Abschreibung Einbauküche 2026: Nutzungsdauer & Buchung
Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Die Abschreibung einer Einbauküche wirft in der Praxis viele Fragen auf: Gehört sie zum Anlagevermögen oder zur Betriebsausstattung? Welche Nutzungsdauer ist anzusetzen, und wie werden die Anschaffungskosten korrekt ermittelt? Dieser Artikel erklärt alle relevanten Regelungen zur Abschreibung Einbauküche nach HGB und EStG – von der Buchung über den Anlagenspiegel bis hin zur außerplanmäßigen Abschreibung.
Kurzantwort
Eine Einbauküche wird als Anlagevermögen aktiviert und linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Nach AfA-Tabelle beträgt die Nutzungsdauer in der Regel 10 Jahre. Zu den Anschaffungskosten zählen Kaufpreis, Lieferung, Montage und alle Nebenkosten. Die Abschreibung erfolgt handelsrechtlich linear, steuerlich ist seit 2020 ebenfalls nur noch die lineare Methode zulässig.
Inhaltsverzeichnis
- Ist eine Einbauküche Anlagevermögen oder Betriebsausstattung?
- Welche Nutzungsdauer gilt für die Abschreibung einer Einbauküche?
- Was gehört zu den Anschaffungskosten einer Einbauküche?
- Lineare oder degressive Abschreibung: Welche Methode ist zulässig?
- Wie wird die Abschreibung einer Einbauküche korrekt gebucht?
- Sind Sonderabschreibungen oder GWG-Regeln für Einbauküchen anwendbar?
- Wann ist eine außerplanmäßige Abschreibung der Einbauküche erforderlich?
- Wie wird die Einbauküche im Jahresabschluss und Anlagenspiegel dargestellt?
Ist eine Einbauküche Anlagevermögen oder Betriebsausstattung?
Eine Einbauküche zählt nach § 247 Abs. 2 HGB zum Sachanlagevermögen, sofern sie dazu bestimmt ist, dem Geschäftsbetrieb dauerhaft zu dienen. Die handelsrechtliche Einordnung hängt davon ab, ob die Küche fest mit dem Gebäude verbunden ist oder als bewegliches Wirtschaftsgut gilt. Für die Abschreibung Einbauküche ist diese Unterscheidung zentral, da sie Nutzungsdauer und Abschreibungsmethode beeinflusst.
Abgrenzung: Einbauküche vs. gewöhnliche Kücheneinrichtung
- Einbauküche: Fest montierte Elemente (Schränke, Spüle, Herd), die mit dem Gebäude verbunden sind und nur mit erheblichem Aufwand entfernt werden können.
- Kücheneinrichtung: Mobile Geräte (Mikrowelle, Kaffeemaschine) oder freistehende Möbel, die als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) oder selbstständige Anlagegüter behandelt werden.
- Wesentliche Bestandteile: Ist die Küche nach § 93 BGB wesentlicher Bestandteil des Gebäudes, erfolgt keine separate Abschreibung, sondern sie wird dem Gebäude zugerechnet.
In der Praxis behandeln die meisten GmbHs Einbauküchen als selbstständiges bewegliches Anlagegut, da sie bei Auszug oder Renovierung oft ausgetauscht werden. Die steuerliche Behandlung folgt dann § 253 HGB in Verbindung mit den AfA-Tabellen der Finanzverwaltung.
Hinweis
Praxis-Hinweis für die Inventarisierung: Erfassen Sie die Einbauküche mit Anschaffungsdatum, Lieferant, Rechnungsnummer und Einbau-Protokoll. So lässt sich die Zuordnung zum Anlagevermögen im Rahmen der Buchführung und des Jahresabschlusses eindeutig nachweisen.
Welche Nutzungsdauer gilt für die Abschreibung einer Einbauküche?
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer einer Einbauküche wird von der Finanzverwaltung in den AfA-Tabellen mit 10 Jahren angesetzt. Diese Dauer gilt für die lineare Abschreibung nach § 7 Abs. 1 EStG und ist auch handelsrechtlich nach § 253 Abs. 3 HGB maßgeblich, sofern keine abweichende tatsächliche Nutzungsdauer nachgewiesen wird.
