Gewerbesteuer Hannover 2026: Hebesatz & Berechnung
Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Die Gewerbesteuer Hannover wird mit einem Hebesatz von 460 % erhoben und betrifft alle gewerblichen Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in der Landeshauptstadt Niedersachsens. Für das Wirtschaftsjahr 2025 (Stichtag 31.12.2025) gelten besondere Fristen für Erklärung, Vorauszahlung und Jahresabschluss. Dieser Ratgeber erklärt Rechtsgrundlagen, Berechnung und Optimierungsmöglichkeiten nach §§ 7–16 GewStG.
Kurzantwort
In Hannover gilt 2026 ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 460 %. Die Gewerbesteuer wird auf den Gewerbeertrag nach § 7 GewStG erhoben, der aus dem steuerlichen Gewinn durch Hinzurechnungen und Kürzungen ermittelt wird. Alle gewerblichen Unternehmen – insbesondere GmbH, UG, OHG und Einzelunternehmen – sind gewerbesteuerpflichtig, sofern sie eine Betriebsstätte in Hannover unterhalten.
Inhaltsverzeichnis
- Welcher Gewerbesteuer-Hebesatz gilt in Hannover 2026?
- Welche Unternehmen sind in Hannover gewerbesteuerpflichtig?
- Wie wird der Gewerbeertrag für Hannover ermittelt?
- Wie funktionieren Gewerbesteuer-Vorauszahlungen in Hannover?
- Welche Fristen gelten für die Gewerbesteuererklärung in Hannover?
- Wie lässt sich die Gewerbesteuer in Hannover optimieren?
- Wie hoch ist die Gewerbesteuer in den Nachbargemeinden Hannovers?
- Wie hängen Jahresabschluss und Gewerbesteuer in Hannover zusammen?
Welcher Gewerbesteuer-Hebesatz gilt in Hannover 2026?
Die Landeshauptstadt Hannover erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 460 % (Stand 2026). Dieser Hebesatz gehört zu den höheren in Niedersachsen und liegt deutlich über der bundesweiten Steuermesszahl von 3,5 %, die nach § 11 Abs. 2 GewStG für alle Gewerbebetriebe einheitlich gilt.
Die tatsächliche Gewerbesteuerbelastung Ihres Unternehmens errechnet sich aus dem Gewerbeertrag, der um Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) und Kürzungen (§ 9 GewStG) korrigiert wird. Auf diesen angepassten Gewerbeertrag wird zunächst die Steuermesszahl angewendet, anschließend der kommunale Hebesatz.
Beispielrechnung Hannover
Gewerbeertrag nach Hinzurechnungen/Kürzungen: 100.000 € Steuermessbetrag (3,5 %): 3.500 € Gewerbesteuer (3.500 € × 460 %): 16.100 €
Der Hebesatz wird vom Stadtrat festgelegt und kann sich in den Folgejahren ändern. Für GmbH-Geschäftsführer ist die genaue Kenntnis des Hebesatzes entscheidend für die Liquiditätsplanung und die Kalkulation von Vorauszahlungen, die quartalsweise an das Finanzamt Hannover-Nord oder Hannover-Süd zu leisten sind.
Welche Unternehmen sind in Hannover gewerbesteuerpflichtig?
Grundsätzlich unterliegen alle Gewerbebetriebe mit Sitz, Geschäftsleitung oder Betriebsstätte in Hannover der Gewerbesteuerpflicht nach § 2 GewStG. Für GmbHs gilt eine gesetzliche Fiktion: Nach § 2 Abs. 2 GewStG wird jede Kapitalgesellschaft automatisch als Gewerbebetrieb behandelt, unabhängig von der tatsächlichen Tätigkeit.
