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Datum

Lesedauer

16–24 Minuten

OnlineBilanzBlogGezeichnetes Kapital erklärt

Gezeichnetes Kapital einfach erklärt 2026

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Das gezeichnete Kapital ist die Grundlage jeder Kapitalgesellschaft – und zentraler Bilanzposten im Eigenkapital. Doch was genau verbirgt sich dahinter, wie wird es gebucht und was unterscheidet gezeichnetes von eingezahltem Kapital? Die Gezeichnetes Kapital Definition 2026 liefert eine fundierte Übersicht zu Ausweis und rechtlichen Pflichten. Dieser Leitfaden erklärt alle wichtigen Aspekte für GmbH, UG und AG – fachlich fundiert, praxisnah und rechtssicher für 2026.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

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Kurzantwort

Das gezeichnete Kapital bezeichnet das von den Gesellschaftern übernommene Haftkapital einer Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, AG) gemäß § 272 Abs. 1 HGB. Es wird auf der Passivseite der Bilanz im Eigenkapital ausgewiesen und entspricht der Summe aller Geschäftsanteile bzw. dem Nennkapital. Bei der GmbH beträgt das Mindeststammkapital 25.000 Euro, bei der UG mindestens 1 Euro, bei der AG mindestens 50.000 Euro Grundkapital.

Was ist gezeichnetes Kapital? Definition und rechtliche Grundlagen

Das gezeichnete Kapital ist der Betrag, den die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, AG) bei Gründung oder durch spätere Kapitalerhöhung als Haftungskapital zur Verfügung stellen. Es bildet das nominelle Grundkapital der Gesellschaft und wird in der Bilanz auf der Passivseite unter dem Eigenkapital ausgewiesen. Nach § 272 Abs. 1 HGB ist das gezeichnete Kapital zwingend gesondert auszuweisen.

Bei einer GmbH beträgt das Mindeststammkapital gemäß § 5 Abs. 1 GmbHG 25.000 Euro. Bei einer Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt) kann das Stammkapital bereits ab 1 Euro gezeichnet werden (§ 5a GmbHG). Bei einer Aktiengesellschaft liegt das Mindestgrundkapital nach § 7 AktG bei 50.000 Euro. Das gezeichnete Kapital stellt die rechtliche Obergrenze für Gewinnausschüttungen dar und schützt Gläubiger vor übermäßiger Kapitalentnahme.

Praxishinweis: Gezeichnetes Kapital vs. Stammkapital

Der Begriff gezeichnetes Kapital ist der handelsrechtliche Oberbegriff (§ 272 HGB) und umfasst bei der GmbH das Stammkapital, bei der AG das Grundkapital. In der Bilanz verwenden Sie immer den Begriff „Gezeichnetes Kapital“, im Gesellschaftsvertrag und Handelsregister hingegen „Stammkapital“ (GmbH) bzw. „Grundkapital“ (AG).

Gesetzliche Grundlagen im Überblick

  • § 272 Abs. 1 HGB: Zwingender gesonderter Ausweis des gezeichneten Kapitals in der Bilanz
  • § 5 Abs. 1 GmbHG: Mindeststammkapital GmbH 25.000 Euro
  • § 5a GmbHG: Stammkapital UG (haftungsbeschränkt) ab 1 Euro
  • § 7 AktG: Mindestgrundkapital AG 50.000 Euro
  • § 30 GmbHG / § 57 AktG: Kapitalerhaltungsvorschriften (Verbot der Einlagenrückgewähr)

Wie wird gezeichnetes Kapital in der Bilanz ausgewiesen?

