Bilanz erstellen Freising 2026: Pflichten & Fristen
Zuletzt aktualisiert: Mai 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Unternehmen in Freising sind zur Bilanzerstellung nach HGB verpflichtet – mit klaren Fristen für Aufstellung, Feststellung und Offenlegung beim Unternehmensregister. Dieser Leitfaden erklärt die gesetzlichen Anforderungen, Größenklassen, Fristen und zeigt, wie digitale Werkzeuge die Bilanzerstellung effizienter machen können. Stand: 2026.
Kurzantwort
Kapitalgesellschaften in Freising müssen nach § 242 HGB eine Bilanz erstellen. Die Größenklasse nach § 267 HGB bestimmt Umfang und Fristen: Kleine GmbH haben 11 Monate zur Feststellung, mittlere und große 8 Monate. Offenlegung beim Unternehmensregister muss binnen 12 Monaten nach Bilanzstichtag erfolgen, sonst droht Ordnungsgeld bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.
Inhaltsverzeichnis
- Gesetzliche Pflicht zur Bilanzerstellung
- Größenklassen und Umfang nach § 267 HGB
- Fristen für Aufstellung, Feststellung und Offenlegung
- Digitale Bilanzerstellung mit Steuerberater
- Häufige Fehler und Risiken
- Kosten und Preismodelle
- Prüfungspflichtige GmbH nach § 316 HGB
- Offenlegung beim Unternehmensregister
- Checkliste für Geschäftsführer
Gesetzliche Pflicht zur Bilanzerstellung in Freising
Für GmbH-Geschäftsführer in Freising gilt die handelsrechtliche Verpflichtung zur Aufstellung eines Jahresabschlusses gemäß § 242 HGB. Diese Pflicht besteht unabhängig vom Standort der Gesellschaft – die Rechtsform GmbH unterliegt bundesweit einheitlichen Regelungen. Der Jahresabschluss besteht bei Kapitalgesellschaften aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang (§ 264 Abs. 1 HGB), bei mittelgroßen und großen zusätzlich aus einem Lagebericht.
Wer muss in Freising eine Bilanz erstellen?
- Alle GmbHs unabhängig von der Größenklasse nach § 267 HGB
- UG (haftungsbeschränkt) als Sonderform der GmbH
- GmbH & Co. KGs als Handelsgesellschaften
- Kapitalgesellschaften mit Sitz oder Zweigniederlassung in Freising
- Personengesellschaften ohne natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter (z. B. GmbH & Co. KG) nach § 264a HGB
Praxis-Hinweis
In Freising ansässige GmbHs profitieren von der digitalen Infrastruktur: Die Offenlegung beim Unternehmensregister erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich elektronisch. Lokale Steuerberater können den Prozess bis zur Einreichung übernehmen; OnlineBilanz stellt Software für einen KI-gestützten Jahresabschlussentwurf und die technische Datenübermittlung nach § 87d AO bereit.
Die Pflicht zur Bilanzerstellung entsteht unmittelbar mit Ablauf des Geschäftsjahres. Für Gesellschaften mit Bilanzstichtag 31.12.2025 beginnt ab dem 01.01.2026 die Frist zur Aufstellung, Feststellung und Offenlegung. Geschäftsführer haften persönlich, wenn sie diese Pflichten schuldhaft verletzen (§ 43 GmbHG).
Größenklassen und Umfang der Bilanz nach § 267 HGB
Der Umfang der Bilanzierungspflichten richtet sich nach der Größenklasse der Gesellschaft. § 267 HGB unterscheidet zwischen kleinen, mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften. Entscheidend sind drei Schwellenwerte: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Mitarbeiterzahl. Eine GmbH gilt als klein, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Merkmale nicht überschreitet.
| Größenklasse | Bilanzsumme | Umsatzerlöse | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|
| Klein | ≤ 7,5 Mio. € | ≤ 15 Mio. € | ≤ 50 |
| Mittelgroß | ≤ 25 Mio. € | ≤ 50 Mio. € | ≤ 250 |
| Groß | > 25 Mio. € | > 50 Mio. € | > 250 |
Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften
Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB: Bilanzsumme ≤ 450.000 €, Umsatz ≤ 900.000 €, ≤ 10 Mitarbeiter) können eine verkürzte Bilanz aufstellen und sind von der Pflicht zur Erstellung eines Anhangs befreit, sofern bestimmte Angaben unter der Bilanz gemacht werden. Für viele Ein-Personen-GmbHs oder Familienbetriebe bedeutet dies erhebliche Arbeitserleichterung – allerdings bleibt die Offenlegungspflicht bestehen (alternativ Hinterlegung der Bilanz, § 326 Abs. 2 HGB).
