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Stammkapital25.000 €
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Datum

Lesedauer

12–18 Minuten

OnlineBilanzBlogGewerbesteuererklärung Stuttgart

Gewerbesteuererklärung Stuttgart 2026 – Fristen & Hebesatz

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Gewerbetreibende und Kapitalgesellschaften mit Sitz oder Betriebsstätte in Stuttgart müssen jährlich eine Gewerbesteuererklärung beim Finanzamt abgeben. Dieser Artikel erläutert, wer abgabepflichtig ist, welche Fristen für 2026 gelten, wie hoch der Gewerbesteuerhebesatz in Stuttgart liegt und wie die Erklärung korrekt erstellt und eingereicht wird. Ähnliche Regelungen gelten auch für andere Großstädte wie die Gewerbesteuererklärung Köln, wobei sich die Hebesätze regional unterscheiden. Zudem zeigen wir, wie Jahresabschluss und Gewerbesteuererklärung zusammenhängen und wann steuerliche Beratung sinnvoll ist.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

In Stuttgart müssen alle Gewerbetreibenden und Kapitalgesellschaften eine Gewerbesteuererklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen. Die Frist endet grundsätzlich am 31. Juli des Folgejahres, mit steuerlichem Berater am 28. Februar des übernächsten Jahres. Der Gewerbesteuerhebesatz in Stuttgart beträgt 420 %, und die Erklärung erfolgt ausschließlich elektronisch über ELSTER.

Wer muss in Stuttgart eine Gewerbesteuererklärung abgeben?

Die Pflicht zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung ergibt sich unmittelbar aus § 14 Abs. 1 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG). Jedes Unternehmen, das einen Gewerbebetrieb im Sinne des Einkommensteuergesetzes unterhält, ist zur Erklärung gegenüber der zuständigen Gemeinde verpflichtet – unabhängig davon, ob tatsächlich Gewerbesteuer anfällt. In Stuttgart ist das Finanzamt Stuttgart I als zuständige Behörde für die Erhebung der Gewerbesteuer verantwortlich, wobei die Stadt Stuttgart als Hebeberechtigte den kommunalen Hebesatz festlegt.

Betroffene Rechtsformen und Unternehmen

  • GmbH und UG (haftungsbeschränkt): Kapitalgesellschaften sind stets gewerbesteuerpflichtig, selbst wenn sie freiberufliche Tätigkeiten ausüben.
  • Personengesellschaften (OHG, KG, GbR): Sofern sie einen Gewerbebetrieb führen und der Gewerbeertrag den Freibetrag von 24.500 Euro übersteigt.
  • Einzelunternehmen: Gewerbetreibende Einzelkaufleute sind ebenfalls erklärungspflichtig, sobald der Freibetrag überschritten wird.
  • Betriebsstätten in Stuttgart: Auch wenn der Hauptsitz außerhalb liegt, löst eine Betriebsstätte in Stuttgart eine eigenständige Erklärungspflicht aus.

Hinweis

Für Kapitalgesellschaften mit Sitz in Stuttgart besteht die Erklärungspflicht in jedem Fall – unabhängig von der Höhe des Gewerbeertrags. Der Freibetrag von 24.500 Euro gilt nur für Personenunternehmen und mindert lediglich die Steuerschuld, nicht aber die Erklärungspflicht selbst.

Wer unsicher ist, ob eine Erklärungspflicht besteht, sollte frühzeitig steuerlichen Rat einholen. Die Nichtabgabe kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und führt regelmäßig zu Schätzungen durch das Finanzamt, die in der Regel nachteilig ausfallen.

Welche Fristen gelten für die Gewerbesteuererklärung 2026 in Stuttgart?

Für Wirtschaftsjahre, die im Jahr 2025 enden (Bilanzstichtag in der Regel 31.12.2025), gelten die allgemeinen Abgabefristen für Steuererklärungen gemäß § 149 Abs. 2 Abgabenordnung (AO). Die Gewerbesteuererklärung ist grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres einzureichen – für das Wirtschaftsjahr 2025 also bis zum 31. Juli 2026.