AfA-Tabelle und individuelle Anpassung
Die AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter (AV) führt Einbauküchen unter der Position „Küchenmöbel und -einrichtungen“ mit 10 Jahren Nutzungsdauer. Abweichungen sind zulässig, wenn die tatsächliche Nutzungsdauer nachweislich kürzer oder länger ist – etwa bei besonders intensiver Nutzung in Gastronomie-Betrieben oder bei hochwertigen, langlebigen Materialien.
| Wirtschaftsgut | Nutzungsdauer (Jahre) | Jährlicher AfA-Satz (linear) |
|---|---|---|
| Einbauküche (Standard) | 10 | 10 % |
| Küchengroßgeräte (z. B. Herd, Spülmaschine) | 10 | 10 % |
| Kühlschrank / Gefrierschrank | 10 | 10 % |
| Arbeitsplatten (hochwertig) | 10–15 | 10 % bzw. 6,67 % |
„Viele Mandanten fragen, ob sie die Nutzungsdauer kürzen dürfen, wenn die Küche intensiv genutzt wird. Das ist möglich, erfordert aber eine schlüssige Begründung – etwa durch technische Gutachten oder Vergleichswerte. Unser Steuerberater-Team prüft solche Einzelfälle im Rahmen der Jahresabschlusserstellung.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Hinweis: Die Nutzungsdauer beginnt mit der Inbetriebnahme, nicht mit dem Kaufdatum. Wird die Küche im laufenden Geschäftsjahr angeschafft, erfolgt die Abschreibung monatsgenau (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG).
Was gehört zu den Anschaffungskosten einer Einbauküche?
Die Anschaffungskosten einer Einbauküche umfassen nach § 255 Abs. 1 HGB alle Aufwendungen, die erforderlich sind, um das Wirtschaftsgut in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Dazu zählen nicht nur der Kaufpreis, sondern auch Nebenkosten wie Lieferung, Montage und Inbetriebnahme.
Bestandteile der Anschaffungskosten im Detail
- Kaufpreis (netto): Der Nettobetrag laut Rechnung, ggf. abzüglich Skonti und Rabatte.
- Lieferkosten: Transport, Fracht, Versicherung während des Transports.
- Montage und Installation: Kosten für den Einbau durch Fachfirma oder eigene Mitarbeiter (dann Lohnkosten aktivieren).
- Planung und Inbetriebnahme: Honorar für Küchenplaner, Anschluss an Wasser/Strom/Gas, behördliche Abnahmen.
- Nicht aktivierungsfähig: Finanzierungskosten (Zinsen), Wartungsverträge, Schulungskosten für Mitarbeiter.
Die Vorsteuer (Umsatzsteuer) wird nicht in die Anschaffungskosten einbezogen, sofern die GmbH vorsteuerabzugsberechtigt ist (§ 9b EStG). Sie ist als Vorsteuer-Forderung zu verbuchen.
Achtung
Achtung bei Gebrauchtküchen: Wird eine gebrauchte Einbauküche erworben, sind die Anschaffungskosten der tatsächlich gezahlte Betrag plus Nebenkosten. Die Restnutzungsdauer ist individuell zu schätzen – oft 5–7 Jahre. Eine pauschale Sofortabschreibung ist nicht zulässig.
Einzelne Geräte oder Gesamtküche?
Wird die Einbauküche als Gesamtpaket geliefert und ist der Gesamtpreis über der GWG-Grenze (seit 2024: 1.000 Euro netto, § 6 Abs. 2 EStG), ist sie als einheitliches Wirtschaftsgut zu aktivieren. Werden einzelne Geräte separat angeschafft, können diese – sofern sie die GWG-Grenze nicht überschreiten – sofort als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
Lineare oder degressive Abschreibung: Welche Methode ist zulässig?
Für die Abschreibung Einbauküche stehen grundsätzlich zwei Methoden zur Verfügung: die lineare Abschreibung nach § 7 Abs. 1 EStG und die degressive Abschreibung nach § 7 Abs. 2 EStG. Allerdings ist die degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter derzeit nur für Anschaffungen in den Jahren 2020 und 2021 sowie 2024 (im Rahmen des Wachstumschancengesetzes) anwendbar.
