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OnlineBilanzBlogBeispiel EBITDA

EBITDA berechnen: Beispiel & Anleitung 2026

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Das EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization) ist eine zentrale Kennzahl für Geschäftsführer, Gesellschafter und Banken. Anhand eines Praxisbeispiels für 2025/2026 zeigen wir, wie Sie das EBITDA aus der Gewinn- und Verlustrechnung berechnen, wie Sie es interpretieren und wann Bereinigungen sinnvoll sind. Zur vollständigen Beurteilung der Finanzlage gehört neben dem EBITDA auch die Kenntnis der Kapitalstruktur – wie Sie dabei Ihr Eigenkapital korrekt ermitteln, erfahren Sie in unserer ausführlichen Anleitung. OnlineBilanz bietet Ihnen Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen – Ihr Jahresabschluss digital, rechtsverbindlich und ohne Wartezeiten.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

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Kurzantwort

Das EBITDA zeigt das operative Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen. Es wird aus der GuV berechnet, indem man zum Jahresüberschuss Zinsaufwand, Ertragsteuern sowie Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen addiert. Zu den Ertragsteuern zählt bei Kapitalgesellschaften neben der Körperschaftsteuer auch die Gewerbesteuer der UG, die nach einem spezifischen Schema ermittelt wird. Ein konkretes Beispiel verdeutlicht die Berechnung für eine GmbH mit Bilanzstichtag 31.12.2025.

Was ist EBITDA? Definition und Bedeutung für die Unternehmenssteuerung

Das EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization) ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, die den operativen Gewinn eines Unternehmens vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen darstellt. Sie zeigt, welchen Ertrag ein Unternehmen aus seiner laufenden Geschäftstätigkeit erwirtschaftet – unabhängig von der Finanzierungsstruktur, steuerlichen Rahmenbedingungen und bilanzpolitischen Abschreibungsentscheidungen.

Anders als das Jahresergebnis nach HGB ist das EBITDA keine Pflichtangabe im handelsrechtlichen Jahresabschluss nach § 275 HGB. Es wird in der Praxis als ergänzende Steuerungsgröße in Management-Berichten, Bankenratings und bei Unternehmensbewertungen herangezogen. Für GmbH-Geschäftsführer ist das EBITDA ein wertvolles Instrument, um die operative Ertragskraft unabhängig von Sondereffekten zu beurteilen.

Warum EBITDA keine HGB-Kennzahl ist

Das EBITDA ist keine Position der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB. Es wird aus dem handelsrechtlichen Jahresergebnis durch Rückrechnung (Add-Back-Verfahren) ermittelt. Banken, Investoren und Rating-Agenturen nutzen es, um Unternehmen branchenübergreifend vergleichbar zu machen.

EBITDA vs. EBIT: Der zentrale Unterschied

Während das EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) nur Zinsen und Steuern herausrechnet, bereinigt das EBITDA zusätzlich um Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände. Dadurch wird die Kennzahl unabhängiger von der Investitionspolitik und der gewählten Abschreibungsmethode (linear, degressiv, außerplanmäßig nach § 253 Abs. 3 HGB).

Wie berechnet man das EBITDA aus der Gewinn- und Verlustrechnung?

Die EBITDA-Berechnung erfolgt durch schrittweise Rückrechnung ausgehend vom Jahresüberschuss oder vom EBIT. Je nach Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung (Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB oder Umsatzkostenverfahren nach § 275 Abs. 3 HGB) unterscheidet sich die konkrete Herleitung.

EBITDA-Formel: Ausgehend vom Jahresergebnis

Die gängigste Berechnungsmethode lautet: EBITDA = Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag + Ertragsteuern (KSt, GewSt, SolZ) + Zinsaufwendungen – Zinserträge + Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände

Position Quelle (GKV § 275 Abs. 2 HGB) Anpassung
Jahresüberschuss/-fehlbetrag Pos. 20 (GKV) Ausgangsgröße
+ Steuern vom Einkommen und Ertrag Pos. 19 (GKV) Add-Back
+ Zinsen und ähnliche Aufwendungen Pos. 13 (GKV) Add-Back
– Erträge aus Beteiligungen, Zinserträge Pos. 9, 10 (GKV) Herausrechnen
+ Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen Pos. 7 (GKV) Add-Back
= EBITDA Ergebnis

