Jahresabschluss Bielefeld: digital
Zuletzt aktualisiert: Oktober 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Den Jahresabschluss digital erstellen – selbst oder mit Steuerberater: GmbH-Geschäftsführer in Bielefeld können ihren Jahresabschluss mit einem KI-gestützten Entwurf selbst erstellen, feststellen und über die Plattform übermitteln lassen; auf Wunsch übernimmt gegen Aufpreis ein Steuerberater Prüfung, Freigabe und Unterschrift. Ähnlich funktioniert die digitale Jahresabschlusserstellung in Leipzig. Dieser Artikel erklärt, wie das funktioniert, welche Pflichten GmbHs bei Jahresabschluss und Offenlegung 2026 haben und worauf Sie bei Datenschutz und Kosten achten sollten.
Kurzantwort
GmbHs in Bielefeld können ihren Jahresabschluss digital erstellen: im Basismodell selbst – mit KI-gestütztem Entwurf, eigener Prüfung, Feststellung durch die Gesellschafter und technischer Übermittlung über die Plattform – oder auf Wunsch gegen Aufpreis mit Prüfung, Freigabe und Unterschrift durch einen beauftragten Steuerberater, der dann die fachliche Verantwortung für seine Leistung trägt. Eine Steuerberaterpflicht für den Jahresabschluss einer GmbH besteht nicht. Die gesetzlichen Pflichten nach HGB und GmbHG – Aufstellung, Feststellung und Offenlegung im Unternehmensregister – gelten in beiden Modellen. Für steuerliche Einzelfragen, etwa zur Istversteuerung und deren Voraussetzungen, ist ein Steuerberater der richtige Ansprechpartner.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist digitale Steuerberatung und wie funktioniert sie?
- Welche Vorteile bietet die digitale Jahresabschluss-Erstellung in Bielefeld?
- Welche Pflichten haben GmbHs bei Jahresabschluss und Offenlegung?
- Welche Größenklassen gibt es und welche Offenlegungspflichten gelten?
- Wie läuft die digitale Jahresabschluss-Erstellung ab?
- Was kostet es und welche Preismodelle gibt es?
- Wie werden Datenschutz und Sicherheit gewährleistet?
- Gibt es regionale Besonderheiten für GmbHs in Bielefeld?
Was ist digitale Steuerberatung und wie funktioniert sie?
Digitale Steuerberatung bezeichnet die Erbringung steuerberatender Leistungen durch Steuerberater unter Einsatz digitaler Kommunikations- und Zusammenarbeitstools. Belegaustausch, Abstimmungen und die Bereitstellung des Jahresabschlusses erfolgen über gesicherte Online-Plattformen. Daneben gibt es Software-Lösungen, mit denen eine GmbH ihren Jahresabschluss selbst erstellt – auch das ist zulässig. Eine gesetzliche Pflicht, den Jahresabschluss von einem Steuerberater erstellen oder unterschreiben zu lassen, besteht nicht: Rechtsverbindlich wird er durch die Unterzeichnung der Geschäftsführung (§ 245 HGB) und die Feststellung durch die Gesellschafter (§ 46 Nr. 1 GmbHG).
In Bielefeld und bundesweit setzen immer mehr GmbH-Geschäftsführer auf digitale Lösungen, um Wartezeiten zu verkürzen, transparente Festpreise zu erhalten und ortsunabhängig zu arbeiten. Bei OnlineBilanz.de ist die Selbstfeststellung mit Software und technischer Übermittlung nach § 87d AO das Basismodell; auf Wunsch prüft und unterzeichnet gegen Aufpreis ein kooperierender Steuerberater – ähnlich wie bei der digitalen Jahresabschlusserstellung in Hannover.
Kernmerkmale der digitalen Jahresabschluss-Erstellung
- Ortsunabhängige Zusammenarbeit: Belege werden digital hochgeladen, Rückfragen erfolgen per sicherer Plattform oder E-Mail.
- Transparente Festpreise: Kosten für Jahresabschluss und optionale Leistungen sind vorab klar definiert.
