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OnlineBilanz›Blog›Notgeschäftsführer bestellen: Voraussetzungen und Ablauf bei der führungslosen GmbH

Notgeschäftsführer bestellen: Voraussetzungen und Ablauf bei der führungslosen GmbH

Veröffentlicht: 15.10.2026Aktualisiert: 15.10.2026Lesezeit: ca. 10 Minuten

Eine GmbH braucht mindestens einen Geschäftsführer, um handlungsfähig zu sein. Fällt dieser weg und können sich die Gesellschafter nicht rasch auf einen Nachfolger einigen, kann das Amtsgericht einen Notgeschäftsführer bestellen. Der Beitrag erläutert, wann eine GmbH als führungslos gilt, welche Rechtsfolgen daraus für die Gesellschafter entstehen und wie die gerichtliche Notbestellung abläuft.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Kunden, betreut den Ablauf auf der Plattform.

Kurzantwort

Ein Notgeschäftsführer wird auf Antrag eines Beteiligten vom für den Sitz der GmbH zuständigen Registergericht in entsprechender Anwendung von § 29 BGB bestellt. Voraussetzung ist, dass ein erforderlicher Geschäftsführer fehlt und ein dringender Fall vorliegt. Ein dringender Fall ist gegeben, wenn der Gesellschaft oder Beteiligten ohne Bestellung Nachteile drohen und die Gesellschafter nicht rechtzeitig selbst einen Geschäftsführer bestellen können. Eine Pflicht zur Übernahme des Amtes besteht nicht; die vorgeschlagene Person muss zustimmen. Ihre Vergütung schuldet die GmbH. Solange die GmbH führungslos ist, wird sie nur passiv durch die Gesellschafter vertreten (§ 35 Abs. 1 S. 2 GmbHG). Zudem trifft jeden Gesellschafter eine eigene Insolvenzantragspflicht (§ 15a Abs. 3 InsO).

Wann ist eine GmbH führungslos?

Das Gesetz definiert den Begriff in § 35 Abs. 1 S. 2 GmbHG. Danach ist eine Gesellschaft führungslos, wenn sie keinen Geschäftsführer hat. Gemeint ist das rechtliche Fehlen eines Organmitglieds. Eine GmbH ohne Geschäftsführer entsteht in der Praxis vor allem in folgenden Konstellationen:

✓ Tod des einzigen Geschäftsführers
✓ Amtsniederlegung durch den Geschäftsführer, ohne dass ein Nachfolger bestellt wurde
✓ Abberufung durch die Gesellschafterversammlung, ohne gleichzeitige Neubestellung (Grundlagen dazu im Beitrag zur Abberufung des Geschäftsführers einer GmbH)
✓ Nachträglicher Eintritt eines Bestellungshindernisses nach § 6 Abs. 2 GmbHG, etwa durch eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat oder durch Wegfall der unbeschränkten Geschäftsfähigkeit; das Amt endet in diesen Fällen kraft Gesetzes

Davon zu unterscheiden ist ein Geschäftsführer, der zwar im Amt ist, aber tatsächlich nicht handelt, etwa weil er unbekannten Aufenthalts oder dauerhaft erkrankt ist. Nach überwiegender Auffassung liegt hier keine Führungslosigkeit im Sinne von § 35 Abs. 1 S. 2 GmbHG vor. Für die gerichtliche Notbestellung kann eine solche dauerhafte tatsächliche Verhinderung aber genügen. Darauf wird bei den Voraussetzungen eingegangen.

Bei einer mehrköpfigen Geschäftsführung ist die GmbH nicht führungslos, solange noch ein Geschäftsführer im Amt ist. Sieht der Gesellschaftsvertrag allerdings Gesamtvertretung vor, kann der verbliebene Geschäftsführer die Gesellschaft allein nicht wirksam vertreten. Auch in diesem Fall fehlt ein „erforderliches“ Organmitglied.

