Digital Pauschalpreis Steuerberater 2026: Festpreise
Zuletzt aktualisiert: Mai 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Manche Steuerberater bieten Jahresabschluss und Buchhaltung zu festen Pauschalpreisen an, statt nach den Gebührenrahmen der StBVV abzurechnen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie das Pauschalpreis-Modell funktioniert, welche Leistungen enthalten sind und wie die digitale Zusammenarbeit über Mandanten-Portale abläuft. OnlineBilanz.de bietet Software für einen KI-gestützten Jahresabschlussentwurf ab 499,95 € netto (zzgl. USt.); die Prüfung durch einen kooperierenden Steuerberater ist optional gegen Aufpreis möglich.
Kurzantwort
Steuerberater können statt der Gebührenrahmen der StBVV in Textform eine abweichende Vergütung, etwa einen festen Betrag, vereinbaren (§ 4 StBVV). Das Modell eignet sich besonders für GmbHs und UGs mit planbarem Aufwand. Den Jahresabschluss müssen GmbH und UG nicht von einem Steuerberater erstellen lassen; die Geschäftsführer stellen ihn auf und unterzeichnen ihn (§§ 245, 264 HGB). OnlineBilanz bietet Software für einen KI-gestützten Jahresabschlussentwurf ab 499,95 € netto (zzgl. USt.); die Prüfung durch einen kooperierenden Steuerberater ist optional gegen Aufpreis möglich.
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Inhaltsverzeichnis
- Warum setzen digitale Steuerberater auf Pauschalpreis-Modelle?
- Wie funktioniert der Kostenrechner für digitale Steuerberater-Leistungen?
- Welche Leistungen enthält ein Festpreis-Jahresabschluss?
- Wie funktioniert die digitale Zusammenarbeit über das Mandanten-Portal?
- Kostenvergleich: Abrechnung nach StBVV vs. Festpreis
- Welche Unternehmen profitieren besonders vom Festpreis-Modell?
- Qualität und Haftung: Worauf kommt es an?
- Ablauf und Fristen: So läuft der digitale Jahresabschluss mit Pauschalpreis ab
- Häufige Fehler vermeiden: Worauf Mandanten bei Pauschalpreis-Steuerberatern achten sollten
Warum setzen digitale Steuerberater auf Pauschalpreis-Modelle?
Die klassische Abrechnung nach Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) orientiert sich am Gegenstandswert und lässt dem Berater erhebliche Spielräume zwischen Mindest- und Höchstsatz. Für Mandanten steht die Rechnung daher oft erst nach Abschluss der Arbeiten fest. Gerade bei komplexen Jahresabschlüssen können die Kosten je nach angesetztem Gebührensatz stark variieren.
OnlineBilanz nennt für den KI-gestützten Jahresabschlussentwurf vorab einen transparenten Preis ab 499,95 € netto (zzgl. USt.). OnlineBilanz stellt Software für einen KI-gestützten Jahresabschlussentwurf sowie die technische Datenübermittlung nach § 87d AO bereit; Prüfung, Entscheidung und Feststellung obliegen Ihnen. Auf Wunsch übernimmt gegen Aufpreis ein mit OnlineBilanz kooperierender Steuerberater Prüfung, Freigabe und Unterzeichnung in eigener beruflicher Verantwortung.
Festpreis vs. StBVV
Bei OnlineBilanz berechnet der Kostenrechner die Kosten des OnlineBilanz-Service vorab – unabhängig vom Gegenstandswert nach der StBVV. Das schafft Planungssicherheit für Geschäftsführer.
Vorteile des Pauschalpreis-Modells im Überblick
- Transparenz: Preis steht vor Mandatserteilung fest, keine Nachverhandlungen
- Planbarkeit: Budget für Jahresabschluss und Offenlegung ist kalkulierbar
- Effizienz: Digitale Prozesse und strukturierte Belegerfassung senken den Bearbeitungsaufwand
- Klarheit: Kein Spielraum zwischen Mindest- und Höchstsatz
- Optionale Steuerberater-Prüfung: Auf Wunsch prüft gegen Aufpreis ein kooperierender Steuerberater in eigener beruflicher Verantwortung
Wie funktioniert der Kostenrechner für digitale Steuerberater-Leistungen?
