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OnlineBilanz›Blog›Digitale Steuerberatung Nürnberg

Jahresabschluss Nürnberg: digital

Zuletzt aktualisiert: Oktober 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

GmbHs in Nürnberg können den Jahresabschluss digital erstellen: mit einem KI-gestützten Entwurf selbst feststellen und über die Plattform übermitteln lassen – oder gegen Aufpreis mit Prüfung, Freigabe und Unterschrift durch einen kooperierenden Steuerberater. OnlineBilanz.de bietet beides zum Festpreis ab 499,95 € netto.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für Kundinnen und Kunden. Er führt das Erstgespräch, betreut die Abläufe auf der Plattform und stimmt sich bei beauftragter Prüfung mit dem jeweils beauftragten, kooperierenden Steuerberater ab.

Steuerliche Beratung im Einzelfall erteilen ausschließlich Steuerberater. Stellen Sie den Abschluss selbst fest, stellen wir Software sowie die technische Datenübermittlung nach § 87d AO bereit; Prüfung, Entscheidung und Feststellung obliegen Ihnen. Beauftragen Sie Prüfung und Freigabe, erbringt ein namentlich benannter Steuerberater sämtliche Vorbehaltsaufgaben in eigener beruflicher Verantwortung.

Kurzantwort

GmbHs in Nürnberg können ihren Jahresabschluss digital erstellen: im Basismodell selbst – mit KI-gestütztem Entwurf, eigener Prüfung, Unterzeichnung durch die Geschäftsführung (§ 245 HGB), Feststellung durch die Gesellschafter (§ 42a GmbHG) und technischer Übermittlung über die Plattform (§ 87d AO) – oder auf Wunsch gegen Aufpreis mit Prüfung, Freigabe und Unterschrift durch einen kooperierenden Steuerberater. Eine Steuerberaterpflicht besteht nicht.

Was ist digitale Steuerberatung und wie funktioniert sie?

Digitale Steuerberatung bezeichnet steuerliche Leistungen, bei denen Kommunikation, Datenübermittlung und Bearbeitung digital laufen. Steuerberatende Leistungen für Dritte dürfen nur die nach § 3 StBerG befugten Personen erbringen, insbesondere Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer. Daneben gibt es Software, mit der eine GmbH ihren eigenen Jahresabschluss selbst erstellt; das ist zulässig.

Eine gesetzliche Pflicht, den Jahresabschluss von einem Steuerberater erstellen oder unterschreiben zu lassen, besteht nicht. Rechtsverbindlich wird er durch die Unterzeichnung der Geschäftsführung (§ 245 HGB) und die Feststellung durch die Gesellschafter (§ 42a GmbHG).

Typischer Ablauf

  1. Registrierung: Online-Anmeldung, Festpreis, Auftragsverarbeitungsvertrag für Software und Hosting
  2. Datenübermittlung: Upload von Buchhaltungsexport (etwa im DATEV-Format oder als CSV), Kontoauszügen und Verträgen
  3. KI-gestützter Entwurf: Bilanz, GuV und Anhang nach HGB
  4. Prüfung: Selbst oder – gegen Aufpreis – durch einen kooperierenden Steuerberater
  5. Abschluss: Unterzeichnung, Feststellung, technische Übermittlung der E-Bilanz und Offenlegung

Hinweis

Für GmbHs in Nürnberg heißt das: kein Anfahrtsweg, keine festen Sprechzeiten, kein Papierstapel. Alle Unterlagen sind jederzeit online abrufbar.

Welche Vorteile bietet der digitale Jahresabschluss?

Für Geschäftsführer in Nürnberg bringt der digitale Weg organisatorische und wirtschaftliche Vorteile – insbesondere wenn Fristen nach § 264 HGB (Aufstellung), § 42a GmbHG (Feststellung) und § 325 HGB (Offenlegung) einzuhalten sind.

Festpreis statt offener Abrechnung

Im Basismodell zahlen Sie ab 499,95 € netto (zzgl. USt.); die Steuerberater-Prüfung ist optional gegen Aufpreis zubuchbar. Der Preis steht bei Beauftragung fest.

Strukturierte Abläufe

Automatisierte Plausibilitätsprüfungen und Checklisten verkürzen die Bearbeitung – gerade bei der achtmonatigen Feststellungsfrist mittelgroßer und großer GmbHs ein Vorteil.

