Covenants im Kreditvertrag: Kennzahlen, Berichtspflichten und Folgen eines Bruchs
Kreditverträge einer GmbH können neben Zins und Tilgung weitere Pflichten enthalten: Kennzahlen, die eingehalten werden müssen, Unterlagen, die fristgerecht vorzulegen sind, und Handlungen, die die Bank genehmigen muss. Dieser Beitrag erklärt die Arten von Covenants, zeigt eine Berechnung aus dem Jahresabschluss und ordnet die Folgen eines Bruchs ein.
Kurzantwort
Covenants sind vertragliche Nebenabreden im Kreditvertrag. Sie verpflichten die GmbH, bestimmte Finanzkennzahlen einzuhalten (Financial Covenants, etwa Eigenkapitalquote oder Net Debt zu EBITDA), der Bank regelmäßig Informationen zu liefern und bestimmte Handlungen zu unterlassen. Wie eine Kennzahl berechnet wird, bestimmt allein der Vertrag. Ein Covenant-Bruch kann je nach Vertrag Zinsaufschläge, zusätzliche Sicherheiten oder ein Kündigungsrecht der Bank auslösen. Statt einer Kündigung kann auch über einen Waiver oder eine Anpassung der Grenzwerte verhandelt werden.
Inhaltsverzeichnis
- Was sind Covenants?
- Arten von Covenants im Überblick
- Financial Covenants: die wichtigsten Kennzahlen
- Informations- und Reporting-Covenants
- Verhaltens-Covenants
- Praxisbeispiel: Covenant-Berechnung aus dem Jahresabschluss
- Folgen eines Covenant-Bruchs
- Waiver und Nachverhandlung
- Frühwarnung und Monitoring in der GmbH
- Covenants im HGB-Jahresabschluss
- Fazit
Was sind Covenants?
Covenants sind vertragliche Nebenabreden in einem Kreditvertrag. Der Kreditnehmer verpflichtet sich darin, während der Laufzeit bestimmte Kennzahlen einzuhalten, der Bank regelmäßig Informationen zu liefern oder bestimmte Handlungen zu unterlassen. Ein gesetzlich definierter Begriff ist „Covenant“ nicht. Inhalt, Berechnung und Rechtsfolgen ergeben sich allein aus dem jeweiligen Vertrag.
Für die Bank sind Covenants ein Frühwarnsystem: Sie erfährt nicht erst beim Zahlungsverzug von einer Verschlechterung, sondern schon, wenn eine vereinbarte Kennzahl verfehlt wird. Welche Unterlagen und Kennzahlen eine Bank schon vor der Kreditvergabe auswertet, beschreibt der Beitrag zur Kreditwürdigkeitsprüfung einer GmbH durch die Bank.
Unabhängig von vertraglichen Abreden verpflichtet das Kreditwesengesetz die Kreditinstitute selbst: Nach § 18 Abs. 1 KWG darf ein Kreditinstitut einen Kredit, der insgesamt 1.500.000 Euro oder 10 Prozent seines Kernkapitals überschreitet, nur gewähren, wenn es sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers offenlegen lässt, insbesondere durch Vorlage der Jahresabschlüsse. Davon kann es nur absehen, wenn das Verlangen nach Offenlegung im Hinblick auf die gestellten Sicherheiten oder die Mitverpflichteten offensichtlich unbegründet wäre (§ 18 Abs. 1 Satz 2 KWG). Informations-Covenants im Vertrag können darüber hinausgehen und Inhalt, Form und Fristen genauer festlegen.
Arten von Covenants im Überblick
In der Vertragspraxis lassen sich drei Gruppen unterscheiden. Die Bezeichnungen sind nicht einheitlich.
| Gruppe | Inhalt | Beispiele |
|---|---|---|
| Financial Covenants | Einhaltung bestimmter Finanzkennzahlen zu festgelegten Testzeitpunkten | Mindest-Eigenkapitalquote, Net Debt zu EBITDA, Zinsdeckungsgrad, Schuldendienstdeckungsgrad |
| Informations- und Reporting-Covenants | Regelmäßige Übermittlung von Unterlagen innerhalb vereinbarter Fristen | Jahresabschluss, unterjährige Zahlen, Planung, Compliance Certificate |
| Verhaltens-Covenants | Pflichten zum Tun oder Unterlassen | Negativerklärung, Pari-passu-Klausel, Change-of-Control-Klausel, Ausschüttungsbeschränkung |
Financial Covenants: die wichtigsten Kennzahlen
Financial Covenants knüpfen an Kennzahlen an, die aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung abgeleitet werden. Die folgenden Kennzahlen werden zum Beispiel vereinbart. Die genaue Formel ergibt sich aus dem Vertrag.
