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Datum

Lesedauer

11–17 Minuten

OnlineBilanzBlogHebesatz Münster

Gewerbesteuer-Hebesatz Münster 2026: Berechnung & Vergleich

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Münster bestimmt, wie viel Gewerbesteuer Unternehmen tatsächlich zahlen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie hoch der Hebesatz 2026 ist, wie die Gewerbesteuer berechnet wird, wie Münster im Vergleich zu anderen NRW-Städten dasteht und welche Fristen für Erklärung und Vorauszahlung gelten. Außerdem erläutern wir die Anrechnung auf Einkommensteuer und Körperschaftsteuer sowie den Zusammenhang mit dem Jahresabschluss.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

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Kurzantwort

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Münster beträgt 2026 voraussichtlich 475 Prozent. Die Gewerbesteuer wird aus dem Gewerbeertrag nach Hinzurechnungen und Kürzungen ermittelt, mit der Steuermesszahl (3,5 %) multipliziert und mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Personengesellschaften und Einzelunternehmer können die Gewerbesteuer anteilig auf die Einkommensteuer anrechnen, Kapitalgesellschaften hingegen nicht auf die Körperschaftsteuer.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Münster 2026?

Die Stadt Münster erhebt für das Jahr 2026 einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 475 %. Dieser Hebesatz liegt über dem bundesweiten Durchschnitt und hat direkten Einfluss auf die Gewerbesteuerlast aller in Münster ansässigen Gewerbebetriebe – insbesondere von Kapitalgesellschaften wie GmbHs, die grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig sind.

Der Hebesatz wird von der Stadt Münster gemäß § 16 Gewerbesteuergesetz (GewStG) jährlich durch Satzungsbeschluss festgelegt. Er multipliziert den Gewerbesteuermessbetrag, der sich aus dem Gewerbeertrag nach Abzug des Freibetrags (bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften 24.500 Euro) und der Anwendung der Steuermesszahl von 3,5 % ergibt.

475 %

Hebesatz Münster 2026

3,5 %

Steuermesszahl

16,625 %

Effektive Gewerbesteuer

Hinweis

Praxishinweis: Die effektive Gewerbesteuerbelastung in Münster beträgt somit 16,625 % des Gewerbeertrags (3,5 % Steuermesszahl × 475 % Hebesatz = 16,625 %). Dies sollte bei der Steuerplanung und der Wahl des Betriebsstandorts berücksichtigt werden.

Wie wird die Gewerbesteuer in Münster berechnet?

Die Gewerbesteuerberechnung erfolgt in mehreren Schritten nach den Vorgaben des Gewerbesteuergesetzes. Zunächst wird der Gewerbeertrag ermittelt, der grundsätzlich dem Gewinn aus Gewerbebetrieb gemäß § 7 GewStG entspricht. Bei Kapitalgesellschaften ist dies der steuerliche Gewinn nach § 7 Abs. 1 KStG.

Berechnungsschritte im Detail

  1. Gewerbeertrag ermitteln: Ausgang ist der steuerliche Gewinn, der durch Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) und Kürzungen (§ 9 GewStG) zum Gewerbeertrag wird.
  2. Freibetrag abziehen: Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird ein Freibetrag von 24.500 Euro abgezogen. GmbHs erhalten keinen Freibetrag.
  3. Gewerbesteuermessbetrag berechnen: Gewerbeertrag × 3,5 % Steuermesszahl = Gewerbesteuermessbetrag (§ 11 GewStG).
  4. Gewerbesteuer ermitteln: Gewerbesteuermessbetrag × 475 % Hebesatz Münster = Gewerbesteuerschuld.
Berechnungsschritt Beispiel GmbH Münster
Steuerlicher Gewinn 100.000 €
Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) + 5.000 €
Kürzungen (§ 9 GewStG) − 2.000 €
Gewerbeertrag 103.000 €
Freibetrag (bei GmbH) 0 €
Gewerbesteuermessbetrag (3,5 %) 3.605 €
Hebesatz Münster × 475 %
Gewerbesteuerschuld 17.124 €

„Die Gewerbesteuer ist eine komplexe Materie mit zahlreichen Hinzurechnungs- und Kürzungsvorschriften. Besonders bei Finanzierungskosten, Miet- und Pachtzinsen sowie Lizenzzahlungen greifen die erweiterten Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 GewStG. Eine präzise Berechnung durch den Steuerberater ist unerlässlich, um steuerliche Risiken zu minimieren.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wie steht Münster im Vergleich zu anderen Städten in NRW?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz von 475 % in Münster bewegt sich im oberen Mittelfeld nordrhein-westfälischer Großstädte. Die Hebesätze variieren regional erheblich, was bei der Standortwahl für Unternehmen eine wichtige Rolle spielen kann.

