Finanzamt Plön: Körperschaftsteuer läuft über das Finanzamt Kiel
Wer eine GmbH oder UG im Amtsbezirk Plön betreibt, kennt das Finanzamt Plön als lokale Anlaufstelle – doch für die wichtigste Steuer der Kapitalgesellschaft, die Körperschaftsteuer, ist Plön schlicht nicht zuständig. Die Erklärung landet stattdessen in Kiel. Dieser Artikel erklärt, warum das so ist, welche Steuerarten dennoch in Plön verbleiben und was das konkret für Geschäftsführer im Bezirk bedeutet.
Kurzantwort
Das Finanzamt Plön (Bundesfinanzamtsnr. 2126, Fünf-Seen-Allee 1, 24306 Plön) ist zwar die örtlich zuständige Behörde für den Bezirk Plön, jedoch nicht für die Körperschaftsteuer von GmbH, UG oder AG. Gemäß der offiziellen Zuständigkeitstabelle des Landes Schleswig-Holstein ist das Finanzamt Kiel (Bundesfinanzamtsnr. 2120, Feldstr. 23, 24105 Kiel) landesweit für die Körperschaftsteuer mehrerer Bezirke – darunter Plön – zuständig. Für Gewerbesteuermessbetrag, Lohnsteuer und Umsatzsteuer inländischer Unternehmen bleibt Plön weiterhin die richtige Adresse.
Kontakt & Finanzamtsnummern
| Finanzamt | Nr. | Adresse | Telefon | Fax |
|---|---|---|---|---|
| Finanzamt Plön | 2126 | Fünf-Seen-Allee 1, 24306 Plön | 04522 506-0 | 04522 506-2149 |
| Finanzamt Kiel (zuständig für Körperschaftsteuer) | 2120 | Feldstr. 23, 24105 Kiel | 0431 602-0 | 0431 602-1009 |
Inhaltsverzeichnis
- Körperschaftsteuer: Kiel statt Plön
- Amtsbezirk Plön – welche Gemeinden gehören dazu?
- Welche Steuerarten bleiben beim Finanzamt Plön?
- Das Geschäftsleitungsprinzip nach § 20 AO
- Steuernummer und ELSTER-Registrierung
- Sonderfall: Ausländische Unternehmer und Bauabzugsteuer
- Gewerbesteuer: Mechanismus, Hebesatz und Besonderheiten
- Gewerbesteuer ist keine Betriebsausgabe mehr
- Praxisbeispiel: GmbH mit Sitz in Plön
- Abgabefristen 2025/2026
- Fazit
Körperschaftsteuer: Kiel statt Plön – die wichtigste Weiche für Kapitalgesellschaften
Achtung: Zuständige Behörde für Körperschaftsteuer
GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und AG mit Geschäftsleitung im Amtsbezirk des Finanzamts Plön reichen ihre Körperschaftsteuererklärung beim Finanzamt Kiel ein – nicht beim Finanzamt Plön. Das gilt unabhängig davon, ob der Satzungssitz in Plön, Eutin oder einer anderen Gemeinde des Bezirks liegt.
Dass eine örtlich zuständige Behörde für die bedeutsamste Steuer einer Kapitalgesellschaft nicht selbst zuständig ist, überrascht viele Geschäftsführer. Hintergrund ist die vom Land Schleswig-Holstein getroffene Zentralisierungsentscheidung: Schleswig-Holstein verfügt weder über eine Oberfinanzdirektion noch über ein eigenes Landesamt für Steuern. Die Finanzämter unterstehen direkt dem Finanzministerium des Landes. Im Rahmen dieser Struktur hat das Land festgelegt, dass das Finanzamt Kiel für die Körperschaftsteuer mehrerer Amtsbezirke – darunter Plön – landesweit zuständig ist.
Das ist kein Redaktionsfehler und kein temporärer Ausnahmetatbestand, sondern gelebte Verwaltungspraxis, die sich aus der offiziellen Zuständigkeitstabelle des Landes Schleswig-Holstein ergibt. Wer als Geschäftsführer trotzdem eine Körperschaftsteuererklärung beim Finanzamt Plön einreicht, riskiert Fristprobleme und Bearbeitungsverzögerungen, weil das Schriftstück intern weitergeleitet werden muss.