Das gezeichnete Kapital erscheint auf der Passivseite der Bilanz unter dem Eigenkapital (Position A.I. nach § 266 Abs. 3 HGB). Es wird stets zum Nennwert ausgewiesen – unabhängig davon, ob die Einlagen tatsächlich bereits vollständig geleistet wurden. Der Ausweis erfolgt nach folgendem Schema:

Bilanzposition Inhalt Rechtsgrundlage
A. Eigenkapital Oberbegriff für alle Eigenkapitalpositionen § 266 Abs. 3 A HGB
I. Gezeichnetes Kapital Nennwert des Stamm-/Grundkapitals § 272 Abs. 1 HGB
II. Kapitalrücklage Agio, Zuzahlungen über Nennwert § 272 Abs. 2 HGB
III. Gewinnrücklagen Einbehaltene Gewinne § 272 Abs. 3 HGB
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag Jahresergebnis Vorjahre § 268 Abs. 1 HGB
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Ergebnis laufendes Geschäftsjahr § 275 HGB

Besonderheit: Ausstehende Einlagen

Sind die Gesellschafter ihrer Einlageverpflichtung noch nicht vollständig nachgekommen, wird das gezeichnete Kapital trotzdem in voller Höhe ausgewiesen. Die noch ausstehenden Einlagen werden gemäß § 272 Abs. 1 Satz 2 HGB vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt oder – nach § 272 Abs. 1 Satz 3 HGB – auf der Aktivseite unter den Forderungen ausgewiesen. In der Praxis erfolgt meist der offene Abzug auf der Passivseite:

Position Betrag (EUR)
I. Gezeichnetes Kapital 25.000
davon eingefordert: 12.500 EUR
Ausstehende Einlagen (./. 12.500 EUR) -12.500
Bilanzansatz gezeichnetes Kapital 12.500

„In der Praxis empfehlen wir unseren Mandanten, ausstehende Einlagen stets zeitnah einzufordern und einzuzahlen. Ausstehende Einlagen mindern das Eigenkapital und können bei Banken und Lieferanten negativ auffallen. Zudem drohen bei Insolvenz Nachschusspflichten nach § 24 GmbHG.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Gezeichnetes Kapital vs. eingezahltes Kapital: Was ist der Unterschied?

Die Begriffe gezeichnetes Kapital und eingezahltes Kapital werden häufig verwechselt, bezeichnen jedoch unterschiedliche Sachverhalte:

Gezeichnetes Kapital

  • Vertraglich zugesagter Betrag
  • Im Handelsregister eingetragen
  • Bilanziell zwingend auszuweisen (§ 272 HGB)
  • Mindesthöhe gesetzlich vorgeschrieben

Eingezahltes Kapital

  • Tatsächlich geleisteter Betrag
  • Auf Geschäftskonto eingegangen
  • Kann kleiner sein als gezeichnetes Kapital
  • Bei GmbH-Gründung mind. 12.500 EUR erforderlich (§ 7 Abs. 2 GmbHG)

Praxisbeispiel: GmbH-Gründung

Die Beispiel GmbH wird mit einem Stammkapital von 25.000 Euro gegründet. Die beiden Gesellschafter A und B übernehmen jeweils 12.500 Euro. Bei Gründung zahlt Gesellschafter A seinen Anteil vollständig ein, Gesellschafter B leistet zunächst nur 6.250 Euro (50 %). Der Bilanzausweis zum 31.12.2025 lautet:

Position Betrag (EUR)
Gezeichnetes Kapital 25.000
./. Ausstehende Einlagen (Gesellschafter B) -6.250
Bilanzansatz Eigenkapital (Position A.I.) 18.750

Achtung: Mindesteinzahlung bei GmbH-Gründung

Nach § 7 Abs. 2 GmbHG muss bei Bargründung einer GmbH mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals, also 12.500 Euro, vor Anmeldung zum Handelsregister eingezahlt sein. Liegt der eingezahlte Betrag darunter, verweigert das Registergericht die Eintragung. Bei Sachgründungen gelten strengere Anforderungen (§ 7 Abs. 3 GmbHG).