„Viele Mandanten sind überrascht, dass das EBITDA höher ausfällt als das Jahresergebnis. Das ist normal: Abschreibungen mindern den handelsrechtlichen Gewinn, sind aber keine Liquiditätsabflüsse. Das EBITDA zeigt deshalb näherungsweise den Cash-Flow aus operativer Tätigkeit – allerdings ohne Berücksichtigung von Working-Capital-Effekten.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Alternative: EBITDA aus EBIT ableiten

Falls bereits das EBIT vorliegt (z. B. aus einem Management-Reporting), genügt die einfache Formel: EBITDA = EBIT + Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände

Praxisbeispiel: EBITDA-Berechnung für eine GmbH (Bilanzstichtag 31.12.2025)

Am Beispiel einer mittelständischen GmbH zeigen wir die konkrete EBITDA-Ermittlung aus der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB). Die Gesellschaft erstellt ihren Jahresabschluss zum 31.12.2025.

Ausgangsdaten aus der GuV (vereinfacht)

Position (GKV) Betrag in EUR
1. Umsatzerlöse 2.500.000
2. Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 50.000
5. Materialaufwand –900.000
6. Personalaufwand –850.000
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen –180.000
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen –320.000
10. Erträge aus Beteiligungen 10.000
11. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 5.000
13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen –45.000
14. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 270.000
17. Sonstige Steuern –5.000
19. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag –80.000
20. Jahresüberschuss 185.000

EBITDA-Berechnung Schritt für Schritt

Schritt Position Betrag in EUR
Ausgangsbasis Jahresüberschuss (Pos. 20) 185.000
+ Add-Back Steuern vom Einkommen und Ertrag (Pos. 19) + 80.000
+ Add-Back Zinsen und ähnliche Aufwendungen (Pos. 13) + 45.000
– Herausrechnen Erträge aus Beteiligungen (Pos. 10) – 10.000
– Herausrechnen Erträge aus Wertpapieren (Pos. 11) – 5.000
+ Add-Back Abschreibungen (Pos. 7) + 180.000
= EBITDA Operativer Gewinn vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen 475.000

Das EBITDA von 475.000 EUR zeigt die operative Ertragskraft der GmbH, bevor Finanzierungskosten (45.000 EUR Zinsen), Steuern (80.000 EUR) und Abschreibungen (180.000 EUR) berücksichtigt werden. Diese Kennzahl eignet sich für Vergleiche mit anderen Unternehmen und für die Bewertung der Schuldentragfähigkeit (z. B. Net Debt / EBITDA).

185 T€

Jahresüberschuss

475 T€

EBITDA

19,0 %

EBITDA-Marge (bezogen auf Umsatz)

EBITDA-Marge: Interpretation und Branchenvergleich

Die EBITDA-Marge setzt das EBITDA ins Verhältnis zu den Umsatzerlösen und wird in Prozent angegeben. Sie zeigt, wie viel operativer Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen je Euro Umsatz erwirtschaftet wird.

Formel: EBITDA-Marge (%) = (EBITDA / Umsatzerlöse) × 100 Im obigen Beispiel: (475.000 EUR / 2.500.000 EUR) × 100 = 19,0 %

Typische EBITDA-Margen nach Branchen (Stand 2026)

Branche Durchschnittliche EBITDA-Marge Bewertung
Software / SaaS 25–40 % Sehr hoch (geringe variable Kosten)
Maschinenbau 10–15 % Mittel (kapitalintensiv)
Handel (Groß-/Einzelhandel) 5–10 % Niedrig (hohe Wettbewerbsintensität)
Dienstleistungen (Beratung, IT) 15–25 % Hoch (personalintensiv, geringe Abschreibungen)
Produzierende Industrie 8–12 % Mittel (Material- und Abschreibungsintensiv)

EBITDA-Marge als Frühindikator

Eine sinkende EBITDA-Marge kann auf steigende Kosten, Preisdruck oder ineffiziente Prozesse hinweisen – noch bevor das Jahresergebnis einbricht. Geschäftsführer sollten die Marge monatlich oder quartalsweise im Management-Reporting verfolgen.

