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Datum

Lesedauer

13–19 Minuten

OnlineBilanz›Blog›Bilanz Duisburg

Bilanz erstellen lassen Duisburg 2026: Steuerberater-Service

Zuletzt aktualisiert: Mai 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

GmbHs, UGs und Kapitalgesellschaften in Duisburg sind nach § 242 HGB zur Bilanzerstellung und Offenlegung verpflichtet. Viele Geschäftsführer entscheiden sich für einen Steuerberater, um Haftungsrisiken zu minimieren, Fristen einzuhalten und steuerliche Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen. OnlineBilanz stellt Software für einen KI-gestützten Jahresabschlussentwurf sowie die technische Übermittlung der E-Bilanz nach § 87d AO bereit.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für Kundinnen und Kunden. Er führt das Erstgespräch, betreut die Abläufe auf der Plattform und stimmt sich bei beauftragter Prüfung mit dem jeweils beauftragten, kooperierenden Steuerberater ab.

OnlineBilanz stellt Software für einen KI-gestützten Jahresabschlussentwurf sowie die technische Datenübermittlung nach § 87d AO bereit; Prüfung, Entscheidung und Feststellung obliegen Ihnen. Auf Wunsch übernimmt gegen Aufpreis ein mit OnlineBilanz kooperierender Steuerberater Prüfung, Freigabe und Unterzeichnung in eigener beruflicher Verantwortung.

Kurzantwort

In Duisburg müssen alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) nach § 242 HGB eine Bilanz erstellen und nach § 325 HGB beim Unternehmensregister offenlegen. Die GmbH kann die Bilanz selbst erstellen oder einen Steuerberater beauftragen. OnlineBilanz bietet Software für einen KI-gestützten Jahresabschlussentwurf; auf Wunsch prüft gegen Aufpreis ein kooperierender Steuerberater. Informationen zur laufenden digitalen Buchhaltung in Duisburg finden Sie in einem eigenen Beitrag.

Wer muss in Duisburg eine Bilanz erstellen lassen?

Die Verpflichtung zur Bilanzerstellung ergibt sich aus § 242 HGB für alle Kaufleute, die zur Buchführung verpflichtet sind. Für Kapitalgesellschaften wie die GmbH besteht gemäß § 264 Abs. 1 HGB darüber hinaus die Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses, der neben Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung auch einen Anhang umfasst. Diese Pflicht gilt unabhängig vom Standort — ob Duisburg, Stuttgart oder München.

Bilanzierungspflichtige Rechtsformen in Duisburg

  • GmbH und UG (haftungsbeschränkt): Vollständiger Jahresabschluss nach § 264 HGB (Bilanz, GuV, Anhang), unabhängig von Größe und Umsatz
  • AG und KGaA: Erweiterte Bilanzierungspflicht mit Lagebericht ab mittlerer Größenklasse (§ 264 Abs. 1 Satz 1, 4 HGB)
  • GmbH & Co. KG: Bilanzierungspflicht als Handelsgesellschaft; ist keine natürliche Person Vollhafter, gelten zusätzlich die Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§ 264a HGB)
  • Einzelkaufleute: Bilanzpflicht nach § 242 HGB bei Überschreiten eines der Schwellenwerte (§ 241a HGB: 800.000 € Umsatz, 80.000 € Jahresüberschuss); OHG und KG sind stets bilanzierungspflichtig

Wichtig für Duisburger GmbHs

Seit dem Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten für das Geschäftsjahr 2025 die aktuellen Schwellenwerte nach § 267 HGB. Eine Kleinst-GmbH (unter 450.000 € Bilanzsumme, 900.000 € Umsatz, 10 Mitarbeiter) kann Erleichterungen bei Bilanz und Anhang nutzen — muss aber dennoch einen Jahresabschluss erstellen und offenlegen oder hinterlegen (§ 326 Abs. 2 HGB).

Viele Geschäftsführer in Duisburg beauftragen einen Steuerberater mit der Bilanzerstellung, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Wer den Jahresabschluss digital vorbereiten möchte, findet auf OnlineBilanz.de Software für einen KI-gestützten Jahresabschlussentwurf.