Stadt Hebesatz 2026 Effektive Belastung
Köln 475 % 16,625 %
Münster 475 % 16,625 %
Düsseldorf 440 % 15,40 %
Dortmund 490 % 17,15 %
Essen 495 % 17,325 %
Bielefeld 460 % 16,10 %
Bonn 450 % 15,75 %
Mönchengladbach 460 % 16,10 %

Der Vergleich zeigt: Während Münster mit 475 % gleichauf mit Köln liegt, erheben Städte wie Essen (495 %) und Dortmund (490 %) höhere Hebesätze. Düsseldorf ist mit 440 % günstiger positioniert. Diese Unterschiede können bei großen Gewerbeerträgen mehrere tausend Euro Differenz ausmachen.

Hinweis

Standortfaktor Gewerbesteuer: Bei einem Gewerbeertrag von 500.000 Euro beträgt die Differenz zwischen Düsseldorf (440 %) und Essen (495 %) rund 9.625 Euro jährlich. Für wachsende Unternehmen kann dies ein relevanter Entscheidungsfaktor sein.

Welche Unternehmen müssen Gewerbesteuer in Münster zahlen?

Gewerbesteuerpflichtig sind gemäß § 2 GewStG alle Unternehmen, die einen stehenden Gewerbebetrieb im Inland unterhalten. Die Steuerpflicht knüpft an die tatsächliche Ausübung eines Gewerbes an – unabhängig von der Rechtsform, wobei Kapitalgesellschaften kraft Rechtsform immer als Gewerbebetrieb gelten.

Gewerbesteuerpflichtige Rechtsformen

Immer gewerbesteuerpflichtig

GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG, KGaA und andere Kapitalgesellschaften sind kraft Rechtsform gewerbesteuerpflichtig – unabhängig von der tatsächlichen Tätigkeit (§ 2 Abs. 2 GewStG).

Bei gewerblicher Tätigkeit

Einzelunternehmen, GbR, OHG, KG und PartG sind nur bei tatsächlicher Ausübung eines Gewerbes steuerpflichtig. Freiberufler nach § 18 EStG sind grundsätzlich befreit.

Ausnahmen von der Gewerbesteuerpflicht

  • Freiberufler: Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten und andere Katalogberufe nach § 18 EStG sind von der Gewerbesteuer befreit.
  • Land- und Forstwirtschaft: Betriebe der Urproduktion unterliegen nicht der Gewerbesteuer.
  • Vermögensverwaltung: Reine Vermögensverwaltung ohne gewerblichen Grundstückshandel ist nicht gewerbesteuerpflichtig.
  • Gemeinnützige Körperschaften: Bei ausschließlich gemeinnützigen Tätigkeiten nach §§ 51 ff. AO entfällt die Gewerbesteuerpflicht.

Achtung

Vorsicht bei gemischten Tätigkeiten: Wenn eine freiberufliche Personengesellschaft neben der freiberuflichen auch gewerbliche Einkünfte erzielt, führt dies zur sogenannten Abfärbewirkung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG – die gesamte Tätigkeit wird dann gewerblich und gewerbesteuerpflichtig.

Was gilt bei Betriebsstätten in mehreren Gemeinden?

Unterhält ein Unternehmen Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, wird die Gewerbesteuer nach dem Prinzip der Zerlegung gemäß §§ 28 ff. GewStG auf die beteiligten Gemeinden aufgeteilt. Jede Gemeinde wendet dann ihren eigenen Hebesatz auf ihren Anteil am Gewerbesteuermessbetrag an.

