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OnlineBilanzBlog smartsteuer GmbH Alternative

smartsteuer GmbH Alternative

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Kurzantwort

smartsteuer ist ein DIY-Steuertool für private Einkommensteuer — es unterstützt keine GmbH-Jahresabschlüsse, keine Körperschaftsteuer-Erklärungen und keine E-Bilanz. Für eine GmbH ist smartsteuer schlicht das falsche Tool. Die Alternative: Entweder ein klassischer Steuerberater (je nach Kanzlei und Umfang unterschiedlich) oder ein Komplett-Service wie OnlineBilanz (ab 499,95 € netto, zzgl. USt., Festpreis nach Umsatzstaffel) — letzteres deckt Bilanz, GuV, E-Bilanz, KSt-, GewSt- und USt-Erklärung sowie Offenlegung rechtssicher ab. Eine ausführliche Gegenüberstellung der beiden Angebote finden Sie in unserem Vergleich OnlineBilanz vs Smartsteuer. Ein Unternehmen darf seinen Jahresabschluss selbst aufstellen und die E-Bilanz selbst übermitteln. Bei OnlineBilanz prüft und zeichnet auf Wunsch ein bestellter Steuerberater.

Wer nach „smartsteuer für GmbH“ sucht, hat meist ein Missverständnis: smartsteuer ist ein beliebtes Tool, aber es ist auf private Einkommensteuer-Erklärungen ausgelegt — nicht auf Kapitalgesellschaften. Eine GmbH braucht Jahresabschluss mit Bilanz, E-Bilanz, Körperschaftsteuer-Erklärung und auf Wunsch die Freigabe durch einen bestellten Steuerberater. Dieser Artikel erklärt, warum DIY-Steuertools für GmbHs nicht funktionieren — und welche Alternativen wirklich passen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

§ 3 StBerG

Rahmen für Hilfeleistung in Steuersachen

15%

KSt-Satz + 5,5% Soli nach § 23 KStG

0%

GmbH-Abdeckung von smartsteuer

1. Was smartsteuer tatsächlich kann — und was nicht

smartsteuer ist eine etablierte Steuer-Software der smartsteuer GmbH aus Hannover — seit Jahren einer der führenden Anbieter für DIY-Einkommensteuer-Erklärungen in Deutschland. Das Tool hat sich einen guten Ruf erarbeitet, ist benutzerfreundlich und kostet laut Preisliste des Anbieters (Stand: August 2026). Für den Anwendungsbereich, für den es konzipiert ist, ist es ausgezeichnet.

Entscheidend ist aber: Dieser Anwendungsbereich ist die private Einkommensteuer — also die Steuererklärung natürlicher Personen mit Einnahmen aus Angestelltenverhältnis, Kapitalvermietung oder einfacher selbstständiger Tätigkeit (Freiberufler mit EÜR).

Was smartsteuer kann

  • Einkommensteuer-Erklärung (ESt)
  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Werbungskosten-Erfassung
  • EÜR für Freiberufler (bis zu Bilanzierungsgrenze)
  • Kleinunternehmer-Regelung
  • ELSTER-Übermittlung der ESt

Was smartsteuer NICHT kann

  • Körperschaftsteuer-Erklärung (KSt)
  • Bilanz + GuV einer Kapitalgesellschaft
  • Jahresabschluss nach HGB
  • E-Bilanz-Übermittlung (§ 5b EStG)
  • Offenlegung beim Unternehmensregister
  • Anhang-Erstellung nach § 284 HGB
  • Freigabe durch einen bestellten Steuerberater
  • Gewerbesteuer-Erklärung mit Hinzurechnungen

2. Warum smartsteuer für GmbHs nicht reicht

Eine GmbH ist steuerlich ein eigenständiges Rechtssubjekt — sie zahlt selbst Steuern, nicht ihr Geschäftsführer oder Gesellschafter privat. Daraus folgen grundsätzlich andere Pflichten als bei Privatpersonen:

Pflicht 1: Körperschaftsteuer-Erklärung nach KStG

Der Gewinn der GmbH unterliegt nach § 23 KStG der Körperschaftsteuer (aktuell 15% + 5,5% Solidaritätszuschlag = effektiv 15,825%). Die Erklärung erfolgt über das ELSTER-Formular KSt 1 mit den Anlagen GK, ZöEK, WA, AEV und weiteren — deutlich komplexer als eine private ESt. Diese Formulare bietet smartsteuer schlicht nicht an.