Welche Vorteile bietet die Bilanzerstellung durch einen Steuerberater?

Die Bilanzerstellung ist eine komplexe Aufgabe, die fundierte Kenntnisse im Handels- und Steuerrecht erfordert. Ein Steuerberater verfügt über die fachliche Qualifikation nach § 3 StBerG und trägt die berufsrechtliche Verantwortung für seine Leistung; die Verantwortung für den Jahresabschluss bleibt bei der Geschäftsführung.

Fachliche Sicherheit

Steuerberater kennen alle relevanten Vorschriften — von HGB-Bilanzierung über GmbHG-Fristen bis zu steuerlichen Wahlrechten. Sie haften für Fehler ihrer eigenen Leistung.

Zeitersparnis für Geschäftsführer

Die Erstellung eines vollständigen Jahresabschlusses bindet erhebliche Kapazitäten. Durch Delegation an einen Steuerberater können Sie sich auf Ihr operatives Geschäft konzentrieren.

Fristen bei Feststellung und Offenlegung

Ein Steuerberater kann helfen, die Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG einzuhalten: 11 Monate für kleine GmbHs, 8 Monate für mittelgroße und große. Die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB beträgt 12 Monate nach Bilanzstichtag. Bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeld von 2.500 bis 25.000 Euro gemäß § 335 HGB. Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister — nicht mehr beim Bundesanzeiger.

Digitale Abläufe können die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater vereinfachen.

  • Vollständige HGB-konforme Bilanz mit GuV und Anhang
  • Steuerliche Optimierung durch Nutzung von Wahlrechten (z. B. § 6 EStG)
  • Einhaltung aller Fristen (Feststellung, Offenlegung)
  • Fristgerechte Offenlegung beim Unternehmensregister
  • Berufsrechtliche Haftung durch zugelassenen Steuerberater

Was kostet die Bilanzerstellung in Duisburg?

Die Kosten für die Erstellung einer Bilanz richten sich nach der Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV). Maßgeblich ist der Gegenstandswert — bei einem Jahresabschluss der Mittelwert aus berichtigter Bilanzsumme und Jahresleistung (§ 35 Abs. 2 StBVV). Der Steuerberater bestimmt die Gebühr innerhalb des Rahmens von 10/10 bis 40/10 der Tabelle B, je nach Umfang und Komplexität der Aufgabe.

Gebührenrahmen für GmbH-Jahresabschlüsse (StBVV, Tabelle B)

Unternehmensgröße Gegenstandswert (Beispiel) Gebührenrahmen 10/10–40/10 (netto)
Kleinst-GmbH 100.000 € 369 – 1.476 €
Kleine GmbH 1 Mio. € 1.126 – 4.504 €
Mittelgroße GmbH 10 Mio. € 3.162 – 12.648 €

Zusätzlich zur Bilanzerstellung können Kosten für die Offenlegung beim Unternehmensregister anfallen (Gebühren nach dem Justizverwaltungskostengesetz). Viele Steuerberater bieten Paketpreise an, die neben der Bilanzerstellung auch die Steuererklärungen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer) umfassen.

Leistungsumfang vergleichen

Steuerberater-Leistungen unterliegen der StBVV. Achten Sie beim Vergleich darauf, welche Leistungen enthalten sind und wer welche Verantwortung übernimmt; unterzeichnet wird der Jahresabschluss von der Geschäftsführung (§ 245 HGB).

Für den KI-gestützten Jahresabschlussentwurf von OnlineBilanz gilt ein Preis ab 499,95 € netto (zzgl. USt.); die optionale Prüfung und Freigabe durch einen kooperierenden Steuerberater wird gegen Aufpreis gesondert berechnet.

Welche Fristen gelten für den Jahresabschluss einer GmbH in Duisburg?

Für Kapitalgesellschaften wie die GmbH gelten strenge gesetzliche Fristen, deren Nichteinhaltung zu Ordnungsgeldern führen kann. Die relevanten Fristen sind in § 42a GmbHG (Feststellung) und § 325 HGB (Offenlegung) geregelt. Für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gelten damit folgende Fristen im Jahr 2026.

Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG

  • Kleine GmbH (§ 267 Abs. 1 HGB): Feststellung innerhalb von 11 Monaten nach Bilanzstichtag (für 2025 also bis 30.11.2026)
  • Mittelgroße und große GmbH (§ 267 Abs. 2, 3 HGB): Feststellung innerhalb von 8 Monaten (für 2025 bis 31.08.2026)
  • Feststellung durch Gesellschafterbeschluss: Der Jahresabschluss muss durch die Gesellschafterversammlung förmlich festgestellt werden

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach § 325 Abs. 1 HGB müssen alle Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluss spätestens 12 Monate nach Bilanzstichtag offenlegen. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet dies eine Offenlegungsfrist bis 31.12.2026. Die Offenlegung erfolgt ausschließlich beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de), seit dem DiRUG nicht mehr beim Bundesanzeiger.

11 Mon.

Feststellung kleine GmbH

8 Mon.

Feststellung mittel/groß

12 Mon.

Offenlegung § 325 HGB

bis 25.000 €

Ordnungsgeld § 335 HGB

Praxis-Tipp für Geschäftsführer

Planen Sie die Erstellung des Jahresabschlusses frühzeitig. Viele Steuerberater haben im Frühjahr (März–Mai) Hochsaison für Steuererklärungen. Wer seinen Jahresabschluss bereits im ersten Quartal angeht, vermeidet Engpässe und nutzt die verfügbaren Kapazitäten.

Wie läuft die Bilanzerstellung durch einen Steuerberater ab?

Die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater bei der Bilanzerstellung folgt einem strukturierten Prozess. Ziel ist es, alle relevanten Daten zu erfassen, eine HGB-konforme Bilanz zu erstellen und die Offenlegung fristgerecht vorzunehmen. Digitale Plattformen wie OnlineBilanz optimieren diesen Ablauf durch moderne Software-Unterstützung.

Die fünf Phasen der Jahresabschlusserstellung

  1. Datensammlung und Vorbereitung: Übermittlung der Buchhaltungsdaten (z. B. DATEV-Export, CSV, digitale Belege), Kontoauszüge, Verträge, Inventurlisten. Digital per Upload.
  2. Buchführung und Kontenpflege: Prüfung der laufenden Buchhaltung, Abstimmung offener Posten, Abgrenzung von Aufwendungen und Erträgen (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB).
  3. Bilanzierung und Bewertung: Ansatz und Bewertung der Vermögensgegenstände nach §§ 246–256a HGB, Bildung von Rückstellungen (§ 249 HGB), Aktivierung von Anlagevermögen, Abschreibungen nach § 253 HGB.
  4. Erstellung GuV und Anhang: Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB (Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren), Anhang mit Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 HGB).
  5. Feststellung, Unterschrift und Offenlegung: Gesellschafterbeschluss zur Feststellung, Unterzeichnung durch die Geschäftsführung (§ 245 HGB), Offenlegung beim Unternehmensregister.

Digitale vs. klassische Steuerberater-Zusammenarbeit

Klassisch (Vor-Ort-Steuerberater)

  • Persönliche Termine nach Verfügbarkeit
  • Papierbasierte oder E-Mail-Kommunikation
  • Terminplanung in der Hochsaison
  • Vergütung nach StBVV oder Vereinbarung

Digital (z. B. OnlineBilanz)

  • Upload der Daten über sichere Plattform
  • Koordination durch Büroleiter (z. B. Servet Gündogan)
  • KI-gestützter Entwurf; optional Prüfung durch kooperierenden Steuerberater
  • Preis ab 499,95 € netto (zzgl. USt.)

Gerade für Duisburger Unternehmen, die Wert auf schnelle, verlässliche Prozesse legen, kann die digitale Zusammenarbeit Effizienzvorteile bieten.

Welche Bilanzierungswahlrechte ermöglichen steuerliche Optimierung?

