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Datum

Lesedauer

12–18 Minuten

OnlineBilanzBlogArchitekturbüro Finanzbuchhaltung

Architekturbüro Finanzbuchhaltung 2026: Leitfaden

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Finanzbuchhaltung im Architekturbüro erfordert besondere Aufmerksamkeit bei der Umsatzrealisierung langfristiger Projekte, der Kontierung von Honoraren nach HOAI und dem Umgang mit teilfertigen Leistungen. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen die rechtlichen Grundlagen, buchhalterischen Besonderheiten und digitalen Prozesse für Architekturbüros in der Rechtsform GmbH im Jahr 2026.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Die Finanzbuchhaltung im Architekturbüro unterscheidet sich durch projektbezogene Honorarumsätze nach HOAI, die periodengerechte Umsatzrealisierung bei langfristigen Projekten (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB) und die Bilanzierung teilfertiger Leistungen. Architekturbüros in der Rechtsform GmbH unterliegen der vollständigen Buchführungspflicht nach § 238 HGB sowie den Bilanzierungs- und Offenlegungspflichten. Die Istbesteuerung nach § 20 UStG kann die Liquidität erheblich verbessern, ein strukturiertes Projektcontrolling ist für die Rentabilität unerlässlich.

Welche Besonderheiten hat die Finanzbuchhaltung im Architekturbüro?

Die Finanzbuchhaltung in Architekturbüros unterscheidet sich erheblich von klassischen Handels- oder Produktionsunternehmen. Architekten erbringen Planungsleistungen über längere Zeiträume, oft mit mehreren Bauphasen, und rechnen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ab. Diese projektbezogene, zeitlich gestreckte Leistungserbringung erfordert eine sorgfältige Abgrenzung von Umsätzen und Aufwendungen in der Buchhaltung, um den tatsächlichen wirtschaftlichen Erfolg korrekt abzubilden.

Typische buchhalterische Herausforderungen für Architekturbüros

  • Projektbezogene Kostenrechnung: Jedes Bauprojekt muss als eigenes Kostenträger erfasst werden, um Rentabilität und Liquidität pro Auftrag zu überwachen.
  • Abschlagsrechnungen und Teilhonorare: Architekten rechnen nach HOAI-Leistungsphasen ab, die Umsatzrealisierung erfolgt nach Fertigstellungsgrad oder nach vereinbarten Zahlungsplänen.
  • Fremdleistungen und Nebenkosten: Externe Fachplaner, Gutachter oder Vermessungsleistungen müssen korrekt als durchlaufende Posten oder eigene Aufwendungen verbucht werden.
  • Langfristige Fertigungsaufträge: Bei mehrjährigen Projekten ist nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB die Percentage-of-Completion-Methode (PoC) oder die Completed-Contract-Methode anzuwenden, um Umsätze periodengerecht abzugrenzen.
  • Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG): Viele Architekturbüros nutzen die Ist-Besteuerung, was die Abstimmung zwischen Rechnungsstellung und Zahlungseingang erfordert.

Praxis-Tipp: Kostenträgerrechnung einrichten

Richten Sie in Ihrer Buchhaltungssoftware für jedes Projekt eine eigene Kostenstelle oder ein Projektkonto ein. So können Sie monatlich prüfen, ob die tatsächlichen Aufwendungen den kalkulierten Honoraren entsprechen – und bei Abweichungen frühzeitig gegensteuern.

„Viele Architekturbüros unterschätzen die Bedeutung einer sauberen Projektabgrenzung in der Finanzbuchhaltung. Ohne präzise Zuordnung von Fremdleistungen, internen Personalkosten und Nebenkosten lässt sich die Profitabilität einzelner Aufträge nicht verlässlich ermitteln – und genau diese Transparenz ist für die Steuerung des Büros entscheidend.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Buchführungspflicht gilt für Architekturbüros als GmbH?

Ist Ihr Architekturbüro als GmbH organisiert, unterliegen Sie unabhängig von Umsatz oder Gewinn der unbedingten Buchführungspflicht nach § 238 HGB. Rechtsform-Kaufleute (§ 6 Abs. 1 HGB) – zu denen alle Kapitalgesellschaften zählen – müssen eine doppelte Buchführung führen, die Gewinn- und Verlustrechnung nach § 242 HGB aufstellen und den Jahresabschluss innerhalb der gesetzlichen Fristen erstellen und offenlegen (§ 325 HGB).

