Zutaten
Wareneinkauf Getränke (alkoholfrei)34107/19 %Mineralwasser 19 %, Säfte 7 %
Wareneinkauf alkoholische Getränke342019 %Bier, Wein, Spirituosen
Küchenausstattung bis 800 € netto498519 %GWG — sofort abschreibbar
Großgerät (Kombidämpfer, Kühlhaus) über 800 €042019 %AfA über 5–10 Jahre
Mietzahlung Lokal421019 %*USt nur bei Option des Vermieters
Steuerliche Besonderheiten

Wo Getränkemärkte besonders aufpassen müssen.

Vier Punkte, die wir bei jedem Mandanten dieser Branche zuerst prüfen — weil sie regelmäßig zu Nachzahlungen oder verschenktem Geld führen.

USt-Splitting · 7 % / 19 %

Vor-Ort vs. Außer-Haus — der Klassiker

Speisen vor Ort verzehrt mit Bedienung und Geschirr = 19 % USt. Speisen zum Mitnehmen oder geliefert = 7 % USt. Falsche Kassen­einrichtung ist der häufigste Grund für Nachzahlungen bei Betriebsprüfungen — wir richten die Kasse korrekt ein.

§ 12 UStG · BFH-Rechtsprechung XI R 26/19
IAB · § 7g EStG

Investitionsabzugsbetrag

Geplanter Kauf einer Pfandrückgabe-Anlage, eines Stapler oder einer Lagerhalle? 50 % der Kosten können Sie schon im Jahr vor der Investition steuerlich abziehen — und so die Steuerlast aktiv steuern.

Bis 200.000 € Gewinn-Grenze förderfähig
KFZ-Behandlung

Werkstattwagen vs. Firmenwagen

Privat-Mitbenutzung des Firmen-PKW: 1-%-Methode ist einfach, aber bei wenig Privatkilometern oft teurer als das Fahrtenbuch. Wir rechnen einmal pro Jahr beide Varianten durch — und Sie nehmen die günstigere.

§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG
IST-Versteuerung

USt erst zahlen, wenn der Kunde zahlt

Bis 800.000 € Umsatz/Jahr dürfen Sie auf IST-Versteuerung umsteigen — Sie führen die Umsatzsteuer erst ab, wenn das Geld tatsächlich auf Ihrem Konto ist. Bei langen Zahlungszielen ein echter Liquiditätshebel.

§ 20 UStG · Antrag beim Finanzamt
Pflichten & Vorschriften

Was das Finanzamt von Ihnen erwartet.

Drei Pflichten, die für Gastro-Betriebe seit 2026 besonders streng geprüft werden. Bei uns sind sie eingebaut — Sie müssen nichts zusätzlich tun.

GoBD

Maschinell auswertbare Belegablage

Stunden­zettel, Lieferscheine, Materialscheine — alles muss digital, unveränderbar und revisionssicher archiviert werden. Papier allein reicht seit 2023 nicht mehr.

eRechnung ab 2025

Pflicht zur Annahme — bald auch zum Versand

Sie müssen seit 1.1.2025 elektronische Rechnungen (XRechnung, ZUGFeRD) im B2B annehmen können. Ausstellungs­pflicht: stufenweise bis 2028.

Mindestlohn & Tarif Gastro

Stundenerfassung & Mindestlohn-Doku

Im Gastgewerbe gilt eine verschärfte Stunden­dokumentations- Pflicht nach § 17 MiLoG. Jede Schicht muss am selben Tag erfasst sein. Wir richten ein, dass Ihre Dienstplan-Software DATEV-konform abrechnet.

Aufbewahrung

10 Jahre Belege & Mandantenakten

Belege, Verträge, Rechnungen, Korrespondenz mit Mandanten — alles muss 10 Jahre revisionssicher digital archiviert sein. Wir richten ein, dass die Aufbewahrung automatisch mitläuft.

