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Datum

Lesedauer

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OnlineBilanz›Blog›E-Bilanz Preisvergleich

E-Bilanz Preisvergleich 2026: Kosten & Anbieter

Zuletzt aktualisiert: Mai 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die E-Bilanz-Übermittlung ist für buchführungspflichtige Unternehmen seit 2013 verpflichtend. Doch wovon hängen die Kosten der Erstellung ab? Unser E-Bilanz Preisvergleich 2026 zeigt Kostenmodelle von Software-Lösungen und Steuerberatern sowie mögliche Zusatzkosten. Wer darüber hinaus die Kosten für die Bilanzerstellung insgesamt im Blick behalten möchte, findet in unserem separaten Preisvergleich einen umfassenden Überblick über Angebote und Gebühren.

Wie Bilanz und GuV in den XBRL-Datensatz nach § 5b EStG übersetzt und ans Finanzamt übermittelt werden, zeigt der Überblick zur E-Bilanz.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für Kundinnen und Kunden. Er führt das Erstgespräch, betreut die Abläufe auf der Plattform und stimmt sich bei beauftragter Prüfung mit dem jeweils beauftragten, kooperierenden Steuerberater ab.

OnlineBilanz stellt Software für einen KI-gestützten Jahresabschlussentwurf sowie die technische Datenübermittlung nach § 87d AO bereit; Prüfung, Entscheidung und Feststellung obliegen Ihnen. Auf Wunsch übernimmt gegen Aufpreis ein mit OnlineBilanz kooperierender Steuerberater Prüfung, Freigabe und Unterzeichnung in eigener beruflicher Verantwortung.

Kurzantwort

Die Kosten der E-Bilanz-Erstellung hängen vom Anbieter und Modell ab: Software wird meist als Abo oder Lizenz abgerechnet, Steuerberater rechnen nach der StBVV oder nach Vereinbarung ab. Software eignet sich für einfache Fälle mit ausreichenden Buchhaltungskenntnissen, während Steuerberater für eigene Fehler haften. Grundsätzlich setzt eine E-Bilanz voraus, dass das Unternehmen überhaupt bilanzierungspflichtig ist – wer unsicher ist, ob Bilanz oder EÜR die richtige Gewinnermittlungsmethode für sein Unternehmen darstellt, sollte dies vorab klären. Entscheidend sind letztlich Unternehmensgröße, Komplexität und die verfügbaren internen Ressourcen.

Was ist eine E-Bilanz und wer braucht sie?

Die E-Bilanz ist die elektronische Übermittlung der Handelsbilanz an das Finanzamt gemäß § 5b EStG. Seit dem Veranlagungszeitraum 2012/2013 sind alle bilanzierungspflichtigen Unternehmen verpflichtet, ihre Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen in standardisierter Form (XBRL-Format) digital einzureichen. Die E-Bilanz ist dabei keine eigenständige Bilanz, sondern lediglich die elektronische Übertragung der ohnehin nach § 242 HGB zu erstellenden Handelsbilanz.

Für GmbHs besteht die E-Bilanz-Pflicht unabhängig von der Größenklasse nach § 267 HGB. Auch Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG oder § 5 EStG) ermitteln, müssen die E-Bilanz elektronisch übermitteln. Befreit sind lediglich Unternehmer, die zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG berechtigt sind.

Taxonomie und Datenstruktur

Die E-Bilanz folgt der sogenannten Kern-Taxonomie des Bundesministeriums der Finanzen, die jährlich aktualisiert wird. Für das Wirtschaftsjahr 2025 gilt die Taxonomie 6.8. Diese legt fest, welche Positionen in welcher Struktur und mit welchen Feldern zu übermitteln sind. Die Übermittlung erfolgt über die ELSTER-Schnittstelle.

Praxis-Hinweis

Die E-Bilanz betrifft nur die Steuerbilanz für das Finanzamt – nicht die handelsrechtliche Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB. Letztere ist ein separater Prozess mit eigenem Fristenlauf und eigenen Anforderungen.

Kostenstruktur: Was kostet die E-Bilanz-Erstellung?

