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Lesedauer

17–25 Minuten

OnlineBilanzBlogAfA-Vitrine

AfA-Vitrine 2026: Aufbau, Pflege & Abschreibung

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die AfA-Vitrine (auch Anlagenverzeichnis oder Anlagenspiegel) ist das zentrale Instrument zur systematischen Erfassung und Abschreibung aller Anlagegüter. Sie dokumentiert Anschaffungskosten, Nutzungsdauer und jährliche Abschreibungen und bildet die Grundlage für die Bilanz im Jahresabschluss. Eine korrekt geführte AfA-Vitrine ist nach § 238 HGB und § 5 EStG Pflicht – und essenziell für steuerlich korrekte Jahresabschlüsse.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Die AfA-Vitrine ist ein Verzeichnis aller abnutzbaren Anlagegüter mit Anschaffungskosten, Nutzungsdauer und jährlichen Abschreibungen. Sie dient der systematischen Erfassung von Abschreibungen nach § 7 EStG und ist Grundlage für Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Eine korrekte Führung ist handels- und steuerrechtlich vorgeschrieben und für den Jahresabschluss unerlässlich.

Was ist eine AfA-Vitrine und welche Rolle spielt sie in der Buchhaltung?

Der Begriff AfA-Vitrine bezeichnet umgangssprachlich eine Übersicht oder Tabelle, in der alle abschreibungsfähigen Wirtschaftsgüter eines Unternehmens systematisch erfasst sind. AfA steht dabei für Absetzung für Abnutzung nach § 7 EStG. Die Vitrine dient als zentrales Instrument im Anlagevermögen, um den Überblick über Anschaffungszeitpunkte, Nutzungsdauern, Abschreibungsmethoden und Restbuchwerte zu behalten.

In der Praxis wird die AfA-Vitrine als Anlagenspiegel oder Anlagevermögensverzeichnis bezeichnet. Sie ist handelsrechtlich nach § 239 HGB und steuerlich nach § 141 AO Bestandteil der Buchführungspflichten. Für GmbH-Geschäftsführer und Buchhalter ist die AfA-Vitrine unverzichtbar, um die ordnungsgemäße Abschreibung im Jahresabschluss nachzuweisen und bei Betriebsprüfungen vollständige Dokumentation vorzulegen.

Typische Inhalte einer AfA-Vitrine

  • Bezeichnung des Wirtschaftsguts (z. B. Maschine, Firmenwagen, EDV-Ausstattung)
  • Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemäß § 255 HGB
  • Anschaffungsdatum und Zeitpunkt der Inbetriebnahme
  • Nutzungsdauer nach AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums
  • Abschreibungsmethode (linear, degressiv, Sonderabschreibung)
  • Jährliche Abschreibungsbeträge und kumulierte AfA
  • Restbuchwert zum jeweiligen Bilanzstichtag
  • Abgangsdatum bei Verkauf oder Verschrottung

Praxishinweis

Eine gut gepflegte AfA-Vitrine spart im Jahresabschluss erheblich Zeit. Wer Anlagenzugänge und -abgänge laufend dokumentiert, vermeidet Rückfragen beim Steuerberater und beschleunigt die Abschlusserstellung. Digitale Buchhaltungssysteme bieten heute automatisierte Anlagenbuchführung mit integrierter AfA-Vitrine.

Welche rechtlichen Grundlagen regeln die Abschreibung in der AfA-Vitrine?

Die Absetzung für Abnutzung ist in Deutschland sowohl handelsrechtlich als auch steuerrechtlich geregelt. Handelsrechtlich folgt die Abschreibung aus § 253 HGB, wonach Vermögensgegenstände des Anlagevermögens zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, anzusetzen sind. Steuerrechtlich ist § 7 EStG die zentrale Norm, die die Abschreibung von abnutzbaren Wirtschaftsgütern regelt.

Für GmbHs gilt zudem § 264 HGB, der die Gliederung der Bilanz und die Anlagenspiegel-Anforderungen konkretisiert. Nach § 284 Abs. 3 HGB müssen im Anhang für jeden Posten des Anlagevermögens die Entwicklung der Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie der kumulierten Abschreibungen dargestellt werden. Die AfA-Vitrine liefert genau diese Informationen.

