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18.10.25
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Sachanlagen218.400 €
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Bank & Kasse96.650 €
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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

13–19 Minuten

OnlineBilanzBlogBilanz Kosten Steuerberater

Bilanz Kosten Steuerberater 2026: Gebühren & Festpreise

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Kosten für einen Jahresabschluss beim Steuerberater variieren je nach Unternehmensgröße, Rechtsform und Abrechnungsmodell erheblich. Während die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) einen Gebührenrahmen vorgibt, bieten viele Kanzleien heute Festpreise an. Besonders bei der Bilanz einer AG sind die Anforderungen und damit die Kosten aufgrund der umfangreichen Offenlegungspflichten oft höher. Dieser Artikel erklärt alle Kostenfaktoren, Gebührenordnungen und zeigt, wie Sie Kosten optimieren können.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Die Kosten für einen Jahresabschluss beim Steuerberater richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und hängen vom Gegenstandswert sowie der Unternehmensgrößenklasse gemäß § 267 HGB ab. Für kleine Kapitalgesellschaften liegen die Gebühren typischerweise zwischen 800 und 2.500 Euro, bei mittelgroßen Unternehmen zwischen 2.000 und 8.000 Euro. Festpreismodelle bieten planbare Kosten ohne Überraschungen und ersetzen zunehmend die klassische StBVV-Abrechnung.

Was kostet ein Jahresabschluss beim Steuerberater?

Die Kosten für die Erstellung eines Jahresabschlusses durch den Steuerberater richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Diese gibt einen Gebührenrahmen vor, der sich nach dem Gegenstandswert (in der Regel die Bilanzsumme oder der Jahresumsatz) richtet. Der Steuerberater kann innerhalb dieses Rahmens je nach Schwierigkeitsgrad, Umfang und Zeitaufwand eine angemessene Gebühr berechnen.

Für eine GmbH mit einer Bilanzsumme von 500.000 Euro liegt die Mittelgebühr nach StBVV bei etwa 1.200 bis 1.800 Euro für die Erstellung des Jahresabschlusses. Bei größeren Unternehmen oder komplexeren Sachverhalten können die Kosten deutlich höher ausfallen. Kleinere GmbHs mit einfacheren Strukturen zahlen entsprechend weniger.

Typische Kostenfaktoren

Die Höhe der Steuerberatergebühr hängt ab von: Bilanzsumme oder Jahresumsatz (Gegenstandswert nach § 24 StBVV), Komplexität der Buchführung, Anzahl der Geschäftsvorfälle, Branche und spezielle Anforderungen (z. B. E-Bilanz, Offenlegung), gewählter Gebührensatz innerhalb des Rahmens (1/10 bis 10/10).

Neben der reinen Erstellungsgebühr können weitere Positionen hinzukommen: Beratungsgespräche zur Bilanzpolitik, Unterstützung bei der Offenlegung im Unternehmensregister nach § 325 HGB, steuerliche Optimierung und Gestaltungsberatung. Moderne Plattformen wie OnlineBilanz.de arbeiten mit transparenten Festpreisen, die alle notwendigen Leistungen umfassen – ohne versteckte Zusatzkosten.

Gebührenrahmen nach StBVV im Detail

Die StBVV definiert für die Erstellung von Jahresabschlüssen konkrete Gebührenrahmen in § 35 StBVV. Der Gegenstandswert ist dabei die Grundlage: Entweder die Bilanzsumme oder – falls höher – der Jahresumsatz. Die Gebühr wird dann als Zehntel-Gebühr berechnet.