Verlängerte Fristen bei steuerlicher Beratung

Wird die Erklärung durch einen Steuerberater, Steuerbevollmächtigten oder eine Rechtsanwalts-, Wirtschaftsprüfungs- oder Buchführungskanzlei erstellt, verlängert sich die Frist gemäß § 149 Abs. 3 AO automatisch bis zum 28. Februar 2027 (bzw. 29. Februar in Schaltjahren). Diese Fristverlängerung gilt ohne gesonderten Antrag, sofern der Mandant durch einen Berater vertreten wird.

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  • Frist gilt für Selbstersteller
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Achtung

Verspätete Abgabe führt regelmäßig zu Verspätungszuschlägen gemäß § 152 AO. Das Finanzamt kann je angefangenen Monat 0,25 % der festgesetzten Steuer, mindestens jedoch 25 Euro pro Monat, festsetzen. Bei wiederholter Säumigkeit drohen zudem Zwangsgelder.

Die Einhaltung der Fristen ist nicht nur aus finanziellen, sondern auch aus organisatorischen Gründen essenziell. Viele Steuerberater nehmen in der Hochphase vor Fristende keine neuen Mandate mehr an. Wer einen Jahresabschluss samt Gewerbesteuererklärung durch einen Steuerberater digital und zu transparenten Festpreisen erstellen lassen möchte, findet auf OnlineBilanz.de eine passende Lösung ohne lange Wartezeiten.

Wie hoch ist der Gewerbesteuerhebesatz in Stuttgart?

Die Höhe der tatsächlich zu zahlenden Gewerbesteuer hängt maßgeblich vom kommunalen Hebesatz ab, den jede Gemeinde eigenständig festlegt. In Stuttgart beträgt der Gewerbesteuerhebesatz im Jahr 2026 420 %. Dieser Wert liegt über dem Bundesdurchschnitt und spiegelt die Stellung Stuttgarts als wirtschaftsstarker Standort wider.

Berechnung der Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer wird in drei Schritten ermittelt: Zunächst wird der Gewerbeertrag nach § 7 GewStG aus dem steuerlichen Gewinn ermittelt, dann durch Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) und Kürzungen (§ 9 GewStG) angepasst. Der so ermittelte Gewerbeertrag wird auf volle 100 Euro abgerundet. Anschließend wird die Steuermesszahl von 3,5 % angewendet (§ 11 Abs. 2 GewStG), woraus sich der Steuermessbetrag ergibt. Dieser wird abschließend mit dem Hebesatz der Gemeinde – in Stuttgart also 420 % – multipliziert.

Berechnungsschritt Beispiel (100.000 € Gewerbeertrag)
Gewerbeertrag (nach Hinzurechnungen/Kürzungen) 100.000 €
Steuermesszahl (3,5 %) 3.500 €
Hebesatz Stuttgart (420 %) × 4,2
Gewerbesteuer gesamt 14.700 €

„Viele Mandanten unterschätzen die Auswirkungen des Hebesatzes. In Stuttgart führt der Hebesatz von 420 % dazu, dass die effektive Gewerbesteuerbelastung bei rund 14,7 % des Gewerbeertrags liegt – deutlich höher als in umliegenden Gemeinden mit niedrigeren Hebesätzen. Eine vorausschauende Steuerplanung kann hier erhebliche Optimierungspotenziale erschließen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Für Personengesellschaften und Einzelunternehmen ist der Freibetrag von 24.500 Euro zu berücksichtigen, der vor Anwendung der Steuermesszahl abgezogen wird. Kapitalgesellschaften haben keinen Anspruch auf diesen Freibetrag.

Was gehört in die Gewerbesteuererklärung?

