Disagio buchen: Damnum als Rechnungsabgrenzungsposten richtig erfassen
Die Bank zahlt bei einem Darlehen nicht immer den vollen Nennbetrag aus – der einbehaltene Teil, das Disagio, will bilanziell korrekt behandelt werden. Dieser Artikel zeigt den Buchungssatz und die Auflösung über die Darlehenslaufzeit.
Kurzantwort
Ein Disagio (Damnum) ist der Unterschiedsbetrag zwischen Darlehensnennbetrag und tatsächlichem Auszahlungsbetrag. Nach § 250 Abs. 3 HGB besteht ein Wahlrecht, diesen Betrag als aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zu aktivieren und über die Darlehenslaufzeit planmäßig abzuschreiben – alternativ kann er sofort in voller Höhe als Aufwand gebucht werden.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Disagio?
Vereinbart eine GmbH mit ihrer Bank ein Darlehen über 100.000 Euro zu einem Disagio von 5 %, zahlt die Bank nur 95.000 Euro aus – zurückzuzahlen sind aber die vollen 100.000 Euro. Die Differenz von 5.000 Euro ist das Disagio (auch Damnum genannt): wirtschaftlich eine Art vorab einbehaltener Zins, der die Kreditkonditionen der Bank absichert.
Aktivierungswahlrecht nach § 250 Abs. 3 HGB
Nach § 250 Abs. 3 HGB darf der Unterschiedsbetrag zwischen dem höheren Erfüllungsbetrag (Rückzahlungsbetrag) und dem niedrigeren Ausgabebetrag einer Verbindlichkeit als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen werden. Es handelt sich ausdrücklich um ein Wahlrecht, kein Gebot:
Zwei zulässige Vorgehensweisen
Ein Unternehmen kann das Disagio entweder (1) als aktiven RAP ausweisen und über die Laufzeit verteilt abschreiben, oder (2) im Jahr der Auszahlung sofort in voller Höhe als Zinsaufwand verbuchen. Beide Varianten sind handelsrechtlich zulässig.
Buchungssatz bei Darlehensaufnahme
Bei Aktivierung des Disagios wird die Bankverbindlichkeit in voller Nennhöhe passiviert, während auf der Aktivseite sowohl der Bankzugang als auch der Rechnungsabgrenzungsposten erfasst werden:
Bank 95.000,00 EUR und Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten 5.000,00 EUR an Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 100.000,00 EUR
Planmäßige Auflösung über die Laufzeit
Der aktivierte RAP ist durch planmäßige jährliche Abschreibungen zu tilgen, die auf die gesamte Laufzeit der Verbindlichkeit verteilt werden können – in der Praxis meist linear über die Zinsbindungsdauer. Bei einer Laufzeit von 5 Jahren würden im obigen Beispiel jährlich 1.000 Euro als Zinsaufwand aus dem RAP aufgelöst:
Zinsaufwand 1.000,00 EUR an Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten 1.000,00 EUR
Praxisbeispiel
| Position | Betrag |
|---|---|
| Darlehensnennbetrag | 100.000 Euro |
| Disagio (5 %) | 5.000 Euro |
| Tatsächlicher Auszahlungsbetrag | 95.000 Euro |
| Laufzeit | 5 Jahre |
| Jährliche Abschreibung des RAP | 1.000 Euro |
Am Ende der Laufzeit ist der RAP vollständig aufgelöst; die 5.000 Euro Disagio sind über die fünf Jahre verteilt als Zinsaufwand erfasst worden, statt den Gewinn im Auszahlungsjahr einmalig zu belasten.
Checkliste
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Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Disagio?
Ein Disagio (Damnum) ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennbetrag eines Darlehens und dem tatsächlich ausgezahlten, niedrigeren Betrag. Die Bank behält es meist als Vorabvergütung für die Kreditvergabe ein.
Muss ein Disagio als Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert werden?
Nein, es handelt sich nach § 250 Abs. 3 HGB um ein Wahlrecht. Ein Unternehmen kann das Disagio auch sofort in voller Höhe als Aufwand verbuchen.
Über welchen Zeitraum wird ein aktiviertes Disagio abgeschrieben?
Wird das Disagio aktiviert, ist es durch planmäßige jährliche Abschreibungen aufzulösen, die auf die gesamte Laufzeit der Verbindlichkeit verteilt werden können – in der Praxis meist linear.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Steuerliche Beratung im Einzelfall erteilen ausschließlich Steuerberater. Stand der Rechtslage: September 2026.






Fabian Klement
Jakob Röß
Dr. Jeannine Dinnebier
