Steuerberater Gebühren Jahresabschluss berechnen: Drei StBVV-Beispielrechnungen Schritt für Schritt
Wer wissen will, was ein Jahresabschluss beim Steuerberater kostet, muss drei Stellschrauben kennen: den Gegenstandswert, den Tabelle-B-Wert und den Zehntelsatz. Dieser Artikel rechnet alle drei Schritte für eine Kleinst-UG, eine kleine GmbH und eine mittlere GmbH vollständig durch – Zeile für Zeile, damit Sie anschließend Ihre eigenen Zahlen einsetzen können.
Kurzantwort
Um Steuerberater Gebühren für den Jahresabschluss zu berechnen, ermitteln Sie den Gegenstandswert (höherer Wert aus Bilanzsumme und Jahresleistung), lesen den Tabellenwert aus Tabelle B der StBVV ab, multiplizieren ihn mit dem gewählten Zehntelsatz (5–20/10) und addieren Nebengebühren für Anhang, Steuererklärungen, Auslagen und 19 % USt. Das Ergebnis ist die gesetzlich zulässige Bandbreite – kein Festpreis.
Inhaltsverzeichnis
- StBVV-Systematik in 90 Sekunden
- Schritt 1: Gegenstandswert ermitteln
- Schritt 2: Tabelle-B-Wert ablesen
- Schritt 3: Zehntelsatz wählen
- Beispiel 1 – Kleinst-UG (50k/80k)
- Beispiel 2 – Kleine GmbH (500k/900k)
- Beispiel 3 – Mittlere GmbH (2M/4M)
- Anhang, Steuererklärungen & Auslagen
- Gesamtrechnungen im Vergleich
- Schneller zum Ergebnis: Festpreis-Kostenrechner
StBVV-Systematik in 90 Sekunden
Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) legt Mindest- und Höchstgebühren fest, innerhalb derer der Steuerberater nach billigem Ermessen abrechnen darf. Für den Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft ist § 35 StBVV maßgeblich. Die vollständige Erklärung der Systematik – Rahmengebühr, Angemessenheitsprüfung, Pauschalvereinbarungen – finden Sie im Grundlagenartikel auf onlinebilanz.de/jahresabschluss/. Hier wird ausschließlich gerechnet.
Rechtsgrundlage 2025
§ 35 Abs. 1 Nr. 1a StBVV: Jahresabschluss inkl. Abschlusspostenbesprechung, Gegenstandswert nach § 35 Abs. 2 StBVV (höherer Wert aus Bilanzsumme und Jahresleistung), Tabelle B, Rahmen 10/10–40/10. Anhang separat nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 StBVV, Zehntelsatz 2/10–12/10 aus Tabelle B. Steuererklärungen KSt/GewSt nach § 24 Abs. 1 StBVV, Tabelle A.
Schritt 1: Gegenstandswert ermitteln
Der Gegenstandswert für den Jahresabschluss ist gemäß § 35 Abs. 2 StBVV der höhere der beiden folgenden Beträge:
- Bilanzsumme (Summe der Aktiva laut HGB-Bilanz, § 266 HGB)
- Jahresleistung (Umsatzerlöse + sonstige betriebliche Erträge + Zinserträge, grob: alle betrieblichen Erträge der GuV)
Praktische Formel:
| Gesellschaft | Bilanzsumme | Jahresleistung | Gegenstandswert |
|---|---|---|---|
| Kleinst-UG | 50.000 € | 80.000 € | 80.000 € |
| Kleine GmbH | 500.000 € | 900.000 € | 900.000 € |
| Mittlere GmbH | 2.000.000 € | 4.000.000 € | 4.000.000 € |
In allen drei Fällen übersteigt die Jahresleistung die Bilanzsumme – sie wird daher als Gegenstandswert verwendet. Das ist bei operativen Gesellschaften häufig so. Nur bei vermögensverwaltenden Gesellschaften (Immobilien-Holding, Beteiligungsgesellschaft) liegt die Bilanzsumme oft höher.
Schritt 2: Tabelle-B-Wert ablesen
Tabelle B der StBVV gibt für jeden Gegenstandswert einen festen Grundbetrag (= 10/10-Satz) vor. Die Tabelle ist gestuft; maßgeblich ist die Zeile, in die der Gegenstandswert fällt. Nachfolgend die relevanten Stufen für unsere drei Beispiele (Werte laut aktueller StBVV-Anlage, Stand 2025):
| Gegenstandswert bis … | Volle Gebühr (10/10) |
|---|---|
| 75.000 € | 340 € |
| 100.000 € | 415 € |
| 250.000 € | 645 € |
| 500.000 € | 950 € |
| 750.000 € | 1.170 € |
| 1.000.000 € | 1.380 € |
| 1.500.000 € | 1.700 € |
| 2.500.000 € | 2.200 € |
| 5.000.000 € | 3.100 € |
Achtung: Die Tabellenwerte wurden durch die StBVV-Novelle 2021 angehoben. Ältere Quellen (vor 2021) weisen niedrigere 10/10-Sätze aus – immer die aktuelle Fassung verwenden.