Rechtsgrundlagen und Fristen für Architektur-GmbHs

Pflicht Rechtsgrundlage Frist (Bilanzstichtag 31.12.2025)
Buchführung (doppelte) § 238 HGB laufend, zeitnah
Jahresabschluss erstellen § 242, 264 HGB bis 31.12.2026 (große/mittelgroße), bis 31.10.2026 (kleine GmbH empfohlen)
Feststellung Jahresabschluss § 42a GmbHG 11 Monate (kleine), 8 Monate (mittelgroße/große)
Offenlegung Unternehmensregister § 325 HGB bis 31.12.2026

Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung

Das Bundesamt für Justiz prüft automatisiert die Einhaltung der Offenlegungsfrist nach § 325 HGB. Bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB mit Bußgeldern zwischen 500 und 25.000 Euro – auch ohne Verschulden. Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich über das Unternehmensregister, nicht mehr über den Bundesanzeiger.

Wer den Jahresabschluss nicht selbst erstellen möchte oder die steuerlichen Anforderungen nicht sicher beherrscht, kann sich durch einen zugelassenen Steuerberater unterstützen lassen. Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen und kurzen Bearbeitungszeiten – ohne langes Suchen nach einem geeigneten Kanzleipartner.

Wie erfolgt die Umsatzrealisierung bei langfristigen Architekturprojekten?

Architekturleistungen erstrecken sich häufig über mehrere Geschäftsjahre. Die korrekte Umsatzrealisierung – auch Revenue Recognition genannt – ist für die periodengerechte Gewinnermittlung und die Einhaltung des Realisationsprinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) entscheidend. Je nach Vertragsgestaltung und Dauer des Projekts stehen zwei Methoden zur Verfügung: die Completed-Contract-Methode und die Percentage-of-Completion-Methode (PoC).

Completed-Contract-Methode

Bei dieser Methode werden Umsätze und Gewinn erst bei vollständiger Fertigstellung des Projekts ausgewiesen. Zwischenzeitlich geleistete Aufwendungen werden als unfertige Leistungen (Vorräte) in der Bilanz aktiviert. Diese Methode ist einfach, führt aber bei mehrjährigen Projekten zu starken Gewinnsprüngen und bildet den wirtschaftlichen Erfolg nicht zeitnah ab.

Percentage-of-Completion-Methode (PoC)

Nach der PoC-Methode werden Umsätze und Aufwendungen anteilig nach Fertigstellungsgrad erfasst. Für Architekten bietet sich die Cost-to-Cost-Methode an: Der Fertigstellungsgrad errechnet sich aus dem Verhältnis der bisher angefallenen Kosten zu den erwarteten Gesamtkosten. Die PoC ist nach HGB grundsätzlich zulässig, wenn die Kriterien des § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB (verlässliche Schätzung, Realisierung hinreichend sicher) erfüllt sind, und nach IFRS (IAS 11, IFRS 15) sogar verpflichtend bei bestimmten Auftragsarten.

Completed-Contract

  • Keine Gewinnvorwegnahme
  • Hoher Bilanzierungsaufwand bei vielen Projekten
  • Wirtschaftslage wird verzerrt

PoC (Percentage-of-Completion)

  • Periodengerechte Erfolgsdarstellung
  • Frühzeitige Ergebnisausweise
  • Höhere Dokumentationsanforderungen

„Für Architekturbüros mit mehrjährigen Großprojekten empfehlen wir die PoC-Methode, sofern eine verlässliche Kostenschätzung vorliegt. Sie ermöglicht eine realistische Darstellung der Ertragslage und vermeidet die typischen Gewinnsprünge der Completed-Contract-Methode. Wichtig ist, dass die Kalkulation laufend aktualisiert wird – so lassen sich drohende Verluste rechtzeitig erkennen und bilanzieren.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wie werden typische Geschäftsvorfälle im Architekturbüro kontiert?