Die Körperschaftsteuer ist für GmbH und UG die zentrale Ertragsteuer: Sie beträgt pauschal 15 % auf das zu versteuernde Einkommen, zuzüglich Solidaritätszuschlag. Zusammen mit der Gewerbesteuer und der Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen bildet sie das steuerliche Grundgerüst jeder Kapitalgesellschaft. Einen strukturierten Überblick über den Jahresabschluss als Ausgangspunkt für die Steuererklärung finden Geschäftsführer in unserem gesonderten Beitrag.
Amtsbezirk Plön – welche Gemeinden gehören dazu?
Der Amtsbezirk des Finanzamts Plön umfasst insgesamt 84 Gemeinden in Schleswig-Holstein. Für alle nachfolgend genannten Orte gilt: örtliche Zuständigkeit liegt beim Finanzamt Plön – außer für die Körperschaftsteuer, die nach Kiel geht.
Gemeinden im Amtsbezirk Finanzamt Plön (vollständig, Stand GemFA-Datensatz BZSt)
Ahrensbök, Bosau, Eutin (Stadt), Malente, Stockelsdorf, Ascheberg (Holstein), Barmissen, Barsbek, Behrensdorf (Ostsee), Belau, Bendfeld, Blekendorf, Bösdorf, Boksee, Brodersdorf, Dannau, Dersau, Dobersdorf, Dörnick, Fahren, Fiefbergen, Giekau, Grebin, Großbarkau, Heikendorf, Helmstorf, Högsdorf, Höhndorf, Hohenfelde, Hohwacht (Ostsee), Honigsee, Kalübbe, Kirchbarkau, Kirchnüchel, Klamp sowie weitere Gemeinden des Kreises Plön und des Kreises Ostholstein (insgesamt 84 Gemeinden gemäß amtlichem Datensatz).
Gerade Unternehmen in Eutin, Malente oder Stockelsdorf – mit vergleichsweise lebhafter gewerblicher Struktur – sollten die Zuständigkeitstrennung zwischen Plön und Kiel sorgfältig im Blick behalten, wenn Erklärungen, Fristverlängerungsanträge oder Rechtsbehelfe auf den Weg gebracht werden.
Welche Steuerarten bleiben beim Finanzamt Plön?
Die Konzentration der Körperschaftsteuer auf Kiel bedeutet keineswegs, dass das Finanzamt Plön für Kapitalgesellschaften bedeutungslos wird. Eine Reihe zentraler Steuerarten verbleibt ausdrücklich in der Zuständigkeit von Plön:
- Gewerbesteuermessbetrag – Das Finanzamt Plön setzt den Gewerbesteuermessbetrag fest, der dann von der jeweiligen Gemeinde mit ihrem Hebesatz multipliziert wird.
- Lohnsteuer (Arbeitgeber-Pflichten) – Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer erfolgt weiterhin über das Finanzamt Plön.
- Umsatzsteuer inländischer Unternehmen – Voranmeldungen und Jahreserklärungen zur Umsatzsteuer inländischer Unternehmer gehen an das Finanzamt Plön.
- Einkommensteuer – Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften im Bezirk wenden sich für ihre Einkommensteuer an Plön.
- Feststellung von Einkünften – Gesonderte und einheitliche Feststellungen bei Personengesellschaften mit Sitz im Bezirk bleiben in Plön.
Für eine GmbH bedeutet das im Alltag: Lohnsteueranmeldungen, Umsatzsteuervoranmeldungen und der Gewerbesteuermessbescheid kommen aus Plön. Die Körperschaftsteuerveranlagung hingegen – mit der zugehörigen Körperschaftsteuererklärung (KSt 1), der Anlage GK und der Überleitung vom Jahresüberschuss zum zu versteuernden Einkommen – liegt in Kiel.
Das Geschäftsleitungsprinzip nach § 20 AO
Welches Finanzamt grundsätzlich für eine GmbH oder UG zuständig ist, richtet sich nach § 20 AO. Danach ist für die Körperschaftsteuer dasjenige Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung befindet. Geschäftsleitung ist gemäß § 10 AO der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung – also der Ort, an dem der Geschäftsführer tatsächlich unternehmerische Entscheidungen trifft.
Briefkastensitz reicht nicht
Ein reiner Briefkastensitz oder eine c/o-Adresse im Amtsbezirk Plön begründet keine örtliche Zuständigkeit. Maßgebend ist der tatsächliche Ort der Geschäftsleitung. Fehlt eine inländische Geschäftsleitung, zählt gemäß § 20 Abs. 1 AO hilfsweise der Satzungssitz – aber auch dieser muss substanziell sein.
