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12–19 Minuten

OnlineBilanzBlogBüroeinrichtung buchen

Büroeinrichtung buchen 2026: Abschreibung & Konten

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die korrekte Buchung von Büroeinrichtung gehört zu den häufigsten Fragen in der Praxis – von der Einordnung als Anlagevermögen über die richtige Nutzungsdauer bis zur Wahl des passenden Kontos. Dieser Beitrag zeigt Ihnen systematisch, wie Sie Büromöbel nach § 246 HGB und § 253 HGB buchen, abschreiben und im Jahresabschluss ausweisen. Ähnliche Grundsätze gelten auch, wenn Sie Firmenwagen buchen und bewerten müssen. Beachten Sie auch die korrekte Verbuchung laufender Betriebsausgaben wie Abfallentsorgung buchen, um alle steuerlich relevanten Kosten vollständig zu erfassen. Orientieren Sie sich an den aktuellen Vorgaben für 2026 und vermeiden Sie typische Fehler.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

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Kurzantwort

Büroeinrichtung wird bei Anschaffungskosten über 800 Euro netto als Anlagevermögen aktiviert und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von meist 13 Jahren nach AfA-Tabelle abgeschrieben. Die Buchung erfolgt auf Konto 0420 (SKR 03) bzw. 0620 (SKR 04). Geringwertige Wirtschaftsgüter unter 800 Euro dürfen sofort als Betriebsausgabe verbucht werden. Gebrauchte Möbel erlauben eine kürzere Nutzungsdauer.

Büroeinrichtung richtig buchen: Anlagevermögen oder Betriebsausgabe?

Die Büroeinrichtung zählt buchhalterisch zum beweglichen Anlagevermögen gemäß § 247 Abs. 2 HGB. Entscheidend für die korrekte Buchung ist die Unterscheidung zwischen geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG), die sofort als Betriebsausgabe verbucht werden dürfen, und Anlagegütern, die über ihre Nutzungsdauer abzuschreiben sind. Bei Büroeinrichtungen handelt es sich typischerweise um Schreibtische, Bürostühle, Regale, Schränke, Empfangstheken oder Besprechungstische.

Nach § 6 Abs. 2 EStG liegt die Grenze für GWG im Jahr 2026 bei 800 Euro (netto) je Wirtschaftsgut. Gegenstände bis zu diesem Wert können im Anschaffungsjahr vollständig abgesetzt werden. Liegt der Nettowert darüber, muss die Büroeinrichtung aktiviert und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Die AfA-Tabellen der Finanzverwaltung sehen für Büromöbel üblicherweise 13 Jahre Nutzungsdauer vor.

Praxis-Tipp: Sammelposten-Methode

Für Wirtschaftsgüter zwischen 250 Euro und 1.000 Euro (netto) bietet § 6 Abs. 2a EStG die Möglichkeit, einen Sammelposten zu bilden und diesen über fünf Jahre gleichmäßig abzuschreiben. Diese Methode reduziert den Verwaltungsaufwand für mittlere Anschaffungen erheblich.

Beispielhafte Buchungssätze

Situation Soll Haben
Bürostuhl 650 € (netto), GWG Geringwertige Wirtschaftsgüter 650 € Bank/Kasse 773,50 €
Vorsteuer 123,50 €
Schreibtisch 1.500 € (netto), Anlage Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.500 € Bank/Kasse 1.785 €
Vorsteuer 285 €

Abschreibung von Büromöbeln: Nutzungsdauer und AfA-Berechnung

Die planmäßige Abschreibung von Büroeinrichtungen erfolgt nach § 253 Abs. 3 HGB linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Das Bundesfinanzministerium gibt in den amtlichen AfA-Tabellen für die meisten Büromöbel eine Nutzungsdauer von 13 Jahren an. Dies gilt für Schreibtische, Aktenschränke, Regale und ähnliche Ausstattungsgegenstände.

Sonderregelungen für spezielle Büroeinrichtung

Nicht alle Einrichtungsgegenstände haben dieselbe Nutzungsdauer. Bürostühle werden aufgrund der höheren Beanspruchung häufig mit nur 8 Jahren angesetzt. EDV-Möbel (z. B. spezielle Computertische mit technischer Ausstattung) können mit 5–8 Jahren kürzer abgeschrieben werden, während hochwertige Designermöbel oder Empfangsbereiche auch 15 Jahre erreichen können.

