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Datum

Lesedauer

14–21 Minuten

OnlineBilanzBlogGezeichnetes Kapital Beispiel

Gezeichnetes Kapital Bilanz Beispiel 2026

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Das gezeichnete Kapital ist die zentrale Position im Eigenkapital jeder Kapitalgesellschaft und muss in der Bilanz zwingend ausgewiesen werden. Dieser Artikel erklärt anhand von praxisnahen Beispielen zum gezeichneten Kapital, wie Sie diese Position bei GmbH, AG und UG korrekt in der Bilanz darstellen, ausstehende Einlagen behandeln und Kapitalerhöhungen verbuchen. Mit konkreten Buchungssätzen und Hinweisen zur Offenlegung im Jahresabschluss.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und den angeschlossenen Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Plattform für Buchhaltung und Jahresabschluss: Auf Wunsch prüft und unterzeichnet ein zugelassener Steuerberater Ihren Jahresabschluss.

Kurzantwort

Das gezeichnete Kapital steht in der Bilanz auf der Passivseite unter dem Eigenkapital und umfasst das Stamm- oder Grundkapital der Gesellschaft. Es wird als fester Betrag ausgewiesen, ausstehende Einlagen werden aktivisch abgesetzt. Bei einer GmbH beträgt das Mindeststammkapital 25.000 Euro, bei einer AG 50.000 Euro Grundkapital, bei der UG (haftungsbeschränkt) mindestens 1 Euro.

Was ist gezeichnetes Kapital und wo steht es in der Bilanz?

Das gezeichnete Kapital ist das von den Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft durch Satzung oder Gesellschaftsvertrag zugesagte Eigenkapital. Es bildet die rechtliche Mindestausstattung der Gesellschaft und ist gemäß § 272 Abs. 1 HGB auf der Passivseite der Bilanz unter Position A.I. im Eigenkapital auszuweisen. Bei einer GmbH entspricht das gezeichnete Kapital dem Stammkapital gemäß § 5 Abs. 1 GmbHG, bei einer AG dem Grundkapital nach § 6 AktG.

Die Höhe des gezeichneten Kapitals ist durch Gesetz festgelegt: Bei der GmbH mindestens 25.000 Euro (§ 5 Abs. 1 GmbHG), bei der AG mindestens 50.000 Euro (§ 7 AktG). Das gezeichnete Kapital bleibt über die Geschäftsjahre hinweg grundsätzlich konstant und ändert sich nur durch Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen mit entsprechender Satzungsänderung und Handelsregistereintragung.

Bilanzausweis nach § 266 Abs. 3 HGB

Das HGB-Bilanzgliederungsschema sieht für Kapitalgesellschaften folgende Struktur im Eigenkapital vor:

Position Bezeichnung Beispiel GmbH (EUR)
A.I. Gezeichnetes Kapital 25.000
A.II. Kapitalrücklage 10.000
A.III. Gewinnrücklagen 45.000
A.IV. Gewinnvortrag / Verlustvortrag 8.500
A.V. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 12.300

Praxis-Hinweis

Das gezeichnete Kapital steht immer an erster Stelle im Eigenkapital. Es ist die Basis für die Kapitalerhaltungsvorschriften nach § 30 GmbHG und bildet den Ausgangspunkt für die Berechnung von Ausschüttungssperren.

Gezeichnetes Kapital bei der GmbH: Praxisbeispiel mit Bilanzausweis

Eine typische GmbH-Gründung zum 01.01.2025 mit zwei Gesellschaftern sieht folgendermaßen aus: Gesellschafter A übernimmt einen Geschäftsanteil von 15.000 Euro, Gesellschafter B einen Anteil von 10.000 Euro. Das gezeichnete Kapital beträgt damit 25.000 Euro und entspricht exakt dem gesetzlichen Mindeststammkapital gemäß § 5 Abs. 1 GmbHG.

