Welche Rechtsform zahlt sich für Sie aus?
Die Rechtsform entscheidet über Steuerlast, Haftung und laufenden Aufwand. Entscheidend ist nicht der Steuersatz allein, sondern was Sie mit dem Gewinn tun: Wer entnimmt, rechnet anders als wer investiert. Rechnen Sie Ihren Fall im Rechner durch — die belastbare Empfehlung erstellt danach der beauftragte, kooperierende Steuerberater mit Ihren echten Zahlen.




Fabian KlementWirtschaftsprüfer
Jakob RößSteuerberater
Dr. Jeannine DinnebierRechtsanwältin
Worauf es bei der Rechtsformwahl ankommt.
Nicht der Steuersatz allein entscheidet, sondern drei Weichen, die zusammenwirken: Besteuerung — transparent beim Personenunternehmen, zweistufig bei der Kapitalgesellschaft. Haftung — Privatvermögen im Feuer oder auf die Einlage begrenzt. Aufwand — EÜR und formlose Gründung gegen Notar, Bilanz und Offenlegung.
Die drei greifen ineinander: Was steuerlich günstig aussieht, kann an Folgekosten scheitern. Deshalb gehören Steuerlast und laufender Aufwand immer zusammen gerechnet — auch mit dem Ergebnis, dass sich ein Wechsel nicht lohnt.
Der Rechtsformrechner.
Jahresgewinn, Hebesatz und private Entnahme eintragen — verglichen wird die effektive Steuerlast von Personenunternehmen und Kapitalgesellschaft, optional mit § 34a.
Vor Steuern und vor Geschäftsführergehalt.
In der GmbH Ihr Geschäftsführergehalt; der Rest bleibt im Unternehmen.
Meist 350–490 %, etwa Berlin 410, Hamburg 470, München 490.
Bilanz, Offenlegung und Notar — der Grund, warum sich die GmbH meist erst ab rund 80.000 € Gewinn rechnet.
Vereinfachtes Modell, keine Berechnung im Einzelfall. Effektive Jahressteuerlast ohne Kirchensteuer, Einkommensteuer nach Grundtarif, Soli 5,5 % mit Freigrenze und Milderungszone. Personenunternehmen: voller Gewinn progressiv, Gewerbesteuer mit Freibetrag und Anrechnung nach § 35 EStG. GmbH: die Privatentnahme gilt als Geschäftsführergehalt, der Restgewinn bleibt im Unternehmen und trägt rund 30 %; eine spätere Ausschüttung löst zusätzlich Abgeltungsteuer aus. Sozialversicherung, Notar- und Strukturkosten sind nicht abgebildet.
Alles, was Sie über Ihre Privatentnahme hinaus verdienen, versteuern Sie im Einzelunternehmen mit Ihrem persönlichen Spitzensatz. In der GmbH bleibt dieser Überschuss im Unternehmen und kostet nur rund 30 %. Je größer der Abstand zwischen Gewinn und privatem Bedarf, desto klarer gewinnt die GmbH.
Fünf Rechtsformen — fünf Profile.
Jede Form hat ein eigenes Profil aus Steuer, Haftung, Kapital und Aufwand. Die Steuerangaben sind vereinfachte Richtwerte, keine individuelle Beratung.
e. K. oder Freiberufler
Kein Mindestkapital, schnelle Gründung, unter den Grenzen des § 241a HGB genügt die EÜR. Dazu Gewerbesteuer-Freibetrag und Anrechnung nach § 35 EStG — gegen unbeschränkte Haftung mit dem Privatvermögen.
GbR, OHG, KG, PartG
Transparent besteuert: Der Gewinn wird den Gesellschaftern zugerechnet (§ 15 EStG), Kapital ist nicht erforderlich. Seit dem MoPeG ist die GbR als eGbR eintragbar; bei GbR und OHG haften die Gesellschafter persönlich.
Haftungsbeschränkt ab 1 €
Der kapitalarme Einstieg, steuerlich wie eine GmbH mit rund 30 % auf thesaurierte Gewinne. Erreichen Stammkapital und Rücklage 25.000 €, ist per Kapitalerhöhung der Wechsel zur GmbH möglich — dafür 25 % Rücklagenpflicht, Bilanz und Offenlegung.