Betroffene Rechtsformen
- GmbH und UG (haftungsbeschränkt): Immer gewerbesteuerpflichtig, auch bei freiberuflichen oder vermögensverwaltenden Tätigkeiten
- AG, KGaA: Ebenfalls kraft Rechtsform gewerbesteuerpflichtig
- GmbH & Co. KG: Gewerbesteuerpflichtig, wenn die Komplementär-GmbH die Geschäftsführung übernimmt
- Personengesellschaften (OHG, KG): Nur bei tatsächlicher gewerblicher Tätigkeit nach § 15 EStG
- Einzelunternehmen: Gewerbesteuerpflichtig, sofern gewerblich tätig (Freiberufler sind ausgenommen)
Achtung bei Betriebsstätten
Hat Ihre GmbH mehrere Betriebsstätten in verschiedenen Gemeinden, wird die Gewerbesteuer nach § 28 GewStG im Verhältnis der Arbeitslöhne aufgeteilt (Zerlegung). Die unterschiedlichen Hebesätze können dann erhebliche Planungsspielräume eröffnen oder belasten.
Freiberufler (§ 18 EStG) wie Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten oder Steuerberater sind von der Gewerbesteuer befreit – allerdings nur, solange sie als Einzelperson oder in einer Personengesellschaft ohne Kapitalgesellschaftsbeteiligung tätig sind. Sobald eine GmbH vorgeschaltet ist, greift die Gewerbesteuerpflicht.
Wie wird der Gewerbeertrag für Hannover ermittelt?
Der Gewerbeertrag ist die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer und wird nach §§ 7–9 GewStG ermittelt. Ausgangspunkt ist der Gewinn aus Gewerbebetrieb nach Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuerrecht, also der Jahresüberschuss laut Handelsbilanz, korrigiert um steuerliche Mehr- und Minderrechungen (z. B. nicht abzugsfähige Betriebsausgaben, § 8 KStG).
Hinzurechnungen nach § 8 GewStG
Bestimmte Aufwendungen, die in der Gewinn- und Verlustrechnung bereits abgezogen wurden, werden dem steuerlichen Gewinn wieder hinzugerechnet, soweit sie einen Freibetrag von 200.000 € (nach § 8 Nr. 1 GewStG) übersteigen. Zu einem Viertel (25 %) sind hinzuzurechnen:
- Entgelte für Schulden (Zinsen), soweit sie den Freibetrag übersteigen
- Renten und dauernde Lasten
- Gewinnanteile stiller Gesellschafter
- Ein Fünftel (20 %) der Miet- und Pachtzinsen für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
- Ein Viertel (25 %) der Miet- und Pachtzinsen für unbewegliche Wirtschaftsgüter (Immobilien)
Kürzungen nach § 9 GewStG
Nach den Hinzurechnungen folgen Kürzungen, die den Gewerbeertrag mindern. Besonders relevant für GmbHs in Hannover:
- Freibetrag: 24.500 € für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG); für Kapitalgesellschaften entfällt dieser Freibetrag
- Dividenden: Ausländische Schachteldividenden können teilweise gekürzt werden
- Grundbesitz: Erträge aus Grundbesitz, soweit sie bereits der Grundsteuer unterliegen, können unter bestimmten Voraussetzungen gekürzt werden
„Die Hinzurechnungen nach § 8 GewStG treffen kapitalintensive und fremdfinanzierte GmbHs besonders hart. Gerade in Hannover mit dem hohen Hebesatz von 460 % sollten Geschäftsführer bei Miet- oder Leasingverträgen genau prüfen, welche Gestaltungsalternativen steuerlich günstiger sind.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
| Position | Ausgangswert | Hinzurechnung/Kürzung | Gewerbeertrag |
|---|---|---|---|
| Gewinn laut Steuerbilanz | 120.000 € | — | 120.000 € |
| + Schuldzinsen (250.000 €, Freibetrag -200.000 €) | — | + 12.500 € | 132.500 € |
| + Miete Immobilie (60.000 €) | — | + 15.000 € | 147.500 € |
| Gewerbeertrag (aufgerundet) | — | — | 147.500 € |
Wie funktionieren Gewerbesteuer-Vorauszahlungen in Hannover?