Bilanzielle Darstellung bei Gründung

In der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2025 wird das gezeichnete Kapital wie folgt ausgewiesen:

Aktiva (EUR)

  • A. Anlagevermögen
  • I. Immaterielle Vermögensgegenstände: 0
  • II. Sachanlagen: 0
  • III. Finanzanlagen: 0
  • B. Umlaufvermögen
  • I. Vorräte: 0
  • II. Forderungen: 0
  • III. Kassenbestand, Bundesbank, Guthaben: 25.000
  • Summe Aktiva: 25.000

Passiva (EUR)

  • A. Eigenkapital
  • I. Gezeichnetes Kapital: 25.000
  • II. Kapitalrücklage: 0
  • III. Gewinnrücklagen: 0
  • IV. Gewinnvortrag: 0
  • B. Rückstellungen: 0
  • C. Verbindlichkeiten: 0
  • Summe Passiva: 25.000

In diesem Gründungsfall ist das gezeichnete Kapital voll eingezahlt (keine ausstehenden Einlagen). Die Gesellschaft verfügt über liquide Mittel in Höhe von 25.000 Euro auf dem Bankkonto.

Entwicklung im ersten Geschäftsjahr

Nach Ablauf des ersten Geschäftsjahres zum 31.12.2025 hat die GmbH einen Jahresüberschuss von 18.400 Euro erwirtschaftet. Zudem wurden Sachanlagen im Wert von 12.000 Euro angeschafft. Die Bilanz zum 31.12.2025 zeigt:

Aktiva (EUR)

  • A. Anlagevermögen
  • II. Sachanlagen: 10.500
  • B. Umlaufvermögen
  • II. Forderungen: 8.200
  • III. Kassenbestand, Bank: 24.700
  • Summe Aktiva: 43.400

Passiva (EUR)

  • A. Eigenkapital
  • I. Gezeichnetes Kapital: 25.000
  • IV. Gewinnvortrag: 0
  • V. Jahresüberschuss: 18.400
  • Summe Eigenkapital: 43.400
  • Summe Passiva: 43.400

„In der Praxis sehen wir häufig, dass Mandanten das gezeichnete Kapital mit dem gesamten Eigenkapital verwechseln. Wichtig ist: Das gezeichnete Kapital bleibt konstant bei 25.000 Euro, während sich das Gesamteigenkapital durch Jahresergebnisse, Rücklagenbildung und Kapitalrücklagen dynamisch entwickelt.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Unterschied zwischen gezeichnetem Kapital und Eigenkapital

Viele Geschäftsführer und Buchhalter verwenden die Begriffe gezeichnetes Kapital und Eigenkapital synonym – juristisch und bilanziell handelt es sich jedoch um unterschiedliche Größen. Das gezeichnete Kapital ist lediglich eine Komponente des Eigenkapitals, nämlich der rechtlich fixierte und durch Satzung festgelegte Kapitalanteil.

Aufbau des Eigenkapitals nach § 266 Abs. 3 HGB

Das Eigenkapital einer Kapitalgesellschaft setzt sich aus mehreren Positionen zusammen:

  1. Gezeichnetes Kapital (A.I.): Stammkapital bzw. Grundkapital laut Satzung
  2. Kapitalrücklage (A.II.): Einzahlungen der Gesellschafter über das gezeichnete Kapital hinaus (z. B. Agio bei Kapitalerhöhungen, § 272 Abs. 2 HGB)
  3. Gewinnrücklagen (A.III.): Einbehaltene Gewinne früherer Jahre (gesetzliche, satzungsmäßige oder andere Gewinnrücklagen, § 266 Abs. 3 HGB)
  4. Gewinnvortrag / Verlustvortrag (A.IV.): Nicht ausgeschüttete Gewinne bzw. vorgetragene Verluste aus Vorjahren
  5. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (A.V.): Ergebnis des laufenden Geschäftsjahres
Position Charakteristik Veränderlich?
Gezeichnetes Kapital Rechtlich fixiert durch Satzung und HR-Eintrag Nur durch Kapitalmaßnahmen
Kapitalrücklage Einzahlungen über Nennwert hinaus Ja, durch Verwendungsbeschluss
Gewinnrücklagen Thesaurierte Gewinne Ja, jährlich durch Beschluss
Gewinnvortrag Nicht beschlossene Ergebnisverwendung Vorjahr Ja, jährlich
Jahresüberschuss Aktuelles Geschäftsjahresergebnis Ja, jährlich neu