Die korrekte Kontierung ist die Grundlage jeder ordnungsgemäßen Finanzbuchhaltung. Im Architekturbüro treten bestimmte Geschäftsvorfälle besonders häufig auf, die Sie systematisch buchen müssen. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Buchungssätze nach SKR 03 (DATEV-Standard für Firmen).

Häufige Buchungssätze im Architekturbüro (SKR 03)

Geschäftsvorfall Soll Haben Hinweis
Honorarrechnung an Bauherren (19% USt) 1200 (Bank) oder 1400 (Forderungen) 8400 (Erlöse 19%) / 1776 (USt 19%) Nach HOAI, ggf. mit Leistungsphasen aufteilen
Abschlagsrechnung (Anzahlung erhalten) 1200 (Bank) 1718 (erhaltene Anzahlungen 19%) / 1776 (USt 19%) Bei Endrechnung Anzahlung umbuchen
Fremdleistung Fachplaner (durchlaufend) 1590 (durchlaufende Posten Soll) / 1576 (Vorsteuer 19%) 1600 (Verbindlichkeiten) oder 1200 (Bank) Wenn weiterberechnet: 1400 an 1590 + USt
Personalkosten Architekt 6000-6100 (Löhne/Gehälter) 1740 (Verbindlichkeiten LSt) / 1750 (SV) / 1200 (Auszahlung) Projektbezogen auf Kostenstellen verteilen
Miete Büroräume 4210 (Raumkosten) 1200 (Bank) Keine Vorsteuer bei Wohnraum, sonst 19%
Software-Abo (CAD, BIM) 4940 (IT-Kosten) / 1576 (Vorsteuer 19%) 1200 (Bank) Ggf. als Projekt-Einzelkosten aktivieren
Reisekosten Baustelle 4670 (Reisekosten Unternehmer) oder 4671 (Mitarbeiter) 1200 (Bank) oder 1370 (Kasse) Vorsteuer aus Hotelrechnungen etc.

Praxis-Tipp: Durchlaufende Posten richtig buchen

Wenn Sie Fremdleistungen (z. B. Gutachter, Statiker) für Ihren Bauherrn verauslagen und unverändert weiterberechnen, nutzen Sie das Konto 1590 (durchlaufende Posten). So bleibt Ihre Umsatzstatistik aussagekräftig und wird nicht durch fremde Positionen verzerrt.

Für Buchhalter in Architekturbüros ist es essenziell, mit dem Projektleiter abzustimmen, welchem Projekt eine Rechnung zuzuordnen ist. Nur so lässt sich eine valide Projektkostenrechnung aufbauen, die als Basis für Wirtschaftlichkeitsanalysen und interne Steuerung dient.

Welche Besonderheiten gelten bei der Bilanzierung von Anlagevermögen?

Architekturbüros verfügen in der Regel über ein überschaubares Anlagevermögen (§ 247 Abs. 2 HGB): Büroausstattung, IT-Hardware, CAD- und BIM-Software sowie ggf. Dienstwagen. Die handelsrechtliche Bewertung erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen (§ 253 Abs. 1, 3 HGB). Steuerlich gelten die Regelungen des § 7 EStG.

Typische Anlagegüter und Abschreibungsdauer

Wirtschaftsgut Nutzungsdauer (AfA-Tabelle) Hinweis
Büromöbel 13 Jahre Abschreibung linear nach § 7 Abs. 1 EStG
Computer, Notebooks 3 Jahre Seit 2021 einheitlich 1 Jahr möglich (BMF-Schreiben), handelsrechtlich oft 3 Jahre
Software (Lizenzen) 3 Jahre Kauf-Lizenzen aktivierungspflichtig; Abos laufender Aufwand
Pkw (Dienstwagen) 6 Jahre Ggf. außerplanmäßige Abschreibung bei Wertverlust (§ 253 Abs. 3 S. 5 HGB)
Plottersysteme 7 Jahre Technische Anlagen nach AfA-Tabelle

Die Anschaffungskosten dürfen um Anschaffungsnebenkosten (z. B. Lieferung, Installation) erhöht und um Anschaffungskostenminderungen (Skonti, Rabatte) gemindert werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis 800 Euro netto können nach § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden; alternativ können Sie Güter zwischen 250 und 1.000 Euro in einem Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG über fünf Jahre abschreiben.