Für Unternehmen mit mehreren Standorten gilt: Liegt die maßgebliche Geschäftsleitung in Plön oder einer der 84 Amtsbezirksgemeinden, ist – über die landesinterne Zentralisierungsregel – das Finanzamt Kiel für die Körperschaftsteuer zuständig. Verlegt eine GmbH die Geschäftsleitung in einen anderen schleswig-holsteinischen Amtsbezirk, der ebenfalls Kiel als Körperschaftsteuer-Finanzamt hat, ändert sich formal nichts. Zieht die Geschäftsleitung in einen anderen Amtsbezirk mit eigenem Körperschaftsteuer-Finanzamt, ist gemäß § 20 AO i.V.m. § 26 AO das neue Finanzamt zuständig; Änderungen sind umgehend mitzuteilen.
Steuernummer und ELSTER-Registrierung für Körperschaftsteuer
GmbH und UG, die im Amtsbezirk Plön neu gegründet werden, erhalten vom Finanzamt Plön zunächst eine steuerliche Erfassungs-Steuernummer. Für die Körperschaftsteuer wird jedoch eine separate Steuernummer des Finanzamts Kiel vergeben. Das ist kein Fehler, sondern Folge der Zuständigkeitstrennung.
Praktisch bedeutet das: Im ELSTER-Unternehmenskonto (Mein ELSTER) sind unter Umständen zwei unterschiedliche Steuernummern hinterlegt – eine für die in Plön bearbeiteten Steuerarten, eine für die Körperschaftsteuer in Kiel. Fristverlängerungsanträge für die Körperschaftsteuererklärung sind daher an das Finanzamt Kiel zu richten, nicht an Plön. Wer diese Weiche übersieht, riskiert, dass sein Antrag unbearbeitet bleibt.
Die elektronische Übermittlung aller Steuererklärungen ist ohnehin gesetzlich verpflichtend (§ 149 AO). Ob Steuerberater DATEV-Software mit DATEV-Export nutzen oder ob der Geschäftsführer direkt über ELSTER übermittelt – der Weg zur richtigen Behörde wird dabei durch die hinterlegte Steuernummer gesteuert. Mit Plattformen wie OnlineBilanz entstehen Entwürfe für Jahresabschluss und Steuererklärungen DATEV-Export-kompatibel, sodass Daten ohne Medienbrüche an den Steuerberater oder direkt via ELSTER übertragen werden können.
Sonderfall: Ausländische Unternehmer und Bauabzugsteuer
Für bestimmte Sachverhalte gelten von der allgemeinen örtlichen Zuständigkeit abweichende Regelungen, die auch den Amtsbezirk Plön betreffen:
Gemäß § 1 der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung sind für die Umsatzsteuer von Unternehmern ohne Wohnsitz oder Sitz im Inland zentrale Finanzämter zuständig – nicht das Finanzamt Plön. Betroffene ausländische Unternehmer müssen sich an die bundesweit oder länderspezifisch bestimmten Zentralfinanzämter wenden.
Beim Steuerabzug bei Bauleistungen nach § 48 EStG gelten ebenfalls besondere Zuständigkeitsregelungen. Bauherren (auch GmbH), die im Amtsbezirk Plön Bauleistungen empfangen, müssen prüfen, welches Finanzamt für den Steuerabzug zuständig ist – das kann von der allgemeinen örtlichen Zuständigkeit abweichen.
Gewerbesteuer: Mechanismus, Hebesatz und die Rolle des Finanzamts Plön
Für den Gewerbesteuermessbetrag ist das Finanzamt Plön zuständig. Das Verfahren läuft in zwei Stufen ab, die im § 16 GewStG geregelt sind:
- Stufe 1 – Finanzamt Plön: Das Finanzamt ermittelt den Gewerbeertrag (§§ 8, 9 GewStG, Hinzurechnungen und Kürzungen), multipliziert ihn mit der bundeseinheitlichen Steuermesszahl von 3,5 % und setzt den Gewerbesteuermessbetrag fest.
- Stufe 2 – Gemeinde: Die jeweilige Gemeinde multipliziert den Messbetrag mit ihrem gemeindeeigenen Hebesatz. Die Höhe des Hebesatzes regelt die Gemeinde durch Satzung; Geschäftsführer finden den aktuellen Wert bei der zuständigen Gemeindeverwaltung oder im amtlichen Hebesatzverzeichnis.