Fristen für Aufstellung, Feststellung und Offenlegung
Die Bilanzerstellung für Freisinger GmbHs erfolgt in drei gesetzlich geregelten Schritten: Aufstellung durch den Geschäftsführer, Feststellung durch die Gesellschafterversammlung und Offenlegung beim Unternehmensregister. Jeder Schritt hat eigene Fristen, deren Nichteinhaltung empfindliche Sanktionen nach sich zieht.
Aufstellungsfrist nach § 264 Abs. 1 HGB
Der Geschäftsführer muss den Jahresabschluss innerhalb der ersten drei Monate des neuen Geschäftsjahres aufstellen (kleine GmbH: bis zu sechs Monate, § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB). Für einen Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet dies: spätestens bis 31.03.2026 bzw. 30.06.2026. Mittelgroße und große Gesellschaften müssen zusätzlich innerhalb dieser Frist den Lagebericht vorlegen.
Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG
- Kleine GmbH: Feststellung durch Gesellschafterversammlung innerhalb von 11 Monaten nach Bilanzstichtag (bis 30.11.2026 für Stichtag 31.12.2025)
- Mittelgroße und große GmbH: Feststellung innerhalb von 8 Monaten (bis 31.08.2026)
- Prüfungspflichtige Gesellschaften: Die Prüfung muss innerhalb der 8-Monats-Frist abgeschlossen sein, da die Feststellung den Prüfungsbericht voraussetzt
Offenlegungsfrist nach § 325 HGB
Der festgestellte Jahresabschluss muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offengelegt werden. Für den Stichtag 31.12.2025 gilt die Frist bis 31.12.2026. Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie, in Kraft seit 01.08.2022) ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger.
Ordnungsgeldverfahren
Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung leitet das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 2.500 und 25.000 Euro (§ 335 HGB) ; es kann gegen die Geschäftsführer persönlich oder gegen die Gesellschaft festgesetzt werden.
-
Jahresabschluss bis 31.03.2026 aufstellen (kleine GmbH: bis 30.06.2026)
-
Gesellschafterversammlung für Feststellung einberufen (bis 30.11.2026 bei kleiner GmbH)
-
Offenlegung beim Unternehmensregister bis 31.12.2026
-
Bei Prüfungspflicht: Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer beauftragen
-
Dokumentation sämtlicher Beschlüsse für Betriebsprüfung vorhalten
Digitale Bilanzerstellung mit Steuerberater in Freising
Die Digitalisierung hat auch in Freising das klassische Steuerberatungsmodell verändert. Viele Unternehmen erwarten heute digitale Kommunikationswege und planbare Kosten. OnlineBilanz stellt Software für einen KI-gestützten Jahresabschlussentwurf sowie die technische Datenübermittlung nach § 87d AO bereit; auf Wunsch übernimmt gegen Aufpreis ein mit OnlineBilanz kooperierender Steuerberater Prüfung, Freigabe und Unterzeichnung.
Vorteile der digitalen Zusammenarbeit
Klassischer Steuerberater
- Vor-Ort-Termine nach Vereinbarung
- Honorar nach StBVV oder Vereinbarung
- Terminplanung je nach Auslastung
- Belegübermittlung je nach Kanzlei digital oder in Papierform
Software-Lösung (z. B. OnlineBilanz)
- Ortsunabhängige digitale Bearbeitung
- Preis ab 499,95 € netto (zzgl. USt.)
- KI-gestützter Jahresabschlussentwurf
- Optionale Prüfung durch kooperierenden Steuerberater gegen Aufpreis
Entscheidend ist: Bei OnlineBilanz obliegen Prüfung, Entscheidung und Feststellung Ihnen; wird die optionale Prüfung beauftragt, handelt der kooperierende Steuerberater in eigener beruflicher Verantwortung.
