Gezeichnetes Kapital Beispiel 2026: Bilanz & GmbH
Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Das gezeichnete Kapital bildet das Grundkapital einer Kapitalgesellschaft und ist nach § 272 Abs. 1 HGB zwingend in der Bilanz auszuweisen. In diesem Artikel zeigen wir praxisnahe Beispiele zum Bilanzausweis, zur Gründung, Kapitalerhöhung, Agio und Kapitalherabsetzung – mit konkreten Buchungssätzen und Zahlenbeispielen für GmbH und AG.
Kurzantwort
Das gezeichnete Kapital ist das von den Gesellschaftern übernommene Haftkapital einer Kapitalgesellschaft (§ 272 Abs. 1 HGB). Bei der GmbH beträgt es mindestens 25.000 Euro, bei der AG mindestens 50.000 Euro. Es wird im Eigenkapital der Bilanz unter Position A.I. ausgewiesen – unabhängig davon, ob es bereits vollständig eingezahlt wurde. Praxisbeispiele zeigen die Buchung bei Gründung, Kapitalerhöhung, Agio und Kapitalherabsetzung.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist gezeichnetes Kapital? Definition und rechtliche Grundlagen
- Bilanzausweis des gezeichneten Kapitals: Praxisbeispiel einer GmbH
- Gezeichnetes Kapital bei der GmbH-Gründung: Beispielrechnung
- Kapitalerhöhung: Erhöhung des gezeichneten Kapitals in der Praxis
- Agio und Kapitalrücklage: Wenn der Ausgabebetrag über dem Nennwert liegt
- Gezeichnetes vs. eingezahltes vs. eingefordert nicht eingezahltes Kapital
- Anhangangaben zum gezeichneten Kapital nach HGB
- Kapitalherabsetzung: Verringerung des gezeichneten Kapitals
- Offenlegung und Gesellschafterliste: Publizitätspflichten zum gezeichneten Kapital
Was ist gezeichnetes Kapital? Definition und rechtliche Grundlagen
Das gezeichnete Kapital ist das von den Gesellschaftern bei Gründung oder Kapitalerhöhung zugesagte Eigenkapital einer Kapitalgesellschaft. Bei der GmbH entspricht es dem Stammkapital gemäß § 5 Abs. 1 GmbHG, bei der Aktiengesellschaft dem Grundkapital nach § 6 AktG. Es handelt sich um die Summe der nominalen Einlageverpflichtungen aller Gesellschafter und bildet die zentrale Haftungsgrundlage gegenüber Gläubigern.
Das gezeichnete Kapital erscheint in der Bilanz auf der Passivseite unter dem Eigenkapital (§ 266 Abs. 3 A. I. HGB). Es ist strikt von der tatsächlichen Einzahlung zu unterscheiden: Gezeichnet bedeutet zunächst nur die rechtliche Verpflichtung – die Einzahlung erfolgt durch Erfüllung dieser Verpflichtung. Die Differenz zwischen gezeichnetem und tatsächlich eingezahltem Kapital wird als ausstehende Einlagen gesondert ausgewiesen.
Hinweis
Das gezeichnete Kapital bildet die Grundlage der Gläubigerhaftung und ist daher strengen gesetzlichen Regelungen unterworfen. Es kann nicht beliebig reduziert werden und unterliegt dem Kapitalerhaltungsgebot nach § 30 GmbHG bzw. § 57 AktG.