DSGVO

Datenschutz bei Mandanten- & Personaldaten

Als Gastronomen verarbeiten Sie regelmäßig personen­bezogene Daten Ihrer Auftraggeber. Pflicht: Datenschutz­erklärung, Verarbeitungs­verzeichnis, ggf. Datenschutz­beauftragter. Wir prüfen, ob Sie auf der sicheren Seite sind.

Bilanz oder EÜR?

Wann Sie eine Bilanz brauchen.

Jedes Restaurant ist tendenziell bilanzpflichtig — viele Solo- und Kleinbetriebe kommen mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) durch. Sobald aber bestimmte Schwellen oder Rechtsformen ins Spiel kommen, wird der Jahresabschluss zur Pflicht. Hier ist, was bei Restaurants in der Praxis zählt.

EÜR genügt

Solo & Kleinbetrieb als Einzelunternehmen / GbR

Gastronomie- und Handelsbetriebe sind Gewerbebetriebe nach § 15 EStG. Ab 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn pro Jahr sowie bei Rechtsform GmbH/UG: Bilanzpflicht. Bei laufender Inventur und Lagerwerten meist immer sinnvoll.

§ 4 Abs. 3 EStG · § 141 AO

Bilanz-Pflicht

Sobald einer dieser Punkte zutrifft

GmbH, UG oder Holding — immer, ab dem ersten Tag (Formkaufmann nach § 6 HGB). Oder als Einzelunternehmer: sobald Sie 800.000 € Umsatz ODER 80.000 € Gewinn in einem Jahr überschreiten — das Finanzamt fordert Sie schriftlich zur Bilanzierung auf.

§ 140/§ 141 AO · § 242 HGB

Was im Jahresabschluss enthalten ist

Bilanz

Aktiva & Passiva zum Stichtag

Werkstattwagen, Werkzeug, Lager, Bankguthaben — gegenüber Eigenkapital, Bankdarlehen, Lieferantenverbindlichkeiten. Ein vollständiger Vermögensstatus zum 31.12.

GuV

Gewinn- & Verlustrechnung

Erlöse aus Bauleistungen und Material gegen Wareneinsatz, Löhne, KFZ-Kosten, Abschreibungen. Zeigt schwarz auf weiß, womit der Betrieb verdient — und wo Kosten weglaufen.

Anhang & Lagebericht

Nur bei mittelgroßen Kapitalgesellschaften

Erläuterungen zu Bilanzposten, Bewertungsmethoden, Verbindlichkeiten mit Laufzeit. Für kleine GmbHs (§ 267 HGB) entfällt der Lagebericht — wir prüfen das pro Mandant.

E-Bilanz

Elektronische Übermittlung ans Finanzamt

Pflicht für alle Bilanzierer seit 2013. Wir übermitteln die Bilanz im XBRL-Format direkt aus DATEV — fristgerecht und ohne Ihr Zutun.

§ 5b EStG

Typische Praxisfälle bei Restaurants

  • Gastro-GmbH ab Tag 1. Sie haben die GmbH frisch gegründet, machen 50.000 € Umsatz — trotzdem volle Bilanz, GuV und E-Bilanz erforderlich. Wir richten den Kontenplan und die Eröffnungsbilanz beim Mandatsstart ein.
  • Einzelunternehmer wächst über 800.000 € Umsatz. Das Finanzamt schreibt Sie an, ab dem folgenden Wirtschaftsjahr ist Bilanz Pflicht. Wir übernehmen den Wechsel von EÜR auf Bilanzierung inkl. Übergangsgewinn-Ermittlung.
  • Freiwillige Bilanzierung. Manche Banken verlangen für Investitionskredite eine Bilanz statt EÜR. Wir bilanzieren auf Wunsch auch freiwillig — sinnvoll bei größeren Maschinen- oder Werkstatt-Finanzierungen.
Mehr erfahren
Jahresabschluss-Service
Bilanz, GuV, E-Bilanz und Steuererklärung aus einer Hand — Festpreis, ohne Stundenrechnung.
Typische Konten & Kostenstellen

Ihr SKR 03 — auf Getränkemärkte zugeschnitten.