Achtung bei Kapitalerhaltung

Nach § 30 Abs. 1 GmbHG dürfen Auszahlungen an Gesellschafter nicht erfolgen, soweit das Nettovermögen unter das gezeichnete Kapital sinken würde. Diese Kapitalerhaltungsvorschrift bezieht sich ausschließlich auf das gezeichnete Kapital, nicht auf das gesamte Eigenkapital.

Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital richtig bilanzieren

Nicht immer wird das gezeichnete Kapital bei Gründung oder Kapitalerhöhung vollständig eingezahlt. Nach § 7 Abs. 2 GmbHG muss bei Bargründung mindestens ein Viertel des Nennbetrags jedes Geschäftsanteils, insgesamt jedoch mindestens 12.500 Euro, eingezahlt sein. Der noch nicht eingezahlte Betrag wird als ausstehende Einlage bezeichnet und hat besondere bilanzielle Konsequenzen.

Bilanzausweis nach § 272 Abs. 1 HGB

Gemäß § 272 Abs. 1 Satz 3 HGB sind ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital auf der Aktivseite der Bilanz vor dem Anlagevermögen gesondert auszuweisen und entsprechend zu vermerken. Alternativ ist ein Ausweis als Abzugsposten auf der Passivseite vom gezeichneten Kapital zulässig (§ 272 Abs. 1 Satz 4 HGB). Weitere Details zum Ausweis des gezeichneten Kapitals nach HGB finden Sie in unserem Praxisleitfaden.

Die häufigere und klarere Darstellungsform ist der Aktivausweis:

Aktivseite (EUR)

  • Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital
  • davon eingefordert: 0
  • Summe ausstehende Einlagen: 12.500
  • A. Anlagevermögen: 0
  • B. Umlaufvermögen
  • Kassenbestand, Bank: 12.500
  • Bilanzsumme: 25.000

Passivseite (EUR)

  • A. Eigenkapital
  • I. Gezeichnetes Kapital: 25.000
  • II. Kapitalrücklage: 0
  • III. Gewinnrücklagen: 0
  • B. Rückstellungen: 0
  • C. Verbindlichkeiten: 0
  • Bilanzsumme: 25.000

Passivischer Abzug als Alternative

Manche Gesellschaften wählen den passivischen Ausweis, bei dem die ausstehenden Einlagen direkt vom gezeichneten Kapital abgezogen werden:

Position Eigenkapital Betrag (EUR)
I. Gezeichnetes Kapital 25.000
davon noch nicht eingefordert: 12.500 EUR
Einbezahltes Kapital 12.500

Praxis-Tipp

Der Aktivausweis ist transparenter und wird von Banken, Investoren und Jahresabschlussprüfern bevorzugt, da er die Forderungsstruktur gegenüber Gesellschaftern klarer darstellt. Zudem ist bei eingeforderten, aber noch nicht eingezahlten Beträgen eine Untergliederung auf der Aktivseite ohnehin erforderlich.

„Ausstehende Einlagen führen regelmäßig zu Rückfragen bei der Offenlegung und im Kreditgespräch. Unsere Steuerberater empfehlen, das Stammkapital vollständig einzuzahlen, um bilanzielle Klarheit und eine stärkere Eigenkapitalbasis zu schaffen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Kapitalerhöhung: Wie ändert sich das gezeichnete Kapital in der Bilanz?