Die Kosten für die E-Bilanz-Erstellung hängen von mehreren Faktoren ab: Unternehmensgröße, Komplexität der Geschäftsvorfälle, Anzahl der Buchungszeilen, Vorhandensein von Anlagenbuchhaltung, Rückstellungen, latenten Steuern und weiteren bilanziellen Sachverhalten. Grundsätzlich lassen sich die Kosten in zwei Kategorien einteilen: Software-Kosten und Steuerberater-Honorar.

Software-Kosten

Die Kosten für Buchhaltungs- und Bilanzsoftware mit E-Bilanz-Modul hängen von Leistungsumfang und Anbieter ab. Daneben gibt es reine E-Bilanz-Übermittlungstools ohne Buchhaltungsfunktion.

Steuerberater-Honorar nach StBVV

Steuerberater rechnen die E-Bilanz-Erstellung nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab. Die Gebühr für die Erstellung eines Jahresabschlusses (§ 35 StBVV) richtet sich nach dem Gegenstandswert (Mittelwert aus berichtigter Bilanzsumme und betrieblicher Jahresleistung, § 35 Abs. 2 StBVV) und beträgt 10/10 bis 40/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle B – je nach Schwierigkeit, Umfang und Verantwortung.

Gegenstandswert Volle Gebühr (10/10, Tabelle B) Spanne (10/10 – 40/10)
bis 25.000 € 201 € 201 € – 804 €
50.000 € 263 € 263 € – 1.052 €
100.000 € 369 € 369 € – 1.476 €
250.000 € 613 € 613 € – 2.452 €
500.000 € 832 € 832 € – 3.328 €
1.000.000 € 1.126 € 1.126 € – 4.504 €

Bei OnlineBilanz kostet der KI-gestützte Jahresabschlussentwurf ab 499,95 € netto (zzgl. USt.); die optionale Prüfung durch einen mit OnlineBilanz kooperierenden Steuerberater wird gesondert berechnet.

Anbieter im Vergleich: Software vs. Steuerberater

Auf dem Markt existieren zwei grundsätzlich unterschiedliche Lösungsansätze: reine Software-Lösungen, bei denen Sie als Geschäftsführer oder Buchhalter die E-Bilanz selbst erstellen, und Steuerberater-Lösungen, bei denen die Erstellung durch einen zugelassenen Steuerberater erfolgt. Beide Varianten haben spezifische Vor- und Nachteile, die von Ihrer Situation abhängen.

Software-Lösungen (DIY)

  • Professionelle Buchhaltungssoftware: umfangreiche Funktionen, Einarbeitung erforderlich
  • Cloud-Buchhaltung: Lösungen für kleine GmbHs mit Abo-Modellen; Funktionsumfang je nach Anbieter prüfen
  • ERP-Lösungen: für mittelständische und große Unternehmen, oft bereits im ERP integriert, höhere Implementierungskosten

Der Vorteil: Sie behalten die volle Kontrolle und zahlen nur für die Software. Der Nachteil: Sie tragen die fachliche Verantwortung für die korrekte Bilanzierung, Taxonomie-Zuordnung und steuerliche Bewertung. Fehler – etwa bei der Aktivierung von Herstellungskosten (§ 255 HGB), bei Rückstellungsbewertungen (§ 253 HGB) oder bei latenten Steuern – fallen erst bei einer Betriebsprüfung auf.

Steuerberater-Lösungen

Steuerberater erstellen die E-Bilanz als Teil des Jahresabschlusses. Sie übernehmen die fachliche Verantwortung, prüfen die Buchführung, erstellen den Abschluss nach § 264 HGB (bei GmbHs) und übermitteln die E-Bilanz direkt an das Finanzamt. Die Feststellung des Jahresabschlusses nach § 42a GmbHG bleibt Sache der Gesellschafter.

Wer den Jahresabschluss digital erstellen möchte, findet auf OnlineBilanz.de Software für einen KI-gestützten Jahresabschlussentwurf ab 499,95 € netto (zzgl. USt.). Auf Wunsch prüft, gibt frei und unterzeichnet gegen Aufpreis ein mit OnlineBilanz kooperierender Steuerberater.

