Soll und Haben: Welche Seite bei welchem Konto gilt
Soll links, Haben rechts: So einfach die Definition ist, so oft werden die Seiten in der Praxis vertauscht. Dieser Beitrag zeigt, welche Seite bei welcher Kontoart gilt, wie ein Buchungssatz „Soll an Haben“ aufgebaut ist und wie der Saldo ermittelt wird, an acht typischen Geschäftsvorfällen einer GmbH.
Kurzantwort
Soll ist die linke, Haben die rechte Seite eines Kontos; die Begriffe enthalten keine Wertung. Auf Aktivkonten (z. B. Bank, Forderungen) werden Zugänge im Soll und Abgänge im Haben gebucht, auf Passivkonten (z. B. Verbindlichkeiten, Eigenkapital) umgekehrt. Aufwand steht im Soll, Ertrag im Haben. Im Buchungssatz wird zuerst das Sollkonto genannt, dann nach „an“ das Habenkonto; die Summen beider Seiten sind gleich.
Inhaltsverzeichnis
- Soll und Haben: Bedeutung der beiden Kontoseiten
- Buchungsregeln je Kontoart
- Der Buchungssatz: Soll an Haben
- Soll und Haben an acht Geschäftsvorfällen einer GmbH
- Saldo und Kontoabschluss
- Der Kontoauszug-Irrtum
- Praxisbeispiel: Bankkonto im T-Konto
- Typische Fehler bei Soll und Haben
- Rechtsgrundlage in Kürze
- Fazit
Soll und Haben: Bedeutung der beiden Kontoseiten
Jedes Konto der doppelten Buchführung hat zwei Seiten. Die linke Seite heißt Soll, die rechte Seite Haben. Mehr bedeuten die beiden Begriffe zunächst nicht: Sie sind Seitenbezeichnungen und enthalten keine Wertung. Soll steht weder für „Schulden“ noch für „Minus“, Haben weder für „Vermögen“ noch für „Plus“. Ob eine Buchung auf der Sollseite einen Bestand erhöht oder vermindert, ergibt sich erst aus der Art des Kontos.
Im T-Konto stehen links die Sollbuchungen, rechts die Habenbuchungen. Jeder Geschäftsvorfall wird auf mindestens einem Konto im Soll und auf mindestens einem Konto im Haben mit demselben Gesamtbetrag erfasst. Wie das System als Ganzes aufgebaut ist, von der Eröffnungsbilanz bis zum Abschluss, erläutert der Beitrag Doppelte Buchführung einfach erklärt. Dieser Artikel konzentriert sich auf die praktische Frage, welche Seite bei welchem Konto gilt.
Die Logik der Seiten folgt der Bilanz. Auf der linken Seite der Bilanz steht das Vermögen (Aktiva), auf der rechten Seite stehen Eigenkapital und Schulden (Passiva). Konten, die aus der Aktivseite abgeleitet sind, führen ihren Anfangsbestand deshalb links im Soll. Konten, die aus der Passivseite abgeleitet sind, führen ihn rechts im Haben.
Buchungsregeln je Kontoart
Für die Frage „Soll oder Haben?“ genügt es, die Kontoart zu bestimmen. Die folgende Tabelle fasst die Buchungsregeln für die vier Grundtypen von Konten zusammen:
| Kontoart | Beispiele | Soll | Haben |
|---|---|---|---|
| Aktivkonto (Bestandskonto) | Bank, Kasse, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vorsteuer, Betriebs- und Geschäftsausstattung | Anfangsbestand, Zugänge (Erhöhung) | Abgänge (Minderung), Schlussbestand |
| Passivkonto (Bestandskonto) | Gezeichnetes Kapital, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Umsatzsteuer | Abgänge (Minderung), Schlussbestand | Anfangsbestand, Zugänge (Erhöhung) |
| Aufwandskonto (Erfolgskonto) | Wareneingang, Gehälter, Miete, Zinsaufwendungen | Aufwand | Korrekturen, Saldo zum Abschluss |
| Ertragskonto (Erfolgskonto) | Umsatzerlöse, Zinserträge, sonstige betriebliche Erträge | Korrekturen, Saldo zum Abschluss | Ertrag |
Aufwands- und Ertragskonten sind Unterkonten des Eigenkapitals. Ertrag erhöht das Eigenkapital und steht deshalb im Haben, Aufwand vermindert es und steht im Soll. Welche Konten der Gewinn- und Verlustrechnung zugeordnet sind und wie sie abgeschlossen werden, zeigt der Beitrag Konten der GuV: Ertrags- und Aufwandskonten.