Die geografische Distanz spielt bei digitalen Abläufen kaum eine Rolle: Daten werden digital übermittelt, Rückfragen per E-Mail oder Videocall geklärt.
Ablauf einer digitalen Bilanzerstellung
- Mandant übermittelt Buchhaltungsdaten und Belege über sichere Plattform
- Der beauftragte Steuerberater prüft Vollständigkeit und Plausibilität
- Rückfragen werden digital (E-Mail, Chat, Videocall) geklärt
- Erstellung von Bilanz, GuV, Anhang (je nach Größenklasse)
- Geschäftsführer erhält Entwurf zur Durchsicht
- Nach Freigabe: Unterzeichnung durch die Geschäftsführer (§ 245 HGB), ggf. Erstellungsbescheinigung des Steuerberaters
- Vorbereitung der Unterlagen für Gesellschafterversammlung und Offenlegung
Wer einen Steuerberater in Freising sucht, kann zwischen klassischen Kanzleien vor Ort und digitalen Plattformen wählen. Beide Modelle haben ihre Berechtigung – entscheidend ist, dass der Steuerberater zur Größe und Komplexität des Unternehmens passt und die gesetzlichen Fristen sicher einhält.
Häufige Fehler und Risiken bei der Bilanzerstellung
Selbst erfahrene GmbH-Geschäftsführer in Freising begehen bei der Bilanzerstellung immer wieder Fehler, die zu Ordnungsgeldern, Haftungsrisiken oder steuerlichen Nachteilen führen. Die häufigsten Problemfelder betreffen Bewertungsfragen, unvollständige Dokumentation und die Nichteinhaltung formaler Vorschriften.
Bewertungsfehler bei Vermögensgegenständen
- Anlagevermögen: Fehlerhafte Abschreibungsmethoden oder -sätze, insbesondere bei digitalen Wirtschaftsgütern oder geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG)
- Umlaufvermögen: Falsche Bewertung von Vorräten (Niederstwertprinzip nach § 253 Abs. 4 HGB oft nicht korrekt angewandt)
- Forderungen: Unzureichende Bildung von Einzelwertberichtigungen oder Pauschalwertberichtigungen
- Rückstellungen: Unterbewertung von Pensions-, Prozess- oder Urlaubsrückstellungen
Formale Mängel und Dokumentationslücken
§ 239 HGB verlangt eine nachvollziehbare und vollständige Buchführung. In der Praxis fehlen häufig Belege für außergewöhnliche Geschäftsvorfälle, Verträge mit Gesellschaftern (Geschäftsführer-Anstellungsvertrag, Darlehensverträge) oder Protokolle von Gesellschafterversammlungen. Solche Lücken fallen spätestens bei einer Betriebsprüfung auf und können zu Hinzuschätzungen führen.
Risiko verdeckte Gewinnausschüttung
Geschäftsführer-Gesellschafter sollten besonders auf verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) achten: Unangemessene Gehälter, private Pkw-Nutzung ohne ordnungsgemäße Fahrtenbuchführung oder Darlehen ohne marktübliche Verzinsung führen regelmäßig zu Nachzahlungen bei Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer.
Verspätete oder fehlerhafte Offenlegung
Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister. Dennoch reichen einige Geschäftsführer die Unterlagen verspätet ein oder wählen eine falsche Größenklasse (mit entsprechend falschen Erleichterungen). Das Bundesamt für Justiz leitet bei Verstößen Ordnungsgeldverfahren ein.
6 Wochen
Nachfrist nach Androhung (§ 335 Abs. 3 HGB)
2.500 €
Mindest-Ordnungsgeld (§ 335 Abs. 1 HGB)
25.000 €
Höchstbetrag nach § 335 HGB
Kosten und Preismodelle für die Bilanzerstellung
Die Kosten für die Erstellung eines Jahresabschlusses richten sich nach der Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV) oder – bei digitalen Plattformen – nach individuellen Festpreismodellen. Für GmbH-Geschäftsführer in Freising ist Transparenz entscheidend: Welche Leistungen sind im Honorar enthalten, welche verursachen Zusatzkosten?
