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Datum

Lesedauer

11–17 Minuten

OnlineBilanzBlogGewerbesteuererklärung Frist UG

Gewerbesteuererklärung Frist UG 2026: Termine & Pflichten

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Gewerbesteuererklärung gehört zu den jährlichen Pflichten jeder UG (haftungsbeschränkt). Doch welche Frist gilt 2026, was droht bei verspäteter Abgabe, und wie hängen Jahresabschluss und Gewerbesteuererklärung zusammen? Dieser Artikel erklärt alle relevanten Termine und gesetzlichen Grundlagen nach § 14 GewStG und § 149 AO sowie praktische Schritte zur fristgerechten Erstellung. Einen umfassenden Überblick zu den Terminen und Fristen 2026 für alle Rechtsformen finden Sie in unserem Hauptartikel zum Thema.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Die Gewerbesteuererklärung einer UG (haftungsbeschränkt) muss für das Wirtschaftsjahr 2025 grundsätzlich bis zum 31. Juli 2026 beim Finanzamt eingehen. Wird die Erstellung durch einen Steuerberater übernommen, verlängert sich die Frist automatisch bis zum 30. April 2027. Detaillierte Informationen zu den Abgabefristen für 2025 gelten entsprechend für alle gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen. Bei verspäteter Abgabe drohen Verspätungszuschläge nach § 152 AO von mindestens 25 Euro pro Monat, bei größeren UGs deutlich höher.

Ist eine UG (haftungsbeschränkt) überhaupt gewerbesteuerpflichtig?

Ja, jede UG (haftungsbeschränkt) unterliegt grundsätzlich der Gewerbesteuerpflicht nach § 2 Abs. 2 GewStG. Anders als bei Personengesellschaften, die nur bei Gewerbebetrieb gewerbesteuerpflichtig sind, gilt für Kapitalgesellschaften – und damit auch für die UG – eine automatische Gewerbesteuerpflicht kraft Rechtsform. Der Gegenstand des Unternehmens (freiberuflich, gewerblich oder vermögensverwaltend) spielt dabei keine Rolle.

Diese Pflicht entsteht mit der Eintragung ins Handelsregister und bleibt bestehen, solange die UG existiert – unabhängig davon, ob sie aktiv tätig ist oder nicht. Selbst eine ruhende UG muss grundsätzlich eine Gewerbesteuererklärung abgeben, auch wenn keine Steuerlast entsteht.

Hinweis

Praxishinweis: Auch bei Verlust oder Nullgewinn muss die UG eine Gewerbesteuererklärung einreichen. Das Finanzamt prüft die Erklärung auch im Hinblick auf verrechenbare Gewerbeverluste nach § 10a GewStG.

Gewerbesteuer-Freibetrag: 24.500 Euro nach § 11 Abs. 1 GewStG

Für alle Gewerbetreibenden – einschließlich der UG – gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro auf den Gewerbeertrag. Erst wenn der nach § 7 GewStG ermittelte Gewerbeertrag diesen Betrag übersteigt, fällt tatsächlich Gewerbesteuer an. Die Erklärungspflicht bleibt jedoch unabhängig vom Freibetrag bestehen.

Welche Frist gilt für die Gewerbesteuererklärung der UG im Jahr 2026?

Die Abgabefrist für die Gewerbesteuererklärung 2025 (bei Bilanzstichtag 31.12.2025) endet für UGs grundsätzlich am 31. Juli 2026 nach § 149 Abs. 2 AO. Diese Frist ist gesetzlich festgelegt und gilt für alle Steuererklärungen, die ohne steuerliche Beratung erstellt werden.

Achtung

Wichtig: Wird die Gewerbesteuererklärung durch einen Steuerberater oder eine steuerberatende Stelle erstellt, verlängert sich die Frist automatisch auf den 30. April 2027 nach § 149 Abs. 3 AO i.V.m. der Anwendungsregelung für beratene Fälle (sog. Beraterfrist).

Ohne Steuerberater

Frist: 31. Juli 2026 Gilt für alle Steuerpflichtigen, die selbst erklären oder keine steuerberatende Stelle einschalten.

