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Datum

Lesedauer

14–21 Minuten

OnlineBilanzBlogExistenzgründung Steuerberater

Existenzgründung Steuerberater 2026: Pflichten & Tipps

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Wer ein Unternehmen gründet, muss von Beginn an zahlreiche steuerliche und handelsrechtliche Pflichten beachten. Ein Steuerberater unterstützt Existenzgründer bei Rechtsformwahl, Buchführung, Umsatzsteuer, Jahresabschluss und Förderungen – und sorgt für Rechtssicherheit von Anfang an. Auch für Gründer mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bietet professionelle Beratung wichtige Vorteile bei der steuerlichen Optimierung. Dieser Leitfaden zeigt, was Gründer 2026 wissen müssen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Existenzgründer profitieren von einem Steuerberater bereits vor der Gründung: Er berät zur steuerlich optimalen Rechtsform, richtet die Buchführung ein, klärt Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug und übernimmt den Jahresabschluss samt Offenlegung. So vermeiden Gründer teure Fehler und können sich auf ihr Geschäft konzentrieren.

Warum benötigen Existenzgründer einen Steuerberater?

Die Existenzgründung stellt Unternehmer vor vielfältige steuerliche und rechtliche Herausforderungen. Bereits bei der Wahl der Rechtsform – ob GmbH, UG (haftungsbeschränkt), Einzelunternehmen oder GbR – entstehen unterschiedliche Steuer- und Buchführungspflichten. Ein Steuerberater unterstützt nicht nur bei der optimalen Gestaltung der steuerlichen Rahmenbedingungen, sondern auch bei der laufenden Erfüllung gesetzlicher Pflichten nach HGB, AO und GmbHG. Dabei sollten Gründer auch die Kosten für steuerliche Beratung in ihre Finanzplanung einbeziehen.

Zentrale Aufgaben des Steuerberaters in der Gründungsphase

  • Beratung zur steueroptimalen Rechtsformwahl unter Berücksichtigung von Haftung, Besteuerung und Sozialversicherung
  • Unterstützung bei der Erstellung des Businessplans mit realistischer Finanzplanung und Liquiditätsvorschau
  • Anmeldung beim Finanzamt, Beantragung der Steuernummer und USt-IdNr. nach § 138 AO
  • Einrichtung einer ordnungsgemäßen Buchführung nach § 238 HGB (bei Kaufleuten) oder EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG
  • Beratung zu Fördermitteln, Investitionsabzugsbeträgen (§ 7g EStG) und steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten
  • Erstellung der ersten Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnbuchhaltung bei Mitarbeitern

Hinweis

Bereits in der Gründungsphase getroffene steuerliche Weichenstellungen wirken sich oft über Jahre aus. Eine frühzeitige Einbindung des Steuerberaters vermeidet kostspielige Korrekturen und optimiert die Steuerlast von Beginn an.

„Viele Gründer unterschätzen den administrativen Aufwand der laufenden Steuer- und Buchführungspflichten. Ein Steuerberater übernimmt nicht nur die fachliche Erstellung, sondern auch die fristgerechte Einreichung aller Unterlagen – das schafft Freiraum für das operative Geschäft.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Rechtsformwahl: Welche steuerlichen Unterschiede bestehen?

Die Wahl der Rechtsform ist eine der wichtigsten Entscheidungen bei der Existenzgründung. Sie bestimmt die Haftung, die Kapitalausstattung und vor allem die steuerliche Behandlung des Unternehmens. Während Personengesellschaften und Einzelunternehmen der Einkommensteuer unterliegen, werden Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG mit Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer belastet.

Steuerliche Belastung nach Rechtsform

Rechtsform Einkommensteuer / KSt Gewerbesteuer Besonderheiten
Einzelunternehmen ESt progressiv bis 45% Ja (Freibetrag 24.500 €) Transparenzprinzip, Verlustverrechnung mit privatem Einkommen
GbR / OHG ESt progressiv je Gesellschafter Ja (Freibetrag 24.500 €) Gewinnverteilung nach Gesellschaftsvertrag
GmbH KSt 15% + SolZ 5,5% Ja (durchschnittlich ~14%) Trennungsprinzip, Ausschüttungen unterliegen Abgeltungsteuer (25%)
UG (haftungsbeschränkt) KSt 15% + SolZ 5,5% Ja (durchschnittlich ~14%) Rücklagenpflicht nach § 5a GmbHG (25% des Jahresüberschusses)

Ein Steuerberater berechnet die individuelle Steuerbelastung unter Berücksichtigung der geplanten Gewinne, Entnahmewünsche und langfristigen Unternehmensziele. Gerade bei der GmbH ist die Kombination aus Geschäftsführergehalt (als Betriebsausgabe abzugsfähig nach § 4 Abs. 4 EStG) und Gewinnausschüttung steuerlich zu optimieren.