- Wahlfreiheit: Selbstfeststellung im Basismodell oder – gegen Aufpreis – Prüfung, Freigabe und Unterschrift durch einen Steuerberater in eigener beruflicher Verantwortung (§ 33 StBerG).
- Digitale Belegablage: Unterlagen werden revisionssicher archiviert und sind jederzeit abrufbar (GoBD-konform).
- Klare Fristen und Meilensteine: Von der Belegeinreichung bis zur Offenlegung im Unternehmensregister sind alle Schritte terminiert.
Praxis-Hinweis
Wer einen Steuerberater beauftragt, erhält dessen fachliche Prüfung und Berufshaftung nach § 67 StBerG – digital organisiert. Wer selbst feststellt, trägt die Verantwortung für den Inhalt selbst; die Plattform stellt Software und technische Übermittlung bereit.
Welche Vorteile bietet die digitale Jahresabschluss-Erstellung für GmbH-Geschäftsführer in Bielefeld?
GmbH-Geschäftsführer in Bielefeld stehen unter erheblichem Zeitdruck: Der Jahresabschluss muss gemäß § 42a Abs. 2 GmbHG binnen acht Monaten nach Bilanzstichtag festgestellt werden (bei kleinen GmbHs elf Monate). Die Offenlegung im Unternehmensregister ist nach § 325 HGB innerhalb von zwölf Monaten verpflichtend. Bei Versäumnis droht das Bundesamt für Justiz zunächst ein Ordnungsgeld an und setzt eine sechswöchige Nachfrist; verstreicht sie ungenutzt, wird das Ordnungsgeld festgesetzt, in der Regel zwischen 2.500 und 25.000 Euro (§ 335 HGB).
Digitale Abläufe beschleunigen alle Prozessschritte: Belege werden nach dem Upload strukturiert verarbeitet, Rückfragen zeitnah geklärt, und der fertige Jahresabschluss steht zur elektronischen Übermittlung bereit. Insbesondere bei kleinen und mittelgroßen GmbHs ohne eigene Buchhaltungsabteilung spart dies wertvolle Ressourcen.
Konkrete Vorteile im Überblick
Zeitersparnis
Keine Anfahrt zur Kanzlei, keine Wartezeiten auf Termine. Belege werden digital eingereicht, Rückfragen per Plattform geklärt.
Transparente Kosten
Festpreise für den Jahresabschluss und optionale Leistungen. Keine überraschenden Abrechnungen nach Stunden.
Viele GmbH-Geschäftsführer schätzen an digitalen Modellen vor allem die Kombination aus Effizienz und Kostentransparenz – und die Möglichkeit, bei Bedarf gezielt einen Steuerberater hinzuzuziehen, statt das gesamte Mandat abzugeben.
Welche Pflichten haben GmbHs bei Jahresabschluss und Offenlegung?
Jede GmbH ist nach § 242 HGB verpflichtet, zum Ende des Geschäftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Bei Kapitalgesellschaften besteht er aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und Anhang (§ 264 Abs. 1 HGB); Kleinstkapitalgesellschaften können unter bestimmten Voraussetzungen auf den Anhang verzichten. Aufzustellen ist er binnen drei Monaten nach Bilanzstichtag, von kleinen GmbHs binnen sechs Monaten (§ 264 Abs. 1 HGB). Mittelgroße und große GmbHs müssen zusätzlich einen Lagebericht aufstellen und ihren Jahresabschluss durch einen Abschlussprüfer prüfen lassen (§ 316 Abs. 1 HGB).
Nach der Aufstellung muss der Jahresabschluss durch die Gesellschafterversammlung festgestellt werden (§ 42a Abs. 2, § 46 Nr. 1 GmbHG): bei kleinen GmbHs binnen elf Monaten, bei mittelgroßen und großen binnen acht Monaten nach Bilanzstichtag. Anschließend ist er binnen zwölf Monaten nach Bilanzstichtag elektronisch beim Unternehmensregister offenzulegen (§ 325 HGB). Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung über das Unternehmensregister, nicht mehr über den Bundesanzeiger.