Gegenstandswert (Bilanzsumme/Umsatz) Mittelgebühr (5/10) Rahmen (1/10 bis 10/10)
100.000 Euro ca. 600 Euro 120 – 1.200 Euro
250.000 Euro ca. 950 Euro 190 – 1.900 Euro
500.000 Euro ca. 1.500 Euro 300 – 3.000 Euro
1.000.000 Euro ca. 2.400 Euro 480 – 4.800 Euro
2.500.000 Euro ca. 4.200 Euro 840 – 8.400 Euro

Der Steuerberater wählt innerhalb dieses Rahmens die konkrete Gebühr nach § 11 StBVV unter Berücksichtigung von Umfang, Schwierigkeitsgrad, Bedeutung der Angelegenheit und den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Auftraggebers. In der Praxis orientieren sich viele Steuerberater an der Mittelgebühr (5/10) und passen nach oben oder unten an.

„Viele Mandanten sind überrascht, dass die StBVV einen so breiten Spielraum lässt. Transparenz bei der Preisgestaltung ist deshalb entscheidend – bei OnlineBilanz arbeiten wir mit Festpreisen, die vorab klar kommuniziert werden und alle gesetzlichen Anforderungen abdecken.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Leistungen sind in den Kosten enthalten?

Die Grundgebühr nach § 35 StBVV umfasst die Erstellung des Jahresabschlusses – das heißt: Bilanz nach § 266 HGB, Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB, Anhang nach § 284 HGB (soweit verpflichtend) und bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften auch den Lagebericht nach § 289 HGB.

Typische Inklusivleistungen

  • Übernahme und Prüfung der laufenden Buchführung
  • Erstellung der Bilanz und GuV nach HGB
  • Erstellung des Anhangs (bei GmbH verpflichtend nach § 264 Abs. 1 HGB)
  • Formelle Prüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität
  • Übergabe des fertigen Jahresabschlusses zur Feststellung durch die Gesellschafterversammlung (§ 42a GmbHG)

Zusatzleistungen und mögliche Mehrkosten

  • E-Bilanz-Übermittlung an das Finanzamt: Teilweise separat berechnet, oft aber in modernen Pauschalen enthalten
  • Offenlegung im Unternehmensregister: Nach § 325 HGB verpflichtend; kann als eigene Position abgerechnet werden
  • Erstellung Steuererklärungen: Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer – diese sind nicht automatisch im Jahresabschluss enthalten
  • Beratungsgespräche: Bilanzpolitische Gestaltung, Ausschüttungsplanung, steuerliche Optimierung
  • Nachbesserungen und Korrekturen: Falls Belege nachgereicht oder Buchungen korrigiert werden müssen

Plattformen wie OnlineBilanz.de bündeln diese Leistungen häufig in transparenten Festpreispaketen, sodass Sie von Anfang an wissen, was der vollständige Jahresabschluss inklusive E-Bilanz und Offenlegung kostet – ohne nachträgliche Überraschungen.

Kostenunterschiede nach Unternehmensgröße

Die Kosten für den Jahresabschluss steigen mit der Größe des Unternehmens – nicht nur wegen des höheren Gegenstandswerts nach StBVV, sondern auch aufgrund der erweiterten Publizitätspflichten nach § 267 HGB. Kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften unterliegen unterschiedlichen Anforderungen an Umfang und Prüfung.

Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB)

Zwei der drei folgenden Kriterien dürfen nicht überschritten werden: Bilanzsumme max. 7,5 Mio. Euro, Umsatzerlöse max. 15 Mio. Euro, max. 50 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt. Kleine GmbHs können Erleichterungen nutzen (z. B. verkürzte Bilanz nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB, verkürzter Anhang) und müssen keinen Lagebericht erstellen. Die Kosten liegen typischerweise zwischen 800 und 2.500 Euro.

Mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 2 HGB)

Zwei der drei Kriterien: Bilanzsumme max. 20 Mio. Euro, Umsatzerlöse max. 40 Mio. Euro, max. 250 Arbeitnehmer. Verpflichtung zur Erstellung eines Lageberichts nach § 289 HGB. Vollständiger Anhang, häufig umfangreichere Erläuterungen. Die Kosten bewegen sich oft zwischen 2.500 und 6.000 Euro, je nach Komplexität.