Pflicht 2: Jahresabschluss nach HGB

Nach §§ 242, 264 HGB ist die GmbH verpflichtet, einen handelsrechtlichen Jahresabschluss aufzustellen: Bilanz, GuV, Anhang und ggf. Lagebericht. Die Vorschriften der §§ 266, 275, 284 HGB definieren die Gliederung. Eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung reicht nicht. DIY-Tools haben weder die Gliederungs-Templates noch die Validierungs-Logik der HGB-Konformität.

Pflicht 3: E-Bilanz nach § 5b EStG

Seit 2013 ist die elektronische Bilanz-Übermittlung an das Finanzamt in XBRL-Format verpflichtend (§ 5b EStG). Die aktuelle Taxonomie 6.8/6.9 (BMF 23.07.2024/2025) erfordert spezielle Software. smartsteuer hat diese Funktion nicht — dafür braucht man ein spezialisiertes E-Bilanz-Tool oder einen Dienstleister, der die Übermittlung übernimmt.

Pflicht 4: Offenlegung beim Unternehmensregister

Nach § 325 HGB muss die GmbH ihren Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenlegen. DIY-Tools haben keine Schnittstelle zu diesem Register.

Pflicht 5: Gewerbesteuer mit Hinzurechnungen

GmbHs unterliegen der Gewerbesteuer nach §§ 7 ff. GewStG — mit komplexen Hinzurechnungen (§ 8 GewStG, z.B. ein Viertel der Schuldzinsen, Mieten, Pachten über 200.000 € Freibetrag) und Kürzungen (§ 9 GewStG). Diese Logik ist weitaus komplexer als bei Einkommensteuer-Gewerbetreibenden. smartsteuer fokussiert auf Einfachheit — was hier fehlt.

3. Die rechtliche Einordnung: § 3 StBerG

Neben der technischen Frage steht die rechtliche Einordnung: § 3 StBerG regelt, wer geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten darf.

§ 3 StBerG — Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen

„Zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen sind befugt: 1. Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer […]“

Praktisch bedeutet das: Ein Unternehmen darf seinen Jahresabschluss selbst aufstellen und die E-Bilanz selbst übermitteln. Bei OnlineBilanz prüft und zeichnet auf Wunsch ein bestellter Steuerberater. Wer die steuerliche Beratung extern einkauft, sollte darauf achten, dass sie von einem Berufsträger nach § 3 StBerG erbracht wird – eine Buchhalterin ohne StB-Zulassung darf Steuerberatung nicht geschäftsmäßig erbringen.

Der Unterschied Dokumentation vs. Beratung

DIY-Tools wie smartsteuer dokumentieren Eingaben und übermitteln sie an ELSTER — die Steuerpflichtige gibt die Erklärung selbst ab. Bei GmbH-Steuererklärungen ist das ebenfalls möglich, bleibt für den Geschäftsführer aber ein Haftungsthema: Fehler bei der Körperschaftsteuer haben erhebliche Konsequenzen — von Nachzahlungen bis zum Verdacht der verdeckten Gewinnausschüttung. Bei OnlineBilanz prüft und zeichnet auf Wunsch ein bestellter Steuerberater.

4. 3 Alternativen für GmbH-Geschäftsführer

Wenn smartsteuer nicht passt — was dann? Für GmbH-Geschäftsführer gibt es drei praxistaugliche Alternativen:

Alternative 1: Klassischer Steuerberater vor Ort

Der traditionelle Weg: Man beauftragt einen Steuerberater oder eine Kanzlei in der eigenen Stadt. Pros: Persönlicher Kontakt, branchenspezifische Beratung, langfristige Begleitung. Contras: Honorare nach StBVV (Steuerberatervergütungsverordnung) sind je nach Kanzlei und Umfang unterschiedlich, oft zusätzliche Positionen (Telefonate, Schriftverkehr), Abhängigkeit von persönlicher Verfügbarkeit.

