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Datum

Lesedauer

11–17 Minuten

OnlineBilanzBlogFremdkapitalquote Formel

Fremdkapitalquote Formel 2026: Berechnung & Richtwerte

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Fremdkapitalquote zeigt, wie hoch der Anteil der Schulden am Gesamtkapital ist – eine zentrale Kennzahl für Bonität, Rating und Finanzierungsentscheidungen. Zusammen mit anderen Bilanzkennzahlen wie der Anlagenintensität ergibt sich ein umfassendes Bild der Unternehmensstruktur. Dieser Ratgeber erklärt die Formel, Interpretation, Richtwerte und wie Sie die Kennzahl im Jahresabschluss 2026 korrekt ermitteln. Mit Praxisbeispielen, Fallstricken und Optimierungsstrategien.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Die Fremdkapitalquote berechnet sich nach der Formel: (Fremdkapital / Gesamtkapital) × 100. Sie zeigt den prozentualen Anteil der Schulden an der Bilanzsumme und ist ein Maß für die Verschuldung und Finanzierungsstruktur eines Unternehmens. Typische Richtwerte liegen branchenabhängig zwischen 50 % und 70 %; Werte über 75 % gelten oft als kritisch. Die Kennzahl ist Pflichtbestandteil der Bilanzanalyse und für Rating, Kreditvergabe und Offenlegung nach § 325 HGB relevant.

Was ist die Fremdkapitalquote und warum ist sie wichtig?

Die Fremdkapitalquote ist eine zentrale Kennzahl der Bilanzanalyse, die das Verhältnis des Fremdkapitals zur Bilanzsumme ausdrückt. Sie zeigt, zu welchem Anteil das Gesamtkapital eines Unternehmens durch Verbindlichkeiten und andere Fremdmittel finanziert ist. Die Kennzahl wird in Prozent angegeben und ist Bestandteil der vertikalen Bilanzstrukturanalyse nach § 266 HGB.

Für GmbH-Geschäftsführer ist die Fremdkapitalquote ein unverzichtbares Steuerungsinstrument: Sie gibt Aufschluss über die finanzielle Stabilität, die Abhängigkeit von Fremdkapitalgebern und damit über die langfristige Bonität des Unternehmens. Banken, Investoren und Rating-Agenturen bewerten anhand dieser Kennzahl das Ausfallrisiko und die Kreditwürdigkeit.

Hinweis

Eine hohe Fremdkapitalquote bedeutet nicht automatisch ein schlechtes Rating. Entscheidend ist die Branche, die Ertragskraft und die Fähigkeit, Zinsen und Tilgungen zu bedienen. In kapitalintensiven Branchen wie dem Maschinenbau sind Werte um 60–70 % durchaus üblich.

Die Kennzahl ist zudem Grundlage für zahlreiche weiterführende Analysen, etwa die Berechnung des Verschuldungsgrads oder die Ermittlung des Leverage-Effekts. Sie bildet die Basis für eine fundierte Finanzplanung und sollte regelmäßig – mindestens jährlich im Rahmen des Jahresabschlusses – ausgewertet werden.

Fremdkapitalquote Formel: So berechnen Sie die Kennzahl korrekt

Die Formel zur Berechnung der Fremdkapitalquote ist denkbar einfach und basiert auf den Werten der Passivseite der Bilanz gemäß § 266 Abs. 3 HGB:

Hinweis

Fremdkapitalquote = (Fremdkapital / Bilanzsumme) × 100 Das Fremdkapital umfasst dabei alle Verbindlichkeiten (C. in der HGB-Gliederung) sowie Rückstellungen (B. in der HGB-Gliederung). Die Bilanzsumme entspricht der Summe aller Aktiva bzw. Passiva.

Konkret setzt sich das Fremdkapital zusammen aus:

  • Rückstellungen (§ 266 Abs. 3 B. HGB), insbesondere Pensionsrückstellungen, Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen
  • Verbindlichkeiten (§ 266 Abs. 3 C. HGB), z. B. Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, aus Lieferungen und Leistungen, gegenüber verbundenen Unternehmen
  • Passive Rechnungsabgrenzungsposten (§ 250 Abs. 2 HGB), soweit sie wirtschaftlich Fremdkapitalcharakter aufweisen

Rechenbeispiel: GmbH mit 2 Mio. € Bilanzsumme

Position Betrag (€) Anteil (%)
Eigenkapital (A.) 600.000 30,0
Rückstellungen (B.) 400.000 20,0
Verbindlichkeiten (C.) 1.000.000 50,0
Bilanzsumme 2.000.000 100,0

Fremdkapital = 400.000 € + 1.000.000 € = 1.400.000 € Fremdkapitalquote = (1.400.000 / 2.000.000) × 100 = 70 %

Die GmbH ist somit zu 70 % fremdfinanziert. Das verbleibende Eigenkapital von 30 % bildet das Haftungspolster für Gläubiger. Je niedriger die Fremdkapitalquote, desto höher die Eigenkapitalquote – beide Kennzahlen ergänzen sich zu 100 %.