Mindesthöhe des gezeichneten Kapitals nach Rechtsform
| Rechtsform | Mindestkapital | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| GmbH | 25.000 Euro | § 5 Abs. 1 GmbHG |
| Unternehmergesellschaft (UG) | 1 Euro | § 5a GmbHG |
| Aktiengesellschaft (AG) | 50.000 Euro | § 7 AktG |
| SE (Europäische Gesellschaft) | 120.000 Euro | Art. 4 SE-VO |
Bilanzausweis des gezeichneten Kapitals: Praxisbeispiel einer GmbH
Der Ausweis des gezeichneten Kapitals erfolgt nach dem Gliederungsschema des § 266 Abs. 3 HGB. Für eine typische GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 Euro und teilweise ausstehenden Einlagen stellt sich der Bilanzausweis zum 31.12.2025 wie folgt dar:
Passivseite: Eigenkapital (Ausschnitt)
| Position | Betrag (EUR) | Vorjahr (EUR) |
|---|---|---|
| A. Eigenkapital | ||
| I. Gezeichnetes Kapital | 25.000 | 25.000 |
| davon ausstehend: 5.000 EUR (Vorjahr: 10.000 EUR) | ||
| II. Kapitalrücklage | 15.000 | 15.000 |
| III. Gewinnrücklagen | 42.300 | 35.800 |
| IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag | 8.200 | 5.100 |
| V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag | 12.500 | 11.400 |
| Summe Eigenkapital | 102.000 | 67.300 |
Die ausstehenden Einlagen werden als Korrekturposten direkt unter dem gezeichneten Kapital ausgewiesen. In unserem Beispiel wurden im Geschäftsjahr 2025 weitere 5.000 Euro eingezahlt, sodass sich die ausstehenden Einlagen von 10.000 Euro auf 5.000 Euro reduzierten. Das tatsächlich eingezahlte Kapital beträgt somit 20.000 Euro.
Achtung
Ausstehende Einlagen sind nach § 33 GmbHG einzufordern, sobald die Gesellschaft das Kapital zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen benötigt. Die Geschäftsführung haftet bei Versäumnissen persönlich nach § 43 Abs. 3 GmbHG.
Gezeichnetes Kapital bei der GmbH-Gründung: Beispielrechnung
Bei der Gründung einer GmbH im Jahr 2025 vereinbaren drei Gesellschafter folgende Beteiligungsstruktur mit einem Stammkapital von 30.000 Euro:
| Gesellschafter | Stammeinlage (EUR) | Anteil (%) | Eingezahlt bei Gründung (EUR) | Ausstehend (EUR) |
|---|---|---|---|---|
| Gesellschafter A | 15.000 | 50% | 15.000 | 0 |
| Gesellschafter B | 10.000 | 33,33% | 5.000 | 5.000 |
| Gesellschafter C | 5.000 | 16,67% | 2.500 | 2.500 |
| Summe | 30.000 | 100% | 22.500 | 7.500 |
Nach § 7 Abs. 2 GmbHG muss bei der Gründung mindestens ein Viertel der Stammeinlage jedes Gesellschafters eingezahlt sein, insgesamt jedoch mindestens 12.500 Euro. In unserem Beispiel wurden 22.500 Euro eingezahlt – diese Anforderung ist damit deutlich erfüllt.
Buchungssätze bei Gründung
Die buchhalterische Erfassung der Gründung erfolgt in zwei Schritten:
- Zeichnung des Kapitals: Ausstehende Einlagen auf gezeichnetes Kapital 30.000 EUR / Gezeichnetes Kapital 30.000 EUR
- Einzahlung des eingezahlten Kapitals: Bank 22.500 EUR / Ausstehende Einlagen auf gezeichnetes Kapital 22.500 EUR
Nach diesen Buchungen verbleibt auf dem Konto „Ausstehende Einlagen auf gezeichnetes Kapital“ ein Sollsaldo von 7.500 Euro, der beim Ausweis des gezeichneten Kapitals in der Bilanz als Korrekturposten abgesetzt wird.
„In der Praxis empfehlen wir, die Einlagenpflichten im Gesellschaftsvertrag präzise zu regeln und Fälligkeitstermine zu vereinbaren. Dies vermeidet spätere Auseinandersetzungen und erleichtert die Durchsetzung offener Forderungen gegen säumige Gesellschafter.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Kapitalerhöhung: Erhöhung des gezeichneten Kapitals in der Praxis
Eine Kapitalerhöhung führt zur Erhöhung des gezeichneten Kapitals und erfordert bei der GmbH einen Gesellschafterbeschluss mit notarieller Beurkundung (§ 55 Abs. 1 GmbHG). Die Durchführung erfolgt nach § 56 GmbHG durch Anmeldung zum Handelsregister. Erst mit Eintragung wird die Kapitalerhöhung wirksam.