Der Kostenrechner auf OnlineBilanz.de berechnet anhand Ihrer Eckdaten die Kosten des OnlineBilanz-Service für den KI-gestützten Jahresabschlussentwurf.
Der Service umfasst den KI-gestützten Entwurf des Jahresabschlusses nach §§ 242 ff. HGB und der E-Bilanz nach § 5b EStG sowie die technische Datenübermittlung nach § 87d AO. Die Feststellung durch die Gesellschafter (§ 42a GmbHG) und die Offenlegung beim Unternehmensregister (§ 325 HGB) bleiben Aufgabe der Gesellschaft.
Ob ein Festpreis-Modell günstiger ist als eine klassische Abrechnung nach StBVV, hängt vom Einzelfall ab.
Welche Faktoren beeinflussen den Pauschalpreis?
| Faktor | Einfluss auf Preis | Beispiel |
|---|---|---|
| Rechtsform | GmbH vs. UG, Personengesellschaft | GmbH mit Bilanzpflicht nach § 242 HGB |
| Größenklasse | Klein-, mittelgroß-, große Kapitalgesellschaft (§ 267 HGB) | Kleine GmbH: Bilanzsumme ≤ 7,5 Mio. €, Umsatz ≤ 15 Mio. € |
| Anzahl Buchungen | Bearbeitungsaufwand steigt mit Belegmenge | 50 Buchungen/Monat → 600/Jahr |
| Zusatzleistungen | Offenlegung, KSt-Erklärung, GewSt-Erklärung | Offenlegung beim Unternehmensregister gesondert |
| Komplexität | Konsolidierung, internationale Verflechtung | Nur einfache Einzelabschlüsse im Standardpreis |
Welche Leistungen enthält ein Festpreis-Jahresabschluss?
Bei OnlineBilanz erstellen Sie mit Software einen KI-gestützten Entwurf des Jahresabschlusses. Er umfasst die Erstellung des Jahresabschlusses nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie – außer bei Kleinstkapitalgesellschaften, die unter bestimmten Voraussetzungen darauf verzichten können – einem Anhang gemäß § 264 Abs. 1 HGB. Kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB können Erleichterungen in Anspruch nehmen (§ 266 Abs. 1 Satz 3, § 276 HGB).
Zusätzlich wird die E-Bilanz nach § 5b EStG erstellt und technisch nach § 87d AO an das Finanzamt übermittelt – für Kapitalgesellschaften bereits seit vielen Jahren verpflichtend. Prüfung, Entscheidung und Feststellung obliegen Ihnen; auf Wunsch übernimmt gegen Aufpreis ein kooperierender Steuerberater die Prüfung. Die Feststellung des Jahresabschlusses gemäß § 42a GmbHG erfolgt durch die Gesellschafter (elf Monate für kleine, acht Monate für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften nach Ablauf des Geschäftsjahres); die Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB muss innerhalb von zwölf Monaten erfolgen.
Standardleistungen im Festpreis-Paket
-
Erstellung Bilanz und GuV nach §§ 242, 264 HGB
-
Anhang (wenn erforderlich nach § 264 Abs. 1 HGB)
-
E-Bilanz nach § 5b EStG, elektronische Übermittlung an Finanzamt
-
Optional gegen Aufpreis: Prüfung durch kooperierenden Steuerberater
-
Optional: Freigabe und Unterzeichnung durch diesen in eigener beruflicher Verantwortung
-
Feststellung durch die Gesellschafter (§ 42a GmbHG) bleibt Ihre Aufgabe
-
Digitale Bereitstellung der Unterlagen
-
Offenlegung beim Unternehmensregister (§ 325 HGB) erfolgt gesondert
Zusatzleistungen buchbar
Steuererklärungen und die Offenlegung sind nicht Teil des KI-gestützten Jahresabschlussentwurfs. Der Kostenrechner zeigt die Kosten des OnlineBilanz-Service an.
