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OnlineBilanz›Blog›Digitale Steuerberatung Dortmund

Jahresabschluss Dortmund: digital

Zuletzt aktualisiert: Oktober 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Den Jahresabschluss digital erstellen – selbst oder mit Steuerberater: GmbH-Geschäftsführer in Dortmund können ihren Jahresabschluss bei OnlineBilanz.de mit einem KI-gestützten Entwurf selbst erstellen, feststellen und über die Plattform übermitteln lassen. Auf Wunsch übernimmt gegen Aufpreis ein kooperierender Steuerberater Prüfung, Freigabe und Unterschrift. Für die Fristen nach § 264 und § 325 HGB sowie § 42a GmbHG bleibt die Geschäftsführung verantwortlich.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für Kundinnen und Kunden. Er führt das Erstgespräch, betreut die Abläufe auf der Plattform und stimmt sich bei beauftragter Prüfung mit dem jeweils beauftragten, kooperierenden Steuerberater ab.

Steuerliche Beratung im Einzelfall erteilen ausschließlich Steuerberater. Stellen Sie den Abschluss selbst fest, stellen wir Software sowie die technische Datenübermittlung nach § 87d AO bereit; Prüfung, Entscheidung und Feststellung obliegen Ihnen. Beauftragen Sie Prüfung und Freigabe, erbringt ein namentlich benannter Steuerberater sämtliche Vorbehaltsaufgaben in eigener beruflicher Verantwortung.

Kurzantwort

GmbHs in Dortmund können ihren Jahresabschluss digital erstellen: im Basismodell selbst – mit KI-gestütztem Entwurf, eigener Prüfung, Unterzeichnung durch die Geschäftsführung (§ 245 HGB), Feststellung durch die Gesellschafter (§ 42a GmbHG) und technischer Übermittlung über die Plattform (§ 87d AO) – oder auf Wunsch gegen Aufpreis mit Prüfung, Freigabe und Unterschrift durch einen kooperierenden Steuerberater. Eine Steuerberaterpflicht besteht nicht. Die Offenlegung beim Unternehmensregister bleibt Pflicht der Geschäftsführung.

Was ist digitale Steuerberatung und wie funktioniert sie?

Digitale Steuerberatung bezeichnet die Erbringung steuerberatender Leistungen über Online-Plattformen, digitale Schnittstellen und cloudbasierte Dokumentenverwaltung. Steuerberatende Leistungen für Dritte dürfen nur die nach § 3 StBerG befugten Personen erbringen, insbesondere Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer. Daneben gibt es Software, mit der eine GmbH ihren eigenen Jahresabschluss selbst erstellt; das ist zulässig.

Eine gesetzliche Pflicht, den Jahresabschluss von einem Steuerberater erstellen oder unterschreiben zu lassen, besteht nicht. Rechtsverbindlich wird er durch die Unterzeichnung der Geschäftsführung (§ 245 HGB) und die Feststellung durch die Gesellschafter (§ 42a GmbHG). Bei OnlineBilanz ist die Selbstfeststellung mit Software und technischer Übermittlung das Basismodell; auf Wunsch prüft und unterzeichnet gegen Aufpreis ein kooperierender Steuerberater in eigener beruflicher Verantwortung – ähnlich wie bei der digitalen Jahresabschlusserstellung in Bochum.

Kernmerkmale

  • Digitaler Datenaustausch: Buchhaltungsdaten (zum Beispiel DATEV-Export) und Unterlagen werden verschlüsselt hochgeladen.
  • Festpreis statt Zeitgebühr: Kosten vorab bekannt statt Abrechnung nach Aufwand (§ 13 StBVV).
  • Ortsunabhängig: Ein beauftragter Steuerberater muss nicht in Dortmund sitzen.
  • Wahlfreiheit: Selbstfeststellung oder Steuerberater-Prüfung gegen Aufpreis.
  • Fristenübersicht: Aufstellung, Feststellung (§ 42a GmbHG) und Offenlegung (§ 325 HGB) im Blick.

Praxis-Hinweis

Wer selbst feststellt, trägt die Verantwortung für den Inhalt selbst; die Plattform stellt Software und technische Übermittlung bereit. Wer einen Steuerberater beauftragt, erhält dessen fachliche Prüfung und Berufshaftung nach § 67 StBerG.

Welche Vorteile bietet der digitale Jahresabschluss für GmbH-Geschäftsführer in Dortmund?

Die Geschäftsführung ist für die rechtzeitige Aufstellung (§ 264 Abs. 1 HGB) und Offenlegung (§ 325 HGB) verantwortlich. Bei verspäteter Offenlegung droht das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld an und setzt eine sechswöchige Nachfrist; danach wird es in der Regel in Höhe von 2.500 bis 25.000 Euro festgesetzt (§ 335 HGB).