Große Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 3 HGB)

Überschreitung von zwei der drei Schwellenwerte für mittelgroße Gesellschaften. Verpflichtende Abschlussprüfung nach § 316 HGB – der Steuerberater erstellt, ein Wirtschaftsprüfer prüft. Erweiterte Berichtspflichten, ggf. Konzernabschluss. Die Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses liegen häufig über 6.000 Euro, hinzu kommen die Prüfungskosten.

800–2.500 €

Kleine GmbH

2.500–6.000 €

Mittelgroße GmbH

ab 6.000 €

Große GmbH (plus WP-Prüfung)

Festpreis vs. Abrechnung nach StBVV

Viele Steuerberater rechnen nach der klassischen StBVV-Tabelle ab – das heißt, die endgültige Rechnung entsteht erst nach Abschluss der Arbeiten, basierend auf dem tatsächlichen Aufwand und dem Gegenstandswert. Das bietet Flexibilität, kann aber für Mandanten zu unerwarteten Kosten führen.

Abrechnung nach StBVV

Gebühr richtet sich nach tatsächlichem Gegenstandswert und Aufwand. Flexibler Rahmen, Anpassung an Schwierigkeitsgrad möglich. Endgültige Rechnung oft erst nach Fertigstellung. Risiko unerwarteter Mehrkosten bei Nachbesserungen.

Festpreis-Modell

Vorab vereinbarter Pauschalpreis, unabhängig vom Zeitaufwand. Transparenz und Planungssicherheit für den Mandanten. Alle Standardleistungen (Jahresabschluss, E-Bilanz, Offenlegung) inklusive. Nachbesserungen im Rahmen der vereinbarten Leistung ohne Aufpreis.

Moderne Plattformen wie OnlineBilanz.de setzen auf Festpreise, die sich an der Unternehmensgröße orientieren, aber vorab klar kommuniziert werden. Das gibt Ihnen als Geschäftsführer Budgetsicherheit und vermeidet nachträgliche Diskussionen über Gebührensätze. Die Leistung wird durch zugelassene Steuerberater erbracht – mit der vollen fachlichen Verantwortung und rechtlichen Absicherung.

Vorsicht bei Dumping-Angeboten

Angebote deutlich unter den üblichen Marktpreisen können auf unvollständige Leistungen, fehlende Qualitätsprüfung oder mangelnde Berufshaftpflicht hindeuten. Ein rechtssicherer Jahresabschluss erfordert die Unterschrift eines zugelassenen Steuerberaters – nur dann ist die Haftung klar geregelt.

Weitere Kostenfaktoren und Zusatzleistungen

Neben der reinen Erstellung des Jahresabschlusses fallen in vielen Fällen weitere Aufgaben an, die entweder in der Grundgebühr enthalten sind oder separat berechnet werden. Diese Zusatzleistungen sollten Sie bei der Budgetplanung berücksichtigen.

Laufende Buchführung

Falls Ihr Steuerberater auch die laufende Finanzbuchhaltung übernimmt, wird diese nach § 33 StBVV gesondert abgerechnet – meist monatlich oder quartalsweise. Die Kosten hängen ab von der Anzahl der Belege und Buchungen pro Monat. Typischerweise liegen die monatlichen Kosten für eine kleine GmbH zwischen 150 und 400 Euro.

E-Bilanz-Übermittlung

Seit 2012 ist die elektronische Übermittlung der Bilanz an das Finanzamt verpflichtend. Viele Steuerberater berechnen dafür eine kleine Zusatzgebühr (ca. 50–150 Euro), moderne Plattformen inkludieren diese Leistung häufig im Festpreis. Besonders für Einzelunternehmer empfiehlt sich die Beauftragung eines Steuerberaters, da die Bilanz Einzelunternehmen beim Steuerberater alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und korrekt übermittelt wird.

