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OnlineBilanz›Blog›GWG buchen SKR03

GWG buchen SKR03: Grenze 800 € netto, Sofortabzug oder Pool

Zuletzt aktualisiert: Oktober 2026 · Lesezeit: ca. 7 Minuten

Für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) gibt es drei Wege: sofort als Aufwand, als GWG im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben oder über einen Sammelposten auf fünf Jahre verteilt. Dieser Beitrag zeigt die Grenzen, die Wahlrechte und die SKR03-Konten nach DATEV-Stand 2026 mit Buchungssätzen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für Kundinnen und Kunden. Er führt das Erstgespräch, betreut die Abläufe auf der Plattform und stimmt sich bei beauftragter Prüfung mit dem jeweils beauftragten, kooperierenden Steuerberater ab.

OnlineBilanz stellt Software für einen KI-gestützten Jahresabschlussentwurf bereit. Sie können den Entwurf zur eigenen Verwendung herunterladen. Eine Einreichung über OnlineBilanz setzt die Prüfung und erforderliche Korrektur durch den beauftragten Steuerberater voraus.

Kurzantwort

Selbständig nutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter bis 800 € netto können im SKR03 als GWG sofort abgeschrieben werden: 0480 Geringwertige Wirtschaftsgüter an Bank, danach 4855 Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter an 0480. Wirtschaftsgüter bis 250 € dürfen auch direkt als Aufwand gebucht werden. Alternativ können alle Zugänge eines Jahres über 250 € bis 1.000 € in einen Sammelposten (0485) eingestellt werden, der über fünf Jahre mit je 20 % über 4862 aufgelöst wird. Die Sofortabschreibung ist für jedes Wirtschaftsgut einzeln wählbar, der Sammelposten nur einheitlich für das ganze Jahr.

Voraussetzungen und Wertgrenzen

GWG sind abnutzbare, bewegliche und selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (§ 6 Abs. 2 EStG). Nicht selbständig nutzbar ist, was nur zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern genutzt werden kann und mit ihnen technisch abgestimmt ist – etwa ein Monitor, Drucker oder Scanner zu einem Computer. Solche Teile sind weder GWG noch sammelpostenfähig; bei Computerzubehör kann aber steuerlich eine Nutzungsdauer von einem Jahr angesetzt werden (siehe Abschreibung Computer).

Anschaffungskosten netto Möglichkeiten
bis 250 € sofort Aufwand oder GWG; kein Verzeichnis nötig
über 250 € bis 800 € GWG-Sofortabschreibung, Sammelposten oder reguläre AfA
über 800 € bis 1.000 € Sammelposten oder reguläre AfA
über 1.000 € reguläre AfA (§ 7 EStG)

Maßgeblich ist stets der Nettobetrag einschließlich Anschaffungsnebenkosten, auch wenn die Vorsteuer nicht abziehbar ist (R 6.13 Abs. 2 EStR).

Konten im SKR03

Konto Bezeichnung (DATEV SKR03, 2026)
0480 Geringwertige Wirtschaftsgüter
0485 Wirtschaftsgüter (Sammelposten)
4855 Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter
4862 Abschreibungen auf den Sammelposten Wirtschaftsgüter
4830 Abschreibungen auf Sachanlagen (bei regulärer AfA)

Konto 0490 ist im SKR03 „Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung“ und kein GWG-Vorjahreskonto.

Sofortabschreibung bis 800 €

Beispiel: Regal für 600 € netto zuzüglich 114 € Umsatzsteuer.

Soll Haben Betrag
0480 Geringwertige Wirtschaftsgüter 1200 Bank 600,00 €
1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % 1200 Bank 114,00 €
4855 Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter 0480 Geringwertige Wirtschaftsgüter 600,00 €

Die Sofortabschreibung ist ein Wahlrecht, das für jedes Wirtschaftsgut einzeln ausgeübt werden kann. Für GWG über 250 € ist ein Verzeichnis mit Anschaffungstag und Anschaffungskosten zu führen, sofern sich die Angaben nicht aus der Buchführung ergeben (§ 6 Abs. 2 Satz 4 und 5 EStG); die Buchung über 0480 erfüllt das in der Regel.

Wirtschaftsgüter bis 250 €

Wirtschaftsgüter bis 250 € netto können direkt als Aufwand gebucht werden, etwa ein Aktenschrank für 180 € netto auf 4930 Bürobedarf, 4985 Werkzeuge und Kleingeräte oder ebenfalls über 0480/4855. Ein Verzeichnis ist nicht erforderlich.

Sammelposten 250 bis 1.000 €

Statt der Sofortabschreibung können alle Zugänge eines Wirtschaftsjahres über 250 € bis 1.000 € netto in einen Sammelposten eingestellt werden (§ 6 Abs. 2a EStG). Er wird im Bildungsjahr und den vier Folgejahren mit je 20 % aufgelöst – nicht zeitanteilig und unabhängig davon, ob einzelne Wirtschaftsgüter ausscheiden. Das Wahlrecht gilt einheitlich für alle Wirtschaftsgüter dieser Spanne; wer den Sammelposten wählt, kann im selben Jahr Wirtschaftsgüter über 250 € nicht sofort abschreiben. Wirtschaftsgüter bis 250 € können weiterhin sofort als Aufwand erfasst werden.