So sieht der Kontenplan eines Restaurants bei uns in der Praxis aus. Übersichtlich, ohne unnötige Konten — für Sie und Ihre Bank lesbar.

8400Erlöse Speisen 19 %
8300Erlöse Speisen 7 % (Außer-Haus)
8401Erlöse Getränke alkoholfrei
8402Erlöse Getränke alkoholisch
3400Wareneinkauf Lebensmittel
3410WE Getränke alkoholfrei
3420WE Getränke alkoholisch
4100Löhne Servicekräfte
4110Löhne Küche
4140Aushilfen / Minijob
4210Miete Lokal
4360Versicherungen
4806Kassensoftware / TSE
4985GWG bis 800 €
0420Küchenausstattung
Festpreis für Getränkemärkte

Klare Pakete. Keine Stundenrechnung.

Festpreis nach Größe Ihres Betriebs — alle drei Pakete inkl. 7/19 % USt- Splitting, TSE-Kassen-Schnittstelle und Lohnabrechnung Ihrer Mitarbeiter.

Solo-Betrieb ab56,61 €/Monat Bis 1 Mitarbeiter, bis 250 Belege/Monat. Inkl. EÜR und Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Kleinbetrieb · meist gewählt ab161,26 €/Monat 2–8 Mitarbeiter, bis 600 Belege/Monat. Inkl. Bilanz, Lohnabrechnung, USt-VA, Jahresabschluss.
Mittlerer Betrieb ab415,41 €/Monat 9–25 Mitarbeiter, bis 1.500 Belege/Monat. Inkl. Kostenstellenrechnung pro Betriebsbereich.
Wechsel zum neuen Steuerberater

In drei Schritten zur neuen Kanzlei.

Der Wechsel klingt aufwendiger als er ist. Wir holen Ihre Akte vom bisherigen Steuerberater ab, übernehmen die laufende Buchhaltung nahtlos — Sie unterschreiben nur einmal die Vollmacht.

1

Vollmacht digital unterschreiben

Sie bekommen von uns das Vollmacht-Dokument digital — Unterschrift per Maus oder Smartphone, fertig in 5 Minuten. Wir kümmern uns um die Mitteilung an Ihren bisherigen Steuerberater und das Finanzamt.

Dauer: 5 Minuten
2

Akte übernehmen, Software anbinden

Wir holen Bestände, Saldenliste und offene Posten beim alten Ärzte ab. Parallel binden wir Ihre Buchhaltungs-Software (sevDesk, lexoffice, DATEV) an unsere Kanzlei an — DATEV-Export läuft ab Tag eins.

Dauer: 1–2 Wochen
3

Festpreis startet, Monatsbetreuung läuft

Ab dem Folgemonat sind Sie auf Festpreis-Basis bei uns. USt-VA fristgerecht, Lohnabrechnung bis zum 5. Werktag, Quartalsauswertung — alles eingebaut, ohne Nachfragen.

Start: Folgemonat
Software für Ihren Betrieb

Was wir Getränkemärkten empfehlen.

Sie bestimmen die Software, wir lesen die Daten — automatisch. Diese Programme sind bei uns DATEV-fertig angebunden.

Tillhub Beverage / Lightspeed

Kasse mit Pfand-Logik, Gebinde-Verwaltung und Liefer-Tour-Planung.

Empfehlung
atoss-Retail Beverage

Branchen-WaWi für Getränkemärkte mit Pfand- und Leergut-Modul.

Bewährt
Easybill / FastBill

Wiederkehrende Rechnungen, Abos, Mahnwesen — schlank und mobile-tauglich.

Schlank
moco / HQ

Projekt- & Zeiterfassung, Honorarabrechnung. Beliebt bei Agenturen & Beratern.

