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Stammkapital25.000 €
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offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

9–13 Minuten


OnlineBilanzBlogVeröffentlichung Jahresabschluss

Veröffentlichung Jahresabschluss 2026: Digital & rechtssicher

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses ist für Kapitalgesellschaften gesetzliche Pflicht. Seit dem DiRUG erfolgt die Offenlegung ausschließlich digital beim Unternehmensregister. Besonders wichtig ist dabei die Einhaltung der Jahresabschluss Frist beim Bundesanzeiger, um Ordnungsgelder zu vermeiden. Erfahren Sie, wer offenlegungspflichtig ist und wie Sie den Prozess rechtssicher und fehlerfrei abwickeln.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) müssen ihren Jahresabschluss nach § 325 HGB digital beim Unternehmensregister offenlegen. Die Frist beträgt 12 Monate nach Bilanzstichtag. Je nach Unternehmensgröße sind unterschiedliche Unterlagen einzureichen – bei Versäumnis drohen Ordnungsgelder von 500 bis 25.000 Euro.

Was ist die Veröffentlichung des Jahresabschlusses?

Die Veröffentlichung (auch Offenlegung) bezeichnet die digitale Einreichung des Jahresabschlusses beim Unternehmensregister. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) am 01.08.2022 ist der Bundesanzeiger nicht mehr zuständig.

Ziel der Offenlegung ist die Schaffung von Transparenz und Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen. Banken, Investoren, Geschäftspartner und die Öffentlichkeit können so Einblick in die wirtschaftliche Lage einer Gesellschaft nehmen.

Je nach Unternehmensgröße erfolgt entweder eine Veröffentlichung (öffentlich einsehbar) oder eine Hinterlegung (nicht öffentlich, aber Pflicht erfüllt). Kleinstkapitalgesellschaften können von Erleichterungen Gebrauch machen.

Hinweis

Die Einreichung muss ausschließlich digital erfolgen. Papierhafte Übermittlungen sind seit 2022 nicht mehr zulässig.

Gesetzliche Grundlagen der Offenlegungspflicht

Die Veröffentlichungspflicht ist im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Folgende Paragraphen sind zentral:

  • § 325 HGB: Verpflichtung zur digitalen Einreichung beim Betreiber des Unternehmensregisters
  • § 326 HGB: Größenabhängige Erleichterungen (insbesondere für Kleinstkapitalgesellschaften)
  • § 327 HGB: Befreiung von der Offenlegung bei Konzernzugehörigkeit
  • § 329 HGB: Technische Übermittlung, Veröffentlichung und Hinterlegung
  • § 335 HGB: Ordnungsgeldverfahren bei Verstoß (500 bis 25.000 Euro)

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) überwacht die Einhaltung der Fristen und leitet bei Versäumnis automatisch Ordnungsgeldverfahren ein.

„Viele Mandanten sind überrascht, dass die Offenlegungspflicht unabhängig von Umsatz, Gewinn oder Mitarbeiterzahl gilt. Jede GmbH und UG muss offenlegen – auch wenn sie inaktiv ist.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wer muss den Jahresabschluss veröffentlichen?

Die Offenlegungspflicht betrifft alle Kapitalgesellschaften und bestimmte haftungsbeschränkte Personengesellschaften. Die Rechtsform ist entscheidend, nicht die Unternehmensgröße.

Rechtsform Offenlegungspflichtig
GmbH Ja
UG (haftungsbeschränkt) Ja
AG Ja
GmbH & Co. KG Ja
Genossenschaften (eG) Ja
Kleinstkapitalgesellschaften Ja, mit Erleichterungen
Einzelunternehmen Nein
Freiberufler (GbR, Partnerschaft) Nein
OHG, KG (ohne GmbH-Beteiligung) Nein

Achtung

Wichtig: Auch inaktive oder ruhende Kapitalgesellschaften sind offenlegungspflichtig. Die Pflicht erlischt erst mit Löschung aus dem Handelsregister.

Für Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB gelten Erleichterungen: Sie können von der Veröffentlichung einzelner Unterlagen absehen und nur eine verkürzte Bilanz hinterlegen.

Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

Der Umfang der einzureichenden Unterlagen richtet sich nach der Unternehmensgröße gemäß § 267 HGB. Die Größenklassen werden nach Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Mitarbeiterzahl bestimmt.

Unternehmensgröße Pflichtunterlagen
Kleinstunternehmen (§ 267a HGB) Verkürzte Bilanz (nur Hinterlegung)
Kleine Unternehmen (§ 267 Abs. 1 HGB) Bilanz + Anhang
Mittelgroße Unternehmen (§ 267 Abs. 2 HGB) Bilanz + GuV + Anhang + Lagebericht
Große Unternehmen (§ 267 Abs. 3 HGB) Bilanz + GuV + Anhang + Lagebericht + Bestätigungsvermerk

Die Unterlagen müssen im strukturierten Format XBRL (eXtensible Business Reporting Language) oder als PDF eingereicht werden. XBRL ist für kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichtend.

Hinweis

OnlineBilanz.de erkennt automatisch Ihre Unternehmensgröße und erzeugt die passenden Unterlagen im richtigen Format – inklusive formaler Prüfung nach HGB-Vorgaben.

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter
Kleinstunternehmen ≤ 350.000 € ≤ 700.000 € ≤ 10
Kleine Unternehmen ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroße Unternehmen ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Große Unternehmen > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Es müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Kriterien erfüllt sein, damit eine Größenklasse wechselt.

Fristen und Termine für die Offenlegung 2026

Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses unterliegt zwei zentralen Fristen: der Feststellungsfrist und der Offenlegungsfrist.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Der Jahresabschluss muss von der Geschäftsführung aufgestellt und von den Gesellschaftern festgestellt werden:

Für das Geschäftsjahr 2025 mit Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet dies:

Kleine Gesellschaften

Feststellung bis 30.11.2026

Mittelgroße/große Gesellschaften

Feststellung bis 31.08.2026

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach der Feststellung muss der Jahresabschluss unverzüglich, spätestens jedoch 12 Monate nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister eingereicht werden.

31.12.2025

Bilanzstichtag

31.12.2026

Späteste Offenlegung

12 Monate

Offenlegungsfrist

Achtung

Achtung: Die 12-Monats-Frist ist eine absolute Höchstfrist. Das Bundesamt für Justiz prüft automatisch und leitet bei Überschreitung ein Ordnungsgeldverfahren ein.

Veröffentlichung oder Hinterlegung – was ist der Unterschied?

Die Begriffe Veröffentlichung und Hinterlegung werden oft synonym verwendet, haben jedoch unterschiedliche rechtliche Bedeutungen.

Veröffentlichung

Der Jahresabschluss wird im Unternehmensregister öffentlich zugänglich gemacht. Jeder kann gegen Gebühr Einsicht nehmen. Betrifft kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften.

Hinterlegung

Der Jahresabschluss wird eingereicht, aber nicht öffentlich zugänglich gemacht. Die Offenlegungspflicht ist dennoch erfüllt. Betrifft Kleinstkapitalgesellschaften nach § 326 HGB.

Kleinstkapitalgesellschaften können von der Erleichterungsregelung nach § 326 HGB Gebrauch machen. Sie müssen nur eine verkürzte Bilanz hinterlegen – ohne GuV und Anhang.

Hinweis

Die Hinterlegung bietet mehr Datenschutz, erfüllt aber dennoch die gesetzliche Pflicht vollständig. Ein Ordnungsgeld droht auch bei Versäumnis der Hinterlegung.

In beiden Fällen erfolgt die Einreichung über dieselbe technische Schnittstelle beim Unternehmensregister. OnlineBilanz.de unterstützt beide Verfahren automatisiert.

Ablauf der digitalen Einreichung beim Unternehmensregister

Die Einreichung des Jahresabschlusses erfolgt in mehreren Schritten. Seit dem DiRUG ist ausschließlich die digitale Übermittlung zulässig.