Maßgeblichkeit und Steuerrecht

In der Praxis nutzen viele GmbHs die umgekehrte Maßgeblichkeit: Die steuerliche Abschreibung wird auch handelsrechtlich übernommen, soweit dies zulässig ist. Das gilt insbesondere für die lineare Abschreibung nach § 7 Abs. 1 EStG. Seit 2011 ist die degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nicht mehr anwendbar (außer in Sonderfällen wie z. B. den Corona-Fördermaßnahmen 2020/2021).

Rechtsgrundlage Inhalt Anwendungsbereich
§ 253 HGB Planmäßige Abschreibung, Bewertung Anlagevermögen Handelsrecht (alle Kaufleute)
§ 7 EStG Absetzung für Abnutzung, Nutzungsdauer Steuerrecht (Gewinnermittlung)
§ 284 Abs. 3 HGB Anlagenspiegel im Anhang GmbH, AG (Kapitalgesellschaften)
§ 255 HGB Anschaffungs- und Herstellungskosten Handelsrecht (Bewertungsmaßstab)

„Die korrekte Führung der AfA-Vitrine erfordert nicht nur buchhalterisches, sondern auch steuerliches Know-how. Nutzungsdauern nach AfA-Tabellen, Sonderabschreibungen nach § 7g EStG und Sofortabschreibungen unter der GWG-Grenze müssen sachgerecht beurteilt werden. Unser Steuerberater-Team achtet bei jedem Jahresabschluss darauf, dass Anlagenbuchhaltung und AfA-Vitrine konsistent und rechtskonform sind.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wie baut man eine AfA-Vitrine auf und pflegt sie laufend?

Eine AfA-Vitrine entsteht durch die systematische Erfassung aller Anlagenzugänge im laufenden Geschäftsjahr. Jedes neu angeschaffte oder selbst hergestellte Wirtschaftsgut des Anlagevermögens wird mit allen relevanten Stammdaten angelegt. Die Pflege erfolgt kontinuierlich: Bei Zugängen, Abgängen, Umbuchungen oder außerplanmäßigen Abschreibungen muss die Vitrine aktualisiert werden.

Schritt-für-Schritt-Aufbau

  1. Erfassung der Anschaffung: Rechnungsdatum, Lieferant, Netto-Anschaffungskosten (§ 255 HGB), Vorsteuer separat buchen.
  2. Festlegung der Nutzungsdauer: Prüfung der amtlichen AfA-Tabellen (BMF) oder betriebsindividuelle Schätzung bei nicht gelisteten Wirtschaftsgütern.
  3. Wahl der Abschreibungsmethode: Linear nach § 7 Abs. 1 EStG (Regelfall), ggf. Sonderabschreibung § 7g EStG, Sofortabschreibung bei GWG (bis 1.000 € netto, Stand 2026).
  4. Erstmalige Abschreibung: Zeitanteilige AfA im Jahr der Anschaffung (monatsgenau nach § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG).
  5. Jährliche Fortschreibung: Abschreibung des vollen Jahresbetrags bzw. Restbetrag im letzten Jahr.
  6. Abgangsbuchung: Bei Verkauf, Verschrottung oder Entnahme: Ausbuchung Restbuchwert, Erfassung Erlös oder Verlust.

Häufiger Fehler

Viele Unternehmen vergessen die Nachaktivierung von nachträglichen Anschaffungskosten (z. B. Erweiterungen, Modernisierungen). Diese erhöhen nach § 255 Abs. 1 HGB die Anschaffungskosten und müssen in die AfA-Vitrine einfließen. Eine fehlende Dokumentation führt zu Abweichungen zwischen Buchhaltung und tatsächlichem Anlagevermögen.

Moderne Finanzbuchhaltungssoftware bietet integrierte Anlagenbuchhaltung: Zugänge werden automatisch aus Kreditorenrechnungen übernommen, Abschreibungspläne generiert und die AfA-Vitrine laufend aktualisiert. Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt, profitiert von dessen Expertise in der Anlagenbewertung – digitale Plattformen wie OnlineBilanz.de kombinieren dabei softwaregestützte Vorarbeit mit der fachlichen Prüfung durch zugelassene Steuerberater.