Beispiel: Zugänge 2026 mit 400 €, 650 € und 850 € netto, zusammen 1.900 €:

Soll Haben Betrag
0485 Wirtschaftsgüter (Sammelposten) 1200 Bank bzw. 1600 Verbindlichkeiten 1.900,00 €
1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % 1200 Bank bzw. 1600 Verbindlichkeiten 361,00 €
4862 Abschreibungen auf den Sammelposten (jährlich 2026–2030) 0485 Wirtschaftsgüter (Sammelposten) 380,00 €

Der Sammelposten lohnt sich vor allem, wenn viele Wirtschaftsgüter über 800 € bis 1.000 € anfallen, die sonst über eine längere Nutzungsdauer abzuschreiben wären. Für Wirtschaftsgüter bis 800 € ist er meist ungünstiger als die Sofortabschreibung.

GWG im Jahresabschluss

  • Bilanz: Sofort abgeschriebene GWG haben am Stichtag einen Buchwert von null. Der Sammelposten wird mit seinem Restwert unter A. II. 3. „Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung“ ausgewiesen (§ 266 Abs. 2 HGB).
  • GuV: Die Abschreibungen erscheinen beim Gesamtkostenverfahren unter Nr. 7 a (§ 275 Abs. 2 HGB).
  • Handelsbilanz: Die steuerliche Sofortabschreibung und der Sammelposten werden aus Vereinfachungsgründen regelmäßig auch handelsrechtlich übernommen. Wird handelsrechtlich regulär abgeschrieben, entstehen vorübergehende Unterschiede zur Steuerbilanz.
  • Anhang: Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind anzugeben (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB). Einen Anlagenspiegel im Anhang müssen nur mittelgroße und große Kapitalgesellschaften aufstellen (§ 284 Abs. 3, § 288 Abs. 1 HGB).
  • Offenlegung: Kleine GmbHs legen beim Unternehmensregister nur Bilanz und Anhang offen, Kleinstkapitalgesellschaften können die Bilanz hinterlegen (§§ 325, 326 HGB). Frist: zwölf Monate nach dem Stichtag; bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeld von 2.500 € bis 25.000 € (§ 335 HGB).

Typische Fehler

  • Bruttobetrag herangezogen: Ein Laptop für 840 € netto (999,60 € brutto) ist kein GWG mehr, sondern regulär abzuschreiben – wobei für Computer die einjährige Nutzungsdauer gewählt werden kann.
  • Nebenkosten vergessen: Lieferung und Montage zählen zu den Anschaffungskosten und damit zur Grenze.
  • Peripheriegeräte als GWG: Monitore, Drucker oder Tastaturen sind nicht selbständig nutzbar.
  • Abgang aus dem Sammelposten gebucht: Der Sammelposten bleibt unverändert; nur ein Verkaufserlös wird erfasst.
  • Sammelposten und Sofortabschreibung über 250 € gemischt: Im Jahr mit Sammelposten unzulässig.
  • Belege zu früh vernichtet: Buchungsbelege sind acht Jahre aufzubewahren, Bücher und Jahresabschlüsse zehn Jahre (§ 147 Abs. 3 AO).

Jahresabschluss mit OnlineBilanz

Mit OnlineBilanz erstellen Sie einen KI-gestützten Jahresabschlussentwurf, den Sie zur eigenen Verwendung herunterladen können. Soll die Einreichung über OnlineBilanz erfolgen, prüft, korrigiert und unterzeichnet ein namentlich benannter, kooperierender Steuerberater. Steuerliche Beratung im Einzelfall erteilen ausschließlich Steuerberater.

Häufig gestellte Fragen

Gilt die GWG-Grenze netto oder brutto?

Netto. Für die Grenzen von 250, 800 und 1.000 Euro ist der Nettobetrag maßgeblich, und zwar auch dann, wenn die Vorsteuer nicht abziehbar ist (R 6.13 Abs. 2 EStR). Nicht abziehbare Vorsteuer erhöht zwar die Anschaffungskosten, bleibt bei der Grenzprüfung aber außer Betracht.

Muss die GWG-Sofortabschreibung für alle Wirtschaftsgüter eines Jahres gleich ausgeübt werden?

Nein. Die Sofortabschreibung nach § 6 Abs. 2 EStG kann für jedes Wirtschaftsgut einzeln gewählt werden. Einheitlich auszuüben ist nur der Sammelposten: Wird er gewählt, gilt er für alle Zugänge des Jahres über 250 bis 1.000 Euro (§ 6 Abs. 2a Satz 5 EStG).

Was passiert, wenn ein Wirtschaftsgut aus dem Sammelposten verkauft wird?

Nichts am Sammelposten: Er wird unverändert über fünf Jahre aufgelöst. Ein Verkaufserlös ist Ertrag, etwa auf 8820 Erlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen 19 % USt (bei Buchgewinn).

Muss ich für GWG ein Verzeichnis führen?

Für sofort abgeschriebene GWG über 250 Euro ja, mit Anschaffungstag und Anschaffungskosten – es sei denn, die Angaben ergeben sich aus der Buchführung (§ 6 Abs. 2 Satz 4 und 5 EStG). Die Buchung über 0480 erfüllt das in der Regel. Für den Sammelposten ist kein Einzelverzeichnis vorgeschrieben.

Wie lange sind GWG-Belege aufzubewahren?

Rechnungen und andere Buchungsbelege acht Jahre, Bücher, Inventare und Jahresabschlüsse zehn Jahre (§ 147 Abs. 3 AO, § 257 Abs. 4 HGB).

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. OnlineBilanz stellt Software für einen KI-gestützten Jahresabschlussentwurf bereit. Sie können den Entwurf zur eigenen Verwendung herunterladen. Eine Einreichung über OnlineBilanz setzt die Prüfung und erforderliche Korrektur durch den beauftragten Steuerberater voraus. Grundlagen: § 6 Abs. 2 und 2a EStG, R 6.13 EStR, § 266 HGB; Kontonummern: DATEV-Standardkontenrahmen SKR03, gültig für 2026. Nächste redaktionelle Prüfung: April 2027.

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