Beispiel: Ordentliche Kapitalerhöhung gegen Bareinlage
Eine GmbH mit bisherigem Stammkapital von 25.000 Euro beschließt am 15.03.2025 eine Kapitalerhöhung um 10.000 Euro. Die Erhöhung wird von den bestehenden Gesellschaftern im bisherigen Verhältnis übernommen:
| Schritt | Datum | Vorgang | Gezeichnetes Kapital (EUR) |
|---|---|---|---|
| 1 | 15.03.2025 | Gesellschafterbeschluss (notariell) | 25.000 |
| 2 | 20.03.2025 | Übernahme und Einzahlung der neuen Stammeinlagen | 25.000 |
| 3 | 10.04.2025 | Handelsregistereintragung | 35.000 |
Die buchhalterische Erfassung erfolgt erst nach wirksamer Eintragung am 10.04.2025:
- Buchung bei Einzahlung (20.03.2025): Bank 10.000 EUR / Verbindlichkeiten aus Kapitalerhöhung 10.000 EUR
- Buchung bei Eintragung (10.04.2025): Verbindlichkeiten aus Kapitalerhöhung 10.000 EUR / Gezeichnetes Kapital 10.000 EUR
Hinweis
Bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen gelten besondere Regelungen: Nach § 56 Abs. 2 GmbHG sind Sacheinlagen im Handelsregister anzumelden und zu beschreiben. Eine Sachgründungsprüfung ist seit der MoMiG-Reform 2008 nur noch in Ausnahmefällen erforderlich.
Agio und Kapitalrücklage: Wenn der Ausgabebetrag über dem Nennwert liegt
Ein Agio (Aufgeld) entsteht, wenn neue Geschäftsanteile zu einem Preis über ihrem Nennwert ausgegeben werden. Dies ist insbesondere bei Kapitalerhöhungen üblich, wenn die Gesellschaft bereits stille Reserven aufgebaut hat. Das Agio wird nicht dem gezeichneten Kapital, sondern der Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB zugeführt.
Praxisbeispiel: Kapitalerhöhung mit Agio
Eine erfolgreiche GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 Euro und Eigenkapital von 180.000 Euro nimmt einen neuen Gesellschafter auf. Der neue Gesellschafter soll 20% der Anteile erhalten:
| Position | Berechnung | Betrag (EUR) |
|---|---|---|
| Bisheriges Eigenkapital | 180.000 | |
| Anteil des neuen Gesellschafters | 20% | |
| Erforderliche Einlage (wirtschaftlich) | 180.000 × 0,2 / 0,8 | 45.000 |
| Erhöhung gezeichnetes Kapital (Nennwert) | 25.000 × 0,2 / 0,8 | 6.250 |
| Agio (Aufgeld) | 45.000 – 6.250 | 38.750 |
Die Buchung bei Eintragung der Kapitalerhöhung lautet:
Bank 45.000 EUR / Gezeichnetes Kapital 6.250 EUR + Kapitalrücklage 38.750 EUR
Die Kapitalrücklage unterliegt wie das gezeichnete Kapital dem Kapitalerhaltungsgebot und kann nur unter strengen Voraussetzungen (z.B. bei Kapitalherabsetzung nach §§ 58, 222 AktG bzw. analoge Anwendung im GmbH-Recht) an Gesellschafter ausgeschüttet werden.
