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18.10.25
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Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
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Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
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14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
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  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
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Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
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Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
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Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
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Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
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ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

11–17 Minuten

OnlineBilanzBlogGmbH-Gründung Ablauf

GmbH-Gründung Ablauf 2026: 7 Schritte erklärt

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die GmbH-Gründung verläuft in Deutschland über sieben rechtlich vorgeschriebene Schritte – von der notariellen Beurkundung bis zur steuerlichen Erfassung. Zentral ist dabei die Festlegung des gezeichneten Kapitals, das im Gesellschaftsvertrag fixiert und beim Handelsregister angemeldet wird. Wer den Ablauf der GmbH-Gründung kennt, vermeidet Verzögerungen, Rückfragen des Registergerichts und unnötige Kosten. Dieser Leitfaden erklärt alle Phasen aus Sicht der Praxis – eine kompakte Checkliste zur GmbH-Gründung hilft zusätzlich dabei, alle Nachweise, Anmeldungen und Fristen im Blick zu behalten.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Die GmbH-Gründung durchläuft sieben Schritte: notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags, Eröffnung eines Geschäftskontos, Einzahlung des Stammkapitals (mindestens 12.500 Euro), Bestellung des Geschäftsführers, Anmeldung beim Handelsregister, Eintragung (ab hier rechtsfähig) und abschließend Gewerbeanmeldung sowie steuerliche Erfassung. Erst mit Eintragung ins Handelsregister entsteht die GmbH als juristische Person.

GmbH-Gründung Ablauf: Die 7 Schritte im Überblick

Die Gründung einer GmbH folgt einem klar strukturierten Ablauf, der durch das GmbHG gesetzlich geregelt ist. Von der Gesellschafterversammlung bis zur Eintragung ins Handelsregister durchlaufen Gründer sieben wesentliche Schritte. Jeder Schritt baut auf dem vorherigen auf und erfordert präzise Dokumentation. Die Gesamtdauer beträgt in der Regel 4 bis 8 Wochen, abhängig von Stammkapitaleinlage, Notarterminverfügbarkeit und Registergerichtsprüfung.

  • Gesellschaftsvertrag aufsetzen und notariell beurkunden (§ 2 GmbHG)
  • Geschäftsführer bestellen (§ 6 GmbHG)
  • Stammkapital einzahlen (mindestens 12.500 Euro bei Bargründung, § 7 Abs. 2 GmbHG)
  • Handelsregisteranmeldung durch Notar (§ 7 GmbHG)
  • Prüfung durch Registergericht (§ 9c GmbHG)
  • Eintragung und Bekanntmachung im Handelsregister
  • Gewerbeanmeldung und steuerliche Erfassung beim Finanzamt

Hinweis

Seit 2024 ist die digitale Gründung über das MoPeG (Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts) möglich. Notartermine können online durchgeführt werden, sofern alle Gründer über qualifizierte elektronische Signaturen verfügen.

Der Ablauf beginnt mit der Vorgründungsphase, in der Gesellschafter die Satzung ausarbeiten. Mit der notariellen Beurkundung entsteht die Vor-GmbH (§ 11 Abs. 1 GmbHG), die bereits rechtsfähig ist und Geschäfte tätigen kann. Die vollständige Rechtspersönlichkeit erlangt die GmbH jedoch erst mit Eintragung ins Handelsregister.

Gesellschaftsvertrag und notarielle Beurkundung

Der Gesellschaftsvertrag bildet die rechtliche Grundlage jeder GmbH und unterliegt der notariellen Beurkundungspflicht nach § 2 Abs. 1 GmbHG. Ohne notarielle Form ist der Vertrag nichtig. Der Vertrag muss zwingend Firmenname, Sitz, Unternehmensgegenstand, Höhe des Stammkapitals sowie die Stammeinlagen jedes Gesellschafters enthalten (§ 3 Abs. 1 GmbHG).

Musterprotokoll oder individuelle Satzung?

Musterprotokoll (§ 2 Abs. 1a GmbHG)

Standardisierte Vorlage für Gründungen mit maximal drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer. Geringere Notarkosten, schnelle Abwicklung, aber keine individuellen Regelungen möglich.

Individuelle Satzung

Empfohlen bei mehreren Gesellschaftern oder komplexeren Strukturen. Ermöglicht Gewinnverteilungsregeln, Wettbewerbsverbote, Abfindungsklauseln und Sonderrechte. Höhere Notarkosten, aber langfristig flexibler.