Achtung bei reinen Software-Lösungen

Software ersetzt nicht die Verantwortung der Geschäftsführung: Diese stellt den Jahresabschluss auf und unterzeichnet ihn (§ 245 HGB); festgestellt wird er von den Gesellschaftern. Die fachliche Richtigkeit, die Einhaltung der GoB (§ 238 ff. HGB) und die korrekte Taxonomie-Zuordnung liegen in Ihrer Verantwortung. Bei komplexen Sachverhalten (z. B. Währungsumrechnung, Pensionsrückstellungen, Organschaft) ist Fachwissen unerlässlich.

Preisvergleich: Modelle im Überblick

Der folgende Überblick zeigt die Modelle für eine typische kleine GmbH mit Anlagenbuchhaltung und einfachen Rückstellungen. Die konkreten Preise hängen vom Anbieter und Leistungsumfang ab; alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

Anbieter / Modell Typ Preis pro Jahr Leistungsumfang
Cloud-Buchhaltungssoftware Software (Cloud) je nach Anbieter Buchhaltung + E-Bilanz-Export, keine Steuerberatung
Cloud-Software mit Abschlussfunktion Software (Cloud) je nach Anbieter Buchhaltung + Abschluss, keine fachliche Prüfung
Lizenzsoftware für den Mittelstand Software (Lizenz) je nach Anbieter, ggf. zzgl. Einrichtung Professionell, keine Beratung
Lokaler Steuerberater (klassisch) StB-Kanzlei nach StBVV bzw. Vereinbarung Jahresabschluss, Beratung, persönlicher Termin
OnlineBilanz.de Software-Plattform ab 499,95 € netto KI-gestützter Jahresabschlussentwurf, technische E-Bilanz-Übermittlung (§ 87d AO), optional Prüfung durch kooperierenden Steuerberater gegen Aufpreis

Der Vergleich zeigt: Bei Software-Lösungen tragen Sie die fachliche Verantwortung selbst. Steuerberater bieten persönliche Betreuung und fachliche Prüfung. OnlineBilanz kombiniert einen KI-gestützten Entwurf mit der Option, gegen Aufpreis einen kooperierenden Steuerberater hinzuzuziehen.

Versteckte Kosten und Zusatzleistungen

Beim Preisvergleich für E-Bilanz und Jahresabschluss sollten Sie nicht nur den Grundpreis betrachten, sondern auch mögliche Zusatzkosten und Leistungen, die oft erst im Nachgang abgerechnet werden. Viele Anbieter kalkulieren mit einem Basispreis, der nur die Standardleistung umfasst.

Typische Zusatzkosten bei Software-Anbietern

  • Einrichtung und Datenmigration (einmalig)
  • Support und Hotline (oft kostenpflichtig nach Ablauf der Testphase)
  • Zusätzliche Module (z. B. Anlagenbuchhaltung, Lohnabrechnung, Fibu-Export)
  • Nutzer-Lizenzen (bei mehreren Mitarbeitern)
  • Updates und Taxonomie-Anpassungen (meist im Preis enthalten, aber nicht immer)

Typische Zusatzkosten bei Steuerberatern

  • Nachforderungen für unvollständige Unterlagen oder fehlende Belege
  • Zusätzliche Beratungsgespräche (nach Zeitaufwand)
  • Offenlegung beim Unternehmensregister (oft nicht im Jahresabschluss-Paket enthalten)
  • Erstellung von Anhang und Lagebericht (Anhang grundsätzlich für jede GmbH, Lagebericht für mittelgroße und große GmbHs, § 264 Abs. 1 HGB)
  • Steuerliche Beratung zu Gestaltungsfragen (z. B. Thesaurierungsbegünstigung, Verlustvorträge)

Kosten bei OnlineBilanz

OnlineBilanz kostet ab 499,95 € netto (zzgl. USt.); die optionale Prüfung durch einen kooperierenden Steuerberater wird gesondert berechnet. Die Offenlegung beim Unternehmensregister bleibt Pflicht der Gesellschaft.