Interpretation und Richtwerte: Wann ist die Fremdkapitalquote zu hoch?

Die Bewertung der Fremdkapitalquote ist stark branchenabhängig und lässt sich nicht pauschal vornehmen. Während Handelsunternehmen mit geringem Anlagevermögen häufig Fremdkapitalquoten von 50–60 % aufweisen, sind in der Immobilienwirtschaft oder im produzierenden Gewerbe Werte von 70–80 % durchaus üblich.

Orientierungswerte nach Branchen (Stand 2026)

Branche Durchschnittliche Fremdkapitalquote Einordnung
Handel 50–60 % Mittel
Dienstleistungen 40–55 % Niedrig bis mittel
Produzierendes Gewerbe 60–75 % Mittel bis hoch
Immobilienwirtschaft 70–85 % Hoch
IT / Software 30–45 % Niedrig

Grundsätzlich gilt: Eine Fremdkapitalquote über 70 % signalisiert eine hohe Verschuldung und damit ein erhöhtes Insolvenzrisiko – insbesondere dann, wenn die Ertragskraft nicht ausreicht, um Zinsen und Tilgungen nachhaltig zu bedienen. Banken bewerten dies kritisch und verlangen höhere Risikoaufschläge oder zusätzliche Sicherheiten.

„In der Praxis sehen wir häufig, dass Geschäftsführer die Fremdkapitalquote isoliert betrachten. Entscheidend ist aber immer das Zusammenspiel mit der Cashflow-Entwicklung, der Eigenkapitalrendite und der Zinsdeckung. Eine Quote von 75 % kann bei stabilen Erträgen unproblematisch sein – bei volatilen Umsätzen jedoch gefährlich.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Achtung

Achtung bei sinkender Eigenkapitalquote: Fällt das Eigenkapital unter 8,33 % der Bilanzsumme (entspricht Fremdkapitalquote > 91,67 %), liegt faktische Überschuldung nach § 19 InsO nahe. Geschäftsführer sind dann verpflichtet, die Zahlungsfähigkeit und rechnerische Überschuldung zu prüfen.

Fremdkapitalquote vs. Eigenkapitalquote: Der Zusammenhang

Fremdkapitalquote und Eigenkapitalquote sind komplementäre Kennzahlen der Bilanzstrukturanalyse. Ihre Summe ergibt stets 100 %, da die Bilanzsumme auf der Passivseite vollständig aus Eigenkapital und Fremdkapital besteht (§ 266 Abs. 3 HGB).

Die Eigenkapitalquote wird wie folgt berechnet:

Hinweis

Eigenkapitalquote = (Eigenkapital / Bilanzsumme) × 100

Das Eigenkapital umfasst gemäß § 266 Abs. 3 A. HGB gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage, Gewinnrücklagen, Gewinn-/Verlustvortrag und Jahresüberschuss/-fehlbetrag. Es dient als Haftungsgrundlage und Verlustpuffer.

Hohe Fremdkapitalquote

• Erhöhtes Risiko für Gläubiger • Höhere Zinskosten • Geringere Bonität • Eingeschränkte Kreditwürdigkeit • Leverage-Effekt möglich (bei positiver Eigenkapitalrendite)

Hohe Eigenkapitalquote

• Finanzielle Stabilität und Unabhängigkeit • Bessere Kreditkonditionen • Höhere Krisenfestigkeit • Geringere Insolvenzgefahr • Attraktiv für Investoren und Partner

In der Bilanzpolitik streben Unternehmen häufig eine goldene Finanzierungsregel an: Langfristiges Vermögen (Anlagevermögen) sollte durch langfristiges Kapital (Eigenkapital + langfristige Verbindlichkeiten) gedeckt sein. Die Fremdkapitalquote hilft, diese Regel zu überprüfen.