Der Notar prüft die Identität der Gründer, klärt über die rechtlichen Folgen auf und erstellt nach Beurkundung die Handelsregisteranmeldung. Mit der Beurkundung entsteht die Vor-GmbH, die bereits handlungsfähig ist. Geschäftsführer haften in dieser Phase jedoch persönlich, sofern das Stammkapital noch nicht vollständig eingezahlt wurde.

Achtung

Wer als Geschäftsführer vor Eintragung ins Handelsregister Verbindlichkeiten eingeht, haftet persönlich nach § 11 Abs. 2 GmbHG, bis das Stammkapital vollständig eingezahlt ist. Verträge sollten deshalb erst nach Registereintragung oder mit entsprechenden Haftungsklauseln abgeschlossen werden.

Stammkapital: Einzahlung und Nachweispflichten

Das Mindeststammkapital einer GmbH beträgt 25.000 Euro (§ 5 Abs. 1 GmbHG). Bei Bargründung muss die Hälfte, mindestens jedoch 12.500 Euro, vor der Anmeldung zum Handelsregister eingezahlt werden (§ 7 Abs. 2 GmbHG). Die Einzahlung erfolgt auf ein Geschäftskonto, das auf die Vor-GmbH lautet. Erst nach Zahlungseingang kann der Notar die Handelsregisteranmeldung vornehmen.

Bar- oder Sachgründung?

Gründungsart Einlage Besonderheiten
Bargründung Mindestens 12.500 € in bar Standard, schnellste Variante, keine Bewertungsgutachten
Sachgründung Vermögenswerte (Maschinen, Immobilien, Lizenzen) Sachgründungsbericht nach § 5 Abs. 4 GmbHG erforderlich, Wertgutachten, längere Prüfung
Mischform Kombination aus Bar- und Sacheinlagen Bargründungsanteil muss § 7 Abs. 2 GmbHG erfüllen

Bei Sachgründungen ist besondere Vorsicht geboten: Die Gesellschafter müssen in einem Sachgründungsbericht darlegen, welcher Vermögensgegenstand eingebracht wird und wie die Bewertung erfolgt. Das Registergericht prüft, ob die Sacheinlage dem Nennwert der übernommenen Stammeinlage entspricht (§ 9 Abs. 1 GmbHG). Überbewertungen können zur Ablehnung der Eintragung oder zu Nachschusspflichten führen.

„In der Praxis empfehlen wir Mandanten bei der Gründung zunächst die Bargründung – sie ist schneller, transparenter und vermeidet Bewertungsdiskussionen mit dem Registergericht. Sacheinlagen können auch nach Eintragung im Rahmen von Kapitalerhöhungen erfolgen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Geschäftsführer bestellen: Rechte, Pflichten, Haftung

Die Bestellung des Geschäftsführers erfolgt durch Gesellschafterbeschluss und ist zwingende Voraussetzung für die Handelsregistereintragung (§ 6 Abs. 1 GmbHG). Der Geschäftsführer vertritt die GmbH gerichtlich und außergerichtlich (§ 35 GmbHG) und trägt umfassende persönliche Haftungsrisiken. Er muss unbeschränkt geschäftsfähig sein und darf keine Insolvenzverfahren in der Vergangenheit als Geschäftsführer zu verantworten haben (§ 6 Abs. 2 GmbHG).

Aufgaben und Haftungstatbestände

  • Buchführungspflicht: Ordnungsgemäße Führung und Aufbewahrung der Handelsbücher nach § 41 GmbHG i.V.m. §§ 238 ff. HGB
  • Insolvenzantragspflicht: Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung muss innerhalb von drei Wochen Insolvenz angemeldet werden (§ 15a InsO), sonst droht persönliche Haftung
  • Steuerpflichten: Fristgerechte Abgabe von Steuererklärungen und Zahlung von Steuern, insbesondere Lohnsteuer (§ 69 AO – persönliche Haftung)
  • Kapitalerhaltung: Verbot der Rückzahlung von Stammkapital an Gesellschafter (§ 30 GmbHG), bei Verstoß Rückzahlungspflicht und Schadenersatz
  • Sorgfaltspflicht: Handeln im Unternehmensinteresse nach § 43 GmbHG, bei schuldhafter Pflichtverletzung Schadenersatz gegenüber der GmbH

Hinweis

Eine D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Haftpflichtversicherung) schützt Geschäftsführer vor persönlichen Haftungsrisiken. Die Kosten sind als Betriebsausgaben abzugsfähig und liegen je nach Deckungssumme zwischen 1.500 und 5.000 Euro jährlich.

