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Lesedauer

12–18 Minuten

OnlineBilanzBlogGezeichnetes Kapital Beispiel

Gezeichnetes Kapital Beispiel 2026: Bilanz & GmbH

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Das gezeichnete Kapital bildet das Grundkapital einer Kapitalgesellschaft und ist nach § 272 Abs. 1 HGB zwingend in der Bilanz auszuweisen. In diesem Artikel zeigen wir praxisnahe Beispiele zum Bilanzausweis, zur Gründung, Kapitalerhöhung, Agio und Kapitalherabsetzung – mit konkreten Buchungssätzen und Zahlenbeispielen für GmbH und AG.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

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Kurzantwort

Das gezeichnete Kapital ist das von den Gesellschaftern übernommene Haftkapital einer Kapitalgesellschaft (§ 272 Abs. 1 HGB). Bei der GmbH beträgt es mindestens 25.000 Euro, bei der AG mindestens 50.000 Euro. Es wird im Eigenkapital der Bilanz unter Position A.I. ausgewiesen – unabhängig davon, ob es bereits vollständig eingezahlt wurde. Praxisbeispiele zeigen die Buchung bei Gründung, Kapitalerhöhung, Agio und Kapitalherabsetzung.

Was ist gezeichnetes Kapital? Definition und rechtliche Grundlagen

Das gezeichnete Kapital ist das von den Gesellschaftern bei Gründung oder Kapitalerhöhung zugesagte Eigenkapital einer Kapitalgesellschaft. Bei der GmbH entspricht es dem Stammkapital gemäß § 5 Abs. 1 GmbHG, bei der Aktiengesellschaft dem Grundkapital nach § 6 AktG. Es handelt sich um die Summe der nominalen Einlageverpflichtungen aller Gesellschafter und bildet die zentrale Haftungsgrundlage gegenüber Gläubigern.

Das gezeichnete Kapital erscheint in der Bilanz auf der Passivseite unter dem Eigenkapital (§ 266 Abs. 3 A. I. HGB). Es ist strikt von der tatsächlichen Einzahlung zu unterscheiden: Gezeichnet bedeutet zunächst nur die rechtliche Verpflichtung – die Einzahlung erfolgt durch Erfüllung dieser Verpflichtung. Die Differenz zwischen gezeichnetem und tatsächlich eingezahltem Kapital wird als ausstehende Einlagen gesondert ausgewiesen.

Hinweis

Das gezeichnete Kapital bildet die Grundlage der Gläubigerhaftung und ist daher strengen gesetzlichen Regelungen unterworfen. Es kann nicht beliebig reduziert werden und unterliegt dem Kapitalerhaltungsgebot nach § 30 GmbHG bzw. § 57 AktG.

Mindesthöhe des gezeichneten Kapitals nach Rechtsform

Rechtsform Mindestkapital Rechtsgrundlage
GmbH 25.000 Euro § 5 Abs. 1 GmbHG
Unternehmergesellschaft (UG) 1 Euro § 5a GmbHG
Aktiengesellschaft (AG) 50.000 Euro § 7 AktG
SE (Europäische Gesellschaft) 120.000 Euro Art. 4 SE-VO

Bilanzausweis des gezeichneten Kapitals: Praxisbeispiel einer GmbH

Der Ausweis des gezeichneten Kapitals erfolgt nach dem Gliederungsschema des § 266 Abs. 3 HGB. Für eine typische GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 Euro und teilweise ausstehenden Einlagen stellt sich der Bilanzausweis zum 31.12.2025 wie folgt dar:

Passivseite: Eigenkapital (Ausschnitt)

Position Betrag (EUR) Vorjahr (EUR)
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000 25.000
davon ausstehend: 5.000 EUR (Vorjahr: 10.000 EUR)
II. Kapitalrücklage 15.000 15.000
III. Gewinnrücklagen 42.300 35.800
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 8.200 5.100
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 12.500 11.400
Summe Eigenkapital 102.000 67.300

Die ausstehenden Einlagen werden als Korrekturposten direkt unter dem gezeichneten Kapital ausgewiesen. In unserem Beispiel wurden im Geschäftsjahr 2025 weitere 5.000 Euro eingezahlt, sodass sich die ausstehenden Einlagen von 10.000 Euro auf 5.000 Euro reduzierten. Das tatsächlich eingezahlte Kapital beträgt somit 20.000 Euro.

