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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
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Datum

Lesedauer

11–17 Minuten

OnlineBilanzBlogBuchhaltung Bernau

Buchhaltung Bernau 2026: GmbH-Pflichten & Fristen

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Buchhaltung in Bernau bei Berlin unterliegt denselben bundesweiten Vorschriften wie überall in Deutschland – entscheidend sind Rechtsform, Größenklasse und Jahresabschluss-Fristen. GmbHs mit Sitz in Bernau müssen doppelte Buchführung, Bilanz und GuV erstellen sowie den Jahresabschluss fristgerecht offenlegen. Dieser Artikel erklärt rechtliche Grundlagen, Fristen für 2026 und die digitale Offenlegung beim Unternehmensregister.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

GmbHs in Bernau sind nach § 238 HGB zur doppelten Buchführung verpflichtet. Der Jahresabschluss 2025 (Stichtag 31.12.2025) muss spätestens 8 Monate nach Bilanzstichtag festgestellt und innerhalb von 12 Monaten beim Unternehmensregister offengelegt werden. Bei Verstößen drohen Ordnungsgelder bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Welche rechtlichen Grundlagen gelten für die Buchhaltung in Bernau?

Die rechtlichen Anforderungen an die Buchhaltung unterscheiden sich nicht nach Standorten wie Bernau, Bamberg oder anderen Städten, sondern richten sich bundesweit nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), der Abgabenordnung (AO) und bei Kapitalgesellschaften zusätzlich nach dem GmbH-Gesetz. Jeder Kaufmann im Sinne des § 238 HGB ist zur ordnungsgemäßen Buchführung verpflichtet. Für GmbHs in Bernau gelten dieselben Pflichten wie für alle deutschen Kapitalgesellschaften: Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle, Erstellung eines Jahresabschlusses nach § 242 HGB sowie die Einhaltung der Aufbewahrungsfristen nach § 257 HGB (10 Jahre für Buchungsbelege, Jahresabschlüsse).

Aufbewahrungspflichten und Aufzeichnungsvorschriften

  • § 238 HGB: Pflicht zur Führung von Handelsbüchern für jeden Kaufmann
  • § 242 HGB: Erstellung von Inventar und Jahresabschluss (Bilanz und GuV)
  • § 257 HGB: Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren für Buchungsbelege, Handelsbücher, Inventare, Jahresabschlüsse
  • § 147 AO: Steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen (6 bzw. 10 Jahre je nach Dokumententyp)
  • § 140 ff. AO: Ordnungsmäßigkeit der Buchführung als Voraussetzung für steuerliche Anerkennung

Praxis-Hinweis

Die Buchhaltung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens vermitteln kann (§ 238 Abs. 1 S. 2 HGB). In Bernau ansässige Unternehmen unterliegen dabei denselben Prüfungsstandards wie bundesweit alle Kapitalgesellschaften.

Welche Buchhaltungspflichten haben GmbHs mit Sitz in Bernau?

Für GmbHs in Bernau gelten unabhängig von ihrer Größe umfassende Buchhaltungs- und Bilanzierungspflichten. Nach § 13 Abs. 1 GmbHG i.V.m. § 238 HGB muss jede GmbH Bücher führen und einen Jahresabschluss erstellen. Der Jahresabschluss besteht mindestens aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (§ 242 Abs. 3 HGB). Mittelgroße und große GmbHs müssen zusätzlich einen Anhang erstellen (§ 264 Abs. 1 HGB), große GmbHs auch einen Lagebericht (§ 264 Abs. 1 S. 2 HGB).

Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses

Nach § 42a GmbHG müssen die Gesellschafter den Jahresabschluss feststellen. Die Feststellungsfristen betragen gemäß § 42a Abs. 2 GmbHG 11 Monate nach Bilanzstichtag für Kleinstkapitalgesellschaften und kleine Kapitalgesellschaften, sowie 8 Monate für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften. Für eine GmbH mit Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet dies: Feststellung bis spätestens 30.11.2026 (klein) bzw. 31.08.2026 (mittel/groß).

