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OnlineBilanz›Blog›Bankbürgschaft & Avalkredit: Sicherheiten im Geschäftsverkehr für GmbH und UG

Bankbürgschaft & Avalkredit: Sicherheiten im Geschäftsverkehr für GmbH und UG

Veröffentlicht: 02.07.2026Aktualisiert: 02.07.2026Lesezeit: ca. 8 Minuten

Wer als GmbH oder UG Gewerberäume anmietet, Anzahlungen erhält oder Gewährleistungspflichten absichern muss, kommt um die Bankbürgschaft kaum herum. Doch was kostet ein Avalkredit wirklich, wie bucht man ihn korrekt, und was muss im Jahresabschluss ausgewiesen werden? Dieser Artikel gibt Geschäftsführern und ihren Steuerberatern einen vollständigen Überblick – auf HGB- und AO-Niveau.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

FK
BerufsprofilFabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · M.A.
Berufsangaben im persönlichen Profil

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Schwerpunkt fachliche Abschlussfragen. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Prüfung Ihres Einzelfalls.

Kurzantwort

Eine Bankbürgschaft ist eine vom Kreditinstitut ausgestellte Erklärung, für eine Verbindlichkeit des Unternehmens gegenüber einem Dritten (Begünstigter) einzustehen, ohne dass Barmittel fließen. Die Bank stellt hierfür einen sogenannten Avalkredit bereit und erhebt eine laufende Avalprovision (typisch 0,5–2,0 % p.a. auf den Bürgschaftsbetrag). In der Bilanz der GmbH erscheint die Bürgschaft als Eventualverbindlichkeit unter dem Bilanzstrich (§ 251 HGB); die Avalprovision ist laufender Betriebsaufwand.

Grundlagen: Bürgschaft, Garantie und Avalkredit

Die Bankbürgschaft ist zivilrechtlich in §§ 765 ff. BGB geregelt. Die Bank (Bürge) verpflichtet sich gegenüber dem Gläubiger (Begünstigter), für die Erfüllung einer Verbindlichkeit des Schuldners (des bürgschaftsnehmenden Unternehmens) einzustehen. Im Gegensatz zur einfachen Bürgschaft mit Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB) vereinbaren Banken mit Unternehmenskunden fast ausnahmslos eine selbstschuldnerische Bürgschaft: Die Bank kann sofort in Anspruch genommen werden, ohne dass der Gläubiger zuvor den Hauptschuldner verklagen muss.

Abzugrenzen ist die Bürgschaft von der Bankgarantie: Die Garantie ist ein abstraktes, vom Grundgeschäft losgelöstes Zahlungsversprechen. Sie ist für den Begünstigten noch sicherer, weil er bei einer „ersten Anforderung“ (on first demand) ausgezahlt wird, ohne Einwendungen des Schuldners fürchten zu müssen. Für das beauftragende Unternehmen ist die Garantie daher das risikoreichere Instrument.

Definition Avalkredit

Der Begriff Aval (aus dem Italienischen/Französischen) bezeichnet im Bankwesen allgemein die Haftungsübernahme einer Bank ohne Geldfluss. Ein Avalkredit ist eine Kreditlinie, innerhalb derer die Bank verschiedene Bürgschaften, Garantien oder Akkreditive ausstellen kann. Er belastet die Bonität des Unternehmens wie ein Darlehen, ohne dass ein Konto debetiert wird.

Funktionsweise der Bankbürgschaft im Detail

Der Ablauf einer Bankbürgschaft gliedert sich in drei Phasen:

  1. Beantragung: Das Unternehmen stellt bei seiner Hausbank einen Antrag auf Ausstellung einer Bürgschaftsurkunde. Die Bank prüft Bonität, Geschäftszweck und ggf. Gegenbesicherung (z.B. Grundschuld, Gesellschafterpfandrecht, Sicherungsübereignung).
  2. Ausstellung: Bei Genehmigung stellt die Bank eine Bürgschaftsurkunde mit genau definiertem Bürgschaftszweck, Höchstbetrag, Laufzeit und ggf. Befristungsklausel aus. Die Urkunde wird dem Begünstigten (z.B. Vermieter, Auftraggeber) ausgehändigt.
  3. Inanspruchnahme oder Rückgabe: Tritt der Bürgschaftsfall ein, zahlt die Bank an den Begünstigten und nimmt Regress beim Unternehmen (§ 774 BGB). Tritt kein Bürgschaftsfall ein, gibt der Begünstigte die Urkunde zurück; die Bürgschaft erlischt.

