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Säumniszuschlag · § 240 AO

Einen Tag zu spät — ein Prozent teurer.

Zuschlag berechnet, Schonfrist geprüft, Erlass beantragt.

Der Säumniszuschlag entsteht kraft Gesetzes, ohne Bescheid und ohne Ermessen: 1 % je angefangenem Monat auf den auf 50 € abgerundeten Rückstand. Es gibt keine taggenaue Verzinsung und keine Kappungsgrenze. Rechnen Sie hier Ihren Fall — und sehen Sie, was Warten kostet.

◆Vollstreckung angekündigt? Jetzt den Steuerberater einschalten◆Stundung und Erlass über kooperierende Berufsträger
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Kurz erklärt

Wann der Säumniszuschlag entsteht.

Er entsteht kraft Gesetzes, sobald eine festgesetzte Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags gezahlt ist — ohne Bescheid, ohne Mahnung und ohne Ermessen des Finanzamts (§ 240 Abs. 1 AO).

Berechnet wird 1 % je angefangenem Monat auf den auf volle 50 € abgerundeten Rückstand. Angefangen heißt: Ein einziger Tag über den Monatswechsel hinaus kostet den vollen Prozentpunkt. Eine Kappungsgrenze gibt es nicht.

1 %
Je MonatAngefangen, nicht taggenau.
12 %
Im JahrDeutlich über jedem Bankkredit.
3 Tage
SchonfristNur bei Überweisung und Lastschrift.
0,5 %
AlternativeStundungszinsen statt Zuschlag.
Interaktiver Rechner

Der Säumniszuschlag-Rechner.

Rückstand, Fälligkeits- und Zahlungstag eintragen — der Rechner ermittelt die angefangenen Monate, wendet Abrundung und Schonfrist an und zeigt, was Warten kostet.

Rückständiger Betrag
€

Nur die Steuer selbst — auf Nebenleistungen entstehen keine Zuschläge (§ 240 Abs. 2 AO).

Art der Forderung

Die Höhe ist gleich; unterschiedlich sind Abziehbarkeit und Haftung (§ 69 AO).

Fällig am
Gezahlt am

Fällt der Termin auf ein Wochenende, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO).

Zahlungsweg

Bei Lastschrift gilt die Zahlung am Fälligkeitstag als geleistet (§ 224 Abs. 2 AO). Bei Scheck tragen Sie als Zahlungstag den dritten Tag nach Eingang beim Finanzamt ein.

Ihre Situation

Steuert nur die Einordnung: Bei Zahlungsunfähigkeit wird regelmäßig die Hälfte erlassen (§ 227 AO).

Verwirkter Säumniszuschlag
—
—
Gesamtbetrag an das Finanzamt (Steuer + Zuschlag):—
Effektive Jahresbelastung auf den Rückstand:—
Wenn Sie weiter warten

Jeder angebrochene Monat kostet — zusätzlich, ohne Kappungsgrenze.

!
Der teuerste Tag ist der Monatswechsel.

Ein einziger Tag über den Monatswechsel hinaus lässt den Zuschlag um einen vollen Prozentpunkt springen — es gibt keine Anteiligkeit und keine Kulanz. Deshalb lohnt der Blick auf die Alternativen: Stundung und Aussetzung der Vollziehung kosten 0,5 % im Monat und sollten möglichst vor Fälligkeit beantragt werden — sonst bleiben bis dahin entstandene Zuschläge in der Regel bestehen.

Die Termine

Wann es teuer wird.

Die meisten Zuschläge entstehen an einigen wenigen, immer wiederkehrenden Terminen im Jahr. Wer diese kennt, kann sie meist vermeiden.

ZahlungFälligBesonderheit
Umsatzsteuer-Voranmeldung10. des FolgemonatsMit Dauerfristverlängerung einen Monat später (§ 18 UStG)
Lohnsteuer-Anmeldung10. des FolgemonatsZusätzlich Haftung des Geschäftsführers (§ 69 AO)
Vorauszahlungen ESt / KSt10.03. · 10.06. · 10.09. · 10.12.Herabsetzung bei sinkendem Gewinn möglich (§ 37 EStG)
Gewerbesteuer15.02. · 15.05. · 15.08. · 15.11.Zahlung an die Gemeinde, nicht ans Finanzamt
Nachzahlung aus Bescheidein Monat nach BekanntgabeBekanntgabe vier Tage nach Aufgabe zur Post (§ 122 AO)
Wochenende oder Feiertagnächster WerktagVerschiebung nach § 108 Abs. 3 AO
§
Der Einspruch schützt nicht vor dem Zuschlag.