Die Gewerbesteuererklärung folgt einem bundeseinheitlichen Formular (GewSt 1 A), das vom Bundesfinanzministerium vorgegeben wird. Sie baut auf dem Jahresabschluss und der Körperschaftsteuererklärung (bei Kapitalgesellschaften) bzw. der Einkommensteuererklärung (bei Personenunternehmen) auf und ermittelt den Gewerbeertrag durch spezifische Anpassungen.

Zentrale Bestandteile der Erklärung

  1. Gewerbeertrag als Ausgangsgröße: Bei Kapitalgesellschaften wird der Gewinn aus der Körperschaftsteuererklärung übernommen, bei Personengesellschaften der Gewinn aus der Einkommensteuererklärung bzw. der gesonderten Feststellung.
  2. Hinzurechnungen nach § 8 GewStG: Bestimmte Aufwendungen werden dem Gewinn wieder hinzugerechnet, insbesondere Finanzierungsanteile bei Mieten, Pachten, Lizenzen und Schuldzinsen – allerdings nur soweit sie einen Freibetrag von 200.000 Euro übersteigen (25 % des übersteigenden Betrags).
  3. Kürzungen nach § 9 GewStG: Hierzu zählen u. a. Gewinnanteile aus Beteiligungen an Personengesellschaften, Erträge aus Grundbesitz und der Freibetrag von 24.500 Euro bei Personenunternehmen.
  4. Verlustverrechnung: Gewerbeverluste aus Vorjahren können vorgetragen und verrechnet werden, wobei ein jährlicher Mindestgewinn von 1 Mio. Euro steuerfrei bleibt (§ 10a GewStG).
  5. Zerlegung bei mehreren Betriebsstätten: Ist das Unternehmen in mehreren Gemeinden tätig, muss eine Zerlegungserklärung (GewSt 3) eingereicht werden.

Hinweis

Die Hinzurechnungen nach § 8 GewStG wurden durch das Unternehmensteuerreformgesetz stark eingeschränkt. Durch den Freibetrag von 200.000 Euro profitieren insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen, da Finanzierungsaufwendungen bis zu dieser Grenze nicht mehr hinzugerechnet werden.

Die korrekte Ermittlung von Hinzurechnungen und Kürzungen ist komplex und erfordert fundierte steuerrechtliche Kenntnisse. Fehler führen regelmäßig zu Rückfragen oder Anpassungen durch das Finanzamt. Wer diese Arbeit outsourcen möchte, kann auf OnlineBilanz.de einen digitalen Steuerberater beauftragen, der die Gewerbesteuererklärung fachlich korrekt und fristgerecht erstellt.

Welche Fehler sollten bei der Gewerbesteuererklärung vermieden werden?

Selbst erfahrene Buchhalter begehen bei der Gewerbesteuererklärung regelmäßig Fehler, die zu Nachforderungen, Rückfragen oder im schlimmsten Fall zu Schätzungen durch das Finanzamt führen. Die häufigsten Probleme lassen sich jedoch mit strukturierter Vorbereitung und fachlicher Expertise vermeiden.

Typische Fehlerquellen in der Praxis

  • Hinzurechnungen falsch berechnet: Insbesondere bei Mieten und Pachten wird häufig vergessen, den Freibetrag von 200.000 Euro zu berücksichtigen oder die 25-%-Regelung falsch angewendet.
  • Verlustvorträge nicht korrekt übernommen: Gewerbeverluste aus Vorjahren müssen manuell aus den Bescheiden übernommen und in der aktuellen Erklärung verrechnet werden – ein häufig übersehener Schritt.
  • Zerlegung bei mehreren Standorten vergessen: Betreibt das Unternehmen Betriebsstätten in verschiedenen Gemeinden, ist zwingend eine Zerlegungserklärung erforderlich.
  • Freibetrag bei Kapitalgesellschaften fälschlicherweise angesetzt: Der Freibetrag von 24.500 Euro steht nur Personenunternehmen zu – bei GmbHs führt dies zu Rückfragen.
  • Fristen versäumt: Insbesondere bei Selbsterstellern wird die Frist zum 31. Juli häufig übersehen.
  • Unvollständige Anlagen: Fehlen notwendige Anlagen wie die E-Bilanz oder die Körperschaftsteuererklärung, wird die Erklärung nicht bearbeitet.