Wichtig für Geschäftsführer: Wird die Bank in Anspruch genommen und zahlt, entsteht für das Unternehmen sofort eine Darlehensverbindlichkeit gegenüber der Bank. Diese muss dann bedient werden. Die Bürgschaft ist also kein „Freifahrtschein“, sondern verlagert nur das Zahlungszeitrisiko.

Typische Einsatzfälle für GmbH und UG

Bankbürgschaften kommen in der Unternehmenspraxis in drei großen Anwendungsfeldern vor:

Miet- und Pachtverhältnisse (Gewerbe)

Vermieter von Gewerbeimmobilien verlangen regelmäßig Mietbürgschaften anstelle oder ergänzend zur Barkaution. Da § 551 BGB (Begrenzung auf drei Monatsmieten) auf gewerbliche Mietverhältnisse nicht anwendbar ist, können Vermieter deutlich höhere Bürgschaftsbeträge fordern – oft sechs bis zwölf Monatsmieten. Eine Bankbürgschaft schont dabei die Liquidität der GmbH, da kein Barmittelabfluss erfolgt.

Anzahlungs- und Vorauszahlungsbürgschaft

Erhält die GmbH von einem Auftraggeber eine Anzahlung (z.B. im Anlagen- oder Bauwesen), erwartet der Auftraggeber oft eine Anzahlungsbürgschaft als Sicherheit für den Fall, dass das Unternehmen die Leistung nicht erbringt. Die Bürgschaftssumme reduziert sich häufig mit Baufortschritt (degressiv gestaffelt).

Gewährleistungs- und Erfüllungsbürgschaft

Im Baugewerbe und bei Anlagenprojekten werden Gewährleistungseinbehalte (üblicherweise 5 % der Auftragssumme) durch Gewährleistungsbürgschaften abgelöst. Das sichert den Cashflow des Unternehmers, weil der Auftraggeber den Einbehalt freigibt, sobald die Bank bürgt.

Zoll- und Steuerbürgschaften

Gegenüber dem Zoll oder dem Finanzamt (z.B. für Umsatzsteuer bei Fiskalvertretung, Aussetzung der Vollziehung nach § 361 AO) können Bankbürgschaften als Sicherheitsleistung hinterlegt werden. Das vermeidet Barzahlungen oder die Pfändung von Konten.

Kosten: Avalprovision und sonstige Gebühren

Der entscheidende Kostenfaktor ist die Avalprovision. Sie wird als Prozentsatz p.a. auf den aushaftenden Bürgschaftsbetrag berechnet und quartalsweise oder jährlich in Rechnung gestellt. Die Höhe richtet sich nach:

  • Bonität des Unternehmens (Rating, Eigenkapitalquote, Cashflow)
  • Laufzeit und Höhe der Bürgschaft
  • Art der Gegenbesicherung (besichert vs. unbesichert)
  • Branche und Bürgschaftszweck
Bürgschaftsart Typische Avalprovision p.a. Einmalige Bearbeitungsgebühr
Mietbürgschaft (Gewerbe, besichert) 0,5 – 1,0 % 50 – 200 EUR
Gewährleistungsbürgschaft (Bau) 0,8 – 1,5 % 100 – 300 EUR
Anzahlungsbürgschaft 1,0 – 2,0 % 150 – 400 EUR
Zoll-/Steuerbürgschaft 0,5 – 1,5 % 100 – 250 EUR

Hinzu kommen ggf. Bereitstellungsgebühren für nicht ausgenutzte Avalrahmen sowie Kosten für die Bürgschaftsurkunde selbst. Bei öffentlich verbürgten Avalkrediten (z.B. über Bürgschaftsbanken der Länder) können die Provisionen niedriger ausfallen, dafür fallen Bearbeitungs- und Garantiegebühren der Bürgschaftsbank an.