Wer gegen einen Bescheid Einspruch einlegt, muss die festgesetzte Steuer dennoch zahlen — sonst laufen Säumniszuschläge. Soll die Zahlung ausgesetzt werden, braucht es zusätzlich einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 361 AO. Beides stellt der beauftragte Steuerberater zusammen.

§ 240 Abs. 3 AO

Wann die Schonfrist greift.

Drei Tage Puffer, aber nur bei bestimmten Zahlungswegen — und nie als planbare Verlängerung.

Überweisung und Lastschrift

Drei Tage Verspätung: kein Zuschlag. Bei Lastschrift gilt die Zahlung am Fälligkeitstag als erfüllt (§ 224 Abs. 2 AO).

Puffer3 Tage

Bar und Scheck

Keine Schonfrist. Ein Scheck gilt erst drei Tage nach Eingang als entrichtet — die Frist wirkt hier gegen Sie.

Pufferkeiner

Kein Planungsinstrument

Die Schonfrist gilt kraft Gesetzes immer — sie ist aber kein Zahlungsziel. Wer laufend erst in der Schonfrist zahlt, gilt nicht als pünktlicher Steuerzahler und verliert damit die Aussicht auf einen Erlass wegen eines Versehens (AEAO zu § 240).

Bei Wiederholungkein Erlass
Wer was wofür verlangt

Zuschlag, Verspätungszuschlag und Zinsen.

Drei unterschiedliche Nebenleistungen, die in der Praxis oft verwechselt werden — und sich am Ende sogar addieren können.

Die Unterschiede
Wofür jeweils gezahlt wird
Nur der Säumniszuschlag betrifft die verspätete Zahlung.
  • Säumniszuschlag: 1 % je Monat für zu späte Zahlung (§ 240 AO).
  • Verspätungszuschlag: 0,25 % je Monat für zu späte Erklärung (§ 152 AO).
  • Nachzahlungszinsen: 0,15 % je Monat ab dem 15. Monat (§ 233a AO).
  • Stundungszinsen: 0,5 % je Monat, wenn gestundet wurde (§ 234 AO).
Die Folgen
Was daraus entsteht
Vier Punkte, die im Rückstandsfall zusammenkommen.
  • Keine Zinsen auf Zuschläge: sie entstehen nur auf die Steuer selbst.
  • Nicht abziehbar: bei ESt, KSt und GewSt keine Betriebsausgabe (§ 4 EStG).
  • Kein Bescheid: der Zuschlag erscheint nur im Kontoauszug der Finanzkasse.
  • Abrechnungsbescheid: wer die Höhe bestreitet, beantragt ihn (§ 218 AO).
§ 227 AO

Wann Zuschläge erlassen werden.

Der Zuschlag ist verwirkt, aber nicht unantastbar. Vier Fallgruppen erkennt die Finanzverwaltung an.

Zahlungsunfähigkeit

Wer überschuldet oder zahlungsunfähig ist, kann durch den Zuschlag nicht mehr zur Zahlung angehalten werden — die Verwaltung erlässt dann regelmäßig die Hälfte.

Offenbar unbillig

Bei plötzlicher Erkrankung, wenn kein Vertreter mit der Zahlung beauftragt werden konnte, oder bei einem offenbaren Versehen eines bisher pünktlichen Steuerzahlers kommt ein Erlass in Betracht (§ 227 AO).

Bescheid später aufgehoben

Wird die Steuer herabgesetzt, bleiben verwirkte Zuschläge grundsätzlich bestehen. Voll erlassen werden sie, wenn die Aussetzung der Vollziehung mit allen Mitteln beantragt, aber zu Unrecht abgelehnt wurde.

Falsche Tilgungsreihenfolge

Häufig sind Zuschläge nur entstanden, weil eine Zahlung ohne Zweckbestimmung auf die falsche Forderung verrechnet wurde (§ 225 AO).

Der Antrag muss begründet und belegt sein

Ein Erlassantrag ohne Nachweise wird abgelehnt. Nötig: Fallgruppe, Liquiditätsnachweis, Tilgungsvorschlag — plus Stundung, Vollstreckungsschutz.

Die Eskalationsleiter

Was die Finanzkasse als Nächstes tut.

Nach dem Zuschlag folgt die Vollstreckung in festen Stufen. Jede lässt sich noch abwenden.