Mit Steuerberater

Frist: 30. April 2027 Automatische Verlängerung bei Beauftragung eines Steuerberaters, Steuerbevollmächtigten oder Wirtschaftsprüfers.

Zusätzlich zur Gewerbesteuererklärung müssen UGs auch die Körperschaftsteuererklärung und die Umsatzsteuererklärung einreichen. Alle drei Erklärungen unterliegen denselben Abgabefristen. In der Praxis wird die Gewerbesteuererklärung meist gemeinsam mit der Körperschaftsteuererklärung beim Finanzamt eingereicht.

„Viele Geschäftsführer unterschätzen die Komplexität der Gewerbesteuererklärung. Hinzurechnungen nach § 8 GewStG und Kürzungen nach § 9 GewStG erfordern detaillierte Kenntnisse des Steuerrechts. Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt, erhält nicht nur eine verlängerte Frist, sondern auch die Sicherheit einer fachlich korrekten Erklärung.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Was passiert bei verspäteter Abgabe der Gewerbesteuererklärung?

Wird die Gewerbesteuererklärung nicht fristgerecht abgegeben, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag nach § 152 AO festsetzen. Dieser beträgt 0,25 % der festgesetzten Steuer pro angefangenem Monat der Verspätung, mindestens jedoch 25 Euro pro Monat.

Berechnung des Verspätungszuschlags

Die Höhe des Verspätungszuschlags richtet sich nach der tatsächlich festgesetzten Gewerbesteuer. Bei einer Steuerlast von 10.000 Euro und einer Verspätung von drei Monaten ergibt sich beispielsweise ein Zuschlag von 3 × 0,25 % = 0,75 % von 10.000 Euro = 75 Euro. Liegt die Steuerlast unter 10.000 Euro, greift die Mindestgrenze von 25 Euro pro Monat.

Verspätung Gewerbesteuer 5.000 € Gewerbesteuer 15.000 € Gewerbesteuer 30.000 €
1 Monat 25 € (Mindestbetrag) 37,50 € 75 €
3 Monate 75 € 112,50 € 225 €
6 Monate 150 € 225 € 450 €
12 Monate 300 € 450 € 900 €

Schätzungsbescheide und Zwangsgelder

Neben dem Verspätungszuschlag kann das Finanzamt bei ausbleibender Erklärung einen Schätzungsbescheid nach § 162 AO erlassen. Die geschätzte Steuerlast fällt in der Regel deutlich höher aus als die tatsächliche. Zudem kann das Finanzamt Zwangsgelder nach § 328 AO androhen und festsetzen, um die Abgabe zu erzwingen.

Achtung

Haftungsrisiko für Geschäftsführer: Als Geschäftsführer einer UG sind Sie persönlich dafür verantwortlich, dass die steuerlichen Pflichten der Gesellschaft erfüllt werden. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung können Sie nach § 69 AO persönlich für Steuerschulden haften.

Wie hängen Jahresabschluss und Gewerbesteuererklärung zusammen?

Die Gewerbesteuererklärung baut direkt auf dem handelsrechtlichen Jahresabschluss der UG auf. Grundlage ist der Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag aus der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB. Dieser wird im Rahmen der Körperschaftsteuererklärung durch außerbilanzielle Korrekturen zum steuerlichen Ergebnis modifiziert.

Ermittlung des Gewerbeertrags in drei Schritten

  1. Schritt 1 – Handelsrechtlicher Jahresüberschuss: Ermittlung des Ergebnisses nach HGB-Vorschriften (§§ 242 ff. HGB).
  2. Schritt 2 – Steuerliches Einkommen: Anpassung durch außerbilanzielle Korrekturen (z. B. nicht abzugsfähige Betriebsausgaben nach § 8 KStG, § 4 Abs. 5 EStG).
  3. Schritt 3 – Gewerbeertrag: Weitere Modifikation durch Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) und Kürzungen (§ 9 GewStG) zur Ermittlung des gewerbesteuerlichen Ergebnisses.

