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Handelsbilanz · Jahresabschluss nach HGB

Die Handelsbilanz.
Nach HGB. Sauber abgegrenzt.

Vorsichtig bewertet, zur Steuerbilanz übergeleitet, fristgerecht offengelegt.

Die Handelsbilanz zeigt Vermögen, Schulden und Ergebnis nach den Regeln des HGB — vorsichtig bewertet, zum Gläubigerschutz. Die Software entwirft sie, grenzt sie über die Maßgeblichkeit zur Steuerbilanz ab, ermittelt die latenten Steuern und übermittelt die Offenlegung technisch. Prüfung, Freigabe und Steuerbilanz übernimmt auf Wunsch ein gesondert beauftragter, kooperierender Steuerberater; fehlende Jahre holen die kooperierenden Steuerberater rückwirkend nach.

◆Handels- und Steuerbilanz widerspruchsfrei abgestimmt◆Kooperierender Wirtschaftsprüfer
TÜV Saarland Prüfzeichen: Geprüftes Onlineportal, Informationsservice, ID 46744
Zertifikat ansehen →Sicher. Geprüft. Vertraulich.Transparenz · Datenschutz · Rechtskonformität · NutzerfreundlichkeitTransparenz · Datenschutz
Fabian KlementJakob RößDr. Jeannine Dinnebier
In Kooperation mitFabian Klement · Jakob Röß · Dr. Jeannine DinnebierWirtschaftsprüfer | Steuerberater | Rechtsanwältin
  • Fabian KlementFabian KlementWirtschaftsprüfer
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  • Dr. Jeannine DinnebierDr. Jeannine DinnebierRechtsanwältin
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Kurz erklärt

Wozu die Handelsbilanz da ist.

Die Handelsbilanz ist die nach HGB aufgestellte Bilanz und der Kern des handelsrechtlichen Jahresabschlusses. Sie stellt Vermögen, Schulden und Eigenkapital zum Stichtag gegenüber (§ 242 HGB) und soll das Unternehmen nicht reicher rechnen, als es ist: Über das Vorsichtsprinzip des § 252 HGB dient sie dem Gläubigerschutz und begrenzt, was ausgeschüttet werden darf.

Zum Abschluss gehören mindestens Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, gegliedert nach §§ 266 und 275 HGB. Kapitalgesellschaften ergänzen den Anhang, mittelgroße und große zusätzlich den Lagebericht (§ 264 HGB). Über die Maßgeblichkeit nach § 5 EStG ist die Handelsbilanz zugleich Ausgangspunkt der Steuerbilanz — beide entstehen aus einer Buchhaltung.

§ 242
PflichtBilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zum Stichtag.
§ 252
BewertungVorsicht, Realisation, Imparität, Stetigkeit.
§ 5
MaßgeblichkeitAusgangspunkt der steuerlichen Gewinnermittlung.
§ 325
OffenlegungUnternehmensregister, Umfang je Größenklasse.
Das Kernstück

Zwei Bilanzen, eine Buchhaltung.

Beide entstehen aus derselben Buchführung, verfolgen aber unterschiedliche Zwecke — und hängen über das Maßgeblichkeitsprinzip zusammen.

Handelsbilanz: Gläubigerschutz

Aufgestellt nach HGB. Über das Vorsichtsprinzip wird eher zurückhaltend bewertet; die Bilanz begrenzt die Ausschüttung und informiert Gesellschafter, Banken und Partner.

Rechtsbasis§§ 242 ff. HGB

Steuerbilanz: steuerlicher Gewinn

Aufgestellt nach Steuerrecht. Sie ermittelt den steuerpflichtigen Gewinn und ist Grundlage für Körperschaft-, Gewerbe- beziehungsweise Einkommensteuer.

Rechtsbasis§§ 4 ff. EStG

Die Brücke: Maßgeblichkeit

Die Handelsbilanz ist maßgeblich für die Steuerbilanz. Nur wo das Steuerrecht eigene Regeln vorschreibt, wird über eine Überleitungsrechnung abgewichen.

Rechtsbasis§ 5 EStG · § 60 EStDV
!
Einheitsbilanz oder Überleitung?

Stimmen Handels- und Steuerbilanz überein, genügt eine Einheitsbilanz. Sobald zwingende Abweichungen bestehen, wird die Handelsbilanz erstellt und die Steuerbilanz über eine Überleitungsrechnung nach § 60 Abs. 2 EStDV abgeleitet — aufeinander abgestimmt, damit Bilanz und Finanzamt zusammenpassen. Die steuerliche Überleitung prüft auf Wunsch der beauftragte Steuerberater.