Zeitersparnis und Flexibilität

Statt Terminabsprachen und Anfahrt laden Sie Unterlagen hoch, wann es Ihnen passt – auch abends oder am Wochenende. Rückfragen werden über die Plattform geklärt.

Transparenter Festpreis

Im Basismodell zahlen Sie ab 499,95 € netto (zzgl. USt.). Die Steuerberater-Prüfung ist optional gegen Aufpreis zubuchbar. So wissen Sie vor Auftragserteilung, welche Kosten anfallen.

Klassische Kanzlei

  • Abrechnung nach StBVV oder Pauschale
  • Teils Wartezeiten bei Kapazitätsengpässen
  • Termingebunden
  • Oft inkl. Buchhaltung und Steuererklärungen

Digitaler Jahresabschluss

  • Festpreis, vorab bekannt
  • Start nach Upload der Daten
  • Ortsunabhängig, asynchrone Kommunikation
  • Steuerberater optional zubuchbar

Viele Geschäftsführer schätzen an digitalen Modellen vor allem die Planbarkeit: Die Kosten stehen vorab fest, und die Fristen lassen sich klar im Blick behalten.

Welche rechtlichen Anforderungen gelten für den GmbH-Jahresabschluss?

Der Jahresabschluss einer GmbH unterliegt bundeseinheitlichen Vorschriften des HGB und GmbHG. Entscheidend sind die Größenklasse nach § 267 HGB, die Aufstellungs- und Feststellungsfristen und die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB.

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Größe Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Kleinst (§ 267a) ≤ 450.000 € ≤ 900.000 € ≤ 10
Klein ≤ 7,5 Mio. € ≤ 15 Mio. € ≤ 50
Mittel ≤ 25 Mio. € ≤ 50 Mio. € ≤ 250
Groß > 25 Mio. € > 50 Mio. € > 250

Zwei der drei Kriterien müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- bzw. unterschritten werden (§ 267 Abs. 4 HGB). Kleine GmbHs legen nur Bilanz und Anhang offen (§ 326 Abs. 1 HGB); Kleinstkapitalgesellschaften sind nicht befreit, können ihre Pflicht aber durch Hinterlegung der Bilanz erfüllen (§ 326 Abs. 2 HGB). Mittelgroße und große GmbHs stellen zusätzlich einen Lagebericht auf (§ 264 Abs. 1 HGB) und lassen ihren Abschluss durch einen Abschlussprüfer prüfen (§ 316 Abs. 1 HGB).

Fristen (Bilanzstichtag 31.12.2025)

Größenklasse Aufstellung (§ 264 Abs. 1 HGB) Feststellung (§ 42a Abs. 2 GmbHG) Offenlegung (§ 325 HGB)
Klein (inkl. Kleinst) 6 Monate (30.06.2026) 11 Monate (30.11.2026) 12 Monate (31.12.2026)
Mittelgroß / Groß 3 Monate (31.03.2026) 8 Monate (31.08.2026) 12 Monate (31.12.2026)

Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung elektronisch beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger.

Ordnungsgeldrisiko

Das Bundesamt für Justiz überwacht die Offenlegung. Bei Versäumnis droht es ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB an und setzt eine sechswöchige Nachfrist; danach wird es festgesetzt, in der Regel 2.500 bis 25.000 Euro. Es kann gegen die Gesellschaft oder die Geschäftsführer festgesetzt werden.

Wie läuft die Erstellung des Jahresabschlusses digital ab?

  1. Angebot: Sie wählen Selbstfeststellung oder buchen die Steuerberater-Prüfung hinzu und erhalten einen Festpreis.
  2. Datenübermittlung: DATEV-Export oder CSV-Datei, Bankauszüge, Verträge und Inventurlisten werden verschlüsselt hochgeladen.
  3. KI-gestützter Entwurf: Die Software erstellt einen Entwurf von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang (§ 264 HGB).
  4. Prüfung: Im Basismodell prüfen und entscheiden Sie selbst. Im Zusatzmodell prüft und korrigiert der beauftragte Steuerberater den Entwurf, klärt Rückfragen und unterzeichnet.
  5. Unterzeichnung und Feststellung: Die Geschäftsführung unterzeichnet (§ 245 HGB), die Gesellschafterversammlung stellt fest (§ 42a GmbHG); damit wird der Abschluss rechtsverbindlich.
  6. Übermittlung und Offenlegung: Die E-Bilanz wird technisch über die Plattform übermittelt (§ 87d AO); die Offenlegung beim Unternehmensregister muss binnen 12 Monaten erfolgen (§ 325 HGB).
  • Modell wählen und Festpreis-Angebot erhalten
  • Unterlagen hochladen (DATEV, Belege, Verträge)
  • Entwurf prüfen – selbst oder durch den beauftragten Steuerberater
  • Unterzeichnung durch die Geschäftsführung, Feststellung durch die Gesellschafter
  • Technische Übermittlung der E-Bilanz über die Plattform
  • Offenlegung beim Unternehmensregister binnen 12 Monaten

Was kostet der Jahresabschluss für eine GmbH in Dortmund?