Wie ermittelt man die Nutzungsdauer für die AfA-Vitrine?

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bestimmt die Höhe der jährlichen Abschreibung. Sie bezeichnet den Zeitraum, in dem ein Wirtschaftsgut voraussichtlich genutzt werden kann. Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht amtliche AfA-Tabellen, die für die wichtigsten Wirtschaftsgüter branchenspezifisch Richtwerte enthalten. Diese Tabellen sind zwar nicht rechtsverbindlich, werden aber von Finanzämtern und Betriebsprüfern in der Regel anerkannt.

AfA-Tabellen des BMF (Stand 2026)

  • Allgemeine AfA-Tabelle (AV): Gilt für alle Branchen, enthält typische Anlagegüter wie Büromöbel (13 Jahre), EDV-Hardware (3 Jahre), PKW (6 Jahre).
  • Branchenspezifische Tabellen: Z. B. für Gastronomie, Hotellerie, Handwerk, Baugewerbe – hier werden spezielle Maschinen und Einrichtungen gelistet.
  • Software: Standardsoftware 3 Jahre, individuelle Software 5 Jahre (nach BMF-Schreiben vom 26.02.2021).
  • Gebäude: Betriebsgebäude je nach Bauart 25–50 Jahre (§ 7 Abs. 4 EStG).

Ist ein Wirtschaftsgut nicht in den AfA-Tabellen enthalten oder weicht die tatsächliche Nutzungsdauer erheblich ab, muss die Nutzungsdauer betriebsindividuell geschätzt werden. Diese Schätzung muss nachvollziehbar und plausibel sein. In der Praxis empfiehlt sich eine schriftliche Dokumentation der Schätzgrundlagen (z. B. Herstellerangaben, Erfahrungswerte, technische Gutachten).

Beispiel: PKW

Ein im Februar 2025 angeschaffter Firmenwagen (Listenpreis netto 40.000 €) hat laut AfA-Tabelle eine Nutzungsdauer von 6 Jahren. Die jährliche lineare AfA beträgt 6.666,67 €. Im Jahr 2025 (11 Monate Nutzung) sind 6.111,11 € anzusetzen.

Beispiel: Spezialmaschine

Eine individuell gefertigte Produktionsmaschine (150.000 €) ist nicht in der AfA-Tabelle gelistet. Der Hersteller gibt 10 Jahre technische Lebensdauer an. Die GmbH setzt 10 Jahre Nutzungsdauer an und schreibt jährlich 15.000 € ab.

„Die Wahl der Nutzungsdauer hat erheblichen Einfluss auf Gewinn und Steuerlast. Eine zu kurze Nutzungsdauer führt zu höheren jährlichen Abschreibungen und niedrigerem Gewinn – das Finanzamt wird dies kritisch prüfen. Eine zu lange Nutzungsdauer verschenkt dagegen steuerliche Vorteile. Wir empfehlen, sich an den amtlichen AfA-Tabellen zu orientieren und Abweichungen nur bei klarer Begründung vorzunehmen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche Abschreibungsmethoden gibt es für die AfA-Vitrine?

Die Wahl der Abschreibungsmethode beeinflusst die Höhe der jährlichen AfA und damit den ausgewiesenen Gewinn. In Deutschland sind mehrere Methoden zulässig, wobei die lineare Abschreibung nach § 7 Abs. 1 EStG der Regelfall ist. Andere Methoden wie degressive AfA oder Leistungsabschreibung sind nur in bestimmten Fällen anwendbar.

Lineare Abschreibung (§ 7 Abs. 1 EStG)

Bei der linearen AfA wird der Anschaffungs- oder Herstellungswert gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt. Die jährliche Abschreibung beträgt: Anschaffungskosten / Nutzungsdauer. Im Jahr der Anschaffung und im letzten Jahr erfolgt die Abschreibung monatsgenau (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Die lineare Methode ist einfach zu handhaben und wird handelsrechtlich wie steuerrechtlich akzeptiert.

