Betriebsnummer beantragen: Ablauf, Frist und Unterlagen für den ersten Mitarbeiter
Die erste Einstellung ist ein wichtiger Meilenstein für jede junge GmbH – und bringt eine administrative Pflicht mit sich, die leicht übersehen wird: Ohne Betriebsnummer kann kein einziger Mitarbeiter korrekt bei der Sozialversicherung angemeldet werden.
Kurzantwort
Sobald eine GmbH den ersten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten einstellt – auch einen Minijobber oder Azubi –, muss sie eine Betriebsnummer beim Betriebsnummern-Service (BNS) der Bundesagentur für Arbeit in Saarbrücken beantragen. Die Beantragung ist kostenlos, erfolgt ausschließlich elektronisch und setzt seit dem 1. Januar 2024 zusätzlich die vorherige Beantragung der Unternehmensnummer bei der zuständigen Berufsgenossenschaft voraus.
Inhaltsverzeichnis
Was ist die Betriebsnummer und wofür wird sie benötigt?
Die Betriebsnummer identifiziert einen Beschäftigungsbetrieb eindeutig gegenüber den Trägern der Sozialversicherung. Sie ist in den §§ 18i bis 18n SGB IV geregelt und wird für jede Meldung benötigt, die ein Arbeitgeber für seine Beschäftigten an Krankenkasse, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Berufsgenossenschaft (gesetzliche Unfallversicherung) übermittelt. Ohne gültige Betriebsnummer ist keine ordnungsgemäße Anmeldung eines Mitarbeiters zur Sozialversicherung möglich.
Wann wird sie benötigt?
Die Pflicht zur Beantragung entsteht, sobald eine GmbH die erste sozialversicherungspflichtig beschäftigte Person einstellt. Dabei spielt es keine Rolle, um welche Beschäftigungsform es sich handelt:
Neu seit 2024: die Unternehmensnummer als Voraussetzung
Wichtige Voraussetzung nicht übersehen: Seit dem 1. Januar 2024 benötigen Unternehmen zur Beantragung einer Betriebsnummer zusätzlich die Unternehmensnummer des Unternehmens, dem der neue Beschäftigungsbetrieb angehört. Diese wird vom zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger – in der Regel der zuständigen Berufsgenossenschaft – vergeben. Die Unternehmensnummer sollte daher frühzeitig beantragt werden, bevor der Antrag auf die Betriebsnummer gestellt wird.
Ablauf der Online-Beantragung
Die Betriebsnummer wird ausschließlich elektronisch über den Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de/unternehmen/betriebsnummern-service beantragt. Nach Eingabe der Betriebsdaten – Firmenname, Anschrift, Rechtsform, Branche und die zuvor erhaltene Unternehmensnummer – wird die Betriebsnummer in der Regel sofort automatisiert vergeben und direkt angezeigt.
Fristen und Folgen bei Versäumnis
Da ohne Betriebsnummer keine Anmeldung zur Sozialversicherung möglich ist, sollte die Beantragung spätestens mit dem Abschluss des ersten Arbeitsvertrags erfolgen – idealerweise rechtzeitig vor dem geplanten Beschäftigungsbeginn, damit die erste Lohnabrechnung fristgerecht erstellt werden kann.
Änderungen melden
Ändern sich die beim Betriebsnummern-Service hinterlegten Betriebsdaten – etwa Anschrift oder Rechtsform – oder wird der Geschäftsbetrieb vollständig und dauerhaft aufgegeben, besteht eine gesetzliche Pflicht, dies der Bundesagentur für Arbeit unverzüglich mitzuteilen. Bei Verstößen gegen diese Mitteilungspflicht kann ein Bußgeld verhängt werden.
Fazit
Die Betriebsnummer ist eine der ersten administrativen Hürden, die eine GmbH beim Einstieg in die Rolle als Arbeitgeber nehmen muss. Wer rechtzeitig zunächst die Unternehmensnummer bei der zuständigen Berufsgenossenschaft und anschließend die Betriebsnummer beim Betriebsnummern-Service beantragt, stellt sicher, dass die erste Mitarbeiterin oder der erste Mitarbeiter pünktlich und korrekt zur Sozialversicherung angemeldet werden kann.
Häufig gestellte Fragen
Wann braucht eine GmbH eine Betriebsnummer?
Eine Betriebsnummer wird benötigt, sobald die GmbH den ersten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten einstellt – das gilt auch für Minijobber und Auszubildende.
Wo wird die Betriebsnummer beantragt?
Zuständig ist der Betriebsnummern-Service (BNS) der Bundesagentur für Arbeit in Saarbrücken. Die Beantragung erfolgt kostenlos und ausschließlich elektronisch über das Online-Portal.
Welche Unterlage braucht man zusätzlich für die Betriebsnummer?
Seit dem 1. Januar 2024 ist zur Beantragung der Betriebsnummer zusätzlich die Unternehmensnummer erforderlich, die vom zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft) vergeben wird.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Zuständigkeiten und Verfahren können sich ändern; maßgeblich sind die jeweils aktuellen Angaben der Bundesagentur für Arbeit. Stand: Oktober 2026.






Fabian Klement
Jakob Röß
Dr. Jeannine Dinnebier