Gezeichnetes Kapital bei GmbH, UG und AG: Unterschiede und Besonderheiten

Die Höhe und rechtliche Ausgestaltung des gezeichneten Kapitals unterscheiden sich je nach Rechtsform erheblich. Nachfolgend die wichtigsten Unterschiede für die drei häufigsten Kapitalgesellschaften in Deutschland (Stand 2026):

GmbH

  • Mindeststammkapital: 25.000 EUR
  • Mindesteinzahlung: 12.500 EUR
  • Ausweis: „Gezeichnetes Kapital“
  • Eintragung im Handelsregister Abteilung B

UG (haftungsbeschränkt)

  • Mindeststammkapital: 1 EUR
  • Vollständige Einzahlung erforderlich
  • Ansparrücklage: 25 % des Jahresüberschusses
  • Firmierung: „UG (haftungsbeschränkt)“ oder „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“

AG

  • Mindestgrundkapital: 50.000 EUR
  • Mindesteinzahlung: 25 % (mind. 12.500 EUR)
  • Zerlegung in Aktien (Nennbetrags- oder Stückaktien)
  • Strengere Publizitätspflichten (§ 325 HGB)

Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen

Das gezeichnete Kapital kann während des Bestehens der Gesellschaft durch Gesellschafterbeschluss erhöht oder herabgesetzt werden. Eine Kapitalerhöhung erfordert bei der GmbH einen notariell beurkundeten Gesellschafterbeschluss mit Dreiviertelmehrheit (§ 53 Abs. 2 i.V.m. § 55 GmbHG) und eine Anmeldung zum Handelsregister. Eine Kapitalherabsetzung unterliegt strengen Gläubigerschutzvorschriften nach §§ 58 ff. GmbHG bzw. §§ 222 ff. AktG und darf die Mindestkapitalgrenze nicht unterschreiten.

„Wer eine UG gegründet hat und die Ansparrücklage von 25.000 Euro erreicht hat, kann durch Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln in eine reguläre GmbH umwandeln. Das erfordert einen Gesellschafterbeschluss, die Umstellung des Gesellschaftsvertrags und die Handelsregisteranmeldung. Unsere Steuerberater begleiten diesen Prozess regelmäßig und sorgen für die korrekte bilanzielle Abbildung.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wie wird gezeichnetes Kapital gebucht? Buchungssätze und Beispiele

Die Buchung des gezeichneten Kapitals erfolgt im Rahmen der Gründung bzw. bei Kapitalerhöhungen. Nachfolgend die wichtigsten Buchungssätze für die GmbH-Gründung (Bargründung) und typische Geschäftsvorfälle im laufenden Betrieb:

1. Gründung einer GmbH mit vollständiger Einzahlung

Die Beispiel GmbH wird mit einem Stammkapital von 25.000 Euro gegründet. Beide Gesellschafter zahlen ihre Einlagen vollständig auf das Geschäftskonto ein.

  • Zeichnung des Kapitals: Soll: Forderungen aus ausstehenden Einlagen (Aktivkonto) 25.000 EUR Haben: Gezeichnetes Kapital (Passivkonto) 25.000 EUR
  • Einzahlung auf Geschäftskonto: Soll: Bank (Aktivkonto) 25.000 EUR Haben: Forderungen aus ausstehenden Einlagen (Aktivkonto) 25.000 EUR

2. Gründung mit teilweiser Einzahlung

Die Beispiel GmbH wird mit 25.000 Euro Stammkapital gegründet. Bei Gründung werden nur die gesetzlich erforderlichen 12.500 Euro eingezahlt, der Rest bleibt zunächst ausstehend.

  • Zeichnung des Kapitals: Soll: Forderungen aus ausstehenden Einlagen 25.000 EUR Haben: Gezeichnetes Kapital 25.000 EUR
  • Einzahlung von 12.500 EUR: Soll: Bank 12.500 EUR Haben: Forderungen aus ausstehenden Einlagen 12.500 EUR
  • Bilanzausweis: Gezeichnetes Kapital 25.000 EUR abzüglich ausstehende Einlagen 12.500 EUR = Bilanzansatz 12.500 EUR

3. Nachträgliche Einzahlung ausstehender Einlagen

Im Folgejahr zahlt ein Gesellschafter die restlichen 12.500 Euro ein:

Buchungssatz: Soll: Bank 12.500 EUR Haben: Forderungen aus ausstehenden Einlagen 12.500 EUR

4. Kapitalerhöhung gegen Bareinlage

Die GmbH erhöht das Stammkapital von 25.000 EUR auf 50.000 EUR. Die zusätzlichen 25.000 EUR werden vollständig eingezahlt, davon 20.000 EUR als Nennwert und 5.000 EUR als Agio (Aufgeld):

  • Zeichnung der Kapitalerhöhung: Soll: Forderungen aus ausstehenden Einlagen 25.000 EUR Haben: Gezeichnetes Kapital 20.000 EUR Haben: Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB) 5.000 EUR
  • Einzahlung: Soll: Bank 25.000 EUR Haben: Forderungen aus ausstehenden Einlagen 25.000 EUR

Praxishinweis: Agio und Kapitalrücklage

Zahlen Gesellschafter bei einer Kapitalerhöhung mehr als den Nennwert ein, wird der Mehrbetrag (Agio) in die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB eingestellt. Diese Rücklage unterliegt denselben Kapitalerhaltungsvorschriften wie das gezeichnete Kapital und ist nur unter strengen Voraussetzungen ausschüttbar (§ 150 Abs. 3, 4 AktG analog).

Gezeichnetes Kapital im Jahresabschluss: Ausweis, Anhang und Offenlegung

Der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang (§ 264 Abs. 1 HGB). Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht erstellen (§ 264 Abs. 1 Satz 2 HGB). Das gezeichnete Kapital ist nicht nur in der Bilanz auszuweisen, sondern auch im Anhang zu erläutern.

Bilanzausweis nach § 266 Abs. 3 HGB

Das gezeichnete Kapital wird in der Bilanz unter A. Eigenkapital, Position I. ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt stets zum Nennwert. Ausstehende Einlagen sind gemäß § 272 Abs. 1 HGB entweder offen abzusetzen oder auf der Aktivseite unter den Forderungen zu zeigen. Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen sind gesondert zu vermerken.

Anhangangaben nach § 268 Abs. 2 HGB

Im Anhang sind anzugeben:

  • Entwicklung des gezeichneten Kapitals (Anfangsbestand, Zugänge, Abgänge, Endbestand)
  • Anzahl und Nennbeträge der Geschäftsanteile bzw. Aktien
  • Bei ausstehenden Einlagen: Differenzierung zwischen eingeforderten und nicht eingeforderten Beträgen
  • Angaben zu genehmigtem oder bedingtem Kapital (§ 285 Nr. 2 HGB)
  • Bei mehreren Gattungen: Rechte und Pflichten der einzelnen Anteilsklassen

Entwicklung des Eigenkapitals – Eigenkapitalspiegel

Viele Gesellschaften erstellen ergänzend einen Eigenkapitalspiegel, der die Entwicklung sämtlicher Eigenkapitalpositionen (gezeichnetes Kapital, Rücklagen, Gewinnvortrag, Jahresergebnis) übersichtlich darstellt. Obwohl nach HGB nicht zwingend vorgeschrieben, wird dieser von Banken und Investoren häufig erwartet und erleichtert die Nachvollziehbarkeit.

Position 01.01.2025 Zugang Entnahme Einstellung 31.12.2025
Gezeichnetes Kapital 25.000 25.000
Kapitalrücklage 5.000 5.000
Gewinnrücklagen 10.000 2.500 12.500
Gewinnvortrag 3.000 3.000
Jahresüberschuss 8.000 -5.500 -2.500
Summe Eigenkapital 43.000 45.500

Offenlegung beim Unternehmensregister

Nach § 325 HGB sind Kapitalgesellschaften verpflichtet, den Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang) sowie bei mittelgroßen und großen Gesellschaften den Lagebericht spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenzulegen. Seit dem DiRUG (Inkrafttreten 01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger. Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro.