Alternative 2: Digitaler Jahresabschluss-Service (Festpreis-Modell)

Digitale Anbieter wie OnlineBilanz kombinieren die Vorteile beider Welten: Der Jahresabschluss wird zum planbaren Festpreis erstellt, auf Wunsch prüft und zeichnet ein bestellter Steuerberater. OnlineBilanz: ab 499,95 € netto (zzgl. USt.), Festpreis nach Umsatzstaffel, für den kompletten GmbH-Jahresabschluss inkl. Bilanz, GuV, Anhang, E-Bilanz, KSt/GewSt/USt-Erklärung und Offenlegung.

Alternative 3: Buchhaltungssoftware + Steuerberater-Kooperation

Für aktive Mitarbeiter-getriebene GmbHs: Laufende Buchhaltung mit Software wie lexoffice, sevdesk oder BuchhaltungsButler, Jahresabschluss dann durch den Steuerberater. Vorteil: Transparente laufende Zahlen im Unternehmen. Nachteil: Zwei Kostenpositionen (Software laut Preisliste des Anbieters + StB-Honorar).

5. Kostenvergleich der Alternativen

LösungKosten/JahrLeistungsumfangZielgruppe
smartsteuer— (ungeeignet)Keine GmbH-UnterstützungNicht für GmbH
Klassischer Steuerberaterje nach Kanzlei und UmfangIndividualbetreuung + AbschlussBei komplexen Fällen
OnlineBilanz Festpreisab 499,95 € nettoKompletter JahresabschlussStandard-GmbHs, UGs
sevdesk + StBje nach Kanzlei und UmfangSoftware + StB-HonorarAktive Buchhaltung
lexoffice + StBje nach Kanzlei und UmfangSoftware + StB-HonorarGründer mit eigenem Team

Warum Festpreis-Modelle so attraktiv geworden sind

Für eine typische Solo-GmbH oder kleine Kapitalgesellschaft (Kleinstkapital- oder kleine GmbH nach § 267 Abs. 1 HGB) deckt ein Festpreis-Service wie OnlineBilanz praktisch alle Anforderungen ab. Nur bei komplexen Fällen (Konzernstruktur, ausländische Töchter, Abschlussprüfungspflicht, Sonderthemen wie Steuer-Holding) ist die klassische Kanzlei oft die bessere Wahl.

6. Wann smartsteuer trotzdem Sinn macht

Eine wichtige Differenzierung: smartsteuer ist nicht für die GmbH selbst geeignet, aber durchaus für ihre Gesellschafter-Geschäftsführer:

Use Case 1: Persönliche ESt des Geschäftsführers

Das Gehalt des Geschäftsführers wird persönlich versteuert. Wenn keine komplexen Nebeneinkünfte vorliegen, kann smartsteuer für die private Einkommensteuer-Erklärung des Geschäftsführers perfekt sein — die GmbH-Themen laufen separat beim Steuerberater.

Use Case 2: Dividenden und Ausschüttungen

Gewinnausschüttungen aus der GmbH an den Gesellschafter unterliegen der Abgeltungsteuer (25% + Soli) oder optional dem Teileinkünfteverfahren (§ 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG). smartsteuer unterstützt beide Varianten für die private ESt.

Use Case 3: Freiberufler-ESt (vor GmbH-Gründung)

Wer vor der GmbH-Gründung als Freiberufler mit EÜR arbeitet, kann smartsteuer weiter nutzen — bis zum Wechsel in die GmbH. Dann muss der Workflow komplett umgestellt werden.