„Wir erleben regelmäßig, dass Mandanten mit selbst erstellten Erklärungen zu uns kommen, nachdem das Finanzamt Rückfragen gestellt oder geschätzt hat. Besonders kritisch sind Hinzurechnungen bei geleasten Anlagen oder fremdfinanzierten Immobilien. Hier lohnt sich eine professionelle Prüfung durch einen Steuerberater von Anfang an.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Achtung

Fehlerhafte Erklärungen können nicht nur zu Nachzahlungen führen, sondern auch Verspätungszuschläge und im Extremfall den Verdacht einer Steuerhinterziehung auslösen. Die Finanzverwaltung prüft Gewerbesteuererklärungen zunehmend automatisiert – Unstimmigkeiten fallen schnell auf.

Wie hängen Gewerbesteuererklärung und Jahresabschluss zusammen?

Die Gewerbesteuererklärung ist nicht losgelöst vom Jahresabschluss zu betrachten, sondern baut unmittelbar auf ihm auf. Für Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) bildet der handelsrechtliche Jahresabschluss gemäß § 242 HGB die Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung. Der handelsrechtliche Gewinn wird durch außerbilanzielle Korrekturen (§ 60 Abs. 2 EStDV, § 8 Abs. 1 KStG) in den steuerlichen Gewinn überführt, der wiederum Ausgangspunkt für die Gewerbesteuer ist.

Die Wertekette vom Jahresabschluss zur Gewerbesteuer

Schritt Rechtsgrundlage Ergebnis
Handelsrechtlicher Jahresabschluss §§ 242 ff. HGB Handelsrechtlicher Gewinn
Steuerliche Korrekturen und Anpassungen § 60 EStDV, § 8 KStG Zu versteuerndes Einkommen
Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen/Kürzungen §§ 8, 9 GewStG Gewerbeertrag
Anwendung Steuermesszahl und Hebesatz § 11 GewStG, kommunaler Hebesatz Gewerbesteuerschuld

Für GmbHs besteht nach § 325 HGB die Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses im Unternehmensregister – und zwar innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag. Wer den Stichtag 31.12.2025 hat, muss also bis spätestens 31.12.2026 offenlegen. Seit dem DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie, in Kraft seit 01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger.

11 Mon.

Feststellungsfrist kleine GmbH (§ 42a GmbHG)

12 Mon.

Offenlegungsfrist (§ 325 HGB)

420 %

Hebesatz Stuttgart

Hinweis

Die Einhaltung der Feststellungsfrist (11 Monate bei kleinen GmbHs, 8 Monate bei mittelgroßen und großen nach § 42a GmbHG) und der Offenlegungsfrist (12 Monate nach § 325 HGB) ist unerlässlich. Verstöße können mit Ordnungsgeldern von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB sanktioniert werden.

In der Praxis empfiehlt sich ein abgestimmtes Vorgehen: Jahresabschluss, Körperschaftsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung sollten aus einer Hand und zeitnah erstellt werden, um Konsistenz und Fristwahrung zu gewährleisten. OnlineBilanz.de bietet GmbH-Geschäftsführern genau diese Komplettlösung: Jahresabschluss, Steuererklärungen und Offenlegung – digital koordiniert, durch zugelassene Steuerberater erstellt und zu transparenten Festpreisen.

Sollte die Gewerbesteuererklärung durch einen Steuerberater erstellt werden?