Typische Hinzurechnungen nach § 8 GewStG betreffen z. B. ein Viertel der Finanzierungsanteile (Zinsen, Miet- und Pachtzinsen für bewegliche Wirtschaftsgüter, Lizenzgebühren), soweit sie insgesamt 200.000 Euro übersteigen. Typische Kürzungen nach § 9 GewStG sind z. B. 1,2 % des Einheitswerts von Grundbesitz oder Gewinnanteile aus Beteiligungen.

Hinweis

Praxis-Tipp: Ohne vollständigen und geprüften Jahresabschluss kann keine korrekte Gewerbesteuererklärung erstellt werden. Deshalb sollte der Jahresabschluss vor der Steuererklärung fertiggestellt und vom Geschäftsführer festgestellt werden (§ 42a GmbHG).

„Wir erleben häufig, dass Geschäftsführer die Gewerbesteuererklärung isoliert betrachten. Tatsächlich ist sie aber das Endglied einer Kette: Erst kommt der handelsrechtliche Abschluss, dann die körperschaftsteuerliche Überleitungsrechnung, dann die gewerbesteuerliche Modifikation. Fehler im Jahresabschluss pflanzen sich durch alle Erklärungen fort.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche weiteren Fristen muss die UG neben der Gewerbesteuererklärung beachten?

Neben der Gewerbesteuererklärung treffen die UG weitere handels- und gesellschaftsrechtliche Pflichten, die mit eigenen Fristen versehen sind. Diese Fristen laufen teilweise parallel zur steuerlichen Abgabepflicht und müssen unabhängig voneinander eingehalten werden.

1. Feststellung des Jahresabschlusses nach § 42a GmbHG

Der Jahresabschluss muss von den Gesellschaftern innerhalb von 11 Monaten nach Bilanzstichtag festgestellt werden, da kleine UGs (die meist unter die Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften fallen) keine Frist von nur 8 Monaten einhalten müssen. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet das: Feststellung spätestens bis zum 30. November 2026.

2. Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB

Die UG muss ihren Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenlegen (nicht mehr beim Bundesanzeiger – diese Änderung gilt seit dem DiRUG vom 01.08.2022). Für den Stichtag 31.12.2025 endet die Frist am 31. Dezember 2026.

Achtung

Ordnungsgeld droht: Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung kann das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB in Höhe von 500 bis 25.000 Euro festsetzen. Die Offenlegungspflicht besteht unabhängig von der Größe der UG und kann nicht durch eine verlängerte Steuerfrist kompensiert werden.

  • Jahresabschluss erstellen (Bilanz, GuV, Anhang)
  • Jahresabschluss durch Gesellschafterversammlung feststellen (§ 42a GmbHG)
  • Körperschaftsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung einreichen
  • Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenlegen (§ 325 HGB)
  • Umsatzsteuererklärung und ggf. Umsatzsteuer-Voranmeldungen prüfen

Kann die Frist für die Gewerbesteuererklärung verlängert werden?

Ja, in begründeten Einzelfällen kann das Finanzamt die Abgabefrist für die Gewerbesteuererklärung auf Antrag verlängern. Voraussetzung ist ein sachlicher Grund, der die rechtzeitige Abgabe unmöglich oder unzumutbar macht. Ein Antrag sollte rechtzeitig vor Ablauf der Frist gestellt werden.

Anerkannte Gründe für eine Fristverlängerung

  • Krankheit des Geschäftsführers oder Steuerberaters: Längere Arbeitsunfähigkeit, die eine fristgerechte Erstellung verhindert.
  • Außergewöhnliche betriebliche Umstände: Z. B. Unternehmensumstrukturierung, Insolvenzverfahren, außergewöhnliche Geschäftsvorfälle.
  • Fehlende Unterlagen: Wenn Belege oder Daten von Dritten nicht rechtzeitig beschafft werden können (z. B. bei Beteiligungen im Ausland).
  • Überlastung des Steuerberaters: In der Praxis nur in Ausnahmefällen anerkannt, meist bei extremen Mandantenmengen oder IT-Ausfällen.

Hinweis

Hinweis: Eine Fristverlängerung entbindet nicht von der Pflicht, Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer fristgerecht zu leisten. Diese werden quartalsweise fällig (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.) und richten sich nach dem letzten Gewerbesteuerbescheid.