Merkregel
Aktivkonten nehmen im Soll zu, Passivkonten im Haben. Aufwand steht im Soll, Ertrag im Haben.
Zwei Konten sorgen in der Praxis regelmäßig für Unsicherheit. Die Vorsteuer ist ein Aktivkonto: Sie ist ein Anspruch der GmbH gegenüber dem Finanzamt, sofern die Voraussetzungen des § 15 UStG vorliegen, insbesondere eine ordnungsgemäße Rechnung. Sie wird deshalb im Soll gebucht. Die Umsatzsteuer auf eigene Ausgangsrechnungen ist eine Schuld gegenüber dem Finanzamt, also ein Passivkonto mit Buchung im Haben. Beide Konten berühren die Gewinn- und Verlustrechnung nicht.
Der Buchungssatz: Soll an Haben
Ein Buchungssatz ist die verbale Kurzform einer Buchung. Er folgt dem Schema Soll-Konto an Haben-Konto, Betrag. Das Wort „an“ trennt die Sollseite von der Habenseite. In älterer Literatur findet sich noch die Form „Per Bank an Forderungen“, inhaltlich ist sie identisch. Der Satz „Bank an Forderungen 17.850 €“ bedeutet: 17.850 € werden im Soll des Bankkontos und im Haben des Forderungskontos gebucht.
Sind mehr als zwei Konten berührt, entsteht ein zusammengesetzter Buchungssatz. Zuerst werden alle Sollkonten genannt, dann nach „an“ alle Habenkonten. Die Summe der Sollbeträge muss der Summe der Habenbeträge entsprechen. Ein Buchungssatz lässt sich in vier Schritten bilden:
- Welche Konten berührt der Geschäftsvorfall?
- Um welche Kontoart handelt es sich jeweils (Aktiv, Passiv, Aufwand, Ertrag)?
- Nimmt der Bestand zu oder ab, entsteht Aufwand oder Ertrag?
- Seite nach der Buchungsregel zuordnen und prüfen, ob Soll- und Habensumme übereinstimmen.
Soll und Haben an acht Geschäftsvorfällen einer GmbH
Die folgenden Beispiele zeigen typische Vorgänge einer GmbH oder UG mit Umsatzsteuer nach dem Regelsteuersatz von 19 Prozent (§ 12 Abs. 1 UStG). Die Konten sind mit ihren Bezeichnungen angegeben. Die Kontonummern hängen vom verwendeten Kontenrahmen ab; Aufbau und Kontenklassen des SKR 03 erläutert der Beitrag zum Kontenrahmen SKR 03.