  • Ist die E-Bilanz-Übermittlung im Preis enthalten?
  • Ist die Offenlegung beim Unternehmensregister (§ 325 HGB) inbegriffen?
  • Werden Anhang und/oder Lagebericht benötigt – und was kostet das?
  • Gibt es eine Obergrenze für Buchungszeilen oder werden Mehrkosten berechnet?
  • Ist eine steuerliche Beratung zum Abschluss enthalten oder separat kostenpflichtig?
  • Welche Fristen gelten – und was passiert bei Verzögerungen?

Fristen und rechtliche Konsequenzen bei Versäumnis

Die E-Bilanz muss zusammen mit der Steuererklärung fristgerecht beim Finanzamt eingereicht werden. Für das Wirtschaftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) endet die Abgabefrist für steuerberatend betreute Unternehmen am 1. März 2027. Für Unternehmen ohne Steuerberater gilt die Frist von sieben Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres, also der 31. Juli 2026.

Handelsrechtliche Fristen (§ 264 Abs. 1, § 325 HGB)

Parallel zur steuerlichen E-Bilanz bestehen handelsrechtliche Pflichten: Der Jahresabschluss einer GmbH muss nach § 264 Abs. 1 HGB aufgestellt und durch die Gesellschafterversammlung festgestellt werden. Die Feststellungsfrist beträgt nach § 42a Abs. 2 GmbHG elf Monate nach Ende des Geschäftsjahres für kleine GmbHs (§ 267 Abs. 1 HGB) und acht Monate für mittelgroße und große GmbHs. Für das Geschäftsjahr 2025 bedeutet das: Frist bis 30.11.2026 (kleine GmbH) bzw. 31.08.2026 (mittelgroße/große GmbH).

Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss gemäß § 325 HGB binnen zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag erfolgen, also bis zum 31.12.2026. Die Offenlegung erfolgt seit Inkrafttreten des DiRUG (01.08.2022) ausschließlich über das Unternehmensregister, nicht mehr über den Bundesanzeiger.

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung droht ein Ordnungsgeldverfahren durch das Bundesamt für Justiz. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 2.500 Euro und 25.000 Euro. Es kann gegen die Gesellschaft und persönlich gegen die Geschäftsführer festgesetzt werden.

Steuerliche Konsequenzen bei verspäteter E-Bilanz

  • Verspätungszuschlag: Das Finanzamt kann nach § 152 AO einen Verspätungszuschlag festsetzen – 0,25 % der festgesetzten Steuer je angefangenem Monat, mindestens 25 Euro je Monat, höchstens 25.000 Euro.
  • Zwangsgeld: Bei beharrlicher Weigerung kann das Finanzamt ein Zwangsgeld androhen und festsetzen.
  • Schätzung: Fehlt die E-Bilanz, kann das Finanzamt den Gewinn schätzen (§ 162 AO), oft zum Nachteil des Unternehmens.
  • Steuerstrafverfahren: In schweren Fällen kann das Finanzamt ein Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung (§ 370 AO) einleiten.

31.07.2026

E-Bilanz-Frist ohne StB (für 2025)

01.03.2027

E-Bilanz-Frist mit StB (für 2025)

31.12.2026

Offenlegungsfrist § 325 HGB (für 2025)

Welche Lösung passt zu Ihrem Unternehmen?

Die Wahl zwischen Software-Lösung und Steuerberater hängt von mehreren Faktoren ab: Größe und Komplexität Ihres Unternehmens, interne Buchhaltungs-Kompetenz, zeitliche Ressourcen und Risikobereitschaft. Die folgende Entscheidungsmatrix hilft Ihnen bei der Orientierung.

