Inventurdifferenzen buchen: Fehlbestände und Überbestände richtig erfassen
Stimmt der gezählte Lagerbestand am Jahresende nicht mit dem Buchbestand überein, ist das kein Grund zur Panik – aber ein Grund, die Differenz sauber zu dokumentieren und richtig zu buchen.
Kurzantwort
Inventurdifferenzen entstehen, wenn der bei der körperlichen Inventur festgestellte Istbestand vom buchhalterischen Sollbestand abweicht. Ein Fehlbestand wird als außerplanmäßiger Aufwand gebucht und mindert den Warenbestand, ein Überbestand entsprechend als Ertrag. Beide werden idealerweise über ein eigenes Konto für Inventurdifferenzen erfasst, damit sie in der Buchführung klar erkennbar bleiben.
Inhaltsverzeichnis
Was sind Inventurdifferenzen?
Bei der körperlichen Inventur wird der tatsächlich vorhandene Warenbestand gezählt, gemessen oder gewogen (Istbestand) und dem Bestand gegenübergestellt, der sich rechnerisch aus den Lagerbuchungen ergibt (Sollbestand). Weicht der Istbestand vom Sollbestand ab, liegt eine Inventurdifferenz vor – entweder als Fehlbestand (weniger vorhanden als gebucht) oder als Überbestand (mehr vorhanden als gebucht).
Typische Ursachen
Buchung eines Fehlbestands
Bestandskonto wird vermindert
Ein festgestellter Fehlbestand mindert den Warenbestand in der Bilanz und wird gleichzeitig als Aufwand erfasst. Üblich ist die Buchung über ein gesondertes Konto für Inventurdifferenzen – etwa „Aufwendungen aus Inventurdifferenzen“ – das gegen das jeweilige Bestandskonto (Waren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe) gebucht wird. So bleibt die Differenz in der Buchführung klar erkennbar und nicht im regulären Wareneinsatz versteckt.
Buchung eines Überbestands
Ein Überbestand wird spiegelbildlich behandelt: Der Warenbestand wird erhöht, und auf der Gegenseite wird ein Ertrag aus Inventurdifferenzen gebucht. Überbestände sind in der Praxis seltener als Fehlbestände, kommen aber vor – etwa bei fehlerhaft gebuchten Warenausgängen, die tatsächlich nicht stattgefunden haben.
Umsatzsteuerliche Aspekte
Vorsteuerabzug bleibt bei unklarem Schwund meist unberührt: Geht Ware durch ungeklärten Schwund, Verderb oder Diebstahl verloren, bleibt der beim ursprünglichen Einkauf geltend gemachte Vorsteuerabzug in der Regel unberührt, solange die Ware zum Zeitpunkt des Erwerbs für steuerpflichtige unternehmerische Zwecke bestimmt war. Steht dagegen eine unentgeltliche Wertabgabe fest – etwa eine bewusste Entnahme für private Zwecke –, kann eine abweichende umsatzsteuerliche Behandlung erforderlich sein. Im Zweifel sollte jede größere Inventurdifferenz dokumentiert und ihre Ursache soweit möglich aufgeklärt werden.
Fazit
Inventurdifferenzen sind ein normaler Bestandteil jeder körperlichen Bestandsaufnahme und kein Zeichen mangelhafter Buchführung an sich. Entscheidend ist eine saubere, gesonderte Buchung über eigene Differenzkonten sowie eine nachvollziehbare Dokumentation der Ursachen – das erleichtert sowohl die interne Kontrolle als auch den Umgang mit größeren Abweichungen bei einer späteren Betriebsprüfung.
Häufig gestellte Fragen
Was sind Inventurdifferenzen?
Inventurdifferenzen sind Abweichungen zwischen dem buchhalterischen Sollbestand und dem bei der Inventur tatsächlich festgestellten Istbestand an Vorräten.
Wie wird ein Fehlbestand bei der Inventur gebucht?
Ein Fehlbestand mindert den Warenbestand und wird als außerplanmäßiger Aufwand, häufig auf ein gesondertes Konto für Inventurdifferenzen, gebucht, während das Bestandskonto entsprechend vermindert wird.
Muss bei einem Fehlbestand die Vorsteuer korrigiert werden?
Bei einem ungeklärten Schwund, etwa durch Diebstahl oder Verderb, bleibt der ursprüngliche Vorsteuerabzug aus dem Wareneinkauf in der Regel unberührt. Steht dagegen eine unentgeltliche Wertabgabe fest, kann eine andere umsatzsteuerliche Behandlung erforderlich werden.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Steuerliche Beratung im Einzelfall erteilen nur die nach dem Steuerberatungsgesetz dazu befugten Personen und Gesellschaften, insbesondere Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer. Stellen Sie den Abschluss selbst fest, stellen wir Software sowie die technische Datenübermittlung nach § 87d AO bereit; Prüfung, Entscheidung und Feststellung obliegen Ihnen. Beauftragen Sie Prüfung und Freigabe, erbringt ein namentlich benannter Steuerberater sämtliche Vorbehaltsaufgaben in eigener beruflicher Verantwortung. Stand: Oktober 2026.










Fabian Klement
Jakob Röß
Dr. Jeannine Dinnebier