Klassische Kanzlei

  • Terminabstimmung mit Vorlauf
  • Bearbeitungszeit abhängig von Auslastung
  • Abrechnung nach StBVV oder Pauschale
  • Oft inkl. laufender Betreuung

OnlineBilanz

  • Start direkt nach dem Upload
  • Bearbeitungsstand jederzeit sichtbar
  • Festpreis ab 499,95 € netto
  • Bundesweit, standortunabhängig

Viele Geschäftsführer schätzen vor allem die Zeitersparnis: Statt mehrfach in die Kanzlei zu fahren, läuft alles digital.

Welche rechtlichen Anforderungen gelten 2026?

Jede GmbH stellt einen Jahresabschluss aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang auf (§§ 242, 264 Abs. 1 HGB). Kleinstkapitalgesellschaften können unter Voraussetzungen auf den Anhang verzichten (§ 264 Abs. 1 Satz 5 HGB). Mittelgroße und große GmbHs stellen zusätzlich einen Lagebericht auf und lassen ihren Abschluss prüfen (§ 316 Abs. 1 HGB).

Aufstellung (§ 264 Abs. 1 HGB)

Binnen drei Monaten nach Bilanzstichtag (31.03.2026), kleine GmbHs binnen sechs Monaten (30.06.2026).

Feststellung (§ 42a GmbHG)

  • Kleinst- und kleine GmbH: binnen 11 Monaten – bis 30.11.2026
  • Mittelgroße und große GmbH: binnen 8 Monaten – bis 31.08.2026

Offenlegung (§ 325 HGB)

Binnen 12 Monaten nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister – bis 31.12.2026. Seit dem DiRUG (01.08.2022) nicht mehr beim Bundesanzeiger. Kleine GmbHs legen Bilanz und Anhang offen (§ 326 Abs. 1 HGB); Kleinstkapitalgesellschaften können hinterlegen (§ 326 Abs. 2 HGB).

Achtung

Bei verspäteter Offenlegung droht das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld an und setzt eine sechswöchige Nachfrist (§ 335 HGB). Wird innerhalb dieser Frist offengelegt, wird kein Ordnungsgeld festgesetzt; andernfalls in der Regel 2.500 bis 25.000 Euro.

Größenklassen (§§ 267, 267a HGB)

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Kleinst ≤ 450.000 € ≤ 900.000 € ≤ 10
Klein ≤ 7,5 Mio. € ≤ 15 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 25 Mio. € ≤ 50 Mio. € ≤ 250
Groß > 25 Mio. € > 50 Mio. € > 250

Maßgeblich sind zwei der drei Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen (§ 267 Abs. 4 HGB).

Wie sicher sind die Daten?

Steuerberater sind nach § 57 Abs. 1 StBerG zur Verschwiegenheit verpflichtet; für alle Beteiligten gilt die DSGVO.

Rechtliche Einordnung

Für Software und Hosting der Plattform wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO geschlossen, in dem die technischen und organisatorischen Maßnahmen dokumentiert sind. Ein beauftragter Steuerberater verarbeitet Mandantendaten dagegen weisungsfrei (§ 11 Abs. 2 StBerG) und ist Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.

Technische Maßnahmen

  • Verschlüsselung: TLS bei der Übertragung, verschlüsselte Speicherung
  • Rechenzentren: In Deutschland bzw. der EU, zum Beispiel ISO-27001-zertifiziert
  • Zwei-Faktor-Authentifizierung für das Portal
  • Nachvollziehbare Ablage aller Unterlagen
  • Regelmäßige Sicherheitsprüfungen

Hinweis

Ihre Daten werden nicht zu Werbezwecken genutzt oder an unbefugte Dritte weitergegeben. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.

Wie läuft der digitale Jahresabschluss ab?

Phase 1: Registrierung und Upload

Nach der Registrierung laden Sie Buchhaltungsexport, Kontoauszüge, Verträge, Inventurlisten und Gesellschafterbeschlüsse hoch. Eine Checkliste zeigt, was fehlt.

Phase 2: Plausibilisierung und Entwurf

Automatisierte Prüfroutinen erkennen typische Fehlerquellen, etwa fehlende Abgrenzungen. Die Software erstellt Bilanz, GuV und Anhang nach §§ 264 ff. HGB.

Phase 3: Prüfung

Im Basismodell prüfen und entscheiden Sie selbst, etwa über Bilanzierungswahlrechte. Im Zusatzmodell prüft und korrigiert der beauftragte Steuerberater; Rückfragen laufen per E-Mail oder Video.