Achtung: Feststellungs- und Offenlegungsfristen 2026

Für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gelten folgende Fristen: Feststellung des Jahresabschlusses bis spätestens 30.11.2026 (kleine GmbH, § 42a Abs. 2 GmbHG) bzw. 31.08.2026 (mittelgroße/große GmbH, § 42a Abs. 1 GmbHG). Offenlegung bis spätestens 31.12.2026 (§ 325 HGB). Wer diese Fristen versäumt, riskiert Ordnungsgelder und Reputationsschäden.

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Unsere zugelassenen Steuerberater übernehmen die Erstellung, Prüfung und fristgerechte Offenlegung – rechtssicher und termingerecht.

Kapitalerhöhung und Kapitalherabsetzung: So verändern Sie das gezeichnete Kapital

Das gezeichnete Kapital ist nicht statisch, sondern kann während des Bestehens der Gesellschaft durch Gesellschafterbeschluss erhöht oder herabgesetzt werden. Beide Maßnahmen unterliegen strengen gesetzlichen Anforderungen und erfordern notarielle Beurkundung sowie Handelsregisteranmeldung.

Kapitalerhöhung: Formen und Voraussetzungen

Eine Kapitalerhöhung dient der Beschaffung zusätzlicher finanzieller Mittel oder der Aufnahme neuer Gesellschafter. Es gibt drei Hauptformen:

  • Barkapitalerhöhung (§§ 55–57 GmbHG): Die Gesellschafter oder neue Investoren leisten Einlagen in bar oder durch Überweisung. Das gezeichnete Kapital erhöht sich um den Nennbetrag der neuen Geschäftsanteile. Ein eventuelles Agio (Aufgeld über den Nennwert) wird in die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB eingestellt.
  • Sachkapitalerhöhung (§§ 56, 57 GmbHG): Statt Geld bringen Gesellschafter Sachwerte ein (z. B. Grundstücke, Maschinen, Patente). Die Sacheinlage muss bewertet und im Handelsregister angegeben werden. Es gelten strenge Anforderungen an die Werthaltigkeit (§ 56 Abs. 2 GmbHG analog § 9 Abs. 1 GmbHG).
  • Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§ 57c–57o GmbHG): Hierbei werden Rücklagen (z. B. Gewinnrücklagen) in gezeichnetes Kapital umgewandelt. Es fließen keine neuen Mittel zu, sondern das Eigenkapital wird umgeschichtet. Diese Form wird häufig bei UG genutzt, um nach Erreichen von 25.000 Euro in eine GmbH umzuwandeln.

Kapitalherabsetzung: Gründe und Gläubigerschutz

Eine Kapitalherabsetzung reduziert das gezeichnete Kapital. Sie wird meist durchgeführt, um Verluste auszugleichen, überschüssiges Kapital an Gesellschafter zurückzuzahlen oder die Bilanzstruktur zu verbessern. Man unterscheidet:

  • Ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 58–59 GmbHG): Das Stammkapital wird herabgesetzt, um Mittel an die Gesellschafter auszukehren oder die Bilanz zu sanieren. Die Herabsetzung darf die Mindestkapitalgrenze (25.000 EUR bei GmbH) nicht unterschreiten. Gläubiger müssen gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 3 GmbHG aufgerufen und können Sicherheiten verlangen.
  • Vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 58a–58f GmbHG): Dient ausschließlich dem Verlustausgleich. Die Mittel dürfen nicht an Gesellschafter ausgeschüttet werden. Der Gläubigerschutz ist weniger streng, da keine Auszahlung erfolgt.
  • Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Geschäftsanteilen (§ 34 GmbHG): Geschäftsanteile können mit Zustimmung des betroffenen Gesellschafters eingezogen werden. Das Stammkapital verringert sich entsprechend, sofern der Gesellschaftsvertrag dies vorsieht.