Beispiel (fiktive Zahlen)
| Nr. | Geschäftsvorfall | Soll | Haben |
|---|---|---|---|
| 1 | Wareneinkauf auf Ziel, 8.000 € netto zzgl. 19 % USt | Wareneingang 8.000 € Abziehbare Vorsteuer 19 % 1.520 € |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 9.520 € |
| 2 | Überweisung an den Lieferanten | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 9.520 € | Bank 9.520 € |
| 3 | Ausgangsrechnung an einen Kunden, 15.000 € netto zzgl. 19 % USt | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 17.850 € | Umsatzerlöse 19 % USt 15.000 € Umsatzsteuer 19 % 2.850 € |
| 4 | Zahlungseingang des Kunden | Bank 17.850 € | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 17.850 € |
| 5 | Auszahlung eines Bankdarlehens | Bank 50.000 € | Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 50.000 € |
| 6 | Miete für Büroräume, Vermieter weist keine Umsatzsteuer aus | Miete 2.000 € | Bank 2.000 € |
| 7 | Gehaltsabrechnung, vereinfacht ohne Arbeitgeberanteile | Gehälter 4.000 € | Bank 2.700 € Verbindlichkeiten aus Lohnsteuer 600 € Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 700 € |
| 8 | Darlehensrate aus Tilgung und Zinsen | Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.000 € Zinsaufwendungen 200 € |
Bank 1.200 € |
In Nr. 2 nehmen beide Seiten ab: Die Verbindlichkeit sinkt im Soll, das Bankguthaben im Haben. Nr. 4 ist ein reiner Aktivtausch, Nr. 5 eine Aktiv-Passiv-Mehrung. Die Beträge in Nr. 7 sind nicht nach Lohnsteuertabelle oder Beitragssätzen berechnet; sie zeigen nur, dass einbehaltene Abzüge bis zur Abführung als Verbindlichkeiten im Haben stehen. In jedem Buchungssatz ist die Soll- gleich der Habensumme, bei Nr. 7 etwa 2.700 € + 600 € + 700 € = 4.000 €.
Saldo und Kontoabschluss
Der Saldo ist der Unterschiedsbetrag zwischen der Summe der Sollseite und der Summe der Habenseite eines Kontos. Beim Kontoabschluss wird er auf der kleineren Seite eingetragen, damit beide Seiten dieselbe Summe ausweisen. Daraus ergibt sich eine Begrifflichkeit, die häufig verwechselt wird:
- Sollsaldo: Die Sollseite ist größer. Der Ausgleichsbetrag steht auf der Habenseite. Aktivkonten und Aufwandskonten weisen im Regelfall einen Sollsaldo aus.
- Habensaldo: Die Habenseite ist größer. Der Ausgleichsbetrag steht auf der Sollseite. Passivkonten und Ertragskonten weisen im Regelfall einen Habensaldo aus.
Am Ende des Geschäftsjahres gehen die Salden der Bestandskonten in die Bilanz ein, die Salden der Aufwands- und Ertragskonten in die Gewinn- und Verlustrechnung und über das Jahresergebnis in das Eigenkapital.
Das Bankkonto als Aktivkonto hat normalerweise einen Sollsaldo. Übersteigen die Auszahlungen Anfangsbestand und Einzahlungen, entsteht ein Habensaldo: Das Konto ist überzogen. In der Bilanz einer Kapitalgesellschaft gehört ein solcher Betrag nicht zu den Guthaben bei Kreditinstituten, sondern zu den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten; beide Posten sieht die Gliederung nach § 266 HGB getrennt vor.
Der Kontoauszug-Irrtum: Haben der Bank ist Soll der GmbH
Eine häufige Quelle für vertauschte Buchungen ist der Kontoauszug. Weist eine Bank auf dem Auszug Beträge oder den Kontostand mit „S“ und „H“ aus, verwendet sie die Seitenbezeichnungen aus ihrer eigenen Buchhaltung. Für die Bank ist das Guthaben eines Kunden eine Schuld: Sie muss das Geld auf Verlangen auszahlen. In ihrer Buchhaltung steht das Kundenguthaben deshalb im Haben, eine Gutschrift auf dem Konto der GmbH ist für die Bank eine Habenbuchung.