Abweichungen

Wo die beiden Bilanzen auseinanderlaufen.

Fünf Positionen erklären in der Praxis fast jede Differenz — und jede davon muss dokumentiert übergeleitet werden.

PositionHandelsbilanzSteuerbilanzFundstelle
RückstellungenMehr Sachverhalte zulässig, oft höher bewertetEinschränkungen — Abzinsung, kein Drohverlustansatz§ 249 HGB · § 5 Abs. 4a EStG
AbschreibungenNutzungsdauer nach tatsächlicher WertentwicklungAmtliche Tabellen, Sonderabschreibungen§ 253 HGB · § 7 EStG
Selbst geschaffenes ImmateriellesAktivierung als WahlrechtAktivierungsverbot§ 248 Abs. 2 HGB · § 5 Abs. 2 EStG
Latente SteuernPassive anzusetzen, aktive im WahlrechtKein Ansatz§ 274 HGB
Geringwertige WirtschaftsgüterNach WesentlichkeitSofortabzug oder Sammelposten§ 6 Abs. 2, 2a EStG
Umfang & Pflichten

Wie viel Abschluss Sie brauchen.

Umfang, Prüfung und Offenlegung hängen an der Größenklasse. Maßgeblich sind zwei von drei Merkmalen an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen (§ 267 Abs. 4 HGB).

GrößenklasseBilanzsummeUmsatzerlöseFolgen
Kleinst≤ 450.000 €≤ 900.000 €Stark verkürzt, Anhang entbehrlich, Hinterlegung genügt
Klein≤ 7,5 Mio. €≤ 15 Mio. €Keine Prüfungspflicht, Offenlegung ohne GuV
Mittelgroß≤ 25 Mio. €≤ 50 Mio. €Prüfung und Lagebericht, teils verkürzte Offenlegung
Groß> 25 Mio. €> 50 Mio. €Voller Umfang, Prüfung und vollständige Offenlegung
Befreiung Einzelkaufleute—≤ 800.000 €Bis 80.000 € Gewinn genügt die EÜR (§ 241a HGB)
Aus der Praxis

Die vier teuersten Bilanzfehler.

Alle vier sind vermeidbar, und alle vier entstehen dort, wo Handels- und Steuerbilanz getrennt gedacht werden.

×
Abweichungen nicht abgegrenzt

Differenzen übersehen, latente Steuern vergessen — beide Bilanzen sind falsch.

×
Vorsichtsprinzip verletzt

Gewinne zu früh gezeigt, Risiken nicht zurückgestellt: die Bilanz ist angreifbar.

×
Größenklasse falsch eingestuft

Zu viel geprüft und offengelegt oder zu wenig: unnötiger Aufwand oder Pflichtverstoß, beides kostet.

×
Offenlegung versäumt

Ordnungsgeld vom Bundesamt für Justiz, wiederholt festsetzbar bis zur Nachholung (§ 335 HGB).

So läuft es ab

Von den Belegen zur fertigen Bilanz.

Ihr Aufwand: die Belege vollständig liefern. Die Software bereitet die Schritte vor; Prüfung, Freigabe und steuerliche Leistungen übernimmt auf Wunsch ein gesondert beauftragter, kooperierender Steuerberater.

Schritt 1

Belege & Buchhaltung

Belege digital ins Mandantenportal. Daraus entsteht die Buchhaltung als Grundlage der Bilanz – GoBD-konform geführt.

Rechtsbasis: GoBD · § 238 HGB
Schritt 2

Handelsbilanz nach HGB

Bilanz, GuV und — je nach Größenklasse — Anhang und Lagebericht, bewertet nach §§ 252 ff. HGB.

Rechtsbasis: §§ 266, 275 HGB
Schritt 3

Überleitung & latente Steuern

Überleitung zur Steuerbilanz und Ermittlung der latenten Steuern — abgestimmt, nicht doppelt gerechnet.

Rechtsbasis: § 60 EStDV · § 274 HGB
Schritt 4

Prüfung & Zeichnung

Freigabe durch Sie selbst oder – gegen Aufpreis – Prüfung und Zeichnung durch einen kooperierenden Steuerberater; bei Prüfungspflicht Abschlussprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer.

Rechtsbasis: § 316 HGB
Schritt 5

Offenlegung & Fristen

Offenlegung im Unternehmensregister im richtigen Umfang, dazu die Fristenüberwachung Jahr für Jahr.

Rechtsbasis: § 325 HGB
Laufend

Ein Ansprechpartner

Bei Beauftragung ein namentlich benannter, kooperierender Steuerberater — dazu bei Bedarf kooperierende Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwältin.