Degressive Abschreibung

Die degressive AfA war bis 2010 für bewegliche Wirtschaftsgüter zulässig. Sie wurde vorübergehend 2020/2021 im Zuge der Corona-Hilfen wieder eingeführt (bis zu 25 % vom Restbuchwert, maximal das 2,5-fache der linearen AfA). Seit 2022 ist die degressive AfA für Neuanschaffungen nicht mehr möglich. Altfälle laufen aus oder werden auf lineare AfA umgestellt.

Leistungsabschreibung

Bei Wirtschaftsgütern, deren Verschleiß von der Nutzungsintensität abhängt (z. B. Maschinen mit messbarer Stückzahl, Fahrzeuge nach Kilometern), kann eine Leistungsabschreibung sachgerechter sein. Die AfA richtet sich dann nach der tatsächlichen Inanspruchnahme. Diese Methode ist steuerrechtlich zulässig, erfordert aber laufende Dokumentation der Leistungseinheiten.

Methode Anwendungsbereich Steuerliche Zulässigkeit 2026
Linear (§ 7 Abs. 1 EStG) Alle abnutzbaren Wirtschaftsgüter Ja, Regelfall
Degressiv Bewegliche WG (historisch) Nein (außer Altfälle bis 2021)
Leistungsabschreibung Maschinen, Fahrzeuge (nutzungsabhängig) Ja, bei Nachweis der Leistungseinheiten
Sofortabschreibung GWG Geringwertige Wirtschaftsgüter ≤ 1.000 € netto Ja (§ 6 Abs. 2 EStG)
Sonderabschreibung § 7g EStG Kleine und mittlere Betriebe, bewegliche WG Ja, unter bestimmten Voraussetzungen

Tipp für die Praxis

In der AfA-Vitrine sollten Sie die gewählte Abschreibungsmethode je Wirtschaftsgut dokumentieren. Das erleichtert spätere Prüfungen und sorgt für Transparenz im Jahresabschluss. Moderne Buchhaltungssoftware erlaubt die Hinterlegung von Abschreibungsparametern und berechnet die AfA automatisch.

Wie behandelt man geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) in der AfA-Vitrine?

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind selbstständig nutzbare, bewegliche Anlagegüter, deren Anschaffungskosten bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Nach § 6 Abs. 2 EStG können sie im Jahr der Anschaffung sofort und vollständig als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Die aktuelle GWG-Grenze liegt seit 2018 bei 1.000 Euro netto (ohne Umsatzsteuer).

Wahlrechte bei GWG

Unternehmen haben drei Wahlrechte, wie sie mit GWG umgehen:

  1. Sofortabschreibung: GWG bis 1.000 € netto werden im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben (§ 6 Abs. 2 EStG). Sie erscheinen in der AfA-Vitrine nur als Zugang und Abgang im selben Jahr.
  2. Sammelposten (Pool-Abschreibung): GWG zwischen 250 € und 1.000 € netto können in einem Sammelposten zusammengefasst und über 5 Jahre abgeschrieben werden (§ 6 Abs. 2a EStG). Der Sammelposten selbst wird in der AfA-Vitrine geführt.
  3. Normale Abschreibung: Auch GWG können wie normale Anlagegüter über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden – dies ist aber wirtschaftlich meist unvorteilhaft.

In der Praxis nutzen die meisten GmbHs die Sofortabschreibung bis 1.000 €, da dies administrativ einfacher ist und sofort liquiditätswirksame Steuervorteile bringt. Der Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG wird seltener genutzt, da er eine 5-jährige Bindung mit sich bringt und keine vorzeitige Auflösung bei Ausscheiden einzelner Güter erlaubt.

  • Prüfung, ob das Wirtschaftsgut selbstständig nutzbar ist (entscheidendes Kriterium für GWG)
  • Netto-Anschaffungskosten ermitteln (ohne USt), Grenze 1.000 € beachten
  • Wahlrecht ausüben: Sofortabschreibung oder Sammelposten
  • GWG in separatem Verzeichnis oder AfA-Vitrine mit Kennzeichnung „Sofortabschreibung“ erfassen
  • Bei Sammelposten: Zugang im Jahr der Anschaffung, jährliche Abschreibung von 20 % über 5 Jahre

„Die korrekte GWG-Behandlung spart Steuern und vereinfacht die Buchhaltung. Wir sehen in der Praxis oft, dass Unternehmen kleinere Anschaffungen unnötig über Jahre abschreiben, obwohl eine Sofortabschreibung zulässig wäre. Bei der Jahresabschlusserstellung prüfen wir systematisch, welche Wirtschaftsgüter als GWG behandelt werden können und optimieren so die Steuerlast.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wie wird die AfA-Vitrine im Jahresabschluss dargestellt?

