Die Konzernbilanz.
Sauber konsolidiert. Prüfungsfest.
Wer mehrere Gesellschaften unter einem Dach führt und beherrschenden Einfluss ausübt, muss die Gruppe zu einem Unternehmen zusammenfassen. Im gesonderten Mandat prüft der kooperierende Wirtschaftsprüfer Pflicht und Befreiungsgrößen, erstellt die Handelsbilanzen II, führt alle Konsolidierungsschritte durch und liefert Konzernbilanz, GuV, Anhang und Lagebericht; die Abschlussprüfung übernimmt ein davon unabhängiger Prüfer.




Fabian KlementWirtschaftsprüfer
Jakob RößSteuerberater
Dr. Jeannine DinnebierRechtsanwältin
Was eine Konzernbilanz ist.
Die Konzernbilanz stellt alle Unternehmen einer Gruppe so dar, als wären sie ein einziges Unternehmen — die Einheitstheorie. Die Einzelabschlüsse werden zusammengefasst und die konzerninternen Verflechtungen herauskonsolidiert, damit nur übrig bleibt, was der Konzern nach außen erwirtschaftet hat.
Die Pflicht trifft das Mutterunternehmen mit beherrschendem Einfluss auf mindestens eine Tochter (§ 290 HGB), meist über die Stimmrechtsmehrheit. Zur Konzernbilanz gehören Konzern-GuV, Anhang, Lagebericht, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel — in der Regel prüfungs- und offenlegungspflichtig.
Sind Sie überhaupt konsolidierungspflichtig?
Vor der Konsolidierung steht die Pflichtprüfung. Entscheidend sind Beherrschung und Größe — beides klärt der kooperierende Wirtschaftsprüfer verbindlich und dokumentiert.
Beherrschender Einfluss
Die Pflicht entsteht, wenn die Mutter eine Tochter beherrschen kann — vermutet bei Stimmrechtsmehrheit, Organbestellungsrecht oder Beherrschungsvertrag.
Rechtsbasis§ 290 HGBGrößenabhängige Befreiung
Bleiben Bilanzsumme, Umsatz und Arbeitnehmerzahl an zwei Stichtagen unter den Schwellen — nach Brutto- oder Nettomethode —, entfällt die Pflicht.
Rechtsbasis§ 293 HGBBefreiung für Teilkonzerne
Wird Ihre Mutter selbst in einen übergeordneten Konzernabschluss einbezogen, kann der Teilkonzern befreit sein — unter Bedingungen auch bei einer Mutter im Ausland.
Rechtsbasis§§ 291, 292 HGBWer fälschlich keinen Konzernabschluss aufstellt, riskiert Ordnungsgeld und Beanstandungen des Prüfers; wer unnötig konsolidiert, zahlt für Arbeit, die niemand verlangt. Im gesonderten Mandat prüft der kooperierende Wirtschaftsprüfer Control, Größe und Befreiungen und gibt eine begründete Antwort samt Dokumentation.
Die vier Konsolidierungsschritte.
Konsolidieren heißt: herausrechnen, was der Konzern mit sich selbst gemacht hat. Aus den addierten Einzelabschlüssen wird ein Abschluss, der nur die Beziehungen nach außen zeigt.
Kapitalkonsolidierung
Der Beteiligungsbuchwert bei der Mutter wird gegen das anteilige Eigenkapital der Tochter verrechnet. Ein verbleibender Unterschied erscheint als Firmenwert, Fremdanteile als Minderheiten.
Schuldenkonsolidierung
Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten werden gegeneinander aufgerechnet — im Konzern darf nicht als Schuld erscheinen, was man sich selbst schuldet.
Zwischenergebnisse
Liefert eine Gesellschaft mit Gewinn an eine andere und liegt die Ware am Stichtag noch im Konzern, ist dieser Gewinn nicht realisiert und wird herausgerechnet.
Aufwand & Ertrag
Innenumsätze und die dazugehörigen Aufwendungen werden in der Konzern-GuV eliminiert — sonst weist der Konzern Umsatz aus, der nur zwischen eigenen Gesellschaften floss.
Alle Einzelabschlüsse werden zuerst auf konzerneinheitliche Regeln, Stichtag und Währung gebracht (§ 308 HGB). Erst auf dieser HB II setzt die Konsolidierung auf.
Vollkonsolidierung oder Equity-Methode?
Nicht jede Beteiligung geht gleich in den Konzernabschluss ein. Der Grad des Einflusses entscheidet — und damit die Darstellung des gesamten Konzerns.
| Einfluss | Beziehung | Methode | Was übernommen wird |
|---|---|---|---|
| Beherrschung | Tochterunternehmen | Vollkonsolidierung | Alle Vermögensgegenstände und Schulden zu 100 %, Fremdanteile als Minderheiten |
| maßgeblich | assoziiertes Unternehmen | Equity-Methode | Nur der anteilige Eigenkapital- und Ergebnisanteil, keine Einzelposten (§§ 311, 312) |
| gemeinsam | Gemeinschaftsunternehmen | Quote oder Equity | Wahlrecht — anteilige Einbeziehung oder Equity-Fortschreibung (§ 310) |
| gering | sonstige Beteiligung | Buchwert | Keine Konsolidierung, Ausweis zum Beteiligungsbuchwert |
| Rahmen | nicht kapitalmarktorientiert | HGB | Der Regelfall im Mittelstand; kapitalmarktorientierte Mütter bilanzieren nach IFRS (§ 315e) |
Die vier teuersten Konzern-Fehler.
Alle vier sind vermeidbar — und alle vier lösen sich mit demselben Mittel: einem Wirtschaftsprüfer, der die ganze Gruppe denkt.
Die Gruppe wächst über die Schwellen, niemand konsolidiert: Ordnungsgeld und Beanstandungen des Prüfers.
Der Konzern weist Umsatz aus, der nur intern floss — ein verzerrtes Bild gegenüber Bank und Investoren.
Nicht realisierte Gewinne bleiben im Abschluss: das Ergebnis ist zu hoch und hält der Prüfung nicht stand.
Vollkonsolidierung, wo Equity gehört — oder umgekehrt: schon eine falsch eingestufte Beteiligung lässt die gesamte Darstellung kippen.
Was zum Konzernabschluss gehört.
Von der Pflichtprüfung bis zur Offenlegung — sechs Bausteine, erbracht durch kooperierende Berufsträger im gesonderten Mandat, zum Festpreis.
Pflicht & Konsolidierungskreis
Control, Befreiungsgrößen und Einbeziehungswahlrechte geprüft und begründet — wer voll, wer at equity, wer gar nicht einbezogen wird.
Einzelabschlüsse & HB II
Die Einzelabschlüsse können auf Wunsch mit erstellt werden (steuerlich durch den beauftragten Steuerberater); alle Gesellschaften werden auf konzerneinheitliche Ansätze, Stichtag und Währung gebracht.
Konsolidierung
Kapital-, Schulden-, Zwischenergebnis- sowie Aufwands- und Ertragskonsolidierung, jeder Buchungssatz nachvollziehbar hergeleitet und archiviert.
Anhang & Lagebericht
Konzernanhang, Konzernlagebericht, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel — vollständig und prüfungsfähig.
Prüfung & Offenlegung
Die Konzernabschlussprüfung durch einen unabhängigen Prüfer wird begleitet, Unterlagen werden bereitgestellt und die Offenlegung im Unternehmensregister wird veranlasst.
Steuerliche Ebene
Organschaft, Ergebnisabführung und latente Steuern aus der Konsolidierung betreut der kooperierende Steuerberater neben der handelsrechtlichen Sicht.
Von den Einzelabschlüssen zum Konzernabschluss.
Ihr Aufwand: Zugang zu allen relevanten Zahlen geben. Den Rest erbringen die kooperierenden Berufsträger im gesonderten Mandat — in fünf klar strukturierten Schritten.
Pflicht & Konsolidierungskreis
Control und Befreiungsgrößen werden geprüft und es wird festgelegt, welche Gesellschaft voll, at equity oder gar nicht einbezogen wird.
Handelsbilanz II
Alle Einzelabschlüsse werden auf konzerneinheitliche Ansätze, Bewertung, Stichtag und Währung gebracht.
Die vier Schritte
Kapital, Schulden, Zwischenergebnisse sowie Aufwand und Ertrag werden konsolidiert und jede Buchung dokumentiert.
Konzernabschluss erstellt
Konzernbilanz, Konzern-GuV, Anhang, Lagebericht, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel liegen prüfungsfähig vor.
Prüfung & Offenlegung
Die Abschlussprüfung durch einen unabhängigen Prüfer wird begleitet, die Offenlegung veranlasst und der Konzernabschluss Jahr für Jahr im vereinbarten Mandat fortgeführt.
Konzernabschluss nie erstellt? Das lässt sich aufarbeiten.
Die Gruppe ist über die Befreiungsgrößen gewachsen, der Konzernabschluss fehlt seit Jahren oder war fehlerhaft. Das ist reparabel — die Unterlagen werden in jedem Zustand übernommen.
Der kooperierende Wirtschaftsprüfer prüft, ab wann die Gruppe konsolidierungspflichtig war und welche Jahre nachzuholen sind. Die Sichtung ist kostenlos.
Vollständige Konzernabschlüsse: HB II, alle vier Konsolidierungsschritte, Anhang und Lagebericht.
Die Offenlegung wird nachgeholt; die rechtliche Kommunikation mit dem Bundesamt für Justiz übernimmt auf Wunsch die kooperierende Rechtsanwältin.
Konzernabschluss und Prüfung lassen sich anschließend im vereinbarten Mandat laufend fortführen — Jahr für Jahr, zum Festpreis.
Ein fester Preis — auch für komplexe Strukturen.
Der Aufwand hängt von der Struktur ab: Zahl der Gesellschaften, Beteiligungsketten, Auslandstöchter, Währung. Der Preis steht trotzdem, bevor Sie beauftragen.
| Leistung | Preis | Enthalten |
|---|---|---|
| Konzernabschluss | Festpreis nach Sichtung | HB II, alle vier Konsolidierungsschritte, Anhang und Lagebericht |
| Pflichtprüfung & Sichtung | 0 € | Control, Befreiungsgrößen und Konsolidierungskreis, begründet |
| Einzelabschlüsse der Gesellschaften | je Gesellschaft | Im Paket degressiv, Abstimmung untereinander inklusive |
| Prüfungsbegleitung | im Paket | Unterlagen bereitgestellt, Rückfragen des Prüfers beantwortet |
| Offenlegung | im Paket | Veranlassung im Unternehmensregister, Gebühren separat |
| Rückständige Jahre | je Jahr | Chronologisch aufgearbeitet und offengelegt |
Was zur Konzernbilanz gefragt wird.
Wer muss einen Konzernabschluss aufstellen?
Ab welcher Größe ist ein Konzern befreit?
Vollkonsolidierung oder Equity-Methode?
Muss der Konzernabschluss geprüft und offengelegt werden?
HGB oder IFRS?
Was passiert, wenn der Konzernabschluss fehlt oder falsch ist?
Erstellen Sie Konzernabschlüsse auch rückwirkend?
Was kostet die Erstellung einer Konzernbilanz?
Ihr Konzernabschluss, persönlich verantwortet.
Beauftragen Sie den Konzernabschluss, verantworten ihn diese kooperierenden Berufsträger namentlich und mit eigener Berufshaftung. Das Mandat besteht unmittelbar mit dem jeweiligen Berufsträger.
Verantwortet im gesonderten Mandat die Konsolidierung: Kapitalkonsolidierung, Firmenwerte und latente Steuern (§ 306). Die Konzernabschlussprüfung nach § 316 HGB übernimmt er nur bei Abschlüssen, an deren Erstellung er nicht beteiligt war.
fabian.klement@onlinebilanz.deBetreut als kooperierender Steuerberater Einzelabschlüsse und Handelsbilanz II sowie die steuerliche Ebene der Gruppe: Organschaft, Ergebnisabführung und die Aufarbeitung offener Jahre.
jakob.roess@onlinebilanz.deÜbernimmt als kooperierende Rechtsanwältin die rechtliche Seite: Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge, Ordnungsgeldverfahren und gesellschaftsrechtliche Fragen der Konzernstruktur.
jeannine.dinnebier@onlinebilanz.deAuf welchen Vorschriften die Konzernbilanz steht.
Pflicht zur Aufstellung, Konsolidierungskreis, angewandte Methoden und elektronische Offenlegung im amtlichen Volltext.
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand Juli 2026). Schwellenwerte und Standards ändern sich. Keine Beratung im Einzelfall — diese erfolgt im Mandat mit dem beauftragten Berufsträger.





Fabian Klement
Jakob Röß
Dr. Jeannine Dinnebier