Amtsniederlegung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer

Legt ein Gesellschafter-Geschäftsführer, insbesondere der Alleingesellschafter, sein Amt nieder, ohne einen Nachfolger zu bestellen, kann die Niederlegung nach der obergerichtlichen Rechtsprechung rechtsmissbräuchlich und damit unwirksam sein. Die Führungslosigkeit tritt dann gar nicht ein, und die Pflichten des Geschäftsführers bestehen fort.

Folgen der Führungslosigkeit für Gesellschafter

Eine führungslose GmbH ist nicht handlungsunfähig im Sinne eines Erlöschens. Sie besteht weiter, Verträge laufen fort, Steuern entstehen. Sie kann jedoch keine Willenserklärungen mehr abgeben. Das Gesetz knüpft an diesen Zustand mehrere Rechtsfolgen.

Passive Vertretung durch die Gesellschafter

Nach § 35 Abs. 1 S. 2 GmbHG wird die führungslose GmbH durch die Gesellschafter vertreten, soweit ihr gegenüber Willenserklärungen abgegeben oder Schriftstücke zugestellt werden. Es handelt sich um eine reine Empfangsvertretung. Kündigungen, Mahnungen, Steuerbescheide oder Klagen gehen der Gesellschaft also über jeden einzelnen Gesellschafter wirksam zu. Eine aktive Vertretung, etwa der Abschluss von Verträgen, die Kündigung von Arbeitnehmern oder die Abgabe von Steuererklärungen, ist den Gesellschaftern dadurch nicht eröffnet.

Insolvenzantragsrecht und Insolvenzantragspflicht

Bei Führungslosigkeit ist nach § 15 Abs. 1 S. 2 InsO jeder Gesellschafter berechtigt, Insolvenzantrag zu stellen. Darüber hinaus verpflichtet § 15a Abs. 3 InsO jeden Gesellschafter zur Antragstellung, wenn die GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Die Pflicht entfällt nur, wenn der Gesellschafter vom Insolvenzgrund oder von der Führungslosigkeit keine Kenntnis hat. Es gelten die Fristen des § 15a Abs. 1 InsO: höchstens drei Wochen bei Zahlungsunfähigkeit und höchstens sechs Wochen bei Überschuldung. Ein unterlassener, verspäteter oder unrichtiger Antrag ist nach § 15a Abs. 4 und 5 InsO strafbewehrt.

Beweislast beim Gesellschafter

Die Formulierung „es sei denn“ in § 15a Abs. 3 InsO bedeutet, dass sich der Gesellschafter entlasten muss. Wer weiß, dass der Geschäftsführer weggefallen ist, und Anhaltspunkte für eine Krise hat, kann sich nicht ohne Weiteres auf Unkenntnis berufen.

Laufende Pflichten bleiben bestehen

Steuerliche Pflichten treffen nach § 34 AO die gesetzlichen Vertreter. Fehlen diese, werden Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteuer-Anmeldungen und Jahreserklärungen nicht abgegeben. Die Folgen sind Schätzungen und Verspätungszuschläge. Handelsrechtlich ist die Aufstellung des Jahresabschlusses Aufgabe der Geschäftsführer (§ 264 HGB). Die Feststellung durch die Gesellschafter (§ 46 Nr. 1 GmbHG) muss bei kleinen Gesellschaften binnen elf Monaten erfolgen (§ 42a GmbHG). Die Offenlegungsfrist beim Unternehmensregister beträgt zwölf Monate nach dem Stichtag (§ 325 HGB). Wird die Offenlegung versäumt, droht nach Androhung mit sechswöchiger Nachfrist in der Regel ein Ordnungsgeld von 2.500 bis 25.000 Euro gegen die Gesellschaft und die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs (§ 335 HGB). Die Führungslosigkeit hemmt keine dieser Fristen.

Notgeschäftsführer: Voraussetzungen nach § 29 BGB analog

Das GmbHG enthält keine eigene Vorschrift über die gerichtliche Notbestellung. Rechtsprechung und Literatur wenden deshalb § 29 BGB entsprechend an. Die Vorschrift regelt ursprünglich den Notvorstand des Vereins. Danach sind fehlende erforderliche Organmitglieder „in dringenden Fällen für die Zeit bis zur Behebung des Mangels auf Antrag eines Beteiligten“ vom Amtsgericht zu bestellen. Daraus ergeben sich drei Voraussetzungen.