Projekt-stark
Clockodo / TimeTac

Stundenerfassung pro Mandant — Abrechnungsbasis für Honorar-Rechnungen.

Zeit-fertig
DATEV Unternehmen online

Belegupload per Foto, Bank-Anbindung, sofortige Buchung durch uns.

Standard
Unsere Garantien

Drei Versprechen — schriftlich im Mandantenvertrag.

1

Festpreis-Garantie

Der monatliche Festpreis steht schriftlich im Mandantenvertrag. Kein Stundenzettel, keine Überraschung am Jahresende. Anpassungen nur einvernehmlich.

2

Fristen-Garantie

USt-Voranmeldung am 10. des Folgemonats. Lohnabrechnung bis zum 5. Werktag. Jahresabschluss innerhalb von 12 Wochen nach Vorlage aller Unterlagen — oder Sie zahlen 50 % weniger.

3

Wechsel-Garantie

Sind Sie nach 6 Monaten nicht zufrieden, kümmern wir uns kostenfrei um die Rückübergabe an einen Steuerberater Ihrer Wahl — inkl. aller Akten und Vorbereitung.

Häufige Fragen

Was Getränkemärkte uns am häufigsten fragen.

Wie trennen Sie 7 %-Außer-Haus-Verkauf von 19 %-Vor-Ort? +

Wir richten Ihre Kasse so ein, dass jeder Artikel zwei Steuerkennungen kennt: Vor-Ort (19 %) und Außer-Haus (7 %). Die Auswahl erfolgt an der Kasse mit einem Tastendruck — die Buchung läuft automatisch.

Bei Betriebsprüfungen ist die falsche Aufteilung 7/19 % der häufigste Beanstandungspunkt. Mit sauberer Kasseneinstellung sind Sie auf der sicheren Seite.

Was kostet der Wechsel von meinem aktuellen Steuerberater? +

Nichts. Wir holen die Unterlagen ab, übernehmen die laufende Buchhaltung im aktuellen Monat und übergeben den Jahresabschluss nahtlos. Sie müssen nur die Vollmacht unterschreiben.

Kann ich Belege per Foto schicken? +

Ja. Foto per WhatsApp oder DATEV-App genügt. Voraussetzung: lesbar und mit Datum + Betrag + Geschäftszweck eindeutig erkennbar. Bei Reisekosten empfehlen wir die elektronische Erfassung über Ihre Buchhaltungs-Software — wegen GoBD-Konformität.

Wie schnell bekomme ich meine Lohnabrechnungen? +

Bis zum 5. Werktag des Folgemonats. Wenn Stundenlisten und Veränderungs­meldungen bis spätestens 28./29. bei uns liegen, sind die Abrechnungen am 3. da. Brutto-Netto-Listen plus eAU-Anbindung und A1-Bescheinigung.

Wer kümmert sich um die Zusammenfassende Meldung (ZM)? +

Wir. Jede Rechnung an einen EU-Geschäftskunden wird automatisch in die ZM aufgenommen und bis zum 25. des Folgemonats elektronisch ans Bundeszentralamt für Steuern übermittelt. Vergessene ZMs kosten bis 5.000 € Bußgeld — bei uns passiert das nicht.

Können Sie auch mit meiner Buchhaltungs-Software arbeiten? +

Wenn Ihre Software einen DATEV-Export hat (sevDesk, lexoffice, Easybill, FastBill, moco, etc.), dann ja — ohne Mehrkosten. Bei den 20+ gängigen Lösungen sind die Schnittstellen fertig konfiguriert. Falls nicht: wir richten es ein, einmalig 60–120 € je nach Aufwand.

Bereit, Ihre Bücher abzugeben?

Festpreis in 90 Sekunden berechnen — oder direkt 30 Minuten mit unserem Branchenexperten für Gastronomie und Handel sprechen. Beides unverbindlich.

Ben
Ben
KI-Steuerberater