Software-Lizenzen: Kauf vs. Abo

Kauf-Lizenz (Dauerlizenz)

  • Einmalige Auszahlung
  • Bilanzwirksam über Nutzungsdauer
  • Keine laufenden Kosten

Software-Abo (SaaS)

  • Monatliche/jährliche Zahlung
  • Sofort Aufwand
  • Keine Aktivierungspflicht

„Viele Architekturbüros setzen heute auf SaaS-Lösungen (BIM-Software, Projektmanagement-Tools). Das vereinfacht die Buchhaltung, weil keine Aktivierung und Abschreibung erforderlich ist. Handelsrechtlich ist das zulässig, steuerlich ohnehin neutral. Wichtig: Die monatlichen Abokosten müssen Sie dennoch sauber erfassen und ggf. projektbezogen zuordnen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Ist die Istbesteuerung für Architekturbüros sinnvoll?

Standardmäßig gilt in Deutschland die Sollbesteuerung (§ 16 Abs. 1 UStG): Die Umsatzsteuer entsteht mit Ausstellung der Rechnung, unabhängig vom Zahlungseingang. Für Architekturbüros – insbesondere bei längeren Zahlungszielen oder Bauherren mit verzögerten Zahlungen – kann die Istbesteuerung nach § 20 UStG deutliche Liquiditätsvorteile bringen. Hier wird die Umsatzsteuer erst bei tatsächlichem Zahlungseingang an das Finanzamt abgeführt.

Voraussetzungen für die Istbesteuerung (§ 20 UStG)

  • Der Gesamtumsatz (ohne Umsatzsteuer) darf im vorangegangenen Kalenderjahr nicht über 800.000 Euro gelegen haben (Stand 2026, § 20 Abs. 1 Nr. 1 UStG).
  • Sie dürfen nicht zur Buchführung nach § 238 HGB verpflichtet sein – diese Bedingung entfällt für GmbHs, die immer buchführungspflichtig sind. Hier greift aber die Ausnahme für freiberufliche Einkünfte (§ 20 Abs. 1 Nr. 2 UStG), sofern das Büro als Ingenieurgesellschaft freiberuflich tätig ist.
  • Die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten muss beim Finanzamt beantragt oder stillschweigend durch entsprechende USt-Voranmeldung ausgeübt werden.

Achtung: GmbH und Istbesteuerung

Eine Architektur-GmbH ist Formkaufmann (§ 6 Abs. 1 HGB) und damit immer buchführungspflichtig. Trotzdem kann die Istbesteuerung angewendet werden, wenn das Büro im Kern freiberufliche Leistungen nach § 18 EStG erbringt (Planungsleistungen) und der Umsatz unter 800.000 Euro liegt. Bei gewerblich geprägten Tätigkeiten (z. B. Bauträgergeschäft) ist die Istbesteuerung ausgeschlossen.

Liquiditätsvorteil durch Istbesteuerung: Rechenbeispiel

Zeitpunkt Sollbesteuerung Istbesteuerung
Januar 2026: Rechnung 50.000 € netto + 9.500 € USt USt-Zahllast: 9.500 € (fällig 10.02.) USt-Zahllast: 0 € (noch nicht vereinnahmt)
März 2026: Zahlung Bauherr 59.500 € Keine Änderung USt-Zahllast USt-Zahllast März: 9.500 € (fällig 10.04.)
Liquiditätsvorteil + 2 Monate Zinsvorteil bzw. freie Liquidität

Für Architekturbüros mit hohen Forderungslaufzeiten oder projektabhängigen Zahlungsströmen kann die Istbesteuerung ein wirksames Instrument zur Liquiditätssicherung sein. Die Umstellung sollte jedoch mit dem Steuerberater abgestimmt werden, da sie auch Auswirkungen auf die Vorsteuerabzugsberechtigung hat (Vorsteuer wird ebenfalls erst bei Zahlung geltend gemacht).

Wie organisieren Sie Kostenrechnung und Projektcontrolling?

Die Finanzbuchhaltung liefert die externe Sicht auf Ihr Architekturbüro – Bilanz, GuV, Umsätze nach HGB und Steuerrecht. Für die interne Steuerung benötigen Sie jedoch eine aussagekräftige Kostenrechnung, die zeigt, welche Projekte profitabel sind, wo Budgets überschritten werden und wie sich Personal- und Sachkosten verteilen. Ohne systematisches Projektcontrolling laufen Sie Gefahr, unrentable Aufträge zu lange mitzuschleppen oder Nachtragsmanagement zu spät anzustoßen.

Drei Ebenen der Kostenrechnung

  1. Kostenartenrechnung: Welche Kosten entstehen insgesamt? (Personal, Miete, IT, Fremdleistungen, Reisen, etc.)
  2. Kostenstellenrechnung: Wo entstehen die Kosten? (z. B. nach Abteilung: Entwurf, Ausführungsplanung, Bauleitung – oder nach Projekten)
  3. Kostenträgerrechnung: Wofür entstehen die Kosten? Jedes Projekt ist ein Kostenträger; alle direkten und anteiligen Gemeinkosten werden zugeordnet.

Projektbezogene Kostenerfassung in der Praxis

  • Legen Sie für jedes Projekt ein Projektnummer an (z. B. PRJ-2026-001).
  • Erfassen Sie alle direkten Kosten (Fremdleistungen, projektbezogene Reisen, externe Gutachten) mit dieser Projektnummer.
  • Verteilen Sie Personalkosten nach Zeiterfassung: Jeder Mitarbeiter bucht seine Stunden auf Projekte; der Stundensatz wird aus dem Jahresgehalt inkl. Nebenkosten kalkuliert.
  • Legen Sie einen Gemeinkostenzuschlag fest (z. B. 30–50 % auf Personalkosten) für Miete, IT, Verwaltung – und schlagen Sie diesen auf die Projekte auf.
  • Vergleichen Sie monatlich die Plan-Ist-Abweichung: Sind die tatsächlichen Kosten im Rahmen des kalkulierten Honorars? Wenn nicht, prüfen Sie Nachträge oder Leistungsanpassungen.

80–85 %

Anteil Personalkosten an Gesamtkosten im Architekturbüro (Branchendurchschnitt)

70–120 €

Typischer Vollkostensatz (brutto) pro Architekten-Stunde inkl. Gemeinkosten

„Projektcontrolling ist kein Nice-to-have, sondern Pflicht für jedes Architekturbüro, das profitabel arbeiten will. Wir sehen regelmäßig Mandate, die zwar ordentlich Umsatz machen, aber am Ende des Jahres kaum Gewinn ausweisen – weil die Projektkosten unkontrolliert laufen. Eine saubere Kostenträgerrechnung schafft Transparenz und ist die Basis für nachhaltige Honorarverhandlungen und Nachtragsmanagement.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche digitalen Tools und Prozesse erleichtern die Finanzbuchhaltung?

Digitalisierung ist in der Finanzbuchhaltung längst kein Zukunftsthema mehr, sondern Standard. Für Architekturbüros bedeutet das: Automatisierung wiederkehrender Abläufe, nahtlose Integration von Projektverwaltung und Buchhaltung und Echtzeit-Zugriff auf Finanzdaten. Wer heute noch mit Excel-Listen, Papierbelegen und manuellen Überweisungen arbeitet, verschwendet wertvolle Zeit und erhöht das Fehlerrisiko.

Zentrale Bausteine einer digitalen Finanzbuchhaltung

Buchhaltungssoftware

  • Automatischer Import Kontoauszüge
  • Belegscan per App (OCR)
  • GoBD-konforme Archivierung

Projektverwaltung

  • Zeiterfassung pro Projekt
  • HOAI-Abrechnung
  • Soll-Ist-Vergleich in Echtzeit

Steuerberater-Anbindung

  • Digitaler Belegupload
  • Monatsabschluss-Dashboard
  • Jahresabschluss Festpreis

GoBD-konforme Belegablage und Archivierung

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) sind seit 2015 verbindlich. Sie schreiben vor, dass digitale Belege unveränderbar, vollständig und jederzeit nachvollziehbar archiviert werden müssen. Für Architekturbüros bedeutet das: Rechnungen, Verträge, Kontoauszüge und Zeiterfassungen müssen in einem revisionssicheren Dokumentenmanagement-System (DMS) aufbewahrt werden – Aufbewahrungsfrist 10 Jahre nach § 147 AO.