Voraussetzung Inhalt Typische Prüfungsfragen des Gerichts
Fehlen eines erforderlichen Geschäftsführers Kein Geschäftsführer im Amt oder kein vertretungsfähiges Organ (z. B. bei Gesamtvertretung); nach herrschender Auffassung auch dauerhafte rechtliche oder tatsächliche Verhinderung, etwa bei Interessenkollision im Einzelgeschäft Ist das Amt wirksam beendet? Ist die Verhinderung nur vorübergehend?
Dringender Fall Ohne Bestellung drohen der GmbH, den Gesellschaftern oder Dritten erhebliche Nachteile, oder eine notwendige Handlung kann nicht vorgenommen werden Welche konkreten Maßnahmen stehen an? Welcher Schaden droht?
Antrag eines Beteiligten Antragsbefugt ist, wer ein schutzwürdiges Interesse an der Handlungsfähigkeit der GmbH hat Ist der Antragsteller Gesellschafter, Organmitglied oder Gläubiger mit konkretem Anliegen?

Subsidiarität: Vorrang der Selbsthilfe

Das Merkmal der Dringlichkeit enthält einen Vorrang der Gesellschafter. Die Bestellung der Geschäftsführer ist nach § 46 Nr. 5 GmbHG ihre Aufgabe. Können sie in angemessener Zeit selbst einen Geschäftsführer bestellen, fehlt es am dringenden Fall. Das Gericht wird den Antrag dann regelmäßig zurückweisen. Typische Fälle, in denen die Selbsthilfe scheitert, sind:

✓ Pattsituationen zwischen zwei gleich beteiligten Gesellschaftern oder Gesellschaftergruppen
✓ Ungeklärte Erbfolge nach dem Tod eines Gesellschafters, sodass die Stimmrechte nicht ausgeübt werden können
✓ Fehlende Einberufungsmöglichkeit, weil nur ein Geschäftsführer die Versammlung einberufen kann und die Gesellschafter das Quorum des § 50 GmbHG nicht erreichen
✓ Kurzfristig anstehende Maßnahmen, etwa ein fristgebundener Insolvenzantrag, laufende Lohnzahlungen oder eine Klageerwiderung

Gläubiger sind antragsbefugt, wenn sie gegenüber der GmbH eine konkrete Handlung durchsetzen müssen und hierfür ein aktiv handelndes Organ benötigen. Für die bloße Zustellung genügt bereits die passive Vertretung durch die Gesellschafter. Für ein einzelnes Gerichtsverfahren kommt zudem ein Prozesspfleger nach § 57 ZPO in Betracht.

Notgeschäftsführer bestellen: Antrag und Ablauf

Zuständig ist das für den Satzungssitz der GmbH zuständige Registergericht; die Registergerichte sind bei bestimmten Amtsgerichten konzentriert (§ 376 FamFG). Das Verfahren ist ein unternehmensrechtliches Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach dem FamFG. Ein Anwaltszwang besteht in erster Instanz nicht. Der Antrag kann schriftlich gestellt werden. Der Ablauf gliedert sich typischerweise in folgende Schritte:

Schritt Inhalt
1. Antrag Bezeichnung der GmbH (Registernummer), Darlegung der Antragsbefugnis, Nachweis des Wegfalls des Geschäftsführers (z. B. Sterbeurkunde, Niederlegungserklärung, Abberufungsbeschluss)
2. Begründung der Dringlichkeit Konkrete anstehende Maßnahmen und drohende Nachteile; Darlegung, warum die Gesellschafter nicht selbst bestellen können
3. Personalvorschlag Benennung einer geeigneten Person mit schriftlicher Bereitschaftserklärung; regelmäßig Versicherung, dass keine Bestellungshindernisse nach § 6 Abs. 2 GmbHG bestehen (vgl. § 8 Abs. 3 GmbHG)
4. Anhörung Das Gericht gibt den Gesellschaftern und weiteren Beteiligten in der Regel Gelegenheit zur Stellungnahme
5. Beschluss Bestellung, ggf. mit beschränktem Wirkungskreis; Annahme des Amtes durch die bestellte Person
6. Eintragung Eintragung des Notgeschäftsführers in das Handelsregister von Amts wegen