Tipp: Avalrahmen vs. Einzelbürgschaft

Unternehmen mit regelmäßigem Bedarf fahren günstiger mit einem dauerhaften Avalrahmen (revolvierende Kreditlinie), innerhalb dessen die Bank einzelne Bürgschaftsurkunden ohne erneute Bonitätsprüfung ausstellt. Das spart Bearbeitungsgebühren und beschleunigt die Ausstellung erheblich.

Für eine schnelle Übersicht über die effektiven Kosten verschiedener Finanzierungsstrukturen empfiehlt sich ein Blick in unseren Kostenrechner auf onlinebilanz.de, der Ihnen Avalprovisionen im Vergleich zu alternativen Sicherheiten gegenüberstellt.

Bilanzausweis und Buchung nach HGB

Die bilanzielle Behandlung der Bankbürgschaft folgt streng § 251 HGB: Verbindlichkeiten aus Bürgschaften sind als Haftungsverhältnisse unter dem Bilanzstrich (sog. „unter dem Strich“) auszuweisen, sofern keine Inanspruchnahme zu erwarten ist. Sie erscheinen also nicht als Passivposten in der eigentlichen Bilanz, sondern als Davon-Vermerk oder gesonderte Angabe nach dem Eigenkapital/Fremdkapital-Block. Im Anhang (§ 285 Nr. 3 HGB) sind die Haftungsverhältnisse zu erläutern, insbesondere wenn eine Inanspruchnahme wahrscheinlich ist.

Buchungssätze in der Praxis:

Da Avalbürgschaften keinen Zahlungsfluss auslösen, gibt es keinen klassischen Buchungssatz für die Bürgschaftsausstellung selbst. Buchhalterisch relevant sind:

Avalprovision (laufend):
Sonstiger betrieblicher Aufwand (SKR03: 4970 / SKR04: 6300) an Bank (oder Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten)
Inanspruchnahme der Bürgschaft (Bank zahlt an Gläubiger):
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten an Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten (oder die konkrete abgelöste Verbindlichkeit)

Nach Inanspruchnahme wandelt sich die Eventualverbindlichkeit in eine bilanzwirksame Verbindlichkeit um – die Bürgschaft ist dann aus dem Anhang zu entfernen und als reguläre Verbindlichkeit zu passivieren.

Achtung – Drohverlustrückstellung: Ist mit einer Inanspruchnahme der Bürgschaft ernsthaft zu rechnen (z.B. drohende Insolvenz des Hauptschuldners bei einer Konzernbürgschaft), ist nach § 249 HGB eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden. Dies gilt insbesondere bei Haftungsübernahmen für Tochtergesellschaften oder verbundene Unternehmen.

Praxisbeispiel: Gewerbemietbürgschaft einer GmbH

Die Muster Handels-GmbH mietet neue Gewerbeflächen für 8.000 EUR netto/Monat. Der Vermieter verlangt eine Mietbürgschaft über sechs Monatsmieten, also 48.000 EUR, als selbstschuldnerische Bankbürgschaft.

Die Hausbank stellt den Avalkredit zu folgenden Konditionen bereit:

Parameter Wert
Bürgschaftsbetrag 48.000 EUR
Avalprovision 0,75 % p.a.
Jährliche Avalgebühr 360 EUR
Einmalige Bearbeitungsgebühr 120 EUR
Laufzeit 5 Jahre (60 Monate)
Gesamtkosten über 5 Jahre 1.920 EUR (360 × 5 + 120)

Im Jahresabschluss der Muster Handels-GmbH erscheint die Bürgschaft über 48.000 EUR unter dem Bilanzstrich als Haftungsverhältnis gemäß § 251 HGB. Im Anhang wird erläutert, dass keine Inanspruchnahme zu erwarten ist, da das Mietverhältnis vertragsgemäß bedient wird.