25.000 € Stammkapital
Haftungsbeschränkung und rund 30 % auf thesaurierte Gewinne, ideal für Rücklagen und Holdingstrukturen (§ 8b KStG); die Körperschaftsteuer sinkt ab 2028. Dafür Notar, Bilanz, E-Bilanz und Offenlegung.
Eine KG, in der nur die Komplementär-GmbH haftet: transparente Besteuerung (§ 15 EStG) samt Thesaurierung (§ 34a), faktische Haftungsbeschränkung. Preis: zwei Gesellschaften, doppelter Aufwand — dafür stark bei Nachfolge und Familienvermögen.
Transparent oder zweistufig besteuert.
Entscheidend ist, was Sie mit dem Gewinn machen: Wer entnimmt, rechnet anders als wer investiert und thesauriert.
- Bis 45 %: voller Einkommensteuersatz auf den ganzen Gewinn.
- § 35 EStG: Gewerbesteuer bis Hebesatz 420 % fast voll angerechnet.
- 24.500 €: Gewerbesteuer-Freibetrag, den Kapitalgesellschaften nicht haben.
- § 34a EStG: 28,25 % auf nicht entnommene Gewinne, auf Antrag.
- Rund 30 %: 15 % Körperschaftsteuer plus Soli und Gewerbesteuer.
- Rund 48 %: Gesamtlast, wenn der Gewinn voll ausgeschüttet wird.
- Gehalt absetzbar: die Privatentnahme mindert den Firmengewinn.
- Ab 2028: die Körperschaftsteuer sinkt schrittweise auf 10 %.
Wer den Gewinn zum Leben braucht, fährt als Personenunternehmen oft besser; wer investiert und Rücklagen bildet, gewinnt mit der Kapitalgesellschaft. Eine GmbH spart nur, solange Gewinne wirklich im Unternehmen bleiben — wer alles ausschüttet, zahlt am Ende mehr.
Was jede Form an Pflichten kostet.
Buchführung, Abschluss, Offenlegung, Kapital und Haftung unterscheiden sich erheblich — dieser Mehraufwand steckt in den Mehrkosten des Rechners.
| Form | Buchführung | Offenlegung | Kapital & Haftung |
|---|---|---|---|
| Einzelunternehmen | EÜR unter den Grenzen des § 241a HGB, sonst Bilanz | keine | kein Kapital, unbeschränkte Haftung |
| Personengesellschaft | EÜR oder Bilanz, dazu gesonderte Feststellung | keine (Ausnahme: GmbH & Co. KG) | kein Kapital, persönliche Haftung |
| UG | doppelte Buchführung, Bilanz und E-Bilanz | Pflicht | ab 1 €, 25 % Rücklagenpflicht |
| GmbH | doppelte Buchführung, Bilanz und E-Bilanz | Pflicht | 25.000 €, Haftung auf die Einlage begrenzt |
Haftungsbeschränkung und Thesaurierungsvorteil kostet die GmbH Notar, Stammkapital, doppelte Buchführung, Bilanz und Offenlegung. Bei kleinen Gewinnen fressen diese Kosten den Steuervorteil auf — deshalb gehört beides zusammen gerechnet.
Thesaurieren ohne GmbH.
Für eine niedrige Thesaurierungsbelastung braucht es nicht zwingend eine GmbH. Zwei Werkzeuge rücken Personenunternehmen näher an die Kapitalgesellschaft.
§ 34a EStG · Thesaurierungsbegünstigung
Auf Antrag 28,25 % statt bis 45 % auf nicht entnommene Gewinne — nahe am GmbH-Niveau, seit 2024 attraktiver. Bei späterer Entnahme folgt die Nachversteuerung; die Begünstigung lohnt sich deshalb nur bei langer Kapitalbindung.
Werkzeug 1der Antrag§ 1a KStG · Option zur Körperschaft
Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften können sich ertragsteuerlich wie eine GmbH behandeln lassen, ohne Formwechsel. Sie gilt als fiktiver Formwechsel, kann stille Reserven berühren und wird in der Praxis selten genutzt.
Werkzeug 2die OptionDer Rechner unterstellt die Abgeltungsteuer von 25 % plus Soli. Wer mindestens 25 % an der GmbH hält — oder mindestens 1 % und für sie tätig ist — kann zum Teileinkünfteverfahren optieren (§ 3 Nr. 40, § 32d Abs. 2 EStG): 40 % der Ausschüttung bleiben steuerfrei, Finanzierungskosten werden anteilig abziehbar. Bei hohem Anteilsbesitz ist das oft günstiger.