  • Feststellung: Gesellschafterbeschluss nach § 42a GmbHG innerhalb der Feststellungsfrist
  • Offenlegung: Einreichung beim Unternehmensregister innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag (§ 325 HGB)
  • Prüfung: Mittelgroße GmbHs ab Überschreiten zweier von drei Schwellenwerten (§ 267 Abs. 2 HGB) unterliegen der Abschlussprüfungspflicht nach § 316 HGB
  • Format: Offenlegung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister (seit DiRUG, 01.08.2022)

Ordnungsgeldverfahren

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz setzt Ordnungsgelder zwischen 500 Euro und 25.000 Euro fest. Die Verantwortung trägt die Geschäftsführung persönlich.

Wie bestimmt sich die Größenklasse für den Jahresabschluss?

Die Größenklasse einer GmbH entscheidet maßgeblich über den Umfang der Buchhaltungs-, Berichts- und Offenlegungspflichten. § 267 HGB definiert drei Größenklassen (klein, mittelgroß, groß) anhand von drei Schwellenwerten: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Arbeitnehmerzahl. Eine GmbH gilt als klein bzw. mittelgroß, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen mindestens zwei von drei Schwellenwerten nicht überschreitet (§ 267 Abs. 4 HGB).

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Auswirkungen auf Berichtsumfang und Prüfungspflicht

  • Kleine GmbH: Bilanz und GuV, kein Anhang erforderlich bei Offenlegung (Erleichterung nach § 326 HGB), keine Prüfungspflicht
  • Mittelgroße GmbH: Bilanz, GuV und Anhang, Prüfungspflicht nach § 316 Abs. 1 HGB, erweiterte Offenlegungspflicht
  • Große GmbH: Zusätzlich Lagebericht erforderlich (§ 264 Abs. 1 HGB), Prüfungspflicht, vollständige Offenlegung

„Viele Geschäftsführer unterschätzen die Folgen eines Größenklassenwechsels. Wer in zwei aufeinanderfolgenden Jahren die Schwellenwerte überschreitet, muss im Folgejahr bereits die verschärften Pflichten erfüllen – einschließlich Abschlussprüfung. Das erfordert frühzeitige Planung und ein zeitnahes Controlling.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Digitale Buchhaltung oder Steuerberater – was ist für GmbHs in Bernau sinnvoll?

Die Wahl zwischen interner digitaler Buchhaltung und Steuerberater-Unterstützung hängt von Unternehmensgröße, Komplexität und verfügbaren Ressourcen ab. Grundsätzlich können einfache Buchführungsaufgaben (Belegerfassung, Kontierung, Zahlungsabwicklung) durch moderne Buchhaltungssoftware effizient erledigt werden. Der Jahresabschluss mit Bilanzierung, steuerlicher Optimierung und Offenlegung erfordert jedoch fundierte Fachkenntnisse – hier ist ein Steuerberater nach § 3 StBerG gesetzlich befugt und fachlich erforderlich.

Was kann intern erledigt werden?

  • Laufende Belegerfassung und Kontierung nach vorgegebenem Kontenrahmen (SKR03/04)
  • Zahlungsverkehr und Liquiditätsüberwachung
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen (wenn steuerlich begleitet)
  • Vorbereitung der Unterlagen für den Jahresabschluss

Was gehört in die Hände des Steuerberaters?

  • Jahresabschluss nach HGB: Bilanzierung, Bewertung, Rückstellungen, latente Steuern
  • Steuerliche Gewinnermittlung und Anpassungen nach § 60 EStDV
  • Erstellung und Prüfung des Anhangs und Lageberichts (bei mittelgroßen/großen GmbHs)
  • Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB
  • Beratung bei Umstrukturierungen, Betriebsprüfungen, steuerlichen Sonderfragen

Hybridmodell: Das Beste aus beiden Welten

Immer mehr GmbHs in Bernau nutzen ein Hybridmodell: Die laufende Buchhaltung erfolgt digital und intern, während der Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellt wird. Plattformen wie OnlineBilanz.de verbinden diese Arbeitsteilung nahtlos – mit digitaler Koordination, transparenten Festpreisen und direkter Zusammenarbeit mit zugelassenen Steuerberatern.