Eine Kapitalerhöhung führt zur Erhöhung des gezeichneten Kapitals und erfordert zwingend eine Satzungsänderung sowie eine Eintragung im Handelsregister gemäß § 54 Abs. 3 GmbHG. Die Kapitalerhöhung wird erst mit Eintragung im Handelsregister wirksam (§ 57 Abs. 2 GmbHG) – bis dahin bleibt das gezeichnete Kapital in der Bilanz unverändert.

Beispiel: Ordentliche Kapitalerhöhung von 25.000 auf 40.000 EUR

Die Beispiel-GmbH aus dem vorherigen Abschnitt beschließt am 15.03.2026 eine Kapitalerhöhung um 15.000 Euro. Die Gesellschafter A und B zahlen jeweils 7.500 Euro ein. Die Eintragung im Handelsregister erfolgt am 10.04.2026. Zusätzlich wird ein Agio von 5.000 Euro vereinbart, sodass insgesamt 20.000 Euro eingezahlt werden (15.000 Euro für das gezeichnete Kapital, 5.000 Euro für die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB).

Die Bilanz zum 31.12.2026 zeigt nach Eintragung der Kapitalerhöhung:

Aktiva (EUR)

  • A. Anlagevermögen
  • II. Sachanlagen: 9.800
  • B. Umlaufvermögen
  • II. Forderungen: 11.500
  • III. Kassenbestand, Bank: 48.900
  • Summe Aktiva: 70.200

Passiva (EUR)

  • A. Eigenkapital
  • I. Gezeichnetes Kapital: 40.000
  • II. Kapitalrücklage: 5.000
  • III. Gewinnrücklagen: 10.000
  • IV. Gewinnvortrag: 8.400
  • V. Jahresüberschuss: 6.800
  • Summe Eigenkapital: 70.200

Buchungslogik bei Kapitalerhöhung

Die buchhalterische Erfassung erfolgt in zwei Schritten:

  1. Einzahlung (vor HR-Eintragung): Bank 20.000 EUR an Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 20.000 EUR
  2. Nach HR-Eintragung: Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 20.000 EUR an Gezeichnetes Kapital 15.000 EUR und Kapitalrücklage 5.000 EUR

Wichtig für den Bilanzstichtag

Wurde die Kapitalerhöhung beschlossen, aber bis zum Bilanzstichtag noch nicht ins Handelsregister eingetragen, darf das gezeichnete Kapital nicht erhöht ausgewiesen werden. Die Einzahlungen sind dann als Verbindlichkeit oder als Einzahlungen auf nicht eingetragene Kapitalerhöhung im Anhang zu erläutern.

Gezeichnetes Kapital im Jahresabschluss und bei der Offenlegung

Das gezeichnete Kapital ist zwingender Bestandteil der Bilanz und des Jahresabschlusses jeder Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss muss gemäß § 325 HGB beim Unternehmensregister offengelegt werden – seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG, in Kraft seit 01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister, nicht mehr über den Bundesanzeiger.

Fristen für Feststellung und Offenlegung (Stand 2026)

Für GmbHs gelten bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 folgende Fristen:

Gesellschaft Feststellungsfrist (§ 42a GmbHG) Offenlegungsfrist (§ 325 HGB) Frist Ende
Kleine GmbH 11 Monate 12 Monate 31.12.2026
Mittelgroße GmbH 8 Monate 12 Monate 31.12.2026
Große GmbH 8 Monate 12 Monate 31.12.2026

Die Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach § 325 Abs. 1 HGB beginnt mit dem Bilanzstichtag. Bei einem Stichtag 31.12.2025 endet die Frist somit am 31.12.2026. Eine verspätete oder unterlassene Offenlegung kann ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB auslösen, mit Ordnungsgeldern zwischen 500 und 25.000 Euro.