Eigenkapitalquote: Verhältnis von Eigenkapital zu Bilanzsumme. Der Vertrag legt eine Untergrenze fest. Der Vertrag kann regeln, ob nachrangige Gesellschafterdarlehen dem Eigenkapital zugerechnet werden oder ob immaterielle Vermögensgegenstände abgezogen werden. Die Grundlagen der Kennzahl erläutert der Beitrag zur Bedeutung der Eigenkapitalquote für die GmbH, die Zurechnung von Gesellschafterdarlehen der Beitrag zum wirtschaftlichen Eigenkapital aus Sicht der Banken.
Verschuldungsgrad (Net Debt zu EBITDA): Nettofinanzverbindlichkeiten, also verzinsliche Finanzverbindlichkeiten abzüglich liquider Mittel, im Verhältnis zum EBITDA. Der Vertrag legt eine Obergrenze fest. Wie das EBITDA aus der GuV hergeleitet wird, zeigt die Definition des EBITDA.
Zinsdeckungsgrad: Verhältnis eines Ergebnisses, je nach Vertrag EBITDA oder EBIT, zum Zinsaufwand. Der Vertrag legt eine Untergrenze fest.
Schuldendienstdeckungsgrad: Verhältnis des für den Kapitaldienst verfügbaren Cashflows zum Kapitaldienst aus Zins und Tilgung. Was als verfügbarer Cashflow gilt, legt der jeweilige Vertrag fest.
Die Definition im Vertrag entscheidet
Begriffe wie „EBITDA“ oder „Nettofinanzverbindlichkeiten“ haben im Kreditvertrag keine gesetzliche Bedeutung. Maßgeblich ist die Definition im Vertrag: welche Einmaleffekte bereinigt werden dürfen, ob Leasingverbindlichkeiten oder Gesellschafterdarlehen zu den Schulden zählen, ob der Wert auf Basis des Jahresabschlusses oder der letzten zwölf Monate ermittelt wird und zu welchen Testzeitpunkten die Kennzahl gemessen wird. Dieselbe GmbH kann eine Kennzahl nach einer Definition einhalten und nach einer anderen verfehlen.
Informations- und Reporting-Covenants
Informations-Covenants verpflichten die GmbH, der Bank bestimmte Unterlagen innerhalb vereinbarter Fristen vorzulegen. Solche Regelungen können zum Beispiel betreffen:
- den Jahresabschluss, bei prüfungspflichtigen Gesellschaften mit Bestätigungsvermerk, innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Abschlussstichtag,
- unterjährige Zahlen, etwa Quartals- oder Monatsauswertungen,
- Planungsrechnungen für das folgende Geschäftsjahr,
- ein Compliance Certificate, in dem die Geschäftsführung die Berechnung der Financial Covenants darlegt und deren Einhaltung bestätigt,
- die unverzügliche Mitteilung wesentlicher Ereignisse, etwa eines drohenden Covenant-Bruchs.
Die vertraglichen Fristen können kürzer sein als die gesetzlichen. Nach § 264 Abs. 1 HGB ist der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahrs aufzustellen. Kleine Kapitalgesellschaften dürfen ihn später aufstellen, wenn dies einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entspricht, spätestens jedoch innerhalb der ersten sechs Monate. Die Gesellschafter einer GmbH beschließen über die Feststellung nach § 42a Abs. 2 GmbHG bis zum Ablauf der ersten acht Monate, bei kleinen Gesellschaften der ersten elf Monate des Geschäftsjahrs. Verlangt der Kreditvertrag den festgestellten Abschluss früher, ist die vertragliche Frist maßgeblich.
Eine verspätete Vorlage kann selbst eine Vertragsverletzung sein, auch wenn alle Kennzahlen eingehalten sind. Pünktliche Abschlüsse sind deshalb Teil der Finanzierungssicherheit. Welche zusätzlichen Auswertungen Banken anfordern können, beschreibt der Beitrag zur GuV für die Bank. Verlangt die Bank unterjährig einen Abschluss, kommt eine Zwischenbilanz für den Kredit in Betracht.