Grundsätzlich ist jedes Unternehmen berechtigt, die Gewerbesteuererklärung selbst zu erstellen – eine gesetzliche Beratungspflicht besteht nicht. Die Frage, ob eine Beauftragung eines Steuerberaters sinnvoll ist, hängt von der Komplexität des Sachverhalts, der eigenen steuerlichen Expertise und der verfügbaren Zeit ab.

Vorteile der Steuerberater-Beauftragung

Fachliche Sicherheit

  • Korrekte Anwendung von Hinzurechnungen und Kürzungen
  • Optimierung der Steuerlast im gesetzlichen Rahmen
  • Minimierung von Risiken bei Betriebsprüfungen

Zeitersparnis und Haftung

  • Automatische Fristverlängerung bis 28.02.2027
  • Berufshaftpflichtversicherung deckt Fehler ab
  • Geschäftsführer kann sich auf operative Aufgaben konzentrieren

Insbesondere bei Kapitalgesellschaften mit komplexen Beteiligungsstrukturen, mehreren Betriebsstätten oder umfangreichen Finanzierungsaufwendungen ist die Beauftragung eines Steuerberaters wirtschaftlich sinnvoll. Die Kosten für die Steuerberatung sind als Betriebsausgaben abzugsfähig und amortisieren sich häufig durch Steueroptimierungen.

Wann lohnt sich die Selbsterstellung?

Kleinere Einzelunternehmen oder einfache GmbHs ohne Hinzurechnungstatbestände können die Erklärung grundsätzlich selbst erstellen, sofern fundierte steuerrechtliche Kenntnisse vorhanden sind. Allerdings entfällt dann die automatische Fristverlängerung, und das Haftungsrisiko liegt vollständig beim Unternehmen.

„Viele Geschäftsführer unterschätzen den Zeitaufwand für eine korrekte Gewerbesteuererklärung. Wer nicht regelmäßig mit Steuerrecht arbeitet, investiert schnell mehrere Tage – und ist dennoch unsicher, ob alles korrekt ist. Eine professionelle Erstellung durch einen Steuerberater schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch Freiraum für das Kerngeschäft.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Für GmbH-Geschäftsführer in Stuttgart bietet OnlineBilanz.de eine moderne Alternative: Steuerberater-Qualität mit digitaler Koordination und transparenten Festpreisen. Der gesamte Prozess – von der Belegübermittlung über die Erstellung bis zur elektronischen Einreichung – erfolgt online, ohne Wartezeiten und ohne versteckte Kosten.

Wie wird die Gewerbesteuererklärung in Stuttgart eingereicht?

Seit 2011 besteht für Unternehmen grundsätzlich die Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Gewerbesteuererklärung über das ELSTER-Portal (Elektronische Steuererklärung) der Finanzverwaltung. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 5a EStG i. V. m. § 25 Abs. 4 EStG und gilt für alle bilanzierenden Unternehmen sowie für Gewinnermittler nach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmenüberschussrechnung), sofern der Gewinn einen bestimmten Schwellenwert überschreitet.

Technische Anforderungen und Zugangswege

  • ELSTER-Zertifikat: Für die erstmalige Nutzung ist eine Registrierung unter www.elster.de erforderlich. Nach der Registrierung wird ein Zertifikat per Post zugestellt, was mehrere Tage dauern kann.
  • Authentifizierte Übermittlung: Die Erklärung muss mit einem qualifizierten elektronischen Zertifikat oder mittels ELSTER-Basis/ELSTER-Spezial übermittelt werden.
  • E-Bilanz: Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich zur Gewerbesteuererklärung eine E-Bilanz nach § 5b EStG einreichen – ein strukturierter Datensatz im XBRL-Format.
  • Zuständigkeit: Für Stuttgarter Unternehmen ist das Finanzamt Stuttgart I zuständig (Steuernummer beginnt in der Regel mit 99).