Die Gewerbesteuer wird nach § 19 GewStG in quartalsweisen Vorauszahlungen erhoben, fällig jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Grundlage ist der letzte Gewerbesteuermessbescheid, den das Finanzamt (für Hannover: Finanzamt Hannover-Nord oder Hannover-Süd, je nach Sitz) festgesetzt hat.
Die Stadt Hannover zieht die Gewerbesteuer auf Basis des Steuermessbescheids des Finanzamts ein. Das bedeutet: Das Finanzamt stellt den Gewerbesteuermessbetrag fest (z. B. 3.500 €), die Stadt Hannover wendet darauf ihren Hebesatz an (460 %) und fordert das Ergebnis (16.100 €) in vier gleichen Raten an.
Anpassung der Vorauszahlungen
Ändert sich der Gewerbeertrag im laufenden Jahr erheblich – etwa durch Umsatzeinbrüche, Investitionen oder Sondereffekte – können Sie beim Finanzamt einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen nach § 19 Abs. 3 GewStG stellen. Dies ist formlos möglich, sollte aber nachvollziehbar begründet werden (z. B. durch aktuelle BWA oder Planzahlen).
Liquiditätsfalle vermeiden
Wird die Vorauszahlung nicht oder zu spät beantragt und der tatsächliche Gewerbeertrag liegt deutlich höher, droht am Jahresende eine hohe Nachzahlung. Bei einem Hebesatz von 460 % summiert sich das schnell auf fünfstellige Beträge – ein Liquiditätsrisiko für viele GmbHs.
-
Gewerbesteuermessbescheid des Finanzamts prüfen und Vorauszahlungstermine im Kalender markieren
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Bei absehbaren Gewinnänderungen frühzeitig Anpassungsantrag stellen
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Quartalsweise Rücklagen für Vorauszahlungen bilden, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden
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Nach Jahresabschluss Gewerbesteuererklärung fristgerecht einreichen (Abgabefrist siehe § 149 Abs. 2 AO, i. d. R. 31. Juli des Folgejahres, verlängert durch Steuerberater)
Welche Fristen gelten für die Gewerbesteuererklärung in Hannover?
Die Gewerbesteuererklärung für das Jahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) muss grundsätzlich bis zum 31. Juli 2026 beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden (§ 149 Abs. 2 AO). Wird die Erklärung durch einen Steuerberater erstellt, verlängert sich die Frist automatisch auf den 28. Februar 2027 (bzw. 30. April 2027 bei Fristverlängerung).
Die Gewerbesteuererklärung ist Teil der einheitlichen und gesonderten Feststellung bei Personengesellschaften bzw. wird bei Kapitalgesellschaften zusammen mit der Körperschaftsteuererklärung eingereicht. Für GmbHs bedeutet das: Die Gewerbesteuererklärung ist untrennbar mit dem Jahresabschluss und der Körperschaftsteuererklärung verbunden.
31.07.
Abgabefrist ohne Steuerberater (Jahr 2026 für Stichtag 31.12.2025)
28.02.
Verlängerte Frist mit Steuerberater (2027)
460 %
Hebesatz Hannover
Verspätungszuschlag und Zwangsgeld
Bei verspäteter Abgabe kann das Finanzamt nach § 152 AO einen Verspätungszuschlag von 0,25 % der festgesetzten Steuer pro Monat (mindestens 25 € pro Monat) festsetzen. Zusätzlich können Zwangsgelder nach § 328 AO drohen. In der Praxis wird bei erstmaliger geringfügiger Verspätung oft noch kein Zuschlag erhoben – darauf sollte man sich aber nicht verlassen.
Digitale Einreichung über ELSTER
Seit 2021 müssen alle Steuererklärungen – auch die Gewerbesteuererklärung – elektronisch über ELSTER eingereicht werden (§ 25 Abs. 4 EStG). Steuerberater übernehmen dies im Regelfall über ihre Kanzleisoftware. Wer den Jahresabschluss selbst erstellt, kann ELSTER kostenfrei nutzen.