Lineare Abschreibung (Regelfall)
Bei der linearen Abschreibung wird der Abschreibungsbetrag gleichmäßig auf die Nutzungsdauer verteilt. Bei einer Einbauküche mit Anschaffungskosten von 20.000 Euro und 10 Jahren Nutzungsdauer beträgt die jährliche AfA 2.000 Euro (10 %).
Lineare Abschreibung
Gleichmäßige Verteilung über die gesamte Nutzungsdauer. Einfach zu berechnen, stabil in der Bilanz, handelsrechtlich nach § 253 Abs. 3 HGB i. d. R. Pflicht.
Degressive Abschreibung
Höhere AfA in den ersten Jahren, degressiv fallend. Steuerlich nur in bestimmten Förderzeiträumen zulässig, handelsrechtlich nach § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB möglich (Wahlrecht).
Degressive Abschreibung (Sonderfälle)
Wurde die Einbauküche 2024 angeschafft, konnte die degressive AfA mit maximal 20 % des Restbuchwerts genutzt werden (Wachstumschancengesetz). Für Anschaffungen ab 2025 ist die degressive AfA wieder nicht mehr anwendbar, es gilt die lineare Abschreibung. Handelsrechtlich bleibt ein Wahlrecht nach § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB bestehen, allerdings ist die lineare Methode in der Praxis Standard.
„Die degressive Abschreibung ist steuerlich nur in zeitlich begrenzten Förderfenstern nutzbar. Für die meisten Einbauküchen, die 2025 oder 2026 angeschafft werden, kommt daher nur die lineare Methode in Betracht. Unser Steuerberater-Team berät Sie, welche Methode in Ihrem Jahresabschluss optimal ist – auch im Hinblick auf die Steuerbilanz.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Hinweis
Praxis-Tipp: Für Wirtschaftsgüter, die in unterschiedlichen Jahren angeschafft wurden, kann die Wahl zwischen linearer und degressiver AfA je Wirtschaftsgut getroffen werden. Eine einmal gewählte Methode muss aber für das jeweilige Wirtschaftsgut beibehalten werden (§ 7 Abs. 3 EStG).
Wie wird die Abschreibung einer Einbauküche korrekt gebucht?
Die Buchung der Abschreibung Einbauküche erfolgt in zwei Schritten: Aktivierung der Anschaffungskosten im Anlagekonto und jährliche Abschreibung als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung. Die Buchungssätze richten sich nach dem SKR 03 oder SKR 04 (DATEV-Kontenrahmen).
Schritt 1: Aktivierung der Anschaffung
Beim Kauf der Einbauküche wird das Anlagekonto (z. B. SKR 03: Konto 0420 „Betriebs- und Geschäftsausstattung“) im Soll gebucht, die Verbindlichkeit oder Bank im Haben. Beispiel bei Anschaffungskosten von 20.000 Euro (netto) plus 3.800 Euro Umsatzsteuer:
| Konto Soll | Konto Haben | Betrag (EUR) | Buchungstext |
|---|---|---|---|
| 0420 (Betriebs- und Geschäftsausstattung) | 1200 (Bank) | 20.000,00 | Anschaffung Einbauküche netto |
| 1576 (Abziehbare Vorsteuer 19 %) | 1200 (Bank) | 3.800,00 | Vorsteuer Einbauküche |
Schritt 2: Jährliche Abschreibung
Zum Jahresabschluss (z. B. 31.12.2025) wird die Abschreibung als Aufwand gebucht und das Anlagekonto im Haben berichtigt (indirekte Methode über Wertberichtigung). Bei linearer AfA über 10 Jahre beträgt die jährliche Abschreibung 2.000 Euro:
| Konto Soll | Konto Haben | Betrag (EUR) | Buchungstext |
|---|---|---|---|
| 4830 (Abschreibungen auf Sachanlagen) | 0420 (Betriebs- und Geschäftsausstattung) | 2.000,00 | Abschreibung Einbauküche 2025 |
Alternativ kann die Abschreibung über ein Wertberichtigungskonto gebucht werden (z. B. SKR 03: 0429), um in der Bilanz die ursprünglichen Anschaffungskosten und die kumulierten Abschreibungen getrennt auszuweisen. Dies ist bei größeren Anlagevermögen üblich und verbessert die Transparenz im Anlagenspiegel nach § 268 Abs. 2 HGB.