Wichtig: Die EBITDA-Marge ist stark branchenabhängig. Ein Vergleich ist nur innerhalb derselben Branche sinnvoll. Software-Unternehmen haben typischerweise höhere Margen als Handelsunternehmen, da sie kaum Materialaufwand und niedrige Abschreibungen haben.

EBITDA vs. Cashflow: Warum EBITDA keine Liquiditätskennzahl ist

Ein häufiges Missverständnis: EBITDA wird oft mit dem operativen Cashflow gleichgesetzt. Tatsächlich gibt es erhebliche Unterschiede, die GmbH-Geschäftsführer kennen müssen, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden.

Wesentliche Unterschiede zwischen EBITDA und Cashflow

Aspekt EBITDA Operativer Cashflow (§ 297 Abs. 1 S. 2 HGB)
Basis Erfolgsgröße (GuV) Zahlungsströme (Kapitalflussrechnung)
Working Capital Nicht berücksichtigt Veränderungen bei Forderungen, Verbindlichkeiten, Vorräten enthalten
Abschreibungen Herausgerechnet (Add-Back) Ebenfalls bereinigt (kein Zahlungsabfluss)
Rückstellungen Enthalten (Aufwand nach § 249 HGB) Nur bei Zahlung cashwirksam
Investitionen Nicht sichtbar Im Investitions-Cashflow separat
Steuerlatenz Enthält GuV-Steuern Enthält tatsächlich gezahlte Steuern

EBITDA-Falle: Wachstum ohne Liquidität

Ein wachsendes Unternehmen kann ein hohes EBITDA ausweisen, aber dennoch in Liquiditätsnot geraten: Steigen Forderungen und Vorräte schneller als Verbindlichkeiten, fließt Liquidität ab – trotz guter EBITDA-Marge. Geschäftsführer müssen deshalb EBITDA und Cashflow parallel überwachen.

„In der Beratungspraxis erleben wir häufig: Der Geschäftsführer präsentiert stolz ein EBITDA von 500.000 EUR – aber auf dem Bankkonto sind nur 50.000 EUR. Der Grund: Das Working Capital hat sich verschlechtert, Forderungen sind gestiegen, Kunden zahlen später. EBITDA ist ein Frühindikator für Ertragskraft, aber keine Liquiditätsprognose.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Näherungsformel: Vom EBITDA zum Cashflow

Eine vereinfachte Überleitung lautet: Operativer Cashflow ≈ EBITDA – Zunahme Forderungen aus Lieferungen und Leistungen – Zunahme Vorräte + Zunahme Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen – gezahlte Steuern (effektiv) +/– sonstige Working-Capital-Veränderungen

EBITDA in der Unternehmensbewertung und bei Bankenratings

Das EBITDA spielt eine zentrale Rolle bei der Bewertung von Unternehmen (M&A, Nachfolge, Gesellschafterwechsel) und bei der Bonitätsprüfung durch Banken. Es dient als Grundlage für Multiplikator-Verfahren und Verschuldungskennzahlen.

EBITDA-Multiple: Standardverfahren im Mittelstand

Bei der Bewertung von GmbHs wird häufig ein EBITDA-Multiple angewendet. Der Unternehmenswert (Enterprise Value) ergibt sich aus: Enterprise Value = EBITDA × Branchenmultiplikator

Branche Typischer EBITDA-Multiple (2026) Beispiel bei EBITDA 500.000 EUR
Software / SaaS 8–12× 4,0–6,0 Mio. EUR
Maschinenbau 5–7× 2,5–3,5 Mio. EUR
Handel 3–5× 1,5–2,5 Mio. EUR
Dienstleistungen 4–6× 2,0–3,0 Mio. EUR
Produzierende Industrie 5–7× 2,5–3,5 Mio. EUR

Die Multiplikatoren hängen von Branche, Wachstum, Kundendiversifikation, Abhängigkeit vom Geschäftsführer und Marktstellung ab. Ein niedriger Multiple bedeutet geringere Bewertung – häufig bei abhängigen Dienstleistern oder hohem Einzelkundenrisiko.