Das Gericht ist an den Personalvorschlag nicht gebunden. Es wählt die Person nach pflichtgemäßem Ermessen aus und achtet dabei auf Neutralität. Bei zerstrittenen Gesellschaftern wird daher häufig eine außenstehende Person bevorzugt, etwa aus dem Kreis rechtlich oder wirtschaftlich beratender Berufe. Eine Pflicht, das Amt zu übernehmen, besteht für niemanden. Die praktische Hürde liegt deshalb oft darin, überhaupt eine bereite Person zu finden. Ohne einen konkreten Vorschlag mit Bereitschaftserklärung verzögert sich das Verfahren erfahrungsgemäß deutlich.

Gegen den Beschluss ist die Beschwerde nach dem FamFG statthaft. Beschwerdeberechtigt ist, wer in seinen Rechten beeinträchtigt ist, im Fall einer Ablehnung der Antragsteller.

Hinweis

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob die Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, hängt von Gesellschaftsvertrag, Beteiligungsverhältnissen und konkreter Lage der Gesellschaft ab.

Kosten und Vergütung

Für die Notbestellung fallen zwei Kostenblöcke an.

Gerichtskosten: Sie richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und hängen vom festgesetzten Geschäftswert ab. Kostenschuldner ist grundsätzlich der Antragsteller. Die Eintragung des Notgeschäftsführers erfolgt von Amts wegen. Registergebühren unterliegen nicht der Umsatzsteuer.

Vergütung des Notgeschäftsführers: Der Notgeschäftsführer hat nach der Rechtsprechung des BGH einen Anspruch auf angemessene Vergütung und Auslagenersatz gegen die GmbH. Weder die Staatskasse noch der Antragsteller schulden diese Vergütung kraft Gesetzes. Ist die Gesellschaft vermögenslos oder die Zahlung unsicher, wird kaum jemand das Amt übernehmen. In der Praxis erklären sich Antragsteller deshalb häufig bereit, die Vergütung zu übernehmen oder einen Vorschuss zu leisten. Höhe und Abrechnungsmodus sollten vor der Bestellung schriftlich geklärt werden.

Bilanziell ist die Vergütung bei der GmbH laufender Aufwand und nicht aktivierungsfähig. Rechnet der Notgeschäftsführer als Unternehmer mit gesondertem Umsatzsteuerausweis ab, kann die vorsteuerabzugsberechtigte GmbH die Vorsteuer im Zeitraum von Leistung und Rechnung abziehen.

Befugnisse, Dauer und Ende des Amtes

Der Notgeschäftsführer hat grundsätzlich die Rechte und Pflichten eines regulären Geschäftsführers. Dazu gehören die Vertretungsmacht nach außen, die Buchführungs- und Steuerpflichten und die Insolvenzantragspflicht. Hinzu kommt die Haftung, etwa für verbotene Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife (§ 15b InsO). Das Gericht kann den Wirkungskreis jedoch im Bestellungsbeschluss beschränken. Häufige Beschränkungen sind:

✓ Einberufung einer Gesellschafterversammlung zur Bestellung eines regulären Geschäftsführers
✓ Prüfung und gegebenenfalls Stellung eines Insolvenzantrags
✓ Vertretung in einem bestimmten Rechtsstreit oder bei einem bestimmten Rechtsgeschäft
✓ Abgabe ausstehender Steuererklärungen und Aufstellung des Jahresabschlusses

Das Amt besteht nach dem Wortlaut des § 29 BGB nur „bis zur Behebung des Mangels“. Bestellen die Gesellschafter wirksam einen regulären Geschäftsführer, endet die Notbestellung nach überwiegender Auffassung ohne Weiteres. Das Gericht kann die Bestellung zudem aus wichtigem Grund aufheben. Die Gesellschafter können den Notgeschäftsführer dagegen nicht durch einfachen Beschluss abberufen. § 38 GmbHG gilt für das gerichtlich verliehene Amt nicht. Der Notgeschäftsführer selbst kann sein Amt gegenüber dem Gericht niederlegen.