Der Geschäftsführer wird mit seiner Bestellung im Handelsregister öffentlich bekannt gemacht. Dritten gegenüber gilt die Eintragung als Nachweis der Vertretungsmacht. Änderungen – etwa bei Abberufung oder Neubestellung – müssen unverzüglich zur Eintragung angemeldet werden (§ 39 GmbHG).

Handelsregisteranmeldung und Prüfung durch das Registergericht

Die Anmeldung zum Handelsregister erfolgt durch den Notar im Namen der Gesellschafter und des bestellten Geschäftsführers (§ 7 Abs. 1 GmbHG). Der Geschäftsführer muss dabei persönlich versichern, dass keine Umstände vorliegen, die seiner Bestellung entgegenstehen, und dass das Stammkapital in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe eingezahlt wurde. Diese Versicherung nach § 8 Abs. 2 GmbHG erfolgt entweder vor dem Notar oder direkt beim Registergericht in öffentlich beglaubigter Form.

Was prüft das Registergericht?

  1. Formelle Ordnungsmäßigkeit der notariellen Beurkundung
  2. Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit des Gesellschaftsvertrags (§ 3 GmbHG)
  3. Nachweis der Stammkapitaleinzahlung (Kontoauszug)
  4. Rechtmäßigkeit der Geschäftsführerbestellung und persönliche Eignung
  5. Bei Sachgründung: Plausibilität der Bewertung und ordnungsgemäßer Sachgründungsbericht
  6. Einhaltung der Firmierungsvorschriften (§ 18 HGB, § 4 GmbHG)

Das Registergericht hat nach § 9c GmbHG ein Zurückweisungsrecht, wenn die Anmeldung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Häufige Ablehnungsgründe sind unvollständige Unterlagen, Zweifel an der Einzahlung des Stammkapitals oder Mängel im Gesellschaftsvertrag. Nach Behebung der Mängel kann die Anmeldung erneut eingereicht werden.

Achtung

Die Anmeldung wird unwirksam, wenn die GmbH nicht innerhalb eines Jahres nach Beurkundung des Gesellschaftsvertrags ins Handelsregister eingetragen wird (§ 2 Abs. 2 GmbHG). In diesem Fall muss der Gründungsprozess neu begonnen werden.

„Die Prüfung durch das Registergericht dauert in der Regel zwischen einer und drei Wochen. Bei vollständigen Unterlagen und Bargründung geht es schneller. Mandanten sollten aber ausreichend Puffer einplanen – insbesondere wenn sie bereits Verträge abschließen oder Mitarbeiter einstellen möchten.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Eintragung ins Handelsregister: Rechtsfähigkeit und Veröffentlichung

Mit der Eintragung ins Handelsregister wird die GmbH zur vollrechtsfähigen juristischen Person (§ 11 Abs. 1 GmbHG). Ab diesem Zeitpunkt haftet ausschließlich die Gesellschaft mit ihrem Vermögen, die Gesellschafter sind auf ihre Einlage beschränkt. Die Eintragung wird im elektronischen Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de) veröffentlicht und ist dort kostenfrei abrufbar.

25.000 €

Mindeststammkapital bei Eintragung

4–8 Wochen

Durchschnittliche Gründungsdauer

§ 11 GmbHG

Entstehung der Rechtspersönlichkeit

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das von den Amtsgerichten geführt wird. Eintragungen haben deklaratorische oder konstitutive Wirkung: Die Bestellung eines Geschäftsführers entfaltet bereits vor Eintragung Wirkung (deklaratorisch), die Rechtspersönlichkeit der GmbH entsteht hingegen erst mit Eintragung (konstitutiv). Dritte können sich auf die Richtigkeit der Eintragungen verlassen (§ 15 HGB).

Was wird eingetragen?