Net Debt / EBITDA: Verschuldungsgrad aus Bankensicht

Banken verwenden die Kennzahl Net Debt / EBITDA (Nettoverschuldung / EBITDA) zur Beurteilung der Schuldentragfähigkeit. Sie zeigt, wie viele Jahre das Unternehmen benötigen würde, um seine Schulden aus dem operativen Ergebnis zu tilgen.

Formel: Net Debt / EBITDA = (Finanzverbindlichkeiten – liquide Mittel) / EBITDA Richtwerte: – < 2,0: Sehr gut (geringe Verschuldung) – 2,0–3,5: Akzeptabel (mittlere Verschuldung) – > 3,5: Kritisch (hohe Verschuldung, Refinanzierungsrisiko)

Beispiel: Geringe Verschuldung

Finanzverbindlichkeiten: 800.000 EUR Liquide Mittel: 200.000 EUR Net Debt: 600.000 EUR EBITDA: 475.000 EUR Net Debt / EBITDA = 1,26 Bewertung: Sehr gut, hohe Finanzierungskraft für Wachstum.

Beispiel: Hohe Verschuldung

Finanzverbindlichkeiten: 2.000.000 EUR Liquide Mittel: 100.000 EUR Net Debt: 1.900.000 EUR EBITDA: 475.000 EUR Net Debt / EBITDA = 4,0 Bewertung: Kritisch, Refinanzierung oder Kapitalbedarf notwendig.

EBITDA als Steuerungsgröße in Kreditverträgen

Viele Kreditverträge (Covenants) enthalten EBITDA-basierte Klauseln: Die Bank fordert z. B. eine Mindest-EBITDA-Marge oder eine Obergrenze für Net Debt / EBITDA. Bei Unterschreitung drohen Kündigungsrechte oder Nachverhandlungen.

EBITDA-Bereinigung und Normalisierung: Adjusted EBITDA für Bewertungen

In der Praxis wird häufig ein bereinigtes (Adjusted) EBITDA berechnet, das um einmalige, außerordentliche oder nicht-operative Effekte bereinigt ist. Diese Normalisierung ist insbesondere bei Unternehmensverkäufen, Due-Diligence-Prozessen und Nachfolgeplanungen relevant.

Typische Bereinigungspositionen

  • Gesellschafter-Geschäftsführer-Vergütung: Unangemessen hohe oder niedrige Gehälter werden auf marktübliches Niveau angepasst (§ 287 HGB, verdeckte Gewinnausschüttung).
  • Einmalige Aufwendungen: Restrukturierungskosten, Rechtsstreitigkeiten, außerordentliche Beratungskosten (z. B. M&A-Transaktionskosten).
  • Nicht-operative Erträge/Aufwendungen: Verkauf von Anlagevermögen, Wertminderungen auf Beteiligungen, Währungseffekte.
  • Private Nutzung von Firmen-PKW: Über- oder Unterbewertung im Vergleich zur 1%-Methode nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG.
  • Miete für betrieblich genutzte Immobilien im Privatvermögen: Anpassung auf marktübliche Mieten (Fremdvergleich).
  • Sonderabschreibungen nach § 7g EStG: Rückrechnung auf planmäßige Abschreibung nach § 253 Abs. 3 HGB.

Beispiel: Normalisierung für einen Unternehmensverkauf

Position HGB-EBITDA (EUR) Bereinigung (EUR) Adjusted EBITDA (EUR)
EBITDA (wie berechnet) 475.000 475.000
Geschäftsführer-Gehalt (zu hoch) + 80.000 + 80.000
Einmalige Rechtskosten (Rechtsstreit) + 25.000 + 25.000
Private Pkw-Nutzung (zu niedrig angesetzt) – 10.000 – 10.000
Miete Bürogebäude (Gesellschafter, unter Markt) + 30.000 + 30.000
Adjusted EBITDA 600.000

Das bereinigte EBITDA von 600.000 EUR liegt deutlich über dem HGB-EBITDA von 475.000 EUR. Bei einem Multiplikator von 5× ergibt sich ein Unternehmenswert von 3,0 Mio. EUR statt 2,4 Mio. EUR – ein erheblicher Unterschied bei Verkaufsverhandlungen.