Achtung

Ausstehende Einlagen sind nach § 33 GmbHG einzufordern, sobald die Gesellschaft das Kapital zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen benötigt. Die Geschäftsführung haftet bei Versäumnissen persönlich nach § 43 Abs. 3 GmbHG.

Gezeichnetes Kapital bei der GmbH-Gründung: Beispielrechnung

Bei der Gründung einer GmbH im Jahr 2025 vereinbaren drei Gesellschafter folgende Beteiligungsstruktur mit einem Stammkapital von 30.000 Euro:

Gesellschafter Stammeinlage (EUR) Anteil (%) Eingezahlt bei Gründung (EUR) Ausstehend (EUR)
Gesellschafter A 15.000 50% 15.000 0
Gesellschafter B 10.000 33,33% 5.000 5.000
Gesellschafter C 5.000 16,67% 2.500 2.500
Summe 30.000 100% 22.500 7.500

Nach § 7 Abs. 2 GmbHG muss bei der Gründung mindestens ein Viertel der Stammeinlage jedes Gesellschafters eingezahlt sein, insgesamt jedoch mindestens 12.500 Euro. In unserem Beispiel wurden 22.500 Euro eingezahlt – diese Anforderung ist damit deutlich erfüllt.

Buchungssätze bei Gründung

Die buchhalterische Erfassung der Gründung erfolgt in zwei Schritten:

  1. Zeichnung des Kapitals: Ausstehende Einlagen auf gezeichnetes Kapital 30.000 EUR / Gezeichnetes Kapital 30.000 EUR
  2. Einzahlung des eingezahlten Kapitals: Bank 22.500 EUR / Ausstehende Einlagen auf gezeichnetes Kapital 22.500 EUR

Nach diesen Buchungen verbleibt auf dem Konto „Ausstehende Einlagen auf gezeichnetes Kapital“ ein Sollsaldo von 7.500 Euro, der beim Ausweis des gezeichneten Kapitals in der Bilanz als Korrekturposten abgesetzt wird.

„In der Praxis empfehlen wir, die Einlagenpflichten im Gesellschaftsvertrag präzise zu regeln und Fälligkeitstermine zu vereinbaren. Dies vermeidet spätere Auseinandersetzungen und erleichtert die Durchsetzung offener Forderungen gegen säumige Gesellschafter.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Kapitalerhöhung: Erhöhung des gezeichneten Kapitals in der Praxis

Eine Kapitalerhöhung führt zur Erhöhung des gezeichneten Kapitals und erfordert bei der GmbH einen Gesellschafterbeschluss mit notarieller Beurkundung (§ 55 Abs. 1 GmbHG). Die Durchführung erfolgt nach § 56 GmbHG durch Anmeldung zum Handelsregister. Erst mit Eintragung wird die Kapitalerhöhung wirksam.

Beispiel: Ordentliche Kapitalerhöhung gegen Bareinlage

Eine GmbH mit bisherigem Stammkapital von 25.000 Euro beschließt am 15.03.2025 eine Kapitalerhöhung um 10.000 Euro. Die Erhöhung wird von den bestehenden Gesellschaftern im bisherigen Verhältnis übernommen:

Schritt Datum Vorgang Gezeichnetes Kapital (EUR)
1 15.03.2025 Gesellschafterbeschluss (notariell) 25.000
2 20.03.2025 Übernahme und Einzahlung der neuen Stammeinlagen 25.000
3 10.04.2025 Handelsregistereintragung 35.000

Die buchhalterische Erfassung erfolgt erst nach wirksamer Eintragung am 10.04.2025:

  • Buchung bei Einzahlung (20.03.2025): Bank 10.000 EUR / Verbindlichkeiten aus Kapitalerhöhung 10.000 EUR
  • Buchung bei Eintragung (10.04.2025): Verbindlichkeiten aus Kapitalerhöhung 10.000 EUR / Gezeichnetes Kapital 10.000 EUR

Hinweis

Bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen gelten besondere Regelungen: Nach § 56 Abs. 2 GmbHG sind Sacheinlagen im Handelsregister anzumelden und zu beschreiben. Eine Sachgründungsprüfung ist seit der MoMiG-Reform 2008 nur noch in Ausnahmefällen erforderlich.