  • Firma (Name) der GmbH und Sitz
  • Gegenstand des Unternehmens
  • Höhe des Stammkapitals und Einlagen der Gesellschafter
  • Geschäftsführer mit Namen, Geburtsdatum und Vertretungsbefugnis (Einzel- oder Gesamtvertretung)
  • Datum der Errichtung des Gesellschaftsvertrags

Nach der Eintragung erhalten die Gründer einen aktuellen Handelsregisterauszug, der für Bankgespräche, Vertragsabschlüsse und Gewerbeanmeldungen benötigt wird. Dieser Auszug ist kostenpflichtig beim Amtsgericht oder elektronisch über das Unternehmensregister erhältlich.

Gewerbeanmeldung und steuerliche Erfassung

Nach der Handelsregistereintragung muss die GmbH beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden (§ 14 GewO). Die Gewerbeanmeldung ist Voraussetzung für die Aufnahme der Geschäftstätigkeit und kostet zwischen 20 und 60 Euro, abhängig von der Kommune. Das Gewerbeamt informiert automatisch das Finanzamt, die IHK, die Berufsgenossenschaft und gegebenenfalls weitere Behörden.

Steuerliche Erfassung beim Finanzamt

Das Finanzamt sendet nach Kenntnisnahme den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu. Dieser muss vollständig ausgefüllt und innerhalb von vier Wochen zurückgesendet werden. Die GmbH erhält dann ihre Steuernummer und kann Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis stellen. Folgende Steuerarten sind relevant:

Steuerart Bemessungsgrundlage Fälligkeit
Körperschaftsteuer 15 % auf den zu versteuernden Gewinn (§ 23 KStG) Vierteljährliche Vorauszahlungen, Jahreserklärung
Gewerbesteuer Abhängig vom Hebesatz der Gemeinde (ca. 14–17 %) Vierteljährliche Vorauszahlungen, Jahreserklärung
Umsatzsteuer 19 % bzw. 7 % auf Umsätze (§ 12 UStG) Monatlich oder vierteljährlich, je nach Umsatz
Lohnsteuer Abzug vom Bruttogehalt der Mitarbeiter Monatliche Abführung an das Finanzamt

Hinweis

Wer den Jahresabschluss von Anfang an durch einen Steuerberater erstellen lässt, spart Zeit und vermeidet Fehler bei der steuerlichen Ersterfassung. Auf OnlineBilanz.de finden GmbH-Gründer digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen – von der Buchhaltung bis zum Jahresabschluss.

Zusätzlich zur steuerlichen Erfassung besteht die Pflicht zur Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK), je nach Unternehmensgegenstand. Die Mitgliedschaft ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 2 IHKG) und mit einem jährlichen Beitrag verbunden, der sich nach Gewinn und Rechtsform richtet.

Laufende Pflichten nach der GmbH-Gründung

Mit der Eintragung ins Handelsregister beginnen die laufenden Buchführungs-, Bilanzierungs- und Offenlegungspflichten der GmbH. Diese sind im HGB, GmbHG und in steuerlichen Vorschriften detailliert geregelt. Die Nichteinhaltung kann zu Ordnungsgeldern, Haftungsrisiken und steuerlichen Nachteilen führen.

Buchführung und Jahresabschluss

Jede GmbH ist zur doppelten Buchführung verpflichtet (§ 41 GmbHG i.V.m. § 238 HGB). Das bedeutet: Alle Geschäftsvorfälle müssen laufend, vollständig und geordnet erfasst werden. Zum Ende des Geschäftsjahres ist ein Jahresabschluss zu erstellen, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie einem Anhang (§ 264 Abs. 1 HGB). Mittelgroße und große GmbHs müssen zusätzlich einen Lagebericht erstellen.

Feststellung

Der Jahresabschluss muss innerhalb von 11 Monaten (kleine GmbH) bzw. 8 Monaten (mittelgroße und große GmbH) nach Geschäftsjahresende durch die Gesellschafterversammlung festgestellt werden (§ 42a GmbHG).

Offenlegung

Spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag muss der Jahresabschluss beim Unternehmensregister offengelegt werden (§ 325 HGB). Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch über www.unternehmensregister.de.

Sanktionen

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung droht ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro (§ 335 HGB). Das Bundesamt für Justiz leitet das Verfahren automatisch ein.