Das Handelsrecht (HGB) und das Steuerrecht (EStG, KStG) bieten zahlreiche Wahlrechte, die Geschäftsführer und Steuerberater nutzen können, um die Steuerlast zu optimieren. Entscheidend ist dabei das Maßgeblichkeitsprinzip (§ 5 Abs. 1 EStG): Die handelsrechtliche Bilanz bildet grundsätzlich die Basis für die Steuerbilanz — mit Ausnahmen für steuerliche Wahlrechte.

Wichtige handelsrechtliche Wahlrechte (HGB)

  • Abschreibungsmethoden (§ 253 Abs. 3 HGB): Lineare oder degressive Abschreibung (steuerlich degressive AfA nur in gesetzlich zugelassenen Zeiträumen, derzeit für bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffung vom 01.07.2025 bis 31.12.2027, § 7 Abs. 2 EStG)
  • Bewertungsvereinfachungsverfahren (§ 256 HGB): LIFO, FIFO oder gewichteter Durchschnitt bei Vorratsvermögen
  • Aktivierung von Entwicklungskosten (§ 248 Abs. 2 HGB): Wahlrecht zur Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände (steuerlich Aktivierungsverbot nach § 5 Abs. 2 EStG)
  • Bildung von Rückstellungen (§ 249 HGB): Pflicht, kein Wahlrecht – z. B. für drohende Verluste, unterlassene Instandhaltung (Nachholung binnen drei Monaten), Gewährleistung

Steuerliche Wahlrechte und Sonderregeln

  • Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG): Bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten vorab gewinnmindernd abziehen (höchstens 200.000 € je Betrieb; Gewinngrenze 200.000 €)
  • Sonderabschreibungen (§ 7g Abs. 5 EStG): Bis zu 40 % (für nach dem 31.12.2023 angeschaffte Wirtschaftsgüter) im Jahr der Anschaffung und in den vier Folgejahren
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter (§ 6 Abs. 2 EStG): Sofortabschreibung bis 800 € (netto), Sammelposten 250,01–1.000 € (§ 6 Abs. 2a EStG)
  • Teilwertabschreibung (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG): Außerplanmäßige Abschreibung bei dauerhafter Wertminderung
Wahlrecht HGB-Ansatz Steuerlicher Ansatz
Entwicklungskosten Aktivierung möglich (§ 248 II) Aktivierungsverbot (§ 5 II EStG)
Abschreibung Linear/degressiv (§ 253 III) Linear; degressiv nur zeitlich befristet (§ 7 Abs. 2 EStG)
GWG-Grenze Keine spez. Regelung 800 € Sofortabschreibung (§ 6 II EStG)
Investitionsabzug Nicht möglich Bis 50 % (§ 7g EStG)

Ein erfahrener Steuerberater erkennt diese Optimierungspotenziale und setzt sie im Rahmen der Bilanzerstellung um. Auf Wunsch prüft bei OnlineBilanz gegen Aufpreis ein kooperierender Steuerberater den KI-gestützten Entwurf.

Wie funktioniert die Offenlegung beim Unternehmensregister?

Seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Der Bundesanzeiger ist nicht mehr die zuständige Stelle. Die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB gilt für alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) unabhängig von der Größenklasse.

Schritt-für-Schritt: Offenlegung durchführen

  1. Registrierung im Unternehmensregister: Erstmalige Registrierung mit E-Mail-Adresse und Angabe der Firma.
  2. Hochladen der Dokumente: Bilanz, GuV, Anhang und ggf. Lagebericht in einem akzeptierten Format. Kleinstkapitalgesellschaften können ihre Bilanz stattdessen hinterlegen (§ 326 Abs. 2 HGB).
  3. Prüfung und Freigabe: Das Unternehmensregister prüft formal die Vollständigkeit. Nach Freigabe erfolgt die Veröffentlichung.
  4. Zahlung der Gebühr: Es fallen Gebühren nach dem Justizverwaltungskostengesetz an.
  5. Bestätigung und Archivierung: Nach erfolgreicher Offenlegung erhalten Sie eine Bestätigung. Diese sollten Sie aufbewahren, um im Falle eines Ordnungsgeldverfahrens die fristgerechte Offenlegung nachweisen zu können.

Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung

Das Bundesamt für Justiz überwacht die Einhaltung der Offenlegungspflicht. Bei Versäumnis wird ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB eingeleitet. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 2.500 Euro, kann aber bis zu 25.000 Euro betragen. Geschäftsführer haften persönlich für die Einhaltung der Offenlegungsfrist.

Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften

Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB: Bilanzsumme bis 450.000 €, Umsatz bis 900.000 €, bis 10 Mitarbeiter) können ihre Bilanz statt der Offenlegung hinterlegen (§ 326 Abs. 2 HGB). Die GuV muss nicht veröffentlicht werden. Dennoch besteht die Pflicht zur vollständigen internen Erstellung und Feststellung des Jahresabschlusses.

Service-Hinweis

Viele Steuerberater übernehmen die Offenlegung im Auftrag des Mandanten.

Warum OnlineBilanz die richtige Wahl für Duisburger GmbHs ist

Für GmbH-Geschäftsführer in Duisburg, die einen verlässlichen, transparenten und digitalen Weg zur Bilanzerstellung suchen, bietet OnlineBilanz eine digitale Lösung. OnlineBilanz stellt Software für einen KI-gestützten Jahresabschlussentwurf sowie die technische Übermittlung der E-Bilanz nach § 87d AO bereit; Prüfung, Entscheidung und Feststellung obliegen Ihnen. Auf Wunsch übernimmt gegen Aufpreis ein mit OnlineBilanz kooperierender Steuerberater Prüfung und Freigabe.

Optionale Steuerberater-Prüfung

Auf Wunsch übernimmt gegen Aufpreis ein kooperierender Steuerberater Prüfung, Freigabe und Unterzeichnung in eigener beruflicher Verantwortung.

Digitale Koordination

Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart, ist erster Ansprechpartner und stimmt sich bei beauftragter Prüfung mit dem kooperierenden Steuerberater ab.

Preis

KI-gestützter Jahresabschlussentwurf ab 499,95 € netto (zzgl. USt.); optionale Prüfung durch einen kooperierenden Steuerberater gegen Aufpreis.

Der OnlineBilanz-Prozess im Überblick

  • Upload Ihrer Buchhaltungsdaten über die sichere OnlineBilanz-Plattform (DATEV-Export Kompatibel)
  • Ansprechpartner Servet Gündogan: Klärung offener Fragen
  • KI-gestützter Jahresabschlussentwurf durch die Software
  • Prüfung und Feststellung durch Sie (optional: Prüfung, Freigabe und Unterzeichnung durch kooperierenden Steuerberater)
  • Technische Übermittlung der E-Bilanz nach § 87d AO

Prüfung, Entscheidung und Feststellung des Jahresabschlusses obliegen dabei stets Ihnen.

Für wen eignet sich OnlineBilanz besonders?

  • GmbHs und UGs in Duisburg, die ihren Jahresabschluss digital vorbereiten möchten
  • Geschäftsführer mit Zeitdruck, die Wert auf schnelle, verlässliche Prozesse legen
  • Unternehmen mit klaren Strukturen, deren Buchhaltung bereits digital vorliegt (z. B. mit DATEV-Export)
  • Mandanten, die Transparenz schätzen: Preis vorab bekannt, klare Kommunikation

OnlineBilanz ist kein Steuerberater und erbringt keine Steuerberatung. Die Software liefert einen KI-gestützten Jahresabschlussentwurf; steuerberatende Leistungen erbringen ausschließlich gesondert beauftragte, dazu befugte Steuerberater in eigener beruflicher Verantwortung. Informieren Sie sich unter onlinebilanz.de über die Leistungen und Preise.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als Duisburger GmbH die Bilanz auch selbst erstellen?