Wie funktioniert die digitale Zusammenarbeit über das Mandanten-Portal?
Nach der Beauftragung arbeiten Sie auf der OnlineBilanz-Plattform. Dort laden Sie Ihre Unterlagen hoch (z. B. DATEV-Export, PDF-Rechnungen, Kontoauszüge) und erstellen den KI-gestützten Jahresabschlussentwurf. Servet Gündogan, Büroleiter am Standort Stuttgart, ist erster Ansprechpartner, betreut die Abläufe auf der Plattform und stimmt sich bei beauftragter Prüfung mit dem kooperierenden Steuerberater ab. Die Einhaltung der Fristen bleibt Pflicht der Geschäftsführung.
Sie prüfen den Entwurf, entscheiden und geben ihn frei; bei beauftragter Prüfung prüft und unterzeichnet ein kooperierender Steuerberater in eigener beruflicher Verantwortung. Nach Ihrer Freigabe wird die E-Bilanz technisch nach § 87d AO übermittelt. Die Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB erfolgt gesondert.
Funktionen des Mandanten-Portals im Überblick
Upload & Daten
- Daten im Format des DATEV-Exports
- PDF-Upload
- DATEV-Export kompatibel
Entwurf & Prüfung
- KI-gestützter Jahresabschlussentwurf
- Prüfung und Freigabe durch Sie
- Optional: kooperierender Steuerberater
E-Bilanz
- Entwurf nach § 5b EStG
- Technische Übermittlung
- nach § 87d AO
Ihre Pflichten
- Feststellung (§ 42a GmbHG)
- Offenlegung (§ 325 HGB)
- Fristen im Blick behalten
Kostenvergleich: Abrechnung nach StBVV vs. Festpreis
Wer sich für einen Steuerberater entscheidet, steht vor der Wahl: klassische Kanzlei mit Abrechnung nach StBVV oder digitale Plattform mit Festpreis. Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) sieht für die Erstellung eines Jahresabschlusses eine Gebühr nach § 35 StBVV vor, die sich am Gegenstandswert orientiert – dem Mittel zwischen berichtigter Bilanzsumme und betrieblicher Jahresleistung (§ 35 Abs. 2 StBVV). Der Steuerberater kann zwischen 10/10 und 40/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle B abrechnen – eine Spanne, die erhebliche Unterschiede ermöglicht. Hinzu kommen Auslagen und Umsatzsteuer.
Bei OnlineBilanz berechnet der Kostenrechner die Kosten des Service vorab – unabhängig vom Gegenstandswert. Der KI-gestützte Jahresabschluss- und E-Bilanz-Entwurf kostet ab 499,95 € netto (zzgl. USt.); eine Prüfung durch einen kooperierenden Steuerberater ist optional gegen Aufpreis möglich.
Beispielrechnung: Kleine GmbH, Bilanzstichtag 31.12.2025
| Position | Klassische Kanzlei (StBVV) | OnlineBilanz |
|---|---|---|
| Jahresabschluss (Bilanz, GuV) | 10/10–40/10 nach § 35 StBVV | KI-gestützter Entwurf |
| E-Bilanz (§ 5b EStG) | je nach Kanzlei und Umfang | Entwurf und technische Übermittlung (§ 87d AO) |
| Offenlegung Unternehmensregister | je nach Kanzlei und Umfang | erfolgt gesondert |
| Prüfung durch Steuerberater | je nach Kanzlei und Umfang | optional gegen Aufpreis (kooperierender Steuerberater) |
| Gesamt (Beispiel) | je nach Kanzlei und Umfang | ab 499,95 € netto (zzgl. USt.) |
Achtung: Gegenstandswert und Mittelwert
Bei Abrechnung nach StBVV richtet sich die Gebühr nach dem Gegenstandswert (beim Jahresabschluss: Mittel aus berichtigter Bilanzsumme und Jahresleistung). Steigt der Gegenstandswert, steigt auch die Gebühr – selbst wenn der Aufwand gleich bleibt.