Von Ihren Zahlen zur Empfehlung.
Ihr Aufwand: Ihre Zahlen und persönlichen Ziele einmal nennen. Berechnung und Empfehlung übernehmen die beauftragten, kooperierenden Berufsträger.
Bestandsaufnahme
Erfasst werden Gewinn, Entnahmeverhalten, Haftungsrisiko und Ihre Ziele für die nächsten Jahre.
Vergleichsberechnung
Der beauftragte Steuerberater rechnet jede Rechtsform gegeneinander, inklusive Thesaurierung, Option und Folgekosten.
Schriftliche Empfehlung
Sie erhalten eine nachvollziehbare Empfehlung mit Zahlen — samt der Aussage, wann ein Wechsel sich nicht lohnt.
Wechsel begleitet
Wenn sinnvoll: Einbringung zu Buchwerten nach § 20 UmwStG und Eröffnungsbilanz durch den Steuerberater; Gesellschaftsvertrag und Notar über die kooperierende Rechtsanwältin.
Betreuung und Kontrolle
Buchhaltung, Abschluss und Steuern aus einer Hand, mit laufender Prüfung, ob die Form noch passt.
Die Rechtsform ist keine Momentaufnahme.
Wächst Ihr Unternehmen, ändert sich die Antwort. Den Wechsel begleiten die kooperierenden Berufsträger; Buchhaltung und Abschluss laufen danach über das Portal weiter.
Einbringung zu Buchwerten nach § 20 UmwStG, wo die Voraussetzungen vorliegen — ohne Aufdeckung stiller Reserven.
Notartermin und Handelsregister über die kooperierende Rechtsanwältin, Eröffnungsbilanz und Umstellung von EÜR auf Bilanzierung durch den Steuerberater.
Im laufenden Mandat lässt sich an Ihren Zahlen erkennen, wann sich Thesaurierung, Option oder ein Wechsel neu lohnt.
Buchhaltung und Jahresabschluss laufen über das Portal, Steuern über den beauftragten Steuerberater — zum vorab vereinbarten Festpreis. Die Vollmacht erteilen Sie dem Steuerberater.
Was zur Rechtsformwahl gefragt wird.
Ab welchem Gewinn lohnt sich eine GmbH?
Was bedeutet transparente Besteuerung?
Wie funktioniert die Besteuerung der GmbH?
Was bringt § 34a EStG?
Ist ein Formwechsel steuerpflichtig?
Zahlen Freiberufler Gewerbesteuer?
Was ist die Option nach § 1a KStG?
Wie genau ist der Rechner?
Können Sie den Wechsel komplett übernehmen?
Ihre Rechtsform, persönlich durchgerechnet.
Beauftragen Sie die Empfehlung, übernehmen sie diese kooperierenden Berufsträger namentlich und mit eigener Berufshaftung.
Verantwortet bei Beauftragung Bewertung und Bilanzierung beim Formwechsel: Buchwertfortführung, Eröffnungsbilanz und die Umstellung von EÜR auf Bilanzierung.
fabian.klement@onlinebilanz.deRechnet als kooperierender Steuerberater die Rechtsformen gegeneinander: Thesaurierung nach § 34a, Option nach § 1a, Ausschüttungspolitik und laufende Betreuung.
jakob.roess@onlinebilanz.deÜbernimmt als kooperierende Rechtsanwältin im gesonderten Mandat die rechtliche Seite: Gesellschaftsverträge, Umwandlungsbeschlüsse, Handelsregister und die Abstimmung mit dem Notar.
jeannine.dinnebier@onlinebilanz.deWorauf die Berechnung beruht.
Einkommensteuertarif, Gewerbesteuerbelastung, Thesaurierungsbegünstigung und steuerneutraler Formwechsel im amtlichen Volltext.
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand Juli 2026). Der Rechner ist ein vereinfachtes Modell zur Orientierung und ersetzt keine Berechnung im Einzelfall. Keine Steuerberatung im Einzelfall — diese erfolgt im Mandat mit dem beauftragten Steuerberater.





Fabian Klement
Jakob Röß
Dr. Jeannine Dinnebier