Fiktives Rechenbeispiel (nur zur Mechanismus-Illustration)
Eine GmbH mit Geschäftsleitung in Plön erzielt einen Gewerbeertrag von 200.000 EUR. Steuermessbetrag: 200.000 EUR × 3,5 % = 7.000 EUR. Legt man einen fiktiven Beispiel-Hebesatz von 350 % zugrunde (dieser Wert ist erfunden und nicht der tatsächliche Hebesatz einer Gemeinde im Bezirk), ergibt sich eine Gewerbesteuer von 7.000 EUR × 3,50 = 24.500 EUR. Den tatsächlichen Hebesatz Ihrer Gemeinde erfragen Sie direkt bei der Gemeindeverwaltung.
Mindesthebesatz: Gemäß § 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG gilt derzeit ein Mindesthebesatz von 200 %. Ab dem Jahr 2027 steigt dieser Mindesthebesatz auf 280 %. Gemeinden mit bisher niedrigen Hebesätzen müssen ihre Satzung entsprechend anpassen. Für Kapitalgesellschaften in Gemeinden des Amtsbezirks Plön, die bisher unter 280 % lagen, kann das eine spürbare Mehrbelastung bedeuten.
Gewerbesteuer ist seit 2008 keine Betriebsausgabe mehr
Ein in der Praxis nach wie vor häufig unterschätzter Punkt: Die Gewerbesteuer ist seit dem Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 gemäß § 4 Abs. 5b EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig. Sie mindert also weder den körperschaftsteuerlichen noch den gewerbesteuerlichen Gewinn. Wer in der Buchhaltung die Gewerbesteuerrückstellung bucht, darf diese nicht als steuerlich wirksame Betriebsausgabe behandeln:
→ steuerliche Hinzurechnung im Rahmen der Körperschaftsteuer-Überleitungsrechnung erforderlich
Das bedeutet: Der handelsrechtliche Jahresüberschuss, der Ausgangspunkt für die Körperschaftsteuererklärung beim Finanzamt Kiel ist, enthält die Gewerbesteuerrückstellung als Aufwand. Diese ist im Rahmen der steuerlichen Mehr-Weniger-Rechnung (Anlage GK zur KSt 1) wieder hinzuzurechnen. Geschäftsführer und Steuerberater sollten diese Überleitungsposition stets sorgfältig dokumentieren.
Praxisbeispiel: GmbH mit Sitz in Eutin (Amtsbezirk Plön)
| Steuerart | Zuständige Behörde | Übermittlungsweg |
|---|---|---|
| Körperschaftsteuer | Finanzamt Kiel (2120) | ELSTER / Steuerberater via DATEV-Export |
| Gewerbesteuermessbetrag | Finanzamt Plön (2126) | ELSTER / GewSt-Erklärung |
| Gewerbesteuer (Festsetzung) | Stadt/Gemeinde Eutin | Bescheid durch Gemeinde |
| Umsatzsteuer (inländisch) | Finanzamt Plön (2126) | ELSTER / monatliche Voranmeldung |
| Lohnsteuer | Finanzamt Plön (2126) | ELSTER / monatliche Anmeldung |
| Kapitalertragsteuer auf Ausschüttungen | Finanzamt Kiel (2120) | ELSTER / KapSt-Anmeldung |
Szenario: Die Mustermann GmbH hat ihren Satzungssitz und ihre tatsächliche Geschäftsleitung in Eutin. Der Geschäftsführer wähnt sich beim Finanzamt Plön als einzigem Ansprechpartner. Beim Körperschaftsteuerbescheid entsteht ein Streitpunkt: Der Einspruch muss an das Finanzamt Kiel gerichtet werden – nicht nach Plön. Wer diesen Umstand verkennt, riskiert, dass ein fristgebundener Rechtsbehelf ins Leere läuft. Eine sorgfältig geführte Steuerakte, in der beide Steuernummern klar dokumentiert sind, verhindert solche Fehler.
Der Jahresabschluss als Ausgangsbasis für beide Steuererklärungen – Körperschaftsteuer in Kiel und Gewerbesteuer-Erklärung in Plön – sollte daher professionell und fristgerecht erstellt werden. Mehr dazu im Beitrag Jahresabschluss für GmbH und UG.
Abgabefristen 2025/2026
Die gesetzlichen Abgabefristen für Steuererklärungen richten sich nach § 149 AO. Für die Körperschaftsteuererklärung beim Finanzamt Kiel gilt:
- Ohne steuerlichen Berater: Grundfrist zum 31. Juli des Folgejahres.