Die jährliche Avalprovision von 360 EUR wird als sonstiger betrieblicher Aufwand erfasst und mindert den steuerlichen Gewinn. Zum Vergleich: Hätte die GmbH eine Barkaution von 48.000 EUR hinterlegt, würden keine Zinsen auf diesen Betrag erzielt (gebundene Liquidität), und die Kaution wäre in der Bilanz als Forderung zu aktivieren – bei identischer Sicherungswirkung für den Vermieter, aber deutlich höherer Liquiditätsbelastung.

Liquiditätsvorteil der Bankbürgschaft: Die GmbH behält 48.000 EUR für operative Zwecke frei. Bei einem angenommenen internen Zinsfuß von 5 % p.a. entspricht das einem Opportunitätsvorteil von 2.400 EUR/Jahr, der die Avalprovision von 360 EUR um mehr als das Sechsfache übertrifft.

Steuerliche Behandlung der Avalprovision

Die Avalprovision ist voll abziehbarer Betriebsaufwand gemäß § 4 Abs. 4 EStG (betrieblich veranlasst), der über § 8 Abs. 1 KStG auch für Körperschaften gilt. Eine Einordnung als Finanzierungskosten im Sinne der Zinsschranke (§ 4h EStG) ist für die Avalprovision im Regelfall nicht vorzunehmen, da es sich nicht um Vergütungen für die Überlassung von Kapital im engeren Sinne handelt, sondern um ein Entgelt für eine Haftungsübernahme. Die Finanzverwaltung folgt dieser Einordnung in der Praxis; eine abweichende Qualifikation ist jedoch bei ungewöhnlichen Vertragsgestaltungen nicht ausgeschlossen und sollte im Zweifelsfall mit dem Steuerberater abgeklärt werden.

Für die Umsatzsteuer gilt: Bürgschaftsleistungen von Banken sind nach § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG von der Umsatzsteuer befreit. Die Avalprovision fällt daher ohne Umsatzsteuer an und kann nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden. Das ist bei der Liquiditätsplanung zu beachten.

Bei Konzernbürgschaften (Muttergesellschaft bürgt für Tochter oder umgekehrt) gelten zusätzlich die Verrechnungspreisregeln: Die Avalprovision muss dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen (§ 1 AStG). Wird keine oder eine unangemessen niedrige Provision verrechnet, kann das Finanzamt eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) oder eine verdeckte Einlage unterstellen.

Risiken, Haftungsfallen und Checkliste

Unbefristete Bürgschaften: Bürgschaftsurkunden ohne Ablaufdatum (sog. „ewige Bürgschaften“) sind für das ausstellende Unternehmen besonders riskant, da der Avalkredit dauerhaft die Bonität belastet und Kosten verursacht, obwohl das Grundgeschäft längst beendet sein kann. Verhandeln Sie stets eine klare Laufzeit oder Rückgabeklausel.

  • Bürgschaftsurkunde auf Bürgschaftshöhe, -zweck und Befristung prüfen
  • Selbstschuldnerische Klausel und Verzicht auf Einrede der Vorausklage bewusst akzeptieren
  • Avalrahmen vs. Einzelbürgschaft: bei regelmäßigem Bedarf Rahmen vereinbaren
  • Gegenbesicherung der Bank gegenüber dem Unternehmen klären (Pfandrecht, Grundschuld)
  • Eventualverbindlichkeit korrekt im Anhang nach § 251 HGB ausweisen
  • Rückstellungspflicht prüfen, wenn Inanspruchnahme wahrscheinlich (§ 249 HGB)
  • Bei Konzernbürgschaften: Avalprovision am Fremdvergleich messen (AStG)
  • Avalprovision auf steuerliche Abzugsfähigkeit und USt-Befreiung prüfen
  • Alternativen prüfen: Barkaution, Warenkreditversicherung, Patronatserklärung
  • Kosten im Jahresabschluss periodengerecht abgrenzen (§ 250 HGB)

Möchten Sie die Kostenstruktur Ihrer bestehenden Avalkredite mit alternativen Sicherheiteninstrumenten vergleichen? Der Kostenrechner von onlinebilanz.de unterstützt Sie dabei direkt online.