Verhaltens-Covenants
Verhaltens-Covenants regeln, was die GmbH während der Kreditlaufzeit tun oder unterlassen muss. Beispiele für solche Klauseln sind:
Eine vertragliche Ausschüttungsbeschränkung tritt neben die gesetzliche Kapitalerhaltung. Nach § 30 Abs. 1 GmbHG darf das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen ohnehin nicht an die Gesellschafter ausgezahlt werden. Der Covenant kann Ausschüttungen darüber hinaus einschränken.
Praxisbeispiel: Covenant-Berechnung aus dem Jahresabschluss
Beispiel (fiktive Zahlen): Die Muster GmbH hat ein Bankdarlehen mit drei Financial Covenants, die jährlich auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses getestet werden: Eigenkapitalquote mindestens 20 %, Net Debt zu EBITDA höchstens 2,75 und Zinsdeckungsgrad (EBITDA zu Zinsaufwand) mindestens 4,0. Der Vertrag erlaubt, einmalige, nicht wiederkehrende Aufwendungen beim EBITDA hinzuzurechnen, wenn sie nachgewiesen werden.
| Position | Jahr 1 | Jahr 2 |
|---|---|---|
| Jahresüberschuss | 250.000 € | 60.000 € |
| + Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 110.000 € | 25.000 € |
| + Zinsaufwand | 90.000 € | 95.000 € |
| + Abschreibungen | 300.000 € | 310.000 € |
| EBITDA | 750.000 € | 490.000 € |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 1.800.000 € | 1.650.000 € |
| − liquide Mittel | 300.000 € | 150.000 € |
| Net Debt | 1.500.000 € | 1.500.000 € |
| Eigenkapital | 1.000.000 € | 1.060.000 € |
| Bilanzsumme | 4.000.000 € | 4.050.000 € |
Daraus ergeben sich folgende Kennzahlen (gerundet):
| Covenant | Grenze | Jahr 1 | Jahr 2 ohne Bereinigung | Jahr 2 bereinigt |
|---|---|---|---|---|
| Eigenkapitalquote | mind. 20 % | 25,0 % | 26,2 % | 26,2 % |
| Net Debt zu EBITDA | max. 2,75 | 2,00 | 3,06 | 2,59 |
| Zinsdeckungsgrad | mind. 4,0 | 8,33 | 5,16 | 6,11 |
In Jahr 2 ist das EBITDA durch einen einmaligen Aufwand von 90.000 € für einen abgeschlossenen Rechtsstreit belastet. Ohne Bereinigung liegt der Verschuldungsgrad mit 1.500.000 € / 490.000 € = 3,06 über der Grenze von 2,75, der Covenant wäre gebrochen. Lässt die vertragliche Definition die Hinzurechnung zu, beträgt das bereinigte EBITDA 580.000 € und der Verschuldungsgrad 1.500.000 € / 580.000 € = 2,59. Der Covenant ist dann eingehalten. Die Eigenkapitalquote steigt durch den thesaurierten Jahresüberschuss auf 1.060.000 € / 4.050.000 € = 26,2 %.
Die Berechnung sollte nachvollziehbar dokumentiert werden, damit die Bank sie im Compliance Certificate prüfen kann.
Folgen eines Covenant-Bruchs
Was bei einem Covenant-Bruch geschieht, bestimmt in erster Linie der Kreditvertrag. Mögliche vertragliche Folgen sind:
- ein Zinsaufschlag, etwa über eine an Kennzahlen gekoppelte Marge,
- die Pflicht, zusätzliche Sicherheiten zu stellen,
- Ausschüttungssperren oder Einschränkungen bei neuen Investitionen,
- ein Kündigungsrecht der Bank, etwa als Kündigungsgrund („Event of Default“) ausgestaltet,
- bei Cross-Default-Klauseln Auswirkungen auf andere Finanzierungen.
Manche Verträge sehen Heilungsmöglichkeiten vor, etwa eine Frist zur Behebung oder die Möglichkeit, durch eine Eigenkapitalzuführung der Gesellschafter die Kennzahl nachträglich herzustellen (Equity Cure). Ob und in welchem Umfang das möglich ist, ergibt sich nur aus dem Vertrag.