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses durch einen Steuerberater gilt § 35 StBVV: ein Gebührenrahmen von 10/10 bis 40/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle B. Gegenstandswert ist das Mittel aus berichtigter Bilanzsumme und Jahresleistung. Soweit nach Zeit abgerechnet wird, beträgt die Zeitgebühr nach § 13 StBVV 30 bis 75 Euro je angefangene halbe Stunde; Pauschalvergütungen sind nach § 14 StBVV zulässig.

Bei OnlineBilanz beginnt der Jahresabschluss im Selbstfeststellungs-Modell ab 499,95 € netto (zzgl. USt.); Prüfung, Freigabe und Unterschrift durch einen kooperierenden Steuerberater sind gegen Aufpreis zubuchbar. Steuererklärungen, laufende Buchführung und die gesetzliche Abschlussprüfung sind nicht enthalten.

ab 499,95 €

OnlineBilanz Selbstfeststellung (netto, zzgl. USt.)

optional

Steuerberater-Prüfung und Unterschrift gegen Aufpreis

10/10–40/10

Gebührenrahmen § 35 StBVV, Tabelle B

Wie werden Datensicherheit und Datenschutz gewährleistet?

Steuerberater sind nach § 57 Abs. 1 StBerG zur Verschwiegenheit verpflichtet; für alle Beteiligten gilt die DSGVO. Art. 32 DSGVO verlangt technische und organisatorische Maßnahmen wie Verschlüsselung und Zugriffskontrollen.

Worauf Sie achten sollten

  • Verschlüsselung: Übertragung per TLS, verschlüsselte Speicherung.
  • Zertifizierung: Rechenzentren zum Beispiel nach ISO 27001.
  • Verarbeitungsorte: Maßgeblich sind die Angaben in der Datenschutzerklärung; bevorzugt Deutschland oder EU.
  • Zwei-Faktor-Authentifizierung: Absicherung des Portalzugangs.

Rechtliche Einordnung

Steuerberater verarbeiten Mandantendaten weisungsfrei (§ 11 Abs. 2 StBerG) und sind daher Verantwortliche im Sinne der DSGVO, nicht Auftragsverarbeiter. Für reine Software- und Hosting-Leistungen einer Plattform wird dagegen regelmäßig ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO geschlossen.

Was leistet OnlineBilanz für GmbHs in Dortmund – und was nicht?

OnlineBilanz konzentriert sich auf den Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften. Ansprechpartner für organisatorische Fragen ist Servet Gündogan als Büroleiter in Stuttgart; bei gebuchter Prüfung stimmt er sich mit dem kooperierenden Steuerberater ab, der den Abschluss in eigener beruflicher Verantwortung prüft und freigibt.

Enthalten

  • KI-gestützter Entwurf von Bilanz, GuV und Anhang
  • Technische Übermittlung der E-Bilanz (§ 87d AO)
  • Vorlage für den Feststellungsbeschluss
  • Optional gegen Aufpreis: Steuerberater-Prüfung und Unterschrift

Nicht enthalten

  • Laufende Buchführung
  • Steuererklärungen (KSt, GewSt, USt)
  • Steuerliche Beratung im Einzelfall
  • Gesetzliche Abschlussprüfung (§ 316 HGB)

Die Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung 2025 ist bei eigener Abgabe bis 31.07.2026, mit Steuerberater bis 01.03.2027 abzugeben. Für steuerliche Gestaltungsfragen wie Gewinnverwendung oder Ausschüttung ist ein Steuerberater der richtige Ansprechpartner.

Für wen eignet sich OnlineBilanz?

Für GmbH-Geschäftsführer, die Wert auf planbare Kosten und klare Abläufe legen – besonders für kleine und mittelgroße GmbHs mit standardisierten Geschäftsmodellen und digital geführter Buchhaltung.

Welche häufigen Fehler sollten GmbH-Geschäftsführer vermeiden?

Auch beim digitalen Jahresabschluss trägt die Geschäftsführung die Verantwortung für vollständige Unterlagen und die Einhaltung der Fristen (§ 43 GmbHG).

Fehler 1: Unterlagen zu spät oder unvollständig

Fehlende Belege oder unvollständige Exporte sind der häufigste Grund für Verzögerungen. Wer erst kurz vor Ablauf der Feststellungsfrist beginnt, riskiert Zeitdruck und Fehler.