„Typisches Muster: Ein Freelancer nutzt smartsteuer seit Jahren erfolgreich und gründet dann eine GmbH. Plötzlich stellt er fest, dass sein bewährtes Tool nicht mehr passt — weil GmbH eine völlig andere steuerliche Welt ist. In dieser Phase kommen die Anfragen bei uns: ‚Habe smartsteuer für meine Einzelunternehmung genutzt, brauche jetzt was für die GmbH.‘ Für die GmbH empfehlen wir die Trennung: smartsteuer weiter für die private ESt, OnlineBilanz für den GmbH-Abschluss.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz

7. Umstieg: Wenn die GmbH gegründet ist

Wer von einer einzelunternehmerischen Tätigkeit oder Freiberuflichkeit zur GmbH wechselt, sollte von Anfang an die Weichen richtig stellen:

Schritt 1: Trennung der Steuer-Workflows

Die private ESt des Geschäftsführers und die GmbH-Steuern sind zwei getrennte Welten. Sie sollten nicht im gleichen Tool, nicht im gleichen Ordner und am besten auch nicht beim gleichen Dienstleister gemischt werden. Klare Trennung beugt Fehlern vor.

Schritt 2: Laufende Buchhaltung einrichten

Vor dem Jahresabschluss muss die laufende Buchhaltung laufen. Tools wie BuchhaltungsButler, sevdesk oder lexoffice sind gängige Optionen — sie sind für die laufende Buchhaltung geeignet, nicht für den Abschluss selbst.

Schritt 3: Jahresabschluss beim StB oder Festpreis-Service

Am Jahresende wird die Buchhaltung an den Steuerberater oder OnlineBilanz übergeben, der den Jahresabschluss erstellt, die E-Bilanz übermittelt und alle Steuererklärungen abgibt.

Schritt 4: Offenlegung organisieren

Innerhalb der Frist von 12 Monaten nach Bilanzstichtag ist der Abschluss beim Unternehmensregister einzureichen. Bei OnlineBilanz im Festpreis enthalten.

Weiterführende Artikel

  • Bilanz erstellen lassen: Preisvergleich: Die 5 Anbieter-Modelle im Vergleich.
  • E-Bilanz-Software günstig: Anbietervergleich für § 5b EStG.
  • Buchhaltung einer GmbH: Laufende Buchhaltung als Basis.
  • sevdesk Jahresabschluss: Workflow mit sevdesk.
  • Lexware Jahresabschluss-Export: Workflow mit Lexware.
  • Körperschaftsteuer-Erklärung: Details zur KSt-Pflicht.

8. Häufige Fragen

Kann ich smartsteuer für meine GmbH nutzen, wenn ich nur die KSt-Erklärung brauche?

Nein. smartsteuer bietet das Körperschaftsteuer-Formular KSt 1 nicht an. Die Software ist ausschließlich auf Einkommensteuer-Formulare (ESt 1) für natürliche Personen ausgelegt. Für GmbH-KSt-Erklärungen brauchen Sie einen anderen Weg — etwa einen Steuerberater oder ELSTER direkt.

Warum ist smartsteuer nicht einfach erweiterbar für GmbHs?

Der Markt für GmbH-Steuererklärungen ist deutlich komplexer und kleiner als der für private ESt. Dazu kommen die HGB-Jahresabschluss-Komplexität und laufende E-Bilanz-Taxonomie-Updates. Für smartsteuer wäre das eine komplette Neuentwicklung ohne Marktsicherheit.

Gibt es überhaupt ein „DIY-Tool“ für GmbH-Steuererklärungen?

ELSTER selbst bietet das KSt 1-Formular, aber ohne Assistenz oder Validierung. Ein Unternehmen darf seinen Jahresabschluss selbst aufstellen und die E-Bilanz selbst übermitteln. Bei OnlineBilanz prüft und zeichnet auf Wunsch ein bestellter Steuerberater. Für eine GmbH ist der übliche Weg: Buchhaltungssoftware (laufend) + Festpreis-Service (Abschluss + Erklärungen).

Was kostet OnlineBilanz im Vergleich zu klassischem StB?

OnlineBilanz: ab 499,95 € netto (zzgl. USt.), Festpreis nach Umsatzstaffel, für den kompletten Jahresabschluss. Klassischer StB: je nach Kanzlei und Umfang unterschiedlich, dazu oft Zusatzkosten für Steuererklärungen, Offenlegung, Beratungen. Der Preisunterschied hängt von Umsatzgröße und Leistungsumfang ab.