Achtung

Die Umwandlung einer Rechtsform nach Gründung (z. B. von Einzelunternehmen in GmbH) löst einen fiktiven Verkauf aller Wirtschaftsgüter aus und kann erhebliche Steuern nach § 16 EStG oder § 20 UmwStG auslösen. Eine durchdachte Rechtsformwahl zu Beginn spart spätere Umwandlungskosten.

Welche Buchführungspflichten gelten für Existenzgründer?

Die Buchführungspflicht ergibt sich aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO). Während Kaufleute nach § 238 HGB grundsätzlich zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, können Kleingewerbetreibende und Freiberufler eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG erstellen. Die Schwellenwerte nach § 241a HGB definieren Erleichterungen für Einzelkaufleute.

Buchführungspflicht nach Unternehmensform

Doppelte Buchführung (§ 238 HGB)

  • Alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) unabhängig von Umsatz und Gewinn
  • Einzelkaufleute und Personengesellschaften mit Umsatz > 800.000 € oder Gewinn > 80.000 € (§ 141 AO)
  • Eintragung im Handelsregister löst Buchführungspflicht aus
  • Jahresabschluss mit Bilanz und GuV nach § 242 HGB erforderlich

Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG)

  • Freiberufler nach § 18 EStG (Ärzte, Steuerberater, Architekten etc.)
  • Kleingewerbetreibende unterhalb der Schwellenwerte des § 141 AO
  • Keine Pflicht zur Bilanzierung, sondern Zufluss-Abfluss-Prinzip
  • Vereinfachte Gewinnermittlung durch Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben

Für GmbH-Gründer bedeutet dies: Ab dem ersten Geschäftsjahr besteht die Pflicht zur doppelten Buchführung und zur Erstellung eines Jahresabschlusses nach § 242 Abs. 3 HGB. Dieser muss innerhalb der Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG erstellt werden – für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB sind das 11 Monate nach Bilanzstichtag. Ein Steuerberater stellt sicher, dass alle Fristen eingehalten und die Bilanz ordnungsgemäß aufgestellt wird.

„Die Buchführung ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch das zentrale Steuerungsinstrument für jedes Unternehmen. Wer von Anfang an sauber bucht, behält den Überblick über Liquidität, Rentabilität und steuerliche Belastung – und vermeidet böse Überraschungen bei Betriebsprüfungen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug: Was müssen Gründer beachten?

Die Umsatzsteuer ist für Existenzgründer oft die erste steuerliche Hürde. Nach § 14 UStG müssen Unternehmer ordnungsgemäße Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer ausstellen. Gleichzeitig kann die gezahlte Vorsteuer nach § 15 UStG vom Finanzamt zurückgefordert werden – ein wichtiger Liquiditätsvorteil gerade in der Gründungsphase mit hohen Investitionen.

Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG

Gründer mit einem voraussichtlichen Jahresumsatz unter 25.000 € können die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 1 UStG nutzen. Sie müssen dann keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen, können im Gegenzug aber auch keine Vorsteuer geltend machen. Die Regelung ist freiwillig – wer auf sie verzichtet (§ 19 Abs. 2 UStG), ist fünf Jahre an die reguläre Besteuerung gebunden.

Hinweis

Für B2B-Geschäftsmodelle ist der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung meist sinnvoll: Geschäftskunden können die ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen, sodass für sie keine Mehrkosten entstehen. Gleichzeitig profitiert der Gründer vom Vorsteuerabzug auf Investitionen.