-
Anschaffungskosten vollständig und korrekt erfassen (inkl. Nebenkosten)
-
Vorsteuer separat buchen, sofern Vorsteuerabzug möglich
-
Nutzungsdauer gemäß AfA-Tabelle oder individueller Schätzung festlegen
-
Abschreibung monatsgenau bei Anschaffung im laufenden Jahr
-
Anlagenspiegel pflegen und bei Jahresabschluss prüfen
Hinweis
Digitale Anlagenverwaltung: Moderne Buchhaltungssoftware und Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz bieten automatisierte Anlageverwaltung. Anschaffungen, AfA-Berechnung und Anlagenspiegel werden digital verwaltet – das spart Zeit und vermeidet Fehler im Jahresabschluss.
Sind Sonderabschreibungen oder GWG-Regeln für Einbauküchen anwendbar?
Ob für eine Einbauküche Sonderabschreibungen nach § 7g EStG oder die GWG-Regelung nach § 6 Abs. 2 EStG greifen, hängt von den Anschaffungskosten und der betrieblichen Situation ab. In der Praxis überschreiten Einbauküchen meist die GWG-Grenze, sodass eine reguläre AfA erforderlich ist.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Seit 2024 liegt die GWG-Grenze bei 1.000 Euro netto (zuvor 800 Euro). Liegt der Wert der Einbauküche oder einzelner Komponenten darunter, kann sie sofort als Betriebsausgabe abgesetzt werden. In der Regel überschreiten Einbauküchen diese Grenze jedoch deutlich, sodass eine Aktivierung und planmäßige Abschreibung erforderlich ist.
- Einzelne Küchengeräte (z. B. Mikrowelle, Kaffeemaschine) unter 1.000 Euro: Sofortabzug als GWG möglich.
- Einbauküche als Gesamtpaket über 1.000 Euro: Aktivierung im Anlagevermögen, lineare AfA über 10 Jahre.
- Sammelposten (§ 6 Abs. 2a EStG): Wirtschaftsgüter zwischen 250 und 1.000 Euro können in einem Sammelposten gebündelt und über 5 Jahre abgeschrieben werden.
Sonderabschreibung nach § 7g EStG (Investitionsabzugsbetrag)
Kleine und mittlere Betriebe können unter bestimmten Voraussetzungen einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) von bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten gewinnmindernd geltend machen. Voraussetzungen sind u. a., dass das Betriebsvermögen 235.000 Euro nicht übersteigt und die Investition innerhalb von drei Jahren erfolgt. Nach Anschaffung ist eine Sonderabschreibung von bis zu 50 % über 5 Jahre möglich.
Achtung
Wichtig: Der IAB muss vor Anschaffung beantragt und in der Steuererklärung dokumentiert werden. Eine nachträgliche Inanspruchnahme ist nicht möglich. Zudem ist zu beachten, dass die Sonderabschreibung die reguläre lineare AfA ergänzt – beide können parallel angewendet werden.
„Für viele GmbHs lohnt sich die Prüfung, ob ein Investitionsabzugsbetrag für die Einbauküche in Frage kommt – insbesondere, wenn weitere Investitionen geplant sind. Unser Steuerberater-Team kalkuliert die steuerlichen Effekte im Rahmen der Jahresabschlusserstellung und berät zur optimalen Gestaltung.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Hinweis: Die Sonderabschreibung nach § 7g EStG ist eine steuerliche Vergünstigung und führt in der Handelsbilanz nach § 254 HGB zu einem Aktivierungswahlrecht (Aufwandsrückstellung). Die meisten GmbHs nutzen das Maßgeblichkeitsprinzip und übernehmen die steuerliche Behandlung in die Handelsbilanz.
Wann ist eine außerplanmäßige Abschreibung der Einbauküche erforderlich?
Eine außerplanmäßige Abschreibung nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB ist geboten, wenn der beizulegende Wert (Zeitwert) der Einbauküche dauerhaft unter den Buchwert sinkt. Gründe können technische Defekte, außergewöhnliche Abnutzung, Überalterung oder eine nicht mehr marktgerechte Ausstattung sein.