Fazit

Die Bankbürgschaft ist für GmbH und UG ein effizientes Instrument zur Liquiditätsschonung: Statt Barmittel zu binden, übernimmt die Bank die Haftung gegen eine überschaubare Avalprovision. Die bilanziellen Konsequenzen – Ausweis als Haftungsverhältnis nach § 251 HGB, Rückstellungspflicht bei drohender Inanspruchnahme – erfordern jedoch sorgfältige buchhalterische Begleitung. Steuerlich ist die Avalprovision als Betriebsaufwand abziehbar, unterliegt aber nicht der Umsatzsteuer. Konzernbürgschaften müssen dem Fremdvergleichsgrundsatz standhalten. Wer diese Punkte im Griff hat, kann Bankbürgschaften als strategisches Werkzeug einsetzen – und gleichzeitig wertvolle Liquidität für das operative Geschäft freihalten. Nutzen Sie für einen schnellen Einstieg in Ihre individuelle Situation das Demo-Portal von onlinebilanz.de.

0,5–2,0 % p.a.

Typische Avalprovision

§ 251 HGB

Bilanzausweis Haftungsverhältnisse

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Bankbürgschaft und Bankgarantie?

Eine Bankbürgschaft ist akzessorisch, also abhängig vom Grundgeschäft; Einwendungen des Schuldners können geltend gemacht werden. Eine Bankgarantie ist abstrakt und wird auf erste Anforderung ausgezahlt, ohne dass der Begünstigte Einwendungen des Schuldners fürchten muss. Für das beauftragende Unternehmen ist die Garantie das risikoreichere Instrument.

Wie wird die Avalprovision steuerlich behandelt?

Die Avalprovision ist als betrieblich veranlasster Aufwand gemäß § 4 Abs. 4 EStG (i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG) voll abziehbar. Sie fällt ohne Umsatzsteuer an (§ 4 Nr. 8 Buchst. g UStG), sodass kein Vorsteuerabzug möglich ist. Eine Einordnung als Zinsaufwand im Sinne der Zinsschranke ist im Regelfall nicht vorzunehmen.

Wie erscheint eine Bankbürgschaft im HGB-Jahresabschluss?

Bankbürgschaften sind gemäß § 251 HGB als Haftungsverhältnisse unter dem Bilanzstrich auszuweisen, solange keine Inanspruchnahme wahrscheinlich ist. Im Anhang sind sie zu erläutern. Bei drohender Inanspruchnahme ist eine Rückstellung nach § 249 HGB zu bilden.

Kann eine GmbH eine Bürgschaft für eine Tochtergesellschaft übernehmen?

Ja, sogenannte Konzernbürgschaften sind zulässig. Die verrrechnete Avalprovision muss jedoch dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen (§ 1 AStG). Eine unentgeltliche oder zu günstige Bürgschaft kann als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) qualifiziert werden.

Wann muss die GmbH eine Rückstellung für eine Bürgschaft bilden?

Eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften ist nach § 249 Abs. 1 HGB zu bilden, wenn ernsthaft mit einer Inanspruchnahme aus der Bürgschaft zu rechnen ist – z.B. bei Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners. Die Rückstellung ist in Höhe des wahrscheinlichen Ausfalls anzusetzen.

Über Autor und Berufsprofil

Autor

Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

Berufsprofil

Fabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · M.A.

Berufsangaben im persönlichen Profil

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Schwerpunkt fachliche Abschlussfragen. Informationen zum Tätigkeitsgebiet; keine individuelle Beratung durch diesen Beitrag.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Steuerberatende Leistungen erbringen ausschließlich gesondert beauftragte, dazu befugte Steuerberater. OnlineBilanz stellt Software für einen KI-gestützten Jahresabschlussentwurf bereit. Sie können den Entwurf zur eigenen Verwendung herunterladen. Eine Einreichung über OnlineBilanz setzt die Prüfung und erforderliche Korrektur durch den beauftragten Steuerberater voraus. Stand der Rechtslage: July 2026.

Ben
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Kennenlerntermin15 Min · Raphael Diener