Offenlegung im Unternehmensregister

Nach § 325 HGB müssen Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag im Unternehmensregister offenlegen (seit DiRUG, 01.08.2022 nicht mehr beim Bundesanzeiger). Die Offenlegungsgebühr des Registers beträgt je nach Umfang zwischen 35 und 75 Euro. Steuerberater berechnen für die technische Vorbereitung und Einreichung oft 100–250 Euro zusätzlich.

Steuererklärungen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)

Die steuerliche Gewinnermittlung und Erstellung der Steuererklärungen ist nicht automatisch Teil der Jahresabschluss-Gebühr. Sie wird nach § 24 StBVV separat berechnet, orientiert sich am steuerlichen Gewinn und kostet je nach Komplexität zwischen 400 und 1.500 Euro zusätzlich.

  • Laufende Buchführung: monatlich/quartalsweise nach § 33 StBVV
  • E-Bilanz: oft inklusive, sonst ca. 50–150 Euro
  • Offenlegung Unternehmensregister: 100–250 Euro Dienstleistung + Registergebühr
  • Körperschaftsteuer/Gewerbesteuer: 400–1.500 Euro je nach Gewinn
  • Beratungsgespräche: nach Zeitaufwand oder Pauschalvereinbarung

Wann lohnt sich ein Steuerberater für die Bilanz?

Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) ist die Beauftragung eines Steuerberaters zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, in der Praxis aber dringend empfohlen. Der Jahresabschluss muss den gesetzlichen Anforderungen des HGB genügen (§§ 238 ff. HGB), bei Fehlern drohen Haftungsrisiken für den Geschäftsführer nach § 43 GmbHG.

Gesetzliche Anforderungen und Haftungsrisiken

Der Jahresabschluss muss nach § 243 HGB den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entsprechen. Die Feststellung erfolgt durch die Gesellschafterversammlung gemäß § 42a GmbHG – bei kleinen GmbHs innerhalb von 11 Monaten, bei mittelgroßen und großen innerhalb von 8 Monaten nach Bilanzstichtag. Die Offenlegung muss innerhalb von 12 Monaten erfolgen (§ 325 HGB), sonst droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB von 500 bis 25.000 Euro.

„Viele Geschäftsführer unterschätzen die Komplexität der Bilanzierung – von Abgrenzungsfragen über latente Steuern bis zur richtigen Bewertung von Rückstellungen. Ein Steuerberater sichert nicht nur die formale Richtigkeit, sondern schützt den Geschäftsführer vor persönlicher Haftung bei Fehlern.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Vorteile der Steuerberater-Erstellung

  • Rechtssicherheit: Der Steuerberater haftet für die fachliche Richtigkeit und ist durch Berufshaftpflicht abgesichert
  • Zeitersparnis: Sie konzentrieren sich auf das operative Geschäft, der Steuerberater übernimmt die komplexen Bilanzierungsfragen
  • Steueroptimierung: Bilanzpolitische Gestaltungsspielräume werden genutzt, um die Steuerlast zu minimieren
  • Vollständige Dokumentation: Alle Unterlagen werden professionell archiviert und sind für Betriebsprüfungen bereit
  • Fristwahrung: Feststellung und Offenlegung erfolgen fristgerecht, Ordnungsgelder werden vermieden

Wer den Jahresabschluss selbst erstellt, spart zwar zunächst Honorar, trägt aber das volle Haftungsrisiko und investiert erhebliche Arbeitszeit. Für GmbHs und UGs ist die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater daher in den allermeisten Fällen die wirtschaftlich und rechtlich sinnvollere Lösung.

So senken Sie die Kosten ohne Qualitätsverlust

Die Kosten für den Jahresabschluss lassen sich durch gute Vorbereitung und strukturierte Zusammenarbeit deutlich reduzieren – ohne dass die fachliche Qualität oder Rechtssicherheit darunter leidet. Der Steuerberater kann effizienter arbeiten, wenn die Buchführung sauber und vollständig ist.