Fristen im Überblick (Bilanzstichtag 31.12.2025)
| GmbH-Größe | Feststellung (§ 42a GmbHG) | Offenlegung (§ 325 HGB) | Ordnungsgeld (§ 335 HGB) |
|---|---|---|---|
| Klein | Bis 30.11.2026 (11 Monate) | Bis 31.12.2026 (12 Monate) | nach Androhung und Nachfrist i. d. R. 2.500–25.000 € |
| Mittel/Groß | Bis 31.08.2026 (8 Monate) | Bis 31.12.2026 (12 Monate) | nach Androhung und Nachfrist i. d. R. 2.500–25.000 € |
Achtung Ordnungsgeld
Das Bundesamt für Justiz prüft systematisch die Offenlegung. Bei Versäumnis der 12-Monats-Frist droht es ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB an und setzt eine sechswöchige Nachfrist; erst danach wird das Ordnungsgeld festgesetzt, in der Regel zwischen 2.500 und 25.000 Euro.
Bei OnlineBilanz.de erstellen GmbHs ihren Jahresabschluss im Basismodell selbst – mit KI-gestütztem Entwurf und technischer Übermittlung, ab 499,95 € netto (zzgl. USt.). Wer Prüfung und Unterschrift durch einen Steuerberater wünscht, bucht diese gegen Aufpreis hinzu.
Welche Größenklassen gibt es und welche Offenlegungspflichten gelten?
Die Offenlegungspflichten richten sich nach der Größe der GmbH. § 267 HGB definiert drei Größenklassen: klein, mittelgroß und groß; hinzu kommen Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB. Die Zuordnung erfolgt anhand dreier Schwellenwerte: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Mitarbeiterzahl. Zwei der drei Merkmale müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden, damit ein Wechsel der Größenklasse eintritt (§ 267 Abs. 4 HGB).
Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)
| Größenklasse | Bilanzsumme | Umsatzerlöse | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|
| Klein | ≤ 7,5 Mio. € | ≤ 15 Mio. € | ≤ 50 |
| Mittelgroß | ≤ 25 Mio. € | ≤ 50 Mio. € | ≤ 250 |
| Groß | > 25 Mio. € | > 50 Mio. € | > 250 |
Für Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB: Bilanzsumme ≤ 450.000 €, Umsatz ≤ 900.000 €, Mitarbeiter ≤ 10) gelten Erleichterungen bei Aufstellung und Offenlegung.
Offenlegungsumfang nach Größenklasse
- Kleinstkapitalgesellschaften: Sie sind nicht von der Offenlegungspflicht befreit, können sie aber durch Hinterlegung der Bilanz beim Unternehmensregister erfüllen (§ 326 Abs. 2 HGB); eine GuV muss nicht offengelegt werden.
- Kleine GmbHs: Offenzulegen sind nur Bilanz und Anhang; die GuV muss nicht offengelegt werden (§ 326 Abs. 1 HGB). Erleichterungen bei der Gliederung (§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB).
- Mittelgroße GmbHs: Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht; Erleichterungen nach § 327 HGB möglich. Zudem besteht eine Prüfungspflicht durch einen Abschlussprüfer (§ 316 Abs. 1 HGB).
- Große GmbHs: Vollständiger Jahresabschluss inkl. Lagebericht; Prüfungspflicht durch einen Abschlussprüfer (§ 316 Abs. 1 HGB), der Bestätigungsvermerk wird mit offengelegt (§ 325 Abs. 1 HGB).
Praxis-Tipp
Die Größenklasse kann sich durch Wachstum oder Schrumpfung ändern. Prüfen Sie jährlich, ob die Schwellenwerte zweimal in Folge über- oder unterschritten wurden. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf Aufstellungs-, Prüfungs- und Offenlegungspflichten.
Wie läuft die digitale Jahresabschluss-Erstellung ab?
Die digitale Jahresabschluss-Erstellung folgt einem strukturierten Prozess, der alle gesetzlichen Anforderungen berücksichtigt. Von der ersten Kontaktaufnahme über die Belegeinreichung bis zur Übermittlung sind alle Schritte klar definiert und nachvollziehbar.