StufeWas passiertNorm
MahnungZahlungserinnerung mit Frist, meist eine Woche§ 259 AO
VollstreckungsankündigungLetzte Frist vor Zwangsmaßnahmen — jetzt ist Reagieren entscheidend§ 254 AO
KontopfändungPfändungs- und Einziehungsverfügung an Ihre Bank, ohne Gerichtsbeschluss§ 309 AO
ForderungspfändungZugriff auf Kundenforderungen — für den Ruf schädlicher als die Pfändung selbst§ 309 AO
VollstreckungsbeamterSachpfändung im Betrieb, Vermögensauskunft§ 284 AO
InsolvenzantragDas Finanzamt kann selbst Antrag stellen§ 14 InsO
!
Die Vollstreckungsankündigung ist der letzte gute Zeitpunkt.

Bis dahin ist fast jede Lösung verhandelbar: Stundung, Ratenzahlung, Vollstreckungsaufschub. Danach wird es teurer und aufwendiger. Schalten Sie Ihren Steuerberater ein, sobald die Ankündigung im Briefkasten liegt — nicht erst nach der Pfändung.

Rückwirkend · ohne Vorwürfe

Auch wenn es schon passiert ist.

Zuschläge über mehrere Monate, eine Pfändung angekündigt, Erklärungen offen — das lässt sich ordnen.

Rückstand aufgearbeitet

Der beauftragte Steuerberater prüft den Kontoauszug, rechnet jede Position nach und beantragt bei Fehlern einen Abrechnungsbescheid.

§ 218 AO
Erlass und Stundung

Den begründeten Antrag stellen die kooperierenden Berufsträger, mit Nachweisen und Tilgungsvorschlag — meist verbunden mit Vollstreckungsschutz.

§ 227 · § 222
Wiederholung verhindert

Fristenkalender, Dauerfristverlängerung, Lastschriftmandat und angepasste Vorauszahlungen — damit nichts mehr aufläuft.

laufend
Wechsel zu OnlineBilanz?

Die Kommunikation mit der Finanzkasse und offene Erklärungen übernimmt der beauftragte, kooperierende Steuerberater; die Zahlungstermine behalten Sie im Portal im Blick. Die Vollmacht erteilen Sie dem Steuerberater.

So läuft es ab

Vom Rückstand zur Lösung.

Ihr Aufwand: den vollständigen Kontoauszug der Finanzkasse einmal im Portal hochladen.

Sofort
1

Rückstand aufnehmen

Der Kontoauszug wird gesichtet, jede Position zugeordnet und geprüft, welche Fristen laufen.

kostenlosvertraulich
Prüfung
2

Jede Position nachrechnen

Abrundung, Schonfrist, Tilgungsreihenfolge — nicht selten sind Zuschläge zu hoch angesetzt.

§ 240 AO§ 225 AO
Antrag
3

Stundung, Erlass, Raten

Begründeter Antrag mit Nachweisen und Tilgungsvorschlag, verbunden mit Vollstreckungsschutz.

§ 222 AO§ 227 AO
Aufarbeitung
4

Offene Erklärungen

Fehlende Anmeldungen und Erklärungen holen die kooperierenden Steuerberater nach — häufig sinkt der Rückstand dadurch.

ELSTER§ 149 AO
Laufend
5

Termine überwacht

Fristenkalender, Dauerfristverlängerung und angepasste Vorauszahlungen — zum vorab vereinbarten Festpreis.

Festpreismonatlich
Häufige Fragen

Was zum Säumniszuschlag gefragt wird.