- Mit steuerlichem Berater: Verlängerte Frist, in der Regel bis Ende Februar des übernächsten Jahres (ggf. abweichend nach Kontingentierungsregelungen der Finanzverwaltung).
- Fristverlängerungsanträge für die Körperschaftsteuer sind an das Finanzamt Kiel zu stellen.
- Gewerbesteuererklärung (Finanzamt Plön): gleiche Grundfristen nach § 149 AO.
Eine detaillierte Übersicht zu allen relevanten Fristen finden Sie in unserem Artikel Abgabefristen Steuererklärung 2025 mit Steuerberater.
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Fazit: Finanzamt Plön und Finanzamt Kiel – zwei Behörden, ein Unternehmen
Das Finanzamt Plön ist für GmbH und UG im Bezirk eine wichtige Behörde – aber eben nicht die einzige. Die Zuständigkeitstrennung zwischen Plön (Gewerbesteuermessbetrag, Lohnsteuer, Umsatzsteuer) und dem Finanzamt Kiel (Körperschaftsteuer) ist kein bürokratisches Detail, sondern ein rechtlich verbindliches und praktisch relevantes Faktum. Wer Erklärungen, Anträge und Rechtsbehelfe an die falsche Behörde sendet, verliert Zeit und riskiert Rechtsnachteile.
Für Kapitalgesellschaften im Amtsbezirk Plön empfiehlt sich daher eine klare interne Dokumentation beider Steuernummern, eine sorgfältige Fristenplanung unter Berücksichtigung beider Finanzämter und ein strukturierter Jahresabschlussprozess als Grundlage für alle Steuererklärungen. Die ab 2027 geltende Anhebung des Gewerbesteuer-Mindesthebesatzes auf 280 % sollte zudem in der mittelfristigen Steuerplanung berücksichtigt werden.
15 %
Körperschaftsteuersatz (pauschal)
280 %
Gewerbesteuer-Mindesthebesatz ab 2027
Häufig gestellte Fragen
Wo reicht eine GmbH mit Sitz in Plön ihre Körperschaftsteuererklärung ein?
Beim Finanzamt Kiel (Bundesfinanzamtsnr. 2120, Feldstr. 23, 24105 Kiel) – nicht beim Finanzamt Plön. Das Finanzamt Kiel ist gemäß der Zuständigkeitstabelle des Landes Schleswig-Holstein landesweit für die Körperschaftsteuer mehrerer Bezirke zuständig, darunter Plön.
Wofür ist das Finanzamt Plön für eine GmbH noch zuständig?
Für den Gewerbesteuermessbetrag, die Lohnsteuer (Arbeitgeberpflichten) und die Umsatzsteuer inländischer Unternehmen. Die Körperschaftsteuer läuft hingegen über das Finanzamt Kiel.
Welches Finanzamt ist zuständig, wenn die GmbH nur einen Briefkastensitz in Plön hat?
Ein reiner Briefkastensitz begründet keine örtliche Zuständigkeit. Maßgebend ist gemäß § 20 AO der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung (Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung).
Kann die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe abgezogen werden?
Nein. Seit 2008 ist die Gewerbesteuer gemäß § 4 Abs. 5b EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig und mindert weder den körperschaftsteuerlichen noch den gewerbesteuerlichen Gewinn.
Was ändert sich beim Gewerbesteuer-Mindesthebesatz ab 2027?
Der Mindesthebesatz steigt gemäß § 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG von bisher 200 % auf 280 %. Gemeinden mit niedrigeren Hebesätzen müssen ihre Satzung entsprechend anpassen.
Hat Schleswig-Holstein eine Oberfinanzdirektion?
Nein. Schleswig-Holstein verfügt weder über eine Oberfinanzdirektion noch über ein eigenes Landesamt für Steuern. Die Finanzämter unterstehen direkt dem Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein.
Über Autor
Autor
Servet Gündogan
Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart
Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz stellt Software für einen KI-gestützten Jahresabschlussentwurf bereit. Sie können den Entwurf zur eigenen Verwendung herunterladen. Eine Einreichung über OnlineBilanz setzt die Prüfung und erforderliche Korrektur durch den beauftragten Steuerberater voraus. Stand der Rechtslage: September 2026.





Fabian Klement
Jakob Röß
Dr. Jeannine Dinnebier