Rechtlich ist die Bilanzerstellung durch den Geschäftsführer zulässig, sofern die erforderliche Fachkenntnis vorhanden ist. In der Praxis empfiehlt sich jedoch die Beauftragung eines Steuerberaters, da Fehler bei Bilanzierung, Bewertung oder Offenlegung zu Haftungsrisiken, Ordnungsgeldern bis 25.000 Euro nach § 335 HGB und steuerlichen Nachteilen führen können. Zudem kann ein Steuerberater die fristgerechte Erstellung und Offenlegung beim Unternehmensregister übernehmen.

Welche Unterlagen benötigt der Steuerberater für die Bilanzerstellung?

Für den Jahresabschluss benötigt der Steuerberater vollständige Buchhaltungsunterlagen (Kontoblätter, Journale), Bankauszüge, Kassenbücher, Belege zu Forderungen und Verbindlichkeiten, Inventurlisten, Anlageverzeichnis, Miet- und Leasingverträge sowie Nachweise zu Rückstellungen. Je strukturierter die Unterlagen übergeben werden, desto effizienter und kostengünstiger verläuft die Bilanzerstellung.

Was passiert bei verspäteter Offenlegung beim Unternehmensregister?

Bei Versäumnis der 12-Monats-Frist nach § 325 HGB droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgelder zwischen 2.500 und 25.000 Euro. Die Höhe richtet sich nach Unternehmensgröße, Verzugsdauer und Wiederholungsfällen. Zudem kann die verspätete Offenlegung die Bonität beeinträchtigen und bei Insolvenz haftungsrechtliche Konsequenzen für den Geschäftsführer nach sich ziehen.

Wie unterscheidet sich die E-Bilanz von der Handelsbilanz?

Die Handelsbilanz wird nach § 242 HGB erstellt und dient der Information von Gesellschaftern, Gläubigern und der Öffentlichkeit (Offenlegung im Unternehmensregister). Die E-Bilanz ist die elektronische Übermittlung der steuerlichen Gewinnermittlung an das Finanzamt gemäß § 5b EStG in strukturierter XBRL-Form. Beide basieren auf denselben Buchführungsdaten, können aber aufgrund steuerlicher Mehr- oder Minderrechnungen (Überleitung) abweichen. Die E-Bilanz kann die Gesellschaft selbst, ein Steuerberater oder ein Dienstleister übermitteln.

Welche Besonderheiten gelten für Duisburger Unternehmen im Hafengebiet?

Unternehmen im Duisburger Hafen unterliegen denselben handelsrechtlichen Bilanzierungspflichten wie andere Kapitalgesellschaften. Je nach Geschäftsmodell (Logistik, Umschlag, Handel) können branchenspezifische Bewertungsfragen bei Vorräten, Forderungen oder Anlagevermögen auftreten. Zudem sind gegebenenfalls Umweltrückstellungen, hafenspezifische Genehmigungen oder EU-Zollregelungen in der Bilanzierung zu berücksichtigen. Ein erfahrener Steuerberater berät zu Branchenbesonderheiten und optimiert die Bilanzierung entsprechend.

Ist eine persönliche Beratung in Duisburg trotz digitaler Abwicklung möglich?

OnlineBilanz verbindet digitale Abläufe mit persönlicher Betreuung: Servet Gündogan ist als Büroleiter in Stuttgart erster Ansprechpartner. Steuerliche Beratung erbringt ausschließlich ein gesondert beauftragter, dazu befugter Steuerberater. Kunden aus Duisburg profitieren von digitaler Dokumentenübermittlung und persönlichem Kontakt – ohne Bindung an lokale Öffnungszeiten.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. OnlineBilanz stellt Software für einen KI-gestützten Jahresabschlussentwurf sowie die technische Datenübermittlung nach § 87d AO bereit; Prüfung, Entscheidung und Feststellung obliegen Ihnen. Auf Wunsch übernimmt gegen Aufpreis ein mit OnlineBilanz kooperierender Steuerberater Prüfung, Freigabe und Unterzeichnung in eigener beruflicher Verantwortung. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses, § 325 HGB – Offenlegung, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Kennenlerntermin15 Min · Raphael Diener