Büroeinrichtung Nutzungsdauer Jährliche AfA-Rate (bei 1.300 € AK)
Schreibtisch, Aktenschrank 13 Jahre 100 €
Bürostuhl 8 Jahre 162,50 €
EDV-Möbel 5 Jahre 260 €
Empfangstheke 13 Jahre 100 €

„In der Praxis beobachten wir häufig, dass Büromöbel pauschal mit 10 Jahren abgeschrieben werden – das ist nicht immer optimal. Eine korrekte Zuordnung nach AfA-Tabelle spart Diskussionen mit dem Finanzamt und ermöglicht in vielen Fällen eine schnellere Abschreibung.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Bei Anschaffung während des Jahres ist die Abschreibung im ersten und letzten Jahr zeitanteilig vorzunehmen (Monatsgenauigkeit). Wird ein Schreibtisch für 1.300 Euro (netto) am 15. April 2025 angeschafft, beträgt die AfA 2025: (1.300 € / 13 Jahre) × (9/12) = 75 Euro.

Welche Konten verwenden Sie im SKR 03 und SKR 04?

Die Buchung von Büroeinrichtung erfolgt in Deutschland üblicherweise nach dem Standardkontenrahmen SKR 03 (Prozessgliederung) oder SKR 04 (Abschlussgliederung). Beide Kontenrahmen sind von DATEV standardisiert und bilden die Grundlage für die meisten Buchhaltungssysteme in GmbHs.

SKR 03 (Prozessgliederung)

Konto 0420 – Betriebs- und Geschäftsausstattung Konto 4855 – Abschreibungen auf Betriebs- und Geschäftsausstattung Konto 4855 – Geringwertige Wirtschaftsgüter (sofortige Abschreibung)

SKR 04 (Abschlussgliederung)

Konto 0620 – Betriebs- und Geschäftsausstattung Konto 6220 – Abschreibungen auf Betriebs- und Geschäftsausstattung Konto 6800 – Geringwertige Wirtschaftsgüter

Praxis-Beispiel: Vollständiger Buchungsablauf

  1. Anschaffung: Büroeinrichtung (Schreibtische) für 5.200 € netto am 10.01.2025. Buchung SKR 03: Soll 0420 „Betriebs- und Geschäftsausstattung“ 5.200 €, Soll 1576 „Vorsteuer“ 988 €, Haben 1200 „Bank“ 6.188 €.
  2. Jahresabschreibung 2025: AfA-Satz 1/13 = 400 €. Buchung SKR 03: Soll 4855 „Abschreibungen BGA“ 400 €, Haben 0420 „BGA“ 400 €. Im Anlagevermögen wird der Buchwert auf 4.800 € reduziert.
  3. Bilanzausweis: Die Betriebs- und Geschäftsausstattung erscheint in der Bilanz unter „Anlagevermögen – Sachanlagen“ mit dem Nettobuchwert von 4.800 € (Stand 31.12.2025).

Achtung: Anlageverzeichnis-Pflicht

Nach § 6 Abs. 1 EStG muss jedes Unternehmen ein Anlageverzeichnis führen, das die Anschaffungskosten, Zugänge, Abgänge und Abschreibungen aller Anlagegüter dokumentiert. Bei Betriebsprüfungen wird dieses Verzeichnis regelmäßig angefordert.

Anschaffungskosten richtig ermitteln: Was gehört dazu?

Die Anschaffungskosten nach § 255 Abs. 1 HGB umfassen nicht nur den Netto-Kaufpreis, sondern alle Aufwendungen, die anfallen, um die Büroeinrichtung in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Diese vollständige Erfassung ist sowohl für die steuerliche Abschreibung als auch für den handelsrechtlichen Jahresabschluss zwingend erforderlich.