Daneben bestehen gesetzliche Kündigungsrechte. Nach § 490 Abs. 1 BGB kann der Darlehensgeber kündigen, wenn in den Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers oder in der Werthaltigkeit einer Sicherheit eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder einzutreten droht, durch die die Rückzahlung des Darlehens, auch unter Verwertung der Sicherheit, gefährdet wird. Vor Auszahlung ist das im Zweifel stets, nach Auszahlung nur in der Regel fristlos möglich. Nach § 490 Abs. 3 BGB bleibt die Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB unberührt. Beruht der wichtige Grund auf der Verletzung einer Vertragspflicht, ist die Kündigung danach grundsätzlich erst nach erfolglosem Ablauf einer Abhilfefrist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, soweit dies nicht ausnahmsweise entbehrlich ist.
Covenant-Bruch ist nicht gleich Kündigung
Ein Covenant-Bruch führt nicht automatisch zur Fälligkeit des Kredits. Ob die Bank kündigen kann, richtet sich nach dem Vertrag und daneben nach den gesetzlichen Kündigungsrechten. § 490 Abs. 1 BGB knüpft an eine wesentliche Verschlechterung an, die die Rückzahlung gefährdet. Das Unterschreiten einer vertraglichen Kennzahl allein erfüllt diese Voraussetzung nicht zwingend.
Waiver und Nachverhandlung
Zeichnet sich ein Bruch ab, kann ein frühes Gespräch mit der Bank mehr Handlungsspielraum lassen als das Abwarten bis zum Testzeitpunkt. Manche Verträge verpflichten ohnehin zur unverzüglichen Mitteilung. Mögliche Ergebnisse einer Verhandlung sind:
- Waiver: Die Bank verzichtet darauf, Rechte aus einem konkreten Bruch geltend zu machen, etwa beschränkt auf einen Testzeitpunkt.
- Reset: Die Grenzwerte werden für künftige Testzeitpunkte angepasst.
- Standstill: Die Bank übt Kündigungsrechte für einen bestimmten Zeitraum nicht aus.
Die Bank kann einen Waiver an Bedingungen knüpfen, etwa an zusätzliche Sicherheiten, eine höhere Marge, eine Gebühr, eine aktualisierte Planung oder engere Berichtspflichten. Die Vereinbarung sollte schriftlich festhalten, für welchen Bruch und Zeitraum sie gilt.
Frühwarnung und Monitoring in der GmbH
Für die Geschäftsführung ist entscheidend, einen drohenden Bruch vor dem Testzeitpunkt zu erkennen. Hilfreich ist ein einfaches Covenant-Monitoring:
Covenants im HGB-Jahresabschluss
Bankdarlehen werden in der Bilanz unter den Verbindlichkeiten als „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“ ausgewiesen (§ 266 Abs. 3 C. Nr. 2 HGB). Kleine Kapitalgesellschaften brauchen nach § 266 Abs. 1 HGB nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen und können die Verbindlichkeiten zusammengefasst ausweisen. Nach § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB sind bei jedem gesondert ausgewiesenen Posten die Beträge der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr und mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr zu vermerken. Im Anhang sind nach § 285 Nr. 1 HGB unter anderem der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren und der Gesamtbetrag der durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesicherten Verbindlichkeiten anzugeben. Die Aufgliederung je Posten nach § 285 Nr. 2 HGB entfällt für kleine Kapitalgesellschaften (§ 288 Abs. 1 HGB). Kleinstkapitalgesellschaften brauchen unter den Voraussetzungen des § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB keinen Anhang aufzustellen.
Maßgeblich für den Vermerk ist die Restlaufzeit. Hat die Bank den Kredit gekündigt und fällig gestellt, ist die Verbindlichkeit insgesamt zur Rückzahlung fällig. Wie ein bloßes, am Stichtag noch nicht ausgeübtes Kündigungsrecht zu würdigen ist, regelt das HGB nicht ausdrücklich. Die Einordnung sollte im Einzelfall begründet und dokumentiert werden.
Ein Covenant-Bruch kann außerdem für die Bewertung insgesamt Bedeutung haben. Nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Droht die Kündigung einer wesentlichen Finanzierung ohne Anschlussfinanzierung, ist zu prüfen, ob diese Annahme weiterhin trägt.