Berufsrecht: WPO · StBerG
Rückwirkend · ohne Vorwürfe

Jahresabschlüsse offen? Wir holen es auf.

Kein Abschluss seit zwei Jahren, Offenlegung versäumt, Berater gekündigt, Schätzbescheid im Haus: Wir übernehmen Ihre Zahlen in jedem Zustand.

Nahtloser Wechsel

Der beauftragte Steuerberater fordert Daten und Unterlagen bei der bisherigen Kanzlei an; dafür unterschreiben Sie im Wesentlichen eine Vollmacht. Die Sichtung Ihres Stands kostet nichts.

Grundlage§ 66 StBerG

Offene Jahre aufgeholt

Fehlende Handels- und Steuerbilanzen sowie Offenlegungen werden in der richtigen Reihenfolge nachgeholt — Buchführung rekonstruiert oder plausibilisiert, steuerlich durch die kooperierenden Steuerberater.

Grundlage§ 140 ff. AO

Schätzbescheide abgeräumt

Gegen einen Schätzungsbescheid ist binnen eines Monats Einspruch einzulegen (§ 355 AO); die nachgereichte Bilanz und Erklärung dienen als Begründung. Einspruch und Vertretung übernimmt der beauftragte Steuerberater bzw. die kooperierende Rechtsanwältin.

Grundlage§ 162 AO
Kosten

Ein Festpreis für beide Bilanzen.

Rechtsform, Größenklasse, Buchhaltungsumfang und Prüfungsbedarf bestimmen den Preis — und der steht, bevor Sie beauftragen.

LeistungPreisEnthalten
Handelsbilanz nach HGBFestpreis im PortalBilanz, GuV, Anhang und Lagebericht nach Größenklasse
Steuerbilanz oder Überleitungim PaketÜberleitungsrechnung nach § 60 EStDV, E-Bilanz nach § 5b EStG
Latente Steuernim PaketErmittlung und Dokumentation nach § 274 HGB
Offenlegung im Unternehmensregisterim PaketFassung nach Größenklasse, Übermittlung mit Nachweis
Abschlussprüfungnach UmfangPflichtprüfung, freiwillige Prüfung, prüferische Durchsicht
Rückständige Jahreje JahrBuchführung aufgearbeitet, Bilanz erstellt, Offenlegung nachgereicht
✓Festpreis, vorab schriftlichLeistungsumfang und Vergütung werden vor Beauftragung schriftlich vereinbart
✓Einrichtung 0 €Datenübernahme, Anlagenverzeichnis und Eröffnungsbilanzwerte inklusive
✓Kooperierende WP, StB und RABilanz, Prüfung und Rechtsfragen durch gesondert beauftragte kooperierende Berufsträger
✓Jede SoftwareDATEV, Lexware, sevdesk und weitere — ein Export genügt
Häufige Fragen

Was zur Handelsbilanz gefragt wird.