Bestandteile der Anschaffungskosten

  • Netto-Kaufpreis der Möbel (ohne Umsatzsteuer bei Vorsteuerabzugsberechtigung)
  • Lieferkosten und Versandkosten
  • Montage- und Aufbaukosten (extern oder intern)
  • Planungskosten (z. B. Innenarchitekt für Bürolayout)
  • Anschlusskosten (z. B. elektrische Installation bei Empfangstheken)
  • Abzüglich: Skonti, Rabatte, Boni

Ein häufiger Fehler in der Praxis: Montagekosten werden separat als Dienstleistung gebucht, obwohl sie Teil der Anschaffungskosten sind. Lässt eine GmbH beispielsweise einen Schreibtisch für 1.200 € kaufen und zahlt zusätzlich 180 € für die Montage, betragen die gesamten Anschaffungskosten 1.380 € – und dieser Betrag muss aktiviert und über 13 Jahre abgeschrieben werden.

Praxis-Tipp: Sammelrechnung vs. Einzelausweis

Wenn ein Lieferant mehrere Möbelstücke auf einer Rechnung ausweist (z. B. drei Schreibtische à 700 €), ist jedes Wirtschaftsgut einzeln zu beurteilen. Jeder Schreibtisch kann dann als GWG sofort abgesetzt werden, da der Einzelwert unter 800 € liegt – auch wenn die Gesamtrechnung 2.100 € beträgt.

Nachträgliche Anschaffungskosten

Auch nach der Erstanschaffung können nachträgliche Anschaffungskosten anfallen, die den Buchwert erhöhen: z. B. wenn eine Empfangstheke später um eine fest eingebaute Beleuchtung oder elektronische Zugangskontrolle erweitert wird. Diese Kosten sind zu aktivieren und erhöhen die Restnutzungsdauer-Abschreibung. Reine Instandhaltungen (Reparaturen, Austausch von Rollen am Bürostuhl) sind dagegen sofort als Betriebsausgabe abzugsfähig.

Gebrauchte Büromöbel buchen: Besonderheiten und kürzere Nutzungsdauer

Beim Kauf gebrauchter Büroeinrichtung gelten grundsätzlich dieselben Buchungsregeln wie bei Neuware. Die Anschaffungskosten werden nach § 255 Abs. 1 HGB aktiviert und planmäßig abgeschrieben. Entscheidend ist jedoch die Restnutzungsdauer: Sie orientiert sich nicht an der AfA-Tabelle für Neuware, sondern an der tatsächlich noch verbleibenden Nutzung im Unternehmen.

„Bei gebrauchten Möbeln ist eine individuelle Schätzung der Restnutzungsdauer zulässig und steuerlich anerkannt. Kauft eine GmbH etwa fünf Jahre alte Bürostühle, kann eine Restnutzungsdauer von nur drei bis vier Jahren angesetzt werden – das beschleunigt die Abschreibung erheblich.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Buchungsbeispiel: Gebrauchte Schreibtische

Eine GmbH erwirbt am 02.03.2025 zehn gebrauchte Schreibtische für insgesamt 3.500 € (netto) von einem anderen Unternehmen. Die Schreibtische sind ca. acht Jahre alt. Die Restnutzungsdauer wird auf fünf Jahre geschätzt. Die jährliche Abschreibung beträgt somit 3.500 € / 5 Jahre = 700 €. Im Jahr 2025 (Anschaffung im März) sind 10/12 von 700 € = 583,33 € abzuschreiben.

Datum Buchungssatz (SKR 03) Betrag
02.03.2025 Soll 0420 BGA / Soll 1576 Vorsteuer / Haben 1200 Bank 3.500 € / 665 € / 4.165 €
31.12.2025 Soll 4855 Abschreibungen BGA / Haben 0420 BGA 583,33 €

Auch bei gebrauchter Büroeinrichtung gilt die GWG-Grenze von 800 Euro (netto) je Wirtschaftsgut. Kosten einzelne Stühle oder Regale im Gebrauchtzustand weniger als 800 €, können sie sofort als Betriebsausgabe abgesetzt werden – unabhängig vom Alter.

Achtung: Dokumentationspflicht

Die Schätzung der Restnutzungsdauer muss plausibel begründet und dokumentiert werden (z. B. durch Fotos, Zustandsberichte, Kaufvertrag mit Altersangabe). Das Finanzamt kann bei Betriebsprüfungen Nachweise verlangen.