Honorar nach StBVV (klassischer Steuerberater)
Die StBVV definiert Gebührenrahmen, die vom Steuerberater nach Schwierigkeit, Umfang und Verantwortung des Auftrags festgelegt werden. Für die Erstellung eines Jahresabschlusses gilt § 35 StBVV. Gegenstandswert ist der Mittelwert aus berichtigter Bilanzsumme und betrieblicher Jahresleistung (§ 35 Abs. 2 StBVV); die Gebühr beträgt 10/10 bis 40/10 der vollen Gebühr nach Tabelle B. Bei einem Gegenstandswert von 500.000 € beträgt die volle Gebühr (10/10) 832 €, der Rahmen also 832 bis 3.328 €.
| Leistung | Gebührenrahmen (10/10–40/10, Tabelle B) | Typischer Gegenstandswert |
|---|---|---|
| Jahresabschluss kleine GmbH | 613 – 3.328 € | 250.000 – 500.000 € |
| Jahresabschluss mittelgroße GmbH | ab 1.126 € (nach Tabelle B) | 1 – 5 Mio. € |
| Anhang und Lagebericht | Anhang 2/10 – 12/10; Lagebericht nach Zeitaufwand | je nach Umfang |
| Offenlegung Unternehmensregister | nach Vereinbarung zzgl. Gebühren nach JVKostG | – |
Hinzu kommen oft Kosten für Buchführung, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und laufende Beratung. Das Gesamthonorar ist daher individuell und wird üblicherweise erst nach Abschluss der Arbeiten endgültig abgerechnet.
Preismodell bei OnlineBilanz
Bei OnlineBilanz bezieht sich der Preis (ab 499,95 € netto zzgl. USt.) auf die Software-Leistung:
- KI-gestützter Jahresabschlussentwurf
- Technische Datenübermittlung nach § 87d AO
- Prüfung, Entscheidung und Feststellung durch Sie
- Optional gegen Aufpreis: Prüfung, Freigabe und Unterzeichnung durch einen kooperierenden Steuerberater
- Persönlicher Ansprechpartner (Büroleiter Servet Gündogan)
Praxis-Tipp
Vorab bekannte Preise schaffen Planungssicherheit, insbesondere für kleinere GmbHs mit begrenztem Budget. Geschäftsführer in Freising sollten verschiedene Angebote vergleichen – entscheidend ist nicht nur der Preis, sondern auch die Reaktionszeit, Erreichbarkeit und Expertise des Steuerberaters in der jeweiligen Branche.
Alternativ stellt OnlineBilanz Software für einen KI-gestützten Jahresabschlussentwurf sowie die technische Datenübermittlung nach § 87d AO bereit; auf Wunsch übernimmt gegen Aufpreis ein mit OnlineBilanz kooperierender Steuerberater Prüfung, Freigabe und Unterzeichnung.
Sonderfall: Prüfungspflichtige GmbH nach § 316 HGB
Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften unterliegen nach § 316 HGB der gesetzlichen Abschlussprüfungspflicht. Für diese GmbHs in Freising bedeutet das: Der Jahresabschluss muss durch einen Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer geprüft und mit einem Bestätigungsvermerk versehen werden. Die Prüfung umfasst nicht nur die rechnerische Richtigkeit, sondern auch die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
Wann besteht Prüfungspflicht?
Eine GmbH ist prüfungspflichtig, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Kriterien für mittelgroße Gesellschaften überschreitet (Bilanzsumme > 7,5 Mio. €, Umsatz > 15 Mio. €, Mitarbeiter > 50). Große Gesellschaften (Bilanzsumme > 25 Mio. €, Umsatz > 50 Mio. €, Mitarbeiter > 250) sind grundsätzlich prüfungspflichtig.