Wichtig: Der Kostenvergleich zeigt, dass digitale Pauschalpreis-Steuerberater nicht per se günstiger sind – entscheidend ist die Transparenz. Mit einem Festpreis kennen Kunden die Kosten vor der Beauftragung. Bei Abrechnung nach StBVV hängt die Endrechnung vom angesetzten Gebührensatz ab. Für planungsorientierte Geschäftsführer kann das Festpreis-Modell daher die passendere Wahl sein.
Welche Unternehmen profitieren besonders vom Festpreis-Modell?
Das digitale Pauschalpreis-Modell eignet sich besonders für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften nach § 267 HGB mit standardisierten Geschäftsprozessen. Typische Mandate sind GmbHs und UGs im E-Commerce, Dienstleistungssektor, Softwareentwicklung oder Handel – Branchen, in denen die Buchhaltung weitgehend digitalisiert ist (Online-Banking, digitale Rechnungsstellung, DATEV-Export) und die Bilanzierung keine außergewöhnlichen Sonderfälle erfordert (z. B. keine Konsolidierung, keine internationalen Verflechtungen, keine komplexen Bewertungsfragen nach IAS/IFRS).
Besonders attraktiv ist der Festpreis für Neugründungen und Start-ups, die erstmals einen Jahresabschluss erstellen lassen müssen: Die Budgetplanung ist von Anfang an klar, und die digitale Abwicklung über das Mandanten-Portal spart Zeit, die Gründer für ihr Kerngeschäft nutzen können. Auch wachsende Unternehmen profitieren: Anders als bei der StBVV-Abrechnung steigt der Festpreis nicht automatisch mit der Bilanzsumme, sondern orientiert sich am tatsächlichen Bearbeitungsaufwand – solange die Komplexität im Rahmen bleibt, bleibt auch der Preis stabil.
Ideale Mandate für den Festpreis-Jahresabschluss
- Kleine GmbH/UG: Bilanzsumme bis 7,5 Mio. €, Umsatz bis 15 Mio. €, bis zu 50 Mitarbeiter (zwei von drei Merkmalen, § 267 Abs. 1 HGB)
- Digitale Buchhaltung: Buchhaltungssoftware mit DATEV-Export im Einsatz
- Standardgeschäfte: Keine Konsolidierung, keine außergewöhnlichen Bewertungsfragen
- Klare Belegstruktur: Rechnungen, Kontoauszüge, Kassenbuch digital verfügbar
- Planungsorientierte Geschäftsführer: Wunsch nach Kostentransparenz und festen Fristen
Für viele Geschäftsführer steht bei Festpreis-Modellen die Planbarkeit im Vordergrund.
Wann ist eine klassische Kanzlei die bessere Wahl?
Das Festpreis-Modell stößt an Grenzen, wenn die Bilanzierung sehr komplex ist: Konzernabschlüsse, internationale Rechnungslegung nach IFRS, Sonderfälle wie Umwandlungen (§§ 1 ff. UmwG) oder Sanierungen erfordern individuellen Beratungsaufwand, der sich schlecht pauschalieren lässt. Auch Unternehmen mit sehr hoher Buchungsfrequenz (mehrere Tausend Buchungen pro Monat) oder speziellen Branchenanforderungen (z. B. Bauträger, Versicherungen) sind bei spezialisierten Kanzleien oft besser aufgehoben. OnlineBilanz richtet sich an Kapitalgesellschaften mit standardisierbaren Abläufen.
Qualität und Haftung: Worauf kommt es an?
Die Frage nach der Qualität digitaler Steuerberater-Leistungen ist berechtigt – schließlich suggeriert ein niedriger Festpreis manchmal Abstriche bei der Sorgfalt. Bei OnlineBilanz gilt: Die Software erstellt einen KI-gestützten Jahresabschlussentwurf; Prüfung, Entscheidung und Feststellung obliegen Ihnen. Auf Wunsch übernimmt gegen Aufpreis ein kooperierender Steuerberater Prüfung, Freigabe und Unterzeichnung in eigener beruflicher Verantwortung; Steuerberater müssen eine Berufshaftpflichtversicherung nach § 67 StBerG unterhalten.
