hallo@onlinebilanz.de 0711 · 968 881 55 Werktags von 10:00 bis 18:00 Uhr erreichbar Steuer-Chat Login
OnlineBilanz
Jahresabschluss
ÜbersichtKosten & FestpreisFristenSelbst feststellenOhne SteuerberaterNach Geschäftsjahr202520242023202220212020
Software
DATEVLexwareLexware OfficesevdeskBuchhaltungsButlerDebitoorAccountableTaxfixMIKAeBilanz-OnlineCollmexTaxpoolMonkeyOfficeSyskaSimbaAgendaAddisonSage 50PapierkramorgaMAXWISO BuchhaltungScopevisioweclappJTL-WawimyebilanzAlle Programme →
Bestandteile
BilanzGewinn- und VerlustrechnungE-BilanzSteuererklärungenOffenlegung UnternehmensregisterFinanzbuchhaltungLohnbuchhaltungBWA
Bilanzarten
EröffnungsbilanzBilanz zum 31.12.ZwischenbilanzLiquidationsbilanzSchlussbilanzHandelsbilanzSteuerbilanzKonzernbilanzUmwandlungsbilanzInsolvenzbilanz
Für wen
GmbHUG (haftungsbeschränkt)GmbH & Co. KGHoldingAGGbRKGOHGVerein & StiftungFreiberuflerGewerbebetriebAlle 69 Branchen
Rechner & Tools
RechtsformrechnerHolding-SteuerrechnerGmbH-AusschüttungUmsatzsteuer-RechnerKleinunternehmer-GrenzeSteuernummer-UmrechnerBehördenbrief-ÜbersetzerFirmenwertschätzungSäumniszuschlag-RechnerGmbH-AusschüttungGründungskostenRückstellungsrechnerFirmenwagenrechnerVerpflegungsmehraufwandFirmenwertschätzungVergleich DATEVVergleich LexwareVergleich LexofficeVergleich sevDesk
Steuerberater & Team
SteuerberatungOnline-SteuerberaterBetriebsprüfungEinspruch FinanzamtInsolvenzberatungFirmenlöschungDas TeamKontakt & SupportAktuellesMandantenportal
hallo@onlinebilanz.de 0711 · 968 881 55 Mo – Do 10:00 – 18:00 Uhraußerhalb: KI-Assistenz am Telefon

Frist läuft?
Ihr Festpreis in 60 Sekunden.

Mehr Leistung, weniger zahlen. Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen: Sie laden Ihre Unterlagen ins Portal, wir bereiten alles vor. Auf Wunsch prüft und übermittelt ein Steuerberater.

  • Fester Ansprechpartner: ein Buchhalter, der Ihr Unternehmen kennt
  • Wechsel oder Import: Ihre bisherige Software wird angebunden
  • Weniger Fehlerrisiko: ein Steuerberater prüft bei Einreichung
  • Festpreis: ab 499,95 € netto pro Jahr zzgl. USt.
Fabian KlementJakob RößDr. Jeannine DinnebierUnsere KooperationspartnerFabian Klement · Jakob Röß · Dr. Jeannine DinnebierSteuerberater · Wirtschaftsprüfer | Steuerberater | Rechtsanwältin
  • Fabian KlementSteuerberater · Wirtschaftsprüfer
  • Jakob RößSteuerberater
  • Dr. Jeannine DinnebierRechtsanwältin

Datum

Lesedauer

11–16 Minuten

OnlineBilanz›Blog›Bilanz Dortmund

Bilanz erstellen lassen Dortmund 2026 – Kosten & Ablauf

Zuletzt aktualisiert: Mai 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Jede GmbH in Dortmund ist nach § 242 HGB zur Bilanzerstellung verpflichtet. Wer den Jahresabschluss erstellen lassen möchte, steht vor Fragen zu Kosten, Fristen, Größenklassen und Offenlegung. Dieser Artikel erklärt, welche Pflichten gelten, wie der Ablauf mit einem Steuerberater funktioniert und welche Fehler Sie vermeiden sollten.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für Kundinnen und Kunden. Er führt das Erstgespräch, betreut die Abläufe auf der Plattform und stimmt sich bei beauftragter Prüfung mit dem jeweils beauftragten, kooperierenden Steuerberater ab.

OnlineBilanz stellt Software für einen KI-gestützten Jahresabschlussentwurf sowie die technische Datenübermittlung nach § 87d AO bereit; Prüfung, Entscheidung und Feststellung obliegen Ihnen. Auf Wunsch übernimmt gegen Aufpreis ein mit OnlineBilanz kooperierender Steuerberater Prüfung, Freigabe und Unterzeichnung in eigener beruflicher Verantwortung.