„Kapitalmaßnahmen sind komplex und fehleranfällig. Unsere Steuerberater prüfen bei jeder Kapitalerhöhung oder -herabsetzung die steuerlichen Folgen (insbesondere § 17 EStG bei Veräußerungsgewinnen) und sorgen für die korrekte bilanzielle Abbildung. Auch die Abstimmung mit dem Notar und dem Handelsregister übernehmen wir im Rahmen unserer Jahresabschluss-Dienstleistung.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

  • Gesellschafterbeschluss mit Dreiviertelmehrheit (§ 53 Abs. 2 GmbHG)
  • Notarielle Beurkundung des Beschlusses
  • Anmeldung zum Handelsregister mit Nachweisen (z. B. Einzahlungsbelege)
  • Anpassung des Gesellschaftsvertrags (bei Stammkapitaländerung)
  • Bilanzielle Erfassung der Kapitalerhöhung/-herabsetzung
  • Offenlegung im nächsten Jahresabschluss (Anhangangabe nach § 285 Nr. 2 HGB)

Häufige Fehler beim gezeichneten Kapital und Prüfungsschwerpunkte

Das gezeichnete Kapital ist ein zentraler Prüfungsbereich bei Jahresabschlussprüfungen, Betriebsprüfungen und Registergerichtsverfahren. Fehler können zu Beanstandungen, Bilanzberichtigungen oder gar zur Nichtigkeit der Gesellschaft führen. Nachfolgend die häufigsten Fehlerquellen und Prüfungsschwerpunkte:

1. Ausstehende Einlagen nicht oder falsch ausgewiesen

Häufig werden ausstehende Einlagen nicht korrekt bilanziert. Nach § 272 Abs. 1 HGB sind sie entweder vom gezeichneten Kapital offen abzusetzen oder auf der Aktivseite unter den Forderungen zu zeigen. Ein Verstoß führt zu einem fehlerhaften Eigenkapitalausweis und kann bei Insolvenz rechtliche Konsequenzen haben (Nachschusspflicht nach § 24 GmbHG).

2. Mindesteinzahlung bei Gründung nicht beachtet

Bei GmbH-Gründungen muss gemäß § 7 Abs. 2 GmbHG mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals (also 12.500 Euro) vor Handelsregistereintragung eingezahlt sein. Wird diese Grenze unterschritten, verweigert das Registergericht die Eintragung. Bei UG muss das gesamte Stammkapital sofort eingezahlt werden (§ 5a Abs. 2 GmbHG).

3. Agio nicht in Kapitalrücklage eingestellt

Zahlen Gesellschafter bei einer Kapitalerhöhung mehr als den Nennwert ein (Agio), muss der Mehrbetrag zwingend in die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB eingestellt werden. Eine Einstellung in die Gewinnrücklagen oder direkte Vereinnahmung als Ertrag ist unzulässig und führt zu einem Verstoß gegen die Kapitalerhaltungsvorschriften.

4. Kapitalherabsetzung unter Mindestkapitalgrenze

Eine Kapitalherabsetzung darf bei der GmbH die Grenze von 25.000 Euro nicht unterschreiten (§ 58 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG). Ausnahme: gleichzeitige Umwandlung in eine UG (haftungsbeschränkt) mit entsprechender Firmenänderung. Eine unzulässige Kapitalherabsetzung wird vom Registergericht abgelehnt.

5. Fehlende oder unvollständige Anhangangaben

Im Anhang sind nach § 268 Abs. 2, § 285 Nr. 2 HGB umfassende Angaben zum gezeichneten Kapital erforderlich (Entwicklung, Anzahl und Nennbeträge der Anteile, ausstehende Einlagen, genehmigtes Kapital etc.). Fehlen diese Angaben, ist der Jahresabschluss unvollständig und darf nicht festgestellt werden.

§ 272 HGB

Zwingender Ausweis des gezeichneten Kapitals

12.500 EUR

Mindesteinzahlung bei GmbH-Gründung

25.000 EUR

Mindeststammkapital GmbH

500–25.000 EUR

Ordnungsgeld bei Offenlegungsverstößen (§ 335 HGB)

Praxistipp: Jährliche Überprüfung des Eigenkapitalspiegels

Erstellen Sie bei jedem Jahresabschluss einen Eigenkapitalspiegel, der die Entwicklung sämtlicher Eigenkapitalpositionen nachvollziehbar darstellt. So vermeiden Sie Fehler beim Ausweis des gezeichneten Kapitals und schaffen Transparenz für Gesellschafter, Banken und Prüfer. Unsere Steuerberater bei OnlineBilanz erstellen den Eigenkapitalspiegel standardmäßig und prüfen alle Positionen auf Plausibilität und Rechtskonformität.