Kann smartsteuer für GmbH-Töchter einer Einzelunternehmer-Holding genutzt werden?

Nein. Jede GmbH (auch eine Tochter) ist steuerlich eigenständig und braucht eine eigene Körperschaftsteuer-Erklärung. Auch die Beteiligungserträge bei der Holding unterliegen § 8b KStG-Regelungen, die smartsteuer nicht abdeckt.

Kann ich die GmbH-Daten von smartsteuer in ein anderes Tool exportieren?

Da smartsteuer keine GmbH-Daten verarbeitet, stellt sich die Frage nicht. Wenn Sie private ESt-Daten exportieren wollen (z.B. für den Übergang zum Steuerberater): smartsteuer bietet Export-Funktionen in ELSTER-Standards. Die Daten helfen aber nicht für die GmbH-Seite.

Könnte ich als Geschäftsführer die GmbH-Steuererklärung selbst über ELSTER einreichen?

Ja. Ein Unternehmen darf seinen Jahresabschluss selbst aufstellen und die E-Bilanz selbst übermitteln. Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer mit Hinzurechnungen und Umsatzsteuer-Jahreserklärung sind allerdings komplex; Fehler können zu Nachzahlungen und Zinsen führen. Die Haftung liegt beim Geschäftsführer (§ 69 AO). Bei OnlineBilanz prüft und zeichnet auf Wunsch ein bestellter Steuerberater.

Welche Buchhaltungssoftware empfiehlt sich in Kombination mit OnlineBilanz?

OnlineBilanz verarbeitet die gängigen Buchhaltungsformate (DATEV-Format, lexoffice, sevdesk, BuchhaltungsButler), auch manuelle Excel-Zusammenstellungen. Details: Siehe sevdesk-Workflow und Lexware-Workflow.

Was ist mit UGs (haftungsbeschränkt)?

Die UG ist nach § 5a GmbHG eine Variante der GmbH und unterliegt den gleichen Regeln: Körperschaftsteuer, HGB-Jahresabschluss, E-Bilanz, Offenlegung. Auch hier ist smartsteuer nicht geeignet. OnlineBilanz erstellt UG-Jahresabschlüsse ab 499,95 € netto nach Umsatzstaffel.

9. Fazit: Richtiges Tool für richtige Aufgabe

Die Kernbotschaft: smartsteuer ist ein ausgezeichnetes Tool für die private Einkommensteuer — aber nicht für GmbH-Steuern. Wer als GmbH-Geschäftsführer nach „smartsteuer für GmbH“ sucht, sollte die Aufgabenbereiche sauber trennen: smartsteuer (oder ein vergleichbares Tool) für die eigene private ESt, und ein Steuerberater oder ein Festpreis-Service für die GmbH.

Die planbarste Lösung für Kleinst- und kleine GmbHs ist häufig ein Festpreis-Service wie OnlineBilanz: ab 499,95 € netto (zzgl. USt.), Festpreis nach Umsatzstaffel, für den kompletten Jahresabschluss, alle Steuererklärungen, E-Bilanz und Offenlegung – auf Wunsch mit Prüfung und Freigabe durch einen bestellten Steuerberater.

Für Ihre GmbH-Steuern: Die richtige Alternative zu DIY-Tools.

OnlineBilanz — ab 499,95 € netto (zzgl. USt.), Festpreis nach Umsatzstaffel: Bilanz, GuV, Anhang, E-Bilanz an ELSTER, KSt-, GewSt- und USt-Erklärung, Offenlegung im Unternehmensregister, auf Wunsch Prüfung und Freigabe durch einen bestellten Steuerberater.
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Hinweis: smartsteuer ist eine Marke des jeweiligen Herstellers. OnlineBilanz steht in keiner geschäftlichen Verbindung zu diesem Unternehmen; die Nennung dient allein der Beschreibung und dem Vergleich. Die genannten Eigenschaften spiegeln den Kenntnisstand von April 2026 wider — Produkteigenschaften können sich ändern. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für konkrete Fragen: Kontakt zu OnlineBilanz.

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