1. Saubere laufende Buchführung

Je besser Ihre monatliche Buchführung geführt ist, desto weniger Nacharbeit fällt beim Jahresabschluss an. Nutzen Sie moderne Buchhaltungssoftware (z. B. DATEV, lexoffice, sevDesk), die digitale Belegerfassung ermöglicht. Kontieren Sie laufend und klären Sie offene Fragen zeitnah – nicht erst zum Jahresende.

2. Vollständige und geordnete Belege

Fehlende oder unvollständige Belege verursachen Rückfragen und Mehraufwand. Stellen Sie sicher, dass alle Eingangsrechnungen, Ausgangsrechnungen, Bankauszüge und Kassenbelege digital vorliegen und chronologisch abgelegt sind. Das spart dem Steuerberater Zeit und Ihnen Geld.

3. Frühzeitige Abstimmung und Planung

Besprechen Sie bilanzpolitische Fragen (z. B. Abschreibungen, Rückstellungen, Bewertung von Vorräten) bereits vor dem Jahresende mit Ihrem Steuerberater. So können Gestaltungsspielräume genutzt und Nachbesserungen vermieden werden. Vereinbaren Sie klare Deadlines für die Übergabe der Unterlagen.

4. Digitale Prozesse und Plattformen nutzen

Moderne Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz.de arbeiten komplett digital: Belege werden automatisch importiert, die Kommunikation läuft über eine zentrale Plattform, und der gesamte Prozess ist transparent nachvollziehbar. Das reduziert den manuellen Aufwand und damit die Kosten – bei gleichzeitig höherer Geschwindigkeit.

Tipp: Festpreis statt Stundenabrechnung

Wenn Sie eine Plattform mit transparenten Festpreisen nutzen, profitieren Sie doppelt: Sie wissen vorab, was der Jahresabschluss kostet, und haben einen Anreiz, die Unterlagen gut vorzubereiten – denn der Preis bleibt gleich, die Bearbeitungszeit sinkt.

  • Monatliche Buchführung sauber und aktuell führen
  • Belege vollständig und digital bereitstellen
  • Bilanzpolitische Fragen frühzeitig klären
  • Digitale Tools und Schnittstellen nutzen
  • Festpreismodelle prüfen für Planungssicherheit

OnlineBilanz: Digitale Steuerberater-Leistung mit Festpreis

OnlineBilanz.de ist eine Steuerberater-Plattform, die Jahresabschlüsse für GmbHs und UGs digital koordiniert und durch zugelassene Steuerberater erstellen lässt – mit transparenten Festpreisen, ohne Wartezeiten und ohne versteckte Kosten. Sie erhalten die volle fachliche Qualität und rechtliche Absicherung eines klassischen Steuerberaters, kombiniert mit der Effizienz moderner Softwareprozesse.

So funktioniert OnlineBilanz

  1. Anfrage stellen: Sie geben online Ihre Unternehmensdaten ein und erhalten sofort ein Festpreis-Angebot – abgestimmt auf Ihre Unternehmensgröße und Anforderungen.
  2. Unterlagen digital hochladen: Belege, Buchführung und relevante Dokumente werden über eine sichere Plattform bereitgestellt. Schnittstellen zu gängiger Buchhaltungssoftware sind vorhanden.
  3. Koordination durch Servet Gündogan: Als Büroleiter in Stuttgart ist er Ihr fester Ansprechpartner und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und dem Steuerberater-Team.
  4. Erstellung durch zugelassene Steuerberater: Das OnlineBilanz Steuerberater-Team erstellt Ihren Jahresabschluss fachlich korrekt, prüft ihn und unterzeichnet ihn rechtsverbindlich.
  5. Übergabe und Offenlegung: Sie erhalten den fertigen Jahresabschluss zur Feststellung durch die Gesellschafterversammlung. Auf Wunsch übernimmt OnlineBilanz auch die Offenlegung im Unternehmensregister.