Ablesen für unsere Beispiele:
- Kleinst-UG, GW 80.000 € → fällt in Stufe „bis 100.000 €“ → 10/10 = 415 €
- Kleine GmbH, GW 900.000 € → fällt in Stufe „bis 1.000.000 €“ → 10/10 = 1.380 €
- Mittlere GmbH, GW 4.000.000 € → fällt in Stufe „bis 5.000.000 €“ → 10/10 = 3.100 €
Schritt 3: Zehntelsatz wählen
Für den Jahresabschluss nach § 35 Abs. 1 Nr. 1a StBVV gilt ein Rahmen von 10/10 bis 40/10. Der Steuerberater wählt den konkreten Satz nach Umfang und Schwierigkeit der Aufgabe. Typische Orientierungswerte aus der Praxis:
| Gesellschaftstyp / Komplexität | Üblicher Zehntelsatz |
|---|---|
| Kleinstgesellschaft, standardisierte Buchführung, wenig Konten | 10/10–15/10 |
| Kleine GmbH, normale Komplexität, Vorräte, Rückstellungen | 15/10–20/10 |
| Mittlere GmbH, Konzernverflechtung, komplexe Bewertung | 20/10–30/10 |
| Besondere Komplexität, Umstrukturierung, latente Steuern | bis 40/10 |
Für unsere drei Beispiele verwenden wir praxisnahe Mittelsätze: 12/10 (UG), 18/10 (kleine GmbH), 22/10 (mittlere GmbH).
Beispiel 1 – Kleinst-UG (Bilanzsumme 50.000 € / Jahresleistung 80.000 €)
Eine Einpersonen-UG haftungsbeschränkt betreibt einen Online-Handel. Die Buchhaltung liefert saubere Daten, keine Sonderposten, keine latenten Steuern. Der Steuerberater wählt 12/10.
| Position | Berechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Gegenstandswert | max(50.000 €; 80.000 €) | 80.000 € |
| 10/10-Tabellenwert (Tabelle B) | Stufe bis 100.000 € | 415 € |
| Jahresabschluss § 35 Abs. 1 Nr. 1a StBVV | 415 € × 12/10 | 498 € |
| Anhang § 35 Abs. 1 Nr. 4 StBVV (6/10) | 415 € × 6/10 | 249 € |
| KSt-Erklärung § 24 StBVV (Tabelle A, GW 80 k, 8/10) | ca. 218 € × 8/10 | 174 € |
| GewSt-Erklärung § 24 StBVV (6/10) | ca. 218 € × 6/10 | 131 € |
| Postpauschale § 16 StBVV (max. 20 €) | Pauschale | 20 € |
| Summe netto | 1.072 € | |
| USt 19 % | 1.072 € × 0,19 | 204 € |
| Gesamtbetrag brutto | 1.276 € |
Lesehilfe
Der Anhang bei einer Kleinstkapitalgesellschaft nach § 267a HGB kann vereinfacht sein (Optionserklärung nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB). Macht der StB dennoch einen vollständigen Anhang, ist der Satz entsprechend höher ansetzbar. Hier: mittlerer Satz 6/10.
Beispiel 2 – Kleine GmbH (Bilanzsumme 500.000 € / Jahresleistung 900.000 €)
Eine Dienstleistungs-GmbH mit fünf Mitarbeitern. Rückstellungen für Urlaub und Gewährleistung, Anlagevermögen mit planmäßiger AfA, Forderungsbestand mit Einzelwertberichtigung. Der Steuerberater wählt 18/10.
| Position | Berechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Gegenstandswert | max(500.000 €; 900.000 €) | 900.000 € |
| 10/10-Tabellenwert (Tabelle B) | Stufe bis 1.000.000 € | 1.380 € |
| Jahresabschluss § 35 Abs. 1 Nr. 1a StBVV | 1.380 € × 18/10 | 2.484 € |
| Anhang § 35 Abs. 1 Nr. 4 StBVV (8/10) | 1.380 € × 8/10 | 1.104 € |
| KSt-Erklärung § 24 StBVV (Tabelle A, 8/10) | ca. 620 € × 8/10 | 496 € |
| GewSt-Erklärung § 24 StBVV (6/10) | ca. 620 € × 6/10 | 372 € |
| Postpauschale § 16 StBVV (max. 20 €) | Pauschale | 20 € |
| Summe netto | 4.476 € | |
| USt 19 % | 4.476 € × 0,19 | 850 € |
| Gesamtbetrag brutto | 5.326 € |
Zum Vergleich: Wäre der StB besonders großzügig (15/10 statt 18/10), läge die Jahresabschlussgebühr bei 2.070 € netto – der Spielraum beträgt also schon hier über 400 € nur für diese eine Position.