Fehler 2: Größenklasse falsch einschätzen

Die Größenklasse nach § 267 HGB entscheidet über Aufstellungsfrist, Prüfungspflicht und Offenlegungsumfang. Prüfen Sie jährlich, ob zwei der drei Kriterien zweimal in Folge über- oder unterschritten wurden.

Fehler 3: Fristen unterschätzen

Aufstellung (3 bzw. 6 Monate), Feststellung (8 bzw. 11 Monate) und Offenlegung (12 Monate) sind getrennte Fristen. Wer die Aufstellung verzögert, gefährdet auch die nachfolgenden Fristen.

Fehler 4: Unklares Modell beim Anbieter

Klären Sie vorab, ob Sie Software zur Selbstfeststellung erhalten oder ob ein namentlich benannter Steuerberater prüft und unterzeichnet. Beratung im Einzelfall darf nur erbringen, wer nach § 3 StBerG befugt ist.

Verantwortung bleibt bei der Geschäftsführung

Ein digitales Modell entbindet die Geschäftsführung nicht von der Pflicht zur rechtzeitigen Aufstellung (§ 264 Abs. 1 HGB) und Offenlegung (§ 325 HGB) – auch dann nicht, wenn ein Steuerberater beauftragt ist.

  • Unterlagen vollständig und rechtzeitig hochladen
  • Größenklasse nach § 267 HGB korrekt einschätzen
  • Aufstellungs-, Feststellungs- und Offenlegungsfrist im Blick behalten
  • Gesellschafterversammlung rechtzeitig einberufen und Beschluss dokumentieren
  • Offenlegung beim Unternehmensregister (nicht Bundesanzeiger)

Häufig gestellte Fragen

Kann ich meinen bisherigen Steuerberater in Dortmund behalten und trotzdem digitale Tools nutzen?

Ja. Viele Kanzleien bieten digitale Schnittstellen an. Alternativ können Sie den Jahresabschluss über OnlineBilanz selbst erstellen und feststellen oder gegen Aufpreis die Prüfung und Unterschrift durch einen kooperierenden Steuerberater hinzubuchen. Bei einem Wechsel sind die vereinbarten Kündigungsfristen zu beachten.

Gelten in Dortmund besondere steuerliche oder handelsrechtliche Regelungen für GmbH?

Nein. Die Pflichten sind bundesweit einheitlich geregelt (HGB, GmbHG, EStG, KStG, GewStG). Regional unterschiedlich ist nur der Gewerbesteuer-Hebesatz, den die Stadt Dortmund festlegt; er wird bei der Festsetzung der Gewerbesteuer auf den vom Finanzamt ermittelten Messbetrag angewendet.

Muss ich als GmbH-Geschäftsführer persönlich zu einem Termin nach Dortmund?

Nein. Unterlagen werden verschlüsselt hochgeladen, Rückfragen per E-Mail, Telefon oder Videocall geklärt. Rechtsverbindlich wird der Jahresabschluss durch die Unterzeichnung der Geschäftsführung (§ 245 HGB) und die Feststellung durch die Gesellschafter (§ 42a GmbHG); eine Steuerberater-Unterschrift ist dafür nicht vorgeschrieben.

Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist für 2025 verpasse?

Das Bundesamt für Justiz leitet ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Es droht zunächst ein Ordnungsgeld an und setzt eine Nachfrist von sechs Wochen. Wird innerhalb dieser Frist offengelegt, wird kein Ordnungsgeld festgesetzt; es fallen aber Verfahrenskosten an. Andernfalls wird es festgesetzt, in der Regel in Höhe von 2.500 bis 25.000 Euro.

Kann ich als Einzelunternehmer in Dortmund OnlineBilanz nutzen?

OnlineBilanz richtet sich an Kapitalgesellschaften, insbesondere GmbH und UG (haftungsbeschränkt), sowie an GmbH & Co. KG. Einzelunternehmer und Freiberufler ohne Bilanzierungspflicht erstellen in der Regel eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG; dafür bietet OnlineBilanz keine Leistung an.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Steuerliche Beratung im Einzelfall erteilen ausschließlich Steuerberater. Stellen Sie den Abschluss selbst fest, stellen wir Software sowie die technische Datenübermittlung nach § 87d AO bereit; Prüfung, Entscheidung und Feststellung obliegen Ihnen. Beauftragen Sie Prüfung und Freigabe, erbringt ein namentlich benannter Steuerberater sämtliche Vorbehaltsaufgaben in eigener beruflicher Verantwortung. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Steuerberatungsgesetz (StBerG), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: April 2027.

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Kennenlerntermin15 Min · Raphael Diener