Verschuldungsgrad und Leverage-Effekt: Weiterführende Analysen

Auf Basis der Fremdkapitalquote lassen sich weitere wichtige Kennzahlen ableiten, die für die Unternehmenssteuerung und externe Analyse relevant sind.

Verschuldungsgrad (Debt-to-Equity Ratio)

Der Verschuldungsgrad setzt Fremdkapital und Eigenkapital ins Verhältnis:

Hinweis

Verschuldungsgrad = Fremdkapital / Eigenkapital Ein Wert von 2,0 bedeutet, dass das Unternehmen doppelt so viel Fremdkapital wie Eigenkapital einsetzt. Werte über 3,0 gelten als kritisch.

Beispiel: Bei einer Fremdkapitalquote von 70 % und Eigenkapitalquote von 30 % ergibt sich ein Verschuldungsgrad von 70 / 30 = 2,33. Das Unternehmen ist mehr als doppelt so hoch fremdfinanziert wie eigenfinanziert.

Leverage-Effekt: Wenn Fremdkapital die Rendite steigert

Der Leverage-Effekt (Hebelwirkung) beschreibt die Situation, in der die Gesamtkapitalrendite über dem Fremdkapitalzinssatz liegt. In diesem Fall steigert zusätzliches Fremdkapital die Eigenkapitalrendite überproportional – eine höhere Fremdkapitalquote wirkt dann positiv.

Voraussetzung: Gesamtkapitalrendite > Fremdkapitalzinssatz

  • Gesamtkapitalrendite = (EBIT / Gesamtkapital) × 100
  • Fremdkapitalzinssatz = (Zinsaufwand / Fremdkapital) × 100
  • Eigenkapitalrendite = (Jahresüberschuss / Eigenkapital) × 100

Achtung

Achtung: Der Leverage-Effekt funktioniert auch umgekehrt. Liegt die Gesamtkapitalrendite unter dem Fremdkapitalzinssatz, senkt zusätzliches Fremdkapital die Eigenkapitalrendite – das Unternehmen vernichtet Wert.

„Wir empfehlen unseren Mandanten, den Leverage-Effekt aktiv zu überwachen. Gerade in Zeiten steigender Zinsen kann aus einem positiven Hebel schnell ein negativer werden. Die Fremdkapitalquote sollte dann zeitnah reduziert werden – etwa durch Kapitalerhöhung oder Gewinnthesaurierung.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Fremdkapitalquote im Jahresabschluss: Pflichten und Offenlegung

Die Fremdkapitalquote selbst ist keine Pflichtangabe im handelsrechtlichen Jahresabschluss nach §§ 264 ff. HGB. Sie wird vielmehr aus den publizierten Bilanzpositionen abgeleitet. Dennoch spielt sie eine zentrale Rolle im Rahmen der Offenlegungs- und Analysepflichten.

Offenlegung der Bilanz nach § 325 HGB

Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sind verpflichtet, ihren Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenzulegen (§ 325 HGB). Seit Inkrafttreten des Digitalisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (DiRUG) am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister – der Bundesanzeiger ist nicht mehr zuständig.

Die offengelegte Bilanz ermöglicht Dritten (Banken, Lieferanten, Wettbewerbern) die Berechnung der Fremdkapitalquote. Bei Nichtoffenlegung droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro.

  • Jahresabschluss innerhalb von 11 Monaten (kleine GmbH) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große GmbH) feststellen (§ 42a GmbHG)
  • Jahresabschluss spätestens 12 Monate nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister einreichen (§ 325 HGB)
  • Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (ggf. verkürzt), Anhang und Lagebericht (bei mittelgroßen/großen) offenlegen
  • Fremdkapitalquote intern berechnen und im Controlling überwachen
  • Bei auffälligen Abweichungen: Ursachenanalyse und ggf. Maßnahmen zur Eigenkapitalstärkung

Für kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB gelten Erleichterungen: Sie dürfen eine verkürzte Bilanz offenlegen, in der nur die Posten mit Buchstaben und römischen Ziffern ausgewiesen werden (§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB). Die Fremdkapitalquote lässt sich aber auch aus dieser verkürzten Darstellung ableiten.

Hinweis

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Unsere zugelassenen Steuerberater erstellen, prüfen und unterzeichnen den Jahresabschluss – inkl. fristgerechter Vorbereitung der Offenlegung.

Wie Sie die Fremdkapitalquote gezielt optimieren

Die Steuerung der Fremdkapitalquote ist ein zentrales Instrument der Finanzpolitik. Je nach Ausgangslage und strategischen Zielen kommen unterschiedliche Maßnahmen in Betracht.