Software-Lösung geeignet, wenn…

  • Sie eine einfache Geschäftsstruktur haben (z. B. Dienstleistungs-GmbH ohne Warenlager, ohne komplexe Rückstellungen)
  • Ihre Buchhaltung laufend und sauber geführt wird (lückenlose Belege, korrekte Kontenführung nach SKR 03/04)
  • Sie über fundiertes buchhalterisches und steuerliches Wissen verfügen oder einen qualifizierten Mitarbeiter beschäftigen
  • Sie die Verantwortung für die Richtigkeit der Bilanz selbst tragen können und wollen
  • Sie die Kosten niedrig halten möchten und Zeit für die Einarbeitung haben

Steuerberater empfohlen, wenn…

  • Ihre GmbH mittelgroß oder groß ist (§ 267 Abs. 2 oder 3 HGB) und damit erweiterte Offenlegungspflichten (Anhang, Lagebericht) bestehen
  • Sie komplexe Sachverhalte haben: Beteiligungen, Fremdwährungen, Pensionsrückstellungen, Organschaft, verdeckte Gewinnausschüttungen
  • Sie die Haftungsrisiken minimieren möchten – Steuerberater haften für eigene Fehler (Berufshaftpflicht)
  • Sie keine Zeit oder Kapazität haben, sich in die Taxonomie und steuerliche Feinheiten einzuarbeiten
  • Sie Wert auf steuerliche Gestaltungsberatung legen (z. B. Gewinnthesaurierung, Verlustnutzung, steueroptimale Ausschüttung)

Kleine einfache GmbH

  • Software-Lösung möglich (Kosten je nach Anbieter)
  • Oder Steuerberater für fachliche Absicherung (nach StBVV)

Mittelgroße GmbH

  • Steuerberater empfohlen
  • Erweiterte Offenlegung (Anhang)
  • Abschlussprüfung durch WP/vBP Pflicht (§ 316 HGB)

Große GmbH / Konzern

  • Abschlussprüfung durch Wirtschaftsprüfer Pflicht (§ 316 HGB)
  • Lagebericht erforderlich
  • Individuelle Honorarvereinbarung

Viele Unternehmen werden erst aktiv, wenn das Finanzamt bereits mahnt oder das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld androht. Das lässt sich mit einer klaren Planung und verlässlichen Fristen vermeiden.

Wie OnlineBilanz den Prozess vereinfacht

OnlineBilanz stellt Software für einen KI-gestützten Jahresabschlussentwurf sowie die technische Datenübermittlung nach § 87d AO bereit; Prüfung, Entscheidung und Feststellung liegen bei der Gesellschaft. Auf Wunsch übernimmt gegen Aufpreis ein mit OnlineBilanz kooperierender Steuerberater Prüfung, Freigabe und Unterzeichnung.

Der OnlineBilanz-Prozess in fünf Schritten

  1. Kosten ermitteln: Mit dem Kostenrechner ermitteln Sie die Kosten vorab.
  2. Unterlagen hochladen: Sie laden Ihre Buchhaltungsdaten, Belege und relevanten Dokumente über eine sichere Plattform hoch. Unser Team prüft die Vollständigkeit und meldet sich bei Rückfragen.
  3. KI-gestützter Entwurf: Die Software erstellt einen Entwurf des Jahresabschlusses und der E-Bilanz.
  4. Prüfung und Freigabe: Sie prüfen den Entwurf, entscheiden und stellen fest; optional prüft, gibt frei und unterzeichnet gegen Aufpreis ein kooperierender Steuerberater. Anschließend wird die E-Bilanz nach § 87d AO technisch an das Finanzamt übermittelt.
  5. Offenlegung: Die Offenlegung beim Unternehmensregister gemäß § 325 HGB bleibt Pflicht der Gesellschaft.

Merkmale von OnlineBilanz

Kosten

  • Ab 499,95 € netto (zzgl. USt.)
  • Kosten vorab per Kostenrechner ermittelbar
  • Steuerberater-Prüfung optional gegen Aufpreis

Digital

  • Arbeiten im eigenen Tempo
  • Digitaler Upload statt Aktenversand
  • Kommunikation per E-Mail und Plattform

OnlineBilanz ist keine Steuerberatungsgesellschaft und erbringt keine Steuerberatung. OnlineBilanz stellt Software für einen KI-gestützten Jahresabschlussentwurf und die technische Datenübermittlung bereit; auf Wunsch übernimmt gegen Aufpreis ein mit OnlineBilanz kooperierender Steuerberater Prüfung, Freigabe und Unterzeichnung. Servet Gündogan koordiniert als Büroleiter in Stuttgart die Abläufe auf der Plattform.