Umsatzsteuer-Voranmeldung und Dauerfristverlängerung

  • Monatliche Voranmeldung: Im Gründungsjahr und im Folgejahr besteht nach § 18 Abs. 2 Satz 3 UStG grundsätzlich monatliche Abgabepflicht
  • Quartalsweise Voranmeldung: Ab dem dritten Jahr bei einer Umsatzsteuer-Zahllast unter 7.500 € im Vorjahr (§ 18 Abs. 2 Satz 2 UStG)
  • Dauerfristverlängerung: Verlängert die Abgabefrist um einen Monat (Antrag beim Finanzamt), erfordert aber eine Sondervorauszahlung von 1/11 der Vorjahres-Zahllast
  • Jahreserklärung: Bis zum 31. Juli des Folgejahres (bei StB-Mandant automatisch verlängert bis Ende Februar des übernächsten Jahres nach § 149 Abs. 3 AO)

Ein Steuerberater übernimmt die fristgerechte Erstellung und elektronische Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen über ELSTER. Gerade in der Gründungsphase mit volatilen Umsätzen und hohen Investitionen sorgt dies für Sicherheit und vermeidet Verspätungszuschläge nach § 152 AO oder Säumniszuschläge nach § 240 AO.

Jahresabschluss und Offenlegung: Pflichten für GmbH-Gründer

Jede GmbH – auch in der Gründungsphase – muss nach § 242 Abs. 3 HGB einen Jahresabschluss bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung aufstellen. Dieser ist von den Gesellschaftern nach § 42a GmbHG festzustellen und anschließend nach § 325 HGB im elektronischen Unternehmensregister offenzulegen. Seit der Reform durch das DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister, nicht mehr über den Bundesanzeiger.

Fristen für Aufstellung, Feststellung und Offenlegung

Größenklasse Feststellungsfrist (§ 42a GmbHG) Offenlegungsfrist (§ 325 HGB) Offenlegungsumfang
Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a HGB) 11 Monate 12 Monate Bilanz (ggf. verkürzt nach § 326 Abs. 1 HGB)
Kleine Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 1 HGB) 11 Monate 12 Monate Bilanz + Anhang (GuV freiwillig)
Mittelgroße Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 2 HGB) 8 Monate 12 Monate Bilanz + GuV + Anhang + Lagebericht
Große Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 3 HGB) 8 Monate 12 Monate Bilanz + GuV + Anhang + Lagebericht + Bestätigungsvermerk

Für das Bilanzjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) bedeutet dies: Eine kleine GmbH muss den Jahresabschluss bis zum 30.11.2026 feststellen und bis zum 31.12.2026 im Unternehmensregister offenlegen. Bei Verstoß gegen die Offenlegungspflicht droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB mit Geldbußen zwischen 500 € und 25.000 €.

Achtung

Das Bundesamt für Justiz prüft systematisch die Einhaltung der Offenlegungspflicht und leitet bei Verstößen ein Ordnungsgeldverfahren ein. Auch bei Verlusten oder aus Wettbewerbsgründen besteht keine Ausnahme von der Offenlegungspflicht – nur der Umfang variiert nach Größenklasse.

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Die Offenlegung im Unternehmensregister kann direkt über die Plattform beauftragt werden.

Lohnbuchhaltung: Was gilt bei der Einstellung von Mitarbeitern?

Sobald ein Existenzgründer Mitarbeiter einstellt, wird er zum Arbeitgeber mit umfangreichen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten. Die Lohnbuchhaltung umfasst die Berechnung von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer nach § 38 Abs. 3 EStG sowie die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) nach § 28e SGB IV.

Zentrale Arbeitgeberpflichten

  • Anmeldung als Arbeitgeber bei der zuständigen Krankenkasse (§ 28h SGB IV) – diese übernimmt die Einzugsstelle für alle Sozialversicherungsbeiträge
  • Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung) innerhalb einer Woche nach Arbeitsaufnahme
  • Meldung jedes Mitarbeiters bei der Sozialversicherung vor Arbeitsantritt (§ 28a SGB IV)
  • Monatliche Berechnung und Abführung der Lohnsteuer an das Finanzamt (§ 41a EStG)
  • Erstellung von Lohnabrechnungen und Aufbewahrung für sechs Jahre nach § 147 Abs. 3 AO
  • Jährliche Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen an das Finanzamt und die Mitarbeiter (§ 41b EStG)
  • Jahresmeldungen an die Sozialversicherung bis 15. Februar des Folgejahres

Die Lohnbuchhaltung ist fehleranfällig und wird regelmäßig durch Lohnsteuer-Außenprüfungen (§ 42f EStG) und Betriebsprüfungen der Rentenversicherung (§ 28p SGB IV) kontrolliert. Fehler bei der Sozialversicherung – etwa falsche Statusbeurteilung von freien Mitarbeitern – können zu Nachforderungen über mehrere Jahre führen.