Welche häufigen Fehler in der Buchhaltung sollten GmbHs vermeiden?

Fehler in der Buchhaltung können nicht nur zu steuerlichen Nachteilen und Strafzahlungen führen, sondern auch die Offenlegungspflichten verletzen und damit Ordnungsgeldverfahren auslösen. Aus der Praxis lassen sich typische Fehlerquellen identifizieren, die GmbH-Geschäftsführer in Bernau ebenso betreffen wie bundesweit alle Kapitalgesellschaften.

Typische Fehlerquellen in der laufenden Buchhaltung

  • Unvollständige oder fehlende Belege: § 238 Abs. 2 HGB verlangt lückenlose Aufzeichnungen
  • Falsche Kontierung von Geschäftsvorfällen (z. B. Verwechslung von Aufwand und Aktivierung)
  • Fehlende Abgrenzung von Wirtschaftsjahren (Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 HGB)
  • Privatentnahmen ohne ordnungsgemäße Dokumentation und Versteuerung
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen ohne Abstimmung zur Finanzbuchhaltung

Fehler bei Jahresabschluss und Offenlegung

  • Falsche Bewertung: Anschaffungskosten, Abschreibungen oder Rückstellungen nicht nach § 253 HGB bewertet
  • Verstoß gegen Bilanzierungsverbote: z. B. Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (§ 248 Abs. 2 HGB Wahlrecht wird übersehen)
  • Verspätete Offenlegung: Nichteinhaltung der 12-Monats-Frist nach § 325 HGB
  • Falsche Offenlegungsstelle: Einreichung beim Bundesanzeiger statt beim Unternehmensregister (seit DiRUG, 01.08.2022 zwingend Unternehmensregister)

„Viele Mandanten kommen erst zu uns, wenn das Ordnungsgeld bereits angedroht wurde. Dabei lässt sich durch rechtzeitige Planung und klare Prozesse fast jeder Fehler vermeiden. Wer den Jahresabschluss professionell durch einen Steuerberater erstellen lässt, minimiert nicht nur Haftungsrisiken, sondern sichert sich auch steuerliche Optimierungspotenziale.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Fristen gelten für den Jahresabschluss 2025 (Stichtag 31.12.2025)?

Für GmbHs mit dem Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten im Jahr 2026 klare gesetzliche Fristen für Feststellung, Offenlegung und gegebenenfalls Prüfung des Jahresabschlusses. Die Einhaltung dieser Fristen ist keine Empfehlung, sondern gesetzliche Pflicht – Verstöße führen zu Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Kleine GmbH

  • Gilt für GmbHs, die § 267 Abs. 1 HGB erfüllen
  • Dokumentation des Beschlusses erforderlich
  • Offenlegung spätestens bis 31.12.2026

Mittelgroße/Große GmbH

  • Gilt bei Überschreiten der Schwellenwerte § 267 Abs. 2/3 HGB
  • Meist mit Abschlussprüfung nach § 316 HGB
  • Offenlegung spätestens bis 31.12.2026

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Unabhängig von der Größenklasse gilt für alle GmbHs eine einheitliche Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag. Für den Jahresabschluss 2025 (Stichtag 31.12.2025) bedeutet dies: Offenlegung beim Unternehmensregister bis spätestens 31.12.2026. Die Offenlegung erfolgt ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister – nicht mehr über den Bundesanzeiger.

11 / 8

Monate Feststellungsfrist (klein / mittel+groß)

12

Monate Offenlegungsfrist § 325 HGB

500–25.000 €

Ordnungsgeld bei Verstoß § 335 HGB

Wichtig: Prüfungsdauer einkalkulieren

Mittelgroße und große GmbHs mit Prüfungspflicht nach § 316 HGB sollten die Prüfungsdauer von meist 4–8 Wochen bei der Zeitplanung berücksichtigen. Die Feststellung kann erst nach Vorliegen des Bestätigungsvermerks erfolgen.