Steuererklärungen und Fristen

Die GmbH muss jährlich folgende Steuererklärungen abgeben: Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und Umsatzsteuererklärung. Ohne steuerliche Beratung ist die Abgabefrist der 31. Juli des Folgejahres. Wird ein Steuerberater beauftragt, verlängert sich die Frist automatisch bis Ende Februar des übernächsten Jahres (bei Abschluss 31.12.2025 bis 28.02.2027). Zusätzlich sind vierteljährliche oder monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen abzugeben.

„Viele Mandanten unterschätzen den laufenden Aufwand nach der Gründung. Wer von Anfang an mit einem Steuerberater zusammenarbeitet, stellt sicher, dass Fristen eingehalten und steuerliche Gestaltungsspielräume genutzt werden – das rechnet sich langfristig.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Neben den steuerlichen Pflichten müssen GmbHs auch die sozialversicherungsrechtlichen Meldungen für angestellte Geschäftsführer und Mitarbeiter termingerecht an die Krankenkassen übermitteln. Bei Verstößen drohen Bußgelder und Nachforderungen. Eine professionelle Lohnbuchhaltung ist daher unerlässlich.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich eine GmbH auch allein gründen?

Ja, die Einpersonen-GmbH ist nach § 1 GmbHG ausdrücklich zulässig. Sie benötigen als Einzelgründer ebenfalls mindestens 25.000 Euro Stammkapital, wovon mindestens 12.500 Euro vor Handelsregistereintragung eingezahlt werden müssen. Alle Gründungsschritte – Beurkundung, Anmeldung, Gewerbeanmeldung – sind identisch mit einer Mehrpersonen-GmbH.

Wie lange dauert die GmbH-Gründung insgesamt?

In der Praxis rechnen Sie mit 2 bis 4 Wochen vom Notartermin bis zur Eintragung ins Handelsregister. Die Dauer hängt davon ab, wie schnell das Stammkapital eingezahlt wird, ob Nachfragen des Registergerichts auftreten und wie ausgelastet das zuständige Amtsgericht ist. Mit UG (haftungsbeschränkt) und Musterprotokoll kann die Eintragung mitunter schneller erfolgen.

Muss ich für die GmbH-Gründung einen Steuerberater beauftragen?

Rechtlich verpflichtend ist das nicht. In der Praxis ist die Beauftragung jedoch dringend empfohlen: Der Steuerberater unterstützt bei der Wahl der Rechtsform, prüft die steuerlichen Folgen, berät zur optimalen Stammkapitalstruktur und übernimmt die Anmeldung beim Finanzamt (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung). Fehler bei der Gründung können später zu erheblichen Haftungs- und Steuerrisiken führen.

Was passiert, wenn ich das Stammkapital nicht vollständig einzahle?

Ohne Nachweis der Mindesteinlage von 12.500 Euro lehnt das Registergericht die Eintragung ab. Zudem haften Gesellschafter persönlich nach § 9 Abs. 2 GmbHG für fehlende Einlagen. Wird trotz fehlender Deckung eine Zahlung geleistet (verdeckte Sacheinlage), droht Differenzhaftung. Die Einzahlungspflicht ist zwingend und nicht verhandelbar.

Kann der Geschäftsführer auch Gesellschafter sein?

Ja, und das ist in der Praxis sehr häufig. Der Gesellschafter-Geschäftsführer vereint Eigentum und Vertretungsmacht. Er unterliegt jedoch denselben Sorgfaltspflichten und haftet bei Pflichtverletzungen nach § 43 GmbHG persönlich. Insbesondere im Insolvenzfall (z. B. verspätete Anmeldung nach § 15a InsO) droht persönliche Haftung – unabhängig von der Gesellschafterstellung.

Was kostet die GmbH-Gründung insgesamt?

Rechnen Sie mit 800 bis 1.500 Euro an Gründungskosten: Notarkosten (ca. 400–800 Euro, abhängig vom Stammkapital), Handelsregistergebühren (ca. 150 Euro), Gewerbeanmeldung (ca. 20–60 Euro) und ggf. Beratungskosten für Steuerberater oder Rechtsanwalt. Bei individuellen Satzungen oder komplexeren Sacheinlagen können die Kosten höher ausfallen.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: GmbH-Gesetz (GmbHG), Handelsgesetzbuch (HGB), Insolvenzordnung (InsO), Gemeinsames Registerportal der Länder. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
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Ben
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KI-Steuerberater