Fazit: Gezeichnetes Kapital rechtssicher bilanzieren und verwalten

Das gezeichnete Kapital ist das rechtliche und bilanzielle Fundament jeder Kapitalgesellschaft. Es schützt Gläubiger, bildet die Haftungsgrundlage und unterliegt strengen gesetzlichen Vorschriften. GmbH-Geschäftsführer und Buchhalter müssen das gezeichnete Kapital korrekt ausweisen, alle Kapitalmaßnahmen ordnungsgemäß dokumentieren und die Offenlegungsfristen einhalten.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Das gezeichnete Kapital ist der nominelle Betrag, den Gesellschafter zur Verfügung stellen (§ 272 Abs. 1 HGB). Bei der GmbH beträgt das Mindeststammkapital 25.000 Euro (§ 5 Abs. 1 GmbHG), bei der UG ab 1 Euro (§ 5a GmbHG), bei der AG 50.000 Euro (§ 7 AktG).
  • In der Bilanz wird das gezeichnete Kapital unter A.I. Eigenkapital ausgewiesen (§ 266 Abs. 3 HGB). Ausstehende Einlagen sind offen abzusetzen oder auf der Aktivseite zu zeigen (§ 272 Abs. 1 HGB).
  • Bei Gründung muss mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals eingezahlt sein (§ 7 Abs. 2 GmbHG). Bei UG ist vollständige Einzahlung erforderlich (§ 5a Abs. 2 GmbHG).
  • Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen erfordern Gesellschafterbeschluss, notarielle Beurkundung und Handelsregisteranmeldung (§§ 55 ff., 58 ff. GmbHG). Bei Herabsetzungen gelten strikte Gläubigerschutzvorschriften.
  • Im Anhang sind umfassende Angaben zur Entwicklung des gezeichneten Kapitals erforderlich (§ 268 Abs. 2, § 285 Nr. 2 HGB).
  • Die Offenlegung des Jahresabschlusses erfolgt beim Unternehmensregister (seit DiRUG 01.08.2022), Frist: 12 Monate nach Bilanzstichtag (§ 325 HGB). Bei Verstoß droht Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 Euro (§ 335 HGB).

„Wer den Jahresabschluss rechtssicher und fristgerecht erstellen lassen möchte, findet bei OnlineBilanz zugelassene Steuerberater mit transparenten Festpreisen. Wir übernehmen die vollständige Erstellung, prüfen alle Eigenkapitalpositionen auf Rechtskonformität und sorgen für die termingerechte Offenlegung beim Unternehmensregister – ohne Wartezeiten, digital koordiniert.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Für GmbH-Geschäftsführer ist es entscheidend, das gezeichnete Kapital nicht nur formal korrekt zu bilanzieren, sondern auch wirtschaftlich zu überwachen: Ausstehende Einlagen sollten zügig eingefordert werden, Kapitalmaßnahmen sorgfältig geplant und dokumentiert, und die Offenlegungsfristen konsequent eingehalten werden. So vermeiden Sie Ordnungsgelder, Haftungsrisiken und Reputationsschäden – und schaffen Vertrauen bei Banken, Lieferanten und Geschäftspartnern.

Häufig gestellte Fragen

Kann das gezeichnete Kapital nachträglich reduziert werden?