Hinweis

Die E-Bilanz ist seit 2012 für alle bilanzierenden Unternehmen verpflichtend und muss in einem standardisierten digitalen Format (XBRL) übermittelt werden. Sie ist integrativer Bestandteil der Steuererklärung und nicht optional.

Die elektronische Einreichung mag auf den ersten Blick komplex erscheinen, bietet jedoch erhebliche Vorteile: schnellere Bearbeitung, automatische Plausibilitätsprüfungen und digitale Nachvollziehbarkeit. Steuerberater verfügen in der Regel über professionelle ELSTER-Schnittstellen und erledigen die Übermittlung im Rahmen ihres Mandats.

Papierform noch möglich?

In Ausnahmefällen – etwa bei nachweislicher Härte oder fehlender technischer Ausstattung – kann auf Antrag eine Befreiung von der elektronischen Übermittlungspflicht erteilt werden (§ 150 Abs. 8 AO). Diese wird jedoch nur restriktiv gewährt und ist für Kapitalgesellschaften praktisch nicht relevant.

Achtung

Eine nicht fristgerecht elektronisch eingereichte Gewerbesteuererklärung gilt als nicht eingereicht. Das Finanzamt kann in diesem Fall ein Zwangsgeld festsetzen oder die Besteuerungsgrundlagen schätzen – beides führt regelmäßig zu wirtschaftlichen Nachteilen.

Wer die technische und fachliche Komplexität vermeiden möchte, profitiert von der digitalen Steuerberater-Lösung auf OnlineBilanz.de: Alle Erklärungen – einschließlich E-Bilanz und Gewerbesteuererklärung – werden durch zugelassene Steuerberater erstellt und elektronisch eingereicht.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als Kleinunternehmer von der Gewerbesteuer befreit werden?

Ja, gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Liegt der Gewerbeertrag darunter, fällt keine Gewerbesteuer an. Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH) profitieren von diesem Freibetrag nicht.

Was passiert, wenn ich die Gewerbesteuererklärung zu spät abgebe?

Bei verspäteter Abgabe kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag nach § 152 AO festsetzen, in der Regel 0,25 % der festgesetzten Steuer pro angefangenem Monat, mindestens jedoch 25 Euro pro Monat. Zudem können Säumniszuschläge und Zwangsgelder drohen.

Muss ich auch bei Verlust eine Gewerbesteuererklärung abgeben?

Ja, die Abgabepflicht besteht unabhängig davon, ob ein Gewinn oder Verlust erzielt wurde. Das Finanzamt muss den Gewerbesteuermessbetrag feststellen, auch wenn dieser null oder negativ ist. Verlustvorträge können so für zukünftige Jahre geltend gemacht werden.

Wo kann ich als Stuttgarter Unternehmen die Gewerbesteuererklärung einreichen?

Die Gewerbesteuererklärung wird beim zuständigen Betriebsfinanzamt eingereicht – für Stuttgarter Unternehmen in der Regel beim Finanzamt Stuttgart I, II, III oder IV, abhängig vom Unternehmenssitz. Die Einreichung erfolgt ausschließlich elektronisch über ELSTER.

Gibt es Sonderregelungen für Freiberufler bei der Gewerbesteuer?

Freiberufler im Sinne des § 18 EStG (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Journalisten) sind grundsätzlich nicht gewerbesteuerpflichtig und müssen keine Gewerbesteuererklärung abgeben. Voraussetzung ist eine klare Abgrenzung zur gewerblichen Tätigkeit.

Kann die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet werden?

Ja, nach § 35 EStG wird die Gewerbesteuer bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet. Der Anrechnungsfaktor beträgt das 4-fache des Gewerbesteuermessbetrags, maximal jedoch die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer. Für Kapitalgesellschaften gilt diese Anrechnung nicht.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Gewerbesteuergesetz (GewStG), Abgabenordnung (AO), Einkommensteuergesetz (EStG), Stadt Stuttgart – Steuern und Abgaben. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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Ben
Ben
KI-Steuerberater