Kurzantwort

Jede GmbH in Dortmund muss nach § 242 HGB eine Bilanz erstellen. Die Kosten eines Steuerberaters richten sich nach dem Gegenstandswert und dem Aufwand (§ 35 StBVV). Nach § 325 HGB muss der Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten beim Unternehmensregister offengelegt werden. Die GmbH kann die Bilanz selbst erstellen oder einen Steuerberater beauftragen; unterzeichnet wird sie von der Geschäftsführung (§ 245 HGB).

Wann muss eine GmbH in Dortmund die Bilanz erstellen lassen?

Jede GmbH ist nach § 264 Abs. 1 HGB verpflichtet, den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – aufzustellen. Diese Pflicht besteht unabhängig vom Standort der GmbH, also auch für Unternehmen mit Sitz in Dortmund. Die Geschäftsführung trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Erstellung innerhalb der gesetzlichen Fristen.

Nach § 42a Abs. 2 GmbHG muss der Jahresabschluss für Kleinstkapitalgesellschaften und kleine Kapitalgesellschaften innerhalb von 11 Monaten nach Bilanzstichtag festgestellt werden. Für mittelgroße und große GmbHs gilt die verkürzte Frist von 8 Monaten. Bei einem Bilanzstichtag zum 31.12.2025 bedeutet dies: Feststellung bis spätestens 30.11.2026 (klein) bzw. 31.08.2026 (mittel/groß).

Fristversäumnis kann teuer werden

Wird die Feststellungsfrist nicht eingehalten, gerät die fristgerechte Offenlegung in Gefahr; deren Versäumnis führt zu Ordnungsgeldern nach § 335 HGB in Höhe von 2.500 bis 25.000 Euro. Zudem kann die Gesellschafterversammlung nicht rechtzeitig über die Ergebnisverwendung beschließen, was zu Folgekosten führen kann.

Für viele GmbHs in Dortmund ist es daher sinnvoll, die Bilanz durch einen Steuerberater erstellen zu lassen. Das kann helfen, die handels- und steuerrechtlichen Anforderungen und Fristen einzuhalten. Wer den Jahresabschluss digital vorbereiten möchte, findet auf OnlineBilanz.de Software für einen KI-gestützten Jahresabschlussentwurf.

Welche Größenklasse gilt für Ihre Dortmunder GmbH?

Die Größenklasse nach § 267 HGB bestimmt den Umfang der Bilanzierungs- und Offenlegungspflichten. Entscheidend sind drei Schwellenwerte: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Mitarbeiterzahl. Eine GmbH gilt als klein, mittelgroß oder groß, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen mindestens zwei der drei Kriterien erfüllt sind.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter
Kleinstkapitalgesellschaft ≤ 450.000 € ≤ 900.000 € ≤ 10
Kleine Kapitalgesellschaft ≤ 7,5 Mio. € ≤ 15 Mio. € ≤ 50
Mittelgroße Kapitalgesellschaft ≤ 25 Mio. € ≤ 50 Mio. € ≤ 250
Große Kapitalgesellschaft > 25 Mio. € > 50 Mio. € > 250

Für kleine GmbHs gelten Erleichterungen: Der Anhang kann verkürzt werden (§ 288 HGB), und die Offenlegung erfolgt in reduzierter Form. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht erstellen und umfangreichere Angaben veröffentlichen.

Viele GmbHs erfüllen die Schwellenwerte der kleinen Kapitalgesellschaft. Die genaue Einordnung sollte aber jährlich geprüft werden, besonders nach Wachstumsphasen oder Unternehmenskäufen.

Was kostet es, die Bilanz in Dortmund erstellen zu lassen?

Die Kosten für die Erstellung eines Jahresabschlusses durch einen Steuerberater richten sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die Gebühren variieren je nach Größenklasse der GmbH, Umfang der Buchführung, Anzahl der Geschäftsvorfälle und dem erforderlichen Beratungsaufwand.

Typische Kostenfaktoren bei der Bilanzerstellung

  • Buchführung: Laufende Finanzbuchhaltung nach § 33 StBVV – abhängig von den monatlichen Belegen und Buchungssätzen
  • Jahresabschluss: Erstellung der Bilanz, GuV und Anhang nach § 35 StBVV – orientiert sich am Gegenstandswert (Mittelwert aus berichtigter Bilanzsumme und Jahresleistung, § 35 Abs. 2 StBVV)
  • Steuererklärungen: Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer – jeweils eigene Gebührentatbestände
  • Beratungsleistungen: Steueroptimierung, Gesellschafterfragen, Umstrukturierungen – nach Zeitaufwand oder Pauschalhonorar

Kosten bei OnlineBilanz

Für den KI-gestützten Jahresabschlussentwurf von OnlineBilanz gilt ein Preis ab 499,95 € netto (zzgl. USt.); die optionale Prüfung und Freigabe durch einen kooperierenden Steuerberater wird gegen Aufpreis gesondert berechnet.