Servet Gündogan betreut als Büroleiter die Abläufe auf der Plattform und stimmt sich bei beauftragter Prüfung mit dem kooperierenden Steuerberater ab. Die Verantwortung für den Jahresabschluss liegt bei der Geschäftsführung (§ 264 Abs. 1 HGB).
optional
Steuerberater-Prüfung gegen Aufpreis
§ 67 StBerG
Berufshaftpflicht
§ 87d AO
Technische Übermittlung
ab 499,95 €
netto zzgl. USt. (OnlineBilanz-Entwurf)
Haftung und Versicherungsschutz
Gem. § 67 StBerG muss jeder zugelassene Steuerberater eine Berufshaftpflichtversicherung unterhalten, die Schäden aus fehlerhafter Beratung abdeckt. Die Deckungssumme beträgt mindestens 250.000 Euro pro Schadensfall. Diese Pflicht gilt für den Steuerberater, nicht für eine Software-Plattform. Ein Steuerberater haftet nur für eigene Pflichtverletzungen aus dem Auftrag; Ordnungsgelder wegen verspäteter Offenlegung (§ 335 HGB: 2.500–25.000 Euro) richten sich gegen die Gesellschaft bzw. ihre Organmitglieder.
Rechtlicher Hinweis: Steuerberater-Haftung
Die Haftung des Steuerberaters ergibt sich aus dem Auftrag und ist durch die Berufshaftpflichtversicherung abgesichert – unabhängig davon, ob die Leistung klassisch oder digital erbracht wurde.
Ablauf und Fristen: So läuft der digitale Jahresabschluss mit Pauschalpreis ab
Der Ablauf beginnt mit dem Kostenrechner, der die Kosten des OnlineBilanz-Service berechnet. Nach der Beauftragung laden Sie Ihre Unterlagen auf der Plattform hoch (z. B. DATEV-Export, Kontoauszüge, Verträge, Inventurlisten) und erstellen mit der Software einen KI-gestützten Jahresabschlussentwurf. Servet Gündogan steht als Ansprechpartner für Fragen zu den Abläufen zur Verfügung.
Sie prüfen den Entwurf, entscheiden und geben ihn frei; auf Wunsch prüft und unterzeichnet gegen Aufpreis ein kooperierender Steuerberater in eigener beruflicher Verantwortung. Die E-Bilanz nach § 5b EStG wird technisch nach § 87d AO an das Finanzamt übermittelt. Die Feststellung durch die Gesellschafter erfolgt gemäß § 42a Abs. 2 GmbHG innerhalb von elf Monaten bei kleinen bzw. acht Monaten bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften. Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag erfolgen (§ 325 Abs. 1a HGB) und erfolgt gesondert.
Zeitplan: Vom Bilanzstichtag zur Offenlegung (Beispiel 31.12.2025)
| Meilenstein | Frist | Verantwortlich |
|---|---|---|
| Bilanzstichtag | 31.12.2025 | – |
| Upload Unterlagen ins Portal | bis ca. Februar 2026 | Mandant |
| Entwurf Jahresabschluss | bis ca. April 2026 | Sie (KI-gestützter Entwurf) |
| Freigabe durch Mandant | bis ca. Mai 2026 | Mandant |
| Optionale Prüfung, Unterzeichnung | bis ca. Juni 2026 | Kooperierender Steuerberater (gegen Aufpreis) |
| Feststellung durch Gesellschafter | bis 30.11.2026 (klein) / 31.08.2026 (mittel/groß) | Gesellschafterversammlung |
| Offenlegung Unternehmensregister | bis 31.12.2026 | Geschäftsführung |
Verspätung kann teuer werden
Wird die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB überschritten, droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz kann Ordnungsgelder zwischen 2.500 und 25.000 Euro festsetzen – Geschäftsführer haften persönlich für die fristgerechte Offenlegung.