Der Antrag auf Fristverlängerung sollte schriftlich beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden und die Gründe sowie den gewünschten neuen Abgabetermin nennen. Das Finanzamt entscheidet nach Ermessen – ein Rechtsanspruch besteht nicht. Wer die Erstellung durch einen Steuerberater durchführen lässt, profitiert automatisch von der längeren Beraterfrist bis zum 30. April 2027 und benötigt in der Regel keine zusätzliche Verlängerung.

Wie erstelle ich als Geschäftsführer die Gewerbesteuererklärung korrekt?

Die Erstellung der Gewerbesteuererklärung für eine UG erfordert fundierte Kenntnisse im Steuerrecht. Sie erfolgt in der Regel elektronisch über ELSTER (Elektronische Steuererklärung), die vom Finanzamt bereitgestellte Plattform. Alternativ können spezialisierte Steuersoftware-Lösungen oder Steuerberater genutzt werden.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Jahresabschluss fertigstellen: Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach § 242, § 275 HGB erstellen.
  2. Körperschaftsteuerliche Überleitungsrechnung: Handelsrechtlichen Gewinn durch außerbilanzielle Korrekturen in das steuerliche Einkommen überleiten.
  3. Gewerbeertrag ermitteln: Steuerliches Einkommen um Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) erhöhen und Kürzungen (§ 9 GewStG) vornehmen.
  4. Formular GewSt 1 A ausfüllen: Gewerbeertrag, Hinzurechnungen, Kürzungen und eventuelle Verlustvorträge eintragen.
  5. Elektronisch übermitteln: Erklärung über ELSTER authentifiziert an das Finanzamt senden.

Typische Fehlerquellen

  • Unvollständige Hinzurechnungen: Oft werden Zinsaufwendungen, Mieten oder Lizenzgebühren nicht korrekt erfasst.
  • Falsche Kürzungen: Gewinnausschüttungen von Tochtergesellschaften oder Grundbesitz werden nicht oder falsch gekürzt.
  • Verlustvortrag nicht berücksichtigt: Bestehende Gewerbeverluste aus Vorjahren (§ 10a GewStG) werden übersehen.
  • Fehlende Anlagen: Bei Organschaften, Beteiligungen oder Grundbesitz müssen zusätzliche Anlagen eingereicht werden.

„Die Gewerbesteuererklärung ist technisch anspruchsvoll und fehleranfällig. Selbst erfahrene Geschäftsführer übersehen oft Details bei Hinzurechnungen oder Kürzungen. Wer Sicherheit möchte, lässt die Erklärung durch einen Steuerberater erstellen – das spart nicht nur Zeit, sondern vermeidet auch kostspielige Fehler und Nachforderungen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wer den Jahresabschluss und die Steuererklärungen nicht selbst erstellen möchte, kann auf digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz.de zurückgreifen. Dort erhalten Geschäftsführer den vollständigen Jahresabschluss samt aller Steuererklärungen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer) durch zugelassene Steuerberater – digital koordiniert, mit transparenten Festpreisen und ohne lange Wartezeiten.

Gibt es steuerliche Besonderheiten für kleine UGs?

Kleine UGs profitieren von verschiedenen Erleichterungen im Handelsrecht, z. B. bei der Erstellung des Jahresabschlusses und der Offenlegung. Im Gewerbesteuerrecht gelten jedoch keine besonderen Erleichterungen für kleine Gesellschaften – die Pflicht zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung bleibt bestehen.

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Die UG fällt meist in die Kategorie Kleinstkapitalgesellschaft nach § 267a HGB oder kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB. Die Größenklasse bestimmt den Umfang des Jahresabschlusses und die Offenlegungspflichten, nicht aber die steuerliche Erklärungspflicht.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a) ≤ 450.000 € ≤ 900.000 € ≤ 10
Kleine Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 1) ≤ 7,5 Mio. € ≤ 15 Mio. € ≤ 50
Mittelgroße Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 2) ≤ 25 Mio. € ≤ 50 Mio. € ≤ 250

Zwei der drei Kriterien müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- bzw. unterschritten werden, damit ein Größenwechsel eintritt (§ 267 Abs. 4 HGB).