Wer Wert auf Planungssicherheit legt, kann mit dem Steuerberater eine Pauschalvergütung nach § 4 StBVV in Textform vereinbaren.

Wie läuft die Bilanzerstellung mit einem Steuerberater ab?

Die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater bei der Bilanzerstellung folgt einem strukturierten Prozess, der die ordnungsgemäße Aufstellung, Prüfung und Offenlegung sicherstellt. Für GmbHs in Dortmund ist es wichtig, die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig bereitzustellen, um Fristüberschreitungen zu vermeiden.

Die wichtigsten Schritte im Überblick

  1. Vorbereitung und Belegübergabe: Sammlung aller Buchungsbelege, Kontoauszüge, Verträge, Inventurlisten. Bei digitaler Zusammenarbeit erfolgt der Upload über sichere Plattformen.
  2. Buchhaltung abschließen: Der Steuerberater prüft die laufende Finanzbuchhaltung, nimmt Abstimmungen vor (Kasse, Bank, Debitoren, Kreditoren) und kontiert etwaige Nachbuchungen.
  3. Jahresabschluss erstellen: Aufstellung von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang nach den Vorschriften des HGB. Bei größeren GmbHs kommt der Lagebericht hinzu.
  4. Steuererklärungen: Parallel Erstellung der Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärungen mit Bezug zu den Abschlusswerten.
  5. Gesellschafterbeschluss: Der Jahresabschluss wird der Gesellschafterversammlung zur Feststellung vorgelegt (§ 42a GmbHG).
  6. Offenlegung: Elektronische Einreichung beim Unternehmensregister innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag (§ 325 HGB).

Wie erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses?

Nach § 325 HGB müssen Kapitalgesellschaften den festgestellten Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenlegen. Seit Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 ist ausschließlich das Unternehmensregister die zuständige Stelle, nicht mehr der Bundesanzeiger.

Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Für eine GmbH mit Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Frist also am 31.12.2026. Die Einreichung erfolgt elektronisch über das Einreichportal des Unternehmensregisters, wobei die Unterlagen in einem dort akzeptierten Format hochgeladen werden.

Welche Unterlagen sind offenzulegen?

Kleine GmbH

  • Bilanz (verkürzt nach § 266 Abs. 1 S. 3 HGB)
  • Anhang mit Pflichtangaben
  • Keine GuV erforderlich (§ 326 Abs. 1 HGB)
  • Bestätigungsvermerk (bei freiwilliger Prüfung)

Mittelgroße/große GmbH

  • Bilanz (mittelgroße: Erleichterungen nach § 327 HGB)
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Anhang (umfangreich)
  • Lagebericht
  • Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung

Das Bundesamt für Justiz überwacht die Offenlegungsfristen. Bei Fristversäumnis wird ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB eingeleitet. Die Ordnungsgelder liegen zwischen 2.500 und 25.000 Euro und treffen sowohl die GmbH als auch persönlich die Geschäftsführer.

Viele Steuerberater übernehmen die Offenlegung als Zusatzleistung.

Digitale Bilanzerstellung oder klassische Kanzlei vor Ort?

GmbH-Geschäftsführer in Dortmund stehen vor der Wahl: Eine traditionelle Steuerberatungskanzlei mit persönlichem Ansprechpartner vor Ort oder eine digitale Plattform mit bundesweiter Verfügbarkeit. Beide Modelle haben ihre Berechtigung – entscheidend sind die individuellen Anforderungen des Unternehmens.