Inhalt der Offenlegung je nach Größenklasse

Die Offenlegungspflichten richten sich nach der Größenklasse gemäß § 267 HGB:

  • Kleinstkapitalgesellschaften (§ 326 HGB): Bilanz (verkürzt möglich), ggf. Gewinn- und Verlustrechnung nur auf Anforderung
  • Kleine Kapitalgesellschaften (§ 326 HGB): Bilanz, Anhang; Gewinn- und Verlustrechnung kann entfallen
  • Mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 327 HGB): Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht (sofern prüfungspflichtig)
  • Große Kapitalgesellschaften (§ 325 HGB): Vollständiger Jahresabschluss, Lagebericht, Bestätigungsvermerk

Digitale Unterstützung bei Offenlegung

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt, erhält in der Regel auch Unterstützung bei der fristgerechten Offenlegung. OnlineBilanz bietet digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen – die Offenlegung beim Unternehmensregister ist bei vielen Paketen bereits inklusive.

„Viele Mandanten wissen nicht, dass die Offenlegung seit 2022 ausschließlich über das Unternehmensregister erfolgt. Der Bundesanzeiger ist nur noch Veröffentlichungsplattform, nicht mehr Einreichstelle. Unsere Steuerberater übernehmen die gesamte elektronische Einreichung, sodass Geschäftsführer sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Was passiert bei Verlust des gezeichneten Kapitals?

Wenn das Eigenkapital einer GmbH durch Verluste aufgezehrt wird und das halbe gezeichnete Kapital verloren geht, löst dies besondere Handlungs- und Meldepflichten aus. § 49 Abs. 3 GmbHG verpflichtet den Geschäftsführer, unverzüglich eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, wenn sich aus der Jahresbilanz oder einer Zwischenbilanz ergibt, dass die Hälfte des Stammkapitals verloren ist.

Beispiel: Verlust des halben Stammkapitals

Eine GmbH mit einem gezeichneten Kapital von 25.000 Euro weist zum 31.12.2025 folgende Bilanz auf:

Aktiva (EUR)

  • A. Anlagevermögen: 3.200
  • B. Umlaufvermögen: 9.500
  • Summe Aktiva: 12.700

Passiva (EUR)

  • A. Eigenkapital
  • I. Gezeichnetes Kapital: 25.000
  • IV. Verlustvortrag: -8.300
  • V. Jahresfehlbetrag: -4.000
  • Summe Eigenkapital: 12.700

Das Eigenkapital beträgt nur noch 12.700 Euro, also etwa 51 % des gezeichneten Kapitals. Ein weiterer Verlust von mindestens 200 Euro führt dazu, dass weniger als die Hälfte des Stammkapitals vorhanden ist (12.500 Euro) und die Einberufungspflicht nach § 49 Abs. 3 GmbHG greift.

Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO

Noch gravierender ist die Situation bei Überschuldung (§ 19 InsO) oder Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO). In diesen Fällen ist der Geschäftsführer gemäß § 15a Abs. 1 InsO verpflichtet, ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber innerhalb von drei Wochen nach Eintritt der Insolvenzreife, einen Insolvenzantrag zu stellen. Eine Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen der Gesellschaft die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt – es sei denn, eine positive Fortbestehensprognose rechtfertigt die Fortführung.

Haftungsrisiko für Geschäftsführer

Die verspätete Insolvenzantragsstellung kann zur persönlichen Haftung des Geschäftsführers führen (§ 15b InsO, § 64 GmbHG a. F.). Zudem drohen strafrechtliche Konsequenzen wegen Insolvenzverschleppung nach § 15a Abs. 4 InsO. Bei Anzeichen einer Krise sollte daher unverzüglich steuerliche und rechtliche Beratung eingeholt werden.