- Mittelgroße GmbH: Prüfung durch Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer
- Große GmbH: Prüfung nur durch Wirtschaftsprüfer
- Konzernmuttergesellschaft: Konzernabschluss und Konzernlagebericht sind prüfungspflichtig (§ 316 Abs. 2 HGB)
- Kapitalmarktorientierte GmbH: Erweiterte Prüfungspflicht, oft auch Prüfung des Risikofrüherkennungssystems
Ablauf und Fristen bei prüfungspflichtigen Gesellschaften
Der Prüfer muss frühzeitig – idealerweise bereits im laufenden Geschäftsjahr – beauftragt werden. Nach Aufstellung des Jahresabschlusses durch den Geschäftsführer beginnt die Prüfung. Der Prüfungsbericht muss der Gesellschafterversammlung vorgelegt werden, bevor diese den Jahresabschluss feststellen kann. Die Feststellungsfrist von 8 Monaten (§ 42a GmbHG) gilt auch hier; die Prüfung muss daher rechtzeitig vorher abgeschlossen sein.
Haftungsrisiko bei fehlender Prüfung
Wird ein prüfungspflichtiger Jahresabschluss ohne Prüfung festgestellt und offengelegt, drohen neben Ordnungsgeldern auch zivil- und strafrechtliche Konsequenzen. Geschäftsführer haften persönlich für Schäden, die aus der Pflichtverletzung entstehen (§ 43 GmbHG). Bei vorsätzlicher Täuschung kann auch der Straftatbestand der unrichtigen Darstellung (§ 331 HGB) erfüllt sein.
In der Praxis arbeiten Steuerberater und Wirtschaftsprüfer eng zusammen: Der Steuerberater erstellt den Jahresabschluss-Entwurf, der Prüfer überprüft diesen und erteilt den Bestätigungsvermerk. Für Geschäftsführer in Freising empfiehlt sich eine frühzeitige Abstimmung beider Parteien, um Verzögerungen zu vermeiden.
Offenlegung beim Unternehmensregister: Ablauf und Pflichten
Die Offenlegung des Jahresabschlusses ist der letzte Schritt im Bilanzierungsprozess – und einer der kritischsten, weil Verstöße automatisiert verfolgt werden. Seit dem DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie), das am 01.08.2022 in Kraft getreten ist, erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr die zuständige Stelle.
Welche Unterlagen müssen offengelegt werden?
Der Umfang der Offenlegungspflicht richtet sich nach der Größenklasse (§ 325 HGB):
Kleine GmbH
- Bilanz (ggf. verkürzt)
- Anhang (mit Ergebnisverwendung)
- Optional: GuV offenlegen
Mittelgroße GmbH
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Anhang
- Lagebericht
- Bestätigungsvermerk des Prüfers
Große GmbH
- Vollständiger Jahresabschluss
- Lagebericht
- Bestätigungsvermerk
- Bericht des Aufsichtsrats (falls vorhanden)
Technischer Ablauf der elektronischen Offenlegung
- Einreichen der Unterlagen in einem strukturierten Format (XML/XBRL), über das Webformular (kleine Gesellschaften) oder gegen Konvertierungsgebühr in anderen Formaten
- Einreichung nach vorheriger Registrierung beim Unternehmensregister
- Automatisierte Plausibilitätsprüfung durch das Unternehmensregister
- Veröffentlichung im öffentlich zugänglichen Register
- Bestätigung der Offenlegung per E-Mail
Viele Steuerberater übernehmen die Offenlegung als Serviceleistung; kleine Gesellschaften können zudem ein Webformular nutzen.
Praxis-Hinweis
Das Unternehmensregister meldet verspätete Offenlegungen automatisch an das Bundesamt für Justiz. Dieses leitet ein Ordnungsgeldverfahren ein – zunächst mit einer Androhung, bei Nichtreagieren folgt die Festsetzung. Auch nach Zahlung des Ordnungsgeldes bleibt die Offenlegungspflicht bestehen und kann mit weiteren, höheren Ordnungsgeldern durchgesetzt werden.
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften
Kleine GmbHs können nach § 326 HGB eine verkürzte Bilanz offenlegen, in der Posten zusammengefasst werden. Die Gewinn- und Verlustrechnung muss nicht offengelegt werden (§ 326 Abs. 1 HGB). Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB) können zudem auf den Anhang verzichten, wenn bestimmte Pflichtangaben unter der Bilanz gemacht werden (§ 264 Abs. 1 Satz 5 HGB), und die Bilanz hinterlegen statt offenlegen (§ 326 Abs. 2 HGB).