Agio und Kapitalrücklage: Wenn der Ausgabebetrag über dem Nennwert liegt

Ein Agio (Aufgeld) entsteht, wenn neue Geschäftsanteile zu einem Preis über ihrem Nennwert ausgegeben werden. Dies ist insbesondere bei Kapitalerhöhungen üblich, wenn die Gesellschaft bereits stille Reserven aufgebaut hat. Das Agio wird nicht dem gezeichneten Kapital, sondern der Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB zugeführt.

Praxisbeispiel: Kapitalerhöhung mit Agio

Eine erfolgreiche GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 Euro und Eigenkapital von 180.000 Euro nimmt einen neuen Gesellschafter auf. Der neue Gesellschafter soll 20% der Anteile erhalten:

Position Berechnung Betrag (EUR)
Bisheriges Eigenkapital 180.000
Anteil des neuen Gesellschafters 20%
Erforderliche Einlage (wirtschaftlich) 180.000 × 0,2 / 0,8 45.000
Erhöhung gezeichnetes Kapital (Nennwert) 25.000 × 0,2 / 0,8 6.250
Agio (Aufgeld) 45.000 – 6.250 38.750

Die Buchung bei Eintragung der Kapitalerhöhung lautet:

Bank 45.000 EUR / Gezeichnetes Kapital 6.250 EUR + Kapitalrücklage 38.750 EUR

Die Kapitalrücklage unterliegt wie das gezeichnete Kapital dem Kapitalerhaltungsgebot und kann nur unter strengen Voraussetzungen (z.B. bei Kapitalherabsetzung nach §§ 58, 222 AktG bzw. analoge Anwendung im GmbH-Recht) an Gesellschafter ausgeschüttet werden.

„Die korrekte Berechnung des Agios ist bei Neuaufnahme von Gesellschaftern essentiell, um Altgesellschafter nicht zu benachteiligen. Wir empfehlen, dies bereits im Vorfeld der notariellen Beurkundung durch eine aktuelle Zwischenbilanz oder Unternehmensbewertung fundiert zu ermitteln.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Gezeichnetes vs. eingezahltes vs. eingefordert nicht eingezahltes Kapital

In der Bilanzierungspraxis sind drei verschiedene Kapitalbegriffe zu unterscheiden, die häufig zu Verwechslungen führen:

Begriff Definition Bilanzausweis
Gezeichnetes Kapital Gesamte Einlageverpflichtung aller Gesellschafter (Stammkapital/Grundkapital) Eigenkapital Position A.I. (§ 266 Abs. 3 HGB)
Eingezahltes Kapital Tatsächlich geleistete Einzahlungen der Gesellschafter Differenz: Gezeichnetes Kapital minus ausstehende Einlagen
Eingefordert, nicht eingezahlt Von der Gesellschaft eingeforderte, aber noch nicht gezahlte Einlagen Gesonderter Vermerk unter ausstehende Einlagen
Nicht eingefordert Noch nicht fällig gestellte Einlagen Gesonderter Vermerk unter ausstehende Einlagen

Vollständiges Bilanzierungsbeispiel

Eine GmbH hat ein Stammkapital von 50.000 Euro. Von diesem Betrag wurden 35.000 Euro eingezahlt. Die Geschäftsführung hat weitere 10.000 Euro eingefordert, die zum Bilanzstichtag 31.12.2025 noch nicht eingegangen sind. 5.000 Euro wurden noch nicht eingefordert. Der Bilanzausweis erfolgt wie folgt:

Hinweis

Passiva – Eigenkapital A. I. Gezeichnetes Kapital: 50.000 EUR Ausstehende Einlagen: 15.000 EUR davon eingefordert: 10.000 EUR Eingezahltes Kapital (nicht separat ausgewiesen): 35.000 EUR

Die eingefoderten, aber nicht eingezahlten Einlagen sind zusätzlich auf der Aktivseite als Forderungen gegen Gesellschafter auszuweisen (§ 272 Abs. 1 Satz 3 HGB), sofern sie fällig sind. Diese Doppelerfassung vermeidet eine Überbewertung des Eigenkapitals.