Praxisbeispiel: Patt nach dem Tod des Geschäftsführers

An der Muster GmbH sind A und B mit je 50 % beteiligt. A ist alleiniger Geschäftsführer. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr, die GmbH ist klein im Sinne von § 267 HGB. Im März 2026 verstirbt A. Seine Erben sind noch nicht durch Erbschein legitimiert und mit B über die künftige Ausrichtung zerstritten. Der Gesellschaftsvertrag verlangt für die Bestellung eines Geschäftsführers die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Eine Mehrheit kommt nicht zustande. Die GmbH ist führungslos.

Anstehende Maßnahme Frist / Termin Ohne Geschäftsführer möglich?
Lohnabrechnung und Lohnsteuer-Anmeldung März 10.04.2026 Nein
Umsatzsteuer-Voranmeldung März (ohne Dauerfristverlängerung) 10.04.2026 Nein
Aufstellung Jahresabschluss 2025 innerhalb der ersten sechs Monate (§ 264 Abs. 1 S. 4 HGB) Nein
Feststellung Jahresabschluss 2025 30.11.2026 (§ 42a GmbHG) Nur nach Aufstellung
Offenlegung Jahresabschluss 2025 31.12.2026 (§ 325 HGB) Nein
Empfang eines Steuerbescheids laufend Ja, passiv über A-Erben bzw. B (§ 35 Abs. 1 S. 2 GmbHG)

B beantragt beim Registergericht die Bestellung eines Notgeschäftsführers. Er belegt den Wegfall durch die Sterbeurkunde und legt die gescheiterte Beschlussfassung dar. Zur Dringlichkeit verweist er auf die laufenden Lohn- und Steuertermine. Er schlägt eine neutrale, fachkundige Person vor und fügt deren Bereitschaftserklärung bei. Die vorgeschlagene Person verlangt ein Honorar. Zur Veranschaulichung wird ein Stundensatz von 150 Euro netto bei voraussichtlich 20 Stunden angenommen. Die Rechnung beträgt dann 3.000 Euro netto zuzüglich 570 Euro Umsatzsteuer. B sagt zu, einen Vorschuss zu leisten, falls die GmbH nicht rechtzeitig zahlen kann. Das Gericht bestellt die Person mit uneingeschränktem Wirkungskreis bis zur Bestellung eines regulären Geschäftsführers.

Buchung bei der GmbH Soll Haben
Sonstiger betrieblicher Aufwand (Vergütung Notgeschäftsführer) 3.000 Euro
Abziehbare Vorsteuer 19 % 570 Euro
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.570 Euro

Die Vergütung mindert als Aufwand das Jahresergebnis 2026. Der Vorsteueranspruch ist eine Forderung gegen das Finanzamt und hat keine Ergebniswirkung. Mit der späteren Einigung der Gesellschafter auf einen regulären Geschäftsführer endet das Notamt.

Alternativen zur gerichtlichen Notbestellung

Die Notbestellung ist ein Hilfsinstrument. Vorrangig ist die Selbsthilfe der Gesellschafter. Sie bestellen durch Gesellschafterbeschluss einen neuen Geschäftsführer und melden ihn zur Eintragung an (§ 39 GmbHG). Die Anmeldung erfolgt in notariell beglaubigter Form. Die Notargebühren unterliegen der Umsatzsteuer, die bei vorsteuerabzugsberechtigten Gesellschaften als Vorsteuer abziehbar ist. Die Bestellung wird bereits mit dem Beschluss und der Annahme wirksam. Die Eintragung wirkt nur deklaratorisch.