Phase 4: Unterzeichnung und Feststellung

Die Geschäftsführung unterzeichnet (§ 245 HGB), bei gebuchter Prüfung auch der Steuerberater; die Gesellschafter stellen fest (§ 42a GmbHG).

Phase 5: Übermittlung und Offenlegung

Die E-Bilanz nach § 5b EStG wird technisch über die Plattform übermittelt (§ 87d AO). Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss fristgerecht erfolgen (§ 325 HGB). Die Unterlagen bleiben im Portal abrufbar.

  • Unterlagen vollständig hochgeladen (Buchhaltung, Verträge, Inventur)
  • Entwurf geprüft – selbst oder durch den beauftragten Steuerberater
  • Unterzeichnung durch die Geschäftsführung
  • Feststellungsbeschluss gefasst (§ 42a GmbHG)
  • E-Bilanz übermittelt
  • Offenlegung beim Unternehmensregister eingereicht (§ 325 HGB)

Was kostet der Jahresabschluss?

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses durch einen Steuerberater gilt § 35 der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV): ein Gebührenrahmen von 10/10 bis 40/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle B. Gegenstandswert ist das Mittel aus berichtigter Bilanzsumme und Jahresleistung. Soweit nach Zeit abgerechnet wird, beträgt die Zeitgebühr nach § 13 StBVV 30 bis 75 Euro je angefangene halbe Stunde; Pauschalvergütungen sind nach § 14 StBVV zulässig.

Festpreis bei OnlineBilanz

  • KI-gestützter Entwurf von Bilanz, GuV und Anhang nach HGB
  • E-Bilanz-Datensatz und technische Übermittlung (§ 5b EStG, § 87d AO)
  • Vorlage für den Feststellungsbeschluss
  • Strukturierte Checklisten und Plausibilitätsprüfung
  • Optional gegen Aufpreis: Prüfung, Freigabe und Unterschrift durch einen kooperierenden Steuerberater

ab 499,95 €

Selbstfeststellung (netto, zzgl. USt.)

optional

Steuerberater-Prüfung gegen Aufpreis

vorab

Verbindliches Angebot

Nicht enthalten sind laufende Buchführung, Steuererklärungen, steuerliche Beratung, der Lagebericht und die gesetzliche Abschlussprüfung. Die Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung 2025 ist bei eigener Abgabe bis 31.07.2026, mit Steuerberater bis 01.03.2027 abzugeben.

Regionale Besonderheiten in Nürnberg

Nürnberg ist ein wichtiger Wirtschaftsstandort in Bayern mit starkem Mittelstand in Maschinenbau, Elektrotechnik, Logistik und IT. Viele GmbHs sind inhabergeführt und erledigen die kaufmännische Verwaltung neben dem operativen Geschäft.

Register und Offenlegung

GmbHs mit Sitz in Nürnberg sind im Handelsregister beim Amtsgericht Nürnberg eingetragen. Die Offenlegung des Jahresabschlusses erfolgt jedoch bundeseinheitlich beim Unternehmensregister. Die E-Bilanz geht elektronisch an das zuständige Finanzamt – unabhängig davon, wo die Abschlusserstellung erfolgt.

Warum der digitale Weg auch in Nürnberg passt

Viele Geschäftsführer suchen gewohnheitsmäßig eine Kanzlei vor Ort. In Ballungsräumen sind Kanzleien aber oft ausgelastet und Termine knapp. Der digitale Jahresabschluss spart Fahrt- und Wartezeit und macht die Kosten planbar.

Viele Geschäftsführer, die bisher mit einer Kanzlei vor Ort gearbeitet haben, sind überrascht, wie reibungslos der digitale Ablauf funktioniert.

Welche Fehler sollten GmbHs vermeiden?

Fehler 1: Fristen nicht im Blick

Aufstellung 3 bzw. 6 Monate, Feststellung 8 bzw. 11 Monate, Offenlegung 12 Monate. Wer erst im Herbst beginnt, gerät in Zeitnot und riskiert ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB.

Achtung

Ordnungsgeldverfahren richten sich gegen die GmbH und die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs. Neben dem Ordnungsgeld fallen Verfahrenskosten an; eine verspätete Offenlegung kann zudem Fragen von Banken und Geschäftspartnern nach sich ziehen.