„Bei Unternehmensverkäufen und Nachfolgeregelungen kommt es auf das normalisierte EBITDA an. Käufer und deren Berater prüfen jede Position genau. Eine professionelle Aufbereitung durch den Steuerberater – inklusive Plausibilisierung und Fremdvergleich – ist unverzichtbar, um den Kaufpreis zu maximieren.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Muss das EBITDA im Jahresabschluss angegeben werden?

Nein. Das EBITDA ist keine Pflichtangabe im handelsrechtlichen Jahresabschluss nach HGB. Weder in der Bilanz (§ 266 HGB) noch in der Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 HGB) ist eine EBITDA-Ausweispflicht vorgesehen.

Freiwillige Angabe im Lagebericht oder Anhang

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 2 und 3 HGB) sind zur Aufstellung eines Lageberichts verpflichtet (§ 264 Abs. 1 Satz 1 HGB). Dort können – freiwillig – alternative Erfolgskennzahlen wie EBITDA, EBIT oder Cashflow erläutert werden. Kapitalmarktorientierte Unternehmen nutzen dies häufig, um die operative Entwicklung transparenter darzustellen.

Wichtig: Wer im Lagebericht oder Anhang EBITDA angibt, muss die Berechnungsmethode offenlegen und darlegen, welche Positionen bereinigt wurden (DRS 20, Deutscher Rechnungslegungs Standard). Ansonsten drohen Vorwürfe der Irreführung oder Intransparenz.

Vorsicht bei selektiver EBITDA-Kommunikation

Wer das EBITDA nur in guten Jahren im Lagebericht erwähnt und in schlechten Jahren weglässt, riskiert den Vorwurf der Bilanzpolitik. Stetige, vergleichbare Darstellung über mehrere Jahre schafft Vertrauen bei Banken und Gesellschaftern.

EBITDA in der Offenlegung (Unternehmensregister)

Seit dem DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie, in Kraft seit 01.08.2022) erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich beim Unternehmensregister (§ 325 HGB). Der früher zuständige Bundesanzeiger ist nicht mehr die Offenlegungsstelle.

Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag (§ 325 Abs. 1a HGB). Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 muss der Jahresabschluss spätestens bis 31.12.2026 offengelegt werden. Bei verspäteter Offenlegung droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB in Höhe von mindestens 500 EUR bis maximal 25.000 EUR.

OnlineBilanz: Digitale Steuerberater-Leistung mit Festpreisen

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Unser Steuerberater-Team erstellt den Jahresabschluss fachlich geprüft und rechtsverbindlich – inklusive EBITDA-Berechnung im Management-Reporting auf Wunsch.

Fazit: EBITDA als zentrale Steuerungsgröße im GmbH-Controlling

Das EBITDA ist eine der wichtigsten betriebswirtschaftlichen Kennzahlen für GmbH-Geschäftsführer. Es zeigt die operative Ertragskraft unabhängig von Finanzierungsstruktur, Steuerlast und Abschreibungspolitik. Damit ermöglicht es Vergleiche über Jahre, Branchen und Unternehmensgrößen hinweg.

Wichtigste Erkenntnisse im Überblick

  • EBITDA = Jahresergebnis + Steuern + Zinsen (netto) + Abschreibungen (auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände)
  • EBITDA ist keine HGB-Pflichtangabe, aber zentral für Bankenratings, Unternehmensbewertungen und M&A-Prozesse
  • EBITDA-Marge (EBITDA / Umsatz) zeigt die operative Profitabilität – stark branchenabhängig
  • EBITDA ≠ Cashflow: Working-Capital-Veränderungen und tatsächliche Steuerzahlungen werden nicht abgebildet
  • Adjusted EBITDA (bereinigt um Sondereffekte) ist Standard bei Unternehmensverkäufen und Nachfolgeplanungen
  • Net Debt / EBITDA ist die Schlüsselkennzahl für Banken zur Beurteilung der Verschuldung
  • EBITDA-Multiple (z. B. 5×, 8×) dienen der schnellen Unternehmensbewertung im Mittelstand
  • Offenlegung des Jahresabschlusses erfolgt seit DiRUG (01.08.2022) nur noch beim Unternehmensregister, nicht beim Bundesanzeiger