Im handelsrechtlichen Jahresabschluss einer GmbH ist die AfA-Vitrine Bestandteil des Anlagenspiegels, der nach § 284 Abs. 3 HGB im Anhang zu veröffentlichen ist. Der Anlagenspiegel zeigt für jede Anlageklasse die Entwicklung der Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie der kumulierten Abschreibungen vom Vorjahr zum aktuellen Bilanzstichtag.

Aufbau des Anlagenspiegels nach § 284 Abs. 3 HGB

Der Anlagenspiegel gliedert sich nach den Bilanzpositionen des Anlagevermögens (§ 266 Abs. 2 HGB) und enthält für jede Position folgende Spalten:

  • Anschaffungs-/Herstellungskosten zu Beginn des Geschäftsjahres
  • Zugänge im Geschäftsjahr (Neuanschaffungen, Herstellungen)
  • Abgänge im Geschäftsjahr (Verkäufe, Verschrottungen)
  • Umbuchungen (z. B. von Anlagen im Bau in Sachanlagen)
  • Anschaffungs-/Herstellungskosten am Ende des Geschäftsjahres
  • Kumulierte Abschreibungen zu Beginn
  • Abschreibungen des Geschäftsjahres
  • Abschreibungen auf Abgänge (Ausbuchung bei Verkauf/Verschrottung)
  • Kumulierte Abschreibungen am Ende
  • Restbuchwert am Ende des Geschäftsjahres

Die AfA-Vitrine liefert alle Daten für diese Darstellung. Sie ist damit die zentrale Quelle für den Anlagenspiegel und gewährleistet, dass die Bilanzwerte des Anlagevermögens nachvollziehbar und prüfbar sind.

Immaterielle Vermögensgegenstände

Konzessionen, Software, Lizenzen, Geschäfts- oder Firmenwert

Sachanlagen

Grundstücke, Gebäude, technische Anlagen, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

Finanzanlagen

Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens, Ausleihungen

Achtung bei außerplanmäßigen Abschreibungen

Außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 HGB (bei dauerhafter Wertminderung) müssen im Anlagenspiegel separat ausgewiesen oder im Anhang erläutert werden. Sie sind von den planmäßigen Abschreibungen zu unterscheiden und haben Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung.

Wer seinen Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt, erhält den Anlagenspiegel als integralen Bestandteil des Anhangs. Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz.de generieren den Anlagenspiegel automatisch aus der gepflegten AfA-Vitrine und sorgen für die rechtskonforme Darstellung nach HGB.

Welche häufigen Fehler sollte man bei der AfA-Vitrine vermeiden?

Eine fehlerhaft geführte AfA-Vitrine führt zu falschen Abschreibungen, fehlerhaften Bilanzen und im schlimmsten Fall zu Beanstandungen bei Betriebsprüfungen. Aus der Praxis kennen wir typische Stolpersteine, die sich mit systematischer Pflege und fachlicher Begleitung vermeiden lassen.

Top 7 Fehler in der AfA-Vitrine

  1. Nachträgliche Anschaffungskosten nicht aktiviert: Erweiterungen, Umbauten oder wesentliche Verbesserungen erhöhen die Anschaffungskosten nach § 255 HGB und müssen in der AfA-Vitrine erfasst werden.
  2. Falsche Nutzungsdauer: Abweichungen von den AfA-Tabellen ohne Begründung führen zu Rückfragen des Finanzamts. Auch übermäßig kurze Nutzungsdauern sind kritisch.
  3. Zeitanteilige Abschreibung vergessen: Im Jahr der Anschaffung muss monatsgenau abgeschrieben werden (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Viele Systeme buchen fälschlich den vollen Jahresbetrag.
  4. Abgangsbuchungen fehlen: Verkaufte oder verschrottete Anlagen müssen ausgebucht werden. Verbleiben sie in der AfA-Vitrine, stimmt der Anlagenspiegel nicht.
  5. GWG falsch behandelt: Wirtschaftsgüter über 1.000 € netto dürfen nicht sofort abgeschrieben werden. Umgekehrt werden GWG oft unnötig über Jahre abgeschrieben.
  6. Keine Dokumentation bei Sonderabschreibungen: § 7g EStG erfordert präzise Nachweise über Investitionsabsichten und Nutzung. Fehlt die Dokumentation, droht Rückforderung.
  7. Handelsrechtliche und steuerliche AfA verwechselt: In manchen Fällen (z. B. außerplanmäßige Abschreibungen) weichen Handels- und Steuerbilanz ab. Die AfA-Vitrine muss beide Sichtweisen abbilden können.