Ja, eine Kapitalherabsetzung ist möglich, unterliegt aber strengen Vorschriften nach §§ 58 ff. GmbHG bzw. §§ 222 ff. AktG. Sie erfordert einen Gesellschafterbeschluss, eine notarielle Beurkundung, die Eintragung ins Handelsregister und bei ordentlicher Kapitalherabsetzung einen Gläubigeraufruf. Die Kapitalherabsetzung darf nicht dazu führen, dass die gesetzlichen Mindestkapitalanforderungen unterschritten werden, es sei denn, es erfolgt gleichzeitig eine Umwandlung der Rechtsform.

Was passiert, wenn ein Gesellschafter seine Einlage nicht vollständig leistet?

Leistet ein Gesellschafter seine übernommene Einlage nicht oder nicht vollständig, entsteht eine ausstehende Einlage. Diese wird in der Bilanz als Aktivposten mit negativem Vorzeichen vom gezeichneten Kapital abgesetzt (§ 272 Abs. 1 Satz 3 HGB). Die Gesellschaft kann die Einlage einklagen, und der säumige Gesellschafter haftet persönlich. Bei der GmbH greift zudem die Nachschusspflicht gemäß § 24 GmbHG, und im Insolvenzfall können Geschäftsführer bei Versäumnis der Einziehung persönlich haften.

Muss das gezeichnete Kapital bei jeder Bilanz einzeln aufgeführt werden?

Ja, das gezeichnete Kapital muss gemäß § 266 Abs. 3 HGB in der Bilanz als erster Posten des Eigenkapitals ausgewiesen werden. Der Ausweis erfolgt mit dem Nennbetrag, bei Aktiengesellschaften getrennt nach Aktiengattungen. Ausstehende Einlagen sind entweder als Aktivposten oder offen von dem gezeichneten Kapital abzusetzen. Bei Kleinstkapitalgesellschaften sind Erleichterungen möglich, aber eine vollständige Weglassung ist nicht zulässig.

Kann eine GmbH mit weniger als 25.000 Euro Stammkapital gegründet werden?

Direkt als GmbH nicht – das Mindeststammkapital beträgt gemäß § 5 Abs. 1 GmbHG zwingend 25.000 Euro. Alternativ können Gründer jedoch eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG, wählen. Diese Sonderform der GmbH kann bereits mit einem Stammkapital ab 1 Euro gegründet werden. Die UG ist jedoch verpflichtet, 25 Prozent des Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einzustellen, bis das Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist und eine Umwandlung in eine reguläre GmbH erfolgen kann.

Wie wirkt sich eine Sacheinlage auf das gezeichnete Kapital aus?

Eine Sacheinlage (z. B. Maschinen, Immobilien, Patente) kann anstelle oder ergänzend zu Bareinlagen geleistet werden und erhöht das gezeichnete Kapital entsprechend ihrem vereinbarten Wert. Die Sacheinlage muss im Gesellschaftsvertrag detailliert beschrieben, durch einen Sachgründungsbericht bewertet und notariell beurkundet werden. Das Registergericht prüft die Angemessenheit. In der Bilanz wird das gezeichnete Kapital in voller Höhe ausgewiesen; die Sacheinlage erscheint auf der Aktivseite als Vermögensgegenstand.

Welche Konsequenzen drohen bei fehlerhaftem Ausweis des gezeichneten Kapitals?

Ein fehlerhafter Ausweis des gezeichneten Kapitals stellt einen Bilanzierungsfehler dar, der den Jahresabschluss insgesamt fehlerhaft macht. Dies kann zur Nichtfeststellung oder Nichterteilung des Bestätigungsvermerks durch den Wirtschaftsprüfer führen. Bei vorsätzlicher Falschdarstellung drohen zudem strafrechtliche Konsequenzen nach § 331 HGB (unrichtige Darstellung) sowie zivilrechtliche Haftungsrisiken der Geschäftsführung. Bei offenlegungspflichtigen Gesellschaften kann das Bundesamt für Justiz zudem ein Ordnungsgeld gemäß § 335 HGB in Höhe von 500 bis 25.000 Euro festsetzen.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 272 HGB – Eigenkapital, § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 5 GmbHG – Mindeststammkapital, § 7 AktG – Mindestgrundkapital. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
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Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
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Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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