Maßnahmen zur Senkung der Fremdkapitalquote

  1. Kapitalerhöhung: Zuführung von Eigenkapital durch Gesellschafter (Bareinlage, Sacheinlage) erhöht die Bilanzsumme und senkt die Quote direkt.
  2. Gewinnthesaurierung: Einbehaltene Gewinne stärken das Eigenkapital und verringern den Fremdkapitalanteil.
  3. Tilgung von Verbindlichkeiten: Abbau von Bankdarlehen, Lieferantenverbindlichkeiten oder Anleihen reduziert das Fremdkapital absolut.
  4. Forderungsmanagement: Beschleunigter Einzug von Kundenforderungen verbessert die Liquidität und ermöglicht Tilgungen.
  5. Sale-and-lease-back: Verkauf von Anlagevermögen und Rückmiete senkt die Bilanzsumme und damit die Quote (Vorsicht: bilanzpolitische Nebenwirkungen).

Maßnahmen zur Erhöhung der Fremdkapitalquote (gezielter Leverage)

  • Aufnahme von Fremdkapital zur Finanzierung profitabler Investitionen (Leverage-Effekt nutzen)
  • Substitution von Eigenkapital durch Fremdkapital (z. B. Ausschüttung und Darlehensaufnahme)
  • Bildung von Rückstellungen (soweit handelsrechtlich geboten, z. B. für Pensionen oder Prozessrisiken)

„In der Praxis koordinieren wir für unsere Mandanten häufig eine moderate Eigenkapitalstärkung – nicht durch Kapitalerhöhung, sondern durch mehrjährige Gewinnthesaurierung. Das ist steuerlich neutral und verbessert die Bonität nachhaltig, ohne die Liquidität der Gesellschafter zu belasten.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Achtung

Vorsicht bei bilanziellen Gestaltungen: Maßnahmen wie Sale-and-lease-back oder außerordentliche Abschreibungen können die Fremdkapitalquote rechnerisch verbessern, verschlechtern aber oft andere Kennzahlen (z. B. Anlagendeckung, Liquidität). Eine ganzheitliche Betrachtung ist unerlässlich.

Die optimale Fremdkapitalquote ist individuell und hängt ab von Branche, Geschäftsmodell, Wachstumsstrategie und Risikotoleranz. Eine regelmäßige Bilanzanalyse – idealerweise durch einen Steuerberater oder externen Berater – schafft Transparenz und ermöglicht rechtzeitige Steuerungsmaßnahmen.

Praxisbeispiele und typische Fallstricke bei der Berechnung

In der Praxis treten bei der Berechnung und Interpretation der Fremdkapitalquote immer wieder typische Fehlerquellen und Sonderfälle auf, die zu Fehleinschätzungen führen können.

Fallstrick 1: Behandlung von Gesellschafterdarlehen

Gesellschafterdarlehen sind bilanzrechtlich Fremdkapital (§ 266 Abs. 3 C. HGB, gesondert auszuweisen). Wirtschaftlich haben sie jedoch oft Eigenkapitalcharakter, insbesondere wenn sie nachrangig, langfristig und unverzinslich sind. Banken rechnen solche Darlehen bei der Bonitätsprüfung häufig dem wirtschaftlichen Eigenkapital zu.

Hinweis

Praxistipp: Weisen Sie Gesellschafterdarlehen in der Bilanz gesondert aus (Posten ‚Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern‘) und dokumentieren Sie im Anhang deren Konditionen. So können externe Analysten eine differenzierte Bewertung vornehmen.

Fallstrick 2: Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Passive Rechnungsabgrenzungsposten (§ 250 Abs. 2 HGB) sind bilanziell weder Eigenkapital noch klassisches Fremdkapital. In der Regel werden sie bei der Berechnung der Fremdkapitalquote dem Fremdkapital zugerechnet, da sie künftige Aufwendungen darstellen. Bei hohen Beträgen (z. B. erhaltene Mietzahlungen im Voraus) kann dies die Quote verzerren.

Fallstrick 3: Nicht bilanzierte Verpflichtungen

Bestimmte Verpflichtungen erscheinen nicht in der Bilanz, beeinflussen aber die wirtschaftliche Verschuldung erheblich:

  • Operating-Leasingverpflichtungen (nur im Anhang anzugeben, § 285 Nr. 3 HGB)
  • Bürgschaften, Garantien und sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 251 HGB)
  • Pensionszusagen, soweit rückstellungsfrei (selten, aber möglich bei bestimmten Altfällen)

Externe Analysten und Rating-Agenturen bereinigen die Bilanz um diese Positionen und berechnen eine adjustierte Fremdkapitalquote. Geschäftsführer sollten diese Perspektive kennen.