„Die Lohnbuchhaltung ist eine der komplexesten und haftungsträchtigsten Aufgaben für Arbeitgeber. Fehler bei der Berechnung oder verspätete Abgaben führen zu Nachzahlungen und Säumniszuschlägen. Ein Steuerberater übernimmt die vollständige Abwicklung und haftet für die Richtigkeit.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Hinweis

Viele Steuerberater bieten neben der Finanzbuchhaltung auch die Lohnbuchhaltung als Komplettpaket an. Dies spart Zeit, vermeidet Fehler und stellt sicher, dass alle Fristen eingehalten werden – gerade für Gründer ohne eigene Personalabteilung eine sinnvolle Investition.

Welche steuerlichen Förderungen können Existenzgründer nutzen?

Der Gesetzgeber bietet Existenzgründern verschiedene steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten und Förderungen, um die Liquidität in der Startphase zu verbessern. Ein Steuerberater identifiziert die passenden Instrumente und setzt sie rechtskonform um.

Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) erlaubt es, bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten bereits vor der Investition gewinnmindernd abzuziehen – eine erhebliche Steuerstundung. Voraussetzung ist, dass das bewegliche Wirtschaftsgut innerhalb von drei Jahren angeschafft oder hergestellt und anschließend fast ausschließlich betrieblich genutzt wird. Die Betriebsgröße darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten (Betriebsvermögen < 235.000 € nach § 7g Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c EStG).

Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 EStG

Zusätzlich zur regulären AfA können Existenzgründer im Jahr der Anschaffung und in den folgenden vier Jahren Sonderabschreibungen von insgesamt bis zu 20 % der Anschaffungskosten geltend machen. Dies beschleunigt den steuerlichen Abzug und verbessert die Liquidität in den ersten Jahren.

Verlustvortrag und Verlustrücktrag

Verluste in den ersten Geschäftsjahren sind bei Existenzgründern üblich. Nach § 10d EStG können Verluste mit Gewinnen des Vorjahres verrechnet werden (Verlustrücktrag bis 10 Mio. €) oder unbegrenzt in künftige Jahre vorgetragen werden (Verlustvortrag). Bei Kapitalgesellschaften gelten allerdings Beschränkungen durch die Mindestbesteuerung nach § 10d Abs. 2 EStG.

Degressive AfA (befristet)

In bestimmten Förderperioden (z. B. 2020/2021 coronabedingt) erlaubt der Gesetzgeber eine degressive Abschreibung nach § 7 Abs. 2 EStG. Stand 2026 gilt wieder nur die lineare AfA – künftige Gesetzesänderungen sollten beachtet werden.

Gewerbesteuer-Freibetrag

Einzelunternehmen und Personengesellschaften profitieren von einem Freibetrag von 24.500 € nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG. Erst Gewinne darüber hinaus unterliegen der Gewerbesteuer – für kleine Gründer eine spürbare Entlastung.

Existenzgründerzuschuss und Förderkredite

Neben steuerlichen Vorteilen bieten KfW, Länder und EU diverse Förderprogramme (z. B. ERP-Gründerkredit). Ein Steuerberater koordiniert die steuerlichen Aspekte dieser Förderungen und berät zur optimalen Kombination.

„Die Kombination aus Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibungen und Verlustvortrag kann die Steuerlast in den ersten Jahren erheblich senken. Entscheidend ist die vorausschauende Planung – wer diese Instrumente zu spät nutzt, verschenkt bares Geld.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Was kostet ein Steuerberater für Existenzgründer?

Die Kosten für steuerliche Beratung richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), die Rahmengebühren in Abhängigkeit vom Gegenstandswert definiert. Für Existenzgründer mit noch geringen Umsätzen bewegen sich die Kosten meist im überschaubaren Rahmen – die Investition in professionelle Beratung amortisiert sich durch Steueroptimierung und Fehlervermeidung in der Regel schnell.