Wer den Jahresabschluss und die Steuererklärungen durch einen Steuerberater erstellen lässt, profitiert nicht nur von der automatischen Fristverlängerung, sondern auch von der Gewissheit, dass Hinzurechnungen, Kürzungen und der Gewerbeertrag korrekt ermittelt werden. OnlineBilanz.de bietet digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen – ohne lange Wartezeiten und mit Zugang zu zugelassenen Steuerberatern, die den Jahresabschluss rechtsverbindlich unterzeichnen.
Wie lässt sich die Gewerbesteuer in Hannover optimieren?
Bei einem Hebesatz von 460 % wird jede Optimierung der Bemessungsgrundlage besonders wirkungsvoll. Folgende legale Gestaltungsmöglichkeiten sollten GmbH-Geschäftsführer in Hannover kennen:
1. Geschäftsführergehalt erhöhen
Ein angemessenes Geschäftsführergehalt mindert den steuerlichen Gewinn der GmbH und damit den Gewerbeertrag. Zugleich unterliegt das Gehalt der Einkommensteuer beim Geschäftsführer. Da die Gewerbesteuer nicht auf die Einkommensteuer angerechnet wird, ist diese Verschiebung nur vorteilhaft, wenn der persönliche Steuersatz niedriger liegt als die kombinierte Belastung aus Gewerbe- und Körperschaftsteuer.
2. Hinzurechnungen minimieren
Miet- und Leasingaufwendungen führen zu Hinzurechnungen (25 % bzw. 20 %) nach § 8 GewStG. Prüfen Sie daher:
- Kauf statt Leasing von beweglichen Wirtschaftsgütern (falls Liquidität vorhanden)
- Eigenfinanzierung statt Fremdfinanzierung, um Zinshinzurechnungen zu vermeiden
- Immobilienkauf über eine separate Immobilien-GmbH oder Personengesellschaft und Vermietung an die Betriebs-GmbH zu marktüblichen Konditionen (sog. Betriebsaufspaltung, erfordert sorgfältige Planung)
3. Verlustvortrag nutzen
Gewerbliche Verluste aus Vorjahren können nach § 10a GewStG vorgetragen und mit späteren Gewerbeerträgen verrechnet werden. Allerdings gilt seit 2004 eine Mindestbesteuerung: Nur bis zu 1 Mio. € Gewerbeertrag kann vollständig mit Verlustvorträgen verrechnet werden; darüber hinaus nur noch zu 60 %. Bei hohen Gewinnen bleibt daher immer eine Reststeuer.
4. Betriebsstätten-Verlagerung (Zerlegung)
Hat Ihre GmbH Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, wird der Gewerbesteuermessbetrag nach § 28 ff. GewStG im Verhältnis der dort gezahlten Arbeitslöhne aufgeteilt. Eine strategische Verlagerung von Arbeitsplätzen in Gemeinden mit niedrigerem Hebesatz kann die Gesamtbelastung senken – erfordert aber echte betriebliche Substanz (Räume, Personal, Ausstattung).
„Viele GmbHs in Hannover übersehen, dass bereits die Wahl zwischen Leasing und Kauf oder die Höhe des Geschäftsführergehalts erheblichen Einfluss auf die Gewerbesteuer haben. Eine vorausschauende Jahresabschlussplanung und ein regelmäßiger Blick auf die BWA helfen, böse Überraschungen zu vermeiden.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Gestaltungsmissbrauch vermeiden
Alle Optimierungen müssen betrieblich veranlasst und angemessen sein. Unangemessen hohe Geschäftsführergehälter oder Scheinbetriebsstätten werden vom Finanzamt nach § 42 AO als Gestaltungsmissbrauch eingestuft und nicht anerkannt.