Die Offenlegung ist für viele Unternehmen eine lästige Pflicht – aber sie ist zwingend. Planen Sie die Einreichung frühzeitig ein, um Ordnungsgelder zu vermeiden.
Checkliste und Handlungsempfehlungen für Geschäftsführer
Die Bilanzerstellung ist ein komplexer Prozess, der sorgfältige Planung und Koordination erfordert. Für Geschäftsführer in Freising haben wir die wichtigsten Schritte und Empfehlungen zusammengefasst – von der Vorbereitung während des Geschäftsjahres bis zur erfolgreichen Offenlegung.
Während des laufenden Geschäftsjahres
-
Buchhaltung zeitnah und vollständig führen (§ 239 HGB: Keine Buchung ohne Beleg)
-
Verträge mit Gesellschaftern schriftlich fixieren (Geschäftsführer-Anstellungsvertrag, Darlehen, Miete)
-
Anlageverzeichnis pflegen: Zugänge, Abgänge, Abschreibungen dokumentieren
-
Rückstellungen laufend bewerten (Urlaubsrückstellungen, Prozessrisiken, Garantieverpflichtungen)
-
Bei absehbarer Überschreitung von Größenklassen-Grenzen: Steuerberater informieren
-
Prüfungspflichtige Gesellschaften: Wirtschaftsprüfer frühzeitig beauftragen (idealerweise im laufenden Jahr)
Nach Ende des Geschäftsjahres (Bilanzstichtag 31.12.2025)
-
Inventur durchführen und dokumentieren (§ 240 HGB)
-
Offene Posten klären: Forderungen, Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungen
-
Erstellung organisieren – selbst oder mit Steuerberater (spätestens Januar 2026)
-
Alle relevanten Unterlagen digital oder physisch bereitstellen
-
Entwurf des Jahresabschlusses prüfen und bei Unklarheiten Rückfragen stellen
Feststellung und Offenlegung
-
Gesellschafterversammlung einberufen und Tagesordnung versenden (Frist beachten: § 51 GmbHG)
-
Jahresabschluss in Gesellschafterversammlung vorlegen und feststellen lassen (kleine GmbH: bis 30.11.2026)
-
Protokoll der Gesellschafterversammlung erstellen und von allen Gesellschaftern unterzeichnen lassen
-
Offenlegung beim Unternehmensregister veranlassen (bis 31.12.2026)
-
Bestätigung der Offenlegung aufbewahren (als Nachweis für Betriebsprüfung)
-
Festgestellten Jahresabschluss und Protokoll archivieren (Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre nach § 257 HGB)
Empfehlungen für die Wahl des Steuerberaters
- Spezialisierung: Hat der Steuerberater Erfahrung mit GmbHs in Ihrer Branche?
- Erreichbarkeit: Wie schnell reagiert die Kanzlei auf Rückfragen – gerade in der Hochsaison?
- Transparenz: Sind die Honorare vorab klar kommuniziert oder erfolgt die Abrechnung nach Aufwand?
- Digitalisierung: Bietet die Kanzlei digitale Kommunikationswege und elektronische Belegübermittlung?
- Zusatzleistungen: Übernimmt der Steuerberater auch die Offenlegung und Vorbereitung der Gesellschafterversammlung?
Geschäftsführer in Freising, die eine digitale Lösung suchen: OnlineBilanz stellt Software für einen KI-gestützten Jahresabschlussentwurf sowie die technische Datenübermittlung nach § 87d AO bereit; auf Wunsch übernimmt gegen Aufpreis ein mit OnlineBilanz kooperierender Steuerberater Prüfung, Freigabe und Unterzeichnung. Erster Ansprechpartner ist Büroleiter Servet Gündogan.
3 Monate
Aufstellungsfrist ab Bilanzstichtag
11 Monate
Feststellungsfrist bei kleiner GmbH
12 Monate
Offenlegungsfrist nach § 325 HGB
Häufig gestellte Fragen
Kann ich als Geschäftsführer die Bilanz selbst erstellen oder benötige ich zwingend einen Steuerberater?