Wie erfolgt die Offenlegung beim Unternehmensregister?

Seit dem DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie, in Kraft seit 01.08.2022) erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister. Der früher genutzte Weg über den Bundesanzeiger ist nicht mehr zulässig. Die Einreichung erfolgt über das Portal www.unternehmensregister.de und setzt ein Benutzerkonto sowie die Authentifizierung voraus.

Einzureichende Unterlagen nach Größenklasse

Größenklasse Bilanz GuV Anhang Lagebericht
Kleine GmbH Ja (verkürzt möglich) Nein (Offenlegung freiwillig) Nein Nein
Mittelgroße GmbH Ja Ja Ja Nein
Große GmbH Ja Ja Ja Ja

Kleine GmbHs können nach § 326 HGB von Erleichterungen Gebrauch machen und eine verkürzte Bilanz offenlegen, bei der Posten zusammengefasst werden dürfen. Die Gewinn- und Verlustrechnung muss bei kleinen GmbHs nicht offengelegt werden. Dennoch muss sie erstellt und intern den Gesellschaftern vorgelegt werden.

Technische Anforderungen und Format

  • Einreichung erfolgt im strukturierten XBRL-Format oder als PDF
  • XBRL wird ab 2025 für alle kapitalmarktorientierten Gesellschaften verpflichtend (ESEF-Format)
  • Benutzerkonto im Unternehmensregister erforderlich
  • Authentifizierung mittels ELSTER-Zertifikat oder De-Mail möglich
  • Bestätigung der Offenlegung durch das Bundesamt für Justiz wird elektronisch zugestellt

Steuerberater übernehmen Offenlegung

Die meisten Steuerberater bieten die elektronische Offenlegung als Service an. Wer seinen Jahresabschluss über OnlineBilanz.de erstellen lässt, erhält die Offenlegung im Leistungsumfang mit transparentem Festpreis – ohne zusätzliche Gebühren oder technische Hürden.

Was kostet die Buchhaltung und der Jahresabschluss für eine GmbH?

Die Kosten für Buchhaltung und Jahresabschluss hängen von Unternehmensgröße, Anzahl der Geschäftsvorfälle, Komplexität und gewähltem Dienstleister ab. Steuerberater rechnen nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab, die Gebührenrahmen je nach Gegenstandswert und Aufwand vorsieht. In der Praxis variieren die Kosten erheblich – Transparenz und Vergleichbarkeit fehlen häufig.

Kostenbestandteile im Überblick

  • Laufende Buchhaltung: Je nach Anzahl der Belege (monatlich oder quartalsweise) zwischen 80 und 400 Euro pro Monat
  • Jahresabschluss: Abhängig von Bilanzsumme und Umsatz nach § 35 StBVV; Gebührenrahmen bei kleinen GmbHs ca. 800–2.500 Euro, bei mittelgroßen GmbHs 2.000–6.000 Euro
  • Offenlegung: Meist pauschal 150–300 Euro, bei OnlineBilanz.de im Festpreis enthalten
  • Steuerberatung und -erklärungen: Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung je nach Aufwand 500–1.500 Euro

Transparente Festpreise als Alternative

Viele GmbH-Geschäftsführer wünschen sich Planungssicherheit und transparente Preisgestaltung. Klassische Steuerberater-Kanzleien arbeiten nach Stundensätzen oder Gebührenrahmen, die erst nach Abschluss der Arbeiten feststehen. Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten eine Alternative: Festpreise für den kompletten Jahresabschluss durch zugelassene Steuerberater – digital koordiniert, ohne Wartezeiten, mit klarem Leistungsumfang.

800–2.500 €

Jahresabschluss kleine GmbH (typisch)

2.000–6.000 €

Jahresabschluss mittelgroße GmbH

Festpreis

Transparente Kalkulation bei OnlineBilanz

„Viele Mandanten sind überrascht, wie stark die Preise zwischen Kanzleien variieren – bei identischem Leistungsumfang. Wir setzen auf transparente Festpreise und digitale Prozesse, damit Geschäftsführer von Anfang an wissen, was der Jahresabschluss kostet.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Braucht jede GmbH in Bernau einen Steuerberater für die Buchhaltung?