Sanierungsoptionen: Kapitalerhöhung oder Gesellschafterdarlehen

Um eine drohende Insolvenz abzuwenden, stehen mehrere Instrumente zur Verfügung:

  • Kapitalerhöhung: Zuführung neuen Eigenkapitals durch die Gesellschafter (siehe Abschnitt Kapitalerhöhung)
  • Rangrücktritt bei Gesellschafterdarlehen: Gesellschafter verzichten auf die Rückzahlung ihrer Darlehen, solange die Gesellschaft überschuldet ist; dies verbessert die Überschuldungsbilanz
  • Forderungsverzicht: Gesellschafter oder Gläubiger verzichten auf ihre Forderungen, wodurch das Eigenkapital unmittelbar gestärkt wird
  • Ertragssteigerung / Kostensenkung: Operative Maßnahmen zur Wiederherstellung der Ertragskraft

„Bei drohendem Verlust des halben Stammkapitals sollte umgehend eine fundierte Fortbestehensprognose erstellt werden. Unsere Steuerberater unterstützen bei der Erstellung von Überschuldungsbilanzen, Liquiditätsplanungen und der steuerlichen Bewertung von Sanierungsmaßnahmen – oft lässt sich durch frühzeitige Planung eine Insolvenz vermeiden.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Gezeichnetes Kapital bei AG, UG und GmbH im Vergleich

Das Konzept des gezeichneten Kapitals findet sich bei allen deutschen Kapitalgesellschaften, jedoch mit unterschiedlichen Bezeichnungen, Mindestbeträgen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Die folgende Übersicht zeigt die wesentlichen Unterschiede zwischen GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und Aktiengesellschaft.

Rechtsform Bezeichnung Mindestbetrag Rechtsgrundlage
GmbH Stammkapital 25.000 EUR § 5 Abs. 1 GmbHG
UG (haftungsbeschränkt) Stammkapital 1 EUR (faktisch meist 1–24.999 EUR) § 5a Abs. 1 GmbHG
AG Grundkapital 50.000 EUR § 7 AktG
SE (Europäische Gesellschaft) Grundkapital 120.000 EUR Art. 4 Abs. 2 SE-VO

Besonderheiten bei der UG (haftungsbeschränkt)

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist eine Sonderform der GmbH mit reduziertem Stammkapital. Gemäß § 5a Abs. 3 GmbHG muss sie jedoch eine Rücklage bilden: Von jedem Jahresüberschuss ist ein Viertel in die gesetzliche Rücklage einzustellen, bis zusammen mit dem Stammkapital der Betrag von 25.000 Euro erreicht ist. Diese Rücklage darf nur für bestimmte Zwecke verwendet werden und ist in der Bilanz unter A.III. (Gewinnrücklagen) auszuweisen.

Beispiel UG mit Stammkapital 5.000 EUR und Jahresüberschuss 8.000 EUR:

Position Eigenkapital Betrag (EUR)
I. Gezeichnetes Kapital (Stammkapital) 5.000
III. Gewinnrücklagen – gesetzliche Rücklage UG 2.000
V. Jahresüberschuss (nach Rücklagenbildung) 6.000
Summe Eigenkapital 13.000

Grundkapital bei der AG

Bei der Aktiengesellschaft wird das gezeichnete Kapital als Grundkapital bezeichnet und in Aktien zerlegt (§ 1 Abs. 2 AktG). Der Mindestbetrag beträgt 50.000 Euro (§ 7 AktG). Im Gegensatz zur GmbH sind die Anteile an einer AG grundsätzlich frei übertragbar, sofern die Satzung nichts anderes bestimmt. Das Grundkapital ist ebenfalls unter A.I. im Eigenkapital auszuweisen, kann aber nach Aktiengattungen untergliedert werden (§ 152 Abs. 1 AktG).

Hinweis für die Rechtsformwahl

Die Wahl der Rechtsform und die Höhe des gezeichneten Kapitals haben unmittelbare Auswirkungen auf Bonität, Kreditwürdigkeit und Haftung. Eine fundierte Beratung durch einen Steuerberater ist gerade in der Gründungsphase entscheidend, um die optimale Struktur zu wählen.

Häufig gestellte Fragen

Kann das gezeichnete Kapital nachträglich reduziert werden?