Typischer Ablauf bei OnlineBilanz
- Erstgespräch und Auftragsklärung: Das Büro in Stuttgart klärt Umfang, Größenklasse und Besonderheiten und ob Sie selbst feststellen oder die Steuerberater-Prüfung hinzubuchen möchten. Sie erhalten ein transparentes Festpreis-Angebot.
- Digitale Belegeinreichung: Sie laden Saldenliste, DATEV-Export, Bankauszüge und weitere Unterlagen über die gesicherte Plattform hoch.
- KI-gestützter Entwurf: Die Software erstellt einen Entwurf von Bilanz, GuV und Anhang auf Basis Ihrer Daten.
- Prüfung: Im Basismodell prüfen und entscheiden Sie selbst; im Zusatzmodell prüft und korrigiert der beauftragte Steuerberater den Entwurf und klärt Rückfragen mit Ihnen.
- Unterzeichnung und Feststellung: Die Geschäftsführung unterzeichnet (§ 245 HGB), die Gesellschafterversammlung stellt fest (§ 42a Abs. 2, § 46 Nr. 1 GmbHG); damit wird der Abschluss rechtsverbindlich.
- Elektronische Übermittlung: Die technische Übermittlung erfolgt über die Plattform (§ 87d AO); die Offenlegung beim Unternehmensregister muss fristgerecht nach § 325 HGB erfolgen.
Durch die digitale Koordination entfallen Wartezeiten auf Termine, postalische Verzögerungen und unklare Honorarabrechnungen. Alle Beteiligten arbeiten auf einer Plattform, die Transparenz schafft und Fristen im Blick behält.
Was kostet die digitale Jahresabschluss-Erstellung und welche Preismodelle gibt es?
Die Vergütung von Steuerberatern richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Für die Aufstellung des Jahresabschlusses gilt § 35 StBVV mit einem Gebührenrahmen von 10/10 bis 40/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle B; Gegenstandswert ist das Mittel aus berichtigter Bilanzsumme und Jahresleistung. Innerhalb dieses Rahmens bemisst der Steuerberater die Gebühr nach Schwierigkeit und Umfang; Pauschalvergütungen sind nach § 14 StBVV zulässig.
Viele digitale Anbieter kommunizieren ihre Preise vorab als Festpreis. So wissen GmbH-Geschäftsführer bereits vor Auftragserteilung, welche Kosten auf sie zukommen – ohne nachträgliche Überraschungen. Die Softwaregebühr im Selbstfeststellungs-Modell ist dabei keine Steuerberatervergütung.
Typische Leistungen und Kostenfaktoren
- Jahresabschluss durch eine Kanzlei: Die Gebühr richtet sich nach § 35 StBVV oder einer vereinbarten Pauschalvergütung (§ 14 StBVV) und hängt von Bilanzsumme, Jahresleistung und Aufwand ab.
- Jahresabschluss mittel/groß: Bei höherer Bilanzsumme, Anlagenbuchhaltung oder Konzernverflechtung steigen die Gebühren entsprechend.
- Offenlegung im Unternehmensregister: Neben einer etwaigen Dienstleistungsgebühr fallen die Gebühren des Unternehmensregisters an.
- Zusatzleistungen: Gesellschafterbeschlüsse, E-Bilanz-Übermittlung, steuerliche Beratung zur Gewinnverwendung (Beratung im Einzelfall nur durch Steuerberater).
Festpreis
Verbindliches Angebot vor Auftragserteilung
ab 499,95 €
OnlineBilanz Selbstfeststellung (netto, zzgl. USt.)
optional
Steuerberater-Prüfung und Unterschrift gegen Aufpreis
Transparenz bei OnlineBilanz
OnlineBilanz.de bietet Festpreise für den Jahresabschluss. Sie erhalten ein verbindliches Angebot, bevor Sie den Auftrag erteilen. Im Basismodell stellen Sie selbst fest; Prüfung, Freigabe und Unterschrift durch einen kooperierenden Steuerberater sind gegen Aufpreis zubuchbar und werden nach den für Steuerberater geltenden Regeln erbracht.