Checkliste: Was Mandanten vorbereiten sollten
-
Vollständiger DATEV-Export oder Buchungsjournal (OPOS-Liste, Summen-/Saldenliste)
-
Kontoauszüge aller betrieblichen Konten (Geschäftsjahr 2025)
-
Eingangs- und Ausgangsrechnungen (digital, chronologisch sortiert)
-
Inventurliste zum 31.12.2025 (Warenbestand, Anlagevermögen)
-
Verträge mit Auswirkung auf Bilanz (Leasing, Darlehen, Miet-/Pachtverträge)
-
Gesellschafterbeschlüsse des Geschäftsjahres 2025
-
Angaben zu Verbindlichkeiten und Forderungen (Fristigkeit, Sicherheiten)
-
Gehaltsabrechnungen Dezember 2025 (für Rückstellungen Urlaub, Tantieme)
Häufige Fehler vermeiden: Worauf Mandanten bei Pauschalpreis-Steuerberatern achten sollten
Nicht jedes Festpreis-Angebot ist seriös: Achten Sie darauf, welche Leistungen ein Preis tatsächlich umfasst. Geschäftsführer sollten vor der Beauftragung prüfen, wer welche Leistung erbringt, ob für Steuerberatungsleistungen befugte Berufsträger nach § 3 StBerG tätig werden (Impressum, Steuerberaterverzeichnis) und ob eine Berufshaftpflichtversicherung nach § 67 StBerG besteht.
Ein zweiter Fehler: Unvollständige Unterlagen führen zu Verzögerungen und möglicherweise Nachforderungen. Auch beim Festpreis-Modell gilt: Je strukturierter die Buchhaltung, desto reibungsloser der Ablauf. Mandanten sollten DATEV-Export, Kontoauszüge und Belege vollständig hochladen und offene Fragen proaktiv klären. Der beauftragte Steuerberater kann nur auf Basis vollständiger Daten einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss erstellen – fehlende Belege verzögern die Feststellung und gefährden die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB.
Typische Stolperfallen bei der Kanzlei-Wahl
- Intransparente Preisgestaltung: Festpreis gilt nur für Basisleistung, Zusatzkosten werden nachträglich berechnet
- Fehlende Befugnis: Hilfeleistung in Steuersachen für Dritte dürfen nur nach §§ 3, 4 StBerG befugte Personen erbringen
- Fehlende Haftung: Keine Berufshaftpflichtversicherung, im Schadensfall trägt der Mandant das Risiko
- Unklare Fristen: Keine verbindliche Zusage, wann der Jahresabschluss fertig ist – gefährdet Feststellungs- und Offenlegungsfrist
- Schlechter Support: Rückfragen werden langsam oder gar nicht beantwortet, kein persönlicher Ansprechpartner
Kunden sollten vor Vertragsabschluss genau prüfen, was im Festpreis enthalten ist. OnlineBilanz bietet Software für einen KI-gestützten Jahresabschlussentwurf ab 499,95 € netto (zzgl. USt.); die Prüfung durch einen kooperierenden Steuerberater ist optional gegen Aufpreis möglich.
Best Practices für erfolgreiche digitale Zusammenarbeit
- Frühzeitig starten: Nicht erst im November mit dem Jahresabschluss beginnen – Unterlagen bereits im Januar/Februar hochladen.
- Strukturierte Buchhaltung: Belege chronologisch sortieren, DATEV-Export prüfen, offene Posten abstimmen.
- Proaktive Kommunikation: Rückfragen schnell beantworten, Unklarheiten sofort klären.
- Plattform nutzen: Alle Dokumente zentral auf der Plattform ablegen.
- Fristen im Blick behalten: Feststellung (§ 42a GmbHG) und Offenlegung (§ 325 HGB) rechtzeitig planen.