Vor- und Nachteile im Vergleich

Kriterium Klassische Kanzlei Dortmund Digitale Plattform
Persönlicher Kontakt Vor-Ort-Termine möglich Videokonferenz, Chat, E-Mail
Preis Abrechnung nach StBVV oder Pauschalvereinbarung Preis vorab bekannt (OnlineBilanz: ab 499,95 € netto zzgl. USt.)
Bearbeitungszeit Abhängig von Auslastung und Unterlagen Abhängig von Unterlagen; Entwurf softwaregestützt
Fachliche Prüfung Durch den beauftragten Steuerberater Optional durch kooperierenden Steuerberater (gegen Aufpreis)
Regionale Nähe Kurze Wege, persönlicher Austausch Standortunabhängig, bundesweit verfügbar
Software & Tools Unterschiedlich Cloud-Lösung, digitale Datenübergabe

Für viele mittelständische GmbHs in Dortmund bietet die Kombination aus fachlicher Expertise und digitaler Effizienz Vorteile. OnlineBilanz stellt Software für einen KI-gestützten Jahresabschlussentwurf sowie die technische Übermittlung der E-Bilanz nach § 87d AO bereit; Prüfung, Entscheidung und Feststellung obliegen Ihnen. Auf Wunsch übernimmt gegen Aufpreis ein mit OnlineBilanz kooperierender Steuerberater Prüfung und Freigabe. Erster Ansprechpartner ist Servet Gündogan.

Unterlagen werden digital übermittelt, Rückfragen per E-Mail oder Videocall geklärt.

Welche Fehler sollten Sie bei der Bilanzerstellung vermeiden?

Auch bei der Beauftragung eines Steuerberaters können Fehler passieren – oft durch unvollständige Unterlagen, fehlerhafte Vorarbeiten oder mangelnde Kommunikation. Diese Fehler führen zu Verzögerungen, höheren Kosten und im schlimmsten Fall zu formalen Mängeln, die bei Betriebsprüfungen auffallen.

Die häufigsten Fehlerquellen in der Praxis

  • Unvollständige Belegsammlung: Fehlende Rechnungen, Kontoauszüge oder Verträge verzögern die Buchhaltung erheblich
  • Verspätete Übergabe: Unterlagen werden erst kurz vor Fristablauf eingereicht – dann bleibt kaum Zeit für Rückfragen
  • Falsche Kontierung in Vorsystemen: Wenn die Finanzbuchhaltung fehlerhaft ist, muss der Steuerberater nacharbeiten
  • Keine Inventur: Fehlende oder unplausible Bestandsaufnahmen führen zu Problemen bei der Bewertung
  • Gesellschafterbeschlüsse fehlen: Der Jahresabschluss muss förmlich festgestellt werden – ohne Beschluss keine Offenlegung
  • Offenlegung vergessen: Selbst fertig gestellte Jahresabschlüsse müssen fristgerecht beim Unternehmensregister eingereicht werden

Checkliste vor Übergabe an den Steuerberater

Stellen Sie sicher, dass alle Bankkonten abgestimmt sind, sämtliche Eingangs- und Ausgangsrechnungen vorliegen, offene Posten geklärt sind und eine körperliche Inventur durchgeführt wurde. Ein gut vorbereitetes Rechnungswesen spart Ihrem Steuerberater Zeit – und Ihnen Kosten.

OnlineBilanz.de unterstützt mit automatisierten Plausibilitätsprüfungen im KI-gestützten Jahresabschlussentwurf; die Vollständigkeit der Unterlagen bleibt in Ihrer Verantwortung.

Wie starten Sie mit der Bilanzerstellung für 2025?

Für GmbHs mit Bilanzstichtag 31.12.2025 beginnt jetzt die Planung des Jahresabschlusses. Die Feststellungsfrist läuft bis 30.11.2026 (kleine GmbH) bzw. 31.08.2026 (mittelgroße/große GmbH). Wer frühzeitig startet, vermeidet Zeitdruck und kann steuerliche Gestaltungsspielräume besser nutzen.

Konkrete Handlungsschritte für Geschäftsführer

  1. Größenklasse prüfen: Ermitteln Sie nach § 267 HGB, ob Ihre GmbH als klein, mittelgroß oder groß einzustufen ist. Dies bestimmt Umfang und Fristen.
  2. Steuerberater auswählen: Vergleichen Sie Angebote – klassische Kanzlei vor Ort oder digitale Plattform. Achten Sie auf Festpreise und transparente Leistungsbeschreibungen.
  3. Unterlagen vorbereiten: Sammeln Sie alle Belege, führen Sie Kontrollabstimmungen durch und erstellen Sie eine Inventurliste.
  4. Zeitplan festlegen: Vereinbaren Sie mit Ihrem Steuerberater konkrete Meilensteine – von der Belegübergabe bis zur Offenlegung.
  5. Gesellschafterversammlung planen: Der Jahresabschluss muss durch die Gesellschafter förmlich festgestellt werden. Planen Sie den Termin rechtzeitig ein.
  6. Offenlegung nicht vergessen: Stellen Sie sicher, dass die Einreichung beim Unternehmensregister fristgerecht erfolgt – idealerweise übernimmt dies Ihr Steuerberater.