Wie hoch ist der Säumniszuschlag?
1 % je angefangenem Monat der Säumnis auf den auf volle 50 € abgerundeten rückständigen Betrag (§ 240 Abs. 1 AO). Bei 12.500 € sind das 125 € je Monat, also rund 12 % im Jahr — deutlich mehr als jeder Bankkredit.
Was heißt „angefangener Monat"?
Der Zuschlag entsteht nicht taggenau: Jeder begonnene Monat der Säumnis zählt voll. Ein einziger Tag über den Monatswechsel hinaus kostet also einen weiteren Prozentpunkt — es gibt keine Anteiligkeit.
Wie funktioniert die Drei-Tage-Schonfrist?
Bei Überweisung und Lastschrift bleibt eine Verspätung von bis zu drei Tagen ohne Zuschlag (§ 240 Abs. 3 AO). Bei Bar- und Scheckzahlung gilt sie nicht. Die Schonfrist ist kein Zahlungsziel: Wer sie laufend ausnutzt, gilt nicht als pünktlicher Steuerzahler — ein Erlass wegen eines Versehens kommt dann nicht mehr in Betracht.
Bekomme ich einen Bescheid über den Zuschlag?
Nein, er entsteht kraft Gesetzes ohne Festsetzung und erscheint nur im Kontoauszug der Finanzkasse. Wer die Höhe bestreitet, beantragt einen Abrechnungsbescheid nach § 218 Abs. 2 AO — dagegen ist dann der Einspruch möglich.
Schützt ein Einspruch vor dem Zuschlag?
Nein. Der Einspruch hemmt die Zahlungspflicht nicht; ohne Zahlung laufen Säumniszuschläge weiter. Nötig ist zusätzlich ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 361 AO — bleibt der Einspruch später erfolglos, fallen für die Dauer der Aussetzung Aussetzungszinsen von 0,5 % je Monat an.
Können Säumniszuschläge erlassen werden?
Ja, nach § 227 AO. Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung erlässt die Verwaltung regelmäßig die Hälfte, weil die Druckfunktion entfällt. Ein voller Erlass kommt bei offenbarer Unbilligkeit in Betracht, etwa bei plötzlicher Erkrankung oder erstmaliger geringfügiger Säumnis.
Was ist günstiger: Zuschlag oder Stundung?
Die Stundung. Stundungszinsen betragen 0,5 % je Monat (§ 234 AO), der Säumniszuschlag 1 %. Der Antrag sollte möglichst vor Fälligkeit gestellt und begründet werden — wird er später gestellt, wirkt die Stundung meist erst ab Eingang; verlangt wird regelmäßig ein Tilgungsplan und der Nachweis, dass die Einziehung eine erhebliche Härte bedeutet.
Sind Säumniszuschläge steuerlich abziehbar?
Das hängt an der Steuerart. Zuschläge auf Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer sind nicht abziehbar, weil die Hauptschuld selbst nicht abziehbar ist. Zuschläge auf Umsatz- und Lohnsteuer sind dagegen Betriebsausgabe.
Was passiert, wenn ich gar nicht reagiere?
Nach Mahnung und Vollstreckungsankündigung folgt die Vollstreckung: Kontopfändung nach § 309 AO ohne Gerichtsbeschluss, Pfändung von Kundenforderungen, Sachpfändung im Betrieb und im äußersten Fall ein Insolvenzantrag des Finanzamts. Bis zur Ankündigung ist fast jede Lösung verhandelbar.
Kooperierende Berufsträger

Ihr Rückstand, persönlich betreut.

Beauftragen Sie die Verhandlung mit der Finanzkasse, übernehmen sie diese kooperierenden Berufsträger namentlich und mit eigener Berufshaftung.

Jakob Röß, Steuerberater
StBDipl.-Kfm.
Jakob Röß
Steuerberater

Führt als kooperierender Steuerberater das Mandat: Rückstand prüfen, Zuschläge nachrechnen, Stundung und Ratenzahlung mit der Finanzkasse verhandeln.

jakob.roess@onlinebilanz.de
Dr. Jeannine Dinnebier, Rechtsanwältin
RADr. iur.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechtsanwältin · Steuerrecht

Übernimmt als kooperierende Rechtsanwältin im gesonderten Mandat Erlassanträge, Einsprüche gegen Abrechnungsbescheide und den Vollstreckungsschutz.

jeannine.dinnebier@onlinebilanz.de
Fabian Klement, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
WPStBM.A.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater

Beurteilt bei Beauftragung die Liquiditätslage und ob eine Insolvenzantragspflicht droht — Grundlage jedes Erlassantrags.

fabian.klement@onlinebilanz.de
Rechtsgrundlagen & Quellen

Auf welchen Vorschriften der Zuschlag steht.

Entstehung der Säumnis, gesetzliche Schonfrist, Stundungsmöglichkeit, Erlassvoraussetzungen und Zwangsvollstreckung im amtlichen Volltext.

Rechtsstand: Juli 2026Fachlich geprüft am: 09.08.2026Nächste Prüfung: Februar 2027
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachliche Ansprechpartner
Fabian Klement, M.A.
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV

Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand Juli 2026). Der Rechner ist ein vereinfachtes Modell zur Orientierung. Keine Steuerberatung im Einzelfall — Ihren Rückstand prüft der beauftragte Steuerberater.

Ein vereinfachtes Modell: 1 % je Monat auf den auf 50 € abgerundeten Rückstand, mit Schonfrist (§ 240 Abs. 3 AO). Nicht abgebildet: Feiertage, Teilzahlungsreihenfolge (§ 225), Nachzahlungszinsen (§ 233a), Verspätungszuschläge, Vollstreckungskosten, gewährte Stundung.

Rückstand beim Finanzamt?Zuschläge nachgerechnet · Anträge über kooperierende Steuerberater
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Kennenlerntermin15 Min · Raphael Diener