Gewerbesteuer-Hebesatz und kommunale Unterschiede

Die tatsächliche Gewerbesteuerlast hängt neben dem Gewerbeertrag vom Hebesatz der Gemeinde ab (§ 16 GewStG). Dieser variiert stark – von unter 200 % in einigen ländlichen Gemeinden bis über 490 % in Großstädten wie München oder Frankfurt. Die Gewerbesteuer wird von der Standortgemeinde der Betriebsstätte erhoben, nicht vom Sitz der UG (sofern abweichend).

24.500 €

Gewerbesteuer-Freibetrag für alle Gewerbetreibenden (§ 11 Abs. 1 GewStG)

3,5 %

Gewerbesteuer-Messzahl für Kapitalgesellschaften (§ 11 Abs. 2 GewStG)

200–490 %

Typische Spannbreite der kommunalen Hebesätze in Deutschland

Häufig gestellte Fragen

Muss jede UG eine Gewerbesteuererklärung abgeben, auch wenn kein Gewinn erzielt wurde?

Ja, die Abgabepflicht nach § 14 Abs. 1 GewStG besteht unabhängig vom Gewinn. Auch bei Verlust oder Nullergebnis ist die Gewerbesteuererklärung fristgerecht einzureichen. Das Finanzamt prüft dann, ob ein Gewerbeertrag vorliegt und ob der Freibetrag nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG von 24.500 Euro überschritten wird.

Kann die UG elektronisch per ELSTER einreichen oder muss die Erklärung in Papierform erfolgen?

Seit 2011 besteht für Kapitalgesellschaften gemäß § 5a EStDV eine grundsätzliche Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Steuererklärungen über ELSTER. Die Gewerbesteuererklärung der UG muss daher elektronisch authentifiziert eingereicht werden – Papierformulare werden vom Finanzamt nicht mehr akzeptiert.

Wer ist für die Abgabe der Gewerbesteuererklärung verantwortlich – der Geschäftsführer oder der Steuerberater?

Die Verantwortung liegt beim Geschäftsführer der UG als gesetzlichem Vertreter nach § 35 GmbHG. Der Steuerberater übernimmt die Erstellung im Auftrag, haftet jedoch nicht für die fristgerechte Abgabe, wenn der Mandant notwendige Unterlagen verspätet liefert. Eine schriftliche Mandatsvereinbarung mit klaren Fristen ist deshalb essenziell.

Gibt es eine Bagatellgrenze, unterhalb derer keine Gewerbesteuer anfällt?

Ja, nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro für den Gewerbeertrag. Bleibt der ermittelte Gewerbeertrag darunter, fällt keine Gewerbesteuer an. Die Gewerbesteuererklärung muss dennoch abgegeben werden, um den Freibetrag geltend zu machen und die Nichtveranlagung zu dokumentieren.

Muss die UG Gewerbesteuer-Vorauszahlungen leisten und wie wirkt sich das auf die Erklärung aus?

Ja, das Finanzamt setzt nach § 19 GewStG vierteljährliche Vorauszahlungen fest (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.). Die Jahreserklärung führt dann zur Festsetzung der tatsächlichen Steuerschuld. Zu viel gezahlte Vorauszahlungen werden erstattet, zu wenig gezahlte müssen nachgezahlt werden. Die Vorauszahlungshöhe orientiert sich am letzten Bescheid.

Kann eine UG von der Gewerbesteuer befreit werden, wenn sie gemeinnützig tätig ist?

Ja, eine UG kann als gemeinnützige Körperschaft nach §§ 51–68 AO anerkannt werden und ist dann gemäß § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit. Voraussetzung ist die ausschließliche und unmittelbare Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke. Die Gemeinnützigkeit muss im Freistellungsbescheid des Finanzamts bestätigt sein.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Gewerbesteuergesetz (GewStG), Abgabenordnung (AO), Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie melde ich mich an?

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Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
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Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

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Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
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Ben
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