Voraussetzungen für außerplanmäßige Abschreibung
- Dauernde Wertminderung: Der Wertverlust muss voraussichtlich von Dauer sein (§ 253 Abs. 3 Satz 5 HGB). Eine vorübergehende Marktschwankung rechtfertigt keine außerplanmäßige AfA.
- Technische oder wirtschaftliche Überalterung: Die Küche entspricht nicht mehr dem Stand der Technik oder den betrieblichen Anforderungen (z. B. veraltete Energieeffizienz).
- Beschädigung oder Funktionsverlust: Wasserschaden, Brandschaden oder irreparable Defekte an wesentlichen Bestandteilen.
- Nutzungsänderung: Die Küche wird nicht mehr betrieblich genutzt oder das Gebäude steht leer.
Die Höhe der außerplanmäßigen Abschreibung ergibt sich aus der Differenz zwischen Buchwert und dem niedrigeren beizulegenden Wert. Dieser kann durch Gutachten, Vergleichswerte oder Schätzung ermittelt werden. Steuerlich ist die außerplanmäßige AfA nach § 7 Abs. 1 Satz 7 EStG ebenfalls zulässig, sofern die Wertminderung nachgewiesen wird.
Zuschreibung bei Wertaufholung
Entfallen die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung, besteht nach § 253 Abs. 5 HGB ein Zuschreibungsgebot bis maximal zu den fortgeführten Anschaffungskosten. In der Steuerbilanz ist die Zuschreibung nach § 7 Abs. 1 Satz 6 EStG ebenfalls verpflichtend. Die Zuschreibung ist erfolgswirksam und erhöht den Gewinn im betreffenden Geschäftsjahr.
Hinweis
Praxis-Tipp: Dokumentieren Sie die Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung sorgfältig – z. B. durch Fotos, Gutachten oder Reparaturkostenvoranschläge. Dies ist wichtig für die Betriebsprüfung und den Nachweis der dauernden Wertminderung.
Wird die Einbauküche vollständig entfernt oder ersetzt, ist der Restbuchwert auszubuchen und als Verlust zu erfassen. Dies erfolgt durch eine Buchung auf das Konto „Anlagenabgänge“ (SKR 03: Konto 4855). Ein etwaiger Verkaufserlös mindert den Verlust bzw. führt zu einem Veräußerungsgewinn.
Wie wird die Einbauküche im Jahresabschluss und Anlagenspiegel dargestellt?
Im Jahresabschluss der GmbH ist die Einbauküche in der Bilanz unter dem Posten „Betriebs- und Geschäftsausstattung“ (§ 266 Abs. 2 A. II. 3. HGB) auszuweisen. Der Anlagenspiegel nach § 268 Abs. 2 HGB zeigt die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr und muss für mittelgroße und große GmbHs im Anhang offengelegt werden.
Aufbau des Anlagenspiegels
Der Anlagenspiegel gliedert sich in folgende Spalten:
| Position | Anschaffungskosten 01.01. | Zugänge | Abgänge | Anschaffungskosten 31.12. | Kumulierte AfA 01.01. | AfA des Jahres | Kumulierte AfA 31.12. | Buchwert 31.12. |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Einbauküche | 20.000 | 0 | 0 | 20.000 | 0 | 2.000 | 2.000 | 18.000 |
Im ersten Jahr nach Anschaffung (2025) beträgt die kumulierte Abschreibung 2.000 Euro, der Buchwert zum 31.12.2025 liegt bei 18.000 Euro. In den Folgejahren reduziert sich der Buchwert entsprechend der jährlichen AfA von 2.000 Euro.
Offenlegung und Prüfungspflicht
Kleine GmbHs (§ 267 Abs. 1 HGB) müssen den Anlagenspiegel nicht offenlegen, jedoch in der Buchhaltung führen. Mittelgroße und große GmbHs (§ 267 Abs. 2 und 3 HGB) sind zur Offenlegung im Anhang verpflichtet. Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de), nicht mehr beim Bundesanzeiger.