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in den Nachbargemeinden Hannovers?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz variiert zwischen den Kommunen der Region Hannover erheblich. Für Unternehmen, die über eine Standortwahl oder Verlagerung nachdenken, lohnt sich ein Vergleich:
| Gemeinde | Hebesatz 2026 | Gewerbesteuer bei 100.000 € Gewerbeertrag |
|---|---|---|
| Hannover | 460 % | 16.100 € |
| Garbsen | 450 % | 15.750 € |
| Langenhagen | 450 % | 15.750 € |
| Laatzen | 440 % | 15.400 € |
| Sehnde | 430 % | 15.050 € |
| Burgdorf | 430 % | 15.050 € |
| Wunstorf | 430 % | 15.050 € |
| Barsinghausen | 420 % | 14.700 € |
Ein Unterschied von 40 Prozentpunkten zwischen Hannover (460 %) und Barsinghausen (420 %) führt bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zu einer Mehrbelastung von 1.400 € jährlich. Bei größeren Unternehmen mit sechsstelligen Gewerbeerträgen summiert sich dies schnell auf fünfstellige Beträge.
Allerdings ist der Hebesatz nur ein Faktor unter vielen. Infrastruktur, Anbindung, Fachkräfteverfügbarkeit, Gewerbeflächen und Förderprogramme sollten in die Standortentscheidung einfließen. Eine rein steuergetriebene Verlagerung ohne betriebliche Gründe kann zudem als Gestaltungsmissbrauch eingestuft werden.
Praxistipp: Zerlegung prüfen
Wenn Ihre GmbH bereits Betriebsstätten in mehreren Gemeinden unterhält, prüfen Sie die Zerlegung des Steuermessbetrags nach § 28 GewStG. Oft lohnt es sich, Arbeitsplätze gezielt in die Gemeinde mit niedrigerem Hebesatz zu verlagern – sofern dies betrieblich sinnvoll und glaubhaft ist.
Wie hängen Jahresabschluss und Gewerbesteuer in Hannover zusammen?
Der Jahresabschluss nach §§ 242 ff. HGB ist die Grundlage für die Ermittlung des steuerlichen Gewinns und damit des Gewerbeertrags. Für GmbHs mit Sitz in Hannover bedeutet das: Ohne einen ordnungsgemäß erstellten, festgestellten und offengelegten Jahresabschluss kann die Gewerbesteuererklärung nicht korrekt erstellt werden.
Vom Jahresabschluss zur Gewerbesteuererklärung
1. Jahresabschluss erstellen
Bilanz, GuV und Anhang nach HGB erstellen (§§ 264, 266, 275 HGB). GmbHs müssen den Jahresabschluss innerhalb von 11 Monaten (kleine GmbH) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große GmbH) nach § 42a GmbHG feststellen lassen.
2. Steuerliche Überleitungsrechnung
Handelsrechtlicher Jahresüberschuss wird um steuerliche Korrekturen (§ 60 EStDV, § 8 KStG) bereinigt → steuerlicher Gewinn. Dieser bildet die Ausgangsbasis für den Gewerbeertrag.
3. Gewerbeertrag ermitteln
Steuerlicher Gewinn + Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) – Kürzungen (§ 9 GewStG) = Gewerbeertrag. Auf diesen wird die Steuermesszahl (3,5 %) angewendet → Steuermessbetrag.
4. Gewerbesteuererklärung einreichen
Gewerbesteuererklärung elektronisch via ELSTER beim Finanzamt einreichen. Das Finanzamt stellt den Messbetrag fest, die Stadt Hannover zieht die Gewerbesteuer (Messbetrag × 460 %) ein.
Offenlegung und Fristen
Nach § 325 HGB muss der festgestellte Jahresabschluss binnen 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag im elektronischen Unternehmensregister offengelegt werden (für Bilanzstichtag 31.12.2025 also bis 31.12.2026). Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister, nicht mehr über den Bundesanzeiger.
Bei Verstoß droht nach § 335 HGB ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro. Die Gewerbesteuererklärung und die Offenlegung des Jahresabschlusses sind eigenständige Pflichten – beide müssen fristgerecht erfüllt werden.