„Die korrekte Berechnung des Agios ist bei Neuaufnahme von Gesellschaftern essentiell, um Altgesellschafter nicht zu benachteiligen. Wir empfehlen, dies bereits im Vorfeld der notariellen Beurkundung durch eine aktuelle Zwischenbilanz oder Unternehmensbewertung fundiert zu ermitteln.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Gezeichnetes vs. eingezahltes vs. eingefordert nicht eingezahltes Kapital
In der Bilanzierungspraxis sind drei verschiedene Kapitalbegriffe zu unterscheiden, die häufig zu Verwechslungen führen:
| Begriff | Definition | Bilanzausweis |
|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital | Gesamte Einlageverpflichtung aller Gesellschafter (Stammkapital/Grundkapital) | Eigenkapital Position A.I. (§ 266 Abs. 3 HGB) |
| Eingezahltes Kapital | Tatsächlich geleistete Einzahlungen der Gesellschafter | Differenz: Gezeichnetes Kapital minus ausstehende Einlagen |
| Eingefordert, nicht eingezahlt | Von der Gesellschaft eingeforderte, aber noch nicht gezahlte Einlagen | Gesonderter Vermerk unter ausstehende Einlagen |
| Nicht eingefordert | Noch nicht fällig gestellte Einlagen | Gesonderter Vermerk unter ausstehende Einlagen |
Vollständiges Bilanzierungsbeispiel
Eine GmbH hat ein Stammkapital von 50.000 Euro. Von diesem Betrag wurden 35.000 Euro eingezahlt. Die Geschäftsführung hat weitere 10.000 Euro eingefordert, die zum Bilanzstichtag 31.12.2025 noch nicht eingegangen sind. 5.000 Euro wurden noch nicht eingefordert. Der Bilanzausweis erfolgt wie folgt:
Hinweis
Passiva – Eigenkapital A. I. Gezeichnetes Kapital: 50.000 EUR Ausstehende Einlagen: 15.000 EUR davon eingefordert: 10.000 EUR Eingezahltes Kapital (nicht separat ausgewiesen): 35.000 EUR
Die eingefoderten, aber nicht eingezahlten Einlagen sind zusätzlich auf der Aktivseite als Forderungen gegen Gesellschafter auszuweisen (§ 272 Abs. 1 Satz 3 HGB), sofern sie fällig sind. Diese Doppelerfassung vermeidet eine Überbewertung des Eigenkapitals.
Achtung
Nicht eingezahlte, aber eingeforderte Einlagen stellen ein Insolvenzrisiko dar. Nach § 19 Abs. 2 InsO können Gesellschafter zur sofortigen Zahlung verpflichtet werden, unabhängig von ursprünglich vereinbarten Fälligkeitsterminen.
Anhangangaben zum gezeichneten Kapital nach HGB
Neben dem Bilanzausweis bestehen nach § 268 Abs. 5 HGB sowie größenklassenabhängig erweiterte Angabepflichten im Anhang. Für das gezeichnete Kapital sind insbesondere folgende Informationen aufzunehmen:
Pflichtangaben für alle Kapitalgesellschaften
-
Nennbetrag des gezeichneten Kapitals (§ 268 Abs. 5 HGB)
-
Bei Aktiengesellschaften: Zahl und Nennbetrag der Aktien nach Gattungen
-
Entwicklung des gezeichneten Kapitals im Geschäftsjahr (Zu- und Abgänge)
-
Art und Umfang von Vorzugsrechten einzelner Anteile
-
Ausstehende Einlagen: Aufschlüsselung nach eingefordert/nicht eingefordert
Erweiterte Angabepflichten für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften
Nach § 285 Nr. 1 HGB sind zusätzlich anzugeben:
- Die Anzahl und der Nennbetrag aller ausgegebenen Anteile/Aktien
- Für GmbH: Namen der Gesellschafter mit mindestens 20% Beteiligung (bei börsennotierten AG entfällt dies)
- Angaben zu genehmigtem Kapital und bedingtem Kapital (bei AG)
- Angaben zu Wandel- und Optionsrechten
Muster-Anhangstext: Entwicklung des gezeichneten Kapitals
Hinweis
Entwicklung des gezeichneten Kapitals Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt unverändert 25.000 EUR und ist eingeteilt in Geschäftsanteile von nominal 12.500 EUR (Gesellschafter A) und 12.500 EUR (Gesellschafter B). Von den gezeichneten Einlagen sind zum 31.12.2025 20.000 EUR eingezahlt. Die ausstehenden Einlagen in Höhe von 5.000 EUR wurden nicht eingefordert.
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Kapitalherabsetzung: Verringerung des gezeichneten Kapitals
Eine Herabsetzung des gezeichneten Kapitals ist nach §§ 58 ff. GmbHG bzw. §§ 222 ff. AktG möglich, erfordert aber strenge formelle Voraussetzungen zum Gläubigerschutz. Man unterscheidet ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 58–59 GmbHG) und vereinfachte Kapitalherabsetzung (§ 58a GmbHG) zum Ausgleich von Verlusten.