Zerlegungsmaßstäbe

Die Aufteilung erfolgt nach § 29 GewStG anhand folgender Kriterien, die nach ihrer Priorität angewendet werden:

  1. Arbeitslöhne: Hauptmaßstab ist das Verhältnis der in den einzelnen Gemeinden gezahlten Arbeitslöhne (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 GewStG).
  2. Betriebsstättenzahl: Wenn keine Arbeitslöhne gezahlt werden, erfolgt die Zerlegung nach der Anzahl der Betriebsstätten.
  3. Sonderregelungen: Für bestimmte Branchen (z.B. Versicherungen, Kreditinstitute) gelten Spezialvorschriften.
Beispiel Details
Gewerbesteuermessbetrag 10.000 €
Betriebsstätte Münster Arbeitslöhne 600.000 € (60 %)
Betriebsstätte Dortmund Arbeitslöhne 400.000 € (40 %)
Zerlegungsanteil Münster 6.000 € Messbetrag
Zerlegungsanteil Dortmund 4.000 € Messbetrag
Gewerbesteuer Münster 6.000 € × 475 % = 28.500 €
Gewerbesteuer Dortmund 4.000 € × 490 % = 19.600 €
Gesamtbelastung 48.100 €

„Die Zerlegung wird häufig unterschätzt, kann aber bei unterschiedlichen Hebesätzen erhebliche Auswirkungen haben. Unternehmen sollten bei der Standortplanung neuer Betriebsstätten nicht nur Miete und Infrastruktur, sondern auch die lokalen Hebesätze berücksichtigen. Eine strategische Verteilung der Arbeitslöhne ist steuerlich nicht zulässig – die Zerlegung muss den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wird die Gewerbesteuer auf andere Steuern angerechnet?

Die Anrechnung der Gewerbesteuer hängt von der Rechtsform des Unternehmens ab. Während Einzelunternehmer und Personengesellschafter eine pauschale Anrechnung auf die Einkommensteuer erhalten, ist dies bei Kapitalgesellschaften grundsätzlich nicht möglich.

Anrechnung bei Personenunternehmen

Einzelunternehmer und Mitunternehmer (z.B. GbR, OHG, KG) können gemäß § 35 EStG das 3,8-fache des Gewerbesteuermessbetrags auf ihre Einkommensteuerschuld anrechnen. Dies führt bei Hebesätzen bis 380 % zu einer vollständigen Kompensation der Gewerbesteuer durch die Einkommensteuer.

Position Betrag
Gewerbeertrag 50.000 €
Abzgl. Freibetrag − 24.500 €
Maßgebender Gewerbeertrag 25.500 €
Gewerbesteuermessbetrag (3,5 %) 892,50 €
Gewerbesteuer Münster (475 %) 4.239,38 €
Anrechenbar auf ESt (3,8-fach) 3.391,50 €
Verbleibende Mehrbelastung 847,88 €

Bei einem Hebesatz von 475 % in Münster verbleibt nach Anrechnung eine Nettobelastung, da die Anrechnung auf das 3,8-fache des Messbetrags begrenzt ist. Der effektive Nachteil beträgt 95 Prozentpunkte über dem neutralen Hebesatz von 380 %.

Situation bei Kapitalgesellschaften

Bei GmbHs, UGs und anderen Kapitalgesellschaften ist keine Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Körperschaftsteuer möglich. Die Gewerbesteuer wirkt hier als zusätzliche Belastung neben der Körperschaftsteuer von 15 % (zzgl. Solidaritätszuschlag 5,5 % hierauf).

15,0 %

Körperschaftsteuer

16,625 %

Gewerbesteuer Münster

~32,5 %

Gesamtbelastung GmbH

Hinweis

Steuerliche Gesamtbelastung: Die Gewerbesteuer ist bei der Körperschaftsteuer als Betriebsausgabe abzugsfähig, was zu einem gewissen Entlastungseffekt führt. Die tatsächliche Gesamtsteuerbelastung einer GmbH in Münster liegt dadurch bei circa 32,5 % statt rechnerisch 31,625 % – unter Berücksichtigung der Wechselwirkung zwischen beiden Steuerarten.

Welche Fristen gelten für Gewerbesteuererklärung und Vorauszahlungen?

Die Gewerbesteuererklärung ist gemäß § 14a GewStG bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt einzureichen. Bei Bearbeitung durch einen Steuerberater verlängert sich die Frist automatisch – für den Veranlagungszeitraum 2025 gilt bei steuerlicher Beratung eine Abgabefrist bis zum 30. April 2027 (bzw. 2. Mai 2027, da der 30. April auf einen Samstag fällt).