Fehler 2: Unvollständige Unterlagen

Häufig fehlen Inventurlisten, Darlehens- und Leasingverträge, Gesellschafterbeschlüsse oder Angaben zu Rückstellungen. Jede Nachforderung verzögert den Prozess.

Fehler 3: Bilanzierungswahlrechte übersehen

Das HGB bietet Wahlrechte, etwa bei Abschreibungen, Vorräten oder Rückstellungen. Wer selbst feststellt, sollte sie bewusst ausüben – oder die Steuerberater-Prüfung hinzubuchen.

Fehler 4: Falsche Offenlegungsstelle

Seit dem DiRUG erfolgt die Offenlegung beim Unternehmensregister, nicht beim Bundesanzeiger.

  • Fristen für Aufstellung, Feststellung und Offenlegung im Kalender
  • Unterlagen-Checkliste vollständig abgearbeitet
  • Früh starten, idealerweise im ersten Quartal
  • Offenlegung beim Unternehmensregister
  • Aufbewahrung: Bücher und Jahresabschlüsse 10 Jahre, Buchungsbelege 8 Jahre

Häufig gestellte Fragen

Kann ich meinen bisherigen Steuerberater in Nürnberg behalten?

Ja. Viele Kanzleien bieten digitale Schnittstellen, etwa auf Basis von DATEV. Alternativ erstellen Sie den Jahresabschluss über OnlineBilanz selbst und buchen bei Bedarf gegen Aufpreis die Prüfung durch einen kooperierenden Steuerberater; laufende Beratung und Steuererklärungen können bei Ihrer Kanzlei bleiben.

Muss ein Steuerberater in Nürnberg ansässig sein?

Nein. Die Befugnis nach § 3 StBerG ist nicht örtlich beschränkt. Für den Jahresabschluss besteht zudem keine Steuerberaterpflicht: Die GmbH kann ihn selbst erstellen, durch die Geschäftsführung unterzeichnen (§ 245 HGB) und durch die Gesellschafter feststellen lassen (§ 42a GmbHG).

Wie prüfe ich, ob ein Steuerberater bestellt ist?

Über das Steuerberaterverzeichnis der Bundessteuerberaterkammer. Steuerberater werden von einer Steuerberaterkammer bestellt (§ 40 StBerG) und müssen berufshaftpflichtversichert sein (§ 67 StBerG). Bei OnlineBilanz wird der Steuerberater bei gebuchter Prüfung namentlich benannt.

Wer haftet, wenn der Jahresabschluss fehlerhaft ist?

Bei der Selbstfeststellung verantwortet die GmbH den Inhalt selbst. Haben Sie die Steuerberater-Prüfung gebucht, haftet der beauftragte Steuerberater für seine Leistung nach den allgemeinen Regeln; er ist nach § 67 StBerG berufshaftpflichtversichert (Mindestversicherungssumme 250.000 € je Versicherungsfall).

Kann ich den Jahresabschluss selbst erstellen und nur prüfen lassen?

Ja, genau so funktioniert OnlineBilanz: Sie erstellen den Abschluss mit einem KI-gestützten Entwurf selbst. Gegen Aufpreis prüft, korrigiert und unterzeichnet ein kooperierender Steuerberater den Entwurf in eigener beruflicher Verantwortung. Ohne gebuchte Prüfung stellen Sie selbst fest.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Das hängt vor allem von der Vollständigkeit der Unterlagen und der Klärung von Rückfragen ab. Digitale Abläufe sparen Terminabstimmungen; planen Sie dennoch so, dass Aufstellung, Feststellung und Offenlegung fristgerecht erfolgen.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Steuerliche Beratung im Einzelfall erteilen ausschließlich Steuerberater. Stellen Sie den Abschluss selbst fest, stellen wir Software sowie die technische Datenübermittlung nach § 87d AO bereit; Prüfung, Entscheidung und Feststellung obliegen Ihnen. Beauftragen Sie Prüfung und Freigabe, erbringt ein namentlich benannter Steuerberater sämtliche Vorbehaltsaufgaben in eigener beruflicher Verantwortung. Gesetzliche Grundlagen: § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses, § 325 HGB – Offenlegung des Jahresabschlusses, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses, Steuerberatungsgesetz (StBerG). Nächste redaktionelle Prüfung: April 2027.

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Kennenlerntermin15 Min · Raphael Diener