11 Monate

Feststellungsfrist kleine GmbH

12 Monate

Offenlegungsfrist § 325 HGB

bis 25.000 €

Ordnungsgeld bei Fristversäumnis

OnlineBilanz stellt Software für einen KI-gestützten Jahresabschlussentwurf sowie die technische Übermittlung der E-Bilanz nach § 87d AO bereit; Prüfung, Entscheidung und Feststellung obliegen Ihnen. Auf Wunsch übernimmt gegen Aufpreis ein mit OnlineBilanz kooperierender Steuerberater Prüfung und Freigabe.

Häufig gestellte Fragen

Kann eine Dortmunder GmbH die Bilanz selbst erstellen?

Rechtlich ist eine eigenständige Erstellung durch den Geschäftsführer zulässig, wenn ausreichende Fachkenntnisse vorliegen. Viele beauftragen dennoch einen Steuerberater, der die Bilanzierung nach § 242 HGB, § 264 HGB vornimmt und Steueroptimierungen erkennt; unterzeichnet wird der Jahresabschluss von der Geschäftsführung (§ 245 HGB). Eine fachliche Prüfung kann das Risiko von Fehlern verringern, die zu Ordnungsgeldern oder Steuernachzahlungen führen können.

Welche Unterlagen benötigt der Steuerberater für die Bilanzerstellung?

Der Steuerberater benötigt alle Buchführungsbelege (Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Kontoauszüge, Kassenbücher), Verträge (Miet-, Leasing-, Darlehensverträge), Inventurlisten, Nachweise zu Anlagevermögen (AfA-Listen), offene Posten (Forderungen und Verbindlichkeiten) sowie Informationen zu Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten. Eine vollständige digitale Buchhaltung (z. B. mit DATEV-Export) erleichtert den Prozess erheblich und reduziert den Zeitaufwand.

Was passiert, wenn die Offenlegungsfrist versäumt wird?

Das Bundesamt für Justiz leitet nach § 335 HGB automatisch ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 2.500 und 25.000 Euro. Die Frist zur Offenlegung beträgt 12 Monate nach Bilanzstichtag gemäß § 325 HGB. Bei wiederholter Fristversäumnis können mehrfache Ordnungsgelder verhängt werden. Zusätzlich drohen Reputationsschäden, da die Offenlegungspflicht im Unternehmensregister öffentlich einsehbar ist.

Müssen auch Kleinstkapitalgesellschaften in Dortmund eine Bilanz erstellen?

Ja, auch Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB sind zur Bilanzerstellung nach § 242 HGB verpflichtet. Sie profitieren jedoch von erheblichen Erleichterungen: verkürzte Bilanz, keine Pflicht zur Gewinn- und Verlustrechnung im Offenlegungsfall (§ 326 Abs. 1 HGB), keine Lageberichtpflicht. Die Feststellung muss innerhalb von 11 Monaten nach § 42a GmbHG erfolgen, die Offenlegung innerhalb von 12 Monaten beim Unternehmensregister.

Kann OnlineBilanz auch für eine Dortmunder GmbH mit Tochtergesellschaften arbeiten?

OnlineBilanz stellt Software für KI-gestützte Jahresabschlussentwürfe von Einzelgesellschaften (GmbH, UG, GmbH & Co. KG) bereit; auf Wunsch prüft gegen Aufpreis ein kooperierender Steuerberater. Einen Konzernabschluss (§ 290 HGB) deckt das nicht ab – hierfür empfiehlt sich eine spezialisierte Kanzlei. Bei mehreren Tochtergesellschaften ist Servet Gündogan Ihr erster Ansprechpartner.

Wie lange dauert die Erstellung einer Bilanz durch einen Steuerberater?

Die Bearbeitungsdauer hängt von der Größenklasse, der Qualität der Buchführung und der Komplexität ab. Bei vollständiger digitaler Buchhaltung und sauberer Belegablage geht die Erstellung deutlich schneller. Fehlen Belege oder ist die Buchhaltung unvollständig, verlängert sich die Dauer erheblich.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. OnlineBilanz stellt Software für einen KI-gestützten Jahresabschlussentwurf sowie die technische Datenübermittlung nach § 87d AO bereit; Prüfung, Entscheidung und Feststellung obliegen Ihnen. Auf Wunsch übernimmt gegen Aufpreis ein mit OnlineBilanz kooperierender Steuerberater Prüfung, Freigabe und Unterzeichnung in eigener beruflicher Verantwortung. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses, § 267 HGB – Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Ben
Ben
KI-Assistenz
Kennenlerntermin15 Min · Raphael Diener