  • Jahresabschluss durch Geschäftsführung aufstellen
  • Feststellung durch Gesellschafterversammlung
  • Unterlagen im richtigen Format erstellen (XBRL oder PDF)
  • Digitale Einreichung beim Unternehmensregister
  • Bestätigung der Einreichung durch das Register abwarten
  • Gebühr für die Veröffentlichung/Hinterlegung entrichten

Erforderliche Authentifizierung

Die Einreichung muss durch eine vertretungsberechtigte Person erfolgen. Die Authentifizierung kann über folgende Verfahren erfolgen:

  • ELSTER-Zertifikat (qualifiziertes Zertifikat)
  • De-Mail
  • Notarielle Beglaubigung (bei Papiereinreichung, nur noch in Ausnahmefällen)

OnlineBilanz.de nutzt das ELSTER-Zertifikat für eine rechtssichere und revisionsfeste Übermittlung. Das Zertifikat wird einmalig beantragt und kann für mehrere Jahre genutzt werden.

„Die größte Hürde für viele Mandanten ist die Authentifizierung. Mit einem ELSTER-Zertifikat lässt sich die Einreichung in wenigen Minuten erledigen – ohne Medienbruch und vollständig digital.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Konsequenzen bei versäumter Offenlegung

Die Nichteinhaltung der Offenlegungspflicht hat erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen. Das Bundesamt für Justiz überwacht die Fristen automatisiert.

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

Bei Versäumnis der Offenlegungsfrist wird ein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet. Die Höhe des Ordnungsgeldes beträgt:

500 €

Mindestbetrag

25.000 €

Höchstbetrag

§ 335 HGB

Rechtsgrundlage

Das Ordnungsgeld richtet sich nach der Schwere und Dauer des Verstoßes. Bei wiederholter Versäumnis können mehrere Ordnungsgelder festgesetzt werden.

Achtung

Wichtig: Das Ordnungsgeld entbindet nicht von der Offenlegungspflicht. Auch nach Zahlung muss der Jahresabschluss nachgereicht werden – andernfalls droht ein weiteres Ordnungsgeld.

Weitere Konsequenzen

  • Reputationsverlust: Banken und Geschäftspartner können die versäumte Offenlegung im Register einsehen
  • Verschlechterung der Bonität: Auskunfteien bewerten fehlende Offenlegung negativ
  • Verzögerung von Finanzierungen: Kreditinstitute fordern vollständige Offenlegung
  • Haftungsrisiken: Geschäftsführer können persönlich für Versäumnisse haften

Hinweis

Selbst nach Ablauf der Frist sollte der Jahresabschluss schnellstmöglich nachgereicht werden. Dies kann das Ordnungsgeld mindern und weitere Konsequenzen verhindern.

Digitale Einreichung: Technische Anforderungen

Seit dem DiRUG ist die Einreichung beim Unternehmensregister ausschließlich digital möglich. Die technischen Anforderungen sind in § 329 HGB und der Unternehmensregisterverordnung (URV) geregelt.

Unterstützte Formate

XBRL (Extensible Business Reporting Language)

Strukturiertes, maschinenlesbares Format. Verpflichtend für kapitalmarktorientierte Unternehmen. Ermöglicht automatisierte Auswertung und Vergleichbarkeit.

PDF (Portable Document Format)

Für nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen zulässig. Muss durchsuchbar sein (keine Scan-Dokumente). Einfachere Erstellung, aber weniger strukturiert.

OnlineBilanz.de erstellt wahlweise XBRL-Taxonomie-konforme Dateien oder HGB-konforme PDF-Dokumente – je nach individueller Anforderung.

Schnittstelle und Übermittlung

Die Übermittlung erfolgt über die ERiC-Schnittstelle (ELSTER Rich Client), die auch für Steuererklärungen genutzt wird. Die Daten werden verschlüsselt und mit einem qualifizierten Zertifikat signiert übertragen.

  • Verschlüsselte Datenübertragung (TLS)
  • Qualifizierte elektronische Signatur (ELSTER-Zertifikat)
  • Automatische Validierung der Eingangsdaten
  • Empfangsbestätigung mit Zeitstempel
  • Revisionssichere Archivierung

Hinweis

OnlineBilanz.de übernimmt die gesamte technische Abwicklung. Sie benötigen keine speziellen IT-Kenntnisse – nur ein ELSTER-Zertifikat.