Typische Leistungen und Kostenrahmen

Leistung Gebührenrahmen nach StBVV Typische Kosten (Gründer)
Finanzbuchhaltung (monatlich) 2/10 bis 12/10 nach § 33 StBVV 80 – 250 € je nach Belegzahl
Jahresabschluss (kleine GmbH) 10/10 bis 40/10 nach § 35 StBVV 800 – 2.500 € je nach Komplexität
Umsatzsteuer-Voranmeldung 1/10 bis 6/10 nach § 24 StBVV 30 – 100 € monatlich
Lohnbuchhaltung (je Mitarbeiter/Monat) 2/10 bis 12/10 nach § 33 StBVV 15 – 40 € je Mitarbeiter
Steuererklärungen (ESt, KSt, GewSt) 1/10 bis 8/10 nach §§ 24, 25 StBVV 400 – 1.200 € je nach Umfang
Gründungsberatung / Businessplan Zeithonorar oder Pauschale 500 – 2.000 € je nach Aufwand

Viele Steuerberater bieten für Existenzgründer Paketpreise oder reduzierte Einstiegstarife an. Auf OnlineBilanz.de finden GmbH-Gründer transparente Festpreise für Jahresabschluss, Finanzbuchhaltung und Offenlegung – ohne versteckte Kosten und mit digitaler Abwicklung durch zugelassene Steuerberater.

Hinweis

Steuerberaterkosten sind als Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG in voller Höhe abzugsfähig und mindern den steuerpflichtigen Gewinn. Die tatsächliche Belastung ist daher deutlich geringer als die Bruttorechnung.

Digitale Steuerberater-Plattformen als Alternative

Moderne Plattformen wie OnlineBilanz kombinieren die Fachexpertise zugelassener Steuerberater mit digitalen Workflows und transparenten Festpreisen. Gründer laden ihre Belege digital hoch, die Buchhaltung erfolgt durch das Steuerberater-Team, und der fertige Jahresabschluss wird rechtsverbindlich unterzeichnet. Dies spart Zeit, senkt Kosten und bietet die Sicherheit einer vollwertigen Steuerberater-Leistung – ideal für Gründer ohne eigene Buchhaltungsabteilung.

Wie finden Existenzgründer den passenden Steuerberater?

Die Wahl des Steuerberaters ist eine langfristige Entscheidung. Ein guter Steuerberater ist nicht nur Dienstleister, sondern strategischer Partner, der das Unternehmen über Jahre begleitet. Für Existenzgründer sind neben der fachlichen Kompetenz auch Branchenerfahrung, Erreichbarkeit und die Chemie im persönlichen Kontakt entscheidend.

Zentrale Auswahlkriterien

  • Branchenerfahrung: Hat der Steuerberater Erfahrung mit Gründungen in Ihrer Branche? Kennt er die spezifischen steuerlichen Anforderungen (z. B. E-Commerce, Handwerk, Freiberufler)?
  • Digitalisierung: Nutzt die Kanzlei moderne Tools wie DATEV Unternehmen online, digitale Belegerfassung oder Online-Banking-Schnittstellen?
  • Erreichbarkeit: Wie schnell reagiert die Kanzlei auf Anfragen? Gibt es feste Ansprechpartner oder wechselnde Mitarbeiter?
  • Transparente Preisgestaltung: Sind die Kosten klar kalkulierbar oder gibt es häufig unerwartete Zusatzrechnungen?
  • Proaktive Beratung: Informiert der Steuerberater von sich aus über Optimierungsmöglichkeiten, Fristen und Gesetzesänderungen?
  • Mandantenstamm: Betreut die Kanzlei überwiegend Privatpersonen, kleine oder mittelgroße Unternehmen? Passt das Profil zu Ihren Anforderungen?

Ein Erstgespräch gibt Aufschluss über die Arbeitsweise und die Chemie. Viele Steuerberater bieten kostenlose Erstberatungen für Existenzgründer an, um den Beratungsbedarf zu ermitteln und ein individuelles Angebot zu erstellen.

„Die besten Empfehlungen kommen von anderen Gründern oder Unternehmern aus dem eigenen Netzwerk. Auch die Steuerberaterkammer des jeweiligen Bundeslandes bietet eine offizielle Suchfunktion für zugelassene Steuerberater – ein guter Startpunkt für die Recherche.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Regionale Kanzlei oder digitale Plattform?

Regionale Kanzlei

  • Persönlicher Kontakt vor Ort, oft über Jahre gewachsenes Vertrauensverhältnis
  • Kenntnis regionaler Besonderheiten (z. B. Hebesätze, Förderprogramme)
  • Teilweise begrenzte Digitalisierung und weniger flexible Kommunikation
  • Preise nach StBVV, oft individuelle Verhandlung möglich

Digitale Plattform (z. B. OnlineBilanz)

  • Transparente Festpreise, klar definierte Leistungspakete ohne Überraschungen
  • Vollständig digitale Abwicklung mit modernen Tools und Schnittstellen
  • Zugelassene Steuerberater übernehmen fachliche Erstellung und Haftung
  • Ideal für technikaffine Gründer ohne Bedarf an regelmäßigen Vor-Ort-Terminen

Beide Modelle haben ihre Berechtigung. Entscheidend ist, dass die Zusammenarbeit zu den eigenen Anforderungen passt und die steuerlichen Pflichten zuverlässig erfüllt werden. OnlineBilanz verbindet dabei die Vorteile beider Welten: die Fachkompetenz zugelassener Steuerberater mit der Effizienz digitaler Prozesse – ohne Kompromisse bei Qualität oder Haftung.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als Existenzgründer auf einen Steuerberater verzichten?

Rechtlich ist ein Steuerberater nicht zwingend vorgeschrieben. Allerdings sind die steuerlichen und handelsrechtlichen Anforderungen – insbesondere bei Kapitalgesellschaften – so komplex, dass Fehler schnell zu Ordnungsgeldern, Steuernachzahlungen oder Haftungsrisiken führen. Ein Steuerberater sichert die Rechtssicherheit und spart langfristig Kosten.

Ab wann sollte ich als Gründer einen Steuerberater hinzuziehen?

Idealerweise bereits vor der Gründung, spätestens aber vor der Wahl der Rechtsform. Der Steuerberater berät Sie zu steuerlichen Konsequenzen, richtet die Buchhaltung von Anfang an korrekt ein und meldet Ihr Unternehmen beim Finanzamt an. So vermeiden Sie grundlegende Fehler, die später schwer zu korrigieren sind.

Muss ich als Kleinunternehmer einen Jahresabschluss erstellen?

Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG unterliegen nicht zwingend der Bilanzierungspflicht nach § 242 HGB, wenn sie nicht im Handelsregister eingetragen sind und die Schwellenwerte nicht überschreiten. Eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG genügt in der Regel. Eine Beratung durch einen Steuerberater klärt den individuellen Fall.

Welche Fristen gelten für die erste Steuererklärung nach der Gründung?

Die erste Steuererklärung muss bis zum 31. Juli des Folgejahres eingereicht werden. Mit Steuerberater verlängert sich die Frist auf Ende Februar des übernächsten Jahres (§ 149 Abs. 3 AO). Für Umsatzsteuer-Voranmeldungen gelten meist monatliche oder vierteljährliche Fristen – der Steuerberater übernimmt diese fristgerecht.

Kann ich die Kosten für den Steuerberater steuerlich absetzen?

Ja. Die Honorare für den Steuerberater sind als Betriebsausgaben gemäß § 4 Abs. 4 EStG in vollem Umfang abzugsfähig und mindern den steuerlichen Gewinn. Dies gilt für alle laufenden Leistungen (Buchhaltung, Jahresabschluss, Steuererklärungen) sowie für Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Gründung.

Was passiert, wenn ich als GmbH-Gründer den Jahresabschluss nicht offenlege?

Das Bundesamt für Justiz verhängt gemäß § 335 HGB ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro. Die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB besteht für alle GmbHs – unabhängig von der Größenklasse. Die Offenlegung erfolgt ausschließlich beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de), seit DiRUG 01.08.2022 nicht mehr beim Bundesanzeiger.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), Einkommensteuergesetz (EStG), Umsatzsteuergesetz (UStG), GmbH-Gesetz (GmbHG). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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