Für wen ist OnlineBilanz geeignet?

OnlineBilanz richtet sich an kleine und mittelgroße GmbHs, die ihren Jahresabschluss digital erstellen möchten – optional mit Prüfung durch einen kooperierenden Steuerberater. Geeignet für digital affine Geschäftsführer, die Wert auf Effizienz und Transparenz legen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die E-Bilanz auch selbst ohne Software übermitteln?

Nein, die Übermittlung an das Finanzamt erfolgt ausschließlich elektronisch über die ELSTER-Schnittstelle im XBRL-Format gemäß § 5b EStG. Hierfür ist eine Software mit ELSTER-Schnittstelle erforderlich – eigene Software, ein Dienstleister für die technische Übermittlung oder ein Steuerberater. Eine manuelle Übermittlung per Post oder PDF ist nicht zulässig.

Was passiert, wenn ich die E-Bilanz zu spät einreiche?

Bei verspäteter Abgabe kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag nach § 152 AO festsetzen – 0,25 % der festgesetzten Steuer je angefangenem Monat, mindestens 25 Euro je Monat, höchstens 25.000 Euro. Zudem droht die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nach § 162 AO, was zu höheren Steuerforderungen führen kann.

Sind kostenlose E-Bilanz-Tools ausreichend für mein Unternehmen?

Kostenlose Tools eignen sich meist nur für sehr einfache Einzelunternehmen oder Freiberufler mit wenigen Geschäftsvorfällen. Sie bieten oft keinen Support, keine Taxonomie-Updates und keine Gewähr für vollständige XBRL-Validierung. Für GmbHs oder komplexere Sachverhalte empfiehlt sich eine professionelle Lösung oder Steuerberater-Begleitung.

Wie lange muss ich die E-Bilanz-Daten aufbewahren?

Die Aufbewahrungspflicht für Jahresabschlüsse und E-Bilanzen beträgt gemäß § 147 Abs. 3 AO zehn Jahre. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die E-Bilanz erstellt wurde. Die Daten müssen elektronisch und maschinell auswertbar verfügbar bleiben, etwa als XBRL-Datei oder in der Buchhaltungssoftware.

Muss ich jedes Jahr die E-Bilanz-Taxonomie neu prüfen?

Ja, das Bundesfinanzministerium veröffentlicht regelmäßig aktualisierte XBRL-Taxonomien, die neue gesetzliche Anforderungen und Bilanzpositionen abbilden. Ihre Software oder Ihr Steuerberater muss die jeweils gültige Taxonomie-Version für das Wirtschaftsjahr 2025 verwenden. Veraltete Versionen werden von ELSTER abgelehnt.

Kann ich während des Jahres den E-Bilanz-Anbieter wechseln?

Ein Wechsel des Anbieters ist jederzeit möglich, sollte aber idealerweise zum Jahreswechsel erfolgen, damit die Datenübernahme und Kontenrahmen-Umstellung nahtlos gelingt. Achten Sie darauf, dass der neue Anbieter die Vorjahresdaten im XBRL- oder CSV-Format importieren kann und die laufende Buchhaltung unterbrechungsfrei fortgeführt wird.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. OnlineBilanz stellt Software für einen KI-gestützten Jahresabschlussentwurf sowie die technische Datenübermittlung nach § 87d AO bereit; Prüfung, Entscheidung und Feststellung obliegen Ihnen. Auf Wunsch übernimmt gegen Aufpreis ein mit OnlineBilanz kooperierender Steuerberater Prüfung, Freigabe und Unterzeichnung in eigener beruflicher Verantwortung. Gesetzliche Grundlagen: § 5b EStG – Elektronische Übermittlung von Bilanzen, § 152 AO – Verspätungszuschlag, § 147 AO – Aufbewahrung von Unterlagen, § 267 HGB – Größenklassen von Kapitalgesellschaften. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Kennenlerntermin15 Min · Raphael Diener