Worin unterscheiden sich Handels- und Steuerbilanz?
Die Handelsbilanz nach HGB dient dem Gläubigerschutz, die Steuerbilanz nach EStG der Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns. Beide entstehen aus derselben Buchhaltung, weichen aber bei Rückstellungen, Abschreibungen, selbst geschaffenem Immateriellem und geringwertigen Wirtschaftsgütern voneinander ab.
Was ist das Maßgeblichkeitsprinzip?
Nach § 5 Abs. 1 EStG sind die handelsrechtlichen Grundsätze für die steuerliche Gewinnermittlung maßgeblich; die Handelsbilanz ist damit Ausgangspunkt der Steuerbilanz. Nur wo das Steuerrecht eigene Regeln vorschreibt, wird über eine Überleitungsrechnung nach § 60 EStDV abgewichen.
Was ist eine Einheitsbilanz?
Sind Handels- und Steuerbilanz identisch, genügt eine einzige Bilanz. Weil die Abweichungen zugenommen haben, ist das seltener geworden; häufig wird die Handelsbilanz erstellt und die Steuerbilanz per Überleitungsrechnung abgeleitet. Was im Einzelfall effizienter ist, prüft der beauftragte Steuerberater vorab.
Was sind latente Steuern nach § 274 HGB?
Sie bilden die Steuerwirkung von Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz ab, die sich in späteren Jahren ausgleichen. Passive latente Steuern sind anzusetzen, für aktive besteht ein Wahlrecht, kleine Gesellschaften sind befreit.
Welche Bewertungsprinzipien gelten?
Vor allem das Vorsichtsprinzip nach § 252 HGB mit Realisations- und Imparitätsprinzip, dazu Fortführung, Einzelbewertung, Periodenabgrenzung und Stetigkeit. Gewinne dürfen erst gezeigt werden, wenn sie realisiert sind; drohende Verluste dagegen, sobald sie erkennbar sind.
Welche Bestandteile hat der Jahresabschluss?
Bei allen Kaufleuten mindestens Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (§ 242 HGB). Kapitalgesellschaften ergänzen den Anhang (§ 264 HGB), mittelgroße und große einen Lagebericht. Die Gliederung folgt §§ 266 und 275 HGB.
Muss ich als Freiberufler oder Einzelunternehmer bilanzieren?
Nicht zwingend. Freiberufler geben eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ab. Kleine Einzelkaufleute sind nach § 241a HGB befreit, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen nicht mehr als 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn erzielen. Kapitalgesellschaften bilanzieren immer.
Muss die Handelsbilanz offengelegt werden?
Kapitalgesellschaften und bestimmte Personengesellschaften legen den Abschluss beim Unternehmensregister offen (§ 325 HGB). Der Umfang hängt von der Größenklasse ab; kleine Gesellschaften legen ohne GuV offen. Bei Verspätung droht Ordnungsgeld nach § 335 HGB.
Welche Rolle spielen die GoBD?
Eine zentrale. Nur eine GoBD-konforme Buchführung — festgeschrieben, vollständig, revisionssicher, aufbewahrt nach § 147 AO — trägt eine belastbare Handelsbilanz, die zugleich für Steuerbilanz, Offenlegung und Prüfung hält. Formelle Mängel gefährden im Prüfungsfall die Beweiskraft nach § 158 AO.
Erstellen Sie die Handelsbilanz auch rückwirkend?
Ja. Fehlende Jahresabschlüsse holen die kooperierenden Steuerberater nach: Buchführung aufarbeiten, Handels- und Steuerbilanz erstellen, Offenlegung nachreichen. Danach läuft die Betreuung laufend weiter, mit überwachten Fristen.
Was kostet die Erstellung?
Zum Festpreis statt Stundensatz — abhängig von Rechtsform, Größenklasse, Buchhaltungsumfang und Prüfungsbedarf. Den verbindlichen Preis rechnen Sie im Portal-Rechner in rund zwei Minuten aus, ohne Anmeldung.
Kooperierende Berufsträger

Ihre Bilanz, persönlich verantwortet.

Beauftragen Sie die Prüfung, gibt ein kooperierender Berufsträger Ihre Bilanz frei – namentlich und mit eigener Berufshaftung. Das Mandat besteht unmittelbar mit dem jeweiligen Berufsträger.

Fabian Klement, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
WPStBM.A.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater

Verantwortet bei beauftragter Freigabe die Ansätze in Handels- und Steuerbilanz, die latenten Steuern und schwierige Überleitungsfragen. Abschlussprüfungen übernimmt er nur bei Abschlüssen, an deren Erstellung er nicht beteiligt war.

fabian.klement@onlinebilanz.de
Jakob Röß, Steuerberater
StBDipl.-Kfm.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreut als kooperierender Steuerberater Steuerbilanz, Überleitung und E-Bilanz — und arbeitet offene Jahre aus Kontoauszügen, Belegen und Drittquellen rückwirkend auf, auch wenn die Buchhaltung fehlt.

jakob.roess@onlinebilanz.de
Dr. Jeannine Dinnebier, Rechtsanwältin
RADr. iur.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechtsanwältin · Steuerrecht

Übernimmt als kooperierende Rechtsanwältin die rechtliche Seite: Einsprüche gegen Schätzbescheide, Ordnungsgeldverfahren und Gesellschafterfragen rund um Bilanz und Ausschüttung.

jeannine.dinnebier@onlinebilanz.de
Rechtsgrundlagen & Quellen

Auf welchen Vorschriften die Bilanz steht.

Bilanzansatz, handelsrechtliche Bewertung, gesetzliche Größenklasse und elektronische Offenlegung im amtlichen Volltext.

Rechtsstand: Juli 2026Fachlich geprüft am: 09.08.2026Nächste Prüfung: Februar 2027
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachliche Ansprechpartner
Fabian Klement, M.A.
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV

Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand Juli 2026). Keine Beratung im Einzelfall — die steuerliche Beratung erfolgt im Mandat mit dem beauftragten Berufsträger.

Handelsbilanz fällig?Festpreis in 2 Minuten · Überleitung und Offenlegung inklusive · offene Jahre willkommen
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Ben
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