Veröffentlichung mit OnlineBilanz.de: Digital, sicher, fristgerecht

OnlineBilanz.de ist eine spezialisierte Software für die Jahresabschlusserstellung und Offenlegung von Kapitalgesellschaften. Die Plattform deckt den gesamten Prozess ab – von der Bilanzierung bis zur rechtssicheren Einreichung.

Automatische Größenklassifizierung

Das System erkennt Ihre Unternehmensgröße nach § 267 HGB und erstellt die passenden Unterlagen.

HGB-konforme Vorlagen

Bilanz, GuV und Anhang entsprechen den aktuellen Gliederungsschemata nach § 266 und § 275 HGB.

Direkte Einreichung

Die Übermittlung ans Unternehmensregister erfolgt mit einem Klick – inklusive ELSTER-Authentifizierung.

Funktionen im Überblick

  • Automatische Bilanzierung nach HGB
  • Größenabhängige Gliederungstiefe (§ 266, § 267 HGB)
  • Anhang-Generator mit Mussangaben
  • Formale Plausibilitätsprüfung
  • XBRL- und PDF-Export
  • Direkte Übermittlung ans Unternehmensregister
  • Revisionssichere Archivierung
  • Fristenkontrolle und Erinnerungen

„Mit OnlineBilanz.de können auch Nicht-Steuerberater einen rechtssicheren Jahresabschluss erstellen und fristgerecht offenlegen. Die Software führt Schritt für Schritt durch den Prozess – Fehlerquellen werden automatisch erkannt.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Vorteile gegenüber manueller Einreichung

Aspekt Manuelle Einreichung OnlineBilanz.de
Aufwand Hoch (mehrere Stunden) Gering (wenige Minuten)
Fehlerrisiko Hoch (formale Mängel) Minimal (automatische Prüfung)
Fristenkontrolle Manuell Automatisch mit Erinnerung
Archivierung Eigenverantwortung Revisionssicher integriert
Kosten Steuerberater-Honorar Transparente Pauschalpreise

OnlineBilanz.de richtet sich an GmbH-Geschäftsführer, Steuerberater und Buchhalter, die den Jahresabschluss effizient, rechtssicher und kostengünstig abwickeln möchten. Auch für UG-Gesellschafter, die ihren UG Jahresabschluss selber machen wollen, bietet die Plattform passende Lösungen.

Hinweis

Die Plattform ist mandantenfähig: Steuerberater können mehrere Mandanten zentral verwalten und den Jahresabschluss für alle Gesellschaften abwickeln.

Häufig gestellte Fragen

Muss jede GmbH den Jahresabschluss veröffentlichen?

Ja, jede GmbH ist nach § 325 HGB zur Offenlegung des Jahresabschlusses verpflichtet – unabhängig von Umsatz, Gewinn oder Mitarbeiterzahl. Auch inaktive oder ruhende Gesellschaften müssen offenlegen. Kleinstkapitalgesellschaften können von Erleichterungen Gebrauch machen und nur eine verkürzte Bilanz hinterlegen.

Wo muss der Jahresabschluss 2026 eingereicht werden?

Der Jahresabschluss muss seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister eingereicht werden. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr zuständig. Die Einreichung erfolgt digital über die ERiC-Schnittstelle mit ELSTER-Zertifikat.

Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist versäume?

Bei Versäumnis der 12-Monats-Frist leitet das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld beträgt nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Zusätzlich drohen Reputationsverlust, Bonitätsverschlechterung und Haftungsrisiken für die Geschäftsführung.

Welche Unterlagen muss eine kleine GmbH einreichen?

Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB müssen Bilanz und Anhang einreichen. Die GuV kann verkürzt dargestellt werden. Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB können nur eine verkürzte Bilanz hinterlegen – ohne GuV und Anhang. Die Größenklasse bestimmt sich nach Bilanzsumme, Umsatz und Mitarbeiterzahl.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 267 HGB – Größenklassen, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater