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Löschung · § 394 Abs. 1 FamFG

Die leere GmbH löschen.

Ohne Notar, ohne Sperrjahr, ohne Gläubigeraufruf.

Ist Ihre Gesellschaft vermögenslos, löscht das Registergericht sie von Amts wegen — auf Anregung, in der Regel in 3 bis 6 Monaten statt 13 bis 18. Vermögenslos heißt kein Aktivvermögen, nicht schuldenfrei. Festpreis 999,95 €; offene Jahre arbeitet der beauftragte, kooperierende Steuerberater auf.

◆Festpreis steht vor der Beauftragung◆Kooperierende WP, StB und Rechtsanwälte in eigenen Kanzleien
TÜV Saarland Prüfzeichen: Geprüftes Onlineportal, Informationsservice, ID 46744
Zertifikat ansehen →Sicher. Geprüft. Vertraulich.Transparenz · Datenschutz · Rechtskonformität · NutzerfreundlichkeitTransparenz · Datenschutz
Fabian KlementJakob RößDr. Jeannine Dinnebier
In Kooperation mitFabian Klement · Jakob Röß · Dr. Jeannine DinnebierWirtschaftsprüfer | Steuerberater | Rechtsanwältin
  • Fabian KlementFabian KlementWirtschaftsprüfer
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  • Dr. Jeannine DinnebierDr. Jeannine DinnebierRechtsanwältin
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Kurz erklärt

Löschung wegen Vermögenslosigkeit.

Nach § 394 Abs. 1 FamFG löscht das Registergericht eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft von Amts wegen, wenn sie kein Vermögen mehr besitzt. Es braucht keinen Auflösungsbeschluss, keinen Notar, keinen Gläubigeraufruf und kein Sperrjahr — angeregt wird das Verfahren durch das Finanzamt, die Berufskammer oder durch Sie selbst.

Der entscheidende Begriff ist Vermögenslosigkeit, nicht Schuldenfreiheit: Solange kein verteilungsfähiges Aktivvermögen mehr vorhanden ist, steht ein Schuldenstand der Löschung nicht entgegen. Umgekehrt sperrt schon ein Restguthaben auf dem Geschäftskonto den Weg — dann bleibt die reguläre Liquidation.

§ 394
GrundlageLöschung von Amts wegen, auf Anregung.
0 €
GerichtskostenFür die Löschung wegen Vermögenslosigkeit fallen keine an.
§ 149 AO
BedingungOhne vollständige Erklärungen stimmt das Finanzamt nicht zu.
§ 15a
GrenzeBei Schulden ist die Insolvenzantragspflicht zu prüfen.
Der Löschungs-Check

Kommt Ihre Gesellschaft in Frage? Sechs Fragen.

Antworten Sie so, wie es heute in Ihrer Gesellschaft aussieht — das Ergebnis steht sofort, anonym und unverbindlich.

01Welche Rechtsform hat Ihre Gesellschaft?§ 394 FamFG gilt für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften
02Gibt es noch Bankguthaben oder Kasse?Auch kleine Restguthaben auf dem Geschäftskonto zählen
03Sonstiges Vermögen vorhanden?Forderungen, Fahrzeuge, Waren, Maschinen, Beteiligungen, Kautionen
04Läuft noch Betrieb, ein Vertrag oder ein Verfahren?Mietvertrag, Mitarbeiter, Rechtsstreit, offene Aufträge
05Bestehen offene Verbindlichkeiten?Lieferanten, Darlehen, Finanzamt — Schulden schließen die Löschung nicht aus
06Sind Buchhaltung, Abschlüsse und Erklärungen aktuell?Sonst stimmt das Finanzamt der Löschung nicht zu — der beauftragte Steuerberater arbeitet auf

Anonym und unverbindlich. Der Check ist eine erste Orientierung und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall — die erfolgt im Mandat mit den beauftragten Berufsträgern.

Löschungs-Check · Ergebnis
Ihr Ergebnis

Beantworten Sie die sechs Fragen — Sie sehen sofort, ob die Löschung nach § 394 FamFG für Ihre Gesellschaft in Frage kommt.

0 / 6 Fragen beantwortet
Der Kostenrechner

Was die Löschung kostet — eine Zahl, alles drin.

Die Löschung kostet 999,95 € Festpreis. Dazu kommt nur die Aufarbeitung offener Jahre, denn ohne vollständige Unterlagen stimmt das Finanzamt nicht zu.

Offene Jahre in der Buchhaltung

Fehlende Abschlüsse und Steuererklärungen, je Jahr 999,95 € komplett. Mehr als fünf Jahre offen oder unklar, was fehlt? Gleicher Jahrespreis — die Sichtung ist kostenlos.

Was trifft auf Ihre Gesellschaft zu
—
€—

Einmalig, netto zzgl. USt — keine laufenden Kosten, keine Stundensätze.

Orientierung, kein Angebot. Ihr verbindlicher Gesamtfestpreis steht nach dem kostenlosen Erstgespräch und Ihrer Freigabe. Der Jahrespreis von 999,95 € umfasst Buchhaltung, Jahresabschluss und die Erklärungen zu KSt, GewSt und USt bei ruhender Gesellschaft mit geringem Belegaufkommen. Steuerliche Leistungen erbringen ausschließlich Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, rechtliche Leistungen die gesondert beauftragte kooperierende Rechtsanwältin. Über die Löschung entscheidet das Registergericht von Amts wegen — ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Pakete & Preise

Drei Situationen, drei klare Preise.

Vom sauberen Bestand bis zum Rückstandsfall — samt dem ehrlichen Hinweis, wann die reguläre Liquidation der richtige Weg ist.

Nur Löschung

999,95 € einmalig. Abschlüsse und Erklärungen liegen vollständig vor: Vermögensstatus, Anregung nach § 394 FamFG, Anhörung von Finanzamt und Kammer, Begleitung bis zur Löschung im Handelsregister — durch die kooperierenden Berufsträger.

Löschung mit Aufarbeitung

999,95 € plus 999,95 € je offenem Jahr — der häufigste Fall. Buchhaltung aus Kontoauszügen und Belegen, Jahresabschluss inklusive E-Bilanz und Offenlegung, KSt-, GewSt- und USt-Erklärungen je Jahr, Zustimmung des Finanzamts vorbereitet.

Alternative: Liquidation

1.799,95 € für alle Liquidationsbilanzen bis zur Löschung, wenn noch Vermögen vorhanden ist: Bilanzen nach §§ 71, 74 GmbHG, E-Bilanzen, Offenlegung und Abmeldung beim Finanzamt. Steuererklärungen für den Abwicklungszeitraum sowie Notar-, Register- und Bekanntmachungskosten kommen hinzu.

!
Beide Wege lassen sich vorab durchrechnen.

Ob Löschung oder Liquidation, entscheidet allein die Frage, ob noch Aktivvermögen vorhanden ist. Das klärt der beauftragte Berufsträger vor der Beauftragung; das kostenlose Erstgespräch dient der Einordnung und dem Angebot.

Der direkte Vergleich

Löschung, Liquidation oder liegen lassen?

Drei mögliche Wege, eine leere Gesellschaft endgültig zu beenden — und der dritte davon ist bei weitem der teuerste, weil er praktisch nie endet.

PunktLöschung § 394 FamFGReguläre LiquidationLiegen lassen
Dauer3 bis 6 Monate13 bis 18 Monate mit Sperrjahrendet nicht
VoraussetzungVermögenslosigkeitAuflösungsbeschluss, notariellkeine
Notarnicht nötigerforderlich—
Sperrjahrentfällt§ 73 GmbHG, ein Jahr—
GerichtskostenkeineRegister und Bundesanzeiger—
Erklärungspflichtenbis zur Löschung, dann Endeüber den ganzen Abwicklungszeitraumlaufen weiter, § 149 AO
RisikoRegistergericht entscheidetKosten und DauerSchätzungsbescheide, Zwangsgeld, Haftung
Typische Kosten999,95 € plus offene Jahreab 1.799,95 € plus Notar und Erklärungenjedes Jahr mehr
So läuft es ab

Von der ersten Frage bis zur Löschung im Handelsregister.

Fünf Schritte, von denen Sie zwei selbst gehen: die Unterlagen bereitstellen und den Festpreis freigeben.

Woche 1
1

Erstgespräch und Vermögens-Check

Geklärt wird, ob die Gesellschaft vermögenslos sein könnte; die Prüfung im Einzelfall übernimmt der beauftragte Berufsträger.

§ 394 FamFGkostenlos
Woche 1–2
2

Festpreis und Freigabe

Sie erhalten einen Gesamtfestpreis: Löschung plus die Zahl der tatsächlich offenen Jahre. Erst nach Ihrer Freigabe beginnt die Arbeit.

ein Preiskeine Stundensätze
Monat 1–3
3

Offene Jahre aufarbeiten

Buchhaltung, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen der offenen Jahre — Voraussetzung dafür, dass das Finanzamt nicht widerspricht.

§ 149 AOE-Bilanz
danach
4

Anregung beim Registergericht

Vermögensstatus und Nachweis der Vermögenslosigkeit, Anregung der Löschung, Begleitung der Anhörung von Finanzamt und Kammer.

AnregungAnhörung
Monat 3–6
5

Löschung im Handelsregister

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird die Gesellschaft gelöscht. Damit enden Erklärungspflichten und Offenlegung.

EintragungAbschluss
Aus der Praxis

Die vier Fehler, die die Löschung verhindern.

×
Restguthaben stehen lassen

Schon ein kleiner Kontosaldo macht die Gesellschaft nicht vermögenslos — das Gericht lehnt ab.

×
Offene Jahre ignorieren

Ohne vollständige Erklärungen widerspricht das Finanzamt der Löschung.

×
Bei Schulden einfach löschen wollen

Ohne Prüfung des § 15a InsO riskiert die Geschäftsführung persönliche Haftung.

×
Die Gesellschaft liegen lassen

Schätzungsbescheide und Zwangsgelder laufen weiter — und werden jedes Jahr teurer.

Häufige Fragen

Was zur Firmenlöschung gefragt wird.

Geht die Löschung auch mit Schulden?
Vermögenslos heißt kein Aktivvermögen, nicht schuldenfrei. Aber Vorsicht: Eine vermögenslose Gesellschaft mit Schulden ist regelmäßig zahlungsunfähig oder überschuldet. Dann muss die Geschäftsführung Insolvenzantrag stellen (§ 15a InsO) — auch wenn keine Masse vorhanden ist; ein Unterlassen ist strafbar. Wird der Antrag mangels Masse abgewiesen (§ 26 InsO), ist die Gesellschaft aufgelöst und wird anschließend gelöscht. Ob eine Antragspflicht besteht, prüft die kooperierende Rechtsanwältin im gesonderten Mandat.
Brauche ich einen Notar?
Nein. Die Löschung nach § 394 FamFG erfolgt von Amts wegen auf Anregung — ohne Auflösungsbeschluss, ohne Beurkundung. Nur die reguläre Liquidation setzt einen notariellen Auflösungsbeschluss voraus.
Wie lange dauert es?
Liegt die Buchhaltung vollständig vor, in der Regel drei bis sechs Monate ab Anregung. Müssen Jahre aufgearbeitet werden, verlängert sich der Vorlauf um die Zeit der Aufarbeitung.
Was kostet die Löschung?
999,95 € Festpreis für das Verfahren von der Anregung bis zur Löschung, zuzüglich 999,95 € je offenem Jahr für Buchhaltung, Abschluss und Steuererklärungen. Gerichtskosten fallen für die Löschung wegen Vermögenslosigkeit nicht an.
Was passiert mit den offenen Steuererklärungen?
Sie bleiben Pflicht, bis die Gesellschaft gelöscht ist — und das Finanzamt wird angehört. Deshalb arbeitet der beauftragte Steuerberater die offenen Jahre auf, statt auf eine Löschung zu hoffen, der das Finanzamt widerspricht.
Gilt das auch für UG, AG oder Genossenschaft?
Ja, § 394 FamFG gilt für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften. Einzelunternehmen werden per Gewerbeabmeldung beendet, Personengesellschaften über die Anmeldung des Erlöschens — dazu berät der beauftragte Berufsträger im Mandat.
Habe ich einen Anspruch auf die Löschung?
Nein. Das Registergericht entscheidet von Amts wegen. Der Festpreis vergütet die Verfahrensführung, nicht das Ergebnis — deshalb werden die Voraussetzungen vorab geprüft.
Was ist, wenn doch noch Vermögen auftaucht?
Dann kann eine Nachtragsliquidation nötig werden: Das Gericht bestellt einen Nachtragsliquidator, der das Vermögen verteilt. Genau deshalb steht der Vermögensstatus am Anfang, nicht am Ende.
Kooperierende Berufsträger

Drei Berufsträger, ein Verfahren.

Die Löschung berührt Register, Finanzamt und Geschäftsführerhaftung gleichzeitig — beauftragt übernehmen sie kooperierende Berufsträger namentlich und mit eigener Berufshaftung.

Fabian Klement, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
WPStBM.A.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater

Verantwortet bei Beauftragung den Vermögensstatus zum Nachweis der Vermögenslosigkeit und die nachvollziehbare Dokumentation der Annahmen.

fabian.klement@onlinebilanz.de
Jakob Röß, Steuerberater
StBDipl.-Kfm.
Jakob Röß
Steuerberater

Übernimmt als kooperierender Steuerberater die rückwirkende Aufarbeitung offener Jahre — Buchhaltung, Abschlüsse und Steuererklärungen — als Voraussetzung für die Zustimmung des Finanzamts.

jakob.roess@onlinebilanz.de
Dr. Jeannine Dinnebier, Rechtsanwältin
RADr. iur.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechtsanwältin · Steuerrecht

Prüft als kooperierende Rechtsanwältin im gesonderten Mandat die Insolvenzantragspflicht und Haftungsfragen der Geschäftsführung und begleitet das Verfahren beim Registergericht.

jeannine.dinnebier@onlinebilanz.de
Rechtsgrundlagen & Quellen

Auf welchen Vorschriften die Löschung steht.

Löschung, Sperrjahr, Abwicklungsbesteuerung und Erklärungspflichten im amtlichen Volltext.

Rechtsstand: Juli 2026Fachlich geprüft am: 09.08.2026Nächste Prüfung: Februar 2027
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachliche Ansprechpartner
Fabian Klement, M.A.
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV

Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand Juli 2026). Keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall — diese erfolgt im Mandat mit den beauftragten Berufsträgern.

Leere GmbH? Löschung statt Liquidation.Kostenloser Löschungs-Check · unverbindlich
Anrufen
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