Sonderabschreibungen und Investitionsabzugsbeträge nutzen

Neben der regulären linearen Abschreibung bietet das Steuerrecht für kleinere und mittlere Unternehmen zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten, um die Steuerbelastung im Anschaffungsjahr zu reduzieren. Für Büroeinrichtung sind insbesondere der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG und die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG relevant.

Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG)

GmbHs mit einem Betriebsvermögen unter 235.000 Euro (Stand 2026) können für geplante Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter – also auch Büromöbel – bis zu 50 % der Anschaffungskosten bereits im Jahr vor der Anschaffung gewinnmindernd abziehen. Dieser IAB muss spätestens im dritten Jahr nach Bildung durch tatsächliche Anschaffung aufgelöst werden, sonst erfolgt eine rückwirkende Verzinsung.

Beispiel: IAB für Büroeinrichtung

Eine GmbH plant 2025 die Anschaffung von Büromöbeln für voraussichtlich 10.000 €. Sie bildet im Dezember 2025 einen IAB von 5.000 € (50 %), der den Gewinn 2025 mindert. Im März 2026 kauft sie die Möbel tatsächlich für 10.000 €. Die Anschaffungskosten werden um den IAB auf 5.000 € gemindert, von denen dann über 13 Jahre abgeschrieben wird.

Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG

Zusätzlich zur regulären AfA können kleine und mittlere Unternehmen im Jahr der Anschaffung und in den folgenden vier Jahren Sonderabschreibungen von insgesamt bis zu 20 % der (um IAB geminderten) Anschaffungskosten vornehmen. Die Sonderabschreibung ist frei verteilbar und kann in einem oder mehreren Jahren in Anspruch genommen werden.

Jahr Reguläre AfA (1/13) Sonderabschreibung Gesamt
2026 (Anschaffung) 385 € 1.000 € (20 %) 1.385 €
2027 385 € 0 € 385 €
2028 385 € 0 € 385 €

Die Kombination aus IAB und Sonderabschreibung ermöglicht eine erhebliche Vorverlagerung der steuerlichen Entlastung. Gerade bei größeren Büroausstattungsprojekten (neues Büro, Umzug, Expansion) ist diese Gestaltung wirtschaftlich sehr sinnvoll. Die buchhalterische Umsetzung erfordert jedoch präzise Dokumentation und ist am besten gemeinsam mit einem Steuerberater zu planen. Wer die Jahresabschluss-Erstellung durch einen Steuerberater sicherstellen möchte, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen – unsere Steuerberater prüfen solche Gestaltungen im Rahmen des Jahresabschlusses automatisch.

Bilanzausweis und Anlagenspiegel: Anforderungen an den Jahresabschluss

Im handelsrechtlichen Jahresabschluss nach § 242 HGB ist die Büroeinrichtung als Teil der Betriebs- und Geschäftsausstattung unter dem Posten „Sachanlagen“ im Anlagevermögen auszuweisen. Die Bilanzgliederung richtet sich nach § 266 Abs. 2 HGB und muss für kleine, mittlere und große Kapitalgesellschaften unterschiedliche Detaillierungsgrade erfüllen.

Gliederung im Anlagevermögen (§ 266 Abs. 2 HGB)

Die Betriebs- und Geschäftsausstattung wird üblicherweise unter A.II.3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung ausgewiesen. Der Bilanzansatz erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen (Nettobuchwert). In der Bilanz erscheint damit nur der Restbuchwert; die Entwicklung im Geschäftsjahr wird im Anlagenspiegel dargestellt.

Der Anlagenspiegel nach § 284 Abs. 3 HGB

Für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften ist der Anlagenspiegel verpflichtend im Anhang aufzunehmen (§ 284 Abs. 3 HGB). Auch kleine Kapitalgesellschaften müssen ihn erstellen, dürfen ihn aber bei Inanspruchnahme von Erleichterungen nach § 326 Abs. 1 HGB nicht offenlegen. Der Anlagenspiegel zeigt für jede Anlagengruppe:

  • Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu Beginn des Geschäftsjahres
  • Zugänge und Abgänge im Geschäftsjahr
  • Umbuchungen und Transfers
  • Anschaffungs- oder Herstellungskosten am Ende des Geschäftsjahres
  • Kumulierte Abschreibungen zu Beginn
  • Abschreibungen des Geschäftsjahres
  • Abgänge bei den Abschreibungen
  • Kumulierte Abschreibungen am Ende
  • Nettobuchwert am Ende des Geschäftsjahres
Position AHK Anfang Zugang Abgang AHK Ende Kum. AfA Anfang AfA GJ Kum. AfA Ende Buchwert
BGA 42.000 € 8.500 € 1.200 € 49.300 € 18.000 € 3.800 € 21.100 € 28.200 €

„Der Anlagenspiegel ist ein zentrales Prüfdokument bei der Jahresabschlusserstellung. Er ermöglicht die lückenlose Nachvollziehbarkeit aller Anlagenbewegungen und ist gleichzeitig die Grundlage für die steuerliche Abschreibungsberechnung. Fehler hier wirken sich direkt auf Bilanz und GuV aus.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Für die Offenlegung beim Unternehmensregister (nicht mehr beim Bundesanzeiger seit DiRUG, 01.08.2022) gelten nach § 325 HGB unterschiedliche Fristen: 12 Monate nach Bilanzstichtag. Kleine GmbHs können Erleichterungen nach § 326 HGB in Anspruch nehmen und auf die Offenlegung von Anhang und Lagebericht verzichten – der Anlagenspiegel bleibt dann intern.

Häufige Buchungsfehler bei Büroeinrichtung und wie Sie sie vermeiden

In der Praxis entstehen bei der Buchung von Büroeinrichtung immer wieder typische Fehler, die zu steuerlichen Nachforderungen, Bilanzberichtigungen oder Ärger bei Betriebsprüfungen führen. Die folgenden Punkte zeigen die häufigsten Stolperfallen und wie Sie diese sicher umgehen.

1. Falsche Abgrenzung zwischen GWG und Anlagevermögen

Viele Unternehmen buchen Büromöbel unter 800 Euro (netto) fälschlicherweise als Anlagevermögen und schreiben sie über 13 Jahre ab – obwohl ein sofortiger Abzug als GWG möglich und steuerlich günstiger wäre. Umgekehrt werden manchmal mehrere gleichartige Möbelstücke (z. B. fünf Schreibtische à 700 €) irrtümlich als Einheit behandelt und aktiviert, obwohl jedes Wirtschaftsgut einzeln zu beurteilen ist.

2. Montage- und Nebenkosten werden nicht aktiviert

Lieferung, Montage, Planung und andere Nebenkosten gehören nach § 255 Abs. 1 HGB zu den Anschaffungskosten und müssen aktiviert werden. Eine separate Buchung als Dienstleistungsaufwand ist handelsrechtlich unzulässig und führt zu einer Unterbewertung des Anlagevermögens.

Praxis-Fehler: Trennung Möbel / Montage

Rechnung vom Büromöbelhändler: 5.000 € Möbel, 800 € Montage. Korrekt: Anschaffungskosten 5.800 € aktivieren. Falsch: 5.000 € aktivieren, 800 € sofort als Aufwand buchen.

3. Fehlende oder unvollständige Anlagenbuchhaltung

§ 6 Abs. 1 EStG schreibt die Führung eines Anlageverzeichnisses vor, das alle Wirtschaftsgüter, Anschaffungsdaten, Kosten und Abschreibungen lückenlos dokumentiert. Fehlt dieses Verzeichnis oder ist es unvollständig, kann das Finanzamt die Abschreibungen anzweifeln oder Schätzungen vornehmen. Moderne Buchhaltungssoftware erstellt das Anlagenverzeichnis automatisch – es muss aber gepflegt und jährlich aktualisiert werden.

4. Zeitanteilige Abschreibung im Anschaffungsjahr vergessen

Wird ein Schreibtisch im Juni angeschafft, darf im ersten Jahr nur die anteilige AfA für 7 Monate (Juni–Dezember) gebucht werden. Häufig wird jedoch die volle Jahres-AfA angesetzt, was zu einer Überbewertung der Abschreibungen führt. Die Monatsgenauigkeit ist zwingend erforderlich.