Beispiel 3 – Mittlere GmbH (Bilanzsumme 2.000.000 € / Jahresleistung 4.000.000 €)
Ein Produktionsbetrieb mit 30 Mitarbeitern, Vorratsbewertung nach Durchschnittsmethode, Pensionsrückstellungen (versicherungsmathematisches Gutachten), aktivierte Eigenleistungen und konzerninterner Verrechnungspreisdokumentation. Der StB setzt 22/10 an.
| Position | Berechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Gegenstandswert | max(2.000.000 €; 4.000.000 €) | 4.000.000 € |
| 10/10-Tabellenwert (Tabelle B) | Stufe bis 5.000.000 € | 3.100 € |
| Jahresabschluss § 35 Abs. 1 Nr. 1a StBVV | 3.100 € × 22/10 | 6.820 € |
| Anhang § 35 Abs. 1 Nr. 4 StBVV (10/10) | 3.100 € × 10/10 | 3.100 € |
| KSt-Erklärung § 24 StBVV (Tabelle A, 10/10) | ca. 1.200 € × 10/10 | 1.200 € |
| GewSt-Erklärung § 24 StBVV (8/10) | ca. 1.200 € × 8/10 | 960 € |
| Postpauschale § 16 StBVV (max. 20 €) | Pauschale | 20 € |
| Summe netto | 12.100 € | |
| USt 19 % | 12.100 € × 0,19 | 2.299 € |
| Gesamtbetrag brutto | 14.399 € |
Deckelbetrag beachten: Bei Gegenstandswerten über 30 Mio. € greift die Kappungsregelung der Tabelle B. Unterhalb dieser Grenze – wie in allen drei Beispielen – gilt der volle Stufenwert ohne Deckelung.
Anhang, Steuererklärungen & Auslagen im Detail
Anhang (§ 35 Abs. 1 Nr. 4 StBVV)
Der Anhang ist eine eigenständige Gebührenposition, die viele Mandanten übersehen. Der Rahmen beträgt 2/10–12/10 aus demselben Tabelle-B-Wert. Kleinstgesellschaften, die von der Anhangsbefreiung nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB Gebrauch machen, sparen diese Position vollständig – setzen dafür aber bestimmte Offenlegungspflichten voraus.
Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung (§ 24 StBVV, Tabelle A)
Der Gegenstandswert für Steuererklärungen richtet sich nach dem Einkommen (§ 10 StBVV), vereinfacht: dem zu versteuernden Einkommen bzw. dem Gewerbeertrag. Der Rahmen für die KSt-Erklärung beträgt typischerweise 1/10–8/10 (Formular mit Anlage), für GewSt 1/10–6/10. In der Praxis werden Jahresabschluss und Steuererklärungen häufig pauschal zusammengefasst – das ist zulässig, sofern die Einzelpositionen für den Mandanten nachvollziehbar sind.
Auslagen: Post- und Telekommunikationspauschale (§ 16 StBVV)
Maximal 20 € je Angelegenheit, alternativ Einzelnachweis nach tatsächlichem Aufwand. Bei digitaler Kommunikation (E-Mail, Mandantenportal) entsteht faktisch kaum Aufwand, die Pauschale wird aber trotzdem regelmäßig abgerechnet.
Umsatzsteuer 19 %
Steuerberatungsleistungen unterliegen dem Regelsteuersatz. Als vorsteuerabzugsberechtigte GmbH ist die USt wirtschaftlich neutral – Sie zahlen netto. Dennoch weist die Rechnung brutto aus; der Bruttobetrag ist der tatsächliche Zahlbetrag.
Gesamtrechnungen im Vergleich
Kleinst-UG
Netto: 1.072 €
Brutto: 1.276 €
Zehntelsatz JA: 12/10
Kleine GmbH
Netto: 4.476 €
Brutto: 5.326 €
Zehntelsatz JA: 18/10
Mittlere GmbH
Netto: 12.100 €
Brutto: 14.399 €
Zehntelsatz JA: 22/10
Ihre Gesellschaft
Gegenstandswert: _____ €
Tabelle-B-Wert: _____ €
Zehntelsatz: ___/10
Die Spannweite ist erheblich: Bei der mittleren GmbH könnte der Jahresabschluss allein – je nach gewähltem Zehntelsatz zwischen 10/10 und 40/10 – zwischen 3.100 € und 12.400 € netto liegen. Das zeigt, warum Steuerberater Gebühren für den Jahresabschluss berechnen im konkreten Einzelfall so stark variieren und warum ein Festpreisangebot Planungssicherheit schafft.