„Viele Fehler entstehen durch unzureichende Abstimmung zwischen Buchhaltung und Steuerberater. Wenn Anlagenzugänge nicht zeitnah gemeldet werden oder Belege fehlen, kann die AfA-Vitrine nicht korrekt geführt werden. Wir empfehlen eine quartalsweise Abstimmung der Anlagenbuchhaltung – das verhindert böse Überraschungen zum Jahresende.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Checkliste: AfA-Vitrine prüfen

Prüfen Sie mindestens einmal jährlich (idealerweise vor Jahresabschluss): Sind alle Zugänge erfasst? Sind Abgänge ausgebucht? Stimmen Nutzungsdauern mit AfA-Tabellen überein? Sind nachträgliche Anschaffungskosten aktiviert? Ist die zeitanteilige Abschreibung korrekt? Diese fünf Punkte decken die häufigsten Fehlerquellen ab.

Welche digitalen Tools und Softwarelösungen unterstützen die AfA-Vitrine?

Moderne Finanzbuchhaltungssoftware bietet integrierte Anlagenbuchhaltung mit automatisierter AfA-Berechnung. Die manuelle Pflege in Excel-Tabellen ist zwar noch verbreitet, birgt aber Fehlerrisiken und ist zeitaufwändig. Digitale Lösungen übernehmen die Berechnung, Fortschreibung und Auswertung der AfA-Vitrine und stellen die Daten für den Jahresabschluss bereit.

Funktionen einer guten Anlagenbuchhaltungs-Software

  • Automatische Übernahme von Anlagenzugängen aus Kreditorenrechnungen
  • Hinterlegung von Abschreibungsparametern (Nutzungsdauer, Methode, Inbetriebnahme)
  • Automatische Berechnung der monatlichen/jährlichen AfA inkl. zeitanteiliger Abschreibung
  • Abgangsbuchungen mit Erlös-/Verlustberechnung bei Verkauf
  • Anlagenspiegel-Export nach HGB-Gliederung für den Jahresabschluss
  • Differenzierung zwischen handelsrechtlicher und steuerlicher AfA (Mehr-/Weniger-Rechnung)
  • GWG-Verwaltung mit Sammelposten und Sofortabschreibung
  • Schnittstellen zum Steuerberater (DATEV-Export, digitale Belegübermittlung)

Marktübliche Lösungen (Auswahl)

DATEV-Anlagenbuchhaltung

Standard in vielen Steuerberaterkanzleien. Vollständige Integration in DATEV-Umgebung, umfassende Funktionen, aber komplex und kostenintensiv. Ideal für größere GmbHs mit Steuerberaterbetreuung.

lexoffice, sevDesk, WISO

Cloud-basierte Buchhaltungslösungen für kleine und mittlere GmbHs. Bieten Anlagenbuchhaltung mit AfA-Automatik, einfache Bedienung, günstigere Preise. Schnittstellen zum Steuerberater vorhanden.

Die Wahl der Software hängt von Unternehmensgröße, Komplexität des Anlagevermögens und Steuerberater-Kooperation ab. Wer seinen Jahresabschluss über OnlineBilanz.de erstellen lässt, kann gängige Buchhaltungssoftware nutzen und die Daten digital an das Steuerberater-Team übermitteln. Die fachliche Prüfung der AfA-Vitrine und des Anlagenspiegels erfolgt dann durch zugelassene Steuerberater – so verbinden Sie digitale Effizienz mit rechtssicherer Abschlusserstellung.