Ordentliche Kapitalherabsetzung – Beispiel
Eine GmbH mit einem Stammkapital von 100.000 Euro möchte dieses auf das gesetzliche Minimum von 25.000 Euro reduzieren, um 75.000 Euro an die Gesellschafter auszuzahlen. Der Ablauf:
- Gesellschafterbeschluss mit 3/4-Mehrheit (§ 53 Abs. 2 GmbHG), notariell beurkundet
- Anmeldung zum Handelsregister (§ 58 Abs. 1 Nr. 3 GmbHG) mit Versicherung, dass Gläubiger befriedigt oder gesichert wurden
- Gläubigeraufruf nach § 58 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG: Gläubiger können sich binnen sechs Monaten melden und Sicherheitsleistung verlangen
- Eintragung ins Handelsregister nach Ablauf der Wartefrist und Befriedigung/Sicherung gemeldeter Gläubiger
- Auszahlung an Gesellschafter frühestens nach Eintragung
Die Buchung bei Wirksamwerden der Herabsetzung:
Gezeichnetes Kapital 75.000 EUR / Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 75.000 EUR
Nach Auszahlung: Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 75.000 EUR / Bank 75.000 EUR
Vereinfachte Kapitalherabsetzung zum Verlustausgleich
Bei einer GmbH mit Stammkapital 50.000 Euro und einem Bilanzverlust von 30.000 Euro kann das Kapital vereinfacht auf 20.000 Euro herabgesetzt werden, um den Verlust auszugleichen. Nach § 58a Abs. 3 GmbHG entfällt der Gläubigeraufruf, allerdings dürfen keine Auszahlungen an Gesellschafter erfolgen.
Buchung: Gezeichnetes Kapital 30.000 EUR / Verlustvortrag 30.000 EUR
Achtung
Achtung: Das Stammkapital darf durch vereinfachte Herabsetzung nicht unter 25.000 Euro (bzw. 1 Euro bei UG) sinken. Andernfalls muss eine ordentliche Kapitalherabsetzung mit Gläubigeraufruf durchgeführt werden oder die Rechtsform gewechselt werden.
„Kapitalherabsetzungen sind komplexe Vorgänge mit erheblichen rechtlichen Risiken. Fehler bei der Durchführung können zur persönlichen Haftung der Geschäftsführung führen. Wir empfehlen dringend, solche Maßnahmen nicht ohne steuerliche und rechtliche Beratung durchzuführen.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Offenlegung und Gesellschafterliste: Publizitätspflichten zum gezeichneten Kapital
Die Publizität des gezeichneten Kapitals erfolgt über zwei getrennte Register: das Handelsregister mit der Gesellschafterliste (§ 40 GmbHG) und das Unternehmensregister mit dem offenzulegenden Jahresabschluss (§ 325 HGB). Seit dem DiRUG (Digitalisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger.
Gesellschafterliste nach § 40 GmbHG
Die Gesellschafterliste ist beim Handelsregister einzureichen und muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort der Gesellschafter
- Nennbeträge und laufende Nummern der Geschäftsanteile
- Summe der Nennbeträge der Geschäftsanteile jedes Gesellschafters
- Bei Treuhändern: Angabe, dass der Anteil für einen anderen gehalten wird
Die Liste ist von der Geschäftsführung zu erstellen und bei jeder Änderung (z.B. Anteilsübertragung, Kapitalerhöhung) unverzüglich in aktualisierter Fassung beim Handelsregister einzureichen (§ 40 Abs. 1 GmbHG).
Offenlegung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss mit Ausweis des gezeichneten Kapitals ist nach § 325 HGB beim Unternehmensregister offenzulegen. Die Fristen für Bilanzstichtag 31.12.2025:
| Größenklasse | Feststellungsfrist (§ 42a GmbHG) | Offenlegungsfrist (§ 325 HGB) | Späteste Offenlegung |
|---|---|---|---|
| Kleinstgesellschaft (§ 267a) | 11 Monate | 12 Monate | 31.12.2026 |
| Kleine GmbH (§ 267 Abs. 1) | 11 Monate | 12 Monate | 31.12.2026 |
| Mittelgroße GmbH (§ 267 Abs. 2) | 8 Monate | 12 Monate | 31.12.2026 |
| Große GmbH (§ 267 Abs. 3) | 8 Monate | 12 Monate | 31.12.2026 |
Achtung
Bei verspäteter Offenlegung droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Das Bundesamt für Justiz leitet Verfahren zunehmend automatisiert ein – bereits wenige Tage Verspätung können Sanktionen auslösen.