Achtung

Nicht eingezahlte, aber eingeforderte Einlagen stellen ein Insolvenzrisiko dar. Nach § 19 Abs. 2 InsO können Gesellschafter zur sofortigen Zahlung verpflichtet werden, unabhängig von ursprünglich vereinbarten Fälligkeitsterminen.

Anhangangaben zum gezeichneten Kapital nach HGB

Neben dem Bilanzausweis bestehen nach § 268 Abs. 5 HGB sowie größenklassenabhängig erweiterte Angabepflichten im Anhang. Für das gezeichnete Kapital sind insbesondere folgende Informationen aufzunehmen:

Pflichtangaben für alle Kapitalgesellschaften

  • Nennbetrag des gezeichneten Kapitals (§ 268 Abs. 5 HGB)
  • Bei Aktiengesellschaften: Zahl und Nennbetrag der Aktien nach Gattungen
  • Entwicklung des gezeichneten Kapitals im Geschäftsjahr (Zu- und Abgänge)
  • Art und Umfang von Vorzugsrechten einzelner Anteile
  • Ausstehende Einlagen: Aufschlüsselung nach eingefordert/nicht eingefordert

Erweiterte Angabepflichten für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften

Nach § 285 Nr. 1 HGB sind zusätzlich anzugeben:

  • Die Anzahl und der Nennbetrag aller ausgegebenen Anteile/Aktien
  • Für GmbH: Namen der Gesellschafter mit mindestens 20% Beteiligung (bei börsennotierten AG entfällt dies)
  • Angaben zu genehmigtem Kapital und bedingtem Kapital (bei AG)
  • Angaben zu Wandel- und Optionsrechten

Muster-Anhangstext: Entwicklung des gezeichneten Kapitals

Hinweis

Entwicklung des gezeichneten Kapitals Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt unverändert 25.000 EUR und ist eingeteilt in Geschäftsanteile von nominal 12.500 EUR (Gesellschafter A) und 12.500 EUR (Gesellschafter B). Von den gezeichneten Einlagen sind zum 31.12.2025 20.000 EUR eingezahlt. Die ausstehenden Einlagen in Höhe von 5.000 EUR wurden nicht eingefordert.

Wer seinen Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt, erhält nicht nur die korrekte Bilanzierung, sondern auch rechtssichere Anhangangaben. Auf OnlineBilanz.de bieten zugelassene Steuerberater den vollständigen Jahresabschluss inklusive Anhang zu transparenten Festpreisen – digital koordiniert durch Servet Gündogan und sein Team in Stuttgart.

Kapitalherabsetzung: Verringerung des gezeichneten Kapitals

Eine Herabsetzung des gezeichneten Kapitals ist nach §§ 58 ff. GmbHG bzw. §§ 222 ff. AktG möglich, erfordert aber strenge formelle Voraussetzungen zum Gläubigerschutz. Man unterscheidet ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 58–59 GmbHG) und vereinfachte Kapitalherabsetzung (§ 58a GmbHG) zum Ausgleich von Verlusten.

Ordentliche Kapitalherabsetzung – Beispiel

Eine GmbH mit einem Stammkapital von 100.000 Euro möchte dieses auf das gesetzliche Minimum von 25.000 Euro reduzieren, um 75.000 Euro an die Gesellschafter auszuzahlen. Der Ablauf:

  1. Gesellschafterbeschluss mit 3/4-Mehrheit (§ 53 Abs. 2 GmbHG), notariell beurkundet
  2. Anmeldung zum Handelsregister (§ 58 Abs. 1 Nr. 3 GmbHG) mit Versicherung, dass Gläubiger befriedigt oder gesichert wurden
  3. Gläubigeraufruf nach § 58 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG: Gläubiger können sich binnen sechs Monaten melden und Sicherheitsleistung verlangen
  4. Eintragung ins Handelsregister nach Ablauf der Wartefrist und Befriedigung/Sicherung gemeldeter Gläubiger
  5. Auszahlung an Gesellschafter frühestens nach Eintragung

Die Buchung bei Wirksamwerden der Herabsetzung:

Gezeichnetes Kapital 75.000 EUR / Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 75.000 EUR

Nach Auszahlung: Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 75.000 EUR / Bank 75.000 EUR

Vereinfachte Kapitalherabsetzung zum Verlustausgleich

Bei einer GmbH mit Stammkapital 50.000 Euro und einem Bilanzverlust von 30.000 Euro kann das Kapital vereinfacht auf 20.000 Euro herabgesetzt werden, um den Verlust auszugleichen. Nach § 58a Abs. 3 GmbHG entfällt der Gläubigeraufruf, allerdings dürfen keine Auszahlungen an Gesellschafter erfolgen.

Buchung: Gezeichnetes Kapital 30.000 EUR / Verlustvortrag 30.000 EUR

Achtung

Achtung: Das Stammkapital darf durch vereinfachte Herabsetzung nicht unter 25.000 Euro (bzw. 1 Euro bei UG) sinken. Andernfalls muss eine ordentliche Kapitalherabsetzung mit Gläubigeraufruf durchgeführt werden oder die Rechtsform gewechselt werden.

„Kapitalherabsetzungen sind komplexe Vorgänge mit erheblichen rechtlichen Risiken. Fehler bei der Durchführung können zur persönlichen Haftung der Geschäftsführung führen. Wir empfehlen dringend, solche Maßnahmen nicht ohne steuerliche und rechtliche Beratung durchzuführen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Offenlegung und Gesellschafterliste: Publizitätspflichten zum gezeichneten Kapital

Die Publizität des gezeichneten Kapitals erfolgt über zwei getrennte Register: das Handelsregister mit der Gesellschafterliste (§ 40 GmbHG) und das Unternehmensregister mit dem offenzulegenden Jahresabschluss (§ 325 HGB). Seit dem DiRUG (Digitalisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger.

Gesellschafterliste nach § 40 GmbHG

Die Gesellschafterliste ist beim Handelsregister einzureichen und muss folgende Angaben enthalten:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort der Gesellschafter
  • Nennbeträge und laufende Nummern der Geschäftsanteile
  • Summe der Nennbeträge der Geschäftsanteile jedes Gesellschafters
  • Bei Treuhändern: Angabe, dass der Anteil für einen anderen gehalten wird

Die Liste ist von der Geschäftsführung zu erstellen und bei jeder Änderung (z.B. Anteilsübertragung, Kapitalerhöhung) unverzüglich in aktualisierter Fassung beim Handelsregister einzureichen (§ 40 Abs. 1 GmbHG).

Offenlegung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss mit Ausweis des gezeichneten Kapitals ist nach § 325 HGB beim Unternehmensregister offenzulegen. Die Fristen für Bilanzstichtag 31.12.2025:

Größenklasse Feststellungsfrist (§ 42a GmbHG) Offenlegungsfrist (§ 325 HGB) Späteste Offenlegung
Kleinstgesellschaft (§ 267a) 11 Monate 12 Monate 31.12.2026
Kleine GmbH (§ 267 Abs. 1) 11 Monate 12 Monate 31.12.2026
Mittelgroße GmbH (§ 267 Abs. 2) 8 Monate 12 Monate 31.12.2026
Große GmbH (§ 267 Abs. 3) 8 Monate 12 Monate 31.12.2026

Achtung

Bei verspäteter Offenlegung droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Das Bundesamt für Justiz leitet Verfahren zunehmend automatisiert ein – bereits wenige Tage Verspätung können Sanktionen auslösen.