87 %

der mittelständischen GmbHs nutzen digitale Anlagenbuchhaltung (DIHK-Umfrage 2025)

3 Jahre

durchschnittliche Nutzungsdauer von Standard-Software in der AfA-Vitrine

1.000 €

aktuelle GWG-Grenze für Sofortabschreibung (netto, Stand 2026)

Warum ist eine korrekte AfA-Vitrine für den Jahresabschluss durch den Steuerberater wichtig?

Der Jahresabschluss einer GmbH nach § 264 HGB erfordert eine vollständige, fehlerfreie Anlagenbuchhaltung. Die AfA-Vitrine ist dabei das zentrale Instrument, um die Bilanzpositionen des Anlagevermögens und die Abschreibungen in der Gewinn- und Verlustrechnung nachzuweisen. Ohne sauber geführte AfA-Vitrine kann kein rechtssicherer Jahresabschluss erstellt werden.

Steuerberater prüfen bei der Jahresabschlusserstellung systematisch die Anlagenbuchhaltung: Sind alle Zugänge und Abgänge erfasst? Sind die Abschreibungen korrekt berechnet? Entsprechen die Nutzungsdauern den gesetzlichen und betrieblichen Anforderungen? Gibt es außerplanmäßige Abschreibungen oder Zuschreibungen? Diese Prüfung sichert die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und schützt vor steuerlichen Risiken.

Bedeutung für Bilanz und GuV

In der Bilanz erscheint das Anlagevermögen mit den Restbuchwerten zum Bilanzstichtag (31.12.2025). Diese Werte stammen direkt aus der AfA-Vitrine. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden die Abschreibungen des Geschäftsjahres als Aufwand ausgewiesen (Position „Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen“). Fehlerhafte AfA führt zu falschem Jahresergebnis und falscher Steuerlast.

Rolle des Steuerberaters

Der Steuerberater übernimmt bei der Jahresabschlusserstellung folgende Aufgaben im Zusammenhang mit der AfA-Vitrine:

  • Vollständigkeitsprüfung: Sind alle Anlagenzugänge des Geschäftsjahres erfasst?
  • Plausibilitätsprüfung: Stimmen Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden?
  • Bewertungsprüfung: Gibt es Anhaltspunkte für außerplanmäßige Abschreibungen (§ 253 Abs. 3 HGB)?
  • Abgangsprüfung: Sind verkaufte/verschrottete Anlagen korrekt ausgebucht?
  • Anlagenspiegel-Erstellung: Überleitung in HGB-konforme Darstellung für den Anhang
  • Steueroptimierung: Nutzung von GWG-Regelungen, Sonderabschreibungen, Investitionsabzugsbeträgen

„Eine gut vorbereitete AfA-Vitrine ist Gold wert für die Jahresabschlusserstellung. Mandanten, die ihre Anlagenbuchhaltung laufend pflegen und uns rechtzeitig Zugang zur Software geben, ermöglichen uns eine schnelle, effiziente Prüfung. Das spart Zeit, Kosten und Nerven – und führt zu einem rechtssicheren Abschluss.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

OnlineBilanz: Digitale Jahresabschlüsse mit Steuerberater-Qualität

Wer seinen Jahresabschluss durch OnlineBilanz erstellen lässt, profitiert von der Kombination aus digitaler Effizienz und Steuerberater-Expertise. Unsere zugelassenen Steuerberater prüfen die AfA-Vitrine systematisch, optimieren Abschreibungen und erstellen den Anlagenspiegel rechtssicher nach HGB. Transparente Festpreise, keine Wartezeiten – digital koordiniert, fachlich geprüft.

Die AfA-Vitrine ist kein isoliertes Buchhaltungsinstrument, sondern integraler Bestandteil der Rechnungslegung. Eine professionelle Begleitung durch einen Steuerberater stellt sicher, dass steuerliche Wahlrechte optimal genutzt, gesetzliche Pflichten erfüllt und Risiken vermieden werden. So wird die AfA-Vitrine vom administrativen Ballast zum strategischen Instrument der Unternehmenssteuerung.

Häufig gestellte Fragen

Muss jedes Unternehmen eine AfA-Vitrine führen?