- Kosten vorab klären: Kosten des OnlineBilanz-Service im Kostenrechner ermitteln und über eine optionale Steuerberater-Prüfung entscheiden.
Tipp: Kostenrechner vorab testen
Nutzen Sie den OnlineBilanz-Kostenrechner, um die Kosten des OnlineBilanz-Service vor der Entscheidung zu ermitteln.
Häufig gestellte Fragen
Ist ein Pauschalpreis-Modell für Steuerberater rechtlich zulässig?
Ja. Nach § 4 StBVV kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden; die Vergütungsvereinbarung bedarf der Textform und muss als solche bezeichnet werden. So können Steuerberater auch feste Beträge vereinbaren.
Kann ich meinen bisherigen Steuerberater behalten und nur Teilleistungen digital buchen?
Das hängt von der Kanzlei ab. Viele klassische Steuerberater möchten das Mandat vollständig betreuen. Bei OnlineBilanz erstellen Sie mit Software einen KI-gestützten Jahresabschlussentwurf; die laufende Buchhaltung erledigen Sie selbst oder vergeben sie anderweitig.
Was passiert, wenn mein Unternehmen im laufenden Jahr wächst oder komplexer wird?
Bei digitalen Pauschalpreis-Modellen wird der Festpreis in der Regel auf Basis der aktuellen Unternehmensdaten berechnet (Umsatz, Belegzahl, Mitarbeiter). Ändert sich die Komplexität erheblich – z. B. durch neue Tochtergesellschaften oder internationale Geschäfte – kann eine Anpassung nötig sein. Seriöse Anbieter kommunizieren das transparent und passen den Preis nur bei signifikanten Änderungen an.
Sind Pauschalpreise immer günstiger als die klassische Abrechnung nach StBVV?
Nicht in jedem Fall. Für Unternehmen mit geringem, standardisiertem Aufwand sind Pauschalpreise oft günstiger. Bei sehr komplexen Sonderfällen oder außergewöhnlich hohem Beratungsbedarf kann eine Abrechnung nach StBVV oder Stundensatz unter Umständen wirtschaftlicher sein. Entscheidend ist die Transparenz: Mit einem Festpreis wissen Sie von Anfang an, was Sie bezahlen.
Wie schnell erhalte ich nach Beauftragung Zugang zum Mandanten-Portal?
Bei Fragen zum Zugang und zur Einrichtung steht Servet Gündogan, unser Büroleiter in Stuttgart, zur Verfügung. Anschließend können Sie Ihre Unterlagen hochladen und den Jahresabschlussentwurf erstellen.
Was ist, wenn ich mit der Qualität des digitalen Steuerberaters unzufrieden bin?
Digitale Steuerberater unterliegen denselben berufsrechtlichen Pflichten wie klassische Kanzleien – einschließlich Berufshaftpflicht und Berufsaufsicht durch die Steuerberaterkammer. Bei OnlineBilanz prüft ein kooperierender Steuerberater nur auf Wunsch gegen Aufpreis und haftet dann für seine eigene Leistung. Bei Beanstandungen gelten die gesetzlichen und vertraglichen Regelungen.
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. OnlineBilanz stellt Software für einen KI-gestützten Jahresabschlussentwurf sowie die technische Datenübermittlung nach § 87d AO bereit; Prüfung, Entscheidung und Feststellung obliegen Ihnen. Auf Wunsch übernimmt gegen Aufpreis ein mit OnlineBilanz kooperierender Steuerberater Prüfung, Freigabe und Unterzeichnung in eigener beruflicher Verantwortung. Gesetzliche Grundlagen: Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG). DATEV, lexoffice und sevDesk sind Marken der jeweiligen Hersteller. OnlineBilanz steht in keiner geschäftlichen Verbindung zu diesen Unternehmen; die Nennung dient allein der Beschreibung und dem Vergleich. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.
Weiterführend: Digital Kostenrechner Steuerberater 2026: Festpreise & Transparenz









Fabian Klement
Jakob Röß
Dr. Jeannine Dinnebier