Fazit
Covenants machen die Kreditbeziehung einer GmbH von Kennzahlen, Fristen und Verhaltenspflichten abhängig, die im Vertrag individuell festgelegt sind. Entscheidend sind die vertraglichen Definitionen und Testzeitpunkte, nicht allgemeine Formeln. Ein Bruch führt nicht automatisch zur Kündigung, kann aber Zinsaufschläge, Sicherheitenforderungen und Kündigungsrechte auslösen. Wer die Kennzahlen unterjährig verfolgt, Abschlüsse pünktlich vorlegt und bei absehbaren Abweichungen früh mit der Bank spricht, kann sich Handlungsspielraum für einen Waiver oder eine Anpassung verschaffen. Für Jahresabschluss und E-Bilanz stellt OnlineBilanz Software und die technische Datenübermittlung (§ 87d AO) bereit; auf Wunsch übernimmt gegen Aufpreis ein unabhängiger Steuerberater aus dem Kooperationsnetzwerk Prüfung, Freigabe und Unterzeichnung. Einen Eindruck vom Ablauf vermittelt die Demo.
Häufig gestellte Fragen
Was sind Covenants in einem Kreditvertrag?
Covenants sind vertragliche Nebenabreden, mit denen sich der Kreditnehmer gegenüber der Bank zu bestimmten Kennzahlen, Informationen oder Verhaltensweisen verpflichtet. Sie gelten während der Laufzeit des Kredits, soweit der Vertrag nichts anderes bestimmt, und geben der Bank Frühwarnsignale und Handlungsrechte.
Welche Financial Covenants gibt es?
Vereinbart werden zum Beispiel eine Mindest-Eigenkapitalquote, ein maximaler Verschuldungsgrad wie Net Debt zu EBITDA, ein Mindest-Zinsdeckungsgrad oder ein Mindest-Schuldendienstdeckungsgrad. Welche Kennzahlen gelten und wie sie berechnet werden, ergibt sich allein aus dem jeweiligen Kreditvertrag.
Was passiert bei einem Covenant-Bruch?
Die Folgen regelt zunächst der Kreditvertrag. Möglich sind etwa ein Zinsaufschlag, die Pflicht zur Stellung zusätzlicher Sicherheiten, Ausschüttungssperren oder ein Kündigungsrecht der Bank. Bank und Unternehmen können stattdessen auch über einen Waiver oder eine Anpassung der Kennzahlen verhandeln.
Darf die Bank den Kredit nach einem Covenant-Bruch fristlos kündigen?
Das hängt vom Vertrag ab. Gesetzlich kann der Darlehensgeber nach § 490 Abs. 1 BGB außerordentlich kündigen, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder der Sicherheiten eintritt oder droht und dadurch die Rückzahlung gefährdet wird. Nach Auszahlung ist eine fristlose Kündigung danach nur in der Regel möglich. Ein Covenant-Bruch erfüllt diese Voraussetzungen nicht automatisch.
Was ist ein Waiver?
Ein Waiver ist der Verzicht der Bank, Rechte aus einem konkreten Covenant-Bruch geltend zu machen. Er sollte schriftlich vereinbart werden, kann auf einen Testzeitpunkt beschränkt sein und an Bedingungen geknüpft werden, etwa an zusätzliche Informationen, Sicherheiten oder geänderte Konditionen.
Ändert ein Covenant-Bruch den Ausweis des Kredits in der HGB-Bilanz?
Nach § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB richtet sich der Vermerk nach der Restlaufzeit der Verbindlichkeit. Hat die Bank den Kredit gekündigt und fällig gestellt, ist die Verbindlichkeit insgesamt zur Rückzahlung fällig. Wie ein bloßes, noch nicht ausgeübtes Kündigungsrecht zu würdigen ist, regelt das HGB nicht ausdrücklich, deshalb sollte die Einordnung im Einzelfall begründet und dokumentiert werden.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Steuerliche Beratung im Einzelfall erteilen nur die nach dem Steuerberatungsgesetz dazu befugten Personen und Gesellschaften, insbesondere Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer. Stellen Sie den Abschluss selbst fest, stellen wir Software sowie die technische Datenübermittlung nach § 87d AO bereit; Prüfung, Entscheidung und Feststellung obliegen Ihnen. Beauftragen Sie Prüfung und Freigabe, erbringt ein namentlich benannter Steuerberater sämtliche Vorbehaltsaufgaben in eigener beruflicher Verantwortung. Stand der Rechtslage: 11/2026.










Fabian Klement
Jakob Röß
Dr. Jeannine Dinnebier