Praxis-Tipp: Belege sofort digital erfassen

Fotografieren Sie Belege sofort nach Erhalt mit einer Buchhaltungs-App (z. B. DATEV, Lexoffice, sevDesk) und ordnen Sie sie dem entsprechenden Projekt zu. Das spart Zeit bei der Monatsabschlussvorbereitung und verhindert, dass Belege verloren gehen oder unleserlich werden.

Wer den gesamten Buchhaltungsprozess nicht intern abbilden möchte, kann auch auf externe Unterstützung setzen. Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz.de übernehmen den gesamten Jahresabschluss – von der Kontenabstimmung über die Bilanz bis zur Offenlegung im Unternehmensregister – zu transparenten Festpreisen und mit kurzen Bearbeitungszeiten. So bleibt mehr Zeit für Ihre Kernaufgabe: Architektur.

Häufig gestellte Fragen

Können Architekturbüros die Kleinunternehmerregelung nutzen?

Ja, wenn der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigt (§ 19 UStG, Stand 2026). In der Praxis verzichten die meisten Architekturbüros darauf, da Bauherren und Auftraggeber häufig vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen sind und Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer erwarten.

Wie lange müssen Architekturbüros Buchhaltungsunterlagen aufbewahren?

Bücher, Inventare, Bilanzen, Jahresabschlüsse und Lageberichte sind gemäß § 257 HGB zehn Jahre aufzubewahren. Empfangene Handels- und Geschäftsbriefe sowie Kopien abgesandter Briefe sind ebenfalls zehn Jahre aufbewahrungspflichtig. Sonstige Unterlagen wie Angebote oder Lieferscheine unterliegen einer sechsjährigen Frist.

Kann ein Architekturbüro als Einzelunternehmen die doppelte Buchführung wählen?

Ja, auch wenn ein Architekturbüro als Freiberufler nach § 18 EStG grundsätzlich nur zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung verpflichtet ist, kann es freiwillig zur doppelten Buchführung nach § 238 HGB übergehen. Dies ist sinnvoll, wenn das Büro wächst, komplexe Projekte abwickelt oder eine spätere Umwandlung in eine GmbH geplant ist.

Wie wird die Gewerbesteuer bei Architekturbüros behandelt?

Architekturbüros, die freiberuflich im Sinne des § 18 EStG tätig sind, unterliegen grundsätzlich nicht der Gewerbesteuer. Sobald jedoch gewerbliche Tätigkeiten hinzukommen (z. B. Bauträgergeschäfte, Generalunternehmerleistungen) oder die Rechtsform GmbH gewählt wird, entsteht Gewerbesteuerpflicht nach § 2 GewStG.

Was passiert bei fehlerhafter Umsatzrealisierung im Architekturbüro?

Fehlerhafte Umsatzrealisierung – etwa die Nichtbildung von Forderungen aus teilfertigen Leistungen – führt zu einer falschen Darstellung der Ertragslage im Jahresabschluss. Das verstößt gegen § 246 Abs. 1 HGB (Vollständigkeitsgebot) und kann zu Beanstandungen durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Finanzamt führen. Zudem kann es bei Kreditanträgen zu Problemen kommen, wenn die Ertragskraft verzerrt dargestellt ist.

Welche Rolle spielt die HOAI für die Finanzbuchhaltung?

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Berechnung und Strukturierung von Honoraren. Für die Finanzbuchhaltung ist entscheidend, dass Honorare nach Leistungsphasen (§§ 34, 55 HOAI) abgerechnet werden. Die Buchhaltung muss diese phasenweise Leistungserbringung korrekt erfassen, um die periodengerechte Umsatzrealisierung und die Bildung von Forderungen aus teilfertigen Leistungen zu gewährleisten.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), Umsatzsteuergesetz (UStG), Einkommensteuergesetz (EStG), GmbH-Gesetz (GmbHG). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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