OnlineBilanz.de unterstützt GmbH-Geschäftsführer bei der fristgerechten Erstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses. Die zugelassenen Steuerberater erstellen den vollständigen Abschluss mit korrektem Ausweis des gezeichneten Kapitals, während Servet Gündogan und das Büroteam in Stuttgart die rechtzeitige Einreichung beim Unternehmensregister koordinieren – zu transparenten Festpreisen und ohne Wartezeiten.
Häufig gestellte Fragen
Kann eine GmbH mit weniger als 25.000 Euro gezeichnetem Kapital gegründet werden?
Nein, nach § 5 Abs. 1 GmbHG beträgt das Mindeststammkapital einer GmbH 25.000 Euro. Eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) kann zwar bereits ab 1 Euro gegründet werden, muss aber nach § 5a GmbHG jährlich eine Rücklage bilden, bis 25.000 Euro erreicht sind. Eine reguläre GmbH erfordert zwingend ein gezeichnetes Kapital von mindestens 25.000 Euro.
Wer haftet, wenn das gezeichnete Kapital nicht vollständig eingezahlt wird?
Nach § 9 Abs. 1 GmbHG haften die Geschäftsführer persönlich für ausstehende Einlagen, wenn sie ohne vollständige Einzahlung Zahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen veranlassen (§ 43 Abs. 3 GmbHG). Zudem können Gläubiger nach § 24 GmbHG ausstehende Einlagen von den Gesellschaftern direkt einfordern. Die Gesellschafter bleiben gesamtschuldnerisch verpflichtet, bis ihre Stammeinlage vollständig erbracht ist.
Kann gezeichnetes Kapital auch als Sacheinlage erbracht werden?
Ja, § 5 Abs. 4 GmbHG lässt Sacheinlagen ausdrücklich zu. Die Sacheinlage muss im Gesellschaftsvertrag genau bezeichnet werden (Art, Wert, Gesellschafter). Es ist ein Sachgründungsbericht nach § 5 Abs. 4 GmbHG erforderlich, und das Registergericht prüft die Werthaltigkeit. Bei der AG gelten nach § 27 AktG noch strengere Anforderungen, einschließlich einer Gründungsprüfung nach § 33 ff. AktG.
Muss das gezeichnete Kapital bei jeder Bilanz neu festgestellt werden?
Nein, das gezeichnete Kapital ist eine feste Größe, die sich nur durch förmliche Kapitalmaßnahmen ändert (Kapitalerhöhung nach §§ 55 ff. GmbHG, Kapitalherabsetzung nach §§ 58 ff. GmbHG). Es wird in der Bilanz passiviert und bleibt unverändert, bis ein Gesellschafterbeschluss und eine Handelsregistereintragung eine Änderung herbeiführen. Gewinnverwendung oder Jahresergebnis beeinflussen das gezeichnete Kapital nicht.
Was passiert, wenn das gezeichnete Kapital durch Verluste aufgezehrt wird?
Bei Verlusten, die das gezeichnete Kapital angreifen, greift § 49 Abs. 3 GmbHG: Die Geschäftsführer müssen unverzüglich eine Gesellschafterversammlung einberufen. Ist das Stammkapital zur Hälfte aufgezehrt oder Überschuldung eingetreten, droht nach § 64 GmbHG eine Insolvenzantragspflicht innerhalb von drei Wochen. Das gezeichnete Kapital selbst bleibt bilanziell bestehen, wird aber durch Verlustvorträge im Eigenkapital neutralisiert.
Können Gesellschafter ihre Einlage nachträglich zurückfordern?
Nein, § 30 Abs. 1 GmbHG verbietet die Rückzahlung von Einlagen an Gesellschafter strikt (Kapitalerhaltungsgrundsatz). Ausnahmen bestehen nur bei ordentlicher Kapitalherabsetzung nach §§ 58 ff. GmbHG oder bei Liquidation. Verdeckte Gewinnausschüttungen oder Darlehen an Gesellschafter können nach § 31 GmbHG als verbotene Einlagenrückgewähr qualifiziert werden und führen zur Rückzahlungspflicht sowie zur Haftung der Geschäftsführer.
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 272 HGB – Eigenkapital, § 5 GmbHG – Stammkapital, § 7 AktG – Grundkapital, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