Wie werden Datenschutz und Sicherheit gewährleistet?
Steuerberater unterliegen einer umfassenden Verschwiegenheitspflicht nach § 57 Abs. 1 StBerG und § 203 StGB. Diese gilt unabhängig davon, ob die Zusammenarbeit analog oder digital erfolgt. Digitale Plattformen müssen zusätzlich technische und organisatorische Maßnahmen umsetzen, um Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Daten sicherzustellen (Art. 32 DSGVO).
Seriöse Plattformen setzen auf verschlüsselte Datenübertragung (TLS), gesicherte Rechenzentren in Deutschland oder der EU, regelmäßige Sicherheitsaudits und strikte Zugriffskontrollen. Belege und Dokumente werden revisionssicher archiviert und können jederzeit abgerufen werden.
Zentrale Sicherheitsmaßnahmen
-
Verschlüsselte Datenübertragung (TLS) bei jedem Upload und Download
-
Hosting in deutschen oder EU-Rechenzentren, z. B. mit ISO-27001-Zertifizierung
-
Strenge Zugriffskontrollen: Nur autorisierte Personen haben Zugriff auf Unternehmensdaten
-
Revisionssichere Archivierung gemäß GoBD, § 147 AO und § 257 HGB (Bücher und Jahresabschlüsse 10 Jahre, Buchungsbelege 8 Jahre)
-
Regelmäßige Sicherheitsaudits und Penetrationstests
-
Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) nach Art. 28 DSGVO mit Dienstleistern
GmbH-Geschäftsführer sollten darauf achten, dass ihr Anbieter transparente Angaben zu Datenschutz und Sicherheit macht, einen AVV bereitstellt und nachweislich in Deutschland oder der EU hostet.
Gibt es regionale Besonderheiten für GmbHs in Bielefeld?
Die handelsrechtlichen und steuerlichen Pflichten für GmbHs sind bundesweit einheitlich geregelt: HGB, GmbHG und die Steuergesetze gelten in Bielefeld ebenso wie in Stuttgart, München oder Hamburg. Das Unternehmensregister, bei dem seit dem DiRUG (01.08.2022) alle Jahresabschlüsse offenzulegen sind, ist zentral organisiert. Insofern gibt es keine materiellen rechtlichen Besonderheiten für Bielefelder GmbHs.
Dennoch passt das digitale Modell gut zur regionalen Wirtschaftsstruktur: Die Stadt ist geprägt von Mittelstand, Handel, Dienstleistungen und einem wachsenden IT- und Kreativsektor. Viele dieser Unternehmen sind kleine oder mittelgroße GmbHs, die effiziente, digitale Lösungen für Buchhaltung und Jahresabschluss suchen.
Vorteile digitaler Lösungen für Bielefelder GmbHs
- Ortsunabhängigkeit: Keine Bindung an eine lokale Kanzlei mit begrenzten Kapazitäten.
- Schnellere Verfügbarkeit: Keine Wartezeiten auf freie Termine in ausgelasteten regionalen Kanzleien.
- Transparente Kosten: Festpreise statt variabler Honorare.
- Kombination mit lokaler Buchhaltung: Bielefelder Buchhalter können die laufende Buchführung übernehmen, während der Jahresabschluss digital erstellt wird – selbst oder mit Steuerberater-Prüfung.
Für Bielefelder GmbHs, die bisher mit Wartezeiten oder intransparenten Honoraren unzufrieden waren, bietet die digitale Jahresabschluss-Erstellung eine attraktive Alternative.
Für Bielefelder Unternehmen
OnlineBilanz arbeitet für die optionale Prüfung mit kooperierenden Steuerberatern bundesweit zusammen. GmbHs in Bielefeld profitieren von kurzen Reaktionszeiten, Festpreisen und Fristerinnerungen; für die Einhaltung der gesetzlichen Fristen (§ 42a GmbHG, § 325 HGB) bleibt die Geschäftsführung verantwortlich.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich als GmbH-Geschäftsführer in Bielefeld komplett auf eine lokale Steuerberaterkanzlei verzichten?