Ja, das gezeichnete Kapital kann durch eine Kapitalherabsetzung reduziert werden. Bei der GmbH ist dies durch Gesellschafterbeschluss und Eintragung ins Handelsregister möglich, wobei strenge Gläubigerschutzvorschriften nach § 58 GmbHG gelten. Die ordentliche Kapitalherabsetzung erfordert einen Gläubigeraufruf, bei der vereinfachten Kapitalherabsetzung nach § 58a GmbHG darf das Stammkapital die gesetzliche Mindestgrenze von 25.000 Euro nicht unterschreiten.

Muss das gezeichnete Kapital vollständig eingezahlt werden?

Nein, bei der GmbH muss laut § 7 Abs. 2 GmbHG nur die Hälfte des Stammkapitals, mindestens jedoch 12.500 Euro, vor Anmeldung eingezahlt werden. Bei Sacheinlagen muss der volle Wert erbracht sein. Die ausstehenden Einlagen werden in der Bilanz aktivisch abgesetzt. Bei der AG ist ebenfalls eine Teileinzahlung möglich, wobei auf jede Aktie mindestens ein Viertel des Nennbetrags eingezahlt sein muss.

Wie wirkt sich eine Sacheinlage auf das gezeichnete Kapital aus?

Sacheinlagen (z. B. Maschinen, Grundstücke, Patente) werden zum vereinbarten Wert auf das gezeichnete Kapital angerechnet. Der Wert muss im Gesellschaftsvertrag genau beschrieben und durch einen Sachgründungsbericht nach § 5 Abs. 4 GmbHG dokumentiert werden. In der Bilanz wird das gezeichnete Kapital in voller Höhe ausgewiesen, während die Sacheinlage aktivisch als Vermögensgegenstand erscheint. Eine Überbewertung kann zur Nachschusspflicht führen.

Was ist der Unterschied zwischen Nennkapital und gezeichnetem Kapital?

Die Begriffe Nennkapital und gezeichnetes Kapital werden im Handelsrecht synonym verwendet und bezeichnen beide das im Handelsregister eingetragene Haftkapital der Kapitalgesellschaft. Bei der GmbH spricht man üblicherweise vom Stammkapital, bei der AG vom Grundkapital. Der Begriff ‚gezeichnetes Kapital‘ stammt aus der Bilanzterminologie nach § 266 Abs. 3 HGB und wird im Jahresabschluss für alle Rechtsformen einheitlich verwendet.

Welche Folgen hat eine nicht vollständige Einzahlung des gezeichneten Kapitals?

Solange die Mindesteinzahlungspflicht (50 %, mindestens 12.500 Euro bei der GmbH) erfüllt ist, sind ausstehende Einlagen rechtlich zulässig. Die Gesellschafter bleiben jedoch zur Nachzahlung verpflichtet, die Geschäftsführung kann die Einzahlung jederzeit einfordern. Bei Insolvenz haften die Gesellschafter für ausstehende Einlagen gegenüber dem Insolvenzverwalter gemäß § 49 GmbHG. Die ausstehenden Einlagen werden in der Bilanz als Forderung aktiviert und vom Eigenkapital abgesetzt.

Wie wird das gezeichnete Kapital bei einer Umwandlung behandelt?

Bei einer Umwandlung (z. B. von GmbH in AG oder umgekehrt) nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) bleibt das gezeichnete Kapital grundsätzlich in gleicher Höhe bestehen, sofern die Mindestkapitalanforderungen der neuen Rechtsform erfüllt sind. Bei einer Verschmelzung wird das gezeichnete Kapital der übertragenden Gesellschaft auf die übernehmende übertragen und dort entsprechend erhöht. Der Umwandlungsbeschluss und die Eintragung ins Handelsregister sind konstitutiv für die Wirksamkeit.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses, § 325 HGB – Offenlegung, § 5 GmbHG – Stammkapital. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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