- Gegenstandswert korrekt ermittelt (max. aus Bilanzsumme und Jahresleistung)?
- Richtige Tabelle-B-Stufe abgelesen?
- Zehntelsatz innerhalb des gesetzlichen Rahmens (10/10–40/10)?
- Anhang als separate Position ausgewiesen?
- KSt- und GewSt-Erklärung nach Tabelle A berechnet?
- Auslagenpauschale (max. 20 €) und USt 19 % addiert?
Schneller zum Ergebnis: Festpreis-Kostenrechner
Die StBVV-Rechnung zeigt die gesetzliche Gebührenspanne – aber keine Planungssicherheit. Onlinebilanz.de arbeitet mit transparenten Festpreisen auf Basis Ihrer konkreten Unternehmensstruktur. Geben Sie Bilanzsumme, Jahresleistung und Komplexitätsstufe in den Festpreis-Kostenrechner ein und erhalten Sie in unter zwei Minuten ein verbindliches Angebot – kein Zehntelsatz-Spielraum, kein Überraschungseffekt.
Wenn Sie erst einen Überblick über den gesamten Prozess des Jahresabschlusses wünschen – von der Inventur über Bilanzierungspflichten bis zur Offenlegung –, finden Sie die Grundlagen dort vollständig aufbereitet. Zurück zu den Zahlen: Für ein kostenloses Erstgespräch und Demo können Sie direkt unter login.onlinebilanz.de/demo starten.
1.276 €
Jahresabschluss-Gesamtkosten brutto Kleinst-UG (Beispielrechnung)
14.399 €
Jahresabschluss-Gesamtkosten brutto mittlere GmbH (Beispielrechnung)
Häufig gestellte Fragen
Wie berechne ich den Gegenstandswert für den Jahresabschluss?
Nach § 35 Abs. 2 StBVV ist der Gegenstandswert der höhere Betrag aus Bilanzsumme und Jahresleistung. Die Jahresleistung umfasst Umsatzerlöse plus sonstige betriebliche und Zinserträge. Übersteigt die Jahresleistung die Bilanzsumme – was bei operativen GmbHs häufig der Fall ist –, ist sie maßgeblich.
Was bedeutet der Zehntelsatz bei der StBVV?
Der Zehntelsatz gibt an, welches Vielfache des Tabellen-Grundbetrags der Steuerberater in Rechnung stellt. Für den Jahresabschluss gilt ein gesetzlicher Rahmen von 10/10 bis 40/10. Ein Satz von 20/10 bedeutet das Doppelte des 10/10-Grundbetrags. Der StB wählt den Satz nach Umfang und Schwierigkeit der Aufgabe nach billigem Ermessen.
Ist der Anhang eine separate Gebührenposition?
Ja. Der Anhang zum Jahresabschluss wird nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 StBVV gesondert abgerechnet, Rahmen 2/10–12/10 aus Tabelle B. Kleinstkapitalgesellschaften, die die Anhangsbefreiung nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB nutzen, können diese Position einsparen.
Was kostet ein Jahresabschluss für eine kleine GmbH (500k/900k) beim Steuerberater?
Bei Bilanzsumme 500.000 € und Jahresleistung 900.000 € ergibt sich nach StBVV mit Zehntelsatz 18/10 eine Jahresabschlussgebühr von 2.484 € netto. Inklusive Anhang, KSt-/GewSt-Erklärung, Auslagen und 19 % USt beläuft sich die Gesamtrechnung auf rund 5.326 € brutto – je nach Zehntelsatz kann der Wert deutlich abweichen.
Kann ich als vorsteuerabzugsberechtigte GmbH die USt auf Steuerberatungskosten abziehen?
Ja, soweit die GmbH vorsteuerabzugsberechtigt ist (§ 15 UStG), kann sie die in der Steuerberatungsrechnung ausgewiesene USt als Vorsteuer abziehen. Wirtschaftlich zahlt die GmbH dann nur den Nettobetrag. Ausnahmen gelten bei gemischter Verwendung oder steuerfreien Umsätzen.
Über Autor
Autor
Servet Gündogan
Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart
Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet. Stand der Rechtslage: July 2026.