„Viele Mandanten fragen, ob sie die Gewerbesteuererklärung auch ohne Jahresabschluss abgeben können. Die klare Antwort: Nein. Der handelsrechtliche Jahresabschluss ist zwingend erforderlich, um den steuerlichen Gewinn und den Gewerbeertrag korrekt zu ermitteln. Wir empfehlen, beides parallel durch einen Steuerberater erstellen zu lassen – das spart Zeit und vermeidet Fehler.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
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Jahresabschluss nach HGB erstellen und innerhalb der Feststellungsfrist von der Gesellschafterversammlung feststellen lassen (§ 42a GmbHG)
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Steuerliche Überleitungsrechnung durchführen und Gewerbeertrag ermitteln
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Gewerbesteuererklärung fristgerecht (31.07. bzw. 28.02. mit Steuerberater) einreichen
-
Jahresabschluss binnen 12 Monaten im Unternehmensregister offenlegen (§ 325 HGB)
-
Bei Unsicherheiten oder komplexen Sachverhalten: Steuerberater einschalten, um Fehler und Sanktionen zu vermeiden
Wer den gesamten Prozess – von der Erstellung des Jahresabschlusses über die Feststellung bis zur Gewerbesteuererklärung und Offenlegung – aus einer Hand erledigen lassen möchte, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit Festpreisen. Unsere zugelassenen Steuerberater erstellen den Jahresabschluss, unterzeichnen ihn rechtsverbindlich und kümmern sich um alle steuerlichen Erklärungen – ohne Wartezeiten, mit transparenter Preisgestaltung.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich als Freiberufler in Hannover Gewerbesteuer zahlen?
Nein. Freiberufler im Sinne des § 18 EStG (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Journalisten) sind nach § 2 Abs. 1 GewStG nicht gewerbesteuerpflichtig, unabhängig vom Standort. Die Gewerbesteuer betrifft ausschließlich gewerbliche Unternehmen gemäß § 15 EStG.
Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Freibetrag in Hannover 2026?
Der Freibetrag beträgt für Einzelunternehmen und Personengesellschaften 24.500 Euro gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG. Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) erhalten keinen Freibetrag. Der Freibetrag mindert den Gewerbeertrag und gilt bundesweit – unabhängig vom Hebesatz der Kommune.
Wo zahle ich die Gewerbesteuer, wenn ich mehrere Betriebsstätten habe?
Bei mehreren Betriebsstätten wird der Gewerbeertrag nach § 28 GewStG anteilig auf die Gemeinden verteilt (Zerlegung). Maßstab ist in der Regel das Verhältnis der Arbeitslöhne je Standort. Jede Gemeinde erhebt dann ihren eigenen Hebesatz auf den ihr zugewiesenen Anteil.
Kann die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet werden?
Ja, bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird die Gewerbesteuer nach § 35 EStG pauschal auf die Einkommensteuer angerechnet – bis zum 4-fachen der Gewerbesteuer-Messzahl (derzeit 3,5 %). Bei Kapitalgesellschaften erfolgt keine Anrechnung, da diese Körperschaftsteuer zahlen.
Was passiert, wenn ich die Gewerbesteuererklärung zu spät einreiche?
Das Finanzamt kann bei verspäteter Abgabe einen Verspätungszuschlag nach § 152 AO festsetzen – bis zu 10 % der festgesetzten Steuer, mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat. Zudem drohen Zwangsgelder und Schätzungen. Bei steuerlicher Beratung durch einen Steuerberater gelten verlängerte Abgabefristen.
Wo finde ich das zuständige Finanzamt für die Gewerbesteuer in Hannover?
Die Gewerbesteuererklärung wird beim örtlich zuständigen Finanzamt (z. B. Finanzamt Hannover-Mitte, Hannover-Nord oder Hannover-Süd) eingereicht. Das Finanzamt setzt die Gewerbesteuer-Messzahl fest, die Stadt Hannover erhebt dann die Gewerbesteuer durch Anwendung ihres Hebesatzes gemäß § 16 GewStG.
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Gewerbesteuergesetz (GewStG), Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV), Abgabenordnung (AO), Einkommensteuergesetz (EStG). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