Rechtlich sind Sie nicht verpflichtet, einen Steuerberater zu beauftragen. Sie dürfen die Bilanz selbst erstellen, sofern Sie die Fachkenntnisse besitzen und alle gesetzlichen Anforderungen nach HGB erfüllen. In der Praxis empfiehlt sich jedoch die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater, um Fehler, Bewertungsmängel und spätere Ordnungsgelder zu vermeiden – gerade bei komplexeren Sachverhalten wie Rückstellungen, latenten Steuern oder Währungsumrechnung.
Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist beim Unternehmensregister verpasse?
Das Bundesamt für Justiz leitet nach § 335 HGB ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 2.500 und 25.000 Euro. Selbst nach Zahlung des Ordnungsgeldes bleibt die Offenlegungspflicht bestehen – Sie müssen den Jahresabschluss nachträglich einreichen. Bei fortdauernder Nichterfüllung können weitere Ordnungsgelder angedroht werden.
Welche Unterlagen benötige ich, um die Bilanz erstellen zu lassen?
Ihr Steuerberater benötigt: Buchhaltungsdaten (z. B. als DATEV-Export), Bankkontoauszüge, Kassen- und Belegdaten, Inventurlisten, Verträge (Miet-, Darlehens-, Leasingverträge), Angaben zu Rückstellungen (Personal, Steuern, Prozessrisiken), Gesellschafterbeschlüsse und ggf. Vorjahresabschlüsse. Je besser die Vorbereitung, desto schneller und kostengünstiger die Erstellung.
Gilt die Bilanzierungspflicht auch für neu gegründete GmbH in Freising im ersten Geschäftsjahr?
Ja, spätestens mit der Eintragung ins Handelsregister besteht die Bilanzierungspflicht nach § 242 HGB; zu Beginn ist eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Das erste Geschäftsjahr kann ein Rumpfgeschäftsjahr sein; ein Geschäftsjahr darf zwölf Monate nicht überschreiten (§ 240 Abs. 2 Satz 2 HGB). Für diesen ersten Abschluss gelten dieselben Fristen und Offenlegungspflichten wie für Folgejahre – je nach Größenklasse 8 oder 11 Monate zur Feststellung, 12 Monate zur Offenlegung.
Kann ich nachträglich von der Bilanz zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung wechseln?
Nein. Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sind nach § 242, § 264 HGB unabhängig von Umsatz oder Gewinn zur Bilanzierung verpflichtet. Ein Wechsel zur EÜR ist nicht möglich. Die EÜR können nur Einzelkaufleute unterhalb der Schwellenwerte des § 241a HGB (800.000 Euro Umsatz, 80.000 Euro Jahresüberschuss) sowie Nicht-Kaufleute wie Freiberufler oder Kleingewerbetreibende (diese unterhalb der Grenzen des § 141 AO) wählen.
Was ist der Unterschied zwischen Aufstellung, Feststellung und Offenlegung der Bilanz?
Aufstellung (§ 264 Abs. 1 HGB): Der Geschäftsführer erstellt Bilanz, GuV und Anhang. Feststellung (§ 42a GmbHG): Die Gesellschafterversammlung beschließt den Jahresabschluss rechtsverbindlich – Frist 11 bzw. 8 Monate. Offenlegung (§ 325 HGB): Der festgestellte Abschluss wird beim Unternehmensregister eingereicht – Frist 12 Monate. Alle drei Schritte sind eigenständig und verpflichtend.
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. OnlineBilanz stellt Software für einen KI-gestützten Jahresabschlussentwurf sowie die technische Datenübermittlung nach § 87d AO bereit; Prüfung, Entscheidung und Feststellung obliegen Ihnen. Auf Wunsch übernimmt gegen Aufpreis ein mit OnlineBilanz kooperierender Steuerberater Prüfung, Freigabe und Unterzeichnung in eigener beruflicher Verantwortung. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses, § 267 HGB – Größenklassen von Kapitalgesellschaften, § 325 HGB – Offenlegung beim Unternehmensregister, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.









Fabian Klement
Jakob Röß
Dr. Jeannine Dinnebier