Handlungsempfehlungen für Geschäftsführer

  1. EBITDA monatlich oder quartalsweise berechnen: Nur wer die operative Entwicklung frühzeitig erkennt, kann rechtzeitig gegensteuern.
  2. EBITDA-Marge im Branchenvergleich positionieren: Liegt die eigene Marge unter dem Branchenschnitt, sind Effizienzsteigerungen oder Preisanpassungen zu prüfen.
  3. EBITDA und Cashflow parallel überwachen: Ein hohes EBITDA nützt nichts, wenn die Liquidität fehlt. Working-Capital-Management ist entscheidend.
  4. Adjusted EBITDA für Bewertungen professionell aufbereiten: Bei Unternehmensverkauf, Nachfolge oder Gesellschafterwechsel sollte ein Steuerberater die Normalisierung begleiten.
  5. Banken-Covenants im Blick behalten: Viele Kreditverträge enthalten EBITDA-Klauseln. Unterschreitung kann Kündigungsrechte auslösen.

„Das EBITDA ist für uns nicht nur eine Kennzahl im Jahresabschluss, sondern ein Steuerungsinstrument. Wer es versteht, kann die Ertragskraft seines Unternehmens besser einschätzen, fundierte Investitionsentscheidungen treffen und mit Banken auf Augenhöhe verhandeln. Unser Steuerberater-Team unterstützt Mandanten dabei, EBITDA und weitere Kennzahlen systematisch im Controlling zu verankern.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Für GmbH-Geschäftsführer, die den Jahresabschluss professionell aufstellen lassen und zugleich ein aussagekräftiges Management-Reporting mit EBITDA, Cashflow und Kennzahlen erhalten möchten, bietet OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen und direkter Abstimmung – ohne Wartezeiten, mit voller StB-Haftung.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich das EBITDA auch bei einer Personengesellschaft (OHG, KG) berechnen?

Ja, das EBITDA lässt sich grundsätzlich für jede Rechtsform berechnen, die eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellt. Bei Personengesellschaften sind jedoch Vergütungen der persönlich haftenden Gesellschafter oft nicht im Personalaufwand enthalten; für einen aussagekräftigen Vergleich sollten solche Positionen normalisiert werden.

Welche Rolle spielt das EBITDA bei der Kreditvergabe?

Banken nutzen das EBITDA zur Berechnung der Verschuldungsquote (z. B. Nettoverschuldung / EBITDA) und zur Beurteilung der Zins- und Tilgungsfähigkeit. Ein höheres EBITDA signalisiert größere finanzielle Spielräume und verbessert damit die Bonität im Rating-Prozess.

Was ist der Unterschied zwischen EBITDA und EBIT?

Das EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) entspricht dem Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern, enthält aber bereits die Abschreibungen. Das EBITDA addiert diese Abschreibungen noch hinzu und zeigt so das Ergebnis vor allen nicht zahlungswirksamen Aufwandsposten sowie Finanzierungs- und Steuereffekten.

Gibt es Software-Tools zur automatischen EBITDA-Berechnung?

Viele Finanzbuchhaltungs- und Controlling-Programme bieten vorkonfigurierte Berichte, die EBITDA, EBIT und weitere Kennzahlen automatisch aus der GuV ableiten. Wer seinen Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt – etwa über OnlineBilanz.de –, erhält solche Auswertungen in der Regel im Rahmen der Abschlussarbeiten.

Wie wirken sich außerordentliche Aufwendungen auf das EBITDA aus?

Außerordentliche oder einmalige Aufwendungen (z. B. Restrukturierungskosten, Rechtsstreitigkeiten) mindern zunächst das ausgewiesene EBITDA. Für Bewertungszwecke werden solche Effekte oft herausgerechnet (Adjusted EBITDA), um die nachhaltige operative Ertragskraft zu zeigen.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Einkommensteuergesetz (EStG), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Dr. Martin Pilz
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Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
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