Nein, die Buchhaltung kann grundsätzlich auch intern geführt werden. Der Jahresabschluss muss jedoch von den Geschäftsführern verantwortet und bei mittelgroßen und großen GmbHs zusätzlich von einem Wirtschaftsprüfer geprüft werden. Viele GmbHs lagern die Buchhaltung an einen Steuerberater aus, um Fehler zu vermeiden und rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.

Gibt es in Bernau lokale Besonderheiten bei der Buchhaltung?

Nein. Die Buchhaltungspflichten richten sich ausschließlich nach Bundesrecht (HGB, AO, GmbHG). Der Standort Bernau hat keinen Einfluss auf die gesetzlichen Anforderungen. Lediglich bei der Gewerbesteuer gibt es lokale Hebesätze, die für die Steuererklärung relevant sind, nicht aber für die Buchhaltung selbst.

Kann ich als Geschäftsführer einer Kleinstkapitalgesellschaft auf die Offenlegung verzichten?

Nein. Auch Kleinstkapitalgesellschaften müssen nach § 325 HGB ihren Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenlegen. Seit dem DiRUG (01.08.2022) entfällt die Möglichkeit der Hinterlegung – die vollständige Offenlegung ist Pflicht. Bei Nichtbefolgung droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB.

Welche Software wird für die digitale Buchhaltung in Bernau empfohlen?

Die Wahl der Software hängt von Größe und Branche ab. Gängige Lösungen sind DATEV, Lexware, sevDesk oder DATEV Unternehmen Online. Wichtig ist die GoBD-Konformität, Schnittstellen zum Steuerberater und Revisionssicherheit. Viele Steuerberater in der Region Berlin-Brandenburg arbeiten mit DATEV, was die Zusammenarbeit erleichtert.

Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist versäume?

Das Bundesamt für Justiz leitet automatisch ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro – abhängig von Größenklasse, Verschulden und Verzugsdauer. Die Offenlegungspflicht bleibt bestehen, auch nach Zahlung des Ordnungsgeldes muss der Jahresabschluss nachgereicht werden.

Wie lange müssen Buchführungsunterlagen in Bernau aufbewahrt werden?

Nach § 147 AO und § 257 HGB gelten bundesweit einheitliche Aufbewahrungsfristen: 10 Jahre für Buchungsbelege, Jahresabschlüsse, Inventare und Handelsbücher, 6 Jahre für empfangene Handels- und Geschäftsbriefe. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgt ist.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Abgabenordnung (AO), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Ähnlich wie in Dessau-Roßlau gelten auch in anderen Städten Deutschlands identische GmbH-Pflichten. In Buchhaltung Bernau 2026: GmbH-Pflichten & Fristen finden Sie detaillierte Informationen zu den rechtlichen Anforderungen für Gesellschaften mit beschränkter Haftung in Brandenburg, während die Buchhaltung Augsburg die entsprechenden Vorgaben für bayerische GmbHs darstellt. Auch die Buchhaltung Calw orientiert sich an denselben bundeseinheitlichen Rahmenbedingungen.

Die Buchhaltungsanforderungen für GmbHs sind deutschlandweit einheitlich geregelt – weitere Informationen zu GmbH-Pflichten und Fristen helfen Ihnen bei der korrekten Umsetzung in Ihrem Unternehmen.

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Guten Morgen Herr Müller — ich habe Ihre Rückfrage zum Reverse‑Charge bei dem spanischen Dienstleister gesehen. 09:12
Moin! Genau. Die Rechnung kam netto rein, MwSt steht nicht drauf. Muss ich da was tun? 09:14 · gelesen
Kurz: ja — das ist §13b UStG. Sie schulden die USt, dürfen sie aber gleichzeitig als Vorsteuer ziehen. Cashflow‑neutral, aber muss in die UStVA. 09:15
Merkblatt_§13b_UStG.pdf 2 Seiten · von F. Klement geteilt
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Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
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Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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Ben
Ben
KI-Steuerberater