Für die GmbH ist dasselbe Guthaben Vermögen. Das Bankkonto ist in ihrer Buchhaltung ein Aktivkonto, und ein Zahlungseingang wird im Soll gebucht. Die Seiten kehren sich also um:
| Vorgang | Kontoauszug der Bank | Buchhaltung der GmbH |
|---|---|---|
| Zahlungseingang eines Kunden | Haben (Gutschrift) | Soll auf dem Bankkonto |
| Überweisung an einen Lieferanten | Soll (Belastung) | Haben auf dem Bankkonto |
| Kontostand im Guthaben | Habensaldo | Sollsaldo (Aktivposten) |
| Konto überzogen | Sollsaldo | Habensaldo (Verbindlichkeit) |
Typischer Fehler
Wer die Seitenangabe des Kontoauszugs unverändert übernimmt, bucht jeden Bankvorgang und dessen Gegenbuchung auf der falschen Seite. Bestände und Ergebnis werden dadurch verfälscht.
Praxisbeispiel: Bankkonto einer GmbH im T-Konto
Die Muster GmbH beginnt den Monat mit einem Bankguthaben von 12.000 €. Im Monat fallen die Bankbewegungen aus den Beispielen Nr. 2, 4, 5, 6, 7 und 8 an. Beispiel (fiktive Zahlen):
| Soll (Bank) | Betrag | Haben (Bank) | Betrag |
|---|---|---|---|
| Anfangsbestand | 12.000 € | Verbindlichkeiten aus L+L (Nr. 2) | 9.520 € |
| Forderungen aus L+L (Nr. 4) | 17.850 € | Miete (Nr. 6) | 2.000 € |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Nr. 5) | 50.000 € | Gehälter (Nr. 7) | 2.700 € |
| Darlehensrate (Nr. 8) | 1.200 € | ||
| Saldo (Schlussbestand) | 64.430 € | ||
| Summe | 79.850 € | Summe | 79.850 € |
Die Sollseite summiert sich auf 12.000 € + 17.850 € + 50.000 € = 79.850 €. Die Habenbuchungen ergeben 9.520 € + 2.000 € + 2.700 € + 1.200 € = 15.420 €. Der Saldo beträgt 79.850 € − 15.420 € = 64.430 €. Er wird auf der kleineren Habenseite eingetragen, das Bankkonto hat also einen Sollsaldo von 64.430 €. Auf einem Kontoauszug mit S/H-Angabe erschiene derselbe Kontostand als Guthaben im Haben.
Hätte die GmbH im selben Monat zusätzlich eine Investition von 70.000 € vom Konto bezahlt, betrügen die Habenbuchungen 85.420 €. Das Konto wiese dann einen Habensaldo von 5.570 € aus und wäre als Verbindlichkeit gegenüber Kreditinstituten zu behandeln.
Typische Fehler bei Soll und Haben
Der letzte Punkt hat eine gesetzliche Grundlage. Nach § 239 Abs. 3 HGB darf eine Eintragung nicht so verändert werden, dass ihr ursprünglicher Inhalt nicht mehr feststellbar ist. Wie eine Fehlbuchung korrekt mit Soll und Haben rückgängig gemacht wird, zeigt der Beitrag zur Stornobuchung und Korrektur von Fehlbuchungen.
Rechtsgrundlage in Kürze
Die GmbH gilt nach § 13 Abs. 3 GmbHG als Handelsgesellschaft; für sie gelten nach § 6 Abs. 1 HGB die Vorschriften für Kaufleute. Damit ist sie nach § 238 Abs. 1 HGB buchführungspflichtig. Die Buchführung muss einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick verschaffen, und die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen. Für die ordnungsmäßige Buchführung zu sorgen, ist nach § 41 GmbHG Aufgabe der Geschäftsführer. Welche Aufgaben im Einzelnen anfallen, behandelt der Beitrag zur Buchführung der GmbH.