Gewerbesteuer-Vorauszahlungen

Die Gewerbesteuer wird in vierteljährlichen Vorauszahlungen entrichtet, die jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig sind (§ 19 GewStG). Die Höhe der Vorauszahlungen bemisst sich nach dem letzten Gewerbesteuermessbescheid.

  • Vorauszahlung 15. Februar 2026 (für Q1/2026)
  • Vorauszahlung 15. Mai 2026 (für Q2/2026)
  • Vorauszahlung 15. August 2026 (für Q3/2026)
  • Vorauszahlung 15. November 2026 (für Q4/2026)
  • Gewerbesteuererklärung 2025 spätestens 31. Juli 2026 (ohne Steuerberater)
  • Gewerbesteuererklärung 2025 spätestens 2. Mai 2027 (mit Steuerberater)

Achtung

Säumniszuschläge vermeiden: Bei verspäteter Zahlung der Vorauszahlungen erhebt die Kommune Säumniszuschläge von 1 % pro angefangenem Monat (§ 240 AO). Bei größeren Beträgen können erhebliche Zusatzkosten entstehen. Ein SEPA-Lastschriftmandat verhindert versäumte Zahlungstermine.

Herabsetzung von Vorauszahlungen

Wenn der tatsächliche Gewerbeertrag voraussichtlich deutlich unter dem des Vorjahres liegt, kann gemäß § 19 Abs. 3 GewStG ein Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Dies verhindert unnötige Liquiditätsbelastungen und vermeidet hohe Erstattungen bei der Jahresveranlagung.

„Viele Unternehmen übersehen die Möglichkeit zur Anpassung der Vorauszahlungen. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Phasen oder nach Investitionen kann eine zeitnahe Herabsetzung die Liquidität deutlich entlasten. Wir empfehlen eine unterjährige Überwachung der Gewerbesteuerlast, um rechtzeitig reagieren zu können.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wie hängen Gewerbesteuer und Jahresabschluss zusammen?

Die Gewerbesteuer basiert auf dem steuerlichen Gewinn, der aus dem handelsrechtlichen Jahresabschluss abgeleitet wird. Für GmbHs ist der Jahresabschluss gemäß § 242 ff. HGB zwingend vorgeschrieben und muss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung erstellt werden.

Der handelsrechtliche Gewinn aus der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) bildet die Ausgangsgröße für die steuerliche Gewinnermittlung. Durch Hinzurechnungen und Kürzungen nach den Vorschriften des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) und Einkommensteuergesetzes (EStG) entsteht der steuerliche Gewinn, der wiederum Grundlage für den Gewerbeertrag nach § 7 GewStG ist.

Von der Bilanz zur Gewerbesteuererklärung

  1. Jahresabschluss erstellen: Bilanz und GuV nach HGB, bei GmbH mit Feststellung durch Gesellschafterversammlung gemäß § 42a GmbHG.
  2. Steuerliche Überleitungsrechnung: Anpassungen des handelsrechtlichen Ergebnisses an steuerliche Vorschriften (z.B. Abschreibungen, Rückstellungen).
  3. Körperschaftsteuererklärung: Ermittlung des zu versteuernden Einkommens für die Körperschaftsteuer.
  4. Gewerbesteuererklärung: Ausgehend vom körperschaftsteuerlichen Gewinn werden Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) und Kürzungen (§ 9 GewStG) vorgenommen.
  5. Gewerbesteuermessbescheid: Das Finanzamt erlässt den Messbescheid, auf dessen Grundlage die Kommune die Gewerbesteuer festsetzt.

Hinweis

Praxistipp: Die Qualität des Jahresabschlusses bestimmt die Qualität der Steuererklärungen. Fehler in der Bilanzierung können zu Steuernachzahlungen, Zinsen und im schlimmsten Fall zu Steuerstrafverfahren führen. Eine fachgerechte Erstellung durch einen Steuerberater sichert die steuerliche Anerkennung und minimiert Haftungsrisiken.

Feststellungs- und Offenlegungsfristen bei GmbHs

GmbHs müssen den Jahresabschluss innerhalb bestimmter Fristen feststellen und offenlegen. Nach § 42a GmbHG muss der Jahresabschluss kleiner GmbHs innerhalb von 11 Monaten nach dem Bilanzstichtag durch die Gesellschafterversammlung festgestellt werden (bei mittelgroßen und großen GmbHs: 8 Monate).