Vorteile von OnlineBilanz

Transparente Festpreise

Sie wissen von Anfang an, was der Jahresabschluss kostet – ohne nachträgliche Überraschungen. Alle Standardleistungen (Erstellung, E-Bilanz, Offenlegung) sind inklusive.

Digitale Effizienz

Keine Papierberge, keine langen Wartezeiten. Die gesamte Kommunikation und Dokumentenverwaltung läuft digital über eine zentrale Plattform.

Steuerberater-Qualität

Ihr Jahresabschluss wird durch zugelassene Steuerberater erstellt und unterzeichnet – mit voller Berufshaftpflicht und rechtlicher Absicherung.

OnlineBilanz ist keine Alternative zum Steuerberater – OnlineBilanz ist der Steuerberater, nur digital organisiert. Sie profitieren von der Verbindung aus fachlicher Expertise und moderner Technologie, zu fairen und planbaren Kosten.

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Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Steuerberater-Kosten für den Jahresabschluss steuerlich absetzen?

Ja, die Kosten für den Jahresabschluss beim Steuerberater sind als Betriebsausgaben vollständig steuerlich abzugsfähig gemäß § 4 Abs. 4 EStG. Sie mindern direkt den Gewinn und damit die Steuerlast Ihres Unternehmens. Bei der Steuererklärung werden diese Kosten in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Muss der Steuerberater vor Beginn der Arbeit ein Kostenvoranschlag erstellen?

Nach § 8 StBVV ist der Steuerberater nicht verpflichtet, unaufgefordert einen Kostenvoranschlag zu erstellen. Mandanten können jedoch jederzeit eine schriftliche Gebührenvereinbarung oder einen Kostenvoranschlag verlangen. Empfehlenswert ist eine klare Honorarvereinbarung vor Auftragsbeginn, um Transparenz zu schaffen.

Was passiert, wenn ich mit der Steuerberater-Rechnung nicht einverstanden bin?

Bei Unstimmigkeiten über die Höhe der Gebühren können Sie binnen zwei Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich Einwendungen erheben. Führt dies zu keiner Einigung, kann ein Schlichtungsverfahren bei der zuständigen Steuerberaterkammer beantragt werden. Die Kammer prüft, ob die Abrechnung den Vorgaben der StBVV entspricht.

Unterscheiden sich die Kosten zwischen GmbH, UG und Einzelunternehmen?

Ja, die Rechtsform beeinflusst die Kosten erheblich. GmbH und UG (haftungsbeschränkt) sind nach § 264 HGB bilanzierungspflichtig und unterliegen strengeren Offenlegungspflichten nach § 325 HGB, was höhere Kosten verursacht. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben oft einfachere Anforderungen, sofern sie nicht die Schwellenwerte nach § 267 HGB überschreiten.

Kann ich den Jahresabschluss selbst erstellen und nur prüfen lassen?

Grundsätzlich ja – Sie können den Jahresabschluss selbst vorbereiten oder mit Buchhaltungssoftware erstellen und nur die fachliche Prüfung sowie Unterzeichnung durch den Steuerberater vornehmen lassen. Dies reduziert die Kosten deutlich. Beachten Sie jedoch, dass der Steuerberater die Haftung nur für von ihm erstellte oder vollumfänglich geprüfte Abschlüsse übernimmt.

Welche Unterlagen muss ich dem Steuerberater für den Jahresabschluss vorlegen?

Für einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss benötigt der Steuerberater alle Belege, Kontoauszüge, die vollständige Finanzbuchhaltung, Inventurlisten, Verträge (Miete, Leasing, Darlehen), Lohnabrechnungen sowie Nachweise zu Rückstellungen und Forderungen. Je strukturierter und digitaler Sie diese Unterlagen bereitstellen, desto effizienter und kostengünstiger wird die Erstellung.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), GmbH-Gesetz (GmbHG), Einkommensteuergesetz (EStG). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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Ben
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