Jedes bilanzierungspflichtige Unternehmen muss nach § 238 HGB und § 5 EStG eine ordnungsgemäße Buchführung führen, zu der auch die systematische Erfassung von Anlagegütern gehört. Kleingewerbetreibende mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) sind nicht zur Bilanzierung verpflichtet, sollten aber dennoch ein Anlagenverzeichnis führen, um Abschreibungen korrekt zu dokumentieren. Eine AfA-Vitrine ist damit faktisch für alle Unternehmen mit abnutzbaren Wirtschaftsgütern sinnvoll und bei Bilanzierung verpflichtend.

Kann man die AfA-Vitrine auch in Excel führen oder braucht man spezielle Software?

Grundsätzlich ist eine AfA-Vitrine in Excel zulässig, sofern sie alle erforderlichen Angaben enthält und nachvollziehbar ist. Bei kleineren Unternehmen mit wenigen Anlagegütern kann Excel ausreichen. Mit steigender Anzahl von Wirtschaftsgütern, Zugängen und Abgängen wird jedoch eine professionelle Anlagenbuchhaltungs-Software empfohlen, die automatische Berechnung, Schnittstellen zur Finanzbuchhaltung und GoBD-konforme Archivierung bietet. Dies reduziert Fehlerquellen und erleichtert die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.

Was passiert bei nachträglichen Anschaffungskosten – wie werden diese in der AfA-Vitrine erfasst?

Nachträgliche Anschaffungskosten (z. B. Modernisierung, Erweiterung) erhöhen die Bemessungsgrundlage des Wirtschaftsguts und werden zu den historischen Anschaffungskosten addiert. Die verbleibende Nutzungsdauer bleibt in der Regel unverändert, sodass die jährliche AfA neu berechnet wird. In der AfA-Vitrine wird der Zugang dokumentiert, das Anlagegut fortgeführt und die neuen Abschreibungsbeträge ausgewiesen. Bei wesentlichen Verbesserungen kann auch eine Verlängerung der Nutzungsdauer geprüft werden.

Wie behandelt man Anlagegüter, die teilweise privat und teilweise betrieblich genutzt werden?

Bei gemischt genutzten Wirtschaftsgütern (z. B. Pkw, Arbeitszimmer) ist der betriebliche Nutzungsanteil zu ermitteln. Nur dieser Anteil wird in der AfA-Vitrine erfasst und abgeschrieben. Die Aufteilung erfolgt nach nachvollziehbaren Kriterien (z. B. Fahrtenbuch, Flächenanteil). Steuerlich wird der Privatanteil dem Gewinn zugerechnet (Entnahme). Die AfA-Vitrine weist nur den betrieblichen Teil aus, eine separate Dokumentation der Nutzungsaufteilung ist erforderlich.

Was ist der Unterschied zwischen AfA-Vitrine und Inventar?

Das Inventar ist ein vollständiges Verzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden zum Bilanzstichtag (§ 240 HGB) – also eine Bestandsaufnahme. Die AfA-Vitrine ist ein detailliertes Anlagenverzeichnis, das speziell die Entwicklung der abnutzbaren Anlagegüter über die Zeit dokumentiert (Zugänge, Abgänge, Abschreibungen). Während das Inventar alle Aktiva und Passiva umfasst, konzentriert sich die AfA-Vitrine ausschließlich auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände. Beide sind Teil der ordnungsgemäßen Buchführung.

Wie wirkt sich die AfA-Vitrine auf die Gewerbesteuer aus?

Die Abschreibungen aus der AfA-Vitrine mindern den handelsrechtlichen und steuerlichen Gewinn und damit die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer. Allerdings gibt es bei der Gewerbesteuer Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 GewStG (z. B. für Miet- und Pachtzinsen, Finanzierungsanteile), die unabhängig von der AfA erfolgen. Die korrekte Führung der AfA-Vitrine stellt sicher, dass alle Abschreibungen nachvollziehbar sind und bei Betriebsprüfungen anerkannt werden, was mittelbar die Gewerbesteuerbelastung beeinflusst.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), Einkommensteuergesetz (EStG), AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums, GmbH-Gesetz (GmbHG). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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