Fazit
Soll und Haben sind die linke und die rechte Seite eines Kontos, nicht mehr und nicht weniger. Welche Seite einen Bestand erhöht, folgt aus der Kontoart: Aktivkonten und Aufwand im Soll, Passivkonten und Ertrag im Haben. Der Buchungssatz nennt zuerst das Sollkonto, dann nach „an“ das Habenkonto, und beide Seiten müssen betragsgleich sein. Der Saldo steht beim Abschluss auf der kleineren Seite. Beim Bankkonto ist zu beachten, dass der Kontoauszug die Sicht der Bank wiedergibt und die Seiten in der Buchhaltung der GmbH umgekehrt sind. Für Jahresabschluss und E-Bilanz stellt OnlineBilanz Software und die technische Datenübermittlung (§ 87d AO) bereit; auf Wunsch übernimmt gegen Aufpreis ein unabhängiger Steuerberater aus dem Kooperationsnetzwerk Prüfung, Freigabe und Unterzeichnung. Eine Übersicht bietet die Demo.
Häufig gestellte Fragen
Was bedeuten Soll und Haben in der Buchhaltung?
Soll bezeichnet die linke, Haben die rechte Seite eines Kontos. Die Begriffe sind reine Seitenbezeichnungen und enthalten keine Wertung. Ob eine Buchung im Soll oder im Haben einen Bestand erhöht oder vermindert, hängt von der Kontoart ab.
Ist Soll gleich Minus und Haben gleich Plus?
Nein. Auf Aktivkonten wie Bank oder Forderungen erhöht eine Sollbuchung den Bestand, auf Passivkonten wie Verbindlichkeiten oder Eigenkapital eine Habenbuchung. Aufwand wird im Soll, Ertrag im Haben gebucht. Eine pauschale Gleichsetzung mit Plus oder Minus führt deshalb zu Fehlern.
Was heißt Soll an Haben im Buchungssatz?
Der Buchungssatz nennt zuerst das Konto, auf dem im Soll gebucht wird, dann nach dem Wort an das Konto, auf dem im Haben gebucht wird, und den Betrag. Beispiel: Bank an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 17.850 Euro. Die Summe der Sollbeträge entspricht stets der Summe der Habenbeträge.
Auf welcher Seite steht der Saldo eines Kontos?
Der Saldo ist der Unterschiedsbetrag zwischen Soll- und Habenseite. Beim Kontoabschluss wird er auf der kleineren Seite eingetragen, damit beide Seiten gleich groß sind. Ein Sollsaldo, also ein Überhang der Sollseite, wird daher auf der Habenseite eingesetzt.
Warum steht auf dem Kontoauszug Haben, obwohl die GmbH Geld erhalten hat?
Die Bank führt das Konto aus ihrer eigenen Sicht. Ein Guthaben der GmbH ist für die Bank eine Verbindlichkeit gegenüber dem Kunden und steht deshalb in ihrer Buchhaltung im Haben. In der Buchhaltung der GmbH ist das Bankkonto ein Aktivkonto, Zahlungseingänge werden dort im Soll gebucht.
Was bedeutet ein Habensaldo auf dem Bankkonto der GmbH?
Übersteigen die Habenbuchungen auf dem Bankkonto den Anfangsbestand und die Sollbuchungen, ist das Konto überzogen. Ein solcher Habensaldo zeigt einen in Anspruch genommenen Kredit und gehört in der Bilanz einer Kapitalgesellschaft zu den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Steuerliche Beratung im Einzelfall erteilen nur die nach dem Steuerberatungsgesetz dazu befugten Personen und Gesellschaften, insbesondere Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer. Stellen Sie den Abschluss selbst fest, stellen wir Software sowie die technische Datenübermittlung nach § 87d AO bereit; Prüfung, Entscheidung und Feststellung obliegen Ihnen. Beauftragen Sie Prüfung und Freigabe, erbringt ein namentlich benannter Steuerberater sämtliche Vorbehaltsaufgaben in eigener beruflicher Verantwortung. Stand der Rechtslage: 11/2026.










Fabian Klement
Jakob Röß
Dr. Jeannine Dinnebier