Zusätzlich besteht nach § 325 HGB die Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses beim Unternehmensregister innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag. Seit dem DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie, in Kraft seit 01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger.

Frist Kleine GmbH Mittelgroße/Große GmbH
Feststellung JA (§ 42a GmbHG) 11 Monate 8 Monate
Offenlegung (§ 325 HGB) 12 Monate 12 Monate
Steuererklärung ohne StB 31. Juli Folgejahr 31. Juli Folgejahr
Steuererklärung mit StB 30. April übernächstes Jahr 30. April übernächstes Jahr

Achtung

Ordnungsgeld droht: Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung des Jahresabschlusses droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Das Bundesamt für Justiz verfolgt Verstöße konsequent – eine fristgerechte Einreichung ist daher zwingend erforderlich.

Wer den Jahresabschluss und die damit verbundenen Steuererklärungen durch einen Steuerberater erstellen lässt, profitiert von der automatischen Fristverlängerung und der Sicherheit einer fachgerechten Bearbeitung. Plattformen wie OnlineBilanz verbinden diese Steuerberater-Qualität mit digitaler Effizienz und transparenten Festpreisen – ohne lange Wartezeiten bei der Mandantenakquise.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als Kleinunternehmer in Münster von der Gewerbesteuer befreit werden?

Nein, eine pauschale Befreiung für Kleinunternehmer gibt es nicht. Allerdings greift der Freibetrag von 24.500 Euro nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Liegt der Gewerbeertrag darunter, fällt keine Gewerbesteuer an. Kapitalgesellschaften haben keinen Freibetrag.

Wer erhebt die Gewerbesteuer in Münster – die Stadt oder das Finanzamt?

Die Gewerbesteuer wird vom zuständigen Finanzamt festgesetzt (Gewerbesteuermessbescheid). Die Stadt Münster erlässt dann auf dieser Grundlage den Gewerbesteuerbescheid und fordert die Zahlung ein. Die Gemeinde ist also Gläubiger der Gewerbesteuer, während das Finanzamt die Bemessungsgrundlage ermittelt.

Kann der Hebesatz in Münster während des Jahres geändert werden?

Ja, die Stadt Münster kann den Hebesatz durch Ratsbeschluss jederzeit ändern. Änderungen gelten in der Regel ab dem 1. Januar des Folgejahres, können aber auch unterjährig wirksam werden. Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie bei der Liquiditätsplanung mögliche Hebesatzänderungen berücksichtigen sollten.

Muss ich Gewerbesteuer zahlen, wenn ich nebenberuflich selbstständig bin?

Das hängt von der Art der Tätigkeit ab. Freiberufler zahlen grundsätzlich keine Gewerbesteuer, unabhängig vom Umfang. Gewerbetreibende hingegen sind gewerbesteuerpflichtig, auch nebenberuflich. Hier greift jedoch der Freibetrag von 24.500 Euro. Zudem muss ein Gewerbebetrieb vorliegen – eine bloße vermögensverwaltende Tätigkeit löst keine Gewerbesteuerpflicht aus.

Was passiert, wenn ich die Gewerbesteuererklärung in Münster zu spät abgebe?

Bei verspäteter Abgabe kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag nach § 152 AO festsetzen. Dieser beträgt mindestens 25 Euro pro angefangenen Monat der Verspätung, bei Steuernachzahlungen 0,25 % der festgesetzten Steuer pro Monat, höchstens 25.000 Euro. Zudem können Zwangsgelder und Schätzungen drohen.

Gibt es in Münster kommunale Förderprogramme, die die Gewerbesteuerbelastung senken?

Direkte Ermäßigungen der Gewerbesteuer gibt es nicht. Die Stadt Münster und das Land NRW bieten jedoch verschiedene Förderprogramme für Unternehmensgründungen, Investitionen oder Innovationen. Diese können indirekt die Steuerlast senken, indem sie die Liquidität verbessern oder bestimmte Aufwendungen bezuschussen. Eine Beratung durch einen Steuerberater ist hier sinnvoll.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Gewerbesteuergesetz (GewStG), Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV), Abgabenordnung (AO), Einkommensteuergesetz (EStG). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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Ben
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