5. Abgang von Möbeln nicht gebucht

Werden Möbel ausrangiert, verkauft oder verschrottet, muss der Abgang im Anlagenverzeichnis und in der Buchführung dokumentiert werden. Der Restbuchwert ist als Aufwand zu buchen (Soll: „Anlagenabgang“, Haben: „BGA“). Fehlt diese Buchung, erscheinen ausrangierte Möbel weiterhin in der Bilanz – eine formelle Bilanzunrichtigkeit.

  • Jedes Wirtschaftsgut einzeln prüfen: GWG oder Anlage?
  • Alle Nebenkosten (Lieferung, Montage) in Anschaffungskosten einbeziehen
  • Anlagenverzeichnis vollständig und aktuell führen
  • Zeitanteilige AfA im Anschaffungsjahr korrekt berechnen
  • Abgänge und Verkäufe zeitnah buchen
  • Bei gebrauchten Möbeln Restnutzungsdauer individuell schätzen und dokumentieren

Wer sich bei der korrekten Buchung von Büroeinrichtung unsicher ist oder Fehler in der Vergangenheit vermutet, sollte die Anlagenbuchhaltung durch einen Steuerberater prüfen lassen. OnlineBilanz.de bietet digitale Steuerberater-Leistungen mit Festpreisen – unsere Steuerberater übernehmen die Prüfung der Anlagenbuchhaltung, korrigieren Fehler und erstellen den rechtssicheren Jahresabschluss inklusive Anlagenspiegel.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich mehrere Büromöbel zu einem Sammelposten zusammenfassen?

Ja, nach § 6 Abs. 2a EStG können Sie bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250 und 800 Euro netto in einem Sammelposten zusammenfassen und diesen über fünf Jahre abschreiben. Diese Regelung ist insbesondere für Unternehmen sinnvoll, die regelmäßig kleinere Büromöbel anschaffen und Verwaltungsaufwand reduzieren möchten.

Wie buche ich die Lieferung und Montage von Büromöbeln?

Lieferung und Montage gehören zu den Anschaffungsnebenkosten nach § 255 Abs. 1 HGB und erhöhen die aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten. Sie werden zusammen mit dem Nettokaufpreis auf dem Anlagenkonto (z. B. 0420 im SKR 03) gebucht und über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Separate Buchungen für Transport oder Aufbau sind nicht erforderlich.

Was passiert bei vorzeitigem Ausscheiden von Büromöbeln aus dem Betrieb?

Bei Verkauf, Verschrottung oder Entnahme vor Ablauf der Nutzungsdauer buchen Sie den Restbuchwert gegen das Anlagenkonto aus. Verkaufserlöse erfassen Sie als außerordentliche Erträge (Konto 2125 SKR 03), bei Verschrottung entsteht ein Abgangsverlust. Die Differenz zwischen Restbuchwert und Erlös wirkt sich erfolgswirksam auf Ihr Betriebsergebnis aus.

Darf ich Büromöbel im Home-Office genauso abschreiben wie im Betrieb?

Ja, Büromöbel im häuslichen Arbeitszimmer werden nach denselben Regeln aktiviert und abgeschrieben, sofern das Arbeitszimmer steuerlich anerkannt ist. Bei gemischter Nutzung (privat und betrieblich) müssen Sie die Anschaffungskosten entsprechend aufteilen und nur den betrieblichen Anteil aktivieren. Die Nutzungsdauer bleibt bei 13 Jahren nach AfA-Tabelle.

Welche Nachweise muss ich für die Büromöbel-Buchung aufbewahren?

Bewahren Sie Rechnungen, Lieferscheine, Zahlungsbelege und eventuelle Montageverträge nach § 147 AO für zehn Jahre auf. Für gebrauchte Möbel sollten Sie zusätzlich Kaufverträge, Zustandsprotokolle oder Schätzungen zur Dokumentation der kürzeren Restnutzungsdauer bereithalten. Diese Unterlagen sind im Rahmen von Betriebsprüfungen nachweispflichtig.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 246 HGB – Vollständigkeit, Verrechnungsverbot, § 253 HGB – Zugangs- und Folgebewertung, § 255 HGB – Bewertungsmaßstäbe, AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Steuerberater