Ja. Steuerberater unterliegen keiner regionalen Beschränkung, Sie können bundesweit mit einem Steuerberater zusammenarbeiten. Darüber hinaus besteht für den Jahresabschluss einer GmbH keine Steuerberaterpflicht: Die GmbH darf ihn selbst erstellen; unterzeichnet wird er von der Geschäftsführung (§ 245 HGB), festgestellt von den Gesellschaftern.
Wer haftet bei Fehlern im Jahresabschluss, wenn dieser digital erstellt wurde?
Für die ordnungsgemäße Aufstellung und die fristgerechte Offenlegung ist immer die Geschäftsführung verantwortlich (§ 264 Abs. 1, § 325 HGB). Ist ein Steuerberater mit Prüfung oder Erstellung beauftragt, haftet er gegenüber der GmbH für eigene Fehler; dafür muss er eine Berufshaftpflichtversicherung nach § 67 StBerG unterhalten. Für Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Unterlagen bleibt die GmbH verantwortlich.
Muss ich als Kleinst-GmbH in Bielefeld meinen Jahresabschluss 2026 offenlegen?
Grundsätzlich ja: Auch Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB unterliegen der Offenlegungspflicht nach § 325 HGB. Sie können ihre Pflicht aber auch durch Hinterlegung der Bilanz beim Unternehmensregister erfüllen (§ 326 Abs. 2 HGB); die Bilanz ist dann nicht frei einsehbar, sondern wird nur auf Antrag übermittelt. Eine Gewinn- und Verlustrechnung muss nicht offengelegt werden.
Wie finde ich heraus, ob meine GmbH klein, mittel oder groß ist?
Die Größenklasse richtet sich nach § 267 HGB und drei Kriterien: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Mitarbeiterzahl. Sie müssen an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen mindestens zwei der drei Schwellenwerte über- oder unterschreiten. Für 2026 gilt: Klein bis 7,5 Mio. € Bilanzsumme, 15 Mio. € Umsatz, 50 Mitarbeiter; mittelgroß bis 25 Mio. € / 50 Mio. € / 250; groß darüber.
Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach Bilanzstichtag versäume?
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) leitet ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Es droht zunächst ein Ordnungsgeld von 2.500 bis 25.000 Euro an und setzt eine Nachfrist von sechs Wochen. Wird innerhalb dieser Frist offengelegt, wird kein Ordnungsgeld festgesetzt; es fallen aber Verfahrenskosten an. Erst bei weiterer Untätigkeit wird das Ordnungsgeld festgesetzt, gegebenenfalls auch wiederholt.
Kann ich meine laufende Finanzbuchhaltung auch digital über OnlineBilanz abwickeln?
OnlineBilanz konzentriert sich auf den Jahresabschluss: im Basismodell mit KI-gestütztem Entwurf zur Selbstfeststellung, auf Wunsch gegen Aufpreis mit Prüfung, Freigabe und Unterschrift durch einen kooperierenden Steuerberater. Die laufende Finanzbuchhaltung führen Sie selbst mit einer Buchhaltungssoftware, zum Beispiel DATEV, oder lassen sie extern führen.
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Steuerliche Beratung im Einzelfall erteilen nur die nach dem Steuerberatungsgesetz dazu befugten Personen und Gesellschaften, insbesondere Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer. Stellen Sie den Abschluss selbst fest, stellen wir Software sowie die technische Datenübermittlung nach § 87d AO bereit; Prüfung, Entscheidung und Feststellung obliegen Ihnen. Beauftragen Sie Prüfung und Freigabe, erbringt ein namentlich benannter Steuerberater sämtliche Vorbehaltsaufgaben in eigener beruflicher Verantwortung. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Steuerberatungsgesetz (StBerG), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: April 2027.









Fabian Klement
Jakob Röß
Dr. Jeannine Dinnebier