-
Anlagenspiegel vollständig und korrekt führen (alle Zu- und Abgänge dokumentieren)
-
Abschreibungen korrekt berechnen und buchen (linear, monatsgenau)
-
Bei außerplanmäßigen Abschreibungen Begründung im Anhang aufnehmen
-
Offenlegung fristgerecht beim Unternehmensregister (12 Monate nach Bilanzstichtag)
-
Prüfung durch Steuerberater vor Feststellung und Offenlegung
„Der Anlagenspiegel ist nicht nur Pflicht, sondern auch ein wichtiges Controlling-Instrument. Er zeigt auf einen Blick, welche Investitionen getätigt wurden und wie sich das Anlagevermögen entwickelt. Unsere Steuerberater erstellen den Anlagenspiegel im Rahmen des Jahresabschlusses und achten auf Vollständigkeit und Plausibilität – digital und transparent.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
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Häufig gestellte Fragen
Kann ich eine Einbauküche in der Vermietung sofort absetzen?
Nein, eine Einbauküche muss über die Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben werden. Ein sofortiger Betriebsausgabenabzug ist nicht möglich, da die Anschaffungskosten in der Regel die GWG-Grenze von 800 Euro (netto) deutlich überschreiten. Nur bei nachträglichen Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen einzelner Komponenten unter der GWG-Grenze kann ein Sofortabzug in Betracht kommen.
Muss ich bei einer gebrauchten Einbauküche eine kürzere Nutzungsdauer ansetzen?
Ja, bei einer gebrauchten Einbauküche kann eine kürzere Restnutzungsdauer angesetzt werden, wenn zum Anschaffungszeitpunkt eine kürzere wirtschaftliche Nutzbarkeit zu erwarten ist. Die Schätzung der Restnutzungsdauer muss nachvollziehbar begründet und dokumentiert werden, etwa durch den Zustand der Küche oder vorhandene Abnutzungserscheinungen.
Kann ich einzelne Küchengeräte separat abschreiben?
Ja, einzelne Küchengeräte wie Herd, Spülmaschine oder Kühlschrank können als eigenständige Wirtschaftsgüter behandelt und separat abgeschrieben werden, wenn sie nicht fest mit der Einbauküche verbunden sind. Diese Geräte haben oft eine kürzere Nutzungsdauer (z. B. 7 Jahre) und können bei Ersatzbeschaffung einzeln ausgebucht werden, ohne die gesamte Küche zu betreffen.
Was passiert bei einem Umbau oder einer Modernisierung der Einbauküche?
Umbau- oder Modernisierungskosten sind als nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren, wenn sie den Wert der Einbauküche wesentlich erhöhen oder die Nutzungsdauer verlängern. Sie werden dann zusammen mit der restlichen Küche über die (ggf. neu zu schätzende) Restnutzungsdauer abgeschrieben. Reine Erhaltungsaufwendungen können dagegen sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden.
Wie behandle ich eine Einbauküche bei Betriebsaufgabe oder Verkauf?
Bei Betriebsaufgabe oder Verkauf ist die Einbauküche mit dem gemeinen Wert (Verkehrswert) anzusetzen. Die Differenz zwischen Restbuchwert und Veräußerungserlös bzw. Entnahmewert stellt einen Veräußerungs- oder Entnahmegewinn bzw. -verlust dar, der steuerlich zu erfassen ist. Bei Entnahme für private Zwecke erfolgt die Versteuerung zum Teilwert nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG.
Gilt für Einbauküchen in der Gastronomie eine andere Nutzungsdauer?
In der Gastronomie kann aufgrund der intensiveren gewerblichen Nutzung eine kürzere Nutzungsdauer als die üblichen 10 Jahre gerechtfertigt sein. Die AfA-Tabelle für Hotel- und Gaststättengewerbe sieht für Kücheneinrichtungen teilweise kürzere Nutzungsdauern vor (z. B. 8 Jahre). Die kürzere Nutzungsdauer muss jedoch betriebsindividuell nachvollziehbar sein und kann nicht pauschal angenommen werden.
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 253 HGB – Zugangs- und Folgebewertung, § 7 EStG – Absetzung für Abnutzung, § 255 HGB – Bewertungsmaßstäbe, AfA-Tabellen – Bundesministerium der Finanzen. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