OnlineBilanz.de unterstützt GmbH-Geschäftsführer bei der fristgerechten Erstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses. Die zugelassenen Steuerberater erstellen den vollständigen Abschluss mit korrektem Ausweis des gezeichneten Kapitals, während Servet Gündogan und das Büroteam in Stuttgart die rechtzeitige Einreichung beim Unternehmensregister koordinieren – zu transparenten Festpreisen und ohne Wartezeiten.

Häufig gestellte Fragen

Kann eine GmbH mit weniger als 25.000 Euro gezeichnetem Kapital gegründet werden?

Nein, nach § 5 Abs. 1 GmbHG beträgt das Mindeststammkapital einer GmbH 25.000 Euro. Eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) kann zwar bereits ab 1 Euro gegründet werden, muss aber nach § 5a GmbHG jährlich eine Rücklage bilden, bis 25.000 Euro erreicht sind. Eine reguläre GmbH erfordert zwingend ein gezeichnetes Kapital von mindestens 25.000 Euro.

Wer haftet, wenn das gezeichnete Kapital nicht vollständig eingezahlt wird?

Nach § 9 Abs. 1 GmbHG haften die Geschäftsführer persönlich für ausstehende Einlagen, wenn sie ohne vollständige Einzahlung Zahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen veranlassen (§ 43 Abs. 3 GmbHG). Zudem können Gläubiger nach § 24 GmbHG ausstehende Einlagen von den Gesellschaftern direkt einfordern. Die Gesellschafter bleiben gesamtschuldnerisch verpflichtet, bis ihre Stammeinlage vollständig erbracht ist.

Kann gezeichnetes Kapital auch als Sacheinlage erbracht werden?

Ja, § 5 Abs. 4 GmbHG lässt Sacheinlagen ausdrücklich zu. Die Sacheinlage muss im Gesellschaftsvertrag genau bezeichnet werden (Art, Wert, Gesellschafter). Es ist ein Sachgründungsbericht nach § 5 Abs. 4 GmbHG erforderlich, und das Registergericht prüft die Werthaltigkeit. Bei der AG gelten nach § 27 AktG noch strengere Anforderungen, einschließlich einer Gründungsprüfung nach § 33 ff. AktG.

Muss das gezeichnete Kapital bei jeder Bilanz neu festgestellt werden?

Nein, das gezeichnete Kapital ist eine feste Größe, die sich nur durch förmliche Kapitalmaßnahmen ändert (Kapitalerhöhung nach §§ 55 ff. GmbHG, Kapitalherabsetzung nach §§ 58 ff. GmbHG). Es wird in der Bilanz passiviert und bleibt unverändert, bis ein Gesellschafterbeschluss und eine Handelsregistereintragung eine Änderung herbeiführen. Gewinnverwendung oder Jahresergebnis beeinflussen das gezeichnete Kapital nicht.

Was passiert, wenn das gezeichnete Kapital durch Verluste aufgezehrt wird?

Bei Verlusten, die das gezeichnete Kapital angreifen, greift § 49 Abs. 3 GmbHG: Die Geschäftsführer müssen unverzüglich eine Gesellschafterversammlung einberufen. Ist das Stammkapital zur Hälfte aufgezehrt oder Überschuldung eingetreten, droht nach § 64 GmbHG eine Insolvenzantragspflicht innerhalb von drei Wochen. Das gezeichnete Kapital selbst bleibt bilanziell bestehen, wird aber durch Verlustvorträge im Eigenkapital neutralisiert.

Können Gesellschafter ihre Einlage nachträglich zurückfordern?

Nein, § 30 Abs. 1 GmbHG verbietet die Rückzahlung von Einlagen an Gesellschafter strikt (Kapitalerhaltungsgrundsatz). Ausnahmen bestehen nur bei ordentlicher Kapitalherabsetzung nach §§ 58 ff. GmbHG oder bei Liquidation. Verdeckte Gewinnausschüttungen oder Darlehen an Gesellschafter können nach § 31 GmbHG als verbotene Einlagenrückgewähr qualifiziert werden und führen zur Rückzahlungspflicht sowie zur Haftung der Geschäftsführer.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 272 HGB – Eigenkapital, § 5 GmbHG – Stammkapital, § 7 AktG – Grundkapital, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Steuerberater