Praxisbeispiel: GmbH mit hoher Pensionsrückstellung

Position Betrag (€) Anteil (%)
Eigenkapital 500.000 25,0
Pensionsrückstellungen 800.000 40,0
Sonstige Rückstellungen 200.000 10,0
Verbindlichkeiten 500.000 25,0
Bilanzsumme 2.000.000 100,0

Fremdkapitalquote = (1.500.000 / 2.000.000) × 100 = 75 %

Die hohe Quote resultiert maßgeblich aus der Pensionsrückstellung. Diese ist zwar langfristig und nicht sofort fällig, wird aber bilanzrechtlich als Fremdkapital behandelt. Wirtschaftlich ist die Belastung weniger akut als bei kurzfristigen Verbindlichkeiten – Banken berücksichtigen dies in ihrer Analyse.

„Wir empfehlen unseren Mandanten, die Fremdkapitalquote immer im Kontext zu betrachten: Wie hoch ist der Anteil langfristiger Verbindlichkeiten? Wie sind Gesellschafterdarlehen ausgestaltet? Welche stillen Reserven existieren? Erst diese differenzierte Analyse liefert ein realistisches Bild der Finanzlage.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Häufig gestellte Fragen

Welche Fremdkapitalquote ist für eine GmbH bei Kreditvergabe ideal?

Banken erwarten bei Kreditvergaben üblicherweise eine Fremdkapitalquote unter 70 %, besser noch unter 60 %. Eine hohe Eigenkapitalquote (mindestens 30 %) signalisiert Bonität und reduziert das Ausfallrisiko. Branche, Cashflow und Sicherheiten spielen ebenfalls eine zentrale Rolle bei der Kreditentscheidung.

Muss die Fremdkapitalquote im Lagebericht angegeben werden?

Eine explizite Pflicht zur Angabe der Fremdkapitalquote im Lagebericht besteht nicht. Allerdings müssen mittelgroße und große Kapitalgesellschaften nach § 289 HGB die Finanzlage darstellen – dazu gehört oft auch die Kapitalstruktur. Steuerberater empfehlen, zentrale Kennzahlen zur Transparenz anzugeben.

Kann eine Fremdkapitalquote von 0 % problematisch sein?

Ja. Eine Quote von 0 % bedeutet vollständige Eigenfinanzierung – das kann auf ungenutzte Finanzierungshebel hindeuten. Unternehmen verschenken steuerliche Vorteile (Zinsabzug) und Wachstumschancen durch Leverage-Effekt. Eine moderate Fremdfinanzierung ist wirtschaftlich oft sinnvoller als reine Eigenkapitalfinanzierung.

Wie wirken sich stille Reserven auf die Fremdkapitalquote aus?

Stille Reserven (z. B. unterbewertete Grundstücke) erscheinen nicht in der Bilanz, erhöhen aber faktisch das Eigenkapital. Die ausgewiesene Fremdkapitalquote ist dadurch zu hoch. Für Rating und Kreditwürdigkeitsprüfung sollten stille Reserven offengelegt und adjustiert werden, um ein realistisches Bild der Kapitalstruktur zu erhalten.

Welche Rolle spielt die Fremdkapitalquote bei der Unternehmensbewertung?

Die Fremdkapitalquote beeinflusst den Kapitalkostensatz (WACC) und damit den Unternehmenswert. Hohe Verschuldung erhöht das Risiko und fordert höhere Renditeanforderungen. Bei Bewertungen nach dem Ertragswertverfahren oder DCF wird die Kapitalstruktur zur Ermittlung der gewichteten Kapitalkosten herangezogen.

Gibt es Branchen, in denen eine hohe Fremdkapitalquote normal ist?

Ja. Immobilienunternehmen, Energieversorger und Infrastrukturbetreiber weisen oft Fremdkapitalquoten über 70 % auf, da sie durch langfristige Vermögenswerte und stabile Cashflows abgesichert sind. In Tech-Start-ups oder Beratungsunternehmen ist eine niedrige Quote (unter 50 %) üblich, da wenig Anlagevermögen vorhanden ist.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 325 HGB – Offenlegung, § 267 HGB – Größenklassen, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
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  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
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Ben
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