Vorbeugend lassen sich Führungslosigkeit und Patt durch Satzungsgestaltung abfedern. Möglich sind etwa ein zweiter Geschäftsführer, Regelungen zur Einberufung durch die Gesellschafter, Stichentscheidsregeln oder Vorsorgevollmachten für Gesellschafterrechte. Für Gläubiger, die nur einen Prozess führen wollen, kann der Prozesspfleger nach § 57 ZPO genügen.

Fazit

Eine GmbH ohne Geschäftsführer bleibt bestehen, kann aber nicht mehr aktiv handeln. Für die Gesellschafter ist das mit erheblichen Risiken verbunden. Sie werden passive Empfangsvertreter, sind bei Insolvenzreife selbst antragspflichtig, und handels- wie steuerrechtliche Fristen laufen weiter. Gelingt eine eigene Neubestellung nicht rechtzeitig, kann ein Beteiligter beim Registergericht einen Notgeschäftsführer nach § 29 BGB analog beantragen. Entscheidend sind die Darlegung der Dringlichkeit, ein konkreter Personalvorschlag mit Bereitschaftserklärung und eine geklärte Vergütungsfrage. Der Notgeschäftsführer überbrückt die Lücke nur, bis die Gesellschafter selbst wieder einen Geschäftsführer bestellt haben.

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Häufig gestellte Fragen

Wer kann einen Notgeschäftsführer beantragen?

Antragsbefugt ist jeder Beteiligte mit einem schutzwürdigen Interesse an der Handlungsfähigkeit der GmbH. Das sind insbesondere Gesellschafter, verbliebene Organmitglieder und Gläubiger, die eine konkrete Handlung der Gesellschaft benötigen.

Ist eine GmbH ohne Geschäftsführer automatisch aufgelöst?

Nein. Die Führungslosigkeit ist kein Auflösungsgrund. Die GmbH besteht fort, kann aber ohne Geschäftsführer keine Willenserklärungen abgeben; sie wird nur passiv durch die Gesellschafter vertreten (§ 35 Abs. 1 S. 2 GmbHG).

Müssen Gesellschafter bei Führungslosigkeit Insolvenz anmelden?

Ist die führungslose GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet, ist nach § 15a Abs. 3 InsO jeder Gesellschafter zur Antragstellung verpflichtet. Die Pflicht entfällt nur, wenn er vom Insolvenzgrund oder von der Führungslosigkeit keine Kenntnis hat.

Wer bezahlt den Notgeschäftsführer?

Der Vergütungsanspruch richtet sich gegen die GmbH, nicht gegen den Staat oder den Antragsteller. In der Praxis sagen Antragsteller häufig einen Vorschuss oder eine Kostenübernahme zu, damit sich eine bereite Person findet.

Kann das Gericht jemanden gegen seinen Willen zum Notgeschäftsführer bestellen?

Nein. Niemand ist verpflichtet, das Amt zu übernehmen. Die Bestellung setzt die Zustimmung der betreffenden Person voraus, weshalb dem Antrag sinnvollerweise eine Bereitschaftserklärung beigefügt wird.

Wann endet das Amt des Notgeschäftsführers?

Es endet mit der Behebung des Mangels, in der Regel durch die wirksame Bestellung eines regulären Geschäftsführers durch die Gesellschafter. Daneben kann das Gericht die Bestellung aus wichtigem Grund aufheben, und der Notgeschäftsführer kann sein Amt niederlegen.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Steuerliche Beratung im Einzelfall erteilen nur die nach dem Steuerberatungsgesetz dazu befugten Personen und Gesellschaften, insbesondere Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer. Stellen Sie den Abschluss selbst fest, stellen wir Software sowie die technische Datenübermittlung nach § 87d AO bereit; Prüfung, Entscheidung und Feststellung obliegen Ihnen. Beauftragen Sie Prüfung und Freigabe, erbringt ein namentlich benannter Steuerberater sämtliche Vorbehaltsaufgaben in eigener beruflicher Verantwortung. Stand der Rechtslage: